Handreichungen zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen
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- Richard Hartmann
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1 Handreichungen zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Stand: Oktober 2002 IT-System-Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau
2 Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Zeitplan für eine Abschlussprüfung 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren 4. Projektarbeit und deren Dokumentation 5. Schriftliche Abschlussprüfung 6. Präsentation und Fachgespräch 7. Anregung zur Vorbereitung für die Prüflinge 8. Bestehen der Abschlussprüfung 9. Bekanntgabe Prüfungsergebnisse/Verabschiedung 10. Anhang 2
3 1. Vorbemerkung Die vier Berufe der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Berufe) aus dem Jahre 1997 haben großen Anklang gefunden. Seitens der Betriebe besteht großes Interesse an diesen Bildungsgängen und ebenso auf Seiten der Bewerber. Besonders positiv ist, dass viele Betriebe, die sich bisher nicht an der Ausbildung beteiligten, für die Qualifizierung junger Leute gewonnen werden konnten. Die neue Struktur der Ausbildungsordnungen mit gemeinsamen Kernqualifikationen sowie fach- und profilprägenden Qualifikationen bringen auch für die Prüfungen neue Bestandteile (Abb. 1). So ist eine betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation in das Prüfungsgeschehen eingebunden, und auch die mit Ganzheitlichen Aufgaben durchzuführende schriftliche Abschlussprüfung stellt neue Herausforderungen. Diese schriftliche Prüfung wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt, die ab der Winterprüfung 2002 eine neue Struktur erhalten. In diesen Handreichungen werden der Ablauf der Abschlussprüfung erläutert und Hinweise für die Durchführung der Prüfung gegeben. Eingeflossen in diese Hinweise sind auch die Ergebnisse aus einem Entwicklungsprojekt für die IT-Prüfungen, das vom Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.v. (ZVEI) mit den Sachverständigen aus dem Neuordnungsverfahren durchgeführt worden ist. Erweitert wurden diese um die Erfahrungen in den Prüfungsausschüssen aus bereits erfolgten Prüfungsdurchläufen. Abb. 1: Prüfungsstruktur IT-Berufe Prüfungsteil A Prüfungsteil B Projektarbeit Präsentation und Ganzheitliche Ganzheitliche Wirtschafts- und Fachgespräch Aufgabe I Aufgabe II Sozialkunde 3
4 2. Zeitplan für die Abschlussprüfung Mit der Projektarbeit wurde ein neues Prüfungselement eingeführt, das Abweichungen vom üblichen Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt. Die Abschlussprüfung findet nicht mehr an einem bestimmten Zeitpunkt, sondern in einem Zeitraum statt, der sich über das letzte Ausbildungshalbjahr erstreckt. Den jeweils aktuellen Prüfungsverlauf können Sie unserem Internetangebot unter entnehmen. Geben Sie hierzu das Stichwort IT-Berufe in die Suchmaschine ein, und Sie finden alles, was wir für Sie an Informationen zu den Abschlussprüfungen (z.b. Vorlage für den Projektantrag, Handreichungen zum Ablauf, Zeitplan für den Prüfungsablauf) hinterlegt haben. Bedingt durch das Konzept der Abschlussprüfung erfolgt die Konsequenz, dass sich Betrieb und Auszubildende bereits Anfang des dritten Ausbildungsjahres Gedanken über ein mögliches Projekt für eine Abschlussprüfung machen sollten. Dies gilt insbesondere für Umschüler von Umschulungsmaßnahmen in ihrem ersten Praktikumsabschnitt. Jedes Jahr finden zwei Abschlussprüfungen statt. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung und der Projektantrag müssen für: die Sommerprüfung am des jeweiligen Jahres die Winterprüfung am des jeweiligen Jahres bei der Industrie- und Handelskammer vorliegen. Liegt ein Projektantrag bis zum Ende dieses Stichtages nicht vor, so kann die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden. Der Prüfungsausschuss trifft sich in der Regel in der darauffolgenden Woche und entscheidet über die Genehmigung des Projektes. Um eine bessere Kommunikation zwischen Prüfungsausschuss und Prüfling zu gewährleisten, hat die Industrie- und Handelskammer zu Arnsberg ein Genehmigungsgespräch eingeführt. Zu diesem Gespräch werden alle Prüflinge schriftlich eingeladen. Im Verlauf des Gesprächs wird der Prüfungsausschuss sich einen letzten Eindruck von dem geplanten Verlauf und den Inhalten des beantragten Projektes verschaffen. Der Prüfling bekommt im Anschluss die Entscheidung über die Genehmigung des Projektes mitgeteilt. Ist der Antrag in der vorliegenden Form genehmigt, dann kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Konnte der Antrag nicht genehmigt werden und es liegen nur geringe Mängel vor, dann wird der Prüfer mit dem Prüfling klären, unter welchen Voraussetzungen der Antrag genehmigt werden kann. Der Antrag ist damit zunächst abgelehnt, wird jedoch - wenn er in der besprochenen Form vorliegt - vom Prüfungsausschuss genehmigt. Die Frist für die Einreichung des Neuantrags ist eine Woche. Sollten jedoch grobe Mängel vorliegen, die auch durch eine Abänderung des vorliegenden Antrags nicht beseitigt werden können, dann muss ein neues Projekt gefunden werden. Der Prüfer wird dem Prüfling in diesem Fall beraten, welche Projekte ev. für ihn in Frage kommen 4
5 könnten. In diesem Fall wird eine Frist für die Einreichung des Neuantrags von zwei Wochen gesetzt. Bei der Auswahl des betrieblichen Projektes kann man vieles beachten, damit es nicht zu einer Ablehnung des Projektes kommen muss. Lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt Projektantrag. Ist der Projektantrag genehmigt, kann mit der Realisierung begonnen werden. Für die Bearbeitung des Projektes stehen allen IT-Berufen 35 Stunden incl. Dokumentation zur Verfügung. Die einzige Ausnahme stellt der Fachinformatiker Anwendungsentwicklung dar, der hierfür 70 Stunden zur Verfügung hat. Diese Zeiten sind Maximalzeiten, die nicht überschritten werden dürfen. Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Es wäre daher unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen (siehe Zeitplan). Im Anschluss an die Bearbeitung ist die Dokumentation bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen. Für letztmögliche Abgabe der Dokumentation ist der im Zeitplan für den Prüfungsablauf angegebene Stichtag 12:00 Uhr maßgebend. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegende Projektdokumentationen werden als nicht erbrachte Prüfungsleistung (ungenügend) gewertet. Der Prüfungsteil B also die schriftliche Prüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Für die Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung in der ersten vollen Mai- Woche eines Jahres und für die Winterprüfung in der letzten vollen November-Woche statt. Der Prüfungsausschuss wird die Aufgaben nach Durchführung der Prüfung bewerten und die IHK wird den Teilnehmern die Ergebnisse schriftlich mitteilen. Telefonische Anfragen zu Prüfungsergebnissen können aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht beantwortet werden. Die Präsentation und das Fachgespräch finden in der Winterprüfung stets in den letzten zwei Wochen im Januar statt. In der Sommerprüfung finden sie in den letzten zwei vollen Wochen vor den Sommerferien statt. Für den konkreten Termin erhalten Sie eine separate Einladung. Sollte in einem Fall für das Bestehen der Prüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich sein, dann findet diese am Tag des Termins für Präsentation und Fachgespräch statt. 5
6 3. Projektantrag und Genehmigungsverfahren Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (70 Stunden beim Fachinformatiker/ Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchsten 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen soll. Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist echt und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt ober auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen und dies ist im Projektantrag auch zu bestätigen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben diese Vorgaben weiter konkretisiert und ein Formblatt für den Projektantrag entwickelt, das im Anhang wiedergegeben ist. Der formalisierte Projektantrag enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers sowie Ausbildungsberuf und Einsatzgebiet, Angaben zum Ausbildungsbetrieb und zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss, die Projektbezeichnung oder das Thema der Projektarbeit sowie den Durchführungszeitraum. Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur Durchführung des Projektes einzuholen. Der Projektantrag wird vom Antragsteller/Auszubildenden sowie vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Von besonderer Wichtigkeit ist im Rahmen des Projektantrages die Projektbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. Teilauftrages darzustellen. Auch sind Angaben zum Ist-Zustand, z. B. der technischen Einrichtung für den IT-System- Elektroniker, anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzendarstellung für den Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet. Ferner sind die Projektphasen einschl. eines Zeitplanes anzugeben. Dazu gehören die Definition der Kernaufgaben des Projektes, eine Kennzeichnung der davon prüfungsrelevanten Aufgaben, die Zuordnung dieser Aufgaben zu Zeitumfängen, die Darstellung zeitlicher Abhängigkeiten innerhalb des Projektes und ein konkreter Terminplan. Darüber hinaus ist an- 6
7 zugeben, wie die Dokumentation voraussichtlich gestaltet wird. Unbedingt erforderlich ist ein prozessorientierter Projektbericht, der später genau erläutert wird. Erwartet werden ebenfalls kurze Angaben zu praxisüblichen Unterlagen bzw. zur Kundendokumentation, die der Dokumentation als Anlage beigefügt werden. Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass auch die voraussichtlichen Hilfsmittel für die Präsentation genannt werden. Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: 1) Die Angaben auf dem Projektformblatt müssen vollständig sein. 2) Das betriebliche Projekt muss wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. 3) Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Außerdem wird das Projekt auf seine Durchführbarkeit in der vorgegebenen Zeit und seine Dokumentierbarkeit vom Prüfungsausschuss vorgeprüft. 4) Der Prüfungsausschuss wird die Darstellung der Projektphasen und des Zeitplanes dahingehend abschätzen, ob das Projekt in dieser Phaseneinteilung durchführbar ist und die Struktur- und Zeitplanung einleuchtet. Ferner kann hier geprüft werden, ob die berufsrelevanten Phasen der Auftragsbearbeitung ausreichend identifiziert und zeitlich geplant sind. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit und deren Dokumentation von maximal 35 bzw. 70 Stunden kann um bis zu ein Drittel unterschritten werden. Projekte mit zu kurzer Bearbeitungszeit oder über die maximal vorgesehene Zeit hinausgehende Stundenumfänge können nicht genehmigt werden. Zusätzlich zu dem Antrag in Papierform hat die Industrie- und Handelskammer Arnsberg ein Antragsgespräch eingeführt (siehe Zeitplan für die Abschussprüfung). Hierzu wird der Prüfling separat eingeladen. Das Antragsgespräch dient unter anderem einem klareren Verständnis der Prüfer über die Hintergründe und der geplanten Vorgehensweise innerhalb des Projektes, um damit zu einer fundierteren Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Projektantrages zu kommen. Des Weiteren bietet diese Form des Genehmigungsversfahrens bei einer Ablehnung den Vorteil, dass in dem gemeinsamen Gespräch mit den Prüfern erarbeitet werden kann, was am Antrag geändert werden muss, damit eine Genehmigung erfolgen kann. Sollte auch durch eine Abänderung des Antrages kein genehmigungsfähiges Projekt entstehen, bietet sich die Möglichkeit, dem Prüfling eine Hilfestellung zur Findung eines geeigneten Projektes zu geben. Insbesondere folgende Punkte führen regelmäßig zu Problemen bei der Genehmigung: 7
8 1. Das Projekt passt nicht in das Berufsbild. Beispiel Informatikkaufmann: Erstellung einer Datenbank für den Onlinezugriff von Außendienstmitarbeitern. Wenn es sich nur um die Konzeptionierung und Realisation handelt, wird diese Projekt seitens des Prüfungsausschusses abgelehnt werden. Grundsätzlich finden sich diese Ausbildungsinhalte auch im Berufsbild des Informatikkaufmannes, jedoch in den Kernqualifikationen und nicht in den Fachqualifikationen. Da es sich um eine Abschlussprüfung handelt, wird auch der Berufsbezeichnung folgend ein kaufmännischer Anteil im Projekt erwartet. Eine Erweiterung des Projektes um eine Kosten/Nutzen Analyse macht dieses Projekt jedoch genehmigungsfähig. Dies gilt in der Übertragung auch für andere Berufe. 2. Art und Umfang entsprechen nicht dem Niveau einer Abschlussprüfung Das gewählte Projekt sollte eine gewisse Komplexität aufweisen, damit es genehmigt werden kann. Ein Fachmann unterscheidet sich von einem ambitionierten Laien dadurch, dass er auch komplexer zusammenhängende Probleme lösen kann, woran der ambitionierte Laie scheitert. Da es sich bei dieser Prüfung um eine Facharbeiterprüfung handelt, muss ein entsprechendes Niveau des Projektes erreicht werden. Die einfache Installation von Standartsoftware, die Aufstellung eines Standard-PC, die Einrichtung eines Minimalnetzwerkes von zwei Rechnern, die Durchführung einer Schulung für Einfachstanwendungen gehören nicht in diesen Bereich. Im Antrag muss daher ersichtlich sein, worin die besondere Schwierigkeit des Projektes liegt. 3. Formale Kriterien - Die Unterschrift des Ausbildungs-/Praktikumsbetriebes fehlt - Der Projektzeitraum wird überschritten - Es ist kein Projektbetreuer benannt... Zur Unterstützung der Prüflinge findet sich im Anhang die Checkliste zur Genehmigung des Projektantrages, wie er in geringfügiger Abwandlung auch von den Prüfungsausschüssen zur Genehmigung verwendet wird. Vor Einreichung des Projektantrages empfehlen wir, sich anhand der Checkliste den Antrag noch einmal anzusehen. Sie ersparen sich und den Prüfungsausschüssen viel Arbeit. Wie bereits dargestellt, erhalten die Prüfungsteilnehmer unverzüglich nach Entscheidung des Prüfungsausschusses Nachricht von der Industrie- und Handelskammer. Zu dem im Projektantrag angegebenen Zeitpunkt kann mit der Realisierung begonnen werden. Da der Projektantrag einen Zeitplan enthält, ist absehbar, wann das Projekt beendet und die Dokumentation erstellt wird. Diese ist dann unmittelbar nach Abschluss des Projektes der IHK vorzulegen. 8
9 Es kann vorkommen, dass ein beantragtes und genehmigtes Projekt nicht realisiert werden kann oder Änderungen erfährt. In diesem Fall ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen. Werden Änderungen des Projektverlaufes zum Projektantrag nicht mit dem Prüfungsausschuss abgestimmt, wird die dann vorliegende Dokumentation mit ungenügend bewertet, da keine Genehmigung für dieses veränderte Projekt vorliegt. 4. Projektarbeit und deren Dokumentation Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht nur das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern auch der Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungs- und kundenorientierte Darstellung des Projektablaufs. Sie soll einen Umfang von maximal 20 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und soweit erforderlich in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Die Quelltexte der Programme für das Berufsbild des Fachinformatikers Anwendungsentwicklung sind in einem gängigen Format für Editoren zu speichern und auf CD beizulegen. Bei der Erstellung der Dokumentation sollte nicht die Masse, sondern die Klasse der Informationen im Vordergrund stehen. Die Dokumentation ist bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form einzureichen. Das Datum des letztmöglichen Abgabetermins gilt für beide Versionen und ist dem jeweils gültigen Prüfungsablaufplan zu entnehmen. Als Uhrzeit haben wir 12:00 Uhr mittags festgelegt. Dokumentationen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, werden als nicht erbrachte Prüfungsleistung und damit mit der Note ungenügend gewertet. 9
10 Schriftliche Version: Die schriftliche Version ist in zwei Exemplaren einzureichen. Bitte keine Ringbindungen oder Hardcover verwenden. Die Postadresse lautet: IHK Arnsberg, Königstr , Arnsberg Der Nachweis der rechtzeitigen Zusendung ist seitens des Prüflings zu erbringen. Dies kann z. B. in Form eines Einwurfeinschreibens erfolgen. Elektronische Version: Die elektronische Version ist an folgende -Adresse zu senden: Die elektronische Form muss folgendem Standard genügen: - In der Betreffzeile sind Name und Prüflingsnummer sowie der Begriff Projektdokumentation einzutragen (z. B. Mustermann Max 0001 Projektdokumentation). - Als Datenformat für die Projektdokumentation ist das pdf-format zu wählen. - Es darf nur eine pdf-datei eingefügt werden. - Bei der Verwendung von Bildern, Diagrammen und Scans innerhalb der Dokumentation ist darauf zu achten, dass ein möglichst geringes Datenvolumen entsteht. Als Eingangszeitstempel wird der Zeitstempel des Mail-Systems der IHK Arnsberg gewertet. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Dokumentation unverzüglich nach Erstellung bei der IHK einzureichen ist. Dies ist im seltensten Falle der letztmögliche Abgabetermin. Mit Einreichung der Dokumentation ist auch die Erklärung des Prüflings und Ausbildungs- /Praktikumsbetriebes mit der Bestätigung der eigenständigen Durchführung des Projektes sowie Erstellung der Dokumentation beizufügen. Die Bewertung der Projektarbeit anhand der Dokumentation erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die grundsätzlichen Bewertungskriterien und ihre Gewichtung sind dem Anhang zu entnehmen. Die dort vorgestellten Kriterien und ihre Gewichtung sind Empfehlungen. Die verbindliche Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss. 10
11 5. Schriftliche Abschlussprüfung Die Ausbildungsordnungen geben die Struktur des Prüfungsteils B vor. Er besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II Wirtschafts- und Sozialkunde Die Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen sich auf praxisrelevante Vorgänge beziehen und geschäftsprozessorientiert angelegt sein. Mit dem Begriff Ganzheitliche Aufgabe soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt. Die Schwerpunkte werden in der Ganzheitlichen Aufgabe I auf den profilprägenden Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich die beiden Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse und situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe, weil diese Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit sind. Die Ganzheitliche Aufgabe II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen ausgerichtet. Diese gemeinsamen Kernqualifikationen sind für alle Berufe in den Ausbildungsordnungen einheitlich formuliert. Die Ganzheitliche Aufgabe II besteht aus je zur Hälfte gebundenen und ungebundenen Handlungsschritten. Die Aufgabensätze der Ganzheitlichen Aufgabe I und II sind in jeweils 90 Minuten zu bearbeiten und bestehen aus insgesamt 6 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 20 Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon 5 Handlungsschritte, die vom Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können. Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr.... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet. Auf dem Deckblatt jedes Aufgabensatzes ist ein entsprechender Bearbeitungshinweis deutlich abgedruckt. 11
12 Diese Veränderung trägt den zu den zurückliegenden Abschlussprüfungen in den IT-Berufen geäußerten konstruktiven Kritiken Rechnung. Die neue Struktur ermöglicht es, den nach der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen ganzheitlichen Charakter der Aufgabenstellung zu erhalten und den Prüfungsteilnehmern gleichzeitig eine differenzierte Prüfung entsprechend ihren Ausbildungsschwerpunkten einzuräumen. Die Gleichbewertung der Handlungsschritte bietet den Prüfungsteilnehmern dabei eine größtmögliche Flexibilität. Wegen identischer Formulierung in den Ausbildungsordnungen wird ein gemeinsamer Aufgabensatz für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erstellt. Dieses Fach wird in 60 Minuten bearbeitet und enthält gebundene handlungsorientierte Aufgaben. Als Hilfsmittel zur Bearbeitung der Aufgaben sind bis auf weiteres das übliche Schreibzeug und ein netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner, sowie das IT-Handbuch (nicht jedoch das IT-Kompendium) des Westermannverlages zugelassen. Handys haben im Prüfungsraum nichts zu suchen. Die Aufsichten sind angehalten, dies zu kontrollieren. Allein das Mitbringen eines Handys in den Prüfungsraum wird als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Ausschluss von der Prüfung. 6. Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Dieses Zitat aus der Ausbildungsordnung belegt, dass die Präsentation zur Fachlichkeit in den IT-Berufen gehört. Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die Kammer. Die Termine für Fachgespräch und Präsentation befinden sich grundsätzlich: für die Sommerprüfung in den letzten zwei vollen Wochen vor den Sommerferien für die Winterprüfung in den letzten zwei Januarwochen. Den verbindlichen Termin für Präsentation und Fachgespräch erhält der Prüfungsteilnehmer mit Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung zugeschickt. Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich sein, so findet diese am Nachmittag des selben Tages statt. 12
13 Der Prüfungsteilnehmer hat im Projektantrag die vorgesehenen Hilfsmittel für die Präsentation genannt. Die Kammer wird in ihren Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die normalen Präsentationsmittel wie Tageslichtschreiber, Tafel oder Flipchart vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten. Für die Vorbereitung der Präsentation und der Präsentationstechnik hat der Prüfling ca. 30 Minuten zur Verfügung. Kann der Prüfungsteilnehmer seine mitgebrachten Präsentationsmittel nicht zur Funktion bringen, findet die Prüfung unter den gegebenen Bedingungen trotzdem statt und wird in der vorgetragenen Form bewertet. Es empfiehlt sich daher, auch auf diesen Fall vorbereitet zu sein. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und dauern 30 Minuten. Die Präsentation sollte ca. 10 bis max. 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen. Der Verlauf von Fachgespräch und Präsentation gestaltet sich wie folgt: 1. Vorbereitung der Präsentation durch den Prüfling. Hierzu steht der in der Einladung aufgeführte Prüfungsraum dem Prüfling ca. 30 Minuten vorher zur Verfügung. Er kann dort aufbauen und sich nochmals die Präsentation durch den Kopf gehen lassen. 2. Der Prüfungsausschuss kommt in den Raum. Es erfolgt die Begrüßung und Vorstellung des Prüfungsausschusses. Der Prüfling beginnt mit seiner Präsentation. Die Präsentation ist zielgruppenorientiert zu gestalten. Die Zielgruppe ist nicht der Prüfungsausschuss, sondern der eigentliche Kunde des Projektes. Es wird keine erneute Verlaufsbeschreibung des Projektes erwartet, sondern die für den Kunden wichtigen Informationen über das Ergebnis des Projektes. 3. Ist der Prüfling am Ende seiner Präsentation angelangt, wird der Prüfungsausschuss ihn bitten, kurz den Raum zu verlassen, um sich zu beraten und die Fragen für das Fachgespräch zusammenzustellen. Sollte die Präsentationsdauer von max. 15 Minuten überschritten werden, wird der Prüfungsausschuss die Präsentation abbrechen. 4. Der Prüfling wird zum Fachgespräch gebeten. Im Anschluss teilt der Prüfungsausschuss dem Prüfling den Termin für die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und der Verabschiedung mit. Der Prüfungsausschuss kann von den Teilnehmern erwarten, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende hat zum einen seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Andererseits wird auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch fest- 13
14 gestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Ein entsprechender Bewertungsvorschlag findet sich im Anhang. Auch hier gilt, dass der Prüfungsausschuss vor Ort die Bewertungsmaßstäbe und deren Gewichtung festlegt. Grundsätzlich muss der Prüfling den fachlichen Hintergrund seiner Projektarbeit vollständig erläutern können. Hierzu gehört nicht nur oberflächliches Bezeichnen von Schlagwörtern, sondern die fachlich einwandfreie Erklärung derselben. 7. Anregungen zur Vorbereitung für die Prüflinge Nervosität ist sicherlich bei jedem, der in eine Prüfung geht, vorhanden. Der Prüfungsausschuss weiß dies und wird versuchen, durch eine ruhige Stimmung und eine kleine Einleitung diese Nervosität abzubauen. Gerade im Bereich der IT-Berufe ist der Kundenkontakt jedoch an der Tagesordnung und im seltensten Fall ist der Kunde ein guter Bekannter. Eine Situation also wie aus dem Leben. Sie können als Prüfling einiges dazu tun, um Ihre verständliche Nervosität auf ein Minimum zu reduzieren: 1. Der Prüfungsausschuss will nur das Beste von Ihnen, d. h. Ihr Wissen. Dazu ist es erforderlich, Fragen zu stellen. Betrachten Sie als Prüfling die Fragen daher als etwas Selbstverständliches. 2. Eine gute inhaltliche Vorbereitung nimmt Ihnen die Nervosität, da Sie wissen, dass Sie die anstehenden Fragen beantworten können s. u.. 3. Führen Sie Ihre Präsentation innerhalb der Prüfung nicht das erste Mal durch. In einem Testlauf erhalten Sie Rückmeldung zu Ihrer Wirkung und den empfangenen Inhalten bei den Teilnehmern. Wählen Sie hierzu Teilnehmer, die nicht vollständig in das Projekt eingebunden sind. Die Eingebundenheit schafft in fachlicher Hinsicht teilweise eine Betriebsblindheit. Nehmen Sie die Rückmeldungen ernst. Sie sollten sich vor Augen führen, dass der Prüfungsausschuss erkennen muss, ob der Prüfungsteilnehmer das Projekt nur nach Vorgabe gemacht, oder tatsächlich eigenständig erarbeitet und somit fachlich verstanden hat. Dazu gehören auch bei den kaufmännischen Berufen solide fachliche und bei den technischen Berufen grundlegende kaufmännische Hintergründe. Der Prüfungsausschuss wird im Fachgespräch solange in die Tiefe eines Themas gehen, bis Sie an Ihre Grenze gelangen. Dies muss er tun, da es nicht nur um Bestehen und nicht Bestehen, sondern um eine Einordnung Ihrer Leistung in ein komplexes Notensystem geht. Er wird auch versuchen, die ganze Bandbreite des Themas auszuschöpfen. Dies bezieht sich auch auf die Grundlagen von Themen, die mit Ihrem Projekt in Verbindung stehen z. B.: 14
15 Ihr Projekt beinhaltet ein Netzwerk: Grundlegende Fragen zu Topologien und Protokollen aus dem Netzwerkbereich sollten Ihnen dann nicht fremd sein. Sie führen die Auswahl einer Software für Ihr Unternehmen durch oder verkaufen einem Kunden eine solche Lösung: Marktgängige Vergleichssysteme und deren Eigenschaften werden vorausgesetzt. Sie verkaufen oder installieren Hardwareprodukte: Grundlegende Eigenschaften der Produkte sowie Kenndaten und aktuellen Marktpreise müssen bekannt sein. Sie programmieren eine Software: Wissen über verschiedene Programmiersprachen und umgebungen, deren Strukturen sowie Alternativen von Standardsoftware zu Ihrem Projekt ist erforderlich. Diese Hinweise sind beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Zum besseren Verständnis hier ein paar Beispiele für mögliche Fragen zu einem Projekt, die sicherlich nicht abschießend sind: 1. Es wird für einen internen Kunden ein RAID-System erarbeitet und implementiert. a. Warum wurde dieser RAID-Kontroller gewählt? b. Welches Datenaufkommen liegt Ihrer Planung zugrunde? c. Welche Kosten waren zu kalkulieren? d. Warum haben Sie sich für den RAID-Level... entschieden? e Auswahl eines neuen Softwareproduktes für die Erstellung von Web-Seiten (intern) a. Weshalb empfehlen Sie gerade dieses Softwareprodukt? b. Sie sprechen über Kosten. Wie setzen sich die Kosten zusammen? c. Wie haben Sie den Schulungsaspekt für die Mitarbeiter berücksichtigt? d. Welche technischen Voraussetzungen benötigt ihr Produkt? e.... Der Prüfungsausschuss erwartet hier von Ihnen mit Recht, dass Sie fundierte und schlüssige Begründungen für Ihre Vorgehensweise / Auswahl / Kalkulation /... vorbringen können. Ist dies nicht der Fall, liegt sicherlich keine ausreichende Leistung vor. Begründungen wie z. B.: - Der Kunde/Chef/... wollte dies so. - Die Zahlen hat mir das Controlling benannt. - Das wird bei uns im Betrieb so gemacht. sind keine ausreichenden Begründungen. Selbst wenn ein Kunde etwas so will, müssen Sie als Fachmann die fachlich richtige Meinung vertreten können. Diese muss auch vorhanden sein, 15
16 wenn diese auf Wunsch des Kunden nicht zum Tragen kommt. Wenn Sie Zahlen zur Untermauerung und Begründung aufführen, ist es erforderlich, diese als Fachmann auch selbständig beurteilen zu können sowie deren Zusammensetzung zu kennen. Die betriebliche Vorgehensweise ist nicht Gegenstand der Prüfung. Ihnen muss bekannt sein, warum Ihr Betrieb dies so macht. Es ist daher sicherlich empfehlenswert, sich als Vorbereitung die Fragen zur Begründung seiner Handlungsschritte (die sogenannten W-Fragen: Wieso? Weshalb? Warum?..) zu stellen. Dies gilt nicht nur für Fachgespräch und Präsentation, sondern natürlich auch für die Erstellung der Dokumentation. 8. Bestehen der Abschlussprüfung Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschaftsund Sozialkunde. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich (Fach-, Kernqualifikationen, Wiso) für die mündliche Er-gänzungsprüfung ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch) und B (Ganzheitliche Aufgaben I und II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschl. Dokumentation, in der Präsentation einschl. Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. 16
17 9. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse / Verabschiedung Wenn die Prüfung insgesamt bestanden ist, endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse die Ausbildung. Der Prüfungsteilnehmer erhält hierüber einen vorläufigen Prüfungsbescheid vom Prüfungsausschuss. Dieser ist dem bisherigen und hoffentlich auch zukünftigen Arbeitgeber vorzulegen. Die richtigen Prüfungszeugnisse müssen zunächst erstellt werden und werden dann unverzüglich an den Ausbildungsbetrieb übersandt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da diese erst gedruckt und dann den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt werden müssen. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse geben alle Prüfungsausschüsse den Prüflingen die Möglichkeit, die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung mit den Prüfern zu besprechen. Hier können die Prüflinge die direkte Rückmeldung seitens des Prüfungsausschusses und die Gründe für ihre Bewertung erhalten. Abb. 8: Abschlussprüfung Gewichtung und Bestehen Teil A Teil B Betriebliche Projektarbeit und Dokumentation Präsentation und Fachgespräch Ganzheitliche Aufgabe I Fachqualifikationen Ganzheitliche Aufgabe II Kernqualifikationen Wirtschafts- und Sozialkunde max. 35 h bis zu 70 h max. 30 min 90 min 90 min 60 min Gewichtung: Gewichtung: Gewichtung: Gewichtung Gewichtung: 50 % 50 % 40 % 40 % 20 % Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung Sperrfunktion mind. 50 Punkte keine ungenügende Leistung 17
18 Anhang 1. Checkliste zur Genehmigung des Projektantrages 2. Vereinbarung zur Änderung des Antrages 3. Bewertungsmatrix Projektarbeit 4. Bewertungsmatrix Präsentation 5. Bewertungsmatrix Fachgespräch 18
19 Checkliste zur Genehmigung des Projektantrages Name des Prüflings: Thema: Ja Nein Das Projekt liegt im Prüfungszeitraum. Der betriebliche Betreuer ist benannt. Die Einverständniserklärung des Prüfbetriebes liegt vor. Das Projekt passt zum Berufsbild z.b.: ITSE Hardwarerealisierung IT-Systeme, Aufbau, Umbau, Anpassung... FIAE Erstellung/Konzeption einer Software FISI Anpassung von Systemen, Schaffung von Schnittstellen, Funktionserweiterungen und Wartung bestehender Systeme ITSK Erstellung von Kundenangeboten, Projektplanung und Kalkulation IK Systemadministration, Beschaffung von IT-Systemen, Schulung von MA dies ist keine abschließende Liste Es liegt eine klare Darstellung des geplanten Projektes vor. Wenn nein, die erforderlichen Angaben auf der Rückseite eintragen Projektinhalte/Abgrenzung bei Teilprojekten Zeitplanung Rahmenbedingungen/Projektumfeld Die Anforderungen des Projektes entsprechen denen einer Abschlussprüfung. (Nicht zu hoch, nicht zu tief; wenn nein: mit dem Prüfling mögliche Erweiterungen besprechen oder andere Projektmöglichkeiten nennen) Damit ein Projektantrag genehmigt werden kann, müssen alle Punkte mit ja angekreuzt worden sein. Das Projekt ist in der vorliegenden Form genehmigt Wenn ein Projekt nicht genehmigt ist, ist es abgelehnt. In diesem Fall ist grundsätzlich ein neuer Antrag vom Prüfling zu stellen. Bitte die Vereinbarungen mit dem Prüfling stichwortartig auf der Rückseite festhalten und vom Prüfling unterschreiben lassen. Die Genehmigung/Ablehnung bitte in jedem Falle auch auf dem Antrag des Prüflings ankreuzen und unterschreiben. 19
20 Vereinbarung zur Änderungen für den Antrag für die betriebliche Projektarbeit komplett neuer Antrag erforderlich (Frist für die Neueinreichung: 2 Wochen) bei folgenden Änderungen kann das Projekt genehmigt werden (Frist für die Neueinreichung: 1 Woche) Es fehlt... Projekt detaillierter (Ergebnis d. Kontakte mit Prüfling/Betreuer festhalten) Prüfungsumfang:... Zeitplanung:... sonstiges:... Gespräch erfolgte mit: Datum Unterschrift Prüfer Unterschrift Prüfling 20
21 Prüfling: Name Vorname Prüflingsnummer Datum der Abgabe Bewertungsmatrix Projektarbeit Projektbericht/Portfolio 1 Ausgangssituation Projektziel und Teilaufgaben (ggf. Abweichungen zum Projektantrag), Kundenwünsche Ziele, Kundenwünsche und Teilaufgaben sind umfassend dargestellt, Die wesentlichen Ziele, Kundenwünsche und Teilaufgaben sind dargestellt Ziele, Kundenwünsche und Teilaufgaben sind erkennbar Ziele, Kundenwünsche und Teilaufgaben sind erschließbar Ziele, Kundenwünsche und Teilauf-sche und Teilauf- Ziele, Kundenwüngabegaben fehlen / sind sind erschließbar nicht erschließbar Projektumfeld, Prozessschnittstellen (Ansprechpartner, Einstieg, Ausstieg) Anmerkungen des Prüfers Umfeld und Schnittstellen sind umfassend beschrieben Das Umfeld und die wesentlichen Schnittstellen sind beschrieben Umfeld und Schnittstellen sind erkennbar Umfeld und Schnittstellen sind erschließbar Umfeld und Schnittstellen nicht oder Nicht zutreffen beschrieben Umfeld und Schnittstellen fehlen 2 Ressourcen- und Ablaufplanung Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung Ressourcen umfassend angeführt, Termine und Kosten transparent dargestellt, Ressourcen im wesentlichen angeführt, Termine und Kosten dargestellt, wichtige Ressourcen angeführt, wichtige Termine und Kosten ablesbar, wichtige Ressourcen erschließbar, Termine und Kosten erschließbar, Ressourcen bedingt erschließbar, Termine und Kosten unvollständig, Ressourcen nicht erschließbar/genannt, Termine und Kosten fehlen oder nicht sachgerecht Ablaufplan Anmerkungen des Prüfers Ablauf klar und übersichtlich Ablauf übersichtlich Ablauf erkennbar Ablauf erschließbar Ablauf bedingt erschließbar Ablauf nicht erschließbar oder nicht dargestellt 21
22 3 Durchführung und Auftragsbearbeitung Prozessschritte, Vorgehensweise Durchführung der Prozessschritte umfassend dargestellt Durchführung der wesentlichen Prozessschritte dargestellt Durchführung der Prozessschritte erkennbar Durchführung von Prozessschritten erschließbar Durchführung von Prozessschritten bedingt erschließbar Durchführung nicht angesprochen/nicht erschließbar Abweichung, Anpassungen, Entscheidungen Anmerkungen des Prüfers Anpassungen und Folgen umfassend begründet und berücksichtigt Wesentliche Anpassungen und Folgen begründet und berücksichtigt Anpassungen und Folgen erkennbar Anpassungen und Folgen erschließbar Anpassungen und Folgen bedingt erschließbar Anpassung und Folgen nicht an angesprochen/ nicht erschließbar 4 Projektergebnisse Soll-Ist Vergleich, Qualitätskontrolle, Abweichungen, Anpassungen Anmerkungen des Prüfers Abnahme umfassend dargestellt Prozess und Ergebnis umfassend bewertet Abnahme im wesentlichen dargestellt Prozess und Ergebnis im wesentlichen bewertet Abnahme erkennbar dargestellt Bewertung von Prozess und Ergebnis in Teilen erkennbar bewertet Abnahme erschließbar Bewertung von Prozess und Ergebnis erschließbar Abnahme bedingt erschließbar Bewertung von Prozess und Ergebnis mit erheblichen fachlichen Mängeln Abnahme nicht angesprochen/ nicht erschließbar, Bewertung nicht angesprochen oder fachlich nicht haltbar 22
23 5 Gestaltung des Portfolios Äußere Form (Gestaltung von Text, Tabellen, Grafiken etc.) Inhaltliche Form (Strukturierung, fach- und normgerechte Darstellung, etc.) Anmerkungen des Prüfers Ingesamt überzeugende Gestaltung Fachgerechte Struktur und Darstellung, dem Inhalt optimal angepasst Im wesentlichen überzeugende Gestaltung Fachgerechte Struktur und Darstellung In wesentlichen Teilen ansprechend Struktur und Darstellung weitgehend fachgerecht Noch akzeptabel Struktur erschließbar, Darstellung mit fachlichen Mängeln Nicht ansprechend Struktur nicht erschließbar, Darstellung mit erheblichen fachlichen Mängeln Nicht annehmbar Struktur nicht vorhanden, Darstellung fachlich nicht haltbar Kundendokumentation Kundengerechte Anfertigung, Zusammenstel- gut strukturiert Auftragsgerecht, lung und Modifizierung und deutlich nachvollziehbar Anmerkungen des Prüfers Im Wesentlichen auftragsgerecht, strukturiert und nachvollziehbar In wesentlichen Teilen auftragsgerecht, im Allgemeinen strukturiert und nachvollziehbar Noch auftragsgerecht, wenig strukturiert, aber noch erschließbar Teilweise nicht auftragsgerecht, strukturelle Mängel, kaum erschließbar Nicht auftragsgerecht 23
24 Prüfling: Name Vorname Nummer Prüfungstag Bewertungsmatrix Präsentation Aufbau und inhaltliche Struktur - Sachliche Gliederung - Logik, - Zielorientierung - Ausdrucksweise, - Satzbau, - Stil Zielgruppengerechte Darstellung - Medieneinsatz, - Visualisierung, - Körpersprache Anmerkungen des Prüfers dem Thema optimal angepasste Gliederung und logische richtige Darstellung, streng zielorientiert Sprachliche Gestaltung Ausdrucksweise, Satzbau und Stil vorbildlich Zweckmäßige Gliederung und logisch richtige Darstellung, zielorientiert einwandfreie Ausdrucksweise, guter Satzbau und Stil durchgängig situationsgerecht, prägnant, immer optimal zum Inhalt passend situationsgerecht prägnant und dem Inhalt angemessen Sinnvolle, jedoch nicht optimale Gliederung, Darstellung im allgemeinen logisch, Zielorientierung vorhanden Ausdrucksweise weitgehend passend, meist richtiger Satzbau, flüssiger Stil Überwiegend situationsgerecht, meist passen zum Inhalt Umständlich, leichte Fehler in der logischen Darstellung, Zielorientierrung erkennbar leichte Schwächen in der Ausdrucksweise, Satzbau teilweise fehlerhaft, teilweise stilistische Fehler im allgemeinen nicht situationsgerecht oder schlecht zum Inhalt passend aber trotzdem verständlich Sinnvolle Gliederung kaum erkennbar, teilweise logische Fehler, Zielorientierung kaum erkennbar erhebliche Schwächen in der Ausdrucksweise, grobe Fehler im Satzbau, erhebliche stilistische Fehler im allgemeinen nicht situationsgerecht oder schlecht zum Inhalt passend, so daß die Verständlichkeit leidet unsystematisch, unlogisch, zufällige Aneinanderreihung von Fakten, keine Zielorientierung Unverständliche Ausdrucksweise, grobe Fehler im Satzbau, geringer Wortschatz Medieneinsatz und Visualisierung falsch oder fehlend, verwirrende unangemessene Darstellung
25 Bewertungsmatrix Fachgespräch Beherrschung des für die Projektarbeit relevanten Fachhintergrundes Problemerfassung und Problemdarstellung und Problemlösung Argumentation und Begründung Anmerkungen des Prüfers der für die Projektarbeit relevante Fachhintergrund wird sicher und überzeugend beherrscht Probleme werden selbständig und sicher erkannt und Lösungen fachlich überzeugend dargestellt fachliche Argumente und Begründungen werden immer richtig und überzeugend vorgetragen der für die Projektarbeit relevante Fachhintergrund wird beherrscht Probleme werden sicher erkannt und Lösungen fachlich einwandfrei dargestellt fachliche Argumente und Begründungen werden sicher und richtig vorgetragen der für die Projektarbeit relevante Fachhintergrund wird im allgemeinen beherrscht Probleme werden fast immer richtig erkannt und Lösungen meist fachlich angemessen dargestellt fachliche Argumente und Begründungen werden richtig und überwiegen angemessen vorgetragen er für die Projektarbeit relevante Fachhintergrund wird im allgemeinen beherrscht, wenige Zusammenhänge werden aber falsch oder nicht erkannt Probleme werden im allgemeinen richtig erkannt und Lösungen fachlich im allgemeinen richtig dargestellt fachliche Argumente und Begründungen werden zwar meist richtig, aber oft unangemessen vorgetragen der für die Projektarbeit relevante Fachhintergrund wird nicht sicher beherrscht, Zusammenhänge werden oft falsch oder nicht erkannt Selbst einfache Probleme werden nicht immer richtig erkannt. Die fachliche Darstellung der Lösungen überzeugt im allgemeinen nicht fachliche Argumente und Begründungen werden nur teilweise richtig und umständlich oder unangemessen vorgetragen der für die Projektarbeit relevante Fachhintergrund wird nicht beherrscht, Zusammenhänge werden im allgemeinen nicht oder falsch erkannt Selbst einfache Probleme werden nicht richtig erkannt. Lösungen können nicht fachlich einwandfrei dargestellt werden fachliche Argumente und Begründungen werden meist falsch, nicht oder unangemessen vorgetragen
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