Dieser Rahmentarif für das Jahr 2017 (siehe Beilage) sieht folgende Ansätze vor: Ansatz Fr./Std
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- Uwe Beutel
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1 Baudirektion Baudirektion, Postfach, 6301 Zug Internet-Portal An die für die Baudirektion des Kantons Zug tätigen Ingenieur-, Architektur-, Raumplaner, Beratungs- und technischen Büros Zug, 3. Januar 2017 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Honoraransätze für 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Die KBOB (Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes) hat die Ansätze für das Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr mehrheitlich belassen. Die Baudirektion des Kantons Zug wendet weiterhin die Ansätze der KBOB an (siehe Beilage). Um den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, bitten wir Sie, besonders die Hinweise im Kapitel 5 «Honorarrechnungen» zu beachten. 1. Honorierung nach dem Zeitaufwand (Zeittarif) Mit dem Zeittarif werden Leistungen und Honorare ohne Wettbewerbsdruck vereinbart. Die oberen (maximalen) Grenzen werden durch einen sogenannten «Rahmentarif» gesetzt. Dieser Rahmentarif für das Jahr 2017 (siehe Beilage) sieht folgende Ansätze vor: Personalkategorie A B C D E F G Ansatz Fr./Std Mittelansatz pro Arbeitsstunde für Planungsgruppen (Fr./Std.) Bei der Beurteilung von Angeboten im Mittelansatz können die Ansätze für die einzelnen Projektphasen mit einem Anforderungsfaktor «a» (siehe Beilage) korrigiert werden. Bei direkten Aufträgen entfällt für den Anbietenden der Konkurrenzdruck. Um diesen Aspekt gebührend zu berücksichtigen, wird von den Anbietenden erwartet, dass auf den KBOB - Ansätzen ein angemessener Rabatt gewährt wird. Aabachstrasse 5, 6300 Zug T , F
2 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 2 Honoraransätze Honorarkategorien und Funktionen Massgebend für die Zuordnung der Honorarkategorie sind Ausbildung und Funktion des Mitarbeiters im Rahmen des einzelnen Auftrags, nicht aber die Stellung in der Firma. Das Können und die Erfahrung jeder Funktion werden mit den Stufen 1 bis 3 berücksichtigt. Daraus folgt: - In der Projektphase können nur Architekten, Ingenieure, Raumplaner etc. in der Kategorie C und höher verrechnet werden. - In der Bauleitungsphase müssen für Chef- und Oberbauleiter ebenfalls höhere Ausbildungen wie Architekt und Ingenieur vorgewiesen werden, um in der Kategorie C und höher verrechnet werden zu können. Die Einteilung in die Stufen 1 bis 3 erfolgt gemäss Definition der Baudirektion, in teilweiser Anlehnung an die SIA 103, wie folgt: - Stufe 1: Keine abgeschlossene sekundäre Ausbildung, keine tertiäre Ausbildung und unter 4 Jahre Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. - Stufe 2: Abgeschlossene sekundäre Ausbildung, abgeschlossene tertiäre Ausbildung. - Stufe 3: Abgeschlossene sekundäre Ausbildung oder abgeschlossene tertiäre Ausbildung und mindestens 5 Jahre Erfahrung in der vorgesehenen Funktion Kat.: Grösser als 10 Jahre Berufserfahrung in der vorgesehenen Funktion sowie dem Aufgabengebiet inkl. der dazu notwendigen Ausbildung (z.b. von C auf B). Hierzu ist die Zustimmung der entsprechenden Amtsleitung notwendig. Der Einsatz von Lehrlingen kann nicht mit dem Mittelsatz für Planungsgruppen abgerechnet werden.
3 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 3 Honoraransätze 2017 Kategorienzuteilung Projekt Stufen Festlegung zur Funktion, Aufgaben und Ausbildung des TBA Zug - Projektleiter interdisziplinäre - - A - Funktion: Gutachten und Expertisen Grossprojekte - Ausbildung: Ingenieur oder Gleichwertiges - Experte - Prüfingenieur - Chefingenieur - B A - Funktion: Gesamtleitung und -koordination - Projektleiter - Aufgaben: Löst Probleme mit sehr hohen - Fachkoordinator Anforderungen - Ausbildung: Ingenieur - Leitender Ingenieur - C B - Funktion: Verantwortlich für den Auftrag als Projektleiter - Aufgaben: Löst Probleme mit hohen Anforderungen Löst anspruchsvolle Einzelprobleme - Ausbildung: Ingenieur - Ingenieur D D C - Funktion: Verantwortlich für kleinere bis mittlere Bauvorhaben als Projektleiter - Aufgaben: Bearbeitet Teilaufträge bzw. Einzelprobleme - Ausbildung: Ingenieur - Techniker - Zeichner-Konstrukteur F E D - Aufgaben: Löst konstruktive Aufgaben selbstständige Plan- und Sachbearbeitung - Ausbildung: Techniker HF oder Zeichner mit einigen Jahren Erfahrung - Zeichner G F E - Aufgaben: Planbearbeitung nach Vorlage - Ausbildung: Zeichner
4 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 4 Honoraransätze 2017 Bauleitung Stufen Auslegung zur Funktion, Aufgaben und Ausbildung des TBA Zug - Chefbauleiter und Oberbauleiter - B A - Funktion: Gesamtleitung und -koordination einer bei interdisziplinären interdisziplinärer Grossbaustelle Grossprojekten - Aufgaben: Löst Probleme mit sehr hohen Anforderungen - Ausbildung: Ingenieur - Chefbauleiter - C B - Funktion: Gesamtleitung und -koordination einer - Oberbauleiter umfangreichen Baustelle - Aufgaben: Löst Probleme mit hohen Anforderungen - Ausbildung: Ingenieur - Bauleiter E D C - Funktion: Leiter einer Baustelle - Aufgaben: Für Ausmass + Abrechnung verantwortlich - Ausbildung: Ingenieur, Techniker HF oder Bauleiter mit entsprechender Ausbildung - Hilfsbauleiter G F E - Aufgaben: Mitarbeiter des Bauleiters - Bauaufseher - Ausbildung: Zeichner Administration - Leitendes Administrationspersonal F E D - Aufgaben: Administrative Unterstützung und wesentliche Assistenzaufgaben des Projektleiters - Ausbildung: Kaufmännische Grundausbildung mit wesensgerechter Zusatzausbildung - Sekretariatspersonal G F E - Aufgaben: Administrative Unterstützung - Ausbildung: Kaufmännische Grundausbildung Hilfsfunktionen - Hilfspersonal G F F - Aufgaben: Unterstützungsaufgaben - Ausbildung: keine 3. Abschlagszahlungen Bei Abschlagszahlungen von Global- oder Pauschalaufträgen können höchstens 90 % der erbrachten Leistung in Rechnung gestellt werden.
5 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 5 Honoraransätze Zuschläge Nacht- und Sonntagszuschläge können nur bei vorgängiger Zustimmung des Bauherrenvertreters in Rechnung gestellt werden und gelten nur bei Bauleitungsaufgaben vor Ort. Für Planungsleistungen werden keine Zuschläge akzeptiert. Die Zuschläge gelten wie folgt: - 25 Prozent ab Uhr bis 6.00 Uhr, jeweils Montag bis Samstagmorgen Prozent ab Samstag, Uhr bis Montag, 6.00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen zwischen Uhr des Vortages und 6.00 Uhr des nächsten Arbeitstages. Die Offertbearbeitung wird nicht vergütet, auch dann nicht, wenn keine Arbeitsvergabe erfolgt. 5. Honorarrechnungen Bei Leistungsabrechnungen im Aufwand sind mit jeder Honorarrechnung die erbrachten Leistungen genau zu dokumentieren. Dabei muss ersichtlich sein, was von wem und wann erbracht wurde. Honorarrechnungen (Akonto- und Schlussrechnungen) müssen auf dem Deckblatt in übersichtlicher Form folgenden Inhalt aufweisen: - Projektbezeichnung des Kantons - WV- + PKM-Nummer (z.b. WV001065/120), die Investitionsnummer (z.b. TB ) gemäss Auftragsschreiben des Kantons - Rechnungsadresse mit Projektleiter - Fortlaufende Honorarrechnungsnummer (z.b. Akontorechnung Nr. 3) - Schlussrechnungen müssen als solche bezeichnet sein - Auftragssumme mit allfälligen Nachträgen - Geleisteter Aufwand (kumulativ) inkl. Angabe der Betrachtungsperiode, abzüglich allfälliger Rabatt, Garantierückbehalt, Skonto und bisher geleistete Akontorechnungen - Bei allen Angaben sind die Beträge inkl. MWST und mit entsprechenden Zuschlagsdaten oder Rechnungsdaten zu versehen.
6 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 6 Honoraransätze Nebenkosten Die Ansätze wurden für das Jahr 2017 nicht angepasst. Reproduktionsaufwendungen Die nachfolgenden Ansätze gelten als Maximalbetrag und sind unabhängig vom Leistungserbringer. Bei fehlenden Tarifangaben (dies gilt nur für Kopierarten, nicht für Zuschläge) gelten die Ansätze der CPS-Netto-Preisempfehlung für Ämter von Stadt und Kanton Zürich. Die Arbeitszeit des mit der Herstellung beauftragten Heliographisten und die Lieferung der Unterlagen darf nicht zusätzlich verrechnet werden, da dieser Arbeitslohn bereits in den Einheitspreisen inbegriffen ist. - Pläne; Papier gr/m 2 Gross-Xerox, schwarz/weiss Fr./m Gross-Xerox, farbig (1. Kopie ab Original) Fr./m Gross-Xerox, farbig (weitere Kopien ab gleichem Original) Fr./m CAD-Plots, schwarz/weiss Fr./m CAD-Plots, farbig Fr./m Flächenzuschlag für Farbplots und -Gross-Xerox mit mehr als 50 % Deckung (schraffierte Flächen gelten nicht als farbdeckend) Fr./m Fotokopien (Papier oder Folien); Papier min. 80 gr/m 2 schwarz/weiss, A4 Fr./Stk -.20 schwarz/weiss, A3 Fr./Stk -.30 farbig, A4 Fr./Stk 1.20 farbig, A3 Fr./Stk Digitalscan von Plänen ins PDF-Format (400 dpi) Scan, schwarz/weiss Fr./m Scan, farbig Fr./m Binden von Berichten mit Klarsichtdeckel und Bodendeckel aus Halbkarton Fr./Bericht CD brennen und bedrucken (inkl. Etui) Fr./Stk 8.00
7 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 7 Honoraransätze 2017 Bedingungen zu den Reproduktionsaufwendungen - Nettopreise exkl. MWST, ohne Rabatt und Skonto - Preise per m 2 nach Nettofläche, d.h. ohne Randzuschläge Hinweis: Bei Druckaufträgen im.pdf-format wird infolge der fehlenden elektronischen Erkennbarkeit des Überrandes ein Seitenzuschlag bis 1 cm akzeptiert. - Kosten inkl. Schneiden, Falten, Sortierarbeiten und Lochung - Pläne für Schalungen, Armierungen, Quer- und Längenprofile werden wegen der geringen Farbanteile nur schwarz/weiss vergütet. Ist der Informationsgehalt durch den Wegfall von Farben nicht mehr gegeben, kann mit dem Einverständnis des kantonalen Projektleiters davon abgewichen werden. Hinweis: Um Papier zu sparen, ist darauf zu achten, dass bei schwarz/weiss-plänen die exakten DIN-Formate eingehalten werden. Mit dieser Massnahme können Papierverschnitte vermieden werden. - Grundsätzlich sind Berichte nur in schwarz/weiss zu erstellen. Sollten zur besseren Erkennbarkeit Farben eingesetzt werden, werden nur diese Seiten farbig bezahlt. - Arbeitskopien des Planers für internen und externen Gebrauch werden nicht bezahlt. Nach Abschluss einer Projektphase wird ein komplettes Plandossier dem Planer vergütet. - Bei Plandigitalisierungen ist eine einfache Bearbeitung wie Ausrichten, Ausschnitt bestimmen und entfernen von wenigen Flecken einzurechnen. Weitere digitale Bearbeitungen sind nach Aufwand zu entschädigen, jedoch nur nach vorgängiger Absprache mit dem Auftraggeber. - Der Planer gibt die benötigten Kopien in der Regel extern in Auftrag oder erstellt diese ausnahmsweise selbständig. Die Planer haben die Verpflichtung, die Nebenkosten möglichst günstig in der Region des Planers oder des Auftraggebers erstellen zu lassen. Hinweis: Extern erstellte Kopieraufträge werden vom Ersteller in Rechnung gestellt und dürfen nicht durch den Planer weiterverrechnet werden. Nebenkostenrechnungen - Generell führen die Reproanstalten die Aufträge aus und liefern die Kopien an die auftraggebenden Büros. - Die Reproanstalten stellen die Rechnung an die Baudirektion, adressieren sie aber zur Kontrolle an die entsprechenden Büros. - Die Büros leiten die kontrollierten Rechnungen zur direkten Bezahlung an den Bauherrn weiter, wobei aufzuzeigen ist, wer, wann, welche Kopien - Planbezeichnung, Plannummer und Plangrösse müssen ersichtlich sein - erhalten hat. Um den Nachweisaufwand bei den A4 und A3 Kopien etwas zu vereinfachen, können diese Kopien, d.h. für internen und externen Gebrauch, zusammengefasst und mit einem pauschalen Abzug (z.b. in %) in Rechnung gestellt werden.
8 Verträge mit Architekten und Ingenieuren Seite 8 Honoraransätze 2017 Weitere Entschädigungen - Kilometer-Entschädigung für Personenwagen (nur ausserhalb Lokalrayon und Kanton Zug) Fr./km Öffentliche Verkehrsmittel Für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden die effektiven Billettkosten vergütet. Preise mit Halbtaxabonnement. - Hauptmahlzeit Fr Vermessung Es können keine Hilfsmaterialien oder Geräte verrechnet werden, ausser der Einsatz von GPS Geräten (exkl. MWST) Fr./Std Allgemeines Sämtliche Rechnungsarten (Honorare, Nebenkosten und Teuerung) sind jeweils separat in Rechnung zu stellen. Unvollständig dargestellte Rechnungen werden zur Überarbeitung zurückgewiesen. Die Anpassungen sind unverzüglich vorzunehmen und mit einem neuen Rechnungsdatum zu versehen. Sämtliche Aufwendungen sind per Ende Jahr abzurechnen. Die Rechnungen müssen spätestens am 6. Januar beim Auftraggeber eingetroffen sein. Pro Rechnung darf lediglich ein MWST-Satz angewendet werden. Sind mehrere Sätze vorhanden, sind diese Beträge jeweils separat in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfrist, beginnend mit Eingangsstempel, beträgt 30 Tage, sofern die Rechnung bereinigt vorliegt, z.b. bei Leistungsabrechnungen. Die Weisung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Wir danken für Ihre Mitarbeit. Freundliche Grüsse Baudirektion des Kantons Zug
9 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services 2017 Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren Die Stundensätze sind nur indikativ und die Empfehlungen sind unverbindlich Verfasst durch die KBOB (Bund, Kantone/BPUK, Gemeinden/SGV und Städte/SSV) unter Beteiligung von SBB AG und die Schweizerische Post AG Mitglieder der KBOB BBL, armasuisse, ETH-Bereich, ASTRA, BAV, BPUK, SGV, SSV Sekretariat KBOB Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz Tel , Fax kbob@bbl.admin.ch
10 Im vorliegenden Text wird der Übersichtlichkeit halber für Funktionsbezeichnungen immer die männliche Form gewählt. Die Aussagen gelten in gleicher Form auch für Funktionsträgerinnen. Inhaltsverzeichnis 1 Die Honorierung der Planerleistungen Allgemeines Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand Honorierung nach den aufwandbestimmenden Baukosten Honorierung mit Festpreisen (Pauschale oder als Globale) Honorierung von Nacht- und Sonntagsarbeit Honorare in den Vergabeverfahren, die offen, selektiv oder auf Einladung durchgeführt werden Grundsätze für die Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung Grundsätze für die Bewertung von Angeboten Im freihändigen Verfahren festgelegte Honorare Allgemeines Honorierungen nach dem effektiven Zeitaufwand Empfohlene maximale Stundenansätze nach Kategorien Zuordnung der Kategorien Empfohlener maximaler mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen Vergleichswerte zur Beurteilung von Angeboten Honorierungen bei Planungswettbewerben Nebenkosten Grundlagen zur Honorierung bei Wettbewerben und Studienaufträgen Preisänderungen infolge Teuerung bei Planerleistungen Preisänderungen infolge Teuerung gemäss Vertragsnorm SIA Beispiele für die Berechnung der Preisänderungen gemäss Vertragsnorm SIA KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 2 von 12
11 1 Die Honorierung der Planerleistungen 1.1 Allgemeines Die Art der Honorierung richtet sich nach den zur Erfüllung des vorgesehenen Mandates notwendigen Gegebenheiten. Sie kann für die Abgeltung der vereinbarten Leistungen und von denkbaren, aber noch vorbehaltenen ergänzenden Leistungen unterschiedlich sein. Die Honorierung des Planers kann erfolgen: nach dem effektiven Zeitaufwand oder mit Festpreisen (Pauschale (ohne Berücksichtigung der Teuerung) oder als Globale (mit Berücksichtigung der Teuerung)) oder nach den aufwandbestimmenden Baukosten. Die Vergütung der Leistungen des Planers besteht aus: dem Planerhonorar und den zusätzlichen Kostenelementen. Als zusätzliche Kostenelemente gelten: Nebenkosten und Drittleistungen. Die zusätzlichen Kostenelemente sind in den Honoraren nicht inbegriffen und daher gesondert zu vergüten. Die Art der Vergütung ist vorgängig zur Leistungserbringung zu vereinbaren. Die Auftragnehmer setzen das den Aufgaben und den Anforderungen entsprechende Personal ein. Wenn das eingesetzte Personal nicht den Anforderungen entspricht, kann der Auftraggeber die Einsetzung von Personal verlangen, welches die zur Erfüllung der Aufgaben entsprechende Qualifikation aufweist. 1.2 Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand Die Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand empfiehlt sich vor allem für Leistungen, deren Zeitaufwand im Voraus nicht oder nur schwer abschätzbar ist. Mögliche Formen sind die Honorierung nach Stundenmittelansatz, nach Kategorieansätzen und in Ausnahmefällen nach Gehältern. Der Auftragnehmer setzt während der gesamten Auftragsabwicklung Personal der vereinbarten Qualifikationskategorie ein. Eine Verrechnung des eingesetzten Personals in einer höheren Qualifikationskategorie (z.b. aufgrund eines Aufstiegs innerhalb der Organisation des Auftragnehmers) ist nur möglich, wenn ihr der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt (Bestellungsänderung). Lehnt der Auftraggeber dies ab, kann durch den Auftragnehmer ersatzweise gleichwertiges Personal der ursprünglich vereinbarten Qualifikationskategorie zur Verfügung gestellt werden. 1.3 Honorierung nach den aufwandbestimmenden Baukosten Zwischen den Baukosten eines Objektes und dem erforderlichen Zeitaufwand des Planers für die Erbringung der standardisierten Grundleistungen besteht erfahrungsgemäss ein Zusammenhang. Dies erlaubt es, den erforderlichen durchschnittlichen Zeitaufwand im Verhältnis zu den aufwandbestimmenden Baukosten zu bestimmen. Aufgrund des erforderlichen Zeitaufwandes kann der Planer sein Honorar errechnen. Diese Berechnungsart kann auch für die Herleitung oder Überprüfung von Pauschal- und Globalangeboten dienen. KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 3 von 12
12 Die standardisierten Grundleistungen der Ordnungen für Leistungen und Honorare des SIA beschreiben die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung. Für die Phasen Strategische Planung, Vorstudien und Bewirtschaftung müssen jeweils spezifische Leistungsverzeichnisse erarbeitet werden und die Honorierung erfolgt normalerweise nach effektivem Zeitaufwand. 1.4 Honorierung mit Festpreisen (Pauschale oder als Globale) Die Honorierung in Form von Pauschalen oder Globalen setzt eine klar definierte gegenseitige Abstimmung über die Ziele, die erwarteten Ergebnisse und damit über den Umfang der zu erbringenden Leistungen voraus. In diesen Fällen geht man von einem geringen Risiko von Projektänderungen, Nachträgen usw. aus. 1.5 Honorierung von Nacht- und Sonntagsarbeit Für Nacht- und Sonntagsarbeit welche bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar, jedoch vom Auftraggeber angeordnet wird, sind grundsätzlich Honorarzuschläge im Umfang der arbeitsgesetzlich geschuldeten Lohnzuschläge geschuldet. KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 4 von 12
13 2 Honorare in den Vergabeverfahren, die offen, selektiv oder auf Einladung durchgeführt werden 2.1 Grundsätze für die Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung Im offenen, selektiven sowie im Einladungsverfahren werden die Honorare im wirtschaftlichen Wettbewerb unter den Anbietern ermittelt. Massgebend sind daher die Honorare gemäss jenem Angebot, das den Zuschlag erhalten hat. Dieses Angebot gilt auch für Nachträge zu bestehenden Verträgen. Die Art und Weise der Honorarkalkulation ist grundsätzlich dem Anbieter zu überlassen. Die KBOB empfiehlt für die Ergebnis- und/oder Leistungsbeschreibung die Anwendung der Instrumente des SIA, wie die Verständigungsnormen SIA 111 (Modell Planung und Beratung) und 112 (Modell Bauplanung) sowie die Ordnungen SIA 102, 103, 104, 105, 108 und 110 für Leistungen und Honorare (Ausgabe 2014). Eine klare und präzise Leistungsbeschreibung ist für alle Beteiligten von grösster Bedeutung und erfordert höchste Sorgfalt. Soweit notwendig, sind entsprechende Grundlagen vorgängig im Rahmen eines separaten Auftrages zu erarbeiten. Dabei empfiehlt es sich, auf der Verständigungsnormen SIA 111 (Modell Planung und Beratung) und 112 (Modell Bauplanung) sowie die Ordnungen SIA 102, 103, 104, 105, 108 und 110 für Leistungen und Honorare aufzubauen, respektive diese zu ergänzen und zu präzisieren. Ist eine klare und präzise Beschreibung der Leistung, den zugehörigen Randbedingungen sowie die damit verbundene verbindliche Festsetzung der Termine gewährleistet, sind nach Möglichkeit Verträge abzuschliessen, bei denen das Honorar pauschal oder global bestimmt ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann eine andere Honorierungsart vereinbart werden. 2.2 Grundsätze für die Bewertung von Angeboten Die Honoraransätze gemäss Ziffer 3 sind empfohlene Ansätze für Vergaben im freihändigen Verfahren. Der Grossteil der Planeraufträge wird jedoch über Leistungsausschreibungen an das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben. Um den qualitativen Aspekten der Angebote mehr Nachdruck zu verleihen, empfiehlt die KBOB folgendes: - Die Gewichtung der qualitativen Kriterien soll gesamthaft > 50% bis max. 80% betragen. - Die Definition und die Bewertung der qualitativen Kriterien von Angeboten sind zwingend so vorzunehmen, dass dadurch eine Selektion der Angebote entsteht. Mit diesen Massnahmen wird ein reiner Preiswettbewerb vermieden. Kostendeckende Preise bei Planern sollen zu besserer und vollständiger Leistungserbringung führen. Siehe auch: Leitfaden zur Beschaffung von Planerleistungen der KBOB KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 5 von 12
14 3 Im freihändigen Verfahren festgelegte Honorare 3.1 Allgemeines Auch im freihändigen Verfahren sind Leistungen zu definieren und Honorare zu vereinbaren. Die Leistungen sind detailliert zu beschreiben. Es ist jeweils zu prüfen, ob die Vergütung in den Verträgen mittels Pauschal- oder Globalhonorar festgelegt werden können. Wenn Honorare im Stundenaufwand vereinbart werden, sollte die Zuordnung der Leistung zu den entsprechenden Qualifikationskategorien so vorgenommen werden, dass die Ansätze ohne Korrektur durch Rabatte und dergleichen angewendet werden kann. Die untenstehenden Stundenansätze sind als empfohlene maximale Stundenansätze nach Zeitaufwand zu verstehen. Die KBOB empfiehlt, die effektiven Stundenansätze auftragsbezogen zu verhandeln und zu vereinbaren. 3.2 Honorierungen nach dem effektiven Zeitaufwand Empfohlene maximale Stundenansätze nach Kategorien Honorierung nach dem effektiven Zeitaufwand 1, exkl. MWSt. Basis: unabhängige Kennzahl- sowie Lohnerhebungen der Planerverbände. Empfohlene maximale Stundenansätze nach Kategorien (Umschreibung der Kategorien nach SIA) 2017 in CHF im freihändigen Verfahren Jahr / Kategorien A B C D E F G Für die Berechnung von Pauschalen für Expertentätigkeit sind die folgenden Stunden- und Tageansätze nicht massgebend. KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 6 von 12
15 3.2.2 Zuordnung der Kategorien Projektierung Bauleitung Administration Hilfsfunktion sia 102: Architektur Projektleiter Interdisziplinäre. Grossprojekte (als Gesamtprojektleiter), Experte Chefarchitekt, Projektleiter (für komplexe, anspruchsvolle Projekte) Leitender Architekt (für einfache Projekte) sia 103: Bauingenieure Projektleiter Interdisziplinäre. Grossprojekte (als Gesamtprojektleiter), Experte, Prüfingenieur Chefingenieur, Projektleiter (für komplexe, anspruchsvolle Projekte), Fachkoordinator Leitender Ingenieur (für einfache Projekte) sia 104: Forstingenieure Experte, Prüfingenieur Chefingenieur (für komplexe, anspruchsvolle Projekte) Leitender Ingenieur (für einfache Projekte) Funktion sia 105: Landschaftsarchitekten Experte Chef Landschafts-architekt (für komplexe, anspruchsvolle Projekte) Leitender Landschaftsarchitekt (für einfache Projekte) Architekt Ingenieur Ingenieur Landschaftsarchitekt Bautechniker Techniker, Techniker, Bautechniker Zeichner-Konstrukteustrukteur, Zeichner-Kon- GIS- Sachbearbeiter Zeichner Zeichner Zeichner Landschaftsbauzeichner Chefbauleiter und Oberbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter, Oberbauleiter Chefbauleiter und Oberbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten sia 108: Maschinen-, Elektro- und Haustechnik Projektleiter Interdisziplinäre. Grossprojekte (als Gesamtprojektleiter), Experte, Prüfingenieur Projektleiter (für komplexe, anspruchsvolle Projekte), Fachkoordinator, Chefingenieur Leitender Ingenieur (für einfache Projekte) sia 110: Raumplaner Projektleiter Interdisziplinäre. Grossprojekte (als Gesamtprojektleiter), Experte Chefraumplaner Leitender Raumplaner / Fachexperte Geomatik und Landmanagement Experte, Prüfingenieur Projektleiter (für komplexe, anspruchsvolle Projekte), Chefingenieur Leitender Ingenieur (für einfache Projekte) Stufen Ingenieur Raumplaner Qualifizierte Fachperson D D C Techniker, Raumplaner- Fachperson F E D Zeichner-Konstrukteur Assistent Zeichner Zeichner Geomatiker G F E Chefbauleiter bei interdisziplinären Grossprojekten Chefbauleiter, Chefbauleiter, Chefbauleiter Chefbauleiter, C B Oberbauleiter Oberbauleiter Oberbauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter Bauleiter E D C Hilfsbauleiter Hilfsbauleiter, Bauaufseher Hilfsbauleiter, Bauaufseher Hilfsbauleiter Hilfsbauleiter G F E Leitendes Leitendes Admi- Leitendes Ad- Leitendes Ad- Leitendes Admi- Leitendes Ad- F E D Administra- nistrationsperso- ministrations- ministrations- nistrationsperso- ministrations- tionspersonal nal personal personal nal personal Sekretariatspersonal Hilfspersonal, technisch, kaufmännisch und auf der Baustelle Sekretariats-personal Sekretariatspersonal Sekretariatspersonal Hilfspersonal Hilfspersonal Hilfspersonal, technisch, kaufmännisch und auf der Baustelle Leitendes Ad- ministrations- / kaufmännisches Personal Sekretariats-personal Hilfspersonal, technisch, kaufmännisch und auf der Baustelle Sekretariatspersonapersonal Sekretariats- G F E Hilfspersonal G F F Qualifizierter Messassistent G F E Lernende Lernende Lernende Lernende Lernende *** *** Lernende 3. und 4. Lehrjahr 0.75 G / Lernende 1. und 2. Lehrjahr 0.5 G Grundlagen für die Einstufung nach Qualifikationskategorien bilden: Die der Funktion zugeordneten Qualifikationskategorien Der effektive Zeitaufwand (inkl. Reisezeit) Die objektspezifisch angebotenen Stundensätze der Qualifikationskategorien Für die Einstufung in die Qualifikationskategorien ist die Funktion des Architekten / Ingenieurs und der eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen des Auftrages massgebend, nicht aber deren Stellung in der Firma. Die jeder Funktion zugeordneten Stufen 1 bis 3 ermöglichen es, das Können und die Erfahrung zu berücksichtigen. Regel für die Zuteilung der Stufen: Stufe 1: - keine abgeschlossenen sekundäre Ausbildung, keine tertiäre Ausbildung und unter 4 Jahre Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. Stufe 2: - abgeschlossene sekundäre Ausbildung, abgeschlossene tertiäre. - Mitarbeiter ohne abgeschlossenen sekundäre Ausbildung oder tertiäre abgeschlossenen Ausbildung: nach 4 Jahren Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. B C B A A B A KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 7 von 12
16 Stufe 3: - abgeschlossene sekundäre Ausbildung oder abgeschlossene tertiäre Ausbildung und mindestens 5 Jahre Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. - Mitarbeiter ohne sekundäre Ausbildung oder tertiären Ausbildung: nach 10 Jahren Erfahrung in der vorgesehenen Funktion. Bei langjährigen Projekten werden die Stufen innerhalb von Funktionen angepasst. Sekundäre Ausbildung: Berufliche Grundbildung, Fachmittelschulen Tertiäre Ausbildung: Höhere Fachschulen, Hochschulen, Fachhochschulen Ordnung für Leistungen der Geologen und Geologinnen SIA LHO 106: Weder die Zuordnung nach Qualifikationskategorien noch die Einstufung sind mit denjenigen der oben aufgeführten LHO vergleichbar. Bei der Vergabe von Dienstleistungen an Geologen wird empfohlen, die SIA LHO 106, Art. 6 zu konsultieren Empfohlener maximaler mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen Empfohlener maximaler mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen "h" 2017 in CHF im freihändigen Verfahren. Basis: unabhängige Kennzahl- sowie Lohnerhebungen der Planerverbände (Richtwerte für den Anforderungsfaktor "a" siehe Ziffer 3.2.4) Vergleichswerte zur Beurteilung von Angeboten Empfohlener maximaler mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen: Anforderungsfaktor "a" Phase Bereich für "a" Bemerkungen, Auftragscharakterisierung Studien 0.95 < a < 1.10 Anspruchsvolle Studienaufgabe 0.85 < a < 1.00 einfache Studienaufgabe Projektierungsaufgaben 0.75 < a < 1.10 Einfache bis aussergewöhnliche Bauaufgabe mit durchschnittlichen Anteil an Routinetätigkeiten 1.00 < a < 1.10 Aussergewöhnlich anspruchsvolle Überwachungs- und Kontrollaufgabe Bauleitungsaufgaben 0.90 < a < 1.00 Bauleitung / Montageleitung / Baukontrolle mit erhöhten Anforderungen 0.80 < a < 0.90 Bauleitung / Montageleitung / Baukontrolle von üblichen Bauvorhaben 0.75 < a < 0.80 Bauleitung / Montageleitung / Baukontrolle von einfachen Bauvorhaben Expertise 1.05 < a < 1.15 zeitlich eng begrenzte Aufträge mit einem besonders hohen Anteil von hochqualifizierten Mitarbeitern. Bemerkung: Honorierung mit Stundensätzen nach Kategorien oft zweckmässiger Das Honorar nach mittlerem Stundenansatz für Planungsgruppen wird wie folgt berechnet: H = T x h x a T = Summe der Arbeitsstunden aller Mitarbeiter, die direkt am Auftrag eingesetzt werden h = angebotener mittlerer Stundenansatz für Planungsgruppen (siehe Ziffer 3.2.3) a = Anforderungsfaktor gemäss Ziffer Dieser Wert ist nicht anzuwenden bei der Honorierung nach den aufwandbestimmenden Baukosten KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 8 von 12
17 Beispiele mit dem empfohlenen maximalen mittleren Stundenansatz: Vorprojekt: H = 500 x x 0.9 = , exkl. MWST. Komplexe Bauleitung: H = 500 x x 1.0 = , exkl. MWST. Bauprojekt: H = 500 x x 0.8 = , exkl. MWST Honorierungen bei Planungswettbewerben Empfohlene maximale Ansätze 2017 in CHF für Jurymitglieder bei Planungswettbewerben, exkl. Spesen. Basis: unabhängige Kennzahl- sowie Lohnerhebungen der Planerverbände. Stundenansatz Halb-Tagesansatz Tagesansatz '314 2'325 4 Nebenkosten Die Vergütung von Nebenkosten ist grundsätzlich separat zu vereinbaren. Sofern keine separate Vereinbarung vorliegt, gelten die Nebenkosten als im Honorar eingerechnet. Falls eine separate Vergütung der Fahrkosten und Spesen vereinbart wird, gelten folgende Ansätze: - Fahrspesen öffentlicher Verkehr 1. Klasse, Halbpreis - Fahrspesen Auto CHF 0.60 / km - Hauptmahlzeit CHF Übernachtung (inkl. Frühstück) max. CHF Die Preise und die Bedingungen zur Erstellung von Planplots sind regional sehr unterschiedlich. Den Vertragsparteien wird empfohlen, die Preise für Planplots vor Vertragsbeginn entsprechend den ortsüblichen Preisen vertraglich zu vereinbaren. 3 Entspricht der Kat. A der Ziffer KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 9 von 12
18 5 Grundlagen zur Honorierung bei Wettbewerben und Studienaufträgen Wettbewerbe wie z.b. Planerwettbewerbe oder Gesamtleistungswettbewerbe sowie Studienaufträge sind für die Auftraggeber ein erprobtes Mittel, um für eine Aufgabe die optimale planerische Lösung zu finden. Im Sinne der Transparenz für die Teilnehmenden vor dem Wettbewerb und der Vereinfachung der Vertragsverhandlungen nach dem Zuschlag sollten die objektspezifischen Kennwerte gemäss SIA LHO bereits im Wettbewerbsprogramm festgelegt werden. Empfohlene Angaben Die Faktoren Z1 und Z2 (werden vom SIA periodisch veröffentlicht) Die Bauwerkskategorie (Architektur) Der Schwierigkeitsgrad n Der Anpassungsfaktor r Der Leistungsanteil q (für jede Phase des Projektes) Die prognostizierten Baukosten In besonderen Fällen anzugeben Der Umbauzuschlag Der KBOB mittlere Stundenansatz für Planungsgruppen als maximal anwendbarer Honoraransatz Teamfaktor i (phasenweise) Die vom Auftraggeber vorgesehenen Eigenleistungen Der Faktor s für Sonderleistungen KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 10 von 12
19 6 Preisänderungen infolge Teuerung bei Planerleistungen 6.1 Preisänderungen infolge Teuerung gemäss Vertragsnorm SIA 126 Die Verrechnung der Preisänderungen infolge Teuerung gemäss der Vertragsnorm SIA 126 wird empfohlen für Verträge zwischen Auftraggebern und Planern, welche nach dem 1. Januar 2014 abgeschlossen werden. Dabei sind folgende Regeln zu beachten: Die Verrechnung gemäss SIA 126 muss im Vertrag zwischen Auftraggeber und Planer vereinbart werden. Bei Verträgen, in denen das Berechnungsverfahren mit Preisänderungsfaktoren mit Nominallohnindex vereinbart wurde, darf eine Umstellung auf das Berechnungsverfahren gemäss SIA 126 nur nach gegenseitiger Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Planer erfolgen (Nachtrag zum Vertrag). Stichtag 4 Preisänderung ΔP in % für das Jahr der Leistungserbringung Preisänderung in % bis zum vollendeten 5. Kalenderjahr nach dem Stichtag (wobei das Jahr des Stichtages als 1. Kalenderjahr gilt). Preisänderung in % ab dem 6. Kalenderjahr nach dem Stichtag (wobei das Jahr des Stichtages als 1. Kalenderjahr gilt). Diese Preisänderungen in % werden am 1. Juni 2017 publiziert. Sie basieren auf Indexwerten des 1. Quartals Als Stichtag gilt der Tag der Einreichung des Angebots KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 11 von 12
20 6.2 Beispiele für die Berechnung der Preisänderungen gemäss Vertragsnorm SIA 126 Das Berechnungsformular ist unter Publikationen / Empfehlungen / Musterverträge Preisänderungsfragen Vertragsteuerung Planerleistungen herunterzuladen. Fig. 1: Rechnungsstellung aus Preisänderung bei Gleitpreisformel (fiktives Beispiel) Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) 1. Dezember 2016 (Bund, Kantone/BPUK, Gemeinden/SGV, Städte/SSV) KBOB Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren 2017 Seite 12 von 12
und Ingenieuren Verfasst durch die KBOB (Bund, Kantone/BPUK, Gemeinden/SGV und Städte/SSV) unter Beteiligung von SBB AG und die Schweizerische Post AG
Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di
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Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di
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