G E M E I N D E M E I S S E N H E I M ORTENAUKREIS
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- Hetty Raske
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1 G E M E I N D E M E I S S E N H E I M ORTENAUKREIS Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Nr. 7 a GEMEINDERATS vom Montag, dem im Rathaus in Meißenheim Uhr Uhr Anwesenheitsliste: Bürgermeisterin: Gerlinde K l e i s Die Gemeinderäte: Franz-Josef G i e r i n g e r Klaus H e i m b u r g e r Michael H e u b e r g e r Alexander J ä g l e entschuldigt Rainer K o p f entschuldigt Regina O s t e r m a n n D r. Edda R i e t h Hildegard K e r n Hansjörg S c h l ä g e r entschuldigt Heinz S c h l e c h t Max S c h n e b e l Hans S p e n g l e r Hugo W i n g e r t Stefan Z i m m e r m a n n Rainer Z i m m e r m a n n von der Verwaltung: Schriftführer Hartmut Schröder Rechnungsamtsleiterin Christa Maurer Zuhörer 3 Presse und 5 weitere
2 - Seite 2 - Tagesordnung 1 Frageviertelstunde 2 Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Kleinfeldele 2 in Kürzell 3 Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Schutternstraße in Kürzell 4 Ist eine zentrale Entkalkung von Trinkwasser sinnvoll? Über dieses Thema referiert Ing. Klaus Rhode, badenova 5 Genehmigung des Protokolls 6 Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am gefassten Beschlüsse 7 Bauanträge a. Antrag zur Genehmigung des Aufbaus einer Dachgaube auf dem Grundstück mit der FlStNr. 2428/34 Im Hellersgrund 25 in Meißenheim b. Antrag zur Genehmigung der Nutzungsänderung von Räumen auf dem Grundstück mit der FlStNr. 2529, Am Angelweiher 7 in Meißenheim c. Antrag zur Genehmigung der Erweiterung des Wohnhauses und der Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der FlStNr im Birkenweg, Gemarkung Kürzell d. Antrag zur Genehmigung der Errichtung einer Gaube und des Anbaus eines Balkons auf dem Grundstück mit der FlStNr. 183, Rathausstraße 4 in Meißenheim e. Antrag zur Genehmigung des Umbaus/ der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück mit der FlStNr. 337, Oberriedstr. 7a in Meißenheim f. Antrag auf Genehmigung zum Umbau einer Scheune zu Wohnraum auf dem Grundstück FlStNr. 2432/4 in der Oberdorfstraße 55 in Meißenheim g. Antrag auf Genehmigung des Neubaus eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlStNr. 2558, Joh.-Seb.-Bach-Str.16 in Meißenheim im Kenntnisgabeverfahren 8 Verschiedenes Bürgermeisterin Kleis eröffnet die Sitzung. Sie stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. TOP 1 Frageviertelstunde keine Wortmeldungen TOP 4 Ist eine zentrale Entkalkung von Trinkwasser sinnvoll? Zu diesem Punkt begrüßt Bürgermeisterin Kleis Ing. Klaus Rhode von badenova. Herr Rhode erläutert zunächst die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung und der DIN Weiterhin existieren hinsichtlich der Härtegrade die Hinweise der DVGW - Wasserinfo 29. Härte definiert sich im Wesentlichen aus dem Bestandteilen Calcium und Magnesium.
3 - Seite 3 - Der Tagesbedarf an Calcium eines Menschen liegt bei etwa 700 mg, in einem Liter Trinkwasser sind ca 133 mg enthalten. Bei Magnesium liegt der Tagesbedarf bei mg. Calcium und Magnesium werden i.d.r. über die Nahrung aufgenommen. In Meißenheim liegt die Wasserhärte bei 22 / dh, d.h. man liegt damit im Härtebereich 3. In diesem Bereich liegt der überwiegende Teil des Trinkwassers in Deutschland. Eine Familie mit 2 Kindern benötigt etwa ltr pro Tag. Bei einer Absenkung der Härte sollte mindestens um 5,6 / dh gesenkt werden. Die Enthärtung verschiebt allerdings den gesamten Chemismus des Wassers, so dass man andere Parameter auch entsprechend angleichen muss. Aufgrund der hohen Härte haben sich Kalkablagerungen in den Rohren ergeben. Durch die Enthärtung des Wassers werden auch diese Ablagerungen entfernt. D.h. es kann sich Lochfraß in den Leitungen ergeben. Mit Einsatz der Enthärtung können zunächst Korrosionsprobleme auftauchen. Eine zentrale Enthärtung ist auf jeden Fall kostengünstiger als viele dezentrale Anlagen. Vor allem müssen alle Anlagen keimfrei betrieben und unterhalten werden, was einen nicht unerheblichen Aufwand bedeutet. Meißenheim verbraucht ca m³ jährlich, d.h. die Kosten für eine zentrale Wasserenthärtung liegen bei ca cent/m³. Die Empfehlung von Herrn Rhode geht derzeit zu einer Nanofiltrationsanlage. TOP 3 Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Schutternstraße in Kürzell Rechnungsamtsleiterin Maurer erläutert, dass die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe für den Ausbau des Stichweges der Schutternstraße in Kürzell durch die Firma KAPPIS Ingenieure GmbH nach VOB durchgeführt worden ist. Insgesamt wurden sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Letztendlich wurden vier Angebote abgegeben. Nach genauer Prüfung der Angebote durch die Firma KAPPIS ergibt sich folgendes Submissionsergebnis: Nr. Firma Angebotssumme 1 Fa. Trenkle, Kippenheim ,56 2 Fa. Lässle, Schwanau ,01 (incl. 2% Nachlass) 3 Fa. Vogel Bau, Lahr ,31 4 Fa. Karl Kindle, Lahr ,61 Nach 25 Nr.3 Abs.3 VOB/A soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das annehmbarste erscheint.
4 - Seite 4 - Das annehmbarste Angebot ist das Angebot Nummer 1 der Firma Trenkle aus Kippenheim, als preisgünstigster Bieter, mit einer Summe von ,56 brutto. Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Firma Trenkle als der preisgünstigsten Firma den Auftrag für den Ausbau der Schutternstraße. TOP 5 Genehmigung des Protokolls Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll der letzten Sitzung. TOP 6 Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am gefassten Beschlüsse C Der Gemeinderat hat das Ing. Büro Geiser aus Kappel-Grafenhausen mit der Ausschreibung der Arbeiten zur Sanierung der Haustechnik in der Sporthalle in Meißenheim beauftragt. Der geschätzte Aufwand wurde seitens des Ing. Büros mit incl. Nebenkosten und MWSt. angesetzt. C Weiterhin hat der Gemeinderat einen Antrag zum Erlass von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen abgelehnt. TOP 7 Bauanträge a. Antrag zur Genehmigung des Aufbaus einer Dachgaube auf dem Grundstück mit der FlStNr. 2428/34 Im Hellersgrund 25 in Meißenheim Andreas Pape beantragt die Genehmigung für den Aufbau einer Dachgaube auf dem oben genannten Grundstück. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hellersgrund Teil A. Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das b. Antrag zur Genehmigung der Nutzungsänderung von Räumen auf dem Grundstück mit der FlStNr. 2529, Am Angelweiher 7 in Meißenheim Die Ehel. Ulrike und Kurt Reith beantragen die Genehmigung zur Nutzungsänderung der Kellerräume zu Büroräumen auf dem oben genannten Grundstüc k. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schafgrün/ Mühlfeld/ Hanfrötzen.
5 - Seite 5 - Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmi g befürwortend an das c. Antrag zur Genehmigung der Erweiterung des Wohnhauses und der Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der FlStNr im Birkenweg, Gemarkung Kürzell Frau Andrea Fraider-Kreft und Herr Jürgen Kreft beantragen die Genehmigung für die Errichtung einer Garage, die Erweiterung des Wohnhauses im Dachgeschoss über der vorhandenen Garage und die Nutzungsänderung der vorhandenen Doppelgarage als Hobbyraum auf dem oben genannten Grundstück. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Luckenloch. Zusätzlich bitten Frau Andrea Fraider-Kreft und Herr Jürgen Kreft um die Befreiung zur Überschreitu ng der Baugrenze und der Vollgeschossigkeit des bestehenden Bebauungsplans Luckenloch zur Erweiterung des Dachgeschosses. Der Ortschaftsrat hat dem Antrag am in seiner öffentlichen Sitzung zugestimmt. Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das d. Antrag zur Genehmigung der Errichtung einer Gaube und des Anbaus eines Balkons auf dem Grundstück mit der FlStNr. 183, Rathausstraße 4 in Meißenheim Die Eheleute Renate und Gerd Munding beantragen die Genehmigung zur Errichtung einer Dachgaube und den Anbau eines Balkons in westlicher Richtung auf dem oben genannten Grundstück. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein. Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das e. Antrag zur Genehmigung des Umbaus/ der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück mit der FlStNr. 337, Oberriedstr. 7a in Meißenheim Die Ehel. Sarina und Michael Hobitz beantragen nachträglich die Genehmigung zur Erweiterung/Versetzung der bestehenden Fenster des bereits genehmigten Antrags auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses am auf dem oben genannten Grundstück. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung.
6 - Seite 6 - Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das f. Antrag auf Genehmigung zum Umbau einer Scheune zu Wohnraum auf dem Grundstück FlStNr. 2432/4 in der Oberdorfstraße 55 in Meißenheim Sonja Bierbrauer und Christoph Bühler beantragten die Genehmigung für den Umbau einer Scheune zu Wohnraum am auf dem oben genannten Grundstück. Zusätzlich beantragen Frau Bierbrauer und Herr Bühler die Befreiung von der max. Gaubenlänge von 2/3 der Hauslänge (hier: 16m statt 14m), somit einer Überschreitung von 2 m und die Überschreitung der Stirnseitenhöhe der Gauben von 0,90 m um 1,00 m. Der Gemeinderat leitet den Bauantrag sowie den Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einstimmig befürwortend an das g. Antrag auf Genehmigung des Neubaus eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlStNr. 2558, Joh.-Seb.-Bach-Str.16 in Meißenheim im Kenntnisgabeverfahren Die Eheleute Jürgen und Petra Mann beantragen die Genehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem o.g. Grundstück. Zusätzlich beantragen die Ehel. Mann folgende Befreiungen: 1. Die Überschreitung der Traufhöhe um 40 cm bei gleichzeitiger Unterschreitung der max. Firsthöhe um mehr als 2m und der max. Kniestockhöhe um 25 cm. 2. Die Überschreitung der geplanten Sockelhöhe von 60 cm auf 1,2 m wegen des sehr hoch liegenden Grundwasserspiegels. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Hellersgrund Teil B. Der Gemeinderat leitet den Bauantrag sowie den Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans einstimmig befürworten d an das TOP 8 Verschiedenes a. Gemeinderat Heuberger stellt den Antrag, dass die Kosten für die Herstellung eines Radwegs von Meißenheim nach Ichenheim ermittelt werden. Er spricht hier die Streckenführung durch den Ichenheimer Wald an. Bürgerme isterin Kleis schlägt vor, den Radweg evtl. östlich des
7 - Seite 7 - Waldes zu führen. b. Bürgermeisterin Kleis informiert, dass sie Gespräche mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Ortenaukreis über die Anbindung des Orts Kürzell an das Radwegenetz u.a. geführt hat. c. Gemeinderat Stefan Zimmermann möchte über die Kosten der Pflanzung entlang des Radwegs der L 104 informiert werden. Weiterhin möchte er dass die Zusammenstellung der Aufwendungen für den Lärmschutzwall Kürzell nochmals dargestellt wird. d. Gemeinderat Spengler spricht die Berichterstattung über die Bürgermei ster Rebellen in der Angelegenheit 3. und 4. Gleis der Rheintalbahn an. TOP 2 Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Kleinfeldele 2 in Kürzell Zu diesem Punkt begrüßt Bürgermeisterin Kleis Frau Berner von der KBB GmbH aus Baden- Baden. Diese wurde damit beauftragt, als Erschließungsträger das Baugebiet Kleinfeldele II zu erschließen. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans hat das Ing. Büro Kappis aus Lahr die Leistungsverzeichnisse erstellt. Die Arbeiten wurden öffentlich im Staatsanzeiger und der Badischen Zeitung ausgeschrieben. 11 Baufirmen haben die Ausschreibungsunterlagen beim Ingenieurbüro Kappis abgeholt. Zur Submission lagen Angebote von sieben Firmen vor, welche rechnerisch, technisch und wirtschaftlich vom Ingenieurbüro und der KBB GmbH geprüft worden sind. Die Angebotseröffnung erfolgte am Dienstag, im Büro Kappis in Lahr. Am Mittwoch, lagen die geprüften Ergebnisse vor, wonach sich die folgende Bieterreihenfolge ergab (Bruttopreise): 1. Firma Vogel-Bau ,42 100,0 % 2. Firma Joos ,55 105,5 % 3. Firma Lässle ,22 111,0 % 4. Firma Huber ,07 112,7 % 5. Firma Knäble ,90 114,2% 6. Firma Knobel ,34 116,6 % 7. Firma Welle ,42 117,8 % Mit Schreiben vom wurden die Firmen der Rangfolge 1 7 aufgefordert, bis Mittwoch, 21.Mai 2008 um Uhr ein erstes Abgebot oder eine Pauschalsumme zu benennen. Den Firmen wurden im Anschreiben die Reihenfolge der Bieter sowie auch die Angebotssummen benannt.
8 - Seite 8 - Nach Vorlage aller Abgebote am ergab sich die folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise): 1. Firma Vogel-Bau ,49 100,0 % 2. Firma Joos ,00 103,7 % 3. Firma Lässle ,45 106,5 % Die weiteren Firmen haben kein weiteres Abgebot eingereicht. In der Folge dieser Abgebote wurden mit den Firmen in umgekehrter Reihenfolge Bietergespräche geführt. Die Firmen Lässle und Joos erklärten, keine weiteren Abgebote machen zu können. Die Firma Vogel-Bau hat Ihr Abgebot in einem weiteren Schritt nochmals pauschaliert auf einen Endpreis von ,-. Damit empfiehlt sich die Firma Vogel-Bau für die Ausführung der Bauarbeiten als günstigster Bieter. Die Preise wurden von der Baufirma als auskömmlich bestätigt. Die Firma Vogel-Bau ist der KBB GmbH aus diversen Baumaßnahmen bekannt und hat beste Referenzen aufzuweisen. Sie wird ihre geplanten Subuntern ehmer mit dem Auftraggeber abstimmen und genehmigen lassen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig, dem Vorschlag der KBB GmbH zu, die Vergabe an die günstigste Firma Vogel-Bau zum Angebotspreis von ,- Euro brutto zu erteilen. Der Beginn der Baumaßnahme ist für Mitte / Ende Juni 2008 geplant. Zu diesem Zweck soll ein offizieller Spatenstich stattfinden, zu dem die Eigentümer, Gemeinderat und Gemeindeverwaltung, die Baufirma, sowie alle am Verfahren Beteiligten Büros und Berater eingeladen werden. Eine Einladung ergeht rechtzeitig. Die Bauzeit ist mit ca. 6 Monaten kalkuliert, so dass bei reibungslosem Ablauf die Bauplätze zum Jahresende zur Verfügung stehen. Die Urkundspersonen Der Protokollführer Gerlinde Kleis, Bürgermeisterin Hartmut Schröder Gemeinderat, Heinz Schlecht Klaus Heimburger, Gemeinderat
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