REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON UNTERTITELUNGEN UND MARKETING BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS
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- Lars Krause
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1 REGULARIEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON UNTERTITELUNGEN UND MARKETING BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS I.a. UNTERSTÜTZUNG UNTERTITEL BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS ALLGEMEIN FESTIVAL WETTBEWERB / HAUPTSEKTION Berlinale Cannes Venedig Toronto San Sebastian Locarno Montreal Karlovy Vary Sonstige A-Festivals, Rotterdam, Sundance, Shanghai, Rom, Annecy (Langfilm) São Paulo, Torino, Istanbul, Busan** Giffoni, TIFF Kids, Chicago Children s FF, Zlin Gala: Piazza Grande: OFFIZIELLES PROGRAMM / OUT OF COMPETITION / 2. WETTBEWERB Out of Out of Competition / Un Certain Regard: Out of Special Presentation / Masters: New Directors Wettbewerb / Semaine de la Critique/ Cinéastes du Présent: 1 st Films East of the West Competition / Documentary SONSTIGE SEKTIONEN Panorama / Forum / Generation / Special / Lola@Berlinale / Perspektive: * Quinzaine des Réalisateurs / Semaine de la Critique: Orizzonti / Venice Days / Settimana della Critica: restliche Sektionen: Zabaltegi: **Busan: Wide Angle bzw. Flash Forward: * Kurzfilme bis 30 Min. werden mit bis zu 500 unterstützt, ab 30 Min. 59 Min. beträgt der Maximalzuschuss RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_22_Juni_2016 1
2 I.b. UNTERSTÜTZUNG MARKETING BEI INTERNATIONALEN FESTIVALS ALLGEMEIN FESTIVAL WETTBEWERB / HAUPTSEKTION Berlinale 1 Cannes Venedig Wettbewerb Out of Out of Competition / Un Certain Regard: Out of Toronto Gala / Special Presentation / Masters: Locarno San Sebastian Karlovy Vary Sundance Rotterdam Wettbewerb / Piazza Grande: Tiger SONSTIGE SEKTIONEN Special / Panorama / Forum / Perspektive Deutsches Kino: 500 (majoritär deutsche Langfilme*) Quinzaine / Semaine de la Critique: Cannes Classics : Orizzonte / Venice Days / Settimana della Critica: Contemporary World Cinema: TIFF Docs, Vanguard, Midnight Madness, Discovery: Semaine de la Critique / Cinéastes du Présent: New Directors Wettbewerb East of the West/Documentary Die o.g. Zuschüsse gelten für majoritär deutsche Filme (ab 60 Min. und einem deutschen Produktionsanteil von mindestens 70%). Für Koproduktionen mit einem deutschen Produktionsanteil zwischen 20-69% wird der Zuschuss anteilig vergeben es ist eine BAFA Bescheinigung vorzulegen. Pro Film kann nur einmal ein Zuschuss bewilligt werden. *Gilt nur für Marketingmaterialien (Flyer, Presseheft, Poster, Gestaltung) und für Filme, die im jeweiligen Hauptprogramm der o.g. Sektionen vorgeführt werden. Hierfür bedarf es keiner Einreichung eines ausgefüllten Antrages. Die Abrechnung erfolgt durch Einreichung der Invoice Submission Form, der Rechnungskopien und der Kontonummer zur Auszahlung des Zuschusses. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_22_Juni_2016 2
3 I.c. REISEKOSTEN Darüber hinaus können Filmemacher einen Antrag auf Unterstützung von Reisekosten zu ausländischen Festivals direkt bei German Films stellen. Zuschüsse für Flugkosten werden gewährt, sofern ein Festival für das betreffende Land relevant und eine überregionale Pressewirksamkeit gegeben ist. Der Regisseur verpflichtet sich im Gegenzug, einen kurzen Festivalbericht zu verfassen. Der Festivalbericht sollte Informationen zu folgenden Punkten enthalten: Veranstaltungsname und Veranstaltungsdatum Wie lief die Organisation des Festivals ab? Waren bei den Vorführungen Projektion und Ton einwandfrei? Wie war die Gästebetreuung organisiert? Wie engagiert zeigte sich das Publikum? Wurden Q&As durchgeführt? Wie war die Auslastung des Kinosaals? Ergaben sich Möglichkeiten zum Networking? Waren Branchenvertreter (Fachbesucher, nationale Verleiher) anwesend? Wie war die Präsenz von Pressevertretern? In welchen Medien fand Berichterstattung statt (national, international, regional, lokal)? Sind Filmbesprechungen zu dem gezeigten Film erschienen? Wie schätzen Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihrer Festivalreise ein? RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_22_Juni_2016 3
4 II. UNTERSTÜTZUNG DOKUMENTARFILM BEI SPEZIALISIERTEN DOKUMENTARFILMFESTIVALS FESTIVAL UNTERTITELZUSCHUSS FÜR ANDERE SEKTIONEN WETTBEWERB, HAUPTSEKTION Nyon (ab 60 Min.) 800 (30 bis 59 Min.) Hot Docs Toronto World Showcase: FID Marseille Planete Doc Warschau Silverdocs Festival dei Populi Florenz It s All True Sao Paulo Sheffield IDFA Amsterdam Jihlava Yamagata Darüber hinaus kann auch die Untertitelung von Dokumentarfilmen bezuschusst werden, die auf mindestens zwei Dokumentarfilmfestivals von internationaler Bedeutung zu sehen sind. Bei einigen Dokumentarfilmfestivals organisiert German Films eine Sammeleinreichung, die Anmeldegebühren entfallen für die Produzenten, German Films übernimmt Flüge für deutsche Regisseure. Dies betrifft Hot Docs Toronto, Silverdocs Silver Spring/Washington D.C., und Sheffield. Es können Reisen von Dokumentarfilmregisseuren unterstützt werden, wenn ein Festival in der Presse überregional deutlich wahrgenommen wird und ein Fachpublikum anzieht. Der Regisseur verpflichtet sich im Gegenzug, einen kurzen Festivalbericht zu verfassen. Pro Film kann maximal einmal ein Zuschuss für die Untertitelung und einmal ein Zuschuss zu den Reisekosten für den Regisseur des Films bewilligt werden. III. UNTERSTÜTZUNG KURZFILM Zuschüsse für Reisekosten und Untertitel werden von der AG Kurzfilm in Abstimmung mit German Films vergeben. Untertitelung: Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Film zum Wettbewerb eines internationalen Festivals im Ausland eingeladen wurde, das international oder im jeweiligen Land eine überragende Bedeutung hat und an dem ein breites Publikum, wichtige Vertreter der Presse und Filmbranche teilnehmen. Pro Film können nur einmal Zuschüsse für Untertitelung vergeben werden. Gefördert werden 75% der Nettokosten für die Untertitelung. Reisekosten: Die Zuschüsse können gewährt werden, wenn der Film zum Wettbewerb eines international oder im jeweiligen Land herausragenden Festivals eingeladen wurde, an dem ein breites Publikum, wichtige Vertreter der (internationalen) Presse und Filmbranche teilnehmen. Dies gilt auch für Festivals, bei denen die Teilnahme des Regisseurs an Pitching- Veranstaltungen geplant ist. Die Zuschüsse werden dem Regisseur, nur in begründeten Fällen einem anderen Teammitglied gewährt. Pro Film können nur einmal Zuschüsse vergeben werden. Eine weitere Förderung ist nur in absoluten Ausnahmefällen bei Veranstaltungen von überragender Bedeutung möglich. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_22_Juni_2016 4
5 Die Reisekostenzuschüsse belaufen sich auf 70% der Gesamtsumme mit einer Obergrenze für Flüge/Züge von 200 für Mitteleuropa, 300 für Osteuropa, 500 für Übersee und 100 für 3 Übernachtungen. IV. UNTERSTÜTZUNG TV Da bei Fernsehfestivals bereits zur Sichtung eine englische Untertitelung vorliegen muss und die meisten Fernsehfestivals keine Publikumsvorführungen anbieten, sondern sich auf Vorführungen für die Jury beschränken, bedeutet eine Einladung in den Wettbewerb in der Regel keine Notwendigkeit für eine erneute Untertitelung. Es gibt deshalb keinen Anspruch auf einen entsprechenden Zuschuss bei German Films. Eine Ausnahme bildet hier die FIPA, die als Publikumsfestival alle Wettbewerbsfilme mit französischen Untertiteln zeigt. Hier kann bei Einladung in den Wettbewerb ein Untertitelungszuschuss in Höhe von maximal über German Films beantragt werden. Die Beantragung eines Reisekostenzuschusses über German Films ist möglich, wenn bei einem der o.g. Festivals der Regisseur eines Wettbewerbsfilms nicht eingeladen wird. German Films bietet Produzenten und Sendern eine Sammeleinreichung unter anderem für folgende internationale TV Festivals an: FIPA Biarritz und Shanghai Television. V. SONSTIGES Gewährt German Films eine Untertitel- oder Marketing-Unterstützung, ist der Empfänger verpflichtet, das Logo von German Films im Abspann der Kopie und auf Drucksachen zu verwenden, sofern dies mit einem zumutbaren technischen und finanziellen Aufwand möglich ist. RegularienUntertitelungMarketingUnterstützung_22_Juni_2016 5
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