Ergoldinger Solarförderung 2016 / 17

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1 ERGOLDING. Ein schönes Stück Niederbayern MARKT ERGOLDING ERGOLDING. Ein schönes Stück Niederbayern Ergoldinger Solarförderung 2016 / 17 Hausanschrift: Lindenstraße Ergolding Internet: Ansprechpartner: Klimaschutzmanager Thomas Leineweber Telefon: 0871/ leineweber@ergolding.de Zimmer: 31 Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr Mo. Mi Uhr Do Uhr

2 Bedingungen und Ablauf der Förderung Die Förderanträge müssen vor Beginn beziehungsweise Beauftragung der jeweiligen Maßnahmen gestellt werden. Planung, Angebotseinholung und Grunderwerb gelten nicht als Beginn einer Maßnahme. Die Anträge können für das Förderjahr 2016/17 ab dem 1. September 2016 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Wohnhauses oder Bauplatzes in Ergolding oder dessen Mieter, falls die Einverständniserklärung des Vermieters vorliegt. Sobald der Förderantrag vollständig im Rathaus eingereicht wurde (Kontakt siehe S. 1), wird nach Prüfung der Unterlagen der entsprechende Fördersatz im Gemeindehaushalt reserviert. Die Marktgemeinde stellt dem Antragsteller die reservierte Fördersumme schriftlich in Aussicht. Die beantragte Maßnahme muss dann innerhalb eines Jahres durchgeführt und abgeschlossen werden. Eine einmalige Verlängerung um ein Jahr kann in begründeten Ausnahmefällen von der Marktgemeinde genehmigt werden. Nach dem vollständigen Abschluss der Arbeiten ist eine Kopie der Rechnung bei der Marktgemeinde einzureichen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten wird bei einer Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Gemeinde oder einem beauftragten Dritten überprüft. Anschließend wird die Auszahlung des Förderbetrages auf das angegebene Konto veranlasst. Die Förderung des Marktes Ergolding stellt eine freiwillige Leistung dar. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Alle Fördersummen werden vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im gemeindlichen Haushalt in Aussicht gestellt und gewährt. Falls der vorgesehene Haushaltsansatz bereits aufgebraucht ist, kann ein Förderantrag abgelehnt werden. Die Marktgemeinde behält sich vor, einzelne Förderanträge abschließend durch den zuständigen Fachausschuss des Marktgemeinderates behandeln zu lassen. Dieser darf dann im begründeten Einzelfall von den in diesem Förderprogramm angegebenen Fördersätzen abweichen. Zum Beispiel darf der Fördersatz erhöht werden, wenn hierdurch besonders energieeffiziente, herausragende oder öffentlichkeitswirksame Projekte gefördert werden können. Im Förderprogramm wird auf weitere Fördermöglichkeiten bei öffentlichen Stellen des Bundes und des Freistaates Bayern verwiesen. Eine Doppelförderung ist seitens des Marktes Ergolding ausdrücklich zugelassen. Bitte beachten Sie aber gegebenenfalls Einschränkungen dieser Förderträger hinsichtlich einer Doppelförderung. Wenn Sie Fragen zum Förderprogramm oder allgemein zu Energiesparen und Erneuerbaren Energien haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Leineweber. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 1.

3 Förderfähige Maßnahmen Errichtung einer thermischen Solaranlage Funktion einer solarthermischen Anlage: Eine thermische Solaranlage oder Sonnenkollektor nutzt die Sonnenwärme zur Erwärmung einer Flüssigkeit, welche dann die gespeicherte Wärme an den Heizkreislauf oder das warme Brauchwasser abgibt. Schema einer Solarthermie-Anlage: In den Sonnenkollektoren auf dem Dach wird die Solarflüssigkeit erhitzt. Die Wärme wird im Speicher zur Erwärmung des Brauch- und eventuell des Heizungswassers genutzt. Bild: Landesamt für Umwelt, Umweltwissen Nr. 62 Wichtige Faktoren für die Effizienz einer Solarthermie-Anlage sind Dachausrichtung und neigung, Kollektorart und größe, Volumen und Dämmung des Pufferspeichers sowie Warm- und Heizwasserverbrauch. Mithilfe dieser Parameter kann eine Heizungsfirma eine sogenannte Deckungsgradberechnung erstellen, die angibt, wie viel Prozent der jährlich benötigten Heizwärme durch die Solaranlage bereitgestellt wird. Durch die Einsparung von Brennstoffen (Gas, Öl, Pellets, ) refinanziert sich die Anlage innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Weitere Informationen über thermische Solaranlagen finden Sie unter und Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für den Förderantrag Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen mit Bauartzulassung zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung. Voraussetzungen für die Förderung sind: das betroffene Haus ist ein bestehendes oder geplantes Wohnhaus in Ergolding Vorlage eines gültigen Kostenvoranschlags Vorlage eines technischen Datenblatts / einer technischen Beschreibung der Anlage Vorlage einer Berechnung der Energieeinsparung und des Deckungsgrades der Solaranlage (Erläuterung siehe oben, die Berechnungen kann die Installationsfirma erstellen). Der berechnete Deckungsgrad muss die auf der nächsten Seite angegebenen Prozentzahlen erreichen oder überschreiten. Ausstattung der Solaranlagen mit Wärmemengenzähler oder Funktionskontrollgerät. Mithilfe dieses Gerätes kann im Nachhinein die prognostizierte Einsparung überprüft werden.

4 - 4 - Fördersätze: 1. Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Brauchwassererwärmung; Jahresdeckungsgrad mindestens 50% bei Einfamilienhäusern, mindestens 30 % bei Mehrfamilienhäusern: 500,- 2. Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Brauch- und Heizwassererwärmung; Jahresdeckungsgrad für Heizung mindestens 10 %: 1.000,- Die Fördersätze nach 1. und 2. sind nicht kumulativ, es können also entweder 500 oder abgerufen werden, je nach Anlagenart. 3. Bonusförderung, falls im Zuge der Errichtung der thermischen Solaranlage eine neue Brennwertheizung eingebaut wird: 500,- Die Bonusförderung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig eine thermische Solaranlage errichtet wird. Wird lediglich die Heizungsanlage getauscht, erfolgt keine Förderung. Die Bonusförderung wird nur bei Altbauten gefördert, deren Baujahr länger als 15 Jahre zurück liegt. Es werden automatisch beschickte Heizungsanlagen gefördert, die mit Erdöl, Erdgas, Pellets oder Hackschnitzeln arbeiten. Die Nutzung der Brennwerttechnik muss mit Hilfe des Angebotes bzw. einem technischen Datenblatt nachgewiesen werden. Voraussetzungen für den Zuschussabruf: Realisierung der Maßnahme innerhalb eines Jahres (Verlängerung möglich) Vereinbarung eines Ortstermins nach Fertigstellung Einreichen der Schlussrechnung (Kopie) 3. Weitere öffentliche Fördermittel Die Beantragung weiterer Fördermittel zusätzlich zur Ergoldinger Solarförderung ist ausdrücklich und unbeschränkt zugelassen. Bitte überprüfen Sie jedoch bei einer Doppelförderung, ob der jeweilige Förderträger (BAFA, Freistaat Bayern oder KfW) diese ebenfalls zulassen. Energieberatung und Baubegleitung: Aufsuchende Energieberatung des Marktes Ergolding und der Landshuter Energie- Agentur. Der Markt bezuschusst die Beratung mit der Hälfte der Gesamtkosten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Ergoldinger Klimaschutzmanager (Kontaktdaten auf S. 1). Vor-Ort-Energieberatung durch einen Energieeffizienzexperten, gefördert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es werden 60 % der Kosten gefördert, maximal 800 bei 1- und 2-Familienhäusern, sowie bei Häusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten. Programm 431: Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung der KfW-Bank: Gefördert wird die Planung und Baubegleitung durch externe Sachverständige bis maximal 4.000, wenn zusätzlich ein weiteres Programm der KfW beantragt wird.

5 - 5 - Thermische Solaranlagen und energieeffiziente Heizungsanlagen: Marktanreizprogramm des BAFA für Bestandsgebäude und eingeschränkt auch für Neubauten: Der Einbau von mit erneuerbaren Energien gespeisten oder besonders effizienten Heizungsanlagen wird mit Direktzuschüssen gefördert, z.b. Pelletsheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Zusätzlich werden auch Heizungsoptimierungen, neue Heizungspumpen und thermische Solaranlagen bezuschusst. Letztere werden mit 50 pro m² Kollektorfläche, mindestens jedoch 500, gefördert. Außerdem gibt es Bonusförderungen, wenn gleichzeitig der Heizkessel erneuert wird oder weitere erneuerbare Energien genutzt werden Dächerprogramm der Bayerischen Staatsregierung Teil Heizungstausch : Beim Austausch von Heizkesseln, die zwischen 25 und 30 Jahre alt sind, werden Förderung gezahlt. Wird zusätzlich eine thermische Solaranlage installiert, erhöht sich die Förderung auf bis zu Programm 430: Energieeffizient Bauen und Sanieren Investitionszuschuss der KfW-Bank: Gefördert wird unter anderem die Erneuerung oder Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen mit bis zu Zuschuss. Diese Förderung ist auch unter der Programmnummer 151 oder 152 als zinsvergünstigtes Darlehen, zum Teil mit Tilgungszuschuss, erhältlich. Auch das Programm 167 (Ergänzungskredit beim Umbau von Heizungsanlagen auf Erneuerbare Energien) passt in diese Rubrik Energieeffizient sanieren und bauen: Programm 153: Energieeffizient bauen der KfW-Bank: Zinsvergünstigtes Darlehen bis pro Wohneinheit mit bis zu Tilgungszuschuss bei Kauf oder Bau eines Niedrigenergiehauses. Programme 430, 151 und 152: Energieeffizient Bauen und Sanieren der KfW-Bank: Gefördert werden einzelne Investitionsmaßnahmen wie Wärmedämmung und Fenstertausch mit bis zu Zuschuss oder als zinsvergünstigtes Darlehen Dächerprogramm der Bayerischen Staatsregierung EnergieSystem-Haus : Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung gezahlt bei Sanierung oder Bau eines Wohnhauses mit Niedrigenergie-Standard. Die hierfür maximal gezahlten können sich auf insgesamt erhöhen, wenn zusätzlich eine innovative Heiz- oder Speichertechnik installiert wird. Förderprogramm der Energieversorgung Ergolding Essenbach GmbH (EVE) Bonus-Aktion vom 15. September 2016 bis 31. Dezember 2017 Die EVE als Tochterunternehmen des Marktes Ergolding gewährt eine Umstellhilfe für den Gasanschluss in Höhe von 450,00 Euro brutto, wenn die Heizungsanlage auf Erdgas innerhalb des Aktionszeitraumes vom bis umgestellt wird. Zudem kauft die EVE bei Bedarf den Heizöl-Restbestand auf und vermittelt die fachgerechte Entsorgung der Tanks. Informationen und Rückfragen: Telefon:

6 Hilfreiche Links zum Thema Energiesparen und Erneuerbare Energien Förderwegweiser, Förderstellen Förderfibel des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Förderdatenbank der Bundesregierung Förderdatenbank des BINE Informationsdienstes und der Deutschen Energieagentur (dena) Förderdatenbank des C.A.R.M.E.N. e.v. Informationen zum Thema Sanieren und Energiesparen Energieberatersuche (im Auftrag der Bundesregierung) Energieberatung und Tipps der Verbraucherzentrale Deutschland Sparsame Haushaltsgeräte (im Auftrag der EU und der Bundesregierung) Energiespartipps (im Auftrag der Deutschen Energieagentur dena) Onlinerechner für Wärmedurchgangswerte (U-Werte) von Bauteilen, gewerbliches Angebot mit guter, kostenloser Demoversion Erneuerbare Energien und Klimaschutz Zentrales Portal der Bayerischen Staatsregierung zum Thema Klimaschutz und Erneuerbare Energien; umfangreicher Kartenteil Klimaschutzportal für den ländlichen Raum von C.A.R.M.E.N. e.v. Informationsbroschüren zu Energie- und Umweltthemen des LfU CO 2 -Rechner zur Ermittlung des persönlichen ökologischen Fußabdrucks (LfU) Klimaschutzportal der Bayerischen Staatsregierung Energieeffizienzportal der dena und der Bundesregierung Klimaschutzinitiative der Bundesregierung Klimaschutzportal der Agentur für Erneuerbare Energien e.v. Wissenschaftlich fundiertes Informationsportal, das den aktuellen Stand der Klimaforschung darstellt und sich mit der Kritik daran auseinander setzt.

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