Das Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!

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1 Das Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat! Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Wohngebäuden Walsrode, 06. September 2016 Werner Leidig, Referatsleiter im Bereich Erneuerbare Energien des BAFA

2 I n h a l t Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Das Marktanreizprogramm (MAP) Übersicht Änderungen im MAP -aktuelle Richtlinie und Antragsverfahren Fördersegmente Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe Förderung Prozesswärme und Contracting Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Fehler bei der Antragstellung Neue Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung Informationen und Ausblick 2

3 Kompetenzschwerpunkte des BAFA Außenwirtschaft Wirtschafts- und Handwerksförderung Energie / Klimaschutz 3

4 Das Marktanreizprogramm (MAP) Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt Fördersegmente: Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen EFH + ZFH, MFH, gewerbliche und öffentliche Gebäude Schwerpunkt Gebäudebestand ( schlafender Riese ), aber auch Neubau bei innovativen Technologien attraktive Förderkonditionen (Grund-, Zusatz- und Innovationsförderung) Investitionszuschüsse (BAFA) und Tilgungszuschüsse (KfW) 4

5 Bedeutung des Wärmemarktes für Energiewende Heizung und Warmwasser haben einen Anteil von 40% am Energieverbrauch und produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen. Großer Sanierungsbedarf im Gebäudebestand (ca. 17 Mio. Wohn-und Gewerbeimmobilien mit überalterter Heiztechnik). Ziel der Bundesregierung: 14% erneuerbare Energien im Wärmemarkt bis Substitution fossiler durch regenerative Energien in Gebäuden. Senkung des fossilen Energieverbrauchs mit effizienter Heizungstechnik. 5

6 Die wirtschaftliche Bedeutung des MAP In 15 Jahren ca. 1,6 Mio. Heizungsanlagen gefördert Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten Betriebe und Mieter werden von Energie- bzw. Nebenkosten entlastet 1 Fördergeld löst Investitionen in Höhe vom ca. 7 aus Das Marktanreizprogramm sorgt für Wachstum und Beschäftigung vor Ort Auf allen Stufen der Wertschöpfungskette (Fertigung, Vertrieb, Installation der Heizungstechnik) entstehen Steuereinnahmen Einsparpotenzial in deutschen Heizungskellern: % des Endenergieverbrauchs Knapp 70% der Heizungsanlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik 6

7 Monatsstatistik MAP 2015/2016 7

8 MAP - Richtlinie vom Änderungen Änderungen(allgemein): Antragsberechtigung jetzt auch für große Unternehmen: Erstmalig sind alle Unternehmen antragsberechtigt. Begrenzung auf KMU ist entfallen. Neudefinition Gebäudebestand: Alle Gebäude, deren Heizung 2 Jahre alt ist, können gefördert werden. Das Jahr 2009 als Abgrenzung zwischen Neubau und Bestand ist entfallen. Begleitende Baumaßnahmen bei der Errichtung der Anlage werden gefördert (z.b. Austausch Heizkörper, Demontage alte Heizung, Abbau Öltank, Putzarbeiten, Schornstein, Anhang I der Richtlinie). Bis zu 50 % der Basis-und Bonusförderung. Optimierungsmaßnahmen an geförderten Anlagennach 3 Jahren Betriebsphase sind erstmals förderbar. Antragsfrist für Private neu: 9 Monate ab Inbetriebnahme (Gebäudebestand). Bonusförderung heißt jetzt Zusatzförderung und ist mit Inno-Förderung kombinierbar. 8

9 MAP Beim BAFA sind antragsberechtigt: Privatpersonen kleine, mittlere und große Unternehmen freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände gemeinnützige Organisationen Generell gilt: Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein! 9

10 Das Marktanreizprogramm (MAP) Förderungen und Antragstellung Das BAFA fördert nach Maßgabe der Nr. IV. der Richtlinien auf seiner Webseite gelistete Anlagen in Form von: - Basisförderung - Innovationsförderung - Zusatzförderung (Annex zur Basis- oder Innovationsförderung) Form der Antragstellung: -einstufig: Privatpersonen für Basisförderung (innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage) - zweistufig: Unternehmen und Freiberufler, Innovationsförderung (außer bei Biomasse-Anlagen) 10

11 Das Marktanreizprogramm (MAP) einstufiges Antragsverfahren 11

12 Das Marktanreizprogramm (MAP) zweistufiges Antragsverfahren 12

13 MAP Was wird gefördert? - Solarthermie I Kollektoren mit Solar Keymark Zertifikat: Vakuumröhrenkollektoren, Vakuumflachkollektoren Flachkollektoren und Luftkollektoren (zu förderfähigen Anlagen vgl. BAFA-Liste Webseite) Solarthermie Basisförderung (Bestandsgebäude) Basisförderung(Förderfähigkeit max. 40 m² Bruttokollektorfläche BKF) Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhäuser o Solarkollektor-Anlagen zur Warmwasserbereitung: -Voraussetzung: Speichervolumen von mind. 200 l -Grundsatz: 50 je angefangenem m² BKF (d. h. max ) - Erstinstallation: Mindestkollektorfläche 3 m², mind Erweiterung: Mindestkollektorfläche 4 m² 13

14 MAP Was wird gefördert? - Solarthermie II o Solarkollektor-Anlagen zur Heizungsunterstützung (Basisförderung Bestandgebäude): - Voraussetzung: bei Flachkollektoren (FK) pro m² 40 l Pufferspeichervolumen bei Vakuumkollektoren (VK) pro m² 50 l Pufferpeichervolumen -Grundsatz: 140 je angefangenem m² BKF (d. h. max ) - Erstinstallation: Mindestkollektorfläche FK 9 m², VK 7 m², mind Erweiterung: Mindestkollektorfläche 4 m² (50 /m² BKF) Solarthermie Innovationsförderung (Bestandsgebäude und Neubau) Innovationsförderung(Förderfähigkeit 20 m² bis max. 100 m² BKF) Zielgruppe: Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche o Solarkollektor-Anlagen zur Warmwasserbereitung von 20 bis 100 m² - Vorauss.: Speichervolumen wie bei Basisförderung, Systemsimulation - nur Erstinstallation: 100 bei Bestandsgebäude (min /max ) bzw. 75 bei Neubau (min /max ) je angefangenem m² BKF oder ertragsabhäng. Förderung 14

15 MAP Was wird gefördert? - Biomasse I Biomasse-Anlagen von 5 bis 100 kw Nennwärmeleistung: Pellet-Anlagen(Pelletofen mit Wassertasche, Pelletkessel, automatische Beschickung und Zündung) Holzhackschnitzelkessel(automatische Beschickung und Zündung sowie Pufferspeicher von mind. 30 l/kw Nennwärmeleistung) Scheitholzvergaserkessel(staubförmige Emissionen max. 15 mg/m² und Pufferspeicher von mind. 55 l/kw Nennwärmeleistung) Kombinationskessel(Pellets oder Holzschnitzel mit Scheitholz, s. o.) 15

16 MAP Was wird gefördert? - Biomasse II Basisförderung (Bestandsgebäude): Pellet-Anlagen(einschließlich Kombinationskessel) im Grundsatz: 80 /kw Nennwärmeleistung aber Mindestförderung: Pelletofen mit Wassertasche: 2000, Pelletkessel: 3000, wenn mit Pelletkesselzugleich Pufferspeicher von mind. 30 l/kw Nennwärmeleistung errichtet wurde: Hackschnitzel-Anlagen (einschließlich Kombinationskessel): 3500 Scheitholz-Anlagen:

17 MAP Was wird gefördert? - Biomasse III Innovationsförderung: Biomassekessel(nicht: Pelletofen mit Wassertasche) verfügt über eine Einrichtung zur Brennwertnutzung (Integration eines kondensierenden Abgabwärmetauschers/ wäschers oder Einbaus eines solchen Bauteils im Abgasweg): - Kessel (Bestandsgebäude / Neubau pauschal ) - Kessel mit neuem Pufferspeicher (Bestandsgebäude / Neubau pauschal ) Biomasse-Anlage verfügt über eine Einrichtung zur sekundären Partikelabscheidung: - Pelletofen mit Wassertasche: Bestandsgebäude / Neubau pauschal Pelletkessel: Bestandsgebäude / Neubau pauschal Pelletkessel(neuer Puffersp.): Bestandsgebäude / Neubau pauschal Hackschnitzel-Anlage: Bestandsgebäude / Neubau pauschal Scheitholz-Anlage: Bestandsgebäude / Neubau pauschal

18 MAP Was wird gefördert? - Wärmepumpen I Förderung : Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 kw Nennwärmeleistung zur: Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden, Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, Raumheizung von Nichtwohngebäuden, Bereitstellung von Prozesswärme, Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze. Nicht förderfähig: Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen. Wärmepumpen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung (Warm-bzw. Brauchwasserwärmepumpen) sind ebenfalls nicht förderfähig (Ausnahme: Prozesswärme). 18

19 MAP Was wird gefördert? - Wärmepumpen II Neuerungen im Überblick: Fördersätze erheblich angehoben(z.b. Sole/Wasser-Wärmepumpe auf ) Lastmanagement-Bonus(500 ) Erstmals Förderung von Wärmepumpen-Prozesswärmemöglich (30% der Nettoinvestitionskosten, höchstens ) Innovationsförderungfür hocheffiziente Wärmepumpen (Gebäudebestand: Basisförderung plus 50%). Neubauförderung möglich (im Rahmen der Innovationsförderung) Förderhöhe: Basisförderung Kombinationsbonus: Mit nicht förderfähigen Solarkollektoren (z.b. PVT-Kollektoren) Optimierungsbonus: Gleichzeitig, nach 3 bis 7 Jahren oder nach 1 Jahr 19

20 MAP Was wird gefördert? - Wärmepumpen III Allgemeine Vorschriften(effiziente Wärmepumpen bis 100 kw Nennwärmeleistung): Die Förderung setzt voraus, dass die folgenden technischen Vorgaben erfüllt sind: a) für elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Stromzählers zur Erfassung aller von der Wärmepumpe aufgenommenen Strommengen; für gasbetriebene Wärmepumpen: Gaszählers zur Erfassung aller von der Wärmepumpe aufgenommenen Brennstoffmengen. b) Mindestens ein Wärmemengenzähler; die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen wird verbindlich gefordert. c) Fachunternehmererklärung mit Nachweis der Jahresarbeitszahl / Jahresheizzahl: Weitere Anforderungen für Wärmepumpen zur Raumheizung von Gebäuden betrieben werden: Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Nachweis über die Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude. Der COP-Wert zur Berechnung der Jahresarbeitszahl (elektr. Wärmepumpen) ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen 20

21 MAP Was wird gefördert? - Wärmepumpen IV Allgemeine Vorschriften (Fortsetzung): d) Die Nennwärmeleistung (bis einschl. 100 kw) ist durch einen Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. e) Leistungsgeregelte Wärmepumpen müssen mindestens eine zweistufige oder eine kontinuierliche Verringerung der Heizleistung ermöglichen. f) Förderung für Wärmepumpen bei gleichzeitiger Errichtung einer Erdsondenbohrung Voraussetzung: Bohrung nach den Qualitätsanforderungen der Technischen Regel DVGW W120-2 durchgeführt und dafür wurde eine verschuldensunabhängige Versicherunggegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen. > Merkblatt Wärmepumpen mit Erdwärmesondenbohrung (BAFA Homepage) g) Ein neu errichteter Pufferspeicher ist im Rahmen des Bonus für Lastmanagement nur dann förderfähig, wenn er ein Mindestspeichervolumen von 30 Liter pro kw aufweist. 21

22 Förderübersicht Wärmepumpe Zuschüsse (Basisförderung) 22

23 Wärmepumpe - Innovationsförderung Innovationsförderung: Es können effiziente Wärmepumpenanlagen Anlagen im Gebäudebestand und im Neubau gefördert werden. Förderhöhe: Förderung im Bestand: Förderung im Neubau: Basisfördersatz zusätzlich 0,5 x Basisförderung Entspricht der Basisförderung im Gebäudebestand 23

24 Förderübersicht Wärmepumpe - Innovationsförderung I Innovationsförderung von effizienten Wärmepumpen (bis 100kW ) a) Wärmepumpen mit hoher Jahresarbeitszahl Fördervoraussetzungen wie in der Basisförderung, jedoch mit erhöhten Anforderungen: Höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten WP: elektrisch betriebene WP: mindestens 4,5 gasmotorisch betriebene WP: mindestens 1,5 Qualitätscheck der WP (vertraglichgeregelt, 1 Jahr nach Inbetriebnahme) -Vergleich der im Förderantrag berechneten mit der im Betrieb tatsächlich erreichten JAZ. Wärmeverteilsystem nur Flächenheizungen zulässig 24

25 Förderübersicht Wärmepumpe - Innovationsförderung II b) Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz: Wärmepumpen mit zusätzlichen Anlageteilen, bzw. Sonderbauformen, die mit zusätzlichem Investitionsaufwandeine verbesserte Systemeffizienz erreichen (Beitrag zur Reduzierung des Strombedarfs), jedoch keine erhöhte JAZ nach VDI nachweisen können. Technische Fördervoraussetzungen > spezielles Merkblatt mit einer Liste der förderfähigen Anlagenkonzepte (BAFA Homepage). Eine spezielle Fachunternehmererklärung ist erforderlich: Qualitätscheck der WP (vertraglichgeregelt, 1 Jahr nach Inbetriebnahme) -Vergleich der im Förderantrag berechneten mit der im Betrieb tatsächlich erreichten JAZ. Wärmeverteilsystem nur Flächenheizungen zulässig Förderhöhe: Förderung im Bestand: Basisfördersatz zusätzlich 0,5 x Basisförderung Förderung im Neubau: Entspricht der Basisförderung im Gebäudebestand 25

26 MAP Was wird gefördert? - Zusatzförderungen I Kombinationsbonus (jeweils zusätzlich 500 Förderung je Maßnahme): Gleichzeitige Errichtung einer förderfähigen (z.b. Solarthermie oder Biomasseanlage). Mit Wärmepumpenanlagewerden PVT Kollektoren oder andere nicht förderfähige Kollektoren errichtet, die einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Anbindung der Wärmequelle an ein Wärmenetz. im Falle der Errichtung einer solarthermischen Anlage auch Bonus für Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ( Kesseltauschbonus ). Lastmanagementbonus Wärmepumpen (zusätzlich 500 ): Voraussetzungen: WP Anlage muss lastmanagementfähig sein (Schnittstellen um die WP netzdienlich aktivieren zu können). Gleichzeitige Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Liter/kW und Zertifikat Smart GridReady oder eine Herstellererklärung, dass die Anforderungen des Zertifikats erfüllt werden. Die Anforderungen des Zertifikats sind festgelegt im Regulariumfür das Label SG Ready für elektrische Heizungs- und Warmwasserwärmepumpen des Bundesverbandes Wärmepumpen e.v. vom

27 MAP Was wird gefördert? - Zusatzförderungen II Gebäudeeffizienzbonus: Zusätzlich 50% der Basis-bzw. Innovationsförderung Nur für Wohngebäude im Bestand und effizient i.s.v. KfW Effizienzhaus 55 (Programmnummern 151/152). Weitere Details / Anforderungen > siehe Richtlinie. Einzelmaßnahme energetische Optimierung der Heizungsanlage (Bestandsgebäude) Förderfähig sind Maßnahmen: 1. Die im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Heizungsanlage erfolgen. 2. Zur Optimierung einer im Rahmen dieses Förderprogramms bereits geförderten Anlage, deren Inbetriebnahme länger als 3 Jahre, höchstens 7 Jahre, zurückliegt. 3. Zur Optimierung einer im Rahmen dieses Förderprogramms geförderten Wärmepumpenach mindestens einem Betriebsjahr nach Inbetriebnahme ( Wärmepumpencheck ). 27

28 MAP Was wird gefördert? - Wärmepumpe - Optimierungsmaßnahmen a) Optimierung einer geförderten Wärmepumpe nach mindestens einem Betriebsjahr nach Inbetriebnahme (Qualitätskontrolle / Wärmepumpencheck ) Einmaliger Qualitätscheck einer im Rahmen dieses Förderprogramms geförderten Wärmepumpe nach mindestens einem Betriebsjahr. Der Qualitätscheck erfordert grundsätzlich: Vergleich der im Förderantrag berechneten mit den im Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahlen. Abhängig vom Resultat des Vergleichs: Vorschlag oder Durchführung von Maßnahmen zur Optimierung der Wärmepumpenanlage. Förderbetrag: 250, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten gewährt werden (einmalig). b) Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage Geförderte Wärmepumpe, deren Inbetriebnahme zwischen 3 und 7 Jahre zurückliegt. Förderbetrag: 200, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten (> 100 ) 28

29 MAP Kumulierung mit anderen Förderprogrammen Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist bis zum Zweifachen des MAP-Förderbetrages zulässig. Die MAP-Förderung wird ggf. gekürzt. Regelungen in den einzelnen Programmen der Länder und Kommunen. Keine Kumulierung bei KfW-Programmen 151 und 152, nur Kombination (s. auch Merkblatt des BMWi; BAFA Homepage). Ausnahme: Kumulierung mit KfW-Programmen 153 und 167 möglich. 29

30 Förderung der Prozesswärme Prozesswärme (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten zur Erbringung einer Dienstleistung mit Prozesswärmebedarf Förderfähige Investitionskosten: Planung Hardware Installation Mess- und Regeltechnik Prozessanbindung (Einspeisung von Prozesswärme in den Prozess oder die Wärmeverteilung) Nicht förderfähig: Prozesstechnik Effizienzmaßnahmen 30

31 Förderung der Prozesswärme - Fördersätze Solarthermie: Voraussetzungen: mindestens 20 m² BKF, ab 100 m² Installation von Messeinrichtungen (Nutzwärmeertrag, Fehlerkennung) Erstinstallation und Erweiterung:bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten (Beihilfeintensitäten, Kumulierung) Wärmepumpe: Erstinstallation: bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten in Höhe von max Biomasse: Erstinstallation: bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten in Höhe von max

32 Öko-Contracting - Das Geschäftsmodell Energielieferant (z.b. Stadtwerke) Contractor errichtet Heizungsanlage liefert Wärme stellt Förderantrag erhält Zuschuss steigert Kundenbindung Unternehmen (z.b.) Contractingnehmer stellt Gebäude erhält Wärme zahlt für Wärmelieferung Anlage wird durch Energiedienstleisterfachgerecht installiert und langfristig betreut Contractor erhält BAFA-Investitionszuschüsse Investitionskosten für Kunden: 0 Laufzeit: 10 bis 15 Jahre Monatliche Rate für Installation, Wartung und Versicherung Förderung nur möglich, wenn der Contractingnehmer seinerseits antragsberechtigt ist. 32

33 Contracting - Leasen statt Kaufen Anlage wird durch Energiedienstleisterfachgerecht installiert und langfristig betreut Contractor erhält BAFA-Investitionszuschüsse Investitionskosten für Kunden: 0 Laufzeit: 10 bis 15 Jahre Monatliche Rate für Installation, Wartung und Versicherung Förderung nur möglich, wenn der Contractingnehmer seinerseits antragsberechtigt ist. Vorteile für den Contractor: Contractor muss kein KMU sein Contracting lohnt sich aufgrund der Förderung Adressaten (u.a.): Energieversorger, Stadtwerke Vorteile für den Contractingnehmer: Moderne umweltschonende Heizung oder Prozesswärme ohne Investitionskosten Bequem: Contractor übernimmt Installation, Inbetriebnahme und Wartung der Anlage 33

34 Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) - seit Bonus on top bei Austausch oder Modernisierung ineffizienter Altanlagen Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien Ziel:Austausch veralteter, ineffizienter Gas-und Ölheizungen durch moderne Heizungen in Kombination mit der Optimierung des gesamten Heizungssystems. Förderung durch Zusatzbonus: 20%-Zuschlag auf der MAP-Förderung und 600 für die Verbesserung der Energieeffizienz des Heizungssystems 34

35 Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) - Voraussetzungen für Zusatzbonus Installation einer geförderten MAP-Anlage MAP-Anlage muss besonders ineffizienten Wärmeerzeuger ersetzen oder ihn solarthermisch modernisieren (Warmwasser und Heizung) Definition besonders ineffizient : -Betrieb auf Basis fossiler Energien - keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie - keine gesetzliche Austauschpflicht nach 10 EnEV Optimierung der gesamten Heizungsanlage Erforderliche Maßnahmen: - Heizungscheck - hydraulischer Abgleich -Verbesserung der Energieeffizienz des Heizungssystems (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung Vorlauftemperatur, Anpassung Pumpenleistung, Einsatz von Einzelraumreglern) 35

36 Beispiel: Förderung Wärmepumpe Sole/Wasser-Wärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung Übliche Anlage 10 kw mit Pufferspeicher Kosten für Anschaffung und Installation (inkl. Fußbodenheizung): ca Grundförderung: Zusatzförderung: z.b. 500 Lastmanagementbonus Bonus on top (20%-Zuschlag ): Gesamtförderung: Kosteneinsparung für Energie ca. 50 % Quelle: BWP 36

37 Antragstellung - Fehler (Auswahl) Antrag nicht auf dem richtigen Antragsformular / formlos gestellt / nicht unterschrieben / zu früh, bzw. zu spät gestellt. Fachunternehmererklärung fehlt / ist nicht unterschrieben / unvollständig ausgefüllt. Rechnung fehlt / unvollständig / nicht detailliert genug. Rechnung hat keinen Bezug zur Standortadresse / nicht auf den Antragsteller ausgestellt. Erklärung / Nachweis zum hydraulischen Abgleich bzw. zur Anpassung der Heizkurve fehlt. 37

38 Neue Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - ab Was wird gefördert? I. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen (Nass-und Trockenläuferpumpen) und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen II. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich werden zusätzliche Maßnahmen gefördert: Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung voreinstellbare Thermostatventile Einzelraumtemperaturregler Strangventile Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces Einstellung der Heizkurve Pufferspeicher 38

39 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - Merkblätter Merkblätter Ergänzend zu der Richtlinie werden Einzelheiten zu den beiden Fördergegenständen werden in folgenden Merkblättern des BAFA veröffentlicht: Merkblatt: Antragsverfahren Merkblatt: Technisches Merkblatt*) *) Technische Anforderungen des BAFA hinsichtlich hocheffizienter Heizungs-Umwälzpumpen, effizienter Warmwasserzirkulationspumpen und an die Durchführung des hydraulischen Abgleichs Liste förderfähiger Pumpen BAFA Homepage: 39

40 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung Förderung und Bedingungen Wie hoch ist die Förderung? Die Zuwendung pro Vorgang für Leistungen im Zusammenhang mit beiden Fördertatbeständen beträgt 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, maximal Euro pro Vorgang. Was wird gefordert? Die Maßnahmen müssen: im Gebäudebestand (älter als 2 Jahre) durchgeführt werden, professionell von einem Fachbetrieb durchgeführt werden (keine Eigenmontage), auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sein. 40

41 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - Bedingungen Weitere Bedingungen Pro Heizung kann jede einzelne Maßnahme nur einmal beantragt werden. Die geförderten Gegenstände sind mindestens zwei Jahre zweckentsprechend zu betreiben und dürfen nicht weiterveräußert werden. Die Förderung schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen aus (beinhaltet auch Steuererleichterungen nach 35 a EStG beim Finanzamt) Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen. Die Maßnahme darf nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen. 41

42 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - Antragsberechtigte Wer ist antragsberechtigt? Privatpersonen Unternehmen freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften Eine Antragsstellung durch den Hausverwalter oder andere Vertretungsberechtigte ist möglich. 42

43 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - Antragstellung I 1. Schritt: Registrierung auf der Homepage des BAFA vor Beginn der Maßnahme Elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Vorgangsnummer Durchführung der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko Separate Rechnung für die förderfähige Maßnahme Mischrechnungen können aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht anerkannt werden 43

44 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - Antragstellung II 2. Schritt: Spätestens 6 Monate ab Registrierungsdatum muss die Umsetzung der Maßnahmen abgeschlossen und Nach Umsetzung der Maßnahmen werden förderrelevante Daten über Onlineportal auf der BAFA-Homepage vom Antragsteller gesendet Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben Antragsformular mit Kopie der Rechnungen entweder über das BAFA-Portal hochladen oder per Post beim BAFA einreichen Unternehmer fügen zusätzlich die De-minimis-Erklärung bei 44

45 Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung - Informationen BAFA-Homepage: BAFA-Newsletter Fachauskunft: 06196/ heizungsoptimierung@bafa.bund.de Antragsformular - Registrierung Merkblätter, Liste der förderfähigen Pumpen etc. Allgemeine Informationen: 45

46 MAP - Informationen BAFA-Homepage: BAFA-Newsletter MAP-Fachauskunft: 06196/ solar@bafa.bund.de Antragsformulare Merkblätter Grundwissen (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) Allg. Informationen 46

47 Ausblick In 2016 sehr gute Finanzausstattung des MAP Neue Kundengruppen erschließen: Betriebe, Wohnungswirtschaft, Eigentümergemeinschaften Koalitionsvertrag: Das bewährte Marktanreizprogramm werden wir verstetigen Strategische Partnerschaften mit regionale verankerten Akteuren 47

48 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Werner Leidig: Tel.:

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