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1 Gesundheitsgespräch Palliativmedizin: Entscheidungen am Lebensende Sendetermin: Experten: Prof. Dr. Claudia Bausewein, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, Klinikum der Universität München Prof. Dr. Gian Domenico Borasio, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Klinikum der Universität Lausanne (Schweiz) Palliativmedizin zielt auf den Erhalt der Lebensqualität von schwer kranken Menschen und widmet sich daher auch in besonderer Weise der Betreuung und Begleitung in der letzten Lebensphase. Auf eine Palliativstation kommen deshalb Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen. Allen Patienten gemeinsam ist, dass ihre Erkrankung nicht heilbar ist, mit großen körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Belastungen verbunden ist und dass sie eine begrenzte Lebenserwartung von Monaten, Wochen oder Tagen haben. Anliegen der Palliativmedizin ist es, den Patienten die verbleibenden Wochen, Monate, manchmal auch Jahre, so beschwerdefrei wie möglich zu gestalten. Die Vorstellung, hilflos im Krankenhaus zu liegen, von unbekannten Ärzten und der Apparatemedizin abhängig zu sein, macht den meisten Menschen Angst. Damit dann nicht andere darüber entscheiden, wie der Patient behandelt werden soll, sollte man - rechtzeitig und umfassend - vorsorgen. Der Text basiert auf Interviews mit Prof. Dr. Claudia Bausewein und Prof. Gian Domenico Borasio. service@bayern2.de; Seite 1

2 Aufgaben der Palliativmedizin Neben dem rein medizinischen Ansatz bemüht sich die Palliativmedizin im Besonderen auch auf die psychosozialen und spirituellen Fragen der Patienten und ihrer Familie einzugehen. Betreuungsteam Um diese komplexe Aufgabenstellung bewältigen zu können, umfasst ein palliativmedizinisches Betreuungsteam neben Ärzten und Pflegenden, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Psychologen und Seelsorger. Die palliativmedizinische Betreuung hat einen ganzheitlichen Charakter. Dazu gehört es auch, die Angehörigen zu betreuen. "In der Palliativmedizin machen wir häufig die Erfahrung, dass die Angehörigen mehr Unterstützung benötigen als der Patient selbst." Prof. Dr. Claudia Bausewein Prof. Gian Domenico Borasio sieht den Patienten und seine engsten Bezugspersonen als Betreuungseinheit, denn die Belastungen von Patient und Angehörigen korrelieren sehr stark miteinander: "Das bedeutet nicht nur, dass jede Verminderung des Leidens des Patienten die Angehörigen entlastet, sondern umgekehrt auch, dass jede Entlastung der Familie direkt die Lebensqualität des Patienten erhöht. Daher sind erfahrene Sozialarbeiter, Psychologen und Seelsorger unverzichtbare Bestandteile eines multiprofessionellen Palliativteam", so Prof. Gian Domenico Borasio über die Rolle des Betreuungsteams in der Palliativmedizin. DAK Pflegereport 2016: Viele wünschen sich ambulante Palliativpflege Die meisten Menschen wollen zu Hause sterben. Das ist das Ergebnis einer Studie der DAK. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit liegen leider Welten. Gestorben wird vor allem in den Krankenhäusern, und jeder fünfte ist dabei allein, einsam. Dabei gibt es ambulante Palliativdienste in Bayern, die schwerkranke Menschen in der letzten Zeit ihres Lebens begleiten, ihre Schmerzen lindern und trösten. Anspruch auf Palliativmedizin - SAPV Um dem Wunsch vieler Menschen Rechnung zu tragen, möglichst schmerzfrei in einer vertrauten Umgebung zu sterben, wurde mit der Gesundheitsreform 2007 ein Rechtanspruch auf spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung (SAPV) eingeführt ( 37b SGB V). Krankenkassen schließen dazu Verträge mit speziell ausgebildeten Teams aus Ärzten, Pflegenden, in denen auch Sozialarbeiter und Seelsorgende mitwirken - den sogenannten SAPV- service@bayern2.de; Seite 2

3 Teams. Deren Aufgabengebiet reicht von der Beratung über die Koordination der Betreuung bis zur Vollversorgung. Sie arbeiten mit Hausärzten und Hospizvereinen zusammen. (Quelle: Gesundheitspolitische Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit) Betreuung in der letzten Lebensphase Die meisten Menschen auf einer Palliativstation leiden gleichzeitig an mehreren starken Beschwerden, wie etwa Schmerzen, Atemnot oder extremer Übelkeit. Die Palliativmedizin versucht, diese Symptome unter Kontrolle zu bekommen. Beispiel: Flüssigkeitsbedarf Standard in vielen Kliniken und bei den meisten Ärzten ist, dass in der Sterbephase sehr viel Flüssigkeit zugeführt wird, weil die Angst groß ist, dass der Patient verhungern oder gar verdursten könnte. Das ist zwar gut gemeint, aber nicht immer sinnvoll: "In der Palliativmedizin wissen wir, dass ein Zuviel an Flüssigkeit in der Sterbephase häufig ein Mehr an Symptomen bei den Patienten hervorruft. Die Erfahrung zeigt, dass Patienten, die weniger Flüssigkeit oder sogar in den letzten ein, zwei Lebenstagen gar keine Flüssigkeit bekommen, friedlicher versterben können", erläutert Prof. Dr. Claudia Bausewein, Lehrstuhl für Palliativmedizin, LMU München. Der Qualifizierungsstandard der Hausärzte Die Ludwig-Maximilians-Universität in München begann als erste deutsche Universität mit dem Sommersemester 2004 Palliativmedizin als Pflichtfach zu lehren. Seit 2013 ist Palliativmedizin sogar in ganz Deutschland Prüfungsfach für alle Medizinstudierenden. Seit 2004 können Ärzte in Deutschland die sogenannte Zusatzbezeichnung Palliativmedizin in Ergänzung einer Facharztkompetenz erwerben. In den vergangenen Jahren haben bundesweit ungefähr Ärzte - darunter viele Hausärzte - die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erworben. Das Vorwissen der Kolleginnen und Kollegen, die für den Erwerb der Zusatzbezeichnung unsere Kurse und Fallseminare besuchen, hat sich beeindruckend gesteigert. Prof. Dr. Claudia Bausewein Schmerzfrei in den Tod Was die Palliativmedizin gegen Schmerzen tut Früher vertraten viele Mediziner die Ansicht, dass Opiate erst möglichst spät eingesetzt werden sollten. Heute kommen sie schon früh zum Einsatz, um eine Chronifizierung der Schmerzen zu vermeiden. Es geht nicht immer ganz service@bayern2.de; Seite 3

4 schmerzfrei, aber für die meisten Patienten kann eine gute Schmerzlinderung erreicht werden. Heute werden Schmerzmittel in der Palliativmedizn oft schon frühzeitig eingesetzt, um eine Chronifizierung der Schmerzen zu vermeiden. "Wir können den Patienten in der Regel eine gute Symptomlinderung, auch von Schmerzen ermöglichen. Nur bei wenigen Patienten können die Schmerzen nicht zufriedenstellend kontrolliert werden. Leider müssen Patienten aber immer noch unnötig Schmerzen erleiden, weil die Möglichkeiten, die wir haben, nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Das liegt leider manchmal auch an einem Wissensdefizit der Ärzte." Prof. Claudia Bausewein Beispiel: Schmerzmittel Morphin Eines der wichtigsten Schmerzmittel ist das Morphin aus der Gruppe der Opiate. "Hier gibt es viele Ängste und Sorgen - von Medizinern wie auch von Patienten. Letztlich muss man sagen: Morphin ist ein sehr bekanntes, bewährtes und hervorragendes Medikament mit einer starken Schmerzlinderung. Wir wissen, ein Großteil der Schmerzen spricht auf Morphin gut an und wir können es so dosieren, dass der Patient in seinem Bewusstsein nicht eingeschränkt ist." Prof. Claudia Bausewein. Zeitpunkt für Schmerztherapie Früher vertraten viele Mediziner die Ansicht, dass Opiate erst möglichst spät verschrieben werden sollten. "Heute wissen wir, dass die Opiate bei Tumorschmerzen eher frühzeitig eingesetzt werden sollen, damit es nicht zu einer Chronifizierung von Schmerzen kommt. Es gibt durchaus Patienten, die über Wochen, Monate oder auch über Jahre hinweg mit diesen Medikamenten zurechtkommen." Prof. Claudia Bausewein Neben Schmerzen, die sehr häufig, aber nicht bei allen Patienten mit Krebserkrankungen vorkommen, leiden die Patienten aber unter vielen anderen Symptomen wie Atemnot, Erbrechen, Darmverschluss, Depressionen oder Verwirrtheitszuständen. Diese Symptome stellen oft eine genauso große Herausforderung für das betreuende Team dar wie starke Schmerzen. service@bayern2.de; Seite 4

5 Psychosoziale Betreuung Was bedeutet das? Die psychosoziale Betreuung betrifft sowohl die Patienten als auch die Angehörigen. Beide Seiten benötigen eine gute Aufklärung über die Situation. Alle nötigen Fragen sollten besprochen werden, um auf alles vorbereitet zu sein. Palliativmediziner bieten den Patienten auch an, über alles zu sprechen, was sie bedrückt, oder wovor sie sich fürchten; zum Beispiel, was passieren soll, wenn der Patient selbst nicht mehr entscheiden kann. "Der Patient sollte festlegen, wer für ihn entscheiden soll, wenn er es nicht mehr kann und wie er betreut werden möchte. Für den Fall, dass sich seine Situation verschlechtert, sollte der Patient all diese Fragestellungen in einer sogenannten Patientenverfügung schriftlich klären (siehe dazu 'Patientenverfügung'). In diesem Rahmen sprechen wir auch darüber, welche Art von medizinischer Betreuung der Patient wünscht, welche Maßnahmen wann durchgeführt oder unterlassen werden sollen." Prof. Claudia Bausewein Wichtig: Einbindung der Angehörigen Die Sorge der Angehörigen um den Patienten ist meist sehr groß. Deshalb benötigen sie genauso wie die Patienten eine gute Aufklärung über die Situation. Denn auch sie müssen wissen, woran sie sind. "Wir erleben das immer wieder, dass Angehörige von den Sorgen des Patienten erzählen und erzählen, und dann fragt einer aus dem Team: Und wie geht es Ihnen? Wo bekommen Sie Hilfe?' Dann passiert es sehr oft, dass den Angehörigen die Tränen in die Augen steigen und sie sagen: Das hat mich ja noch nie jemand gefragt!' Die Angehörigen fallen häufig noch stärker durch das Netz als die Patienten." Prof. Claudia Bausewein Wann? - Der richtige Zeitpunkt "Wir sehen Patienten in den unterschiedlichsten Phasen ihrer Erkrankung, vor allem aber Patienten, die in absehbarer Zeit sterben werden. Natürlich stellt sich da die Frage: Was ist denn eine absehbare Zeit? Uns ist es immer wichtiger geworden, dass wir die Patienten sehr frühzeitig kennenlernen, vielleicht sogar schon, wenn man zwar aufgrund der Gesamtsituation der Erkrankung vorhersehen kann, dass die Krankheit zum Tod führen wird, aber das Sterben noch kein zentrales Thema ist." Prof. Claudia Bausewein service@bayern2.de; Seite 5

6 Was ist wann sinnvoll - Pflege daheim, in der Klinik oder im Hospiz? Es ist nicht das Ziel der Hospizbewegung und der Palliativmedizin, ein neues Ghetto für sterbende und schwerkranke Menschen zu schaffen. Die Patienten kommen auf eine Palliativstation, wenn ihre Schmerzen oder andere Beschwerden vom Hausarzt oder von anderen Ärzten in einem Krankenhaus nicht ausreichend gelindert werden können. Auf der Palliativstation bleiben die Patienten im Durchschnitt ca. zehn Tage. Wenn es dort gelungen ist, die Symptome und auch den Allgemeinzustand zu stabilisieren, kann der Patient wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Wann kann ein Palliativpatient zu Hause leben? "Das setzt voraus, dass eine familiäre Struktur vorhanden ist oder Freunde da sind, die sich um den kranken Menschen kümmern. Notwendig ist die Unterstützung des Hausarztes und oft auch eines Pflegedienstes, in besonderen Fällen sollte ein spezialisiertes ambulantes Palliativteam hinzugezogen werden. Wenn diese Betreuung zu Hause so nicht möglich ist, dann stellt sich die Frage, wo die weitere, stationäre Betreuung stattfinden kann." Prof. Claudia Bausewein Tipp: Welche Kriterien sprechen für welche Alternative? Wenn die Betreuung zu Hause nicht möglich ist, können Menschen die letzte Lebensphase im Hospiz verbringen. Dort stehen speziell ausgebildete Pflegende und Therapeuten zur Verfügung. Die Hausärzte übernehmen die medizinische Betreuung. Ein Beispiel von Prof. Claudia Bausewein: Ein Patient mit einem fortgeschrittenen Hals-Nasen-Ohren-Tumor, der übel riecht, das Aussehen verändert, einen Luftröhrenschnitt hat, nicht mehr richtig sprechen kann und bei dem die Ernährung über eine Magensonde geht, - solch ein Patient kann häufig nicht zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden. Folglich braucht er eine spezialisierte Einrichtung, ein stationäres Hospiz, das den komplexen Betreuungsbedürfnissen gewachsen ist. Das medizinische Wissen in Hospizen und Pflegeheimen: "Wir haben derzeit Versorgungsstrukturen, die grundsätzlich gut sind. Die Palliativmedizin und die Hospizversorgung bringen allerdings noch einmal zusätzliches Wissen ein. Die Frage ist also, wie man dieses Wissen dorthin bekommt, wo es gebraucht wird. Teilweise werden in den Pflegeeinrichtungen spezialisierte ambulante Palliativteams beratend hinzugezogen, um vor Ort zu unterstützen. Dieses System der ambulanten Beratungsdienste auszubauen, ist unser Ziel. Denn die Menschen sollen möglichst in der von ihnen gewünschten service@bayern2.de; Seite 6

7 Umgebung leben und auch sterben können. Natürlich gehören die Patienten mit ganz dramatischen Verläufen in Spezialeinrichtungen, wie eben in eine Palliativstation oder in ein stationäres Hospiz. Aber es ist nicht das Ziel der Hospizbewegung und der Palliativmedizin, ein neues Ghetto für sterbende und schwerkranke Menschen zu schaffen." Prof. Claudia Bausewein Sterbehilfe ein schwieriges Thema Die aktive Sterbehilfe, also die aktive Verkürzung des Lebens, ist in Deutschland nicht erlaubt. Erlaubt ist die Linderung der Schmerzen mit einer sinnvollen Schmerztherapie. Palliativmediziner begleiten Menschen bis zum Tod. Immer wieder bitten Patienten um eine aktive Verkürzung des Lebens, die sogenannte Tötung auf Verlangen. Sie ist in Deutschland illegal und wird von der Palliativmedizin abgelehnt. Dennoch sehen die Palliativmediziner viele Möglichkeiten, Sterbenden die letzte Phase ihres Lebens zu erleichtern. Wo sind die Grenzen der Palliativmedizin? Prof. Claudia Bausewein: "Palliativmedizinische Betreuung bedeutet 'Sterbebegleitung', nicht Sterbehilfe, denn es ist eine Hilfe beim Sterben und nicht eine Hilfe zum Sterben. Das Thema Sterbehilfe taucht immer wieder in den Gesprächen mit den Patienten auf. Relativ viele Patienten bitten um eine vorzeitige Beendigung ihres Lebens. Ganz wichtig ist es dann, wirklich hinzuhören und herauszufinden: Warum kommt ein Mensch in so große Not, dass er diesen Wunsch aussprechen muss?" Wie würden Sie sich verhalten, wenn jemand um vorzeitige Beendigung seines Lebens bittet? "Wir können und wollen dieser Bitte nicht entsprechen. Das Wichtigste ist aber, erst einmal herauszufinden, warum es zu dieser Bitte kommt. Und ich würde mit dem Patienten darüber sprechen, dass ein erster Schritt wäre, alle Maßnahmen zur Verlängerung seines Lebens zu unterlassen. Hier gibt es viele Ansatzpunkte. Gerade in unserer modernen Medizin wird doch meist viel zu viel getan, um das Leben derjenigen Patienten unnötig lange zu erhalten, bei denen klar ist, dass sie sich aufgrund ihrer Erkrankungen dem Lebensende nähern. Zum Beispiel werden Patienten wiederbelebt, obwohl sie eine weit fortgeschrittene Krebserkrankung haben. Oder sie werden künstlich beatmet, obwohl klar ist, Seite 7

8 dass sie wegen ihrer neurologischen Erkrankung nie mehr selbstständig atmen können. Auch Infekte werden immer wieder behandelt, obwohl klar ist, dass wegen der zugrunde liegenden Erkrankung nie mehr eine Verbesserung des Gesamtzustandes erreicht wird. Auch die Fortführung der Ernährung ist ein wichtiges Thema. Hier gibt es viele Schrauben, an denen man drehen kann, und darüber muss man mit dem Patienten sprechen. Für den Fall, dass der Patient seine Betreuungswünsche am Lebensende nicht mehr äußern kann, sollten diese in einer Patientenverfügung festhalten werden." Prof. Claudia Bausewein Fragen und Zuhören Wenn man nachfragt - so die Erfahrung vieler Palliativmediziner -, sagen die meisten Patienten: "So wie mein Leben jetzt ist, möchte ich es nicht mehr erleben!" Und wenn man dann nochmals nachhakt, benennt der Patient meist konkrete Beschwerden, etwa Atemnot oder Schmerzen, die ihm sein Leben unerträglich erscheinen lassen. Hier sehen Palliativärzte als vorrangiges Ziel, diese Beschwerden zu lindern. Prof. Claudia Bausewein: "Dann verschwinden auch die allermeisten Anfragen nach aktiver Sterbehilfe. Allerdings gibt es auch einige Patienten, die trotz guter Symptomkontrolle weiter darum bitten." Prof. Gian Domenico Borasio von der Universität Lausanne meint dazu: "Das stimmt. Und wir müssen uns fragen, wie wir auch diesen Patienten gerecht werden können. Die Daten aus dem US-Bundesstaat Oregon zeigen, dass die Option einer legalen, an strengen Sorgfaltskriterien gebundene ärztliche Suizidhilfe deutlich mehr Vorteile als Nachteile hat und sogar nachweislich dazu beiträgt, Suizide zu verhindern. In dieser Hinsicht ist das kürzlich verabschiedete deutsche Verbotsgesetz zur Suizidhilfe als geradezu menschenfeindlich zu betrachten. Es kommt auf den Willen des Patienten an. Aber auch der Arzt muss nach dem Sinn seines medizinischen Handels fragen: Bringt es für diesen Patienten etwas, diese Maßnahmen einzuleiten? Es gibt drei einfache Regeln für gute Entscheidungen am Lebensende: Reden, reden, reden. Wir brauchen eine Ethik des Dialogs. Die Palliativmedizin kann dazu beitragen, diese Ethik des Dialogs in der gesamten Medizin zu etablieren." Verkürzt eine starke Schmerztherapie das Leben? Entscheidend bei der Gabe von Medikamenten ist das damit verfolgte Ziel. Was das in Praxis bedeutet, erläutert Prof. Claudia Bausewein: service@bayern2.de; Seite 8

9 "Wenn jemand Schmerzen hat und ich gebe ihm Morphin und lasse die Dosis gleich, wenn eine deutliche Schmerzlinderung eingetreten ist, werde ich in Bezug auf lebensverkürzende Maßnahmen kein Problem bekommen. Wenn ich jedoch die Morphindosis weiter steigere, ohne dass ich eigentlich einen Grund dazu habe, dann kann das natürlich Leben verkürzen. Aber das ist nicht das Ziel der Palliativmedizin. Im Gegenteil: Das Ziel der Palliativmedizin ist, Medikamente so zu dosieren, dass der Patient mit ihnen möglichst beschwerdefrei leben kann. Viele werfen der Schmerztherapie vor, dass durch die Gabe von Morphin das Leben verkürzt werden kann. Unsere Erfahrung ist, dass Patienten mit einer wirklich guten Schmerztherapie eher länger leben." Patientenverfügung was dabei wichtig ist Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich abgefasste Willenserklärung, in der im Voraus festgelegt wird, wie man therapiert werden will, wenn man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Die Vorstellung, hilflos im Krankenhaus zu liegen, von unbekannten Ärzten und der Apparatemedizin abhängig zu sein, macht den meisten Menschen Angst. Krankheit oder Unfall können diesen Albtraum schnell Realität werden lassen. Damit dann nicht andere darüber entscheiden, wie der Patient behandelt werden soll, muss man - rechtzeitig und umfassend - vorsorgen. Patientenverfügung Das Verfassen einer solchen rechtsgültigen Vorsorge ist nicht ganz einfach, denn je allgemeiner die Verfügung gehalten ist, desto schwieriger kann es für den Arzt sein, sich daran zu halten. Je klarer und genauer eine Patientenverfügung z.b. auf die Situation einer schweren Erkrankung ausgerichtet ist, desto eher werden sich die Ärzte daran halten. Einige Patientenverfügungen enthalten einen eigenen Abschnitt "Für den Fall schwerer Krankheit", in der auch auf Notfallsituationen eingegangen werden kann, z.b. was Ärzte bei einer akuten Blutung eines Tumors tun sollen, oder welche Wünsche bestehen zum Umgang mit Ernährung in der Sterbephase. Tipp: Konkret werden Der Verfasser sollte seine individuellen Motive darlegen. Eine unbestimmte Angst vor einem würdelosen Tod reicht nicht aus. Der Verfasser sollte darstellen, dass er sich mit den existenziellen Fragen intensiv auseinandergesetzt hat und seine Verfügung verbindlich meint. Ausgangspunkt für eigene Überlegungen sind oft unbestimmte Äußerungen, die auf jeden Fall vermieden werden sollten, weil sie nur scheinbar etwas festlegen. Aussagen service@bayern2.de; Seite 9

10 wie 'Ich will nicht an Schläuchen hängen, sondern in Ruhe sterben' oder '... möchte ich nicht mit Maßnahmen der Apparatemedizin behandelt werden', sind nicht konkret genug. Gespräch mit Vertrauenspersonen Eine Patientenverfügung sollte möglichst nicht alleine verfasst werden. Gespräche mit Freunden und Familienmitgliedern, und dem Hausarzt über die Patientenverfügung geben Anregungen oder verändern den Blickwinkel auf die angestrebte Behandlung im Ernstfall. Wenn der Verfasser der Patientenverfügung bereits schwer erkrankt ist, wird auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Arzt notwendig sein. So kann sich der Betroffene mit dem möglichen Verlauf seiner Krankheit auseinandersetzen und in seiner Patientenverfügung festlegen, welche konkreten Therapieschritte er wünscht und welche er ablehnt. Drei Verfügungen, drei Wege der Bevollmächtigung Eine umfassende Vorsorge für den Ernstfall deckt drei Verfügungsbereiche ab: Vorsorgevollmacht In der Vorsorgevollmacht benennt der Verfasser eine oder mehrere Vertrauenspersonen. Diese vermitteln im Ernstfall als Stellvertreter den Willen des Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten. Diese Vertrauenspersonen sind also für gesundheitliche Fragen zuständig, aber auch dafür wo ein Mensch begleitet und gepflegt werden soll. Für die verschiedenen Lebensbereiche können unterschiedliche Menschen bevollmächtigt werden. Nach deutschem Recht sind nicht automatisch der Ehe- oder Lebenspartner oder die Kinder als gesetzliche Vertreter vorgesehen. Patientenverfügung Die auch als Vorausverfügung bekannte Patientenverfügung gibt dem Arzt Hinweise, unter welchen Umständen eine Behandlung wie gestaltet oder begrenzt werden soll. Dabei sind Therapieablehnungen für den Arzt verbindlich, Therapiewünsche nicht. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung kann der Verfasser für das Betreuungsgericht festlegen, welche Menschen seines Vertrauens als Betreuer eingesetzt werden sollen für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, also eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Dieses Instrument hat seit Seite 10

11 Einführung der Vorsorgevollmacht an Bedeutung verloren, da letztere die aufwendigen gerichtlichen Betreuungsverfahren vermeidet. Tipp: In der richtigen Form Es gibt in der Zwischenzeit eine fast unüberschaubare Zahl von Formularen mit Patientenverfügungen. Von den Palliativmedizinern in Großhadern wird die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums empfohlen, da hier neben der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch eine spezielle Verfügung für den Fall schwerer Krankheit und die Erstellung eine Werteanamnese mit beinhaltet sind. Verbindlich für Ärzte Nach einer Gesetzesnovelle, die seit 1. September 2009 in Kraft ist, sind Patientenverfügungen für Ärzte verbindlich. Der Wille des Patienten ist gestärkt worden. Allerdings müssen Patientenverfügungen schriftlich abgefasst und klar formuliert sein. Patientenverfügungen gelten auch unabhängig von Art, Schwere und Stadium einer Erkrankung, also nicht nur bei unmittelbarer Todesnähe - der vorher festgelegte Wille hat also Vorrang vor den Entscheidungen von Angehörigen und Ärzten. Vor der Gesetzesnovelle verfasste schriftliche Patientenverfügungen behalten ihre Wirksamkeit. Tipp: Um zu überprüfen, ob die Patientenverfügung noch mit der eigenen Meinung übereinstimmt, sollte sie unbedingt bei Veränderungen der Lebenssituation angepasst werden. Manche Experten empfehlen eine Überprüfung alle zwei Jahre. Dies ist allerdings keine notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung. service@bayern2.de; Seite 11

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