Leitfaden zur Bewirtschaftung der nach Artikel 17 des Naturschutzgesetzes geschützten Offenlandbiotope

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1 Leitfaden zur Bewirtschaftung der nach Artikel 17 des Naturschutzgesetzes geschützten Offenlandbiotope Bewirtschaftungsempfehlungen sowie unerwünschte und Eingriffe

2 Inhaltsverzeichnis Vorworte 4 Einleitung 8 Biotopkataster Luxemburg 10 Bewirtschaftungsempfehlungen zu den Biotoptypen des Offenlandes 16 Magere Flachland-Mähwiesen in der Bewertung A 20 Sumpfdotterblumenwiesen in der Bewertung A Magere Flachland-Mähwiesen in der Bewertung B 26 Sumpfdotterblumenwiesen in der Bewertung B Pfeifengraswiesen 30 Sümpfe und Niedermoore 32 Quellen und Quellfluren 36 Tuffquellen 38 Zwischenmoore 40 Großseggenriede 42 Röhrichte 44 Stillgewässer, oligo- bis mesotrophe Gewässer mit Schlammuferfluren und Characeen-Vegetation, 46 meso- bis eutrophe Stillgewässer Fließgewässer, Gräben sowie feuchte Hochstaudensäume entlang von Gewässern und Feuchtwäldern 48 Streuobst 50 Kalk-Halbtrockenrasen, Wacholderheiden, Sand- und Silikatmagerrasen, Magerrasenkomplexe Tagebaugebiete 52 Fels-Biotope: Fels- und Schutthaldenkomplexe Tagebaugebiete, Silikat- und Kalkschutthalden, Kalk- und 56 Silikatfelsen, Silikat- und Kalk-Pionierrasen auf Fels Calluna-Heiden 60 Borstgrasrasen 62 Touristisch nicht erschlossene Höhlen 64 Trockenmauern 66 Unbefestigte oder unversiegelte kommunale und Syndikats-Feldwege und Wegränder und deren Krautsäume 68 Hecken und Sträucher 70 Buchsbaumgebüsche 72 Feldgehölze und Waldränder 74 Ansprechpartner 76 Quellenangaben 80 Impressum 82

3 4 Vorworte Der Erhalt der Artenvielfalt und deren Sicherung für nachfolgende Generationen ist eine der anspruchvollsten Aufgaben des Naturschutzes. Diverse Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben den Zustand der Biodiversität stark beeinträchtigt. Biotope und Habitate werden durch den Artikel 17 des Naturschutzgesetzes geschützt und somit sind deren Zerstörung, Verminderung, sowie Verschlechterung nicht erlaubt. Da jedoch verschiedene Biotope und Habitate nur schwer erkennbar sind, wurde im Rahmen des Nationalen Naturschutzplans, welcher 2007 vom Regierungsrat verabschiedet wurde, und auf direkte Nachfrage der landwirtschaftlichen Dienste das sogenannte Biotopkataster des Offenlandes erstellt. Im Rahmen der Kartierungsarbeiten des Biotopkatasters wurden die geschützten und schwer erkennbaren Biotope und Habitate im Feld kartiert, digitalisiert und kartografisch abgegrenzt. Zu allen Biotopen wurden wichtige Informationen gesammelt und eine Bewertung basierend auf der Struktur, Artenvielfalt und Ausprägung erstellt. Viele dieser Biotope und Habitate des Offenlandes werden landwirtschaftlich genutzt und dadurch auch erhalten, ganz nach dem Motto Naturschutz durch Nutzung. Um den Erhalt, sowie die weitere Nutzung dieser Biotope und Habitate zu sichern, wurde vorliegender Leitfaden erstellt. Dieser beschreibt die jeweiligen Biotope, stellt fotografisch einige Beispiele dar und schildert die spezifischen Nutzungsempfehlungen. Möge vorliegender Leitfaden und das Biotopkataster dazu beitragen, dass die Biotope und Habitate des Offenlandes besser erkannt und verstandenen werden und, dass deren Nutzung durch die Landwirtschaft den Erhalt sichert. ( 2014 SIP / Yves Kortum) Carole DIESCHBOURG Ministerin für Umwelt

4 6 Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen sind auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Der hiesigen Landwirtschaft kommt als größter Flächennutzer besondere Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Luxemburg zu. Deshalb darf sich Naturschutz nicht nur auf Schutzgebiete konzentrieren, sondern muss auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen und Handlungsempfehlungen auch zur Weiterentwicklung von Leitlinien, Zielen, Konzepten und Instrumenten naturverträglicher Landnutzungsformen beitragen. Die ehrliche Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Naturschützern ist dabei die grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung von Naturschutzzielen in der Praxis. Das nationale Konzept Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung mit seinen Förderinstrumenten Agrarumweltmaßnahmen und Biodiversitätsreglement, welches in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den Interessenvertretern über Jahre entwickelt und verfeinert wurde, trägt als wichtiges Instrument dazu bei, Naturschutzziele sowie landwirtschaftliche Aktivität miteinander zu vereinbaren. Die notwendigen Fördergelder wurden und werden auch weiterhin integral vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt. Der nun erscheinende Biotopkataster samt Leitfaden ist ein weiterer Baustein in diesem Gefüge und kommt einer langjährigen Forderung des Berufstandes nach zwecks Lokalisierung der schützenswerten Biotope. Dieses Instrument trägt zum einem zur Planungssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe bei und bietet zum anderen Perspektiven zur Ausrichtung oder Teilausrichtung eines Betriebszweigs in eine ökologisch verträgliche Bewirtschaftung auf diesen besonders schützenwerten Arealen. Ich hoffe als zuständiger Minister für Landwirtschaft, dass der Biotopkataster samt Leitfaden von den Landwirten nicht als zusätzliche Bürde, sondern als Chance und als aktiver Beitrag für den Naturschutz in Luxemburg anerkannt wird. ( 2014 SIP / Yves Kortum) Fernand ETGEN Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz

5 8 Einleitung Das Offenland-Biotopkataster ist eine Kartierung seltener und gefährdeter Biotope des Offenlandes, die durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Januar 2004 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen geschützt sind. Da bei verschiedenen Biotopen die Identifizierung im Gelände für den Laien schwierig ist, wurde das Biotopkataster als eine Priorität im Nationalen Naturschutzplan festgehalten und ab 2007 landesweit systematisch durchgeführt. Im Biotopkataster der Offenlandbiotope sind die im Gelände kartierten Biotope kartographisch genau abgegrenzt. Dadurch sollte erreicht werden, dass auch die genaue Lage schwer erkennbarer Biotope für jeden Bürger sicher feststellbar ist. Gleichzeitig wurde damit einer Forderung seitens der Landwirtschaft nachgekommen. Geschützte Biotope, die deutlich erkennbar sind, wie Hecken, Gebüsche und Feldgehölze sowie Fließgewässer wurden nicht kartiert und sind nicht Bestandteil dieses Katasters. Das Inventar der schwierig zu erkennenden Offenlandbiotope ist Teil des nationalen Katasters der geschützten und zu erhaltenden Biotope, zu dem darüber hinaus die geschützten Waldbiotope sowie geschützten Biotope innerhalb des Bauperimeters gehören. In Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landwirtschaft ist dieser Leitfaden entstanden, der den Umgang mit den geschützten Offenlandbiotopen erleichtern soll. Er dient als Orientierungshilfe bei der Bewirtschaftung und Pflege dieser Lebensräume. Der Leitfaden enthält sowohl Bewirtschaftungsempfehlungen, die den Erhalt der Biotope gewährleisten, als auch unerwünschte und Eingriffe, die zu einer Zerstörung, Verminderung oder Verschlechterung der Biotope führen.

6 10 Biotopkataster der Offenlandbiotope Luxemburgs nicht offensichtlich zu erkennen ist, welche Flächen geschützt sind und welche nicht. Es wurde erkannt, dass zumindest diese schwierig erkennbaren Biotoptypen kartografisch dargestellt werden müssen, um die betroffenen Landbesitzer und Landnutzer über die entsprechenden Vorkommen und Abgrenzungen geschützter Biotope unmissverständlich zu informieren. Der Nationale Naturschutzplan hält daher die Erstellung eines nationalen Katasters der geschützten Biotope für folgende Biotoptypen als prioritäre Maßnahme fest: Bereits im Naturschutzgesetz von 1982 fand die rechtliche Verankerung des Schutzes gefährdeter Biotope statt, die bei der nationalen Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie in das aktuelle Naturschutzgesetz vom 19. Januar 2004 übernommen wurde. Zusätzlich aufgenommen wurden alle von der FFH-Richtlinie visierten Biotope und die Lebensräume der durch europäisches Recht geschützten Arten. Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Januar 2004 zählt die geschützten Biotope auf, eine genaue Definition sowie eine Mindestgröße der geschützten Habitate fehlen aber. Im ministeriellen Interpretationstext zu den Bestimmungen von Artikel 17 ( Instructions d application des dispositions de l article 17 de la loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles ) wurden deshalb 2006 Ausprägung und Größe der geschützten Biotoptypen genauer definiert. Diese Angaben sind die Basis für die Abgrenzung der entsprechenden Flächen im Rahmen des Biotopkatasters. Diese Leitlinie erleichterte sowohl eine einheitlichere Anwendung bei der administrativen Handhabung des Art. 17, als auch die Transparenz des Gesetzes für die Bürger. Die Diskussion im Rahmen der Ausarbeitung des Nationalen Naturschutzplanes ( Plan National Protection de la Nature ) zwischen Landwirtschaft und Naturschutz machte jedoch deutlich, dass bei schwierig zu erkennenden Biotoptypen noch immer eine Rechtsunsicherheit für den Einzelnen bleibt, da Pfeifengraswiesen magere Mähwiesen Sumpfdotterblumenwiesen Trockenrasen, Ausbildungen mit Wacholder inbegriffen Borstgrasrasen Heiden Stillgewässer (Weiher), Sümpfe, Moore, Röhrichte Hochstaudenfluren nährstoffreicher Säume Quellen Streuobstwiesen Das Kataster mit der Kartierung und Bewertung der Biotope wurde von unabhängigen Experten im Auftrag des Nachhaltigkeitsministeriums erstellt. Um die entsprechenden Biotope kartographisch abzugrenzen, wurden die Biotope landesweit von 2007 bis 2012 im Gelände vor Ort erfasst. Die Koordination der Geländearbeit wurde durch die fünf Biologischen Stationen der Naturschutzsyndikate SICONA-Ouest, SICONA-Centre und SIAS sowie der Naturparke Our und Öewersauer und natur&ëmwelt - Fondation Hëllef fir d Natur sichergestellt. Die Kartierung, Bewertung und Digitalisierung erfolgten nach einer strengen und standardisierten Vorgehensweise. Die Kartierer wurden entsprechend der Kartieranleitung geschult. Zur Kartierung der Biotope im Gelände

7 12 gehörten die Aufnahme der Pflanzenarten sowie die Bewertung der Flächen. In die Gesamtbewertung und Ausprägung der Biotope sind drei Kriterien eingeflossen: Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen. Diese Einzelparameter wurden in drei Bewertungskategorien eingeordnet, woraus schließlich die Gesamtbewertung pro Biotop (A-B-C) berechnet wurde. Die Methode zur Erfassung der Biotope sowie die Kartierkriterien finden sich in der Kartieranleitung zum Biotopkataster der Offenlandbiotope (s. Quellenangaben). Informationen zur digitalen Erfassung im Geoinformationssystem (GIS), in der BTK-Datenbank sowie in der nationalen Recorder-Datenbank sind ebenfalls in Anleitungen festgehalten (s. Quellenangaben). Die Kartierergebnisse wurden zur Qualitätssicherung durch eine unabhängige Koordinations- und Validierungseinheit zusätzlich überprüft. Vorkommen der geschützten flächenhaften Offenlandbiotope (Flächenbiotope) in Luxemburg. Code Name Anzahl Biotope % Anteil an Anzahl aller Flächen- Biotope Fläche Biotope (ha) %-Anteil an Fläche aller Flächen-Biotope 3130 Oligo-mesotrophe Gewässer mit Vegetation 2 0,02% 0,02 0,0004% vom Typ Littorelletea uniflorae und/oder Isoëto-Nanojuncetea 3140 Oligo-mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit 5 0,04% 1,05 0,02% Characeen (Characeae) 3150 Eutrophe Gewässer mit Vegetation vom Typ 95 0,77% 87,14 1,49% Magnopotamion oder Hydrocharition 4030 Trockene Calluna-Heiden 37 0,30% 19,32 0,33% 5130 Wacholderheiden 1 0,01% 1,41 0,02% 6110 Lückige, basen- bzw. kalkreiche Pionierrasen 1 0,01% 0,02 0,0003% 6210 Trespen-Schwingel-Kalk-Halbtrockenrasen 382 3,08% 220,81 3,77% 6230 Borstgrasrasen 20 0,16% 8,24 0,14% 6410 Pfeifengraswiesen 28 0,23% 8,21 0,14% 6430 Feuchte Hochstaudensäume an Fließgewässern 274 2,21% 26,77 0,46% und Waldrändern 6510 Magere Flachlandmähwiese ,27% 2902,25 49,53% 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 5 0,04% 0,49 0,01% 7220 Kalktuffquellen 5 0,04% 0,08 0,00% 8150 Silikatschutthalden 16 0,13% 1,27 0,02% 8160 Kalkschutthalden der kollinen bis montanen Stufe 4 0,03% 0,15 0,00% 8210 Natürliche und naturnahe Kalkfelsen 47 0,38% 4,50 0,08% und ihre Felsspaltenvegetation 8220 Natürliche und naturnahe Silikatfelsen 176 1,42% 9,69 0,17% und ihre Felsspaltenvegetation 8230 Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation 96 0,77% 5,62 0,10% BK01 Felskomplexe Tagebaugebiete 64 0,52% 17,77 0,30% BK02 Block- oder Schutthaldenkomplexe Tagebaugebiete 152 1,22% 90,89 1,55% BK03 Magerrasenkomplexe Tagebaugebiete 209 1,68% 180,95 3,09% BK04 Großseggenriede 465 3,75% 70,95 1,21% BK05 Quellen 457 3,68% 6,19 0,11% BK06 Röhrichte 306 2,46% 129,49 2,21% BK07 Sand- und Silikatmagerrasen 311 2,51% 83,81 1,43% BK08 Stillgewässer 782 6,30% 60,74 1,04% BK09 Streuobst ,29% 932,79 15,92% BK10 Sumpfdotterblumenwiesen 766 6,17% 373,34 6,37% BK11 Nassbrachen, Quellsümpfe, Niedermoore ,53% 616,07 10,51% und Kleinseggenriede Total ,00% 5860,03 100,00% Der Zugriff auf die Daten des Offenlandbiotopkatasters ist möglich auf: Geoportal: Guichet virtuel données géographiques (shapefiles) : Bestellung der kompletten Datenbank:

8 14 Vorkommen der geschützten punktuell ausgebildeten Offenlandbiotope (Punktbiotope) in Luxemburg. Code Name Anzahl Biotope 3150 Eutrophe Gewässer mit Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition %-Anteil an Anzahl aller Punkt-Biotope 1 0,05% 6110 Lückige, basen- bzw. kalkreiche Pionierrasen 1 0,05% 7220 Kalktuffquellen 2 0,09% 8150 Silikatschutthalden 5 0,23% 8210 Natürliche und naturnahe Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 8220 Natürliche und naturnahe Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 10 0,46% 26 1,20% 8230 Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation 30 1,38% BK01 Felskomplexe Tagebaugebiete 4 0,18% BK02 Block- oder Schutthaldenkomplexe Tagebaugebiete 3 0,14% BK05 Quellen ,86% BK08 Stillgewässer 8 0,37% Total ,00% ( Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg)

9 16 Bewirtschaftungsempfehlungen zu den Biotoptypen des Offenlandes Gebrauch des Leitfadens Der Leitfaden gibt Hinweise zur Nutzung und Pflege der geschützten Offenlandbiotope. Er gibt einerseits Empfehlungen, wie diese zu bewirtschaften sind, um sie langfristig zu erhalten. Daneben werden aber auch problematische und Eingriffe aufgeführt, die zu einer direkten Zerstörung, Verminderung oder Verschlechterung der Biotope führen und somit nicht erwünscht bzw. verboten sind. Der Leitfaden soll vor allem den Landnutzern, aber auch den Landbesitzern ein geeignetes Instrument an die Hand geben für den angepassten Umgang mit den Biotopflächen. Nur so kann den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen und der Erhalt der wertvollen Biotope gewährleistet werden. Grundsätze und Verbote Laut Artikel 17 des Naturschutzgesetzes gilt ein Verbot für Zerstörung, Verminderung oder Verschlechterung der Biotope: Allgemein führen folgende Eingriffe zu einer direkten Zerstörung, Verminderung oder Verschlechterung der Biotope: Pestizid- oder Biozid-Einsatz, Kalkung, Phosphor-Kali- Düngung, Drainage oder sonstige Änderungen des Wasserhaushaltes, Zuschüttung, Umbruch, Neuansaat oder Nachsaat, Mulchen (Ausnahme siehe unten), oder sonstige direkte Änderungen der Standortsituation. Auch die Erhöhung des Nährstoffhaushaltes durch Stickstoff-Düngung führt zu einer Verschlechterung bzw. Zerstörung der Biotope. Nur bei den Biotoptypen Sumpfdotterblumenwiese - BK10 und Flachlandmähwiese mit B -Bewertungen sind Minimaldüngungen wie unten erläutert erlaubt. Der Vertritt bei Beweidung oder sonstige Bodenverdichtungen führen mittelfristig zu Verminderungen und Verschlechterungen der Biotope und sind zu vermeiden. Als Orientierungswert gilt, dass bei einem Viehvertritt über 10 % der Biotopfläche verbessernde Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die Angaben bei den Nutzungsempfehlungen zu Mahdterminen sind als Orientierungswert zu verstehen und dienen einer gewissen Flexibilität für die Landnutzer. Das entsprechende Datum, das bei den unerwünschten bzw. n Eingriffen angegeben ist, ist bei einer Unterschreitung jedoch als direkte Verminderung oder Verschlechterung zu sehen. Das Abschleppen kann langfristig zu einer Verschlechterung der Biotope führen. Ausnahme Mulchen: Eine mechanische Bekämpfung von Problemarten (Acker-Kratzdistel, Gewöhnliche Kratzdistel, Brennnessel, Stumpfblättriger Ampfer, Krauser Ampfer) ist beschränkt auf die, von den Problempflanzen betroffenen punktuellen Bereiche der Biotope.

10 18 Neben den allgemeinen Grundsätzen, werden im Folgenden die Empfehlungen für die optimale Bewirtschaftung der Biotopflächen sowie die nicht erwünschten und n Eingriffe für die jeweiligen Biotoptypen aufgeführt. Gelegentlich sind mehrere Biotoptypen, die einer ähnlichen Bewirtschaftung bedürfen, zusammengefasst. Die Angaben zu den Biodiversitätsprogrammen beziehen sich auf das aktuelle Biodiversitätsreglement (Règlement grand-ducal du 10 septembre 2012 instituant un ensemble de régimes d aides pour la sauvegarde de la diversité biologique en milieu rural, viticole et forestier). Abweichend zu den hier vorgeschlagenen Biodiversitätsprogrammen können, je nach Situation und Ausprägung des Biotoptyps bzw. bei einer engen Verzahnung unterschiedlicher Biotope, andere Extensivierungsprogramme angenommen werden. Um den Erhalt der Biotope zu sichern, muss in diesen Fällen eine ökologische Studie durchgeführt werden, die die Entwicklung der Biotope erfasst (Monitoring in kurzen Abständen, z. B. 2 Jahre). Diese Fälle müssen unter fachlicher Beratung (siehe S. 79) ausgearbeitet und begleitet werden. Um die Bewirtschaftung der Biotopflächen zu vereinfachen und beeinträchtigende Wirkungen auf die Flächen z. B. von angrenzenden, intensiv genutzten, Flächen zu vermeiden, wurde bei einigen Biotoptypen ein Pufferbereich im Radius von 10 Metern um das kartierte Biotop gelegt. Dies erfolgte in erster Linie bei kleinen und sensiblen Biotoptypen, z. B. bei den Quellen. Die Vorgaben gelten entsprechend auch in den Pufferzonen. Nutzungsempfehlungen Eingriffe

11 20 Nutzungsempfehlungen Magere Flachland-Mähwiesen in der Bewertung A - FFH 6510 A Sumpfdotterblumenwiesen in der Bewertung A - BK10 A >1000m 2 Ein- bis zweischürige Mahd mit Entnahme des Mahdguts nach dem 15. Juni oder Programm zum Erhalt der Biodiversität: Annexe III Cas de figure 1: 1-a-a1 Anmerkung: In einigen Fällen, wie z. B. bei starker Hangneigung oder kleinen Flächen, kann die Beweidung ebenfalls eine biotoperhaltende Bewirtschaftung darstellen. Dann sollte mit maximal 2 GVE/ha und einer 8-wöchigen Beweidungspause, in der Zeit vom 1. April Oktober oder mit durchschnittlich maximal 2 GVE/ha ab dem 1. Juni beweidet werden. Alternativ kann ein Schnitt nach dem 15. Juni, gefolgt von einer Sommerbeweidung (15. Juni Oktober) mit maximal 2 GVE/ha, stattfinden. Die mageren Flachland-Mähwiesen umfassen die Glatthaferwiesen. Dies sind sehr artenreiche, blütenreiche, niedrig- bis hochwüchsige Wiesengesellschaften auf trockenen bis (wechsel-)feuchten, meist aber frischen Standorten. Gekennzeichnet werden sie durch eine Vielzahl an bunt blühenden Kräutern und zahlreichen Unter-, Mittel- und Obergräsern. Sie geben den mageren Flachland-Mähwiesen einen vielfältigen und bunten Aspekt. Glatthaferwiesen haben ein vergleichsweise breites Standortspektrum in Abhängigkeit von den Bodenbedingungen. Sie kommen auf zeitweise trockenen bis wechselfeuchten, meist frischen sowie auf basenarmen bis basenreichen Böden vor. Entsprechend der Standortbedingungen und der Bewirtschaftungsweise gibt es eine große Vielfalt an Ausbildungen. So finden sich beispielsweise auf den Keuper- und Muschelkalkstandorten im Osten oft bodentrockene und wechselfeuchte Glatthaferwiesen. Wechselfeuchte bis mäßig feuchte Mähwiesen lassen sich auf den schweren, tonigen Böden der Liasmergel und -tone im Südwesten beobachten. Kennzeichnend für die mageren Ausbildungen der Flachlandmähwiesen ist das Vorkommen zahlreicher Magerkeitszeiger. Je nach Standortbedingungen sowie Nutzungsweise und -intensität sind die Flachland-Mähwiesen sehr vielgestaltig und kommen in zahlreichen Ausbildungen vor. Die Flachland-Mähwiesen der Bewertungskategorie A zeichnen sich durch eine sehr gute bis gute Struktur, einen sehr großen bis großen Kräuter- und Artenreichtum, größeren Vorkommen gefährdeter und z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten aus. Sie sind äußerst artenreich, niedrig- bis mittelwüchsig und zeigen bunte Blühaspekte. Typisch ist das Vorkommen zahlreicher Magerkeitszeiger. Dazu können folgende Programme zum Erhalt der Biodiversität gewählt werden: Annexe III Cas de figure 1: 1-b-b1; Annexe III Cas de figure 2: 1; Annexe III Cas de figure 3: 1-a; Annexe III Cas de figure 3: 1-d; zusätzlich neues Beweidungsprogramm Charakteristische Arten: Kleiner Wiesenknopf, Wiesen-Primel, Wiesen-Salbei Eingriffe Mahd vor dem 1. Juni Winterbeweidung zwischen dem 1. November und 31. März Zufütterung bei Beweidung

12 22 Charakteristische Arten: Glatthafer, Wiesen-Flockenblume, Gewöhnliche Schafgarbe, Wiesen-Margerite, Wiesen-Witwenblume, Große Pimpinelle, Echtes Labkraut, Wiesen-Labkraut, Wiesen-Pippau Ausprägungen der mageren Flachland-Mähwiesen (Bewertung A):

13 24 Ausprägungen der Sumpfdotterblumenwiesen (Bewertung A): Charakteristische Arten: Schlangen-Knöterich, Sumpf-Schafgarbe, Wald-Simse, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpfdotterblume Sumpfdotterblumenwiesen sind Feucht- und Nasswiesen auf gut wasserversorgten, feuchten bis nassen, mäßig bis gut nährstoffversorgten Böden. Das Spektrum reicht von grund- oder quellwasserbeeinflussten, über Staunässe oder durch zeitweise Überflutung geprägte Böden, bis hin zu Anmoorböden. Feucht- und Nasswiesen sind typischerweise durch Seggen, Binsen und andere Feuchte und Nässe ertragende Feuchtwiesenpflanzen charakterisiert. Die Sumpfdotterblumenwiesen können je nach Standortbedingungen und Bewirtschaftungsweise (Nutzungsweise und -intensität) unterschiedlich ausgeprägt sein, sie lassen sich in zahlreiche Pflanzengesellschaften und Untereinheiten gliedern. Generell lassen sich die krautreichen Feuchtwiesen auf basenreichen Böden (Gutland) und die Wiesen mit einem höheren Sauergrasanteil auf basenarmen Standorten (Ösling) unterscheiden. Hierzu zählen insbesondere die Wassergreiskrautwiesen, Feuchtwiesen-Verbandsgesellschaft und die Kohldistelwiesen auf den lehmig-tonigen Böden des Gutlandes sowie die Sumpfpippau-Waldbinsenwiesen im Ösling. Auch artenreiche Dominanzbestände beispielsweise der Waldsimse oder des Schlangenknöterichs gehören zu diesem Wiesentyp. Entsprechend vielfältig sind deren typische Artenzusammensetzung und auffälligen Blühaspekte. Die Feuchtwiesen sind sehr arten- und blütenreich. Die Sumpfdotterblumenwiesen der Bewertungskategorie A zeichnen sich durch eine sehr gute bis gute Struktur und sie weisen oftmals einen hohen Anteil an Kleinseggen auf. Sie sind durch einen großen Kräuter- und Artenreichtum sowie dem Vorkommen gefährdeter, z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten gekennzeichnet. Sie sind äußerst artenreich, niedrig- bis mittelwüchsig und zeigen farbig auffällige Blühaspekte. Typisch ist das Vorkommen zahlreicher Magerkeitszeiger. Wasser-Greiskraut, Geflecktes Knabenkraut, Kammsegge

14 26 Nutzungsempfehlungen Magere Flachland-Mähwiesen in der Bewertung B - FFH 6510 B Sumpfdotterblumenwiesen in der Bewertung B - BK10 B >1000m 2 Ein- bis zweischürige Mahd mit Entnahme des Mahdguts nach dem 15. Juni Alternativ: ein Schnitt nach dem 15. Juni gefolgt von einer Sommerbeweidung (15. Juni 31. Oktober) mit maximal 2 GVE/ha Beweidung in der Zeit vom 1. April Oktober, mit einer 8-wöchigen Bewei - dungs pause mit durchschnittlich maximal 2 GVE/ha möglich Beweidung nach dem 1. Juni mit durchschnittlich maximal 2 GVE/ha möglich Düngung mit Festmist von maximal 85 N-org/Jahr/ha, alle zwei Jahre (bzw. 40 N-org/Jahr/ha, jedes Jahr) oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Annexe III Cas de figure 1: 1-a-a1; Annexe III Cas de figure 1: 1-b-b1; Annexe III Cas de figure 2: 1; Annexe III Cas de figure 3: 1-a; Annexe III Cas de figure 3: 1-d; zusätzlich neues Mahd- und Beweidungsprogramm mit entsprechender Düngung Allgemeine Kennzeichen: siehe Magere Flachland-Mähwiese FFH 6510 in der Bewertung A Flachland-Mähwiesen der Bewertungskategorie B Die Flachland-Mähwiesen der Bewertungskategorie B zeichnen sich durch eine gute bis mittlere Struktur aus. Sie sind i.d.r. hochwüchsiger als die Mähwiesen in der Kategorie A. Unter- und Mittelgräser sowie Kräuter sind auch hier vorhanden, treten jedoch etwas mehr zurück als in den artenreicheren A-Flächen. Gelegentlich überwiegen hier die Obergräser oder Stauden und weisen etwas weniger farbige Blühaspekte. Nährstoffund Störungszeiger können vorkommen. Seltene und gefährdete Pflanzenarten gehören ebenso wie Magerkeitszeiger zu ihrem Arteninventar. Eingriffe Mahd vor dem 1. Juni Düngung mit Gülle und Mineraldünger Zufütterung bei Beweidung Winterbeweidung >0,8 GVE/ha zwischen dem 1. November und 31. März Anmerkung: Magere Flachland-Mähwiesen mit Magerkeitszeigern und selten werdenden Wiesenpflanzen sind vorzugsweise zu mähen und sollten nicht beweidet werden! Hier erfolgt eine Beratung durch die auf Seite 79 genannten Ansprechpartner.

15 28 Ausprägungen der mageren Flachland-Mähwiesen (Bewertung B): Allgemeine Kennzeichen: siehe Sumpfdotterblumenwiese BK10 in der Bewertung A Sumpfdotterblumenwiesen der Bewertungskategorie B Die Sumpfdotterblumenwiesen der Bewertungskategorie B zeichnen sich durch eine gute bis mittlere Struktur aus. Sie sind i.d.r. hoch- und dichtwüchsiger als die Feuchtwiesen in der Kategorie A. Unter- und Mittelgräser sowie Kräuter sind auch hier vorhanden, treten jedoch etwas mehr zurück als in den artenreicheren A-Flächen. Die typischen Feuchtwiesenpflanzen nehmen zu Gunsten der Obergräser und einzelner dominanter Arten ab. Die Blühaspekte sind etwas weniger bunt. Seltene und gefährdete Pflanzenarten gehören ebenso wie Magerkeitszeiger zu ihrem Arteninventar, sind jedoch meist etwas seltener vertreten. Ausprägungen der Sumpfdotterblumenwiesen (Bewertung B):

16 30 Nutzungsempfehlungen Pfeifengraswiesen FFH 6410 >100m 2 Ein- bis zweischürige Mahd mit Entnahme des Mahdguts nach dem 15. Juni oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Annexe III Cas de figure 1: 1-a-a1 Pfeifengraswiesen sind kräuter- und blütenreiche, niedrigwüchsige Mähwiesen, die auf wechselfeuchten bis feuchten, nährstoffarmen Böden vorkommen. Die schwankende Bodenfeuchte ist eine Voraussetzung für das Vorkommen dieses Wiesentyps und kann auf zeitweilige Staunässe und regelmäßiges Austrocknen der tonigen Böden zurückgeführt werden. Entscheidend für das Bestehen dieses seltenen Feuchtwiesentyps ist die Nährstoffarmut. Pfeifengraswiesen konnten sich auf ungedüngten, spät gemähten Flächen entwickeln. In günstigen Jahren wurden diese Heuwiesen, so wie meist auch heute, zweischürig genutzt. Die Pfeifengraswiesen werden durch einige Pflanzen geprägt, die erst im Hoch- und Spätsommer ihr Blühoptimum erreichen. Kennzeichnend ist unter anderem das Vorkommen der namensgebenden Art, des Pfeifengrases. Charakteristische Arten: Heilziest, Niedrige Schwarzwurzel, Gewöhnlicher Teufelsabbiss, Gewöhnlicher Teufelsabbiss & Gewöhnliches Pfeifengras, Kümmel-Silge Mahd vor dem 1. Juni Beweidung Eingriffe

17 32 Nutzungsempfehlungen Sümpfe und Niedermoore BK11 Subtypen: Niedermoor, Kleinseggenried, Quellsumpf und Nassbrache (inkl. 10 m-puffer, wenn <1000m 2 ) >100m 2 Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Einschürige Mahd mit Entnahme des Mahdguts nach dem 15. Juli mit angepassten Maschinen und niedrigem Reifendruck Beweidung mit niedrigem Viehbesatz mit durchschnittlich maximal 2 GVE/ha, zwischen dem 1. April und 31. Oktober und 8-wöchiger Beweidungspause bei bestimmten Subtypen (siehe Anmerkung) oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Annexe III Cas de figure 1: 3-a-a1; Annexe III Cas de figure 1: 3-b-b1; Annexe III Cas de figure 1: 4-a-a1; Annexe III Cas de figure 1: 4-b-b1; Sect. 4, Art. 12 Punkt 4 (3,75 ) + Punkt 6 (22,80 ); Annexe III Cas de figure 3: 1-a; Annexe III Cas de figure 3: 1-d; Annexe III Cas de figure 3: 2 Sümpfe und Niedermoore kommen auf nassen, mineralischen bis torfigen Böden vor, die von Stau-, Quell- oder Grundwasser geprägt sind. Sie sind durch einen hohen Anteil von Seggen, Binsen und weiteren Feuchte- und Nässezeigern gekennzeichnet. Hierbei werden vier Subtypen unterschieden: Nassbrachen, Quellsümpfe, Niedermoore und Kleinseggenriede. Nassbrachen werden i.d.r. nicht oder nur sehr unregelmäßig genutzt und sind durch einige dominante Feucht- und Nässezeiger gekennzeichnet. Quellsümpfe finden sich an flächigen Quellaustritten und sind durch eine typische Vegetation nasser Standorte charakterisiert. Kleinseggenriede sind von niedrigwüchsigen Seggen, den Kleinseggen, geprägte Bestände. Sie liegen oft kleinräumig im genutzten Grünland und verzahnen häufig mit Sumpfdotterblumenwiesen und anderen Subtypen der Sümpfe und Niedermoore. Niedermoore kommen meist auf Torfböden vor und zeichnen sich u. a. durch das Vorkommen von Torfmoosen und anderen Niedermoorarten aus (z. B. Wollgras). Charakteristische Arten der Nassbrachen: Arznei-Baldrian, Gewöhnlicher Gilbweiderich Charakteristische Arten der Kleinseggenriede: Bleiche Segge, Hirse-Segge, Braun-Segge Eingriffe Mahd vor dem 1. Juli Mehrschürige Mahd Beweidung von Kleinseggenrieden und Niedermooren Zufütterung bei Beweidung Anmerkung: Bei den Niedermooren und Kleinseggenrieden ist eine Beweidung nicht erlaubt. Bei weiteren sensiblen BK11-Biotopen (je nach Ausprägung und Zustand) kann eine Beweidung untersagt werden. Hier gibt es Ansprechpartner, die eine Beratung vornehmen, siehe S. 79. Eine Einzäunung sensibler Bereiche dieses Biotoptyps (alle Subtypen) kann erforderlich sein. In diesen Fällen wird durch die auf der Seite 79 genannten Ansprechpartner beraten.

18 34 Ausprägungen der Nassbrachen Kleinseggenriede Niedermoor Quellsumpf Charakteristische Arten der Niedermoore: Breitblättriges Knabenkraut, Sumpfblutauge, Schmalblättriges Wollgras, Fieberklee

19 36 Quellen und Quellfluren BK05 (inkl. 10 m-puffer) Quellen sind natürliche Grundwasseraustritte, die permanent oder zeitweise schüttend sein können. Gefasste und zur Trinkwassergewinnung genutzte Quellen fallen nicht unter den Schutz. Je nach Austrittsart des Wassers werden Sicker-, Sturz-, Tümpel- und Sinterquellen unterschieden. In der Umgebung der Quellen hat sich ein typischer Quellbereich mit speziell angepassten Tier- und Pflanzenarten ausgebildet. Nutzungsempfehlungen Eingriffe Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht, bis zu 1 / 3 pro Dreijahresperiode im 10-jährigen Rhythmus (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Mahd maximal zweimal innerhalb von 5 Jahren nach dem 15. Juli mit Entnahme des Mahdguts Beweidung mit niedrigem Viehbesatz mit durchschnittlich maximal 2 GVE/ha oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Sect. 4 Art. 11 und 12; Annexe III Cas de figure 3: 1-a; Annexe III Cas de figure 3: 1-d; Annexe III Cas de figure: 4 Anmerkung: Eine Einzäunung von Quellen und Quellfluren, mit einer Mahd im Abstand von maximal zweimal innerhalb von 5 Jahren, kann in einigen Fällen erforderlich sein. In diesen Fällen wird durch die auf der Seite 79 genannten Ansprechpartner bzw. durch das Wasserwirtschaftsamt beraten. Verrohrung, Wasserentnahme oder Fassung Jährliche Mahd Bei Mahd: vor dem 1. Juli Bodenerosion, Verschlämmung (falls Ackernutzung im 10 m-puffer)

20 38 Tuffquellen FFH 7220 (inkl. 10 m-puffer) Bei einer Tuffquelle handelt es sich um einen Quellaustritt im Kalkgestein, der sich durch charakteristische Kalkausfällungen (Tuff) auszeichnet. Das durch den Fels sickernde Wasser reichert sich mit gelöstem Kalk an und fällt schließlich als Tuff aus. Dieser spezielle Quellentyp weist neben den kennzeichnenden Kalkablagerungen eine typische Quellflur mit dichten Moospolstern auf. Bei den Tuffquellen sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig. Eingriffe

21 40 Zwischenmoore FFH 7140 (inkl. 10 m-puffer) >50m 2 Zwischenmoore sind Übergangsbestände zwischen den grundwasserbeeinflussten Niedermooren und den regenwassergespeisten Hochmooren. Sie sind meist niedrigwüchsig und durch das Vorherrschen von Kleinseggen, Binsen und Wollgräsern sowie zahlreichen (Torf-)Moosen geprägt. Die Standorte sind durch nasse, von Grund-, Quell- oder Sickerwasser beeinflusste, saure und sehr nährstoffarme Böden charakterisiert. Charakteristische Arten: Schmalblättriges Wollgras, Torfmoos, Gewöhnliche Moosbeere, Fieberklee Bei den Zwischenmooren sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig. Eingriffe

22 42 Großseggenriede BK04 >100m 2 Großseggenriede sind von hochwüchsigen Seggen geprägte Pflanzenbestände auf nassen Böden. Sie werden nach der Dominanz der namensgebenden Großseggenarten unterschieden, die dichtrasige oder bultige Bestände ausbilden. Die Seggenriede haben sich i.d.r. aus brach gefallenen Feucht- und Nasswiesen entwickelt und kommen meist in Quellmulden und Flutmulden innerhalb des genutzten und brachgefallenen Feuchtgrünlandes vor, sowie im Überschwemmungsbereich der Bäche bzw. Verlandungsbereich stehender und fließender Gewässer. Nutzungsempfehlungen Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht, bis zu 1 / 3 pro Dreijahresperiode im 10-jährigen Rhythmus (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Mahd maximal zweimal innerhalb von 5 Jahren im Herbst oder Winter mit Entnahme des Mahdguts oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Sect. 3 Cas de figure 2; Sect. 4, Art. 12 Basisversion ohne Pflege Mahd jedes Jahr Beweidung Schlanke Segge Eingriffe

23 44 Röhrichte BK06 >100m 2 Röhrichte sind hochwüchsige Pflanzenbestände im Verlandungsbereich oder Ufer stehender und fließender Gewässer, auf grundwasserbeeinflussten Böden sowie in Kontakt mit Sümpfen und Niedermooren. Sie sind geprägt durch einzelne dominante, oft großwüchsige Röhrichtpflanzen wie Schilf (Schilfröhricht) oder Rohrkolben. Nutzungsempfehlungen Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht, bis zu 1 / 3 pro Dreijahresperiode im 10-jährigen Rhythmus (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Sect. 4, Art. 12 Basisversion ohne Pflege Mahd Beweidung Eingriffe Rohrkolben, Schilf

24 46 Stillgewässer BK08 Oligo- bis mesotrophe Gewässer mit Schlammuferfluren FFH 3130 Oligo- bis mesotrophe Stillgewässer mit Characeen-Vegetation FFH 3140 Meso- bis eutrophe Stillgewässer FFH 3150 (inkl. 10 m-puffer) >25m 2 Stillgewässer sind natürliche oder durch den Menschen geschaffene stehende Gewässer, die einer naturnahen Entwicklung unterliegen. Die mit Wasser überstauten Flächen können zeitweise im Jahr trockenfallen. Stillgewässer weisen meist eine typische Wasservegetation auf. In den Verlandungsbereichen der Ufer findet sich eine typische gewässerbegleitende Feuchtvegetation (z. B. Röhrichte). Im Speziellen werden drei besondere Formen der Stillgewässer unterschieden: Gewässer mit Schlammuferfluren, Stillgewässer mit Armleuchteralgen und meso- bis eutrophe Stillgewässer mit einer typischen Unterwasser- oder Schwimmblattvegetation. Nutzungsempfehlungen Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht, bis zu 1 / 3 pro Dreijahresperiode im 10-jährigen Rhythmus (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Mahd von Breitblättrigem Rohrkolben im und am Rande der Stillgewässer und Entnahme des Mahdguts Eingriffe Verrohrung, Wasserentnahme oder Fassung Bodenerosion, Verschlämmung (falls Ackernutzung im 10 m-puffer) Einbringen von Wasserpflanzen (z. B. Teichrosen) oder Einsetzen von Lebewesen (z. B. Fische, Schildkröten)

25 48 Fließgewässer, Gräben sowie feuchte Hochstaudensäume entlang von Gewässern und Feuchtwäldern FFH 3260, FFH 3270, FFH 6430 >100m 2 (Fließgewässer wurden nicht im BTK-Offenland kartiert) Alle natürlichen oder naturnahen Bäche und Flüsse mit permanenten und zeitweisen Wasserläufen fallen unter den Schutz des Artikels 17. Sie wurden nicht im Rahmen des Offenland-Biotopkatasters kartiert. Naturnahe Fließgewässer zeichnen sich meist durch ein abwechslungsreiches Fluss- und Bachbett aus und zeigen oft einen gewundenen Lauf. Auch die typische Ufervegetation der Bach- und Flussabschnitte unterliegt dem gesetzlichen Schutz. Hierzu gehören die feuchten Hochstaudensäume von Hochstauden dominierte Fluren. Sie finden sich natürlicherweise auf meist nährstoffreicheren, feuchten Böden an Ufern von Fließgewässern und am Rande von Feuchtwäldern. Nutzungsempfehlungen Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht, bis zu 1 / 3 pro Dreijahresperiode im 10-jährigen Rhythmus, oberhalb der Uferböschung (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Mahd maximal zweimal innerhalb von 5 Jahren nach dem 1. August oberhalb der Hochwasserkante mit Entnahme des Mahdguts oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Sect. 4 Art. 11 und 12; Annexe III Cas de figure 1: 4-a-a1; Annexe III Cas de figure 1: 4-b-b1 Anmerkung: Eine Einzäunung von sensiblen Bereichen, insbesondere von Nitrat belasteten oder schwach führenden Fliessgewässern kann erforderlich sein. In diesen Fällen wird durch die auf der Seite 79 genannten Ansprechpartner bzw. durch das Wasserwirtschaftsamt beraten. Charakteristische Arten der feuchten Hochstaudensäume: Gewöhnlicher Beinwell, Gewöhnlicher Blutweiderich, Echtes Mädesüß, Kohl-Kratzdistel Eingriffe Bereinigung und Vertiefung des Bachbettes oder Grabens Begradigung und Entfernung der Mäander, Änderung der natürlichen Wasser dynamik Befestigung der Uferböschung zur Verhinderung der natürlichen Gewässer-Dynamik Wasserentnahme Mahd vor dem 1. Juli Entbuschungs-Maßnahmen an der Uferböschung

26 50 Streuobst BK09 Nutzungsempfehlungen Angepasster Pflegeschnitt, Entfernung von Mistel inbegriffen Pflanzung neuer Hochstammobstbäume zur Aufstockung bestehender Streuobst - wiesen oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Annexe III Cas de figure 1: 1-a-a2; Annexe III Cas de figure 1: 1-b-b2; Annexe III Cas de figure 3: 1-a; Annexe III Cas de figure 3: 1-b; Annexe III Cas de figure 3: 1-d; Annexe III Cas de figure 4 Eingriffe Entfernen von Bäumen sowie alle anderen Aktionen, welche zur Zerstörung, Verminderung und Reduzierung der geschützten Streuobst-Bestände führen. Streuobstwiesen mit mindestens 25 Hochstamm-Obstbäumen mit einem Mindestalter von 30 Jahren und einer Pflanzdichte von mindestens 50 Bäumen pro Hektar gelten als gesetzlich geschützt. Des Weiteren fallen auch Obstwiesen, in denen eine besondere Tierart wie der Steinkauz oder Gartenschläfer vorkommt, unter den Schutz. Ab einer Stammhöhe von 180 cm (+/- 20 cm Toleranz) gilt ein Baum als Hochstamm. Der Unterwuchs der Streuobstbestände ist meist Grünland.

27 52 Nutzungsempfehlungen Kalk-Halbtrockenrasen (Trespen-Schwingel-Kalk-Halbtrockenrasen) FFH 6210 >100m 2 Wacholderheiden FFH 5130 >100m 2 Sand- und Silikatmagerrasen BK07 >100m 2 Magerrasenkomplexe Tagebaugebiete BK03 Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Einschürige Mahd mit Entnahme des Mahdguts nach dem 1. Juli Wanderbeweidung mit Schafen oder Ziegen (Nachtgatter außerhalb des Biotops), in der Zeit vom 1. April Oktober, mit einer 8-wöchigen Beweidungspause Beweidung mit niedrigem Viehbesatz, durchschnittlich maximal 2 GVE/ha, zwischen dem 1. April und 31. Oktober und 8-wöchiger Beweidungspause oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Sect. 3, Art. 9, Cas de figure 1 + 2; Annexe III Cas de figure 1: 2-a-a1, 1: 2-b-b1; Annexe III Cas de figure 3: 1-a; Annexe III Cas de figure 3: 1-d Kalk-Magerrasen (Kalk-Halbtrockenrasen) Kalk-Halbtrockenrasen sind sehr artenreiche, kräuter- und blütenreiche, lückige Magerrasen auf trockenen bis wechseltrockenen, basenreichen, kalkreichen, flachgründigen und nährstoffarmen Standorten. Sie sind meist auf geneigten, südexponierten, wärmebegünstigten Hängen ausgebildet. Zentrale Vorkommen finden sich auf den Böden des Steinmergelkeuper im zentralen Osten Luxemburgs. Kalk-Halbtrockenrasen zeigen über die Vegetationsperiode vielfältige und auffällige Blühaspekte. Es dominieren niedrigwüchsige Pflanzen, meist Rosetten- und Kriechpflanzen, sowie konkurrenzschwache Arten und Leguminosen. Typische Begleiter sind Arten der Frischwiesen (Glatthaferwiesen) sowie Magerkeits- und Basenzeiger. Kalk-Magerrasen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen und tragen eine große Anzahl gefährdeter Pflanzenarten. Besonders wertvoll sind Halbtrockenrasen mit Orchideen- und Enzianarten. Wacholderheiden Wacholderheiden sind von Wacholder bestandene Magerrasen (i.d.r. Kalk-Halbtrockenrasen) mit mehr als 10 % Deckung des Wacholders. Sand- und Silikatmagerrasen Sand- und Silikatmagerrasen sind artenreiche, lückige, niedrigwüchsige Vegetationsbestände auf nährstoffarmen, trockenen bis frischen Böden. Sandmagerrasen kommen in Luxemburg vor allem auf Luxemburger Sandstein oder Buntsandstein vor, Silikatmagerrasen auf Devonschiefer im Ösling. Eingriffe Mahd vor dem 15. Juni Mehrschürige Mahd Zufütterung bei Beweidung Winterbeweidung >0,8 GVE/ha zwischen dem 1. November und 31. März Aufrichten eines Nachtgatters bei Wanderbeweidung Magerrasenkomplexe Tagebaugebiete Hier inbegriffen sind die Magerrasen der ehemaligen Tagebaugebiete im Südwesten Luxemburgs. Diese sowohl auf silikatischen als auch basen- und kalkreichen Gesteinen vorkommenden Magerrasen verzahnen sich stark und bilden kleinflächige Mosaike. Sie wurden daher als Magerrasenkomplexbiotope (BK03: Pioniervegetation auf Kalk- und Silikatfelskuppen, Sand- und Silikatmagerrasen sowie Kalk-Halbtrockenrasen) kartiert. Dieser Komplexbiotoptyp setzt sich aus den FFH-Biotopen 6110 (Kalk-Pionierrasen auf Fels), 6210 (Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen) und 8230 (Silikat-Pionierrasen auf Fels) sowie dem Art. 17-Biotoptyp BK07 (Silikatmagerrasen) zusammen. Die Felslebensräume sind Seite beschrieben.

28 54 Kalk-Halbtrockenrasen: Wacholderheide Charakteristische Arten der Kalk-Halbtrockenrasen: Hummel-Ragwurz, Kalk-Kreuzblümchen, Gewöhnlicher Wundklee, Stängellose Kratzdistel, Weiße Braunelle, Pyramiden-Hundswurz, Kalk-Kreuzblümchen & Hufeisenklee, Kriechende Hauhechel, Gewöhnliche Golddistel, Deutscher Fransenenzian Magerrasenkomplexe Tagebaugebiete Sand- und Silikatmagerrasen Charakteristische Arten: Kleines Habichtskraut, Echter Ehrenpreis, Heide-Nelke, Harzer Labkraut

29 56 Felskomplexe Tagebaugebiete BK01 Schutthaldenkomplexe Tagebaugebiete BK02 Silikatschutthalden FFH 8150 Kalkschutthalden FFH 8160 Kalkfelsen FFH 8210 (>5m 2, wenn nur Moose und Flechten vorkommen; wenn höhere Pflanzen, dann keine Mindestgröße) Silikatfelsen FFH 8220 (>5m 2, wenn nur Moose und Flechten vorkommen; wenn höhere Pflanzen, dann keine Mindestgröße) Silikat-Pionierrasen auf Fels FFH 8230 Kalk-Pionierrasen auf Fels FFH 6110 Felskomplexe Tagebaugebiete Hier inbegriffen sind die Felsbiotope der ehemaligen Tagebaugebiete im Südwesten Luxemburgs, die durch das überwiegende Vorkommen von anstehenden Felswänden mit Begleitstrukturen wie Felsspalten, Schuttfluren am Fuß der Felswände oder auch kleinflächigere Pionierrasen gekennzeichnet sind. Dieser Felskomplexbiotoptyp (BK01) setzt sich aus den FFH-Lebensräumen 8150 (Silikatschutthalden), 8160 (Kalkschutthalden), 8210 (Kalkfelsen) und 8220 (Silikatfelsen) zusammen und wurde somit als Kombination von Kalk- und Silikatfelsen, Felsspalten- und Schutthaldenvegetation kartiert. Schutthaldenkomplexe Tagebaugebiete Die Schutthaldenkomplexe umfassen die Felsbiotope der ehemaligen Tagebaugebiete im Südwesten Luxemburgs, die sich vorwiegend durch Block- und Schutthalden auszeichnen. Dabei verzahnen die Schutthalden mit Begleitstrukturen wie beispielsweise kleineren Felsen oder Pionierrasen. Der Schutthaldenkomplexbiotoptyp (BK02) setzt sich wie der BK01 aus den FFH-Lebensräumen 8150 (Silikatschutthalden), 8160 (Kalkschutthalden), 8210 (Kalkfelsen) und 8220 (Silikatfelsen) zusammen und wurde somit als Kombination von Kalk- und Silikatfelsen, Felsspalten- und Schutthaldenvegetation kartiert. Sowohl die Fels- als auch die Schutthaldenkomplexe zeichnen sich durch ihren Strukturreichtum aus, der u. a. durch vielfältige Strukturen wie Felsköpfe, -bänder, Spalten, Terrassen, Überhänge und unterschiedliche Verwitterungssubstraten geprägt ist. Silikatschutthalden Silikatschutthalden sind natürliche und naturnahe Schutthalden auf silikatischem Ausgangsgestein. Charakteristisch ist der kleinräumige Wechsel von unterschiedlichen Gesteinsformationen in Form von Geröll, Felsblöcken und Steinschutt. Sie sind meist nur sehr spärlich bewachsen. Eigriffe Bei den Schutthalden sowie Felsbiotopen sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig. Kalkschutthalden Kalkschutthalden sind natürliche und naturnahe Schutthalden auf kalkhaltigem Ausgangsgestein. Charakteristisch ist der kleinräumige Wechsel von unterschiedlichen Gesteinsformationen in Form von Geröll, Felsblöcken und Steinschutt. Sie sind meist nur sehr spärlich bewachsen.

30 58 Felskomplexe Tagebaugebiete (1+2), Schutthaldenkomplexe Tagebaugebiete (3), Silikatschutthalden (4), Kalkfelsen (5), Silikatfelsen (6+7), Silikat-Pionierrasen auf Fels (8) Kalkfelsen Zu diesem Biotoptyp gehören die natürlichen und naturnahen Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation. Besiedelt werden die Felsköpfe und -spalten vor allem von Moosen, Flechten und Farnen. Kalkfelsen kommen vor allem im Moseltal sowie Mosel-Vorland vor. Silikatfelsen Zu diesem Biotoptyp gehören die natürlichen und naturnahen Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation. Besiedelt werden die Felsköpfe vor allem von Moosen, Flechten und Farnen. Da hier kaum eine Bodenbildung stattfindet, kommen höhere Pflanzen meist nur in den Felsspalten vor. 1 2 Sowohl die Kalk- wie auch Silikatfelsen sind durch extreme Lebensbedingungen (z. B. extreme Temperaturen, fehlende Bodenauflage, wechselhafte Wasserversorgung) gekennzeichnet, an die sich einige hochspezialisierte Pflanzenarten angepasst haben. Die Felsen sind meist durch vielfältige Strukturen wie Felsköpfe, -bänder, Spalten oder Schutt geprägt. Silikat-Pionierrasen auf Fels Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation kommen auf silikatischen Felskuppen, Fassbändern und Felsschutt vor. Die Vegetation der lückigen, niedrigwüchsigen Rasen ist durch zahlreiche Moose und Flechten sowie sukkulente Arten charakterisiert. Kennzeichnend sind die Flachgründigkeit oder fehlende Bodenbildung, Trockenheit sowie das strukturreiche Mikrorelief der Felsstandorte Kalk-Pionierrasen auf Fels Dieser Biotoptyp ist durch eine lückige, niedrigwüchsige Vegetation mit einjährigen Pflanzenarten sowie Sukkulenten charakterisiert. Kalk-Pionierrasen kommen auf kalkhaltigen bzw. basenreichen Felskuppen und -bändern an trocken-warmen Standorten vor

31 60 Calluna-Heiden FFH 4030 (inkl. 10 m-puffer) >100m 2 Trockene Heiden werden von Zwergsträuchern, insbesondere der Besenheide (Calluna vulgaris), und auch verschiedenen Ginsterarten sowie der Heidelbeere besiedelt. Sie stocken auf sehr nährstoffarmen, versauerten, trockenen bis frischen Böden. Charakteristischerweise zeigen Heideflächen ausgedehnte Flechten- und Moosvorkommen auf. Nutzungsempfehlungen Entbuschungs-Maßnahmen zur Verjüngung und Verminderung der Gehölzschicht (Zeitrahmen wie gesetzlich vorgeschrieben) Mahd maximal zweimal innerhalb von 5 Jahren im Herbst oder Winter mit Entnahme des Mahdguts Hütebeweidung mit Schafen oder Ziegen (Nachtgatter außerhalb des Biotops), in der Zeit vom 1. April Oktober, mit einer 8-wöchigen Beweidungspause Punktuelle und gezielte Mahd der Brombeere, des Adlerfarns, Reitgrases und anderer Problemarten mit Entnahme des Mahdguts (1 Schnitt pro Jahr) Abplaggen der Humusschicht auf maximal 1 / 3 der Fläche pro Jahr oder streifenweise Schobbern alle 20 Jahre (oder mehr) oder Programme zum Erhalt der Biodiversität: Sect. 3, Art. 9, Cas de figure Charakteristische Arten: Ginster-Sommerwurz, Besenheide Eingriffe Zufütterung bei Beweidung Beweidung, ausgenommen Hütebeweidung mit Schafen und Ziegen Aufrichten eines Nachtgatters bei Hütebeweidung Jährliche Mahd, ausgenommen Problemarten

32 62 Borstgrasrasen FFH 6230 (inkl. 10 m-puffer) >25m 2 Borstgrasrasen sind durch extensive Weide- oder Mahdnutzung entstandene artenreiche Magerrasen. Sie sind durch niederen Wuchs und geringe Produktivität gekennzeichnet. Borstgrasrasen wachsen auf mageren, ungedüngten und äußerst nährstoffarmen, stark sauren, frischen bis feuchten Böden. Endscheidend ist darüber hinaus die Lage in einem kühlen, niederschlagsreichen Gebiet (Ösling). Neben der namensgebenden Art, dem Borstgras, kommt eine Vielzahl an spezialisierten Pflanzenarten vor. Charakteristische Arten: Berg-Platterbse, Blutwurz, Echte Arnika, Borstgras Bei den Borstgrasrasen sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig. Eingriffe

33 64 Touristisch nicht erschlossene Höhlen FFH 8310 (nicht im BTK-Offenland kartiert worden) Bei den Höhlen sind alle Maßnahmen genehmigungspflichtig. Hierzu zählen alle natürlichen Höhlen. Eingriffe

34 66 Trockenmauern (nicht im BTK-Offenland kartiert worden) Eine Trockenmauer ist eine aus Naturstein locker aufgeschichtete, unverfugte Mauer ohne Mörtel. Trockenmauern wurden nicht im Offenland-Kataster erfasst. Nutzungsempfehlungen Manuelle Entbuschungs-Maßnahmen Eingriffe Entnahme von Teilen der Mauer oder Zerstörung im Ganzen Entnahme von Vegetation am Fuß und in den Spalten durch Herbizideinsatz, Hochdruckreiniger oder Verputzen

35 68 Unbefestigte oder unversiegelte kommunale und Syndikats-Feldwege und Wegränder und deren Krautsäume (nicht im BTK-Offenland kartiert worden) Von Krautsäumen oder Gras- und Staudensäumen begleitete Feldwege aus wasserdurchlässigen Substraten sowie unbefestigte Wege. Diese Feldwege bereichern das Landschaftsbild. Nutzungsempfehlungen Ein- bis zweischürige Mahd mit Entnahme des Mahdguts ab dem 15. Juni Eingriffe Versiegelung mit Asphalt, Teer, Makadam oder Beton Zerstörung durch Pflügen oder Pestizide weder auf den Wegen noch an den Rändern Mahd vor dem 1. Juni

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