Mindestlohn seit Am Referent: Karl Lochner EMA Stuttgart

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1 Am Referent: Stuttgart

2 2 Mindestlohn In Deutschland gilt seit dem ein flächendeckender Mindestlohn. Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Durch dieses Gesetz wurde ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, wonach grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von EUR 8,50 brutto pro Stunde haben. Hierzu stellen sich die Fragen 1. Wer ist vom Mindestlohn betroffen? 2. Was gilt für Praktikanten? 3. Was ist bei variabler Vergütung? 4. Was passiert wenn der Mindestlohn nicht bezahlt wird?

3 3 Was ist der neue Mindestlohn? Mindestlohn bedeutet übersetzt ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer als Minimum zusteht. Der neue gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem EUR 8,50 brutto pro Stunde Jeder Arbeitnehmer hat demnach Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens EUR 8,50 brutto. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzten Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.

4 4 Was ist der neue Mindestlohn? Die Kommission entscheidet erstmals bis zum mit Wirkung zum über eine Anpassung des Mindestlohns. Danach wird alle zwei Jahre über weitere Anpassungen entschieden. Was wird dem Mindestlohn hinzugerechnet? Nach der Rechtsprechung fließt z.b. eine tarifliche Einmalzahlung, die die Zeit bis zur tariflichen Lohnerhöhung überbrücken soll, in die Berechnung der Gesamtvergütung mit ein. Es fließt nicht mit ein die vermögenswirksamen Leistungen. Denn vermögenswirksame Leistungen sind kein Lohn im eigentlichen Sinne.

5 5 Was ist der neue Mindestlohn? Der Mindestlohn bezieht sich auf die Bruttovergütung pro Zeitstunde. Zulagen und Zuschläge, die als Gegenleistung für eine besondere Arbeit des Arbeitnehmers dienen, sind daher zusätzlich neben dem Grundlohn zu zahlen. Erhält der Arbeitnehmer Überstundenvergütungen, sind diese zusätzlich zum Mindestlohn als Ausgleich für Mehrarbeit zu bezahlen. Auch Trinkgelder können kein Bestandteil des Mindestlohns sein, da diese von einem vom Arbeitgeber verschiedenen Dritten entrichtet werden.

6 6 Was ist der neue Mindestlohn? Als Faustformel kann man festhalten: Vergütungsbestandteile sind entsprechend der Vorgaben der Rechtsprechung Bestandteil des Mindestlohns, wenn hiermit die gewöhnliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet wird.

7 7 Ab wann ist Mindestlohn zu zahlen? Das Mindestlohngesetz ist am in Kraft getreten. Das bedeutet nicht zwingend, dass sofort am auf Mindestlohn umzustellen ist. Es gilt für einige Branchen eine Übergangsphase von zwei Jahren. Bis zum darf noch durch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Vergütungsregelungen aufgrund des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Von dieser Regelung haben bisher z.b. die fleischverarbeitende Industrie, die Zeitarbeitsbranche und das Friseurhandwerk Gebrauch gemacht.

8 8 Ab wann ist Mindestlohn zu zahlen? Der Anspruch auf Mindestlohn ist grundsätzlich unabdingbar, es darf nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Ein Verzicht auf den Mindestlohn ist nicht möglich.

9 9 Wer erhält Mindestlohn? Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer (auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte,) Anspruch auf Mindestlohn. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Der Mindestlohn gilt nicht Für bestimmte Praktika Für ehrenamtliche Tätigkeiten Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit Für Auszubildende und Bei einer (der eigentlichen Berufsausbildung vorgelagerten, von der Arbeitsagentur nach 54a SGB III geförderten) Einstiegsqualifizierung oder bei einer Berufsausbildungsvorbereitung i.s. der 68 bis 70 Berufsbildungsgesetz.

10 1 0 Wer erhält Mindestlohn? Bei Zeitungszustellern wird der Mindestlohn nur schrittweise eingeführt Verleger können im ersten Jahr 25% Und im zweiten Jahr 15% unter dem Mindestlohn bezahlen. Ab 2017 haben dann auch Zeitungszusteller Anspruch auf den vollen Mindestlohn. Während eines befristeten Probearbeitsverhältnisses und der einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorgeschalteten Probezeit ist Mindestlohn zu zahlen, da es sich hierbei um einen ganz normalen Arbeitsvertrag handelt. Die Vorgaben des MiLoG beziehen sich jedoch nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen.

11 11 Arbeitnehmerähnliche Personen

12 1 2 Was gilt für Minijobber? Auch Minijobber haben Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Eine geringfügige Beschäftigung ist ein reguläres Arbeitsverhältnis, für das lediglich sozialrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten gelten. Da sich der Mindestlohn brutto versteht und beim Minijobber durch die Pauschalierung der Lohnsteuer und den regelmäßigen Verzicht auf die Rentenversicherung keine Abzüge vorgenommen werden müssen, ist auf das auszubezahlende Entgelt (z.b. 450,00 EUR) abzustellen und dieses durch die zu arbeitenden Stunden zu dividieren. Im Ergebnis müssen dann mindestens EUR 8,50 pro Stunde herauskommen.

13 1 3 Was gilt für Minijobber? Weiter ist zu beachten, dass bei Vereinbarung eines Pauschbetrages von 450,00 EUR ohne Angaben der konkreten Arbeitszeit im Hinblick auf die Vorgaben des MiLoG höchstens 52,9 Arbeitsstunden monatlich geschuldet sind. Es ist auch unzulässig, bei Minijobbern Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben auf den Mindestlohn anzurechnen. Das MiloG gilt auch für kurzfristig versicherungsfrei Beschäftigte, die Dauer der kurzfristigen Beschäftigung wurde im Zuge der Einführung des MiLoG von 50 auf 70 Tage angehoben.

14 1 4 Mindestlohn bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen Wenn beispielsweise Ehegatten einen Arbeitsvertrag schließen, unterliegt dieser dem Mindestlohn. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Ehegatte zugunsten des anderen unentgeltlich oder gegen ein Taschengeld Tätigkeiten verrichtet, zu denen er auch unterhaltsrechtlich verpflichtet ist. In diesem Fall liegt kein Arbeitsverhältnis vor, welches Voraussetzung für den Anspruch auf Mindestlohn wäre.

15 1 5 Was gilt für Praktikanten Der Mindestlohn gilt nicht für Praktika von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums. Dreimonatige Praktika, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung absolviert werden, wenn nicht schon zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Praktikanten bestanden hat, oder Praktika, die verpflichtend im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung geleistet werden müssen sowie Sog. Einstiegsqualifizierungen i.s. des 54a SGB III. Hinweis: Anspruch auf Mindestlohn haben demnach alle Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum nach einem Studienabschluss oder nach einer Berufsausbildung leisten

16 1 6 Was gilt für Praktikanten? Durch diese Ausnahmeregelung wird zeitlich beschränkt der Lerncharakter eines Pflichtpraktikums bzw. das Hochschulstudium begleitendes Praktikum priviligiert. Es ist zu beachten, dass auch im Rahmen eines Orientierungspraktikums oder eines begleitenden Praktikums nach drei Monaten Mindestlohn zu bezahlen ist. Strittig ist derzeit ob bei Überschreiten der Drei-Monats-Grenze Mindestlohn rückwirkend zu zahlen ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt die Auffassung, dass dem Praktikanten bereits ab dem ersten Tag des Praktikums Mindestlohn zu bezahlen ist.

17 1 7 Was gilt für Praktikanten? Gleichzeitig wurde das sog. Nachweisgesetz (NachwG) auf Praktikanten ausgeweitet. Das Unternehmen hat unverzüglich nach Abschluss des Praktikantenvertrags bis spätestens vor der Aufnahme der Tätigkeit dies schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen.

18 1 8 Was gilt für Praktikanten? Beinhalten muss der Vertrag die folgenden Angaben: 1. Name und Anschrift der Vertragsparteien 2. Die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele, 3. Beginn und Dauer des Praktikums, 4. Dauer der regelmässigen täglichen Praktikumszeit, 5. Zahlung und Höhe der Vergütung 6. Dauer des Urlaubs sowie 7. Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.

19 1 9 Was gilt für Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Sachbezüge? Nach der Entscheidung bzw. Vorgaben des Europäischen Gerichtshof (EuGH) können zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsund Urlaubsgeld nur dann als Bestandteil des Mindestlohns angesehen werden, wenn diese dem Arbeitnehmer zum Fälligkeitsdatum des Mindestlohns tatsächlich und unwiderruflich zufliessen. In der Regel stellt das Weihnachtsgeld eine freiwillige (Einmal-) Zahlung dar, die die Betriebstreue belohnt und kein Entgelt als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit ist. Das Weihnachtsgeld darf daher nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Dies gilt auch für das Urlaubsgeld.

20 2 0 Was gilt für Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Sachbezüge? Zu dem Thema Sachbezüge wie z.b. Dienstwagen, Jobtickets, Haustrunk Trifft das MiLoG keinerlei Aussagen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich vereinbaren, dass ein Sachbezug Teil der Vergütung ist. Allerdings darf der Wert des Sachbezugs die Höhe des pfändbaren Teils des Lohns nicht übersteigen.

21 2 1 Besonderheiten bei variabler Vergütung Auch künftig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer fixe und variable Vergütungen kombinieren. Es können auch weitere leistungsbezogene Vergütungselemente vereinbart werden. Allerdings hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Grundlohn von EUR 8,50 brutto pro Stunde. Ist dies gewährleistet, steht es dem Arbeitgeber frei, ein leistungsbezogenes Vergütungssystem in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.

22 2 2 Was gilt bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit? Während des Urlaubs oder einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gilt das sog. Lohnausfallprinzip. Der Arbeitnehmer hat während dieser Zeiten ungekürzten Anspruch auf sein Arbeitsentgelt. Das MiLoG ändert daran nichts.

23 2 3 Gilt der Mindestlohn beim Bereitschaftsdienst? Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gelten grundsätzlich auch Zeiten des Bereitschaftsdienstes als vergütungsfähige Arbeitszeit, da Bereitschaftsdienst keine Freizeit für den Arbeitnehmer darstellt. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf EUR 8,50 brutto pro geleistete Arbeitsstunde.

24 2 4 Welche Dokumentationspflichten treffen den Arbeitgeber? Der Arbeitgeber hat nunmehr bestimmten Dokumentationspflichten nachzukommen. Allgemeine Regel ist und bleibt das Arbeitszeitgesetz, wonach die 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit zu dokumentieren ist ( 16 Abs. 2 ArbZG). Der 17 MiloG geht noch ein Stück weiter. Demnach muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für die nachstehend aufgeführten Arbeitnehmer aufzeichnen.

25 2 5 Welche Dokumentationspflichten treffen den Arbeitgeber? Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber auf EUR 450,00 Basis oder bei Beschäftigten innerhalb eines Kalenderjahres längstens zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage); Ausnahme: geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten, Für Beschäftigte in besonderen Gewerbebranchen nach 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, als da wären: Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergungsgewerbe, Personalbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistkgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen des Messeaufbaus und Fleischwirtschaft; Für Beschäftigte in den oben genannten Wirtschaftsbereichen müssen auch Entleiher die Arbeitszeit ihrer Leiharbeitnehmer aufzeichnen.

26 2 6 Welche Dokumentationspflichten treffen den Arbeitgeber? Die Dokumentation hat spätestens am 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag zu erfolgen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre im Inland in deutscher Sprache verfasst aufbewahrt werden. Ferner sind die Unterlagen auf Verlangen der zuständigen Behörde am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Dokumentationspflichten sind mit Geldbußen in Höhe von bis zu EUR ,00 zu rechnen.

27 2 7 Welche Dokumentationspflichten treffen den Arbeitgeber? Hinweis: Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer monatlich mehr als EUR 2.958,00 brutto verdienen und die ihrer Verpflichtung nach 16 Abs. 2 ArbZG zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen ordnungsgemäß nachkommen, sind von der Dokumentationspflicht des 17 MiLoG befreit. Sie müssen jedoch die Aufzeichnungen der Arbeitszeit, aus denen sich das Bruttomonatsgehalt ergibt bereit halten (z.b. Lohnabrechnungen).

28 2 8 Artikel aus der Stuttgarter Zeitung v Nahles bessert beim Mindestlohn nach Bürokratie Die Arbeitsministerin kommt der Union entgegen. Die Dokumentationspflicht wird gelockert. Roland Pichler Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gibt dem Drängen der Union und der Wirtschaftsverbände nach und korrigiert bürokratische Regeln zum Mindestlohn. Nahles betonte, das Gesetz werde nicht verändert. Arbeitgeber müssen aber für weniger Beschäftigte als bisher die Arbeitszeiten dokumentieren. Die neuen Regeln werden per Verordnung festgesetzt. Die Wende der Ministerin kommt überraschend, zumal sie sich vor wenigen Wochen sicher gezeigt hatte, dass keine Korrekturen am Mindestlohn notwendig seien. Dem Vernehmen nach nahm der Druck aus der Union zu. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kürzlich bekräftigt, dass es bei den bürokratischen Vorschriften zum Mindestlohn nicht bleibt. Die Regierung legte jetzt fest, dass weniger Arbeitgeber als bisher den Arbeitsbeginn, die Pausen und das Arbeitsende eines Beschäftigten dokumentieren müssen. Bisher hatte Nahles argumentiert, die genaue Erfassung sei notwendig, damit der Zoll den Mindestlohn überprüfen könne. Die Dokumentationspflichten galten in acht Branchen, in denen Schwarzarbeit häufig vorkommt. Dazu gehörten die Bauindustrie, Hotels und Gaststätten sowie die Forstwirtschaft. In diesen Branchen entfallen jetzt die Dokumentationspflichten für Beschäftigte, die mindestens 2000 Euro brutto im Monat verdienen. Bislang liegt die Gehaltsgrenze bei 2958 Euro. Nahles begründete dies damit, dass die Kontrollen in diesen Bereichen nur wenige Verstöße zu Tage gefördert haben. Allerdings gilt der niedrigere Schwellenwert nicht für kurzfristige Arbeitsverhältnisse bis zu einem Jahr. Die Arbeitszeiten von Saisonbeschäftigten müssten weiter bis zur Gehaltsgrenze von 2958 Euro erfasst werden. Nahles hält daran fest, dass die Arbeitszeiten von Minijobbern im gewerblichen Bereich aufgeschrieben werden müssen. Die Union hatte hier Korrekturen gefordert. Die CSU besteht auf weiteren Nachbesserungen.

29 2 9 Artikel aus der Stuttgarter Zeitung v In einem weiteren Punkt kommt Nahles den Ländern entgegen. Das SPD-geführte Rheinland- Pfalz verlangte, dass die Aufzeichnungspflichten entfallen, wenn etwa Ehepartner gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Schaustellerbetrieb führen. Beschäftigt ein Arbeitgeber seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, Kinder und Eltern, könne auf die Dokumentationspflichten verzichtet werden, erklärte das Ministerium. Die Kontrollen des Zolls im Familienumfeld seien von den Betroffenen als Eingriff empfunden worden, hieß es. Unklarheit besteht unverändert beim Ehrenamt. Der Mindestlohn führt in Vereinen zu Problemen, die an ehrenamtlich Tätige Aufwandsentschädigungen zahlen. Nahles wollte beim Finanzminister erreichen, dass der Steuerfreibetrag für die Übungsleiterpauschale erhöht wird. Dazu ist der Finanzminister bislang nicht bereit. Nahles strebt nun an, den Begriff Ehrenamt gesetzlich neu zu definieren.

30 3 0 Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns Der unterbezahlte Arbeitnehmer kann die Entgeltdifferenz zwischen Mindestlohn und tatsächlich gezahlten Lohn als Differenzlohnklage beim Arbeitsgericht einklagen. Die Sozialversicherungsträger können die Nachforderungen an den Arbeitgeber stellen. Hier gilt grundsätzlich das Entstehungsprinzip. Hinzu kommt die Auftraggeberhaftung mit Blick auf den Mindestlohn nach dem MiLoG zum Tragen. Demnach haftet der Auftraggeber im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags. Das MiLoG hält auch hohe Geldbußen bereit. So hat ein Arbeitgeber, der den Mindestlohn unterschreitet oder diesen nicht rechtzeitig Zahlt, mit einer Geldbuße von bis zu EUR ,00 zu rechnen.

31 3 1 Wichtige Entscheidungen zum Mindestlohn Arbeitsgericht Berlin, Urteil v Ca 14420/14 Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden soll, ist unwirksam (Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg eingelegt, Aktenzeichen dort: 8 Sa 677/15).

32 3 2 Wichtige Entscheidungen zum Mindestlohn Arbeitsgericht Aachen, Urteil v Ca 448/15h Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Die tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu 9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen sind auch nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform.

33 3 3 Wichtige Entscheidungen zum Mindestlohn Bundesarbeitsgericht, Urteil v AZR 191/14 Mindestlohn ist auch an Feiertagen und bei Krankheit zu zahlen (und nicht nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden). Man spricht hier vom sog. Entgeltausfallprinzip.

34 3 4 Wichtige Entscheidungen zum Mindestlohn Anmerkung: Die Entscheidung bezieht sich zwar nur auf den Mindestlohn gemäß eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) im Bereich des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (derzeit rd Arbeitnehmer). Allerdings dürfte die Entscheidung auf den allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG übertragbar sein, da den Branchenmindestlöhnen und dem neuen gesetzlichen Mindestlohn derselbe Rechtsgedanke zugrunde liegt die Mindestsicherung der Arbeitnehmer. Zudem enthält auch das MiLoG keine Regelungen zur Frage, ob der Mindeststundensatz von 8,50 auch für Ausfallzeiten infolge von Krankheit gelten soll.

35 3 5 Arbeitsgericht Düsseldorf; Urteil v Ca 1675/15; nicht rechtskräftig Ein Leistungsbonus ist in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. Anmerkung: Hier stellt das Gericht entscheidend darauf ab, dass all die Zahlungen mindestlohnwirksam sind, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung mit Entgeltcharakter gezahlt werden.

36 3 6 Ordnungswidrigkeit maximale Geldbuße BBK Nr. 8 vom Seite 370 Ordnungswidrigkeit Maximale Geldbuße Die in 20 MiLoG oder 5 AEntG genannten Arbeitsbedingungen werden nicht oder nicht rechtzeitig gewährt Ein vorgeschriebener Beitrag zu einer Urlaubskasse wird nicht oder nicht rechtzeitig geleistet Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers, ggf. unter Berücksichtigung der MiLoAufzV, werden nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht für mindestens zwei Jahre aufbewahrt Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland Prüfungsfähige Unterlagen werden nicht in Deutschland für längstens zwei Jahre in deutscher Sprache, auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung bei Bauleistungen auf der Baustelle bereitgehalten Das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums wird nicht geduldet Eine Prüfung wird nicht geduldet oder bei einer Prüfung wird nicht mitgewirkt S. 380

37 3 7 Ordnungswidrigkeit maximale Geldbuße BBK Nr. 8 vom Seite 370 Eine Anmeldung/Änderungsmeldung nach 16 Abs. 1 MiLoG oder 18 Abs. 1 AEntG, ggf. unter Berücksichtigung der MiLoMeldV, wird nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Die Versicherung nach 16 Abs. 2 MiLoG und 18 Abs. 2 AEntG, dass die Arbeitsbedingungen eingehalten werden, wird der Anmeldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beigefügt Die in 20 MiLoG oder 5 AEntG genannten Arbeitsbedingungen werden nicht oder nicht rechtzeitig gewährt Verleiher Dem Leiharbeitnehmer wird das in einer Verordnung nach 3a AÜG für die Zeit der Überlassung und für Zeiten ohne Überlassung festgesetzte Mindeststundenentgelt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt Ein vorgeschriebener Beitrag zu einer Urlaubskasse wird nicht oder nicht rechtzeitig geleistet

38 3 8 Ordnungswidrigkeit maximale Geldbuße BBK Nr. 8 vom Seite 370 Die in 20 MiLoG oder 5 AEntG genannten Arbeitsbedingungen werden nicht oder nicht rechtzeitig gewährt Dem Leiharbeitnehmer wird das in einer Verordnung nach 3a AÜG für die Zeit der Überlassung und für Zeiten ohne Überlassung festgesetzte Mindeststundenentgelt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt Verleiher Ein vorgeschriebener Beitrag zu einer Urlaubskasse wird nicht oder nicht rechtzeitig geleistet. Prüfungsfähige Unterlagen werden nicht in Deutschland für längstens zwei Jahre in deutscher Sprache, auf Verlangen der Prüfbehörde auch auf der Baustelle, bereitgehalten Das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums wird nicht geduldet Eine Prüfung wird nicht geduldet oder bei einer Prüfung wird nicht mitgewirkt Eine Anmeldung/Änderungsmeldung nach 16 Abs. 3 MiLoG, 18 Abs. 3 AEntG bzw. 17b AÜG, ggf. unter Berücksichtigung der MiLoMeldV, wird nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt Entleiher Die Versicherung, dass die Arbeitsbedingungen eingehalten werden, wird der Anmeldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beigefügt. Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers werden nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt Das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums wird nicht geduldet Eine Prüfung wird nicht geduldet oder bei einer Prüfung wird nicht mitgewirkt Arbeitnehmer Eine Prüfung wird nicht geduldet oder bei einer Prüfung wird nicht mitgewirkt Auftraggeber Werk- oder Dienstleistungen werden in erheblichem Umfang von einem anderen beauftragten Unternehmer ausgeführt, von dem der Auftraggeber weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung des Auftrags selbst bzw. der von ihm beauftragte Nachunternehmer bzw. ein vom Nachunternehmer eingesetzter Nachunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder den Mindestlohn nach dem AEntG einschließlich der Überstundenzuschläge, den Erholungsurlaub, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder Beiträge zur Urlaubskasse nicht oder nicht rechtzeitig leistet

39 3 9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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