Biokraftstoffe. Fakten zur Beimischung von Bioethanol in OttoKraftstoffen bzw. Biodiesel in Diesel-Kraftstoffen DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGEWERBE

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1 Biokraftstoffe Fakten zur Beimischung von Bioethanol in OttoKraftstoffen bzw. Biodiesel in Diesel-Kraftstoffen DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGEWERBE Zentralverband

2 Biokraftstoffe Fakten zur Beimischung von Bioethanol in Otto- Kraftstoffen bzw. Biodiesel in Diesel-Kraftstoffen

3 Vorwort Bonn, im Januar 2011 Biokraftstoffe sind gut für die Umwelt. Dieser Satz gilt nur, wenn bestimmte Rahmenbedingungen, z.b. bei der Herstellung, Lieferung, eingehalten werden. Die Europäische Richtlinie 2009/28/EG - die so genannte Erneuerbare-Energien-Richtlinie - beschreibt und regelt die Verwendung von Biokraftstoffen in Europa. Ein wichtiger Aspekt ist die Kontrolle der Nachhaltigkeit. Ab dem Jahr 2011 werden in Deutschland neue Otto-Kraftstoffe mit einem erhöhten Anteil an Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe sollen vor allem einen positiven Beitrag für die Umwelt haben. Jedoch ist zu erwähnen, dass nicht alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder) diesen neuen Kraftstoff mit bis zu 10 Volumenprozent Bioethanol (E10) vertragen. Diese Tatsache wird zu einem erhöhten Informationsbedarf bei allen beteiligten Fahrzeugherstellern, Tankstellen, aber auch im Kfz-Gewerbe führen. Um diesem Informationsbedarf gerecht zu werden, hat der ZDK unter anderem diese Broschüre erarbeitet, in der alle relevanten Fragen und Antworten bezüglich des E10-Kraftstoffes enthalten sind. Weiterhin hat der ZDK in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und weiteren Beteiligten ein Faltblatt mit dem Titel Mehr Bio im Benzin erstellt. Eine weitere Informationsquelle in diesem Zusammenhang ist die DAT-Verträglichkeitsliste, in der alle Fahrzeughersteller ihre Kraftfahrzeuge aufführen, die den neuen Kraftstoff vertragen. Alle genannten Informationen stehen selbstverständlich auch auf der Internetseite des Kfz- Gewerbes unter zum Herunterladen bereit. Neofitos Arathymos Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt

4 Inhalts-/Abbildungsverzeichnis 1 Einleitung Rechtliche Grundlagen Biokraftstoffquotengesetz Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bundes-Immissionsschutzverordnung Biokraftstoffe Bioethanol Biodiesel Auswirkungen von Biokraftstoffen auf Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, die den neuen Kraftstoff vertragen Kraftfahrzeuge, die den neuen Kraftstoff nicht vertragen Auswirkungen auf das Kfz-Gewerbe Kurz und Kompakt Fragen und Antworten zum neuen E10-Kraftstoff...13 Abbildungen: Abbildung 4-1: Kenzeichnung einer Zapfsäule mit dem neuen Kraftstoff (Quelle BMU) Abbildung 6-1: Aktuelle Flyer des BMU zu den Themen "Mehr Bio im Benzin" und "Mehr Bio im Diesel"

5 Einleitung 1 Einleitung Nachdem 2009 die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, wird nun der Biokraftstoffanteil beim Ottokraftstoff auf Grund der so genannten Europäischen Kraftstoffqualitätenrichtlinie 2009/30/EG erhöht. Seit Anfang 2011 werden daher an Tankstellen in Deutschland auch Ottokraftstoffe mit bis zu 10 Volumenprozent (Vol.%) Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. "E" steht für Ethanol, die Zahl "10" für 10 Vol.%. - bisher betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu 5 Vol.%. Wesentliche Gründe für die Einführung neuer Kraftstoffe mit einem höheren Biokraftstoffanteil sind vor allem folgende: Biokraftstoffe spielen eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz. Im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen verursachen die heute verwendeten Biokraftstoffe weniger Treibhausgase. Indem Biokraftstoffe verwendet werden, sinkt die Abhängigkeit vom immer knapper werdenden Erdöl. Erdöl muss importiert werden, ein Großteil der benötigten Rohstoffe für Bioethanol dagegen wächst in Deutschland oder Europa. Biokraftstoffe spielen eine wichtige Rolle beim Klimaschutz und bei der Energieversorgung: Im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen verursachen die heute verwendeten Biokraftstoffe weniger Treibhausgase und verbrauchen geringere Mengen des immer knapper werdenden Erdöls. Das trägt dazu bei, die weltweiten Erdölvorkommen zu schonen. Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung eine Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung erlassen. Danach gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie - unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette - eine bestimmte Mindestmenge an Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen einsparen. 5

6 Rechtliche Grundlagen 2 Rechtliche Grundlagen Die ab dem Jahr 2011 geltende Änderung bezüglich des Bioethanolanteils, z.b. bei Otto- Kraftstoffen, trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung der CO 2 -Reduzierung bei. Zu diesem Zweck - Erhöhung des Anteils von Biokraftstoffen in Otto- bzw. in Diesel-Kraftstoffen - sind unter anderem in Deutschland auf Grundlage der oben genannten Europäischen Richtlinie folgende nationale Gesetze/Verordnungen aktualisiert worden: Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Qualitäten von Kraftund Brennstoffen (10. BImSchV) In den nachfolgenden Kapiteln wird auf die relevanten Änderungen in den oben genannten Gesetzen und der Verordnung näher eingegangen. 2.1 Biokraftstoffquotengesetz Das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten und verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen, bezogen auf die jährliche Gesamtabsatzmenge an Otto- und Diesel-Kraftstoff, in Verkehr zu bringen (Biokraftstoffquote). Der Einsatz von Biokraftstoffen trägt dazu bei, die CO 2 -Emissionen im Verkehrsbereich deutlich zu reduzieren, deshalb soll der Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch in Zukunft auch deutlich steigen; in Deutschland beträgt die Gesamtquote für das Jahr 2010 bis zum Jahr 2014 jeweils 6,25 Prozent. 2.2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dient im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2009/30/EG ins deutsche Recht. 6

7 Rechtliche Grundlagen Mit der Richtlinie 2009/30/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende des Jahres 2010 das Inverkehrbringen von Otto-Kraftstoff mit bis zu 10 Vol.% Ethanol (E10) zu ermöglichen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass für Fahrzeuge, deren Motoren einen Anteil von 10 Vol.% Ethanol im Kraftstoff nicht vertragen, sicherzustellen ist, dass mindestens bis zum Jahr 2013 Otto-Kraftstoffe mit bis zu 5 Vol.% und einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 Massenprozent in den Verkehr gebracht werden und für eine entsprechende Verbraucherinformation gesorgt wird. Damit die oben genannten Anforderungen einheitlich angewendet werden, ist ebenfalls die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (10. BImSchV) geändert worden Bundes-Immissionsschutzverordnung Mit der Neufassung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden z.b. die stofflichen Anforderungen an Kraftstoffe und Brennstoffe ab dem 1. Januar 2011 und weitere folgende Punkte festgeschrieben: Der Anteil von Bioethanol im Otto-Kraftstoff steigt von bis zu 5 Vol.% auf bis zu 10 Vol.% (E10-Otto-Kraftstoff). Otto-Kraftstoffe (Super, Super Plus) mit einem Ethanolgehalt von bis zu 5 Vol.% und einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 Massenprozent werden weiterhin - auch über das Jahr 2013 hinaus - in Deutschland angeboten (Bestandsschutzsorte). Die Tankstellen informieren den Verbraucher über den Biokraftstoffanteil des Otto- Kraftstoffs und über den geeigneten Einsatz der verschiedenen Otto- Kraftstoffmischungen. Die Automobilindustrie erfüllt die Verbraucherinformationspflicht durch Veröffentlichung der E10-verträglichen Kraftfahrzeuge. 7

8 Biokraftstoffe 3 Biokraftstoffe Biokraftstoffe sind z.b. flüssige Kraftstoffe, die aus Biomasse hergestellt werden; diese Biomasse kann z.b. aus Ölpflanzen, Getreide und Zuckerrüben bestehen. Biokraftstoffe können genauso wie konventionell hergestellte Kraftstoffe (fossile Kraftstoffe) für den Betrieb von Verbrennungsmotoren (Otto- und Dieselmotoren) eingesetzt werden. Nachfolgend wird sowohl auf das Bioethanol als auch auf den Biodiesel näher eingegangen. 3.1 Bioethanol Als Bioethanol (auch Agrar-Alkohol) bezeichnet man Ethanol, das ausschließlich aus Biomasse (z.b. Zuckerrüben, Zuckerrohr, Kartoffeln, Getreide oder Mais) hergestellt wurde. Diese Rohstoffe, wie auch pflanzliche Abfälle, sind von größter Bedeutung für die Herstellung von Bioethanol, da die in der Biomasse enthaltene Stärke in Glukose aufgespaltet und diese anschließend mit Hefepilzen zu Bioethanol vergoren wird. Bioethanol-Kraftstoff wird vorrangig als Energieträger in Verbrennungsmotoren, aber auch in Brennstoffzellen (katalytische Trennung in Wasserstoff und Kohlendioxid), verwendet. Der Bioethanol- Kraftstoff kann in Reinform oder als "Mischkraftstoff" mit einem Anteil an fossilem Otto- Kraftstoff in Kraftfahrzeugen und neuerdings auch in Flugzeugmotoren zum Einsatz kommen. 3.2 Biodiesel Biodiesel wird im Gegensatz zum konventionellen Diesel-Kraftstoff nicht aus Rohöl, sondern aus Pflanzenölen oder tierischen Fetten gewonnen. Als Rohstoff für Biodiesel ist Raps, mit einem Ölgehalt in den Samen von 40 Prozent bis 45 Prozent, die geeignete Pflanze. Aus gepresstem Raps und der Versetzung mit Methanol wird Biodiesel (z.b. Raps-Methyl-Ester - RME) hergestellt. Die Beimischungen von Biodiesel zum herkömmlichen Diesel-Kraftstoff werden - je nach Anteil - z.b. als B7 bezeichnet. Die dem "B" angefügte Zahl gibt an, wie viel Volumenprozent Biodiesel dem Diesel-Kraftstoff beigemischt wurde. B7 besteht somit bis zu 7 Vol.% aus Biodiesel und mindestens 93 Vol.% aus herkömmlichem Diesel-Kraftstoff; B100 entspricht demnach reinem Biodiesel. 8

9 Auswirkungen von Biokraftstoffen auf Kraftfahrzeuge 4 Auswirkungen von Biokraftstoffen auf Kraftfahrzeuge Bioethanol hat eine korrosive Wirkung, d.h. alle Materialien, die mit Bioethanol in Kontakt kommen, müssen dieser Eigenschaft angepasst werden. Kraftstoffführende Fahrzeugteile müssen z.b. mit Teflon beschichtet werden, um Probleme zu vermeiden. Je höher der Anteil von Bioethanol in einer Kraftstoff-Ethanol-Mischung ist, umso weniger ist er für unmodifizierte, nicht auf Bioethanol ausgelegte benzinbetriebene Motoren geeignet. Reiner Bioethanol greift Gummi sowie Kunststoffe (z.b. PVC) an. Grund hierfür ist, dass Bioethanol aus Dichtungen und Schläuchen den darin enthaltenen Weichmacher löst; ohne Weichmacher wird das Material spröde und undicht. Weiterhin könnten im Motor sowohl alle unbeschichteten Aluminiumteile, die z.b. mit E10- Kraftstoff in Kontakt kommen, als auch alle kraftstoffführende Teile (Leitungen, Kraftstoffhochdruckpumpen, Dichtungen, Einspritzventile usw.) betroffen sein. Auch an den Ventilen und sogar den Ventilsitzringen ist mit einem höheren Verschleiß zu rechnen. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass durch den E10-Betrieb auch ein Eintrag ins Motoröl gelangen kann. Aus diesem Grund sollten die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Ölwechselintervalle eingehalten werden. Auf Grund des geringeren Energiegehaltes des Bioethanol-Anteils im Otto-Kraftstoff kann es unter Umständen bei der Betankung mit E10-Kraftstoff zu einem Kraftstoffmehrverbrauch kommen. Falls im Kraftfahrzeug nachträglich eine Standheizung eingebaut wurde, sollte ebenfalls geprüft werden, ob die Standheizung den neuen Kraftstoff verträgt. Biodiesel hat, wie Bioethanol, die Eigenschaft, bestimmte Kunststoffe, vor allem Elastomere, anzugreifen. Diese Materialien sind im Kraftstoffsystem - etwa bei Schläuchen und bei Dichtungen der Einspritzpumpe - verbaut. Bei dauerhaftem Betrieb mit Biodiesel können diese kraftstoffführenden Teile quellen und zu Schäden, z.b. an der Einspritzpumpe, führen. Befinden sich Buntmetalle (z.b. Kupfer und Messing) sowie Zink im Kraftstoffsystem, werden diese vom Biodiesel ebenfalls angegriffen. 9

10 Auswirkungen von Biokraftstoffen auf Kraftfahrzeuge Die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Ölwechselintervalle sollten auf jeden Fall eingehalten werden, um einer eventuellen Verdünnung des Motoröls durch den Biodiesel- Betrieb vorzubeugen. Grundsätzlich können Dieselfahrzeuge den Diesel-Kraftstoff (B7-Kraftstoff) verwenden; negative Auswirkungen auf den Motor beziehungsweise auf die kraftstoffführenden Teile des Kraftfahrzeuges durch eine Erhöhung des Biodieselanteils auf bis zu 7 Vol.% im Diesel- Kraftstoff sind bisher nicht bekannt. 4.1 Kraftfahrzeuge, die den neuen Kraftstoff vertragen Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können nach Informationen der Fahrzeughersteller ohne Einschränkungen E10-Kraftstoff tanken (ca. 27,41 Millionen Kraftfahrzeuge). Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Vor dem ersten Betanken mit E10-Kraftstoff sollte sich der Autofahrer dennoch vergewissern, dass sein Kraftfahrzeug E10- Kraftstoff verträgt; dies kann bei den Fahrzeugherstellern/-importeuren, den Automobilhändlern und bei den Kfz-Werkstätten erfolgen. Weitere Informationen zum E10-Kraftstoff werden dem Autofahrer über die Internetseiten des ADAC ( des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ( der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) ( und des ZDK ( angeboten. Der neue Kraftstoff ist an der Zapfsäule folgendermaßen gekennzeichnet (siehe auch Abbildung 4-1): für den neuen Kraftstoff steht der Name der Benzinsorte mit dem Namenszusatz "E10"- also beispielsweise "Super E10". Beim herkömmlichen Benzin steht an den Zapfsäulen nur der Name der Benzinsorte ohne den Zusatz "E10" - also beispielsweise "Super". Damit ein störungsfreier Betrieb mit Bioethanol möglich ist, sind gegebenenfalls Kraftfahrzeuge, die nicht E10-tauglich sind, individuell auf E10-Kraftstoff anzupassen (z.b. kraftstoffführende Fahrzeugteile auf eine E10-Verträglichkeit umbauen). Ist dies nicht möglich, muss weiter konventioneller E5-Kraftstoff (Super oder Super Plus) getankt werden. 10

11 Auswirkungen von Biokraftstoffen auf Kraftfahrzeuge Abbildung 4-1: Kennzeichnung einer Zapfsäule mit dem neuen Kraftstoff (Quelle BMU) 4.2 Kraftfahrzeuge, die den neuen Kraftstoff nicht vertragen Mit der Einführung von E10-Kraftstoffen muss eine nicht unerhebliche Anzahl von Personenkraftwagen mit Super oder Super Plus (E5-Kraftstoff) betankt werden. Nach zurzeit vorliegenden Informationen könnten ebenfalls ca. 1 Million Krafträder betroffen sein. Die Zahl der Kraftfahrzeuge in Deutschland, die für den neuen Otto-Kraftstoff mit bis zu 10 Vol.% Bioethanol nicht geeignet sind, liegt unter 10 Prozent. Entsprechende Informationen der Fahrzeughersteller werden für die Autofahrer, für die Tankstellenbetreiber und für das Kfz-Gewerbe bereitgestellt. Dazu hat die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter eine Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen bereitgestellt. 11

12 Auswirkungen auf das Kfz-Gewerbe 5 Auswirkungen auf das Kfz-Gewerbe Die Kfz-Betriebe können unter Umständen durch die Einführung des neuen Otto-Kraftstoffs mit bis zu 10 Vol.% Bioethanol direkt betroffen sein, d.h. unter bestimmten Voraussetzungen müssen neue Abscheideranlagen eingebaut werden. Hintergrund dafür ist, dass die meisten Abscheideranlagen nur eine Zulassung bis zu 5 Vol.% Bioethanol und Biodiesel haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Otto-Kraftstoff und Diesel-Kraftstoff mit einem Anteil von mehr als 5 Vol.% Bioethanol beziehungsweise Biodiesel nicht in die Abscheideranlagen gelangen darf. Ob ein erhöhter Bioethanol-Anteil (z.b. E10-Kraftstoff) sich negativ auf die Abscheideranlage auswirkt, kann zurzeit noch nicht gesagt werden; entsprechende Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Der ZDK ist in die Gespräche dazu eingebunden. Der ZDK empfiehlt allen Kfz-Betrieben, die anfallenden Biokraftstoffe zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen; eine direkte Einleitung in eine Abscheideranlage ist bis zur Klärung aller offenen Punkte zu vermeiden. Weitere ausführliche Informationen bezüglich der Auswirkungen von Biodiesel auf die Abscheideranlage können aus der ZDK-Information Aktuelle Informationen zu den Anforderungen an Abscheideranlagen nach der DIN-Norm entnommen werden; diese kann unter > Beratung & Service > Werkstatt & Teile > Umwelt heruntergeladen werden. 12

13 Kurz und Kompakt 6 Kurz und Kompakt Für den Kunden des Kfz-Betriebes sind die wichtigsten Fragen und Antworten in dem Flyer des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wie folgt zusammengefasst (siehe Abbildung 6-1): 6.1 Fragen und Antworten zum neuen E10-Kraftstoff 1. Was ist E10? E10 bezeichnet Benzin, das gegenüber dem bisherigen Benzin einen höheren Anteil an Ethanol enthält. E steht für Ethanol, die Zahl 10 gibt an, dass das Benzin bis zu 10 Prozent Ethanol enthalten kann. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 Prozent. Bei dem im Benzin enthaltenen Ethanol handelt es sich um den Biokraftstoff Bioethanol. Dieser Biokraftstoff wird aus Pflanzen gewonnen, die umweltverträglich angebaut werden. 2. Warum gibt es E10? Es gibt wichtige Gründe, den Biokraftstoffanteil im Benzin zu erhöhen: Biokraftstoffe spielen eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz. Im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen verursachen die heute verwendeten Biokraftstoffe weniger Treibhausgase. Indem wir Biokraftstoffe verwenden, nutzen wir Rohstoffe, die nachwachsen. So tragen wir dazu bei, die weltweiten Erdölvorkommen zu schonen. 3. Wer kann E10 verwenden? E10 vertragen nur Fahrzeuge, die dafür ausgelegt sind. Für diese Fahrzeuge ist E10 ohne jede Einschränkungen verträglich. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können E10 tanken. Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Ob Ihr Fahrzeug E10 verträgt, erfahren Sie von Ihrem Fahrzeughersteller. Des Weiteren können Sie sich bei Ihrem Fahrzeughändler und bei Ihrer Kfz-Werkstatt nach der E10-Verträglichkeit Ihres Fahrzeuges erkundigen. Eine Liste E10-verträglicher Fahrzeuge finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Automobil 13

14 Kurz und Kompakt Treuhand GmbH unter Die Liste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die Sie bei Fragen anrufen können. 4. Was müssen Sie beachten? Sie sollten sich unbedingt vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug E10 verträgt. Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die herkömmlichen Benzinsorten tanken, die die Tankstellen auch weiterhin anbieten. Denn Fahrzeuge, die E10 nicht vertragen, können bereits durch einmaliges Betanken mit E10 dauerhaft geschädigt werden. 5. Wo und ab wann können Sie E10 tanken? In Deutschland können Tankstellen ab Ende 2010 beziehungsweise ab Anfang 2011 zusätzlich zum bisherigen Benzin E10 anbieten. E10 wird EU-weit eingeführt. 6. Wie erkennen Sie E10? "E10"- also beispielsweise "Super E10". Beim herkömmlichen Benzin steht an den Zapfsäulen nur der Name der Benzinsorte ohne den Zusatz "E10" - also beispielsweise "Super". 7. Wo erhalten Sie weitere Informationen? Informationen zu E10 erhalten Sie unter anderem im Internet auf den Seiten der Fahrzeughersteller, der Deutschen Automobil Treuhand GmbH, der nachstehend aufgeführten Verbände und des Bundesumweltministeriums. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Fahrzeughersteller, -händler oder Ihre Kfz-Werkstatt

15 Kurz und Kompakt Abbildung 6-1: Aktuelle Flyer des BMU zu den Themen "Mehr Bio im Benzin" und "Mehr Bio im Diesel" 15

16 Kurz und Kompakt Herausgeber: Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v. Zentralverband (ZDK) Franz-Lohe-Str Bonn Telefon: 0228/ Telefax: 0228/ URL: Verfasser: Neofitos Arathymos Nachdruck: - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung des Herausgebers Erscheinungsdatum: Januar 2011 (2. vollständig überarbeitete Auflage) DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGEWERBE Zentralverband 16

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