Verhaltensstandards. Code of Ethics
|
|
- Kirsten Lenz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verhaltensstandards Code of Ethics Gültig ab 2009
2 Inhalt Definitionen, Anwendungsbereich und Ziele 1. Definitionen 3 2. Anwendungsbereich und Funktion 4 3. Ziele 5 Regeln für das Verhalten von Vertriebspartnern und Mitgliedsunternehmen gegenüber Endkunden 1. Informationspflichten 6 2. Widerrufsrecht 7 3. Werbung für Produkte 7 4. Belieferung 8 Regeln für das Verhalten der Mitgliedsunternehmen untereinander, gegenüber Vertriebspartnern sowie unter Vertriebspartnern 1. Allgemeine Grundsätze 9 2. Anwerben von Vertriebspartnern 9 3. Vertragsverhältnis der Mitgliedsunternehmen mit ihren Vertriebspartnern Lagerhaltung bei Vertriebspartnern Abrechnung und Auszahlung von Vergütungen 12 Durchsetzung der Verhaltensstandards 1. Verantwortlichkeit der Mitgliedsunternehmen Kontrolle durch Ombudsmann Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden 15 Seite
3 Definitionen, Anwendungsbereich und Ziele 1. Definitionen Für diese Verhaltensstandards werden die nachfolgenden Begriffe wie folgt definiert: 1.1 Endkunde ist jede natürliche Person, die Produkte außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt. 1.2 Mitgliedsunternehmen ist jedes Unternehmen, das ordentliches Mitglied oder Mitgliedsanwärter des Unternehmensverbandes Direktvertrieb ist. 1.3 Produkte sind alle Waren oder Dienstleistungen, die von einem Mitgliedsunternehmen vertrieben werden. 1.4 Unternehmensverband Direktvertrieb ist der Unternehmensverband Direktvertrieb e.v., mit Sitz in Frankfurt, eingetragen beim AG Frankfurt unter VR Verhaltensstandards sind die von der Mitgliederversammlung des Unternehmensverbandes Direktvertrieb nach 9 Abs. 3 lit. g) der Satzung beschlossenen Verhaltensstandards in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1.6 Vertriebspartner ist jede natürliche oder juristische Person, die zur Vertriebsorganisation eines Mitgliedsunternehmens gehört und als selbstständiger Gewerbetreibender (z. B. als Berater, Handelsvertreter oder Franchisenehmer) Produkte entweder selbst verkauft oder den Absatz von Produkten vermittelt. Seite
4 2. Anwendungsbereich und Funktion 2.1 Die Verhaltensstandards enthalten Grundsätze für die Beziehungen und das Verhalten der Mitgliedsunternehmen zu Endkunden, Vertriebspartnern sowie zwischen Mitgliedsunternehmen und unter Vertriebspartnern, zu denen sich die Mitgliedsunternehmen unter Einschluss von Tochtergesellschaften als Maßnahme der Selbstregulierung bekennen. 2.2 Die Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre Vertriebspartner die Verhaltensstandards einhalten; dazu ist in den, mit den Vertriebspartnern geschlossenen Verträgen eine entsprechende Verpflichtung der Vertriebspartner vorzusehen. 2.3 Die Verhaltensstandards gelten, solange die Mitgliedschaft im Unternehmensverband Direktvertrieb besteht; scheidet ein Mitgliedsunternehmen aus, bleiben die Verhaltensstandards für den Zeitraum anwendbar, in dem eine Mitgliedschaft bestand. 2.4 Die Verhaltensstandards gelten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen werden aber auch außerhalb des unmittelbaren räumlichen Anwendungsbereiches ihr Verhalten an den Verhaltensstandards und den vom Weltverband des Direktvertriebes (WfDSA) aufgestellten Verhaltensgrundsätzen (Codes of Conduct) ausrichten. Ist ein Mitgliedsunternehmen oder dessen Tochtergesellschaft auch Mitglied des Direktvertriebsverbandes eines anderen Staates, hat der Verhaltenskodex des anderen Direktvertriebsverbandes in diesem Staat Vorrang. Seite
5 3. Ziele Ziele der Verhaltensstandards sind: Die Förderung der Zufriedenheit sowie der Schutz von Endkunden Die Förderung der Zufriedenheit sowie der Schutz von Vertriebspartnern Die Schaffung einer Arbeits- und Verhandlungsgrundlage für die Mitgliedsunternehmen Die Pflege des Ansehens des Direktvertriebes und des Network- Marketings Seite
6 Regeln für das Verhalten von Vertriebspartnern und Mitgliedsunternehmen gegenüber Endkunden 1. Informationspflichten 1.1 Der Vertriebspartner wird beim Erstkontakt mit einem Endkunden sich mit Namen vorstellen und in geeigneter Weise über sein Unternehmen informieren. Bei Heimvorführungen wird er zudem dem Gastgeber und den Teilnehmern Grund und Zweck der Veranstaltung erläutern. 1.2 Der Endkunde wird über die ihm angebotenen Produkte und die wesentlichen Verkaufsbedingungen angemessen informiert; alle Fragen des Endkunden werden wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Der Endkunde erhält insbesondere Angaben und Erläuterungen zu: Beschaffenheit und Verwendungsweise der Produkte Bar- sowie ggf. Teilzahlungspreisen, einschließlich aller Nebenkosten und Steuern, Zahlungsbedingungen Art und Termin der Lieferung Widerrufsrechten, die dem Endkunden nach dem Gesetz zustehen oder freiwillig eingeräumt werden Garantien, Gewährleistung und Kundendienst Seite
7 1.3 Spätestens bei Vertragsschluss wird dem Endkunden auf Verlangen ein Auftragsformular (z. B. Auftragsbestätigung oder Bestellschein) vorliegen, aus dem folgendes hervorgeht: Art und Umfang der Bestellung Name und vollständige Anschrift des Verkäufers sowie zusätzlich Name und Anschrift des Mitgliedsunternehmens, wenn dieses nicht der Verkäufer ist Die Angaben und Erläuterungen nach vorstehender Ziffer Widerrufsrecht Unabhängig davon, ob gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, wird dem Endkunden ein Widerrufsrecht eingeräumt, nach dem er seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt widerrufen und erworbene Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben kann. 3. Werbung für Produkte 3.1 Alle Werbeaussagen werden so gestaltet, dass es nicht zu einer Irreführung von Endkunden kommt oder in anderer Weise gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Dazu gilt insbesondere folgendes: Es werden keine übertriebenen oder unwahren Werbeaussagen gemacht Vergleiche mit Produkten anderer Unternehmen werden grundsätzlich unterlassen, es sei denn der Vergleich ist wahr, sachlich gehalten, beruht auf nachprüfbaren Tatsachen und dient einem besonderen Aufklärungsinteresse der Endkunden Negative oder herabsetzende Äußerungen über Produkte anderer Unternehmen werden in jedem Fall unterlassen Seite
8 3.2 Auf Testergebnisse sowie persönliche Empfehlungen und Erfahrungen wird nur dann Bezug genommen, wenn diese zutreffend, autorisiert und nicht veraltet sind. 3.3 Vertriebspartner machen gegenüber Endkunden mündliche Zusicherungen zu Produkten nur, wenn sie hierzu ausdrücklich von ihrem Mitgliedsunternehmen ermächtigt sind. 4. Belieferung 4.1 Jede Bestellung eines Endkunden wird vertragsgemäß abgewickelt. Die Belieferung erfolgt spätestens innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, es ist ein anderer Liefertermin vereinbart. 4.2 Wenn eine Bestellung nicht ausgeführt werden kann, ist der Endkunde hierüber unverzüglich zu informieren; Vorauszahlungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, zu erstatten. Seite
9 Regeln für das Verhalten der Mitgliedsunternehmen untereinander, gegenüber Vertriebspartnern sowie unter Vertriebspartnern 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Die Mitgliedsunternehmen und ihre Vertriebspartner beachten untereinander ungeachtet der bestehenden Wettbewerbssituation die Grundsätze der Fairness und Lauterkeit. 1.2 Die Mitgliedsunternehme n beachten gegenüber ihren Vertriebspartnern den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. 1.3 Die Mitgliedsunternehmen und ihre Vertriebspartner grenzen sich jederzeit und deutlich von Sekten und anderen religiösen oder spirituellen Vereinigungen ab, ebenso von illegalen und unseriösen Vertriebssystemen, insbesondere Pyramiden- und Schneeballsystemen. 2. Anwerben von Vertriebspartnern 2.1 Beim Anwerben von Vertriebspartnern werden die Verdienst- und Geschäftsmöglichkeiten einschließlich des Marketingplanes wahrheitsgemäß, vollständig, verständlich und ohne Übertreibungen dargestellt und erläutert. Es wird auch auf die gewöhnlich anfallenden Kosten- und Aufwendungen hingewiesen. Seite
10 2.2 Mit Einkommensbeispielen von Vertriebspartnern darf nur dann geworben werden, wenn dies autorisiert und zutreffend ist, sowie zudem darauf hingewiesen wird, dass es keine Garantie für ein bestimmtes Einkommen gibt und der persönliche Erfolg eines Vertriebspartners von vielen Umständen und insbesondere der persönlichen Eignung und dem persönlichen Einsatz abhängt. 2.3 Unlauteres Abwerben von Vertriebspartnern eines anderen Mitgliedsunternehmens wird unterlassen und in keiner Weise unterstützt. Dies gilt insbesondere für: Das Abwerben ganzer Strukturen durch gleichzeitige systematische Ansprache mehrere Vertriebspartner (z.b.: Massen- Mailings, Abtelefonieren von Rufnummernlisten etc.) Negative oder herabsetzende Äußerungen über andere Mitgliedsunternehmen, insbesondere über die Verdienst- und Geschäftsmöglichkeiten sowie über die Produkte Das Verleiten zum Vertragsbruch Das Anbieten und Bezahlen von Geldbeträgen an Vertriebspartner als Gegenleistung für einen Wechsel ( Kopfgelder ) Die Ansprache von Vertriebspartnern im Namen des anderen Mitgliedsunternehmens mit dem Ziel, sie für das eigene Unternehmen zu gewinnen Seite 10
11 3. Vertragsverhältnis der Mitgliedsunternehmen mit ihren Vertriebspartnern 3.1 Die Mitgliedsunternehmen schließen mit ihren Vertriebspartnern zu Beginn der Zusammenarbeit einen schriftlichen Vertrag, aus dem sich die wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben. Dort weisen die Mitgliedsunternehmen ihre Vertriebspartner auch auf deren gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere nach Steuer-, Sozialversicherungs- und Gewerberecht hin. 3.2 Den Vertriebspartnern werden keine unverhältnismäßigen vertraglichen Verpflichtungen auferlegt. Es werden insbesondere keine unverhältnismäßig hohen Eintritts-, Trainings-, Franchise- und ähnliche Gebühren gefordert oder unverhältnismäßige Vergütungen für Werbematerialien verlangt. Soweit die Mitgliedsunternehmen von ihren Vertriebspartnern diesbezügliche Gebühren oder Vergütungen fordern, muss diesen immer eine adäquate und unmittelbare Gegenleistung des Mitgliedsunternehmens gegenüberstehen. 3.3 Unabhängig davon, ob gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, wird dem Vertriebspartner das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Nach einem Rücktritt nimmt das Mitgliedsunternehmen alle vom Vertriebspartner erworbenen Produkte einschließlich Werbematerial und sonstiger Hilfsmittel zurück, wenn und soweit diese ungebraucht sowie wiederverkaufsfähig sind, und erstattet den dafür gezahlten Kaufpreis in voller Höhe. Seite 11
12 4. Lagerhaltung bei Vertriebspartnern 4.1 Die Mitgliedsunternehmen werden ihre Vertriebspartner nicht dazu anhalten oder sie durch wirtschaftliche Anreize dazu veranlassen, unverhältnismäßig hohe Lagerbestände anzulegen. Gleiches gilt für die Verpflichtung zum regelmäßig wiederkehrenden Bezug von Produkten. Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere zu berücksichtigen: die realistischerweise zu erwartenden Arbeitsmöglichkeiten des Vertriebspartners, die Art der Produkte sowie die Grundsätze des Unternehmens zur freiwilligen Rücknahme erworbener Produkte. 4.2 Die Mitgliedsunternehmen weisen ihre Vertriebspartner ausdrücklich darauf hin, dass eine unverhältnismäßige Lagerhaltung nicht gewünscht ist und treffen geeignete Maßnahmen, diese zu verhindern. 4.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Vertriebspartner kann dieser innerhalb der letzten 12 Monate vor Beendigung erworbene Produkte unverzüglich an das Mitgliedsunternehmen zurückgeben, wenn und soweit diese ungebraucht sowie wiederverkaufsfähig sind. Macht der Vertriebspartner von diesem Recht Gebrauch, erstattet das Mitgliedsunternehmen den für die Produkte gezahlten Kaufpreis; wenn das Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner länger als 90 Tage bestand, kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal 10 % des gezahlten Kaufpreises in Abzug gebracht werden. 5. Abrechnung und Auszahlung von Vergütungen Die Mitgliedsunternehmen erstellen für ihre Vertriebspartner in regelmäßigen Abständen Abrechnungen über die, den Vertriebspartnern zustehenden Vergütungen, die alle nach dem Vertragsverhältnis für die Vergütung maßgeblichen Daten enthalten und zahlen die sich danach ergebenden Vergütungen unverzüglich an den Vertriebspartner aus. Seite 12
13 Durchsetzung der Verhaltensstandards 1. Verantwortlichkeit der Mitgliedsunternehmen 1.1 Die Erstverantwortung für die Einhaltung der Verhaltensstandards liegt bei den Mitgliedsunternehmen. Beschwerden über Verstöße sind zunächst an das betroffene Mitgliedsunternehmen zu richten. Dieses hat alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um der Beschwerde abzuhelfen. 1.2 Jedes Mitgliedsunternehmen hat spezielle Strukturen zur Bearbeitung von Beschwerden einzurichten sowie alle eingegangenen Beschwerden und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen zu dokumentieren. 2. Kontrolle durch Ombudsmann 2.1 Die Einhaltung der Verhaltensstandards wird durch einen unabhängigen Ombudsmann überwacht. Dieser wird durch Beschluss des Vorstandes eingesetzt. 2.2 Der Ombudsmann entscheidet über alle strittig gebliebenen Beschwerden von Endkunden, Vertriebspartnern und Mitgliedsunternehmen, in denen eine Verletzung der Verhaltensstandards durch Vertriebspartner oder Mitgliedsunternehmen behauptet wird. Das Recht, die ordentlichen Gerichte anzurufen, bleibt unberührt. Seite 13
14 2.3 Wenn und soweit der Ombudsmann eine Beschwerde für begründet hält, kann er das betroffene Mitgliedsunternehmen zu allen Maßnahmen auffordern, die geeignet und erforderlich sind, um der Beschwerde abzuhelfen. Dabei kann er insbesondere Folgendes fordern: Die Stornierung von Aufträgen Die Rücknahme von Waren Die Erstattung von Zahlungen Die Ermahnung oder Abmahnung von Vertriebspartnern Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertriebspartner Dem Unternehmensverband die durch das Verfahren und durch den Ombudsmann entstanden Kosten und Auslagen zu erstatten 2.4 Wenn und soweit Maßnahmen nach vorstehender Ziffer 2.3 dem Ombudsmann als nicht ausreichend erscheinen, kann er außerdem dem Vorstand des Unternehmensverbandes empfehlen, weitere Maßnahmen gegenüber dem Mitgliedsunternehmen einzuleiten. Dabei kann er insbesondere folgende Empfehlungen aussprechen: Die Ermahnung oder Abmahnung des betroffenen Mitgliedsunternehmens Dem Mitgliedsunternehmen eine Geldstrafe von bis zu aufzuerlegen, die entweder dem Unternehmensverband oder dem Beschwerdeführer oder einer gemeinnützigen Institution zu Gute kommt Den Ausschluss des Mitgliedsunternehmens Die Bekanntmachung von Maßnahmen Seite 14
15 3. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden 3.1 Jede Beschwerde muss schriftlich (Brief, Fax oder ) erfolgen. In der Beschwerde ist der Sachverhalt, auf dem die Beschwerde beruht, im Einzelnen und konkret darzustellen, außerdem ist die Regelung der Verhaltensstandards, deren Verletzung geltend gemacht wird, anzugeben. 3.2 Jede Beschwerde ist zunächst an das betroffene Mitgliedsunternehmen zu richten. Dieses hat binnen 10 Werktagen schriftlich zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und in welchem Umfang es die Beschwerde für begründet hält und welche Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet wurden. 3.3 Wenn Maßnahmen nach vorstehender Ziffer 3.2 nicht oder nicht fristgemäß eingeleitet werden oder nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht zu einer zufriedenstellenden Abhilfe geführt haben, kann der Beschwerdeführer die Beschwerde sowie die Stellungnahme des betroffenen Mitgliedsunternehmens dem Vorstand des Unternehmensverbandes zuleiten. Der Vorstand legt die Beschwerde unverzüglich dem Ombudsmann vor, es sei denn, die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet. Der Ombudsmann entscheidet, gegebenenfalls nach weiterer Anhörung des Beschwerdeführers und des betroffenen Mitgliedsunternehmens, abschließend und innerhalb angemessener Frist über die Beschwerde und Maßnahmen nach vorstehenden Ziffern 2.3 und 2.4. Das Verfahren sowie Entscheidung des Ombudsmannes sind dabei für den Beschwerdeführer kostenfrei, eigene Kosten werden ihm jedoch nicht erstattet. Der Unternehmensverband Direktvertrieb veröffentlicht die Verhaltensstandards und stellt sie jedem Interessenten kostenlos zur Verfügung. Seite 15
16 Unternehmensverband Direktvertrieb e. V. Westhafen Tower Westhafenplatz Frankfurt T F info@uv-dv.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrAllgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
Mehr2 Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung
The Wine Online-Shop und Wein Events AGB & Kundeninfo Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 2 Vertragsschluss 3 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts 4 Preise
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der stressfrei UG (haftungsbeschränkt) für die Erbringung von Dienstleistungen Stand Juli 2017 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der stressfrei UG
MehrORDAT Vertragsbedingungen für Dienstleistungen
ORDAT Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Durchführung der Dienstleistung... 3 3 Mitwirkungspflichten... 3 4 Nutzungsrechte... 3 5 Laufzeit...
MehrVerhaltensstandards des Direktvertriebs. Mit Fairness zum Erfolg
Verhaltensstandards des Direktvertriebs Mit Fairness zum Erfolg Impressum Herausgeber: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.v. Bundesallee 221 10719 Berlin www.direktvertrieb.de Grafische Gestaltung:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II 397. Verordnung: Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung 397.
MehrUnternehmensrichtlinien für die Zusammenarbeit mit unabhängigen Handelsvertretern
Unternehmensrichtlinien für die Zusammenarbeit mit unabhängigen Handelsvertretern Inhaltsverzeichnis Allgemeines Geschäftsverhalten unabhängige Handelsvertreterschaft 2 AGB Steuern und soziale Abgaben
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrAllgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online Shop geschlossenen Verträge zwischen uns, der und Plattfuss
MehrEUROPÄISCHER VERHALTENS- CODEX FÜR DEN DIREKTVERTRIEB ( E V D )
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSKAMMER EWIV BRÜSSEL ZENTRALSTELLE FÜR DEN DIREKTVERTRIEB B-1040 Bruxelles, Rue Abbé Cuypers 3 EUROPÄISCHER VERHALTENS- CODEX FÜR DEN DIREKTVERTRIEB ( E V D ) A. Grundsätzliche Bemerkungen
MehrKawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrInformationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman
MehrDresdener Bigband 50plus e.v.
Dresdener Bigband 50plus e.v. Satzung des Vereins Dresdener Bigband 50plus 1 Name Der Verein führt den Namen Dresdener Bigband 50plus. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
MehrInformations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab )
Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab 13.06.2014) 312d Abs.1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2 Abschriften und Bestätigungen
MehrWÜRZBURGER GRILLSCHULE
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise
MehrFahrner ACADEMY GmbH Cresbacher Straße 6, D Dornstetten. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen Diese Geschäftsbedingungen der Fahrner ACADEMY GmbH, gelten für alle Leistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Kursen, Trainingseinheiten
MehrH21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung
H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.
Mehr(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen 6. Eigentumsvorbehalt
MehrSatzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr
des Vereins Satzung Altstadtfreunde Nürnberg e.v. in der Fassung vom 26.06.2012 1 Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Altstadtfreunde Nürnberg e. V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/Vertragssprache 3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen
MehrLook-Tierschutzverein Deutschland e.v. Verkäuferbedingungen
Look-Tierschutzverein Deutschland e.v. Verkäuferbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die vorliegenden Verkäuferbedingungen gelten in Ergänzung und bei Widersprüchen vorrangig zu den zwischen den Parteien
MehrGeschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein
1 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein
MehrDeutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Bundesleitung. Kommentierung der Satzung der Deutschen Pfadinderschaft Sankt Georg
Kommentierung der Satzung der Deutschen Pfadinderschaft Sankt Georg Ausschlussordnung nach Ziffer 14 der Verbandssatzung Stand der Satzung: Dezember 2015 Stand der April 2016 1 von 11 1. Der Ausschluss
MehrSatzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.
Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am
MehrMerkblatt 6/14 Beiblatt
Merkblatt 6/14 Beiblatt Telefonnummer, u.a.) 3. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (inkl. Steuern und Abgaben) bzw. Art der Preisberechnung; ggf. Fracht-, Liefer-, oder Versandkosten bzw. Hinweis
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt) Seite: 1 von 5 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen
MehrVerhaltensstandards des Direktvertriebs. Mit Fairness zum Erfolg
Verhaltensstandards des Direktvertriebs Mit Fairness zum Erfolg Impressum Herausgeber: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.v. Bundesallee 221 10719 Berlin www.direktvertrieb.de Ausgabe 2014 gültig
MehrSatzung des Vereins. Schulverein der Ostsee-Schule Wismar. 1 Name, Sitz und Rechtsform
(1) Der Verein führt den Namen: Satzung des Vereins Schulverein der Ostsee-Schule Wismar Schulverein der Ostsee-Schule Wismar 1 Name, Sitz und Rechtsform (2) Der Verein hat seinen Sitz in 23970 Wismar,
MehrSatzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
MehrWIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.:
WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT UND MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR FÜR VERBRAUCHER DIGITALE INHALTE Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
MehrGesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.
Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein trägt den Namen Gesellschaft zur Förderung des Planetariums
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1) Allgemeines Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Verein ÖSTERREICHISCHER BIOMASSE-VERBAND (im folgenden kurz
MehrSatzung des Verbund der Vereine e.v.
Satzung des Verbund der Vereine e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Verbund der Vereine e.v. Der Sitz des Vereins ist Cottbus. Geschäftsjahr ist das
MehrMuster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel
Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend
MehrReisen mit Rollstuhl e.v.
Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins
MehrSatzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart
Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er
MehrFreifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013
Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in
MehrHomöopathischer Verein Stuttgart-Möhringen e.v.
Homöopathischer Verein Stuttgart-Möhringen e.v. SATZUNG Eingetragen beim Vereinsregister Stuttgart unter VR 680 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Homöopathischer Verein Stuttgart
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht
MehrMerkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich
Merkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Ab dem 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in der Bundesrepublik in Kraft. Das Verbraucherschutzrecht
MehrSatzung der Graphischen Gesellschaft zu Berlin Vereinigung der Freunde des Kupferstichkabinetts e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Graphischen Gesellschaft zu Berlin Vereinigung der Freunde des Kupferstichkabinetts e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt den Namen Graphische Gesellschaft zu Berlin Vereinigung
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrVermittlungsbedingungen für das Empfehlen und Verdienen Programm. Rahmenvertrag. der
Vermittlungsbedingungen für das Empfehlen und Verdienen Programm Rahmenvertrag der Inventorum GmbH Voltastraße 5 Gebäude 10, 5. OG 13355 Berlin nachfolgend: Inventorum 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss,
MehrGeschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein - in der Fassung vom 5. März
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein - in der Fassung vom 5. März 2016-1 Name und Sitz Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
MehrSatzung. Name und Sitz
Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Troisdorf- Eschmar e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Troisdorf-Eschmar
MehrVertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei
Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte
MehrSatzung und Geschäftsordnung des F. C. Bayern Fan-Club Konnersreuth
Satzung und Geschäftsordnung des F. C. Bayern Fan-Club Konnersreuth Satzung des F. C. Bayern Fan-Club Konnersreuth 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen: F. C. Bayern Fan-Club Konnersreuth 2. Der
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen 1 Geltungsbereich 2 Vertragsschluss 3 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts 4 Preise und Zahlungsbedingungen 5 Liefer- und Versandbedingungen
MehrDer Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
MehrSatzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v. Aife Er soll in das
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrSatzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der VGB Verlagsgruppe Bahn
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VGB Verlagsgruppe Bahn Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht 5.
MehrSatzung des Vereins Sternwarte Südheide
- 1 - Satzung des Vereins Sternwarte Südheide 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Sternwarte Südheide. Er soll in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lüneburg eingetragen werden. Nach der
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden
MehrHoppetosse. Förderverein des ev. Kindergarten und Familienzentrum Villa Kunterbunt. Satzung vom
Satzung vom Förderverein Hoppetosse des ev. Kindergarten und Familienzentrum Der Verein führt den Namen: 1 Bezeichnung Förderverein Hoppetosse, des ev. Kindergarten und Familienzentrum und hat seinen Sitz
MehrBeitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v.
Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v. 1 Grundlage (1) Die Beitragsordnung regelt verbindlich alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den
Mehr3. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen.
Deutschlands Organisierte Tätowierer Vereinigung e.v. SATZUNG 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen: Deutschlands Organisierte Tätowierer Vereinigung e.v. 2. Sitz des Vereins ist Düsseldorf 3. Der
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrGeocaching Rhein-Main e. V. Waldallee Eppstein / Ts.
Vereinssatzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Geocaching Rhein-Main. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." Der Sitz des Vereins ist Eppstein im
MehrProduktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
Mehr- Ausfertigung Stadtwerke -
- Ausfertigung Stadtwerke - Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für einen Jahresverbrauch bis zu 100.000 kwh für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke SWF-Gewerbe 12 (10G-SWF12)
MehrSatzung. Neues Wohnen in Werne e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen: Neues Wohnen
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrInformationsblatt für Verbraucher
Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder
MehrORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf)
ORDAT für die Überlassung von Software (Kauf) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung...
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrMuster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge
Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrMuster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft
MehrFC Potsdam Sanssouci e.v. Satzung. Inhalt : 1. Name,Sitz,Geschäftsjahr. 2.Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
FC Potsdam Sanssouci e.v. Satzung Inhalt : 1. Name,Sitz,Geschäftsjahr 2. Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit 3. Mitgliedschaft 4. Rechte und Pflichten 5. Organe 6. Mitgliederversammlung 7. Wählbarkeit
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, 87561 Oberstdorf 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Gitarrenbaumeister Florian Jäger
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrRechtsabteilung Lizenzvertrag
Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger
MehrRESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.
Mehr1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Fernabsatz Verbraucher - Fassung vom Mai
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fernabsatz Verbraucher - Fassung vom Mai 2014 - Ihr Kaufvertrag kommt zustande mit Brennholz-Service Andreas Züfle Urnagolderstr. 36 72297 Seewald-Besenfeld Diese Adresse
MehrS a t z u n g. Sportschule Via Nova Kornwestheim e.v.
S a t z u n g des Vereins Sportschule Via Nova Kornwestheim e.v. Name Der Verein führt den Namen Sportschule Via Nova Kornwestheim. 1 Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener
Mehr"Kraichgau Getreide Erzeugergemeinschaft e.v."
Satzung I. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1 Der Verein führt den Namen "Kraichgau Getreide Erzeugergemeinschaft e.v." Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz
MehrVERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.
n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung
MehrVorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 3,49 /Monat G.) SEPA-Lastschrift-Mandat
Nutzungsvertrag abgeschlossen zwischen Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH, FN 282568t, Postfach 298, Böhmerwaldstraße 3, A - 4021 Linz Kunde wirbt Kunde Vertriebscode/Kundennummer: und A.) Kunde Vorangestellter
MehrSatzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
MehrV e r e i n s s a t z u n g
V e r e i n s s a t z u n g des Fördervereins der Stiftung Internationale Stiftung Neurobionik e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Förderverein der Stiftung Internationale Stiftung
Mehr195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes
MehrSatzung des Vereins Technikmuseum Kassel
Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel 02.09.2005 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Technikmuseum Kassel mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2) Der Verein hat seinen
MehrAktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit
MehrFörderverein Krankenhaus Herrenberg S A T Z U N G
Geänderte Satzung laut Beschluss vom 7. Oktober 2008 Förderverein Krankenhaus Herrenberg S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Krankenhaus
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, fipü-fingerpüppchen, Johannesstraße 31, 44137 Dortmund und unseren Kunden. Besondere Aufmerksamkeit möchten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH Die imovo GmbH ist ein überregional operierendes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Geschäftstätigkeit für unsere
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren: Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrVolldampf für Kinder e.v. Satzung
Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Mehr