Studienplan. Medizintechnik. für den Bachelorstudiengang. Ausgabe B vom (gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom
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- Volker Fischer
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1 Studienplan für den Bachelorstudiengang Medizintechnik vom (gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom )
2 Inhalt Gesetzliche Grundlagen... 3 Studienplaninhalt... 3 Änderungsdienst Studienplan für den ersten Studienabschnitt Studienplan für den zweiten Studienabschnitt Studienplan für den zweiten Studienabschnitt für die Vertiefungsrichtung Elektrotechnik/Informationstechnik (EI) Studienplan für den zweiten Studienabschnitt für die Vertiefungsrichtung Mechatronik/Feinwerktechnik (MF) Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule der Gruppe 1 (fachspezifische Vertiefung) Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul der Gruppe 1 für die Vertiefungsrichtung Elektrotechnik/ Informationstechnik (EI) Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul der Gruppe 1 für die Vertiefungsrichtung Mechatronik/Feinwerktechnik (MF) Praktisches Studiensemester Praktikum Ausbildungsziel Ausbildungsinhalt Lehrveranstaltungen zum Praxissemester Praxisseminar (2 SWS) Organisation Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Besonderheiten Auslandspraktika Anerkennung gleichwertiger Leistungen Bachelorarbeit (Abschlussarbeit) Allgemeines Prüfungen und Gesamtnote Anträge, Beschwerden und Widersprüche zu Prüfungsangelegenheiten Übergeordnete Vorschriften Fächer- und Modulbeschreibungen Erstelldatum Seite 2 von 12
3 Gesetzliche Grundlagen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik an der Georg-Simon-Ohm- Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Nürnberg (SPO B-MED). Studienplaninhalt Dieser Studienplan enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Regularien für den Studienablauf, insbesondere die Aufteilung eines Moduls bezüglich der enthaltenen Fächer, die Aufteilung der angegebenen Semesterwochenstunden eines Moduls bzw. Faches auf die jeweiligen Studiensemester, die Zuordnung zu einer der Lehrveranstaltungsarten Seminaristischer Unterricht (SU), Seminar (S), Praktikum (Pr), Projekt (Pro) und Übung (Ü), die Prüfungsart und Prüfungsdauer, die Studienziele und -inhalte der Fächer, die zur Vertiefung möglichen fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule der Gruppe 1, nähere Bestimmungen zur Auswahl und Belegung des fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmoduls der Gruppe 1 und der Wahlpflichtfächer der Gruppe 2 nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungs- und Teilnahmenachweise, die Ziele und Inhalte des praktischen Studiensemesters und der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sowie deren Form und Organisation nähere Bestimmungen zur Anmeldung und Durchführung der Abschlussarbeit, die Festlegung der Unterrichtssprache für jedes Fach, soweit diese nicht Deutsch ist In-Kraft-Treten Dieser Studienplan tritt zum 01. Oktober 2010 in Kraft. Abkürzungen und Kennzeichnungen AWPF BA FR FWPF FWPM GOp LN Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach Bachelorarbeit (einschl. Dokumentation) Fakultätsrat Fachwissenschaftliche/s Wahlpflichtfach / Wahlpflichtfächer Fachwissenschaftliche/s Wahlpflichtmodul/e Grundlagen- und Orientierungsprüfung Leistungsnachweis LP LV mdlp MH PA Pr Pro Leistungspunkte Lehrveranstaltung mündliche Prüfung Modulhandbuch Projektarbeit (einschl. Dokumentation) Praktikum Projekt S schrp SPO SU SWS Ü WPF Seminar Schriftliche Prüfung Studien- und Prüfungsordnung seminaristischer Unterricht Semesterwochenstunde Übung Wahlpflichtfach / Wahlpflichtfächer Erstelldatum Seite 3 von 12
4 Änderungsdienst Aus- ersetzt durch gültig ab Grundlage bestehend aus den Ausgabeständen gabe Seite Seite der Seiten A neu FR v A A A A A A A A A A A A B 1, 4, 6,7,8 1, 4, 6,7, FR v B A A B A B B B A A A A Erstelldatum Seite 4 von 12
5 1. Studienplan für den ersten Studienabschnitt Lfd. Fach / Modul SWS Leistungs - 1. Semester 2. Semester Art des Prfg.- Leistungs - Bemerkung Nr punkte SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP Leistungs- dauer nachweis nachweises Min. nach dem 1 Ingenieurmathematik Ingenieurmathematik /1/0/0 7 schrp Sem. GOp 1.2 Ingenieurmathematik /1/0/0 7 schrp Sem. 2 Elektrotechnik Elektrotechnik /2/0/0 7 schrp Sem. GOp 2.2 Elektrotechnik /2/0/0 7 schrp Sem. 3 Informatik Informatik-Grundlagen 4 5 4/0/0/0 5 schrp Sem. 3.2 Informatik /0/2/0 4 schrp Sem. 4 Mechanik Konstruktion /0/0/0 3 0/0/2/0 2 schrp Sem. GOp 4.2 Technische Mechanik 6 7 2/2/0/0 4 2/0/0/0 3 schrp Sem. 5 Einführung in die Medizin Medizin /0/0/0 3 schrp Sem. 5.2 Angewandte Statistik und 4 4 2/0/0/0 2 0/0/2/0 2 schrp Sem. Versuchsplanung in der Medizin 5.3 Physik 4 4 2/0/0/0 2 2/0/0/0 2 schrp Sem. Summe SWS / LP Lesehilfe am Beispiel von Fach 4.1 im Modul Nr. 4: Das Fach "Konstruktion 1" umfasst insgesamt 4 SWS und erbringt 5 Leistungspunkte. Es findet im ersten Semester mit 2 SWS SU statt, im zweiten Semester mit 2 SWS Ü. Nach dem ersten Semester findet eine schriftliche Prüfung von 90 Min. Dauer statt. Unterrichtssprache für die Fächer/ Module Nr. 1 bis 5 ist Deutsch. Bei Bedarf können vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen einzelne Lehrveranstaltungen auch in Englisch durchgeführt werden. Soweit ein Fach außer SU auch S und/oder Pr enthält, ist die erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung zur Anerkennung des Fachs. Bei S und Pr besteht Anwesenheitspflicht. 2 Studienplan für den zweiten Studienabschnitt Ab dem 3. Semester unterscheidet sich der Studienplan gemäß der von den Studierenden vorher gewählten Vertiefungsrichtung. Es werden zwei Vertiefungsrichtungen angeboten: - Elektrotechnik/Informationstechnik (EI) - Mechatronik/Feinwerktechnik (MF) Erstelldatum Seite 5 von 12
6 2.1 Studienplan für den zweiten Studienabschnitt für die Vertiefungsrichtung Elektrotechnik/Informationstechnik (EI) Lfd. Fach / Modul SWS LP 3. Sem. 4.Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Art des Prfg.- Leistungs- Bemerkung Nr SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP Leistungs- dauer nachweis nachweis. Min nach dem 6 Einführung in medizinische Verfahren und Arbeitsweisen Medizin /0/0/0 5 schrp Sem. 6.2 Technical and Medical English 2 2 2/0/0/0 2 LN 4. Sem. 1)2) 7 Informations- und Kommunikationstechnik Informatik /0/1/0 5 schrp Sem. 7.2 Objektorientierte Programmierung 4 4 2/0/2/0 4 schrp Sem. 7.3 Software-Engineering 2 3 2/0/0/0 3 schrp Sem. 7.4 Datennetze 4 5 2/0/2/0 5 schrp Sem. 8 Datenakquisition Elektrische Messtechnik 4 4 2/0/2/0 4 schrp Sem. 8.2 Mikrocomputertechnik 4 4 2/0/0/0 2 1/0/1/0 2 schrp Sem. 9 Elektronik Elektronik /0/2/0 7 schrp Sem. 9.2 Elektronik /0/2/0 7 schrp Sem. 10 Signale und Systeme Systemtheorie u. digitale Signalverarbeitung 6 7 4/2/0/0 7 schrp Sem Regelungstechnik 6 7 4/0/2/0 7 schrp Sem. 11 Bildgebende Systemtechnik /0/2/0 10 schrp Sem. 2) in der Medizin 12 Medizinische Elektronik und /0/2/0 10 schrp Sem. 2) Messtechnik 13 Fachwissenschaftl. WPM der Gruppe schrp Sem. 2 ) siehe (Fachspezifische Vertiefung) Modellierung von Systemen und 4 5 Prozessen für die Medizintechnik 14.1 Modellbildung und Simulation 2 2 2/0/0/0 2 LN 7. Sem. 1) 2) 14.2 Qualitätsmanagement und Zulassungsverfahren 2 3 2/0/0/0 3 schrp Sem. 1) in der Medizintechnik Interdisziplinäres Projekt ) 15.1 Projektarbeit Pro 8 6. Sem 3) 4) 8) 15.2 Projektbegleitendes Seminar 2 2 0/0/0/2 2 LN 6. Sem 3) 4) 5) 16 Abschlussarbeit Bachelorarbeit 12 BA Bachelorseminar LN 7. Sem. 1) 6) 17 Praxissemester Praxisteil 24 Pro Praxisseminar 2 2 0/0/0/2 2 LN 5. Sem. 1) 2) 17.3 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen LN 5. Sem. 1) 2) 7) siehe WPF-Angebot Summe SWS / LP Gesamtes Studium SWS / /LP Erstelldatum Seite 6 von 12
7 2.2 Studienplan für den zweiten Studienabschnitt für die Vertiefungsrichtung Mechatronik/Feinwerktechnik (MF) Lfd Fach / Modul SWS LP 3. Sem 4.Sem. 5. Sem 6. Sem. 7. Sem. Art des Prfg Leistungs- Bemerkung Nr SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP SU/Ü/Pr/S LP Leistungs- dauer nachweis nachweis. Min nach dem 6 Einführung in medizinische Verfahren und Arbeitsweisen Medizin /0/0/0 5 schrp Sem. 6.2 Technical and Medical English 2 2 2/0/0/0 2 LN 4. Sem. 1) 2) 7 Mechatronik Konstruktion /0/0/0 4 schrp Sem. 0/2/0/0 2 LN 4. Sem. 7.2 Werkstofftechnik 6 7 4/0/0/0 4 0/0/2/0 3 schrp Sem. 8 Mechatronik Mechatronische Komponenten 4 5 2/0/2/0 5 schrp Sem. 8.2 Technische Optik 4 5 4/0/0/0 5 schrp Sem. 9 Elektronik Mikrocomputertechnik 4 4 2/0/0/0 2 1/0/1/0 2 schrp Sem. 9.2 Elektronische Bauelemente/Elektronik /0/0/0 2 schrp Sem. 9.3 Elektronische Bauelemente/Elektronik /0/0/0 5 schrp Sem. 9.4 Elektromagnetische Verträglichkeit 4 5 2/0/2/0 5 schrp Sem. 10 Signale und Systeme Messtechnik 6 7 4/0/0/0 5 0/0/2/0 2 schrp Sem Systemtheorie u. digitale 6 7 4/2/0/0 7 schrp Sem. Signalverarbeitung 11 Bildgebende Systemtechnik /0/2/0 10 schrp Sem. 2) in der Medizin 12 Medizinische Gerätetechnik /0/2/0 10 schrp Sem. 2) 13 Fachwissenschaftl. WPM der Gruppe schrp Sem. 2 ) siehe (Fachspezifische Vertiefung) Modellierung von Systemen und 4 5 Prozessen für die Medizintechnik 14.1 Modellbildung und Simulation 2 2 2/0/0/0 2 LN 7. Sem. 1) 2) 14.2 Qualitätsmanagement und Zulassungsverfahren in der Medizintechnik 2 3 2/0/0/0 3 schrp Sem. 1) 15 Interdisziplinäres Projekt ) 15.1 Projektarbeit Pro 8 6. Sem 3) 4) 8) 15.2 Projektbegleitendes Seminar 2 2 0/0/0/2 2 LN 6. Sem 3) 4) 5) 16 Abschlussarbeit Bachelorarbeit 12 BA Bachelorseminar LN 7. Sem. 1) 6) 17 Praxissemester Praxisteil 24 Pro Praxisseminar 2 2 0/0/0/2 2 LN 5. Sem. 1) 2) 17.3 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen LN 5. Sem. 1) 2) 7) siehe WPF-Angebot Summe SWS / LP Gesamtes Studium SWS / /LP Erstelldatum Seite 7 von 12
8 Lesehilfe am Beispiel Modul Nr. 11: Das Modul "Bildgebende Systemtechnik in der Medizin" umfasst insgesamt 8 SWS und erbringt 10 Leistungspunkte. Es wird im 6. Semester mit 6 SWS SU und 2 SWS Ü angeboten. Nach dem 6. Semester findet eine schriftliche Prüfung von 120 Min. Dauer statt. 1) Leistungsnachweise je Fach: Bei Veranstaltungsart SU 2 SWS: Klausur 90 Minuten oder Befragung 20 Minuten SU 4 SWS: Klausur 90 Minuten oder Befragung 30 Minuten Bei Veranstaltungsart S: Ausarbeitungen, Abschlusspräsentation von 15 bis 30 Minuten Dauer zzgl. Diskussion, Befragung Bei Veranstaltungsart Pr: Ausarbeitungen, Befragung 2) Bestehenserheblich für den zweiten Studienabschnitt 3) Ergebnis wird bei der Benotung des Projekts im Verhältnis der Leistungspunkte berücksichtigt. 4) Beide Fächer müssen für sich bestanden sein. Sie tragen zum Gesamtergebnis des Moduls 15 im Verhältnis der Leistungspunkte bei. 5) Das Projektbegleitende Seminar kann nur besucht werden, wenn eine Projektarbeit durchgeführt wird oder wurde 6) Abschlusspräsentation von 30 Minuten Dauer zzgl. Diskussion, Befragung. Ergebnis wird bei der Benotung der Abschlussarbeit im Verhältnis der Leistungspunkte berücksichtigt. 7) Bestehenserheblich für das praktische Studiensemester 8) Die Projektarbeit soll in der Regel erst nach Abschluss der Praxisphase des Praxissemesters begonnen werden. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Betreuer bei geeigneter Themenstellung die Projektarbeit auch früher begonnen werden, frühestens jedoch nach dem Prüfungszeitraum des 4. Semesters. Die Bearbeitung der Projektarbeit während der Praxisphase des Praxissemesters ist jedoch in jedem Falle ausgeschlossen. Außer für Modul 6.2 ist die Unterrichtssprache ist Deutsch. Bei Bedarf können vorbehaltlich verfügbarer Ressourcen einzelne LV zusätzlich in Englisch durchgeführt werden. Soweit ein Fach außer SU auch S und/oder Pr enthält, ist die erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung zur Anerkennung der Leistungspunkte des Fachs. Bei S und Pr besteht Anwesenheitspflicht. Erstelldatum Seite 8 von 12
9 3. Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule der Gruppe 1 (fachspezifische Vertiefung) Das vom Studierenden zu wählende fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodul der Gruppe 1 dient der fachlichen Vertiefung in einem aktuellen Arbeitsgebiet oder einer Kombination von Arbeitsgebieten (Interdisziplinarität) der Medizintechnik, des medizinischen Prozessmanagements, Elektrotechnik und der Informationstechnik. Jedes der wählbaren Module hat einen Umfang von 8 SWS und kann in weitere Fächer unterteilt sein. Der Katalog von fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern der Gruppe 1 wird zu Beginn des Einschreibezeitraums veröffentlicht. Dieser Katalog und die darin bekannt gegebenen Studienziele bzw. Studieninhalte sind verbindlicher Bestandteile dieses Studienpläne. Die Teilnehmerzahl kann für einzelne Lehrveranstaltungen begrenzt werden. Fächer mit weniger als acht Einschreibungen werden in der Regel nicht durchgeführt. Der Einschreibezeitraum und die Einschreibemodalitäten werden durch Aushang bekannt gegeben. Mit der Einschreibung in ein fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul der Gruppe 1 trifft der Student bzw. die Studentin eine verbindliche Wahl, die insbesondere zur Ablegung der für dieses Modul geforderten Leistungsnachweise verpflichtet. Alle fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule der Gruppe 1 müssen mit dem Prädikat Note abgeschlossen werden. Für die Studierenden besteht damit eine erhebliche Wahlfreiheit aus den angebotenen Modulen, so dass aus Gründen der Ressourcen der Fakultät und der studentischen Nachfrage sich nicht immer für alle Module ein überschneidungsfreier Stundenplan sicherstellen lässt. Um die Auswahl zu erleichtern und einen überschneidungsfreien Stundenplan sicherstellen zu können, werden für aktuelle Vertiefungsrichtungen nachfolgend fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule empfohlen, für die die Überschneidungsfreiheit mit dem übrigen Stundenplan sichergestellt wird. 3.1 Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul der Gruppe 1 für die Vertiefungsrichtung Elektrotechnik/ Informationstechnik (EI) Modul Fach SWS LP Modulname/Fachname 7.Sem. Prfg.- Bemerkung Nr. Nr. SU/Ü/Pr/S dauer Min. EIT1 EIT D Visualisierung medizinischer Daten 4/0/4/0 90 Alle Leistungsnachweise sind schriftliche Prüfungen. Die Leistungsnachweise sind nach dem Semester zu erbringen, in dem das Fach angeboten wird. Soweit das Fach außer SU auch S und/oder Pr enthält, ist die erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung zur Anerkennung der Leistungspunkte des Fachs. Bei S und Pr besteht Anwesenheitspflicht. Erstelldatum Seite 9 von 12
10 3.2 Fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul der Gruppe 1 für die Vertiefungsrichtung Mechatronik/Feinwerktechnik (MF) Modul Fach SWS LP Modulname/Fachname 7.Sem. Prfg.- Bemerkung Nr. Nr. SU/Ü/Pr/S dauer Min. MFT Mechatronische Produktentwicklung MFT1/1 2 3 Fertigungsgerechtes Konstruieren 2/0/0/0 90 MFT1/2 4 4 FEM in der Konstruktion 0/2/0/2 MFT1/3 2 3 Werkstoffe in der Mechatronik 2/0/0/0 90 Alle Leistungsnachweise sind schriftliche Prüfungen. Die Leistungsnachweise sind nach dem Semester zu erbringen, in dem das Fach angeboten wird. Soweit das Fach außer SU auch S und/oder Pr enthält, ist die erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung zur Anerkennung der Leistungspunkte des Fachs. Bei S und Pr besteht Anwesenheitspflicht. 4. Praktisches Studiensemester 4.1 Praktikum Ausbildungsziel Einführung in Tätigkeit und Arbeitsmethodik des Ingenieurs anhand eines Projekts aus dem Fachgebiet Medizintechnik Ausbildungsinhalt In signifikanten ingenieurwissenschaftlichen Arbeitsgebieten der Medizintechnik soll nach Möglichkeit nur eine Aufgabenstellung (Projekt) bearbeitet werden. Das Projekt selbst kann Tätigkeiten umfassen, die in verschiedenen Themenbereichen angesiedelt sind, z.b. kann ein Projekt sowohl aus Hard- als auch aus Softwarearbeiten bestehen. Folgende Arbeitsgebiete seien beispielhaft genannt: Produktentwicklung (Hardware und/oder Software), Projektierung, Inbetriebsetzung, Service, Qualitätssicherung. 4.2 Lehrveranstaltungen zum Praxissemester Praxisseminar (2 SWS) Studienziel und Studieninhalte: Siehe Fächerbeschreibung im Modulhandbuch Organisation Das Praxisseminar wird in kleinen Gruppen durchgeführt; es besteht Anwesenheitspflicht. Folgende Leistungen sind zu erbringen: Ein oder mehrere Referate von mindestens 20 Minuten Dauer. Erstellung einer Projektdokumentation von mindestens 20 Seiten Umfang. Weitere Regelungen sind in einem Merkblatt festgelegt, das im Studienbüro erhältlich ist. Erstelldatum Seite 10 von 12
11 4.2.3 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Begleitend zum Praxissemester sind zwei fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer der Gruppe 2 (mit insgesamt 4 SWS) aus einer vorgegebenen Auswahl (Katalog) zu wählen Die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer der Gruppe 2 dienen der Vertiefung bestimmter Arbeitsgebiete nach Wahl der Studierenden. Der Katalog von wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern der Gruppe 2 wird zu Beginn des Einschreibezeitraums veröffentlicht. Dieser Katalog und die darin bekannt gegebenen Studienziele bzw. Studieninhalte sind verbindlicher Bestandteile dieses Studienplans. Die Teilnehmerzahl kann für einzelne Lehrveranstaltungen begrenzt werden. Fächer mit weniger als acht Einschreibungen werden in der Regel nicht durchgeführt. Der Einschreibezeitraum und die Einschreibemodalitäten werden durch Aushang bekannt gegeben. Mit der Einschreibung in ein fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach der Gruppe 2 trifft der Student bzw. die Studentin eine verbindliche Fachwahl, die insbesondere zur Ablegung des für dieses Fach geforderten Leistungsnachweises verpflichtet. Alle fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer der Gruppe 2 müssen mit dem Prädikat Note abgeschlossen werden. 4.3 Besonderheiten Auslandspraktika Studierende, die das Praktikum im Ausland ableisten, können sich auf Antrag von der Anwesenheitspflicht im Praxisseminar befreien lassen. Verpflichtend bleibt jedoch ein Referat von mindestens 20 Minuten Dauer in einem Praxisseminar des Folgesemesters sowie die Erstellung des Organisationsberichts und der Projektdokumentation. Weiterhin sind die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und ihre Leistungsnachweise nachzuholen. Weitere Einzelheiten sind in einem Merkblatt festgelegt, das im Studienbüro erhältlich ist Anerkennung gleichwertiger Leistungen In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine vorangegangene berufliche Tätigkeit auf Antrag ganz oder teilweise auf das praktische Studiensemester angerechnet werden, wenn diese Tätigkeiten den Ausbildungszielen und -inhalten entspricht. Die Entscheidung hierüber trifft die Prüfungskommission In jedem Fall sind die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und ihre Leitungsnachweise zu absolvieren. 5. Bachelorarbeit (Abschlussarbeit) Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen zur Durchführung der Bachelorarbeit sind der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen. Um die Ausgabe eines Themas hat sich der Student bzw. die Studentin bei einem Dozenten oder einer Dozentin seiner/ihrer Wahl selbst zu bemühen. Der Umfang soll so angelegt sein, dass die Bachelorarbeit bei zusammenhängender, ausschließlicher Bearbeitung in drei Monaten fertiggestellt werden kann. Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zwei Exemplaren im Studienbüro einzureichen. Bei Fristversäumnis wird die Bachelorarbeit mit der Note 5 bewertet. In Ausnahmefällen kann die Prüfungskommission Fristverlängerung gewähren. Der schriftliche Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin direkt an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu richten. Für die Benotung der Bachelorarbeit gilt 22 der APO. Weitere Einzelheiten sind in einem Merkblatt geregelt, das im Sekretariat der Fakultät efi erhältlich ist. Erstelldatum Seite 11 von 12
12 6. Allgemeines 6.1 Prüfungen und Gesamtnote Für die Organisation der Prüfungen, die Bildung der Gesamtnote, die Durchführung der Bachelorarbeit sowie sonstige rechtliche Fragen gelten die SPO B-MED sowie die darin zitierten übergeordneten Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die wesentlichen Bestimmungen hieraus sind den Informationsschriften und den Aushängen des Studienbüros zu entnehmen. 6.2 Anträge, Beschwerden und Widersprüche zu Prüfungsangelegenheiten Anträge, Beschwerden und Widersprüche sind grundsätzlich schriftlich an das Studienbüro zu richten. 6.3 Übergeordnete Vorschriften Für die Organisation der Prüfungen, die Bildung der Gesamtnote, die Durchführung der Bachelorarbeit sowie sonstige rechtliche Fragen gelten die SPO B-MED sowie die darin zitierten übergeordneten Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung. 6.4 Fächer- und Modulbeschreibungen Diese sind im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Medizintechnik zu finden. Erstelldatum Seite 12 von 12
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