Hoher Besuch in Bonn Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu Gesprächen in der Bundesnetzagentur. Zeitschrift für Unternehmen, Verbraucher und Medien
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1 AUSGABE aktuell Zeitschrift für Unternehmen, Verbraucher und Medien Hoher Besuch in Bonn Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu Gesprächen in der Bundesnetzagentur Aus dem Inhalt Seite 5 Technik-Dialog 2012 Seite 7 Methodenkonferenz zur Bundesfachplanung Seite 8 Breitband-Messkampagne
2 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesumweltminister sowie dem Präsidium der Bundesnetzagentur Bundeskanzlerin Merkel zu Besuch in der Bundesnetzagentur Zeitplan für die Energiewende kann eingehalten werden Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel lässt keinen Zweifel an der Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans für die Energiewende in Deutschland. Die Energiewende ist ein anspruchsvolles und spannendes Projekt, es bleibt ein Projekt, dem wir uns mit Leidenschaft widmen werden. Es soll unsere industrielle Basis sichern, es soll unsere Umweltfreundlichkeit deutlich machen und es soll den Strom auch in Zukunft bezahlbar halten, betonte die Kanzlerin anlässlich ihres Besuchs der Bundesnetzagentur Ende Mai 2012 in Bonn. Es bleibt beim Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022, so wie festgelegt, unterstrich Angela Merkel. Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesumweltminister Peter Altmaier führte Angela Merkel Gespräche mit dem Präsidium der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, Dr. Iris Henseler-Unger und Peter Franke. Die Bundeskanzlerin dankte ausdrücklich allen Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern der Bundesnetz agentur für ihre vielschichtige Arbeit in den verschiedenen Regulierungsbereichen und betonte, dass der Besuch der Bundesregierung auch eine Anerken nung der Arbeit der Bundesnetzagentur sei. 2
3 Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, freute sich als Hausherr über den Besuch der Bundeskanzlerin und der beiden Bundesminister und betrachtete diesen zugleich als Ansporn für die vor uns liegende Arbeit. Die Bundesnetzagentur wird alles unternehmen, den Fortschritt der Energiewende durch ihre Arbeit zu unterstützen. Wir betrachten uns als Teil der Energiewende und als eine Organisation, die mithilft, die Prozesse schnell voranzubringen, betonte Homann. Entwurf Netzentwicklungsplan Strom Ihren Aufenthalt in der Bundesnetzagentur nutzte die Bundeskanzlerin zudem, sich von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) den Entwurf eines ersten nationalen Netzentwicklungsplans Strom vorstellen zu lassen. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom enthält alle Maßnahmen, die aus Sicht der ÜNB innerhalb der nächsten zehn Jahre für ein sicheres Übertragungsnetz erforderlich sind. Dabei unterscheiden die ÜNB zwischen dem Leitungsneubau in neuen Trassen, dem Neubau von Leitungen entlang bestehender bzw. in bestehenden Trassen sowie der Ertüchtigung vorhandener Leitungssysteme. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde auf Basis des von der Bundesnetzagentur Ende 2011 genehmigten sog. Szenariorahmens erstellt. Der Szenariorahmen prognostiziert die voraussichtliche Erzeugungs- und Verbrauchssituation in zehn Jahren. Bürger sollen beteiligt werden Wichtig ist, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Übertragung durch die Netze sowie die Sicherheit bei der Stromversorgung und das Ganze noch mit dem Ziel der Bezahlbarkeit zusammenbringen, unterstrich Angela Merkel. Insofern sei der vorgelegte Entwurf eines Netzentwicklungsplans Strom ein qualitativ sehr großer Schritt, der viel mehr als nur Netze aufzeige. Darin ist auch angelegt, welche Kraftwerke haben wir in Zukunft zur Verfügung und welche Annahmen treffen wir bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die Bundeskanzlerin stellte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich heraus, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den Planungen beteiligt werden sollen. Zur Frage der Verteilung der Planungshoheit sagte Angela Merkel: Es besteht Einigkeit, dass der Bund die Raumordnungsverfahren bei den großen Netzen übernehmen wird. Es muss noch darüber geredet werden, wie die Planfeststellungsverfahren laufen. Dazu werden wir mit den Ländern in einen engen Prozess eintreten. Dies unterstrich auch Bundeswirtschaftsminister Rösler. Er zeigte sich beim Besuch der Bundesnetzagentur überzeugt davon, dass der Netzausbau mit gemeinsamer Kraftanstrengung zu schaffen sei und betonte: Wir wollen schon frühzeitig bei der Netzplanung nicht erst beim Netzausbau die Menschen vor Ort mit einbeziehen. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bedeute, dass die großen, länderübergreifenden Trassen am besten und am schnellsten gebaut werden können, wenn die Planung dem Bund übertragen wird. Bundesumweltminister Altmaier sieht in der Energiewende ein technologisch und ökologisch wie auch demokratisch sehr anspruchsvolles Vorhaben. Dieses könne gelingen, wenn die einzelnen Komponenten zusammengefügt würden. Dr. Angela Merkel und Jochen Homann 3
4 Pressekonferenz in der Bundesnetzagentur in Bonn: Dr. Angela Merkel, Peter Altmaier, Jochen Homann und Dr. Philipp Rösler (v. l. n. r.) Dazu brauchen wir funktionierende und moderne Netze, sagte er in Bonn. Zentraler Schritt zur Energiewende Als zentralen Schritt auf dem Weg zur Energiewende sah Jochen Homann den vorgelegten Entwurf des Netzentwicklungsplans. Ohne Umbau der Stromnetze laufen die Fortschritte bei der Nutzung erneuerbarer Energien ins Leere. Hierzu erläuterten die ÜNB, dass der Schwerpunkt der im Entwurf des Netzentwicklungsplans ausgewiesenen Netzverstärkungen und Neubaumaßnahmen leistungsstarke Nord-Süd-Leitungen seien, um die verbrauchsstarken und vom Ausstieg aus der Kernenergie besonders betroffenen Regionen in Südwestdeutschland mit dem durch den Zubau an Windenergie geprägten Norddeutschland zu verbinden. Dabei spielt neben der Optimierung und Verstärkung des Bestandsnetzes u. a. auch der Einsatz innovativer Technologien wie der Hoch - spannungs-gleichstrom-übertragung (HGÜ) eine wichtige Rolle. Unter Beachtung dieser Prämissen ist mit einem beträchtlichen Ausbau des Über tragungstragungsnetzes in bestehenden sowie in neuen Trassen zu rechnen. Konsultation gestartet Mit der öffentlichen Vorstellung dieses Entwurfs einen Tag nach der Übergabe an die Bundeskanzlerin ist eine Konsultation gestartet, in der die Öffentlichkeit Stellung nehmen kann. Anschließend ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, den überarbeiteten Netzentwicklungsplan zu prüfen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der energiewirtschaftlichen Überprüfung des Netzausbaubedarfs sowie der damit einhergehenden Umweltauswirkungen. Der von der Bundesnetzagentur geprüfte Entwurf des Netzentwicklungsplans und des dazugehörigen Umweltberichts werden anschließend noch einmal zur öffentlichen Konsultation gestellt. 4
5 Technik-Dialog 2012 Informationen zu Übertragungstechnologien und Austausch mit allen Beteiligten Im Vorfeld des im Mai 2012 von den vier Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurfs eines Netzentwicklungsplans hat die Bundesnetzagentur in diesem Frühjahr drei große Veranstaltungen unter dem Überbegriff Technik-Dialog durchgeführt. Schwerpunktthemen waren dabei u. a. Speichertechnologien, die Dezentralisierung sowie Freileitungen und Erdkabel. Beteiligt haben sich an dieser Diskussions- und Informationsreihe jeweils bis zu 200 Vertreter wissenschaftlicher Fachkreise, von Herstellern, Behörden und Umweltverbänden sowie aus den Reihen der Übertragungsnetzbetreiber und betroffener Bürgerinitiativen. Zum einen war es ein Ziel des Technik-Dialogs, den gegenwärtigen Stand der Übertragungstechnologien auszuloten, zum anderen stand aber auch der Informationsaustausch mit allen Beteiligten im Vordergrund. Der Technik-Dialog war zudem für die breite Öffentlichkeit eine gute Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand der Technik sowie über Entwicklungen für den Netzausbau relevanter Technologien zu informieren. Dazu hatte die Bundesnetzagentur ein innovatives Konzept gewählt, in dem in den jeweiligen Veranstaltungen der Diskurs und die Diskussion in kleineren Arbeitsgruppen ein zentrales Element waren. Der Bundesnetzagentur ist es ein besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in den Entstehungsprozess des Netzentwicklungsplans einzubeziehen, um so die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern. Die Erkenntnisse über Potenziale und Entwicklungen einzelner Technologien werden in die Prüfung des Netzentwicklungsplans einfließen. Im Rahmen der Veranstaltung Speichertechnologien wurden Potenziale von Großspeichern (d. h. Pumpspeicher, Druckluftspeicher, Power to Gas) untersucht sowie Auswirkungen der Technologien auf den Netzausbau abgeschätzt. Begrenzte räumliche bzw. geologische Verfügbarkeit und fehlende Wirtschaftlichkeit erschweren zumindest kurz- bis mittelfristig einen verbreiteten Einsatz von Speichertechnologien. Mit einem erheblichen Einfluss von Großspeichern auf den Netzausbau ist daher gegenwärtig nicht zu rechnen. Dezentralisierung und Netzausbau waren in diesem Jahr die Themen der vierten Göttinger Energietagung. Die Bundesnetzagentur führt diese Energietage jährlich in Zusammenarbeit mit dem Energie-Forschungszentrum Niedersachsen durch. Ergebnis dieser Veranstaltung war: Derzeit sind die Auswirkungen einer verstärkten Dezentralisierung der Erzeugung sowie des Einsatzes von (Klein-) Speichern und intelligenter Systeme zur Steuerung von Einspeisung, Nachfrage und Netzen in unterlagerten Netzebenen auf den Netzausbau im Übertragungsnetz noch nicht absehbar. Im Fokus der Veranstaltung Freileitung und Erdkabel stand der Vergleich dieser beiden Alternativen zur Stromübertragung sowie innovativer Ansätze zur Stromübertragung. Fazit war: Bei einer Verkabelung von Höchstspannungsleitungen stehen einer flächendeckenden Verkabelung nach wie vor technische Probleme bei der klassischen Drehstromübertragung (HDÜ) entgegen. Insbesondere der hohe Blindleistungsbedarf stellt ein erhebliches technisches Hemmnis für die weitreichende Verkabelung dar. Für einen verbreiteten, flächendeckenden Einsatz kommt die HDÜ- Verkabelung aus heutiger Sicht daher nicht in Frage. Allenfalls ist derzeit eine abschnittsweise Verkabelung technisch machbar. Die klassische Freileitung wird daher bei der herkömmlichen Drehstromübertragung nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. Zudem sind Freileitungen gegenüber Erdkabeln immer noch die preisgünstigere Möglichkeit der Stromübertragung. Deutlich wurde auch, dass die elektromagnetische Verträglichkeit von Freileitungen ein sehr wichtiges Thema für die vom Leitungsbau betroffene Bevölkerung ist und die Bürger dringend Antworten zu Grenzwertfragen sowie zu weiteren Auswirkungen von Freileitungen und Kabeln benötigen. Dies umfasst sowohl Unklarheiten über die geltenden 5
6 +++ Termine bis 6. September 2012 Fachtagung Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XVIII in Tübingen In Zusammenarbeit mit der Eberhard Karls Universität Tübingen und dem Eisenbahn- Bundesamt richtet die Bundesnetzagentur diese Tagung für Experten aus Wissenschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Un ter - nehmen und Behörden aus. Anstehende Gesetzgebungsverfahren, Aktuelles aus der Rechtsprechung sowie das Vergaberecht und Planfest stellungen bilden den diesjährigen Themenrahmen. Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Dr. Iris Henseler-Unger, wird einen Einführungsvortrag halten. 18. September 2012 Post-Lizenznehmerforum in Berlin Bereits zum zehnten Mal veran - staltet die Bundesnetzagentur ein Forum für Post-Lizenznehmer. Dieser gut besuchte Branchen treff für Marktteilnehmer sowie Vertreter aus Politik und Verbänden bietet in verschiedenen Diskussionsrunden die Möglichkeit zu einem intensiven Meinungsaustausch. Ein Themenschwerpunkt der Veranstaltung ist in diesem Jahr die sichere elektronische Form des Briefversands. Grenzwerte als auch über die tatsächliche Belas tung durch Freileitungen im Vergleich zu den alltäglichen Quellen elektrischer und magnetischer Felder durch elektrische Haushaltsgeräte. Auch mutmaßlich andere Grenzwerte in Nachbarländern rufen bei der Bevölkerung ein hohes Maß an Misstrauen hervor. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf. Die Bundesnetzagentur sieht sich dabei in der Rolle des Mittlers und des Informierenden. In Gesprächen zu innovativen Übertragungstechnologien, spielte die Diskussion um Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) eine zentrale Rolle. Großer Vorteil der HGÜ ist, dass im Gegensatz zur HDÜ keine Blindleistungsverluste auftreten. In den Fachvorträgen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass HGÜ nicht nur über Kabel erfolgen kann sondern auch über die Freileitung. Hierzu stellte ein Unternehmen das erste deutschlandweite Projekt Ultranet vor, um zukünftig große Strom men gen von Nord nach Süd zu trans portieren. Dabei soll eine HGÜ-Verbindung auf bestehenden Mastssystemen parallel zur klassischen HDÜ von Nieder sach sen nach Baden- Württemberg an das Umspannwerk eines der stillzulegenden Kernkraftwerke geführt werden. Neben der blindleistungsverlustfreien Über tra gung bietet die HGÜ u. U. auch die Möglichkeit, mit Hilfe der Umrichter an den Endpunkten Blindleistung zur Spannungs haltung zu liefern. Diese Option könnte sich angesichts des Wegfalls der Kernkraft- werke in Süddeutschland als wichtiges Leistungsmerkmal herausstellen. Weitergehender Untersuchungs bedarf besteht noch zu den be trieblichen Wechselwirkungen von HDÜ- und HGÜ-Leitungen auf einem Mastsystem. Ein erster Schritt in Richtung solcher HGÜ-Projekte ist durch die Ausweisung im aktuellen Netzentwicklungsplan-Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber bereits getan. Eine vergleichende Methodik zur Bewertung der Ausführungsoptionen Freileitung oder Erdkabel wurde aus der Schweiz vorgestellt. Diese Methodik, die sich noch in der Entwicklung befindet, hat das Ziel, Empfehlungen für die zu verwendende Umsetzung in Leitungsbauprojekten auszusprechen. Dabei sollen Umweltgesichtspunkte, technische Aspekte und Kostenfaktoren gleichrangig nebeneinander stehen. Die Bundes netzagentur wird prüfen, ob und in welcher Form dieser Ansatz auch in Deutschland angewendet werden kann. Vorgestellt wurden auch innovative, schlanke und kleine Masten, die das Erscheinungsbild neuer Trassen stark verbessern würden. Höhe und Breite der Trassen würden damit erheblich kleiner als bisher. Eventuell ist sogar die Verlegung von 380-kV-Leitungen in bisher für 110-kV genutzten Trassenräumen denkbar. Die innovativen Masten sind auf großes Interesse gestoßen. Ein Pilotprojekt soll bereits 2015 in Betrieb gehen. Die Bundesnetzagentur hält das Konzept für vielversprechend. 6
7 Konferenz zur Bundesfachplanung Die Bundesnetzagentur bereitet bereits jetzt die ersten Bundesfachplanungsverfahren vor, damit die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nach Erlass des ersten Bundesbedarfsplangesetzes schnell und rechtssicher die ersten Leitungen beantragen können. Bei der Vorbereitung steht die Abstimmung mit den Ländern im Zentrum. Die Bundesnetzagentur ermittelt derzeit den Bedarf an neuen Höchstspannungsleitungen in Deutschland. Im Zuge der Energiewende aber auch im Zusammenhang mit der Integration der europäischen Strommärkte werden deutlich mehr Stromnetze benötigt. Der Strom muss aus den windreichen Regionen im Norden und aus den sonnenreichen Gebieten im Süden zu den Verbrauchsschwerpunkten gebracht werden und wenn Sonne und Wind nicht zur Verfügung stehen, müssen konventionelle Kraftwerke die Versorgung sicherstellen. Sobald die Bundesnetzagentur die Bedarfsermittlung abgeschlossen hat, wird sie die Ergebnisse voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres an die Bundesregierung übermitteln. Auf dieser Grundlage erlässt der Gesetzgeber ein Bundesbedarfsplangesetz. Danach können die Genehmigungs ver - fahren für die neuen Leitungen beantragt werden. Für Leitungen, die über die Grenzen der Bundesländer oder über die Staatsgrenzen hinweg verlaufen, gilt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die Genehmigungsverfahren für diese Leitungen gliedern sich in die Bundesfachplanung und die Planfeststellung. Wer Genaueres zu diesen Verfahren wissen möchte, kann dies auf der dafür neu eingerichteten Website erfahren. Das Bundesfachplanungsverfahren ähnelt dem Raumordnungsverfahren, unterscheidet sich aber in einigen wichtigen Punkten: Die Bundesfachplanung wird nicht von den Ländern, sondern einheitlich von der Bundes netzagentur durchgeführt. Das Ergebnis der Bundesfachplanung weist einen Korridor aus, in dem später die Leitung verlaufen soll. Die Bundesfachplanung ist verbindlich für die darauf folgenden Planfeststellungsverfahren. Aufgrund der Verbindlichkeit der Bundesfachplanung muss bereits in diesem Rahmen eine sehr detaillierte Prüfung erfolgen. Viele Fragen wie die des Artenschutzes oder der Berücksichtigung privater Belange wurden bisher erst im Planfeststellungsverfahren betrachtet. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen es erforderlich, dass sich die Bundesnetzagentur von Anfang an so eng wie möglich mit den Ländern abstimmt. Landesraumordnung, Landesplanfest stellung und Landesumweltbehörden sind daher wichtige Kooperationspartner der Bundesnetzagentur bei diesen Verfahren. Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur die Länder am 1. Juni 2012 zur Methodenkonferenz Bundesfachplanung nach Mainz eingeladen. Rund 60 Vertreter aus Landes- und Bundesbehörden sind der Einladung gefolgt. In einer lebhaften und konstruktiven Atmosphäre hat die Bundesnetzagentur ihre Überlegungen vorgestellt und diskutiert. Ein zentrales Thema war die Verzahnung der Vorgaben der Raumordnungspläne in den Ländern und Regionen mit den Planungsverfahren der ÜNB und den Genehmigungsverfahren der Bundesnetzagentur. In der Methodenkonferenz wurde deutlich, dass die Raumordnungspläne der Länder bereits umfassende Aussagen zu den Umweltbelangen enthalten. Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung der Bundesnetzagentur kann auf diesen Erkenntnissen der Länder aufbauen. Die Landesraumordnung findet so unmittelbar Eingang in die Verfahren der Bundesnetzagentur. Ausführlich wurde in der Methodenkonferenz die Frage der Grobkorridorfindung besprochen. Bevor die ÜNB einen vollständigen Antrag für einen konkreten Trassenkorridor vorlegen können, müssen dessen Inhalte ausführlich und transparent diskutiert werden. Dazu dient z. B. die sog. Antragskonferenz, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Für diese Grobkorridorfindung wurde daher eine enge Kooperation mit den Ländern verabredet. Dazu sollen die Länder u. a. ihre Umweltund Raumordnungsdaten an die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur übersenden. Auf Basis der Ergebnisse der Methodenkonferenz wird die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern zeitnah Vorgaben machen, wie sie ihre Anträge auf Bundesfachplanung vorbereiten sollen. So können die ÜNB die Zeit bis zum Bundesbedarfsplangesetz effektiv nutzen. 7
8 Kampagne zur Breitbandmessung Leistungsstärke des Internetzugangs testen Die Seite im Internet, die das Messergebnis anzeigt. Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine bundesweite Messkampagne gestartet. Auf der Internetseite können Internetnutzer die Geschwindigkeit ihres Breitbandanschlus ses überprüfen. Dabei lässt sich die genaue Datenrate des Anschlusses bestimmen. Die Ergebnisse der Messungen fließen in eine Studie zur Dienstequalität von Internetzugängen in Deutschland ein. Die Kampagne läuft bis zum Jahresende. Im Rahmen der Studie will die Bundesnetzagentur feststellen, wie häufig und wie stark die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate von der im Vertrag angegebenen Rate abweicht. Ziel ist es, mehr Transparenz in Bezug auf die Qualität von Internetzugängen zu erreichen. Dabei werden auch verschiedene Technologien und regionale Unterschiede betrachtet. Der Nutzer erfährt schnell und einfach, wie leistungsstark sein Internetzugang wirklich ist. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, appelliert an alle Kunden mit Breitbandanschlüssen, sich an der Studie zu beteiligen, um ein zuverlässiges Bild der tatsächlich verfügbaren Leistungen überall in Deutschland zu erhalten. Die Anfang Mai in Kraft getretenen neuen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum Anbieterwechsel und zur Transparenz bieten der Bundesnetzagentur ein breitgefächertes Instrumentarium, um die Endkunden zu unterstützen. So hat die Bundesnetzagentur alle Telekommuni kationsanbieter verpflichtet, für Fälle, bei denen es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunter brechung gekommen ist, eine gesonderte Beschwerdestelle für den Kontakt mit der Bundesnetzagentur einzurichten. Hierdurch soll kurzfristig eine Wie der - herstellung der Versorgung sichergestellt werden. In einem nächsten Schritt sollen langfristige Verfahren entwickelt werden, um die Einhaltung der Transparenzvorgaben dauerhaft sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studie helfen der Bundesnetzagentur, hierfür geeignete Messverfahren zu etablieren. 8
9 Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beanstandungen am Zugang zu Serviceeinrichtungen der Bahn Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einem Teil der Nutzungsbedingungen für Serviceein richtungen (NBS) 2008 der DB Netz AG widersprochen und eine Anpassung verlangt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 13. Juni 2012 entschieden. Die Bundesnetzagentur hatte ursprünglich 52 Klauseln dieser NBS widersprochen. Das Urteil des BVerwG ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Zugang zu Serviceeinrichtungen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Es ist nach der Entscheidung vom 29. September 2011 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) 2008 der DB Netz AG insgesamt erst die zweite Entschei dung des BVerwG zu Fragen des Eisenbahnregulierungsrechts. Wie bereits in dem Verfahren SNB 2008 war die Bundesnetz agen tur in der Revision in allen verhandelten Beanstandungen erfolgreich. Die Bundesnetzagentur hatte nach den Entscheidungen in den Vorinstanzen den Streitstoff für die Revision bewusst beschränkt und sich auf Klauseln mit grundsätzlicher Relevanz konzentriert. Dabei handelte es sich zum einen um Klauseln, die in gleicher oder ähnlicher Formulierung auch bereits Gegenstand der Revision zu den SNB 2008 waren. Dies betrifft vor allem Regelungen zur Sicherheitsleistung und zum vollständigen Ausschluss von Rechten der Zugangsberech tigten bei Leistungseinschränkungen der DB Netz AG. Hier hatte das BVerwG bereits in der mündlichen Verhandlung angekündigt, die bisherige Rechtsprechung fortzuführen. Darüber hinaus hatte das BVerwG über Klauseln zu entscheiden, die Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung für den Zugang zu Serviceeinrichtungen berühren. So hatte die Bundesnetzagentur beanstandet, dass die DB Netz AG die Öffnungszeiten der Serviceeinrichtungen nicht beschreibt, die Ausstattung der Serviceeinrichtungen (z. B. Gleiswaagen) nicht für jede Infrastruktur offenlegt, ihr Verfahren zur Koordinierung kollidierender Nutzungsanfragen nicht transparent in den NBS festlegt und sich ein Leistungsverweigerungsrecht bei jeglicher offener Forderung gegenüber den Zugangsberechtigten einräumt. Alle Beanstandungen der Bundesnetzagentur, die Gegenstand der Revision waren, hat das BVerwG als rechtmäßig bestätigt. Es ist zu erwarten, dass das Urteil des BVerwG eine positive Ausstrahlung auf die künftige Regulierungspraxis entfalten wird. +++ aktuell kompakt +++ Weitere (0)180er- Rufnummern geplant Die Bundesnetzagentur erwägt, zwei weitere (0)180-Service- Dienste-Rufnummern teilbereiche (0)180-6 und (0)180-7 einzuführen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, Verbrauchern Service-Dienste mit kostenfreien Warteschleifen anzubieten. Nach dem Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen soll das neue Konzept die Um - setzung der gesetzlichen Regelungen sachgerecht unterstützen. Hierzu lief ein öffentliches Anhörungsverfahren bis zum 11. Juli Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur Bei der Bundesnetzagentur in Bonn haben jetzt 32 Fachleute des Bundes und der Länder den Bundesfachplanungsbeirat gebildet. Das Beratungsgremium dient der Zusammenarbeit bei der Bundesfachplanung und der Planfeststellung des bundesweiten Höchstspannungsnetzes. Vorsitzender des Gremiums ist Gerd von Laffert, der im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie verantwortlich ist für energiepolitische Grundsatzfragen, Elektrizitäts- und Gasversorgung. Der nach 32 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) gebildete Bundesfachplanungsbeirat soll regelmäßig zusammentreten. Er begleitet kontinuierlich den fortlaufenden Prozess des Ausbaus der Übertragungsnetze, der im Rahmen der Energiewende erforderlich ist. 9
10 Deutsch-israelisches Twinningprojekt erfolgreich beendet Das Twinningprojekt zwischen dem israelischen Kommunikationsministerium und der Bundesnetzagentur wurde jetzt erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt hatte zum Ziel, die Vorschriften zur Regulierung des israelischen Telekommmunikationsmarkts denen der Europäischen Union anzunähern. Dadurch profitieren israelische Verbraucher zukünftig von mehr Wettbewerb im Festnetz. Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Dr. Iris Henseler-Unger, hob anlässlich der Abschlusskonferenz in Jerusalem, an der u. a. auch der Generaldirektor des israelischen Kommunikationsministeriums, Eden Bar Tal, sowie Vertreter der deutschen, italienischen und spanischen Botschaften teilnahmen, den großen Erfolg dieses Projekts hervor. Im Rahmen des Twinningprojekts hat die Bundesnetzagentur seit Februar 2011 als Seniorpartner gemeinsam mit zwei Juniorpartnern, der italieni- schen Regulierungsbehörde AGCOM und der spanischen Regulierungsbehörde CMT, das israelische Kommunikationsministerium in Jerusalem bei der Einführung einer Zugangsregulierung nach europäischem Vorbild unterstützt. In enger Zusammenarbeit mit den israelischen Kollegen wurden Vorschläge zur Ausgestaltung der Zugangsund Entgeltregulierung sowie der besseren Durchsetzung von Regulierungsentscheidungen erarbeitet. Daneben wurde ein Preisvergleichsrechner entwickelt, der Verbrauchern zukünftig ermöglichen soll, unter den verschiedenen Angeboten den für sie günstigsten Tarif zum Telefonieren und Surfen im Internet zu ermitteln. Twinning ist ein EU-finanziertes Instrument zum Aufbau von Verwaltungskapazitäten und zur rechtlichen und politischen Annäherung an die EU. Das Instrument wird in den EU-Beitrittskandidatenländern und den Staaten der europäischen Nachbarschaft genutzt. Gutachten zur Nutzung von Bahnstromtrassen beim Netzausbau Die bestehenden Bahnstromtrassen sind nur unter engen Restriktionen im Rahmen des anstehenden Netzausbaus nutzbar. Zu diesem Fazit kommt ein von der Bundesnetzagentur veröffentlichtes Gutachten. Zurückzuführen ist das Ergebnis insbesondere auf technische Hindernisse sowie die teils hohen Kosten. Das Gutachten leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Potenzial der Bahnstromtrassen beim Netzausbau angemessen bewerten zu können. Angesichts des wachsenden Stromtransport aufkommens aus regenerativen Energiequellen im Norden zu Abnehmern im Süden Deutschlands wurde untersucht, ob die Nutzung von Bahnstromfernleitungstrassen für Energieleitungen der öffentlichen Stromversorgung einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbau planung leisten kann. Die nicht selten allzu optimistische Beurteilung dieser Transportmöglichkeit muss nach Einschätzung der Gutachter teilweise deutlich korrigiert werden. Nach ihrer Ansicht existieren zahlreiche und enge Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung von Bahnstromtrassen. Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass eine Parallelführung von 16,7 Hz Bahnstromfreileitungen und HGÜ-Erdkabelsystemen technisch möglich sei. Allerdings stellt diese Variante die mit Abstand teuerste Möglichkeit dar. Mit Blick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte schlagen die Gutachter daher im Ergebnis die weitere Prüfung einer Parallelführung von 16,7 Hz-Bahnstrom- und HGÜ-Freileitungen auf einem gemeinsamen Mastgestänge vor. Hierfür wären störungsarme Umbaulösungen nötig, die noch entwickelt werden müssten. 10
11 Beiratsvorsitzender Matthias Machnig (Bildmitte), Präsident Jochen Homann (rechts) und Vizepräsident Peter Franke Beiratsvorsitzender zu Besuch in Bonn In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Beirats bei der Bundesnetzagentur hat Matthias Machnig, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie des Freistaats Thüringen, jetzt die Bundesnetzagentur zu einem ausführlichen Gespräch in Bonn besucht. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, Vizepräsident Peter Franke sowie hochrangige Fachleute aus der Netzagentur informierten Matthias Machnig über aktuelle Themen. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Netzausbau im Strombereich sowie dem Breitbandausbau auf dem Land. Versorgungsverpflichtungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen erfüllt Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich jetzt auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen erfüllt. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany Gmb H & Co. OHG, können die von ihnen im 800-MHz- Bereich ersteigerten Frequenzen nun auch in diesen Bundesländern frei nutzen. Die Versorgungsauflagen sind mittlerweile in fast allen der insgesamt dreizehn mit Breitband unterversorgten Bundes - länder erfüllt worden. In den beiden verbleibenden Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern ist der Ausbau bereits so weit vorangeschritten, dass diese in Kürze folgen werden. Die Versorgungsauflagen sind nun in folgenden Bundesländern erfüllt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. 11
12 Das aktuell -Team bedankt sich bei den Leserinnen und Lesern für ihre Treue und wünscht ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein frohes und erfolgreiches neues Jahr Impressum Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Presse und Öffentlichkeitsarbeit Tulpenfeld 4, Bonn Tel.: Fax: V.i.S.d.P. Rudolf Boll, Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit Redaktion Linda Sydow, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Layout und Satz medienwerkstatt hoppe, Sinzig Bildbearbeitung Hans-Peter Schäfer Redaktionsschluss 3. Juli 2012 Bildnachweis Seite 2, 3 und 4 Bundesregierung / Guido Bergmann; Seite 8 und 11 Bundesnetzagentur Erscheinungsweise Viermal im Jahr Druck medienhaus Plump GmbH, Rheinbreitbach ISSN Abonnement
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