Beschlussdrucksache öffentlich. geplant für Sitzung am

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1 Eigenbetrieb Bad Nr. BD/216/29 Langenhagen, 25. Juli 216 Beschlussdrucksache öffentlich Beschluss Abstimmung Gremium geplant für Sitzung am Lt Vor-- schlag abweichend Ja Nein Ent-haltung Betriebsausschuss des Eigenbetriebes "Eigenbetrieb Bad" Verwaltungsausschuss der Stadt Langenhagen Rat der Stadt Langenhagen Sport-, Freizeit- und Familienbad Wasserwelt Langenhagen Zustimmung zum Betriebskonzept sowie Satzungsbeschluss über Tarifsystem und Eintrittsgelder Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Langenhagen stimmt dem Betriebskonzept mit den dargestellten Eckpunkten zu. Der Rat fasst den Satzungsbeschluss über das Tarifsystem und die darin festgelegten Eintrittsgelder. Der Eigenbetrieb Bad wird beauftragt, an der Umsetzung des Betriebskonzeptes mitzuwirken. Erläuterung: 1. Grundlagen des Betriebskonzepts Im Betriebsführungsvertrag zwischen Stadt Langenhagen und der GMF ist geregelt, dass der GMF bereits während der Planungs- und Bauzeit die Erstellung und Abstimmung eines vorläufigen Betriebskonzepts obliegt. Für das Betriebskonzept ist die Zustimmung der Stadt Langenhagen erforderlich. Insgesamt fanden 3 nicht öffentliche Workshop-Veranstaltungen für Ratsmitglieder statt, in deren Verlauf die Grundlagen des Betriebskonzeptes dargestellt und diskutiert worden sind. Hieraus hat

2 Vorlage-Nr. BD/216/29 GMF den Entwurf des Betriebskonzeptes entwickelt und mit Stand Februar 216 dem Eigenbetrieb zur internen Abstimmung zugeleitet. Die nicht-öffentliche Informationsdrucksache 216/291 fasst die wesentlichen Punkte zusammen und gibt den politischen Gremien die notwendigen Entscheidungsgrundlagen an die Hand. Bestimmte Inhalte des Betriebskonzeptes, das von GMF zu entwickeln war, bedürfen der Zustimmung der Stadt Langenhagen: Festlegung und Änderung der Tarife und Öffnungszeiten Aufstellung und Vorlage eines Wirtschaftsplanes für den Betrieb des Bades zu jedem Geschäftsjahr (dies zieht die Veranschlagung und Anmeldung zum jeweiligen Haushalt nach sich) beabsichtigte Änderungen des Betriebskonzeptes Durch Ratsbeschluss ist als Kostenobergrenze für die Folgekosten 2.7. Euro (jährliche Belastung) festgelegt. Einige Abstimmungen werden weiter vorangetrieben und als feste Regelungen bis zum Jahresende (Pre-Opening-Phase) abgeschlossen, so z.b. Vereinbarung mit GMF zur Personalgestellung Haus- und Badeordnung Nutzungsverträge für die nicht öffentlichen Nutzer (Schulen und Vereine) Belegungsplan für Schulen, Vereine und Kurse (Bahnen und Zeiten) Versicherungen der Stadt als Eigentümer und Betreiber (ab Eröffnung) Datenschutzkonzept 3. Eckpunkte Für das Betriebskonzept schlägt der Eigenbetrieb folgende Eckpunkte vor, auf die sich die Zustimmung beziehen soll: Besucherzahlen / Nachfragepotenzial Die Besucherzahlen basieren auf dem reduzierten Ansatz, der im Workshop 3 vorgestellt und begründet wurde. GMF hat die veränderte Wettbewerbssituation berücksichtigt und durch eigene Benchmarks die erwarteten Besucherzahlen neu ermittelt Besucher jährlich (öffentliches Nachfragepotenzial) (bisher: 21.) 46. hiervon Saunabesucher jährlich (wie bisher) 6. Besucher jährlich Schulen/Vereine (nichtöffentliches Nachfragepotenzial) (wie bisher) Die geplanten Besucherzahlen sollen für das erste Betriebskonzept gelten. Vorschläge zur Erhöhung der Besucherzahlen werden nach den Erfahrungen im tatsächlichen Betrieb erwartet. Personalgestellung Stadt Langenhagen und GMF werden bei Bedarf städtische MitarbeiterInnen durch Schulung, Fortbildung und Praktika in die Lage versetzen, sich für die Mitarbeit im neuen Bad zu qualifizieren. Seite: 2/5

3 Vorlage-Nr. BD/216/29 Marketing 4. Zustimmungspflichtige Festlegungen 4.1 Tarife Es gelten im einzelnen folgende Tarife: Angebot Zeiteinheit pau-schal Erwach-se-ne Kinder Ermäßigte Fami-lie (4 Per-so-nen) Geldwertkarte Bad bis 9 Min. bis 18 Min bis 24 Min Alle Marketingaktivitäten erfolgen durch GMF gemäß einer Marketingkonzeption über 5 Jahre und sind mit dem Eigenbetrieb und bei Bedarf mit der Pressestelle der Stadt Langenhagen abzustimmen. Tageskarte 1% 15% 2% 25% 4, 2, 3, 3,6 3,4 3,2 3, 7, 4, 6, 18, 6,3 5,95 5,6 5,25 8, 5, 7, 21, 7,2 6,8 6,4 6, 9, 7, 8, 25, 8,1 7,65 7,2 6,75 Sauna incl Freizeitbad bis 14: 15, 11, 12, 13,5 ab 14: 18, 14, 15, 16,2 12,7 5 15,3 12, 14,4 11,2 5 13,5 Per- pro son Schulen/Vereine 2,5 Ermäßigte sind Nutzergruppen gem. SGB IV (Behinderte) und SGB II. Der Familientarif umfasst 2 Erwachsene und 1 Kind, weitere Kinder sind frei. Die geplanten Preise / Zuschläge / Rabatte sollen für das erste Betriebskonzept gelten. Vorschläge zur Änderung am Tarifsystem werden nach den Erfahrungen im tatsächlichen Betrieb erwartet. Das Tarifsystem und die darin festgelegten Eintrittsgelder werden vom Rat als Satzung beschlossen. Seite: 3/5

4 Vorlage-Nr. BD/216/ Öffnungszeiten Es gelten die folgenden Öffnungszeiten: Kernzeiten öffentliches Schwimmen Sauna Mo Do 1: 21: 1: 22: Fr - Sa 1: 22: 1: 23. So 1: 2: 1: 2: Randzeiten Frühschwimmen Mo, Mi, Fr 6:3 8: Schulschwimmen Mo - Fr 8: 14: Vereinsschwimmen Mo - Do 14: 21: Fr 14: 22: Zu Ferienzeiten und Wochenfeiertagen geht die Kapazität des Schulschwimmens auf das öffentliche Schwimmen über. Die geplanten Öffnungszeiten (Kernzeiten, Randzeiten) sollen für das erste Betriebskonzept gelten. Vorschläge für Änderungen werden nach den Erfahrungen im tatsächlichen Betrieb erwartet 4.3 Deckungsbeitrag Die Deckungsbeitragsrechnung ermittelt für das Rumpfjahr ab (geplanter Betriebsbeginn) als Deckungsbeitrag II einen Betrag von Euro. Der erforderliche Betriebskostenzuschuss beträgt Euro. Damit ist gesichert, dass der durch Ratsbeschluss gedeckelte jährliche Zuschussbedarf die Obergrenze von 2.7. Euro einhält. Aus der Berechnung resultiert das Zahlenwerk für den Haushalt bzw. den Wirtschaftsplan. Die Planung für die Folgejahre ab 218 geht aus von einem Zuschussbedarf in Höhe von jeweils ca bis ca Euro aus. Der geplante Deckungsbeitrag soll für das erste Betriebskonzept gelten (Anmeldungen zum Haushalt der Stadt und des Eigenbetriebes und zum Wirtschaftsplan). Vorschläge zur Veränderung des Deckungsbeitrages werden nach den Erfahrungen im tatsächlichen Betrieb erwartet. 5. Empfehlung des Eigenbetriebes Im Vorfeld des Beschlusses hat der Eigenbetrieb für die Ratsmitglieder den notwendigen Informationsfluss organisiert und entsprechend auch die Einflussmöglichkeiten verdeutlicht. Aus Sicht der Verwaltung sind alle Informationen zugänglich gemacht und die Beschlussgrundlage geschaffen worden. Die Informationsdrucksache 216/291 führt alle Ergebnisse der nicht öffentlichen Workshopveranstaltungen im Detail auf. Der Eigenbetrieb empfiehlt dem Rat, dem Betriebskonzept mit den dargestellten Eckpunkten zuzustimmen sowie über das Tarifsystem und die darin festgelegten Eintrittsgelder als Satzung zu beschließen. Seite: 4/5

5 Vorlage-Nr. BD/216/29 Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Eigenbetrieb Bad Finanzielle Auswirkungen: Verwaltungsziele: Anlage(n): GMF-Betriebskonzept (Entwurf Stand ) Seite: 5/5

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