Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport

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1 Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport

2 Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt.

3 Jungen % Opfer durch Täter/innen aus der unmittelbaren Familie % Opfer von Bezugspersonen aus dem außerfamiliären Nahbereich (z.b. Bekannte, Pädagogen, ältere Jungen, Trainer) und von Fremden. Mädchen % von Tätern und Täterinnen aus der Familie missbraucht ([Stief-]Väter, Brüder, Mütter, im Haushalt lebende Opas) % aus dem außerfamiliären Nahraum (z.b. Bekannte, Pädagogen, männliche Jugendliche, Babysitter) 58% der Frauen in Deutschland haben sexuelle Belästigung erlebt.

4 Kapitel 1 Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport sind: Verbale und gestische Übergriffe Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung Übergriffe exhibitionistischer Art Übergriffe bei der Hilfestellung Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in Umkleiden und Duschen direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zu Vergewaltigung Spiele oder Spielformen (z.b.: Abschlussabende, Kleiderkette,..)

5 Kapitel 2 Sexuelle Gewalt im weiteren Sinne: Geschlechtsbezogene oder sexualisierende Übergriffe durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt. Definitorische Unschärfe fördert, dass das Problem von den Handelnden heruntergespielt wird (z.b. War doch nicht so gemeint ). dass die übergriffigen Handlungen als nicht so schwerwiegend bewertet werden (z.b War doch nicht so schlimm oder Stell dich nicht so an ). die Handlungen als normal in der Phase bezeichnet wird (z.b. So was machen die, wenn sie groß werden, das gehört dazu ).

6 Kapitel 3 Und die Täter und Täterinnen? Es gibt keine äußeren Erscheinungsmerkmale. In 80 bis 90 Prozent der Fälle sind die Täter männlich. Ein Drittel aller Delikte werden von männlichen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verübt. Die Täter und Täterinnen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition sowie die Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um ihre eigenen (sexuellen, emotionalen, sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen und diese zu Kooperation und Geheimhaltung zu veranlassen. Täter/innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können, daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/innen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben

7 Kapitel 5 Prävention: Was können Sportvereine tun? Verantwortliche befähigen, auf Übergriffe und Verdachtsmomente zügig und in der gebotenen Sachlichkeit und Fachlichkeit reagieren zu können. Leitungskräfte und Vorstände müssen dafür Sorge tragen, dass entsprechende Verdachtsmomente zu ihrer Kenntnis gelangen und Täter nicht aus falsch verstandener Kollegialität gedeckt werden. Verdachtsmomente müssen ernst genommen und sachlich überprüft werden. Handlungsleitlinien und klar geregelte Zuständigkeiten

8 Kapitel 5 Prävention: Was können Sportvereine tun? Es stellt noch keine Vorverurteilung eines Tatverdächtigen dar, wenn man Verdachtsmomente ernst nimmt, überprüft oder zur Überprüfung die Ermittlungsbehörden einschaltet. Es ist nicht die Aufgabe und Kompetenz des Vorstands oder einer Geschäftsführung, Tatermittlungen durchzuführen, um am Ende über Schuld und Unschuld des Täters zu entscheiden. Das ist Sache der Justiz. Soziale Organisationen und Sportvereine müssen und können nur dafür Sorge tragen, dass es innerhalb ihrer Strukturen keinen Raum für Erniedrigung und Gewalt gibt.

9 Kapitel 5 Präventivarbeit wird von Einzelnen umgesetzt, indem Mädchen und Jungen ermutigt werden, eigene Interessen zu vertreten. indem Gefühlsäußerungen ernst genommen und Bereitschaft vorliegt, Mädchen und Jungen gegenüber Gefühle zu äußern. indem für Mädchen und Jungen Partei ergriffen wird, ihnen unvoreingenommen geglaubt und ihr Vertrauen nicht enttäuscht wird. durch ernsthaftes bemühen, auch Geschichten von Mädchen und Jungen zu verstehen, die der eigenen Erfahrungswelt fremd sind.

10 Kapitel 5 Prävention 1. Ausbildung Übungsleiter/innen 2. Einrichtung einer Ausbildung Selbstbehauptung und verteidigung 3. Fortbildung der Vereine 4. Auswahl und Einstellung von Personal 5. Informationsmaterialien 6. Ehrenkodex

11 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit

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