Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege zusammengestellt von den Tagespflegebörsen Hamburg

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1 Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege zusammengestellt von den Tagespflegebörsen Hamburg Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege Angestellte oder selbständige Tätigkeit? Welche Voraussetzungen sind an den arbeitsrechtlichen Status einer Kindertagespflegeperson gestellt? Insbesondere sozialversicherungsrechtlich ist es von Bedeutung,, ob es sich bei der Kindertagespflege um eine angestellte oder selbständige Tätigkeit handelt. Betreut die Tagespflegeperson eigenverantwortlich Kinder verschiedener Eltern im eigenen Haushalt oder in anderen Räumen, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit. Wenn Sie im Haushalt der Eltern ausschließlich für deren Kinder mit genauen Anweisungen zu Zeit, Ort und Art Ihrer Arbeitsleistung beschäftigt sind, so kann sich daraus eine angestellte Tätigkeit ergeben. Im Zweifelsfall kann die Abgrenzung in einem Statusfeststellungsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse festgelegt werden. DIE EINKOMMENSTEUER Welche Folgen ergeben sich aus der Tätigkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt? Einnahmen aus selbständiger und nichtselbständiger Kindertagespflege sind steuerlich relevante Einnahmen, diese müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Bei Beginn Ihrer selbständigen Arbeit müssen Sie sich eine Steuernummer für Ihre unternehmerische Tätigkeit aushändigen lassen. Sie sind nicht umsatz- oder gewerbesteuerverpflichtet ( 4 Abs. 25 Umsatzsteuergesetz bzw. 6 Gewerbeordnung. Sie müssen kein Gewerbe anmelden. ssteuer müssen Sie jedoch wie alle Arbeitnehmer oder Selbständigen zahlen. Bei einer selbständigen Tätigkeit werden alle Geldleistungen als steuerpflichtige Einnahmen nach 18 Abs.1 Nr. 1 EStG qualifiziert. Dabei wird keine Unterscheidung gemacht zwischen öffentlichen Mitteln vom Jugendamt und privaten Zahlungen durch die Eltern. Von den steuerpflichtigen Einnahmen können die zur Durchführung der Kindertagespflege erforderlichen Ausgaben abgezogen werden. Anstelle einer Aufzählung sämtlicher Ausgaben kann die genutzt werden. Diese wird mit 300,00 Euro bei einer Betreuung von täglich acht und mehr Stunden, pro Kind und Monat festgelegt. Bei geringeren Betreuungszeiten muss die Pauschale anteilig gekürzt werden (s. Tabelle am Ende dieser Anlage). Die darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abgezogen werden. Wie hoch der verbleibende steuerpflichtige Anteil (je nach Sachkostenpauschale) ist, kann den anhängenden Tabellen entnommen werden. Es können anstelle der auch die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden. Seite 1 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

2 Aufwendungen können z.b. sein: - Nahrungsmittel, Ausstattungsgegenstände (Mobiliar), Beschäftigungsmaterial, Fachliteratur, Hygieneartikel, - Miete und Betriebskosten der zur Kinderbetreuung genutzten Räumlichkeiten, - Kommunikationskosten, - Weiterbildungskosten, - Beiträge für Versicherungen, soweit sie unmittelbar mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehen, - Fahrtkosten, - Freizeitgestaltung. Findet die Betreuung im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten als selbständige Tätigkeit statt, kann die nicht abgezogen werden. Es können aber die tatsächlichen Aufwendungen, die mit der Tagespflegetätigkeit in Zusammenhang stehen, in Abzug gebracht werden, z.b. Fahrtkosten oder Anschaffungen für die Arbeit als Tagespflegeperson. Wie hoch ist die Steuer? Ob Sie überhaupt Steuern bezahlen müssen bzw. in welcher Höhe, hängt von der Höhe Ihres s insgesamt ab. Der Grundfreibetrag beträgt für Alleinstehende Euro jährlich, für Ehepaare Euro jährlich (Stand 2014). Welche Verpflichtungen ergeben sich für Sie aus der selbständigen Tätigkeit gegenüber den Eltern? Die Eltern benötigen Nachweise über die Kinderbetreuungskosten, um diese bei ihrer Steuererklärung geltend zu machen. In der Regel geht der Elternbeitrag aus dem Bewilligungsbescheid des Jugendamtes hervor. Wenn aber darüber hinaus Gelder an Sie gezahlt werden, müssen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen. (Bitte beachten Sie hierzu die Regelung in der Kindertagespflegeverordnung ( 5 Absatz 5 KTagPflVO) zu den zusätzlichen Elternbeiträgen.) Welchen zeitlichen Umfang Sie in Rechnung stellen wollen, können Sie entscheiden: monatlich, jährlich oder nach Betreuungsstunden. Folgende Bestandteile muss eine Rechnung enthalten: den Namen, an den sich die Rechnung richtet; die Leistung muss benannt werden - also Kindertagespflege (ggf. müssen die Verpflegungskosten von den Betreuungskosten getrennt werden), es muss das Ausstellungsdatum vorhanden sein und Ihre Steuernummer. Außerdem müssen die Rechnungen, die Sie ausstellen, fortlaufend nummeriert sein. Damit die Eltern die Kinderbetreuungskosten absetzen können, muss die Zahlung über ein Konto erfolgen, eine Barzahlung reicht nicht aus. Seite 2 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

3 DIE RENTENVERSICHERUNG Formen der Rentenversicherung Es gibt die gesetzliche und die private Rentenversicherung. Sie üben als Selbständige eine erzieherische Tätigkeit aus und werden der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet. Das ergibt sich aus dem 2 SGB VI. Welche Rentenversicherung gilt für Tagespflegepersonen? Das Bundessozialgericht hat im Juni 2005 entschieden, dass jede Tagespflegeperson erzieherisch tätig ist und damit der Pflichtversicherung unterliegt. Das bedeutet, dass Sie trotz selbstständiger Tätigkeit pflichtversichert sind. Ob Sie einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, ergibt sich aus Ihrem Gewinn Ihrer Tätigkeit. Was müssen Sie tun? Unmittelbar nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson müssen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Es wird zunächst in einem Statusfeststellungsverfahren geklärt, ob Sie angestellt oder selbständig tätig sind. Dazu finden Sie das entsprechende Formular unter: Unter Formulare finden Sie das mit der Nummer V020 den Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbständig Tätiger. Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag? Zugrunde gelegt wird das aus Kindertagespflege erzielte steuerpflichtige. Beträgt dieses weniger als 450 Euro im Monat, sind Sie von Beiträgen befreit. Sie erhalten einen Befreiungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Bei einem höheren steuerpflichtigen gibt es die Möglichkeit einer einkommensgerechten Eingruppierung. Der Minimalbeitrag beträgt zurzeit 85,08 Euro pro Monat (Stand 2014) und wird je nach gesteigert. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Können Sie sich auch privat versichern, wenn Sie nicht beitragspflichtig bei der Deutschen Rentenversicherung sind? Selbstverständlich können Sie auch private Versicherungsmodelle abschließen, ob diese ebenfalls zuschussberechtigt sind, richtet sich nach den Voraussetzungen, die Sie auf einem separatem Merkblatt finden (s. Anhang). Zuschüsse vom Jugendhilfeträger Sofern Sie nachweisen, dass Sie in einer Rentenversicherung sind, egal ob in der gesetzlichen oder einer privaten, werden Ihnen auf Antrag pauschal 45 Euro im Monat erstattet. Diese Pauschale wird nur gezahlt, solange Sie mindestens ein Kind, welches durch die Behörde bezuschusst wird, betreuen. In Ihrer Tagespflegebörse erhalten Sie das entsprechende Formular, welches von Ihrer Versicherung auf die vorgegebenen Bedingungen geprüft und unterzeichnet wird. Höhere angemessene Aufwendungen werden auf Nachweis bis zur Hälfte der tatsächlichen Kosten erstattet. Rückwirkende Beitragspflicht Für vier Jahre kann Ihre Beitragspflicht rückwirkend berechnet werden. Sie können einen Antrag auf Ratenzahlung stellen und sich bei der Deutschen Rentenversicherung hierzu beraten lassen. Seite 3 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

4 DIE KRANKENVERSICHERUNG Seit 1. Januar 2009 besteht für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland die Pflicht, Mitglied einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Familienversicherung Tagespflegepersonen können sich grundsätzlich über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung versichern. Dies setzt voraus, dass Sie nicht hauptberuflich selbständig tätig sind und kein zu versteuerndes von mehr als 450 Euro monatlich (angestellte Tagespflegeperson) bzw. 395 Euro monatlich (selbständige Tagespflegeperson) haben. Liegt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen über diesen Grenzen, müssen Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig? Für selbständig tätige Tagespflegepersonen gilt mindestens noch bis zum 31. Dezember 2015: Wer bis zu fünf Kinder zeitgleich betreut, übt keine hauptberufliche Erwerbstätigkeit aus, sondern wird von den Krankenkassen als nebenberuflich selbständig eingestuft. Dies bedeutet für Sie geringere Beiträge. Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Höhe des Beitrags von der Einordnung der Tätigkeit in haupt- oder nebenberuflich ab. Nebenberuflich Selbstständige zahlen einen Betrag entsprechend ihres tatsächlichen s, mindestens aber den Mindestsatz in Höhe von 137,32 Euro (2014). Es gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 Prozent (Stand 2014). Hierin ist kein Krankentagegeldanspruch enthalten. Eine Krankentagegeldversicherung kann für hauptberuflich Selbstständige bei der gesetzlichen Krankenkasse oder für alle anderen auch bei privaten Krankenkassen zusätzlich abgeschlossen werden. Ansprechpartner sind die jeweiligen Geschäftsstellen der Krankenversicherungsträger vor Ort. Pflegeversicherung Wer eine eigene Krankenversicherung hat, muss auch Beiträge für die Pflegeversicherung zahlen. Der Beitragssatz beträgt 2,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 2,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 18,89 EUR bzw. 21,20 EUR ausgehend von derselben Berechnungsgrundlage wie für die Krankenversicherung. Private Krankenversicherung Sie können auch eine private Krankenversicherung abschließen. Hier bemessen sich die Versicherungsbeiträge nicht an der Höhe des s sondern anhand des abgesicherten Risikos, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Zuschüsse vom Jugendhilfeträger Auf Antrag werden nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung vom Jugendamt hälftig erstattet. Dieser Erstattungsanspruch bezieht sich auf Versicherungsbeiträge, die aufgrund von Einkünften aus öffentlich geförderter Kindertagespflege zu leisten sind. Dies gilt sowohl für die freiwillige gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Antragsformular siehe Anhang. Seite 4 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

5 DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Warum gilt die gesetzliche Unfallversicherung für Tagespflegepersonen? Als selbständig tätige Tagespflegeperson sind Sie kraft Gesetzes pflichtversichert, weil Sie mit Ihrer Erlaubnis zur Kindertagespflege wohlfahrtspflegerisch tätig sind. Dies ergibt sich aus 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Was müssen Sie tun? Sie müssen sich mit Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden (Postfach , Hamburg). Sie finden die BGW im Internet unter: Unter dem Suchbegriff Tagespflegeperson finden Sie die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Tagespflegepersonen oder im Anhang. Welche Kosten kommen auf Sie zu? Was wird bezuschusst? Sie zahlen jährlich ca. 80 Euro für die Unfallversicherung. Die Kosten werden Ihnen vom Jugendamt erstattet. Sie erhalten ohne Antrag monatlich neun Euro, solange Sie mindestens ein Tageskind betreuen, welches über das Jugendamt öffentlich gefördert wird. Betreuen Sie keine Tageskinder mehr, müssen Sie sich bei der Unfallversicherung abmelden. DIE UNFALLVERSICHERUNG FÜR TAGESKINDER Seit dem stehen Tageskinder, die von geeigneten Tagespflegepersonen betreut werden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Unfallversicherung ist es unerheblich, ob das Kind einen vom Jugendamt finanziell geförderten Betreuungsplatz hat oder nicht. Ihre Tageskinder sind automatisch ab dem ersten Tag der Betreuung gesetzlich unfallversichert. Die Eltern oder die Tagespflegepersonen brauchen keinen Beitrag zu zahlen. Die Kosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg. Siehe das Informationsblatt der Unfallkasse-Nord mit genauen Hinweisen, was Sie bei einem Unfall tun müssen. Nähere Informationen und Aufnahme von Unfallmeldungen: Unfallkasse-Nord, Freie und Hansestadt Hamburg, Postfach , Hamburg, Tel. : 040/ oder im Internet unter DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Wenn die Kindertagespflege des Kindes vom Jugendamt finanziell gefördert wird, so sind Sie automatisch durch das Jugendamt bei der Versicherungsgesellschaft Alte Leipziger VAG gegen berufliche Risiken aus der Betreuung von Tagespflegekindern haftpflichtversichert. Versichert gelten im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages gesetzliche Haftpflichtansprüche der Tagespflegekinder gegenüber den Tagespflegepersonen Dritter gegenüber den Tagespflegepersonen aus Aufsichtspflichtverletzungen aus fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten. Seite 5 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

6 Mitversichert gelten im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages gesetzliche Haftpflichtansprüche der Tagespflegepersonen gegenüber den Tagespflegekindern aus fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dieser Versicherungsschutz gilt nachrangig, d.h. ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (z.b. im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten der Tagespflegekinder) geht voran. Für diese Ansprüche gilt eine Selbstbeteiligung. Der Versicherungsvertrag bietet grundsätzlich keinen Versicherungsschutz für vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Auch ergeben sich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen eine Reihe unversicherter Risiken, so sind z.b. Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch eines KFZ nicht versichert. Die Firma Heinrich Poppe GmbH, Esplanade 6, Hamburg, Tel. 040/340442, Fax 040/353955, regelt als Versicherungsmakler den technischen Ablauf zwischen Versicherungsnehmer, versicherten Personen und der Versicherungsgesellschaft und ist zuständig für Rückfragen und Informationsseminare, die regelmäßig für Tagespflegepersonen angeboten werden. Ein Schaden ist der Versicherung unverzüglich anzuzeigen. Bitte erkennen Sie niemals an Sie gestellte Schadensersatzansprüche, weder mündlich noch schriftlich, gegenüber dem Anspruchsteller an. Die Regulierung obliegt dem Versicherer, die Anerkennung oder der Vergleich von Schadenersatzansprüchen (z.b. durch finanzielle Ableistung) kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Sofern Kinder betreut werden, die keine öffentliche Förderung über das Jugendamt erhalten, sollten die Tagespflegepersonen selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese in verkürzter Form zusammengestellten Informationen geben Auskunft über den bestehenden Versicherungsschutz. Sie erheben nicht den Anspruch vollumfassend zu sein. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus der vereinbarten Versicherungspolice. Nur diese ist maßgeblich und rechtsgültig. Seite 6 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

7 MONATLICHE TAGESPFLEGEGELDSÄTZE je Kind mit SACHKOSTENPAUSCHALE 1 (SK 1) steuerpflichtiges gesamt (inkl. SK 1) Qualifikationsstufe 1 TPK ,91 300,00 181,91 TPK ,87 300,00 96,87 TPK ,79 225,00 99,79 TPK ,23 187,50 97,73 TPK ,13 150,00 50,13 TPK ,70 75,00 38,70 TPE/H ,28 300,00 109,28 TPE/H ,39 300,00 40,39 TPE/H ,41 225,00 55,41 TPE/H ,92 187,50 61,42 TPE/H ,49 150,00 25,49 TPE/H ,84 75,00 25,84 gesamt (inkl. SK 1) Qualifikationsstufe 2 TPK ,13 300,00 263,13 TPK ,05 300,00 160,05 TPK ,43 225,00 149,43 TPK ,83 187,50 138,33 TPK ,96 150,00 74,96 TPK ,49 75,00 50,49 TPE/H ,76 300,00 171,76 TPE/H ,98 300,00 88,98 TPE/H ,59 225,00 93,59 TPE/H ,15 187,50 92,65 TPE/H ,50 150,00 44,50 TPE/H ,63 75,00 34,63 gesamt (inkl. SK 1) Qualifikationsstufe 3 TPK ,84 300,00 410,84 TPK ,94 300,00 274,94 TPK ,70 225,00 239,70 TPK ,69 187,50 212,19 TPK ,19 150,00 124,19 TPK ,52 75,00 72,52 TPE/H ,39 300,00 285,39 TPE/H ,35 300,00 177,35 TPE/H ,02 225,00 163,02 TPE/H ,96 187,50 149,46 TPE/H ,37 150,00 82,37 TPE/H ,61 75,00 51,61 Seite 7 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

8 MONATLICHE TAGESPFLEGEGELDSÄTZE je Kind mit SACHKOSTENPAUSCHALE 2 steuerpflichtiges gesamt (inkl. SK 2) Qualifikationsstufe 1 TPK ,27 300,00 262,27 TPK ,23 300,00 177,23 TPK ,15 225,00 180,15 TPK ,27 187,50 150,77 TPK ,32 150,00 90,32 TPK ,88 75,00 78,88 TPE/H ,64 300,00 189,64 TPE/H ,75 300,00 120,75 TPE/H ,77 225,00 135,77 TPE/H ,96 187,50 114,46 TPE/H ,68 150,00 65,68 TPE/H ,02 75,00 66,02 gesamt (inkl. SK 2) Qualifikationsstufe 2 TPK ,49 300,00 343,49 TPK ,41 300,00 240,41 TPK ,79 225,00 229,79 TPK ,87 187,50 191,37 TPK ,15 150,00 115,15 TPK ,67 75,00 90,67 TPE/H ,12 300,00 252,12 TPE/H ,34 300,00 169,34 TPE/H ,95 225,00 173,95 TPE/H ,19 187,50 145,69 TPE/H ,69 150,00 84,69 TPE/H ,81 75,00 74,81 gesamt (inkl. SK 2) Qualifikationsstufe 3 TPK ,20 300,00 491,20 TPK ,30 300,00 355,30 TPK ,06 225,00 320,06 TPK ,73 187,50 265,23 TPK ,38 150,00 164,38 TPK ,70 75,00 112,70 TPE/H ,75 300,00 365,75 TPE/H ,71 300,00 257,71 TPE/H ,38 225,00 243,38 TPE/H ,00 187,50 202,50 TPE/H ,56 150,00 122,56 TPE/H ,79 75,00 91,79 Seite 8 von 8 Anlage zu den Informationen für Tagespflegepersonen Stand: 8/14

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