Wilfried Hopp. Geseker Schweineabend 2012
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- Michael Bach
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1 Wilfried Hopp Geseker Schweineabend 2012
2 Rechtsgrundlagen Akute Verstöße Anforderungen an die Mastschweinehaltung Haltungsbedingte Probleme Art und Umfang von Kontrollen Maßnahmen der Behörden Konsequenzen für den Landwirt
3 VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz RL des Rates 98/58 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere Entscheidung der Kommission 2006/778 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden RL 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
4 Tierschutzgesetz vom 18. Mai 2006, zuletzt geändert am Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutznutztierhaltungsverordnung) vom , letzte Änderung vom Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen, Stand:
5 Töten von Tieren Eingriffe an Tieren Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote Durchführungsbestimmungen
6 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss sorgen für - angemessene art- und bedürfnisgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung - artgemäße Bewegung, sodass keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden - entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten
7 Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen Betretungsrecht und Einsichtnahme Anordnung von Maßnahmen Wegnahme und anderweitige Unterbringung Veräußern, Töten Haltungsuntersagung
8 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer: -einem Wirbeltier - aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder - länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
9 Landwirtschaftliche Nutztiere sowie andere warmblütige Wirbeltiere, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden oder deren Nachzucht zu diesen Zwecken gehalten werden soll.
10 A1: Allgemeine Bestimmungen A2: Anforderungen an das Halten von Kälbern A3: Anforderungen an das Halten von Legehennen A4: Anforderungen an das Halten von Masthühnern A5: Anforderungen an das Halten von Schweinen A6: Anforderungen an das Halten von Pelztieren A7: Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
11 Aufgrund des 16 a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 20 a Grundgesetz und 1 Tierschutzgesetz sind Amtstierärzte Beschützergaranten für das Wohl der Tiere und als solche verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige, weil gegen Normen des Tierschutzrechts verstoßende Handlungen und Zustände einzuschreiten. (vergleiche: Rechtsgutachten über die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz von Herrn Rechtsanwalt Rolf Kemper, Berlin, 2006).
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17 Spaltenweite höchstens 18mm; Auftrittsbreite: 8 cm Perforationsgrad der Liegefläche 15% Kotschlitze sind zulässig: max. 9 cm am Buchtenrand 3% der Stallgrundfläche als Fenster, sonst täglich 8 Std. 80 Lux Kunstlicht Ständig Zugang zu Wasser; max. 12 Tiere je Selbsttränke Mehrere Tränken je Bucht müssen gleichzeitig zugänglich sein Getrennte Wasserstelle im Breiautomat gilt als Tränke
18 Ja! Nein!
19 Geeignetes Beschäftigungsmaterial Mindestplatzanforderungen: Durchschnittsgewicht (kg) Fläche (qm) 30 bis 50 0, ,75 über 110 1,0
20 Moderne Schweinehaltung als Intensivtierhaltung Anpassung der Tiere an die Intensivhaltung durch Amputation Systematische Schmerzzufügung durch Kastration und Amputation Maximale Ausnutzung der Tiere durch z.b. ausgeklügelte Fütterungstechnik und Futterzusammensetzung (Steigerung der täglichen Zunahme und Verkürzung der Mastdauer)
21 routinemäßiges Schwanzkürzen widerspricht dem Tierschutzrecht à nur im begründeten Einzelfall zulässig CC- Relevanz: Prämienkürzung es spiegelt Fehler im Haltungssystem wider à es geht also nicht primär um die Belastung durch den Eingriff selbst
22 Ein Kupieren der Schwänze oder eine Verkleinerung der Eckzähne dürfen nicht routinemäßig durchgeführt werden. Bevor solche Eingriffe vorgenommen werden, sind andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen müssen geändert werden.
23 Eingriffe: 6 Tierschutzgesetz wird eingehalten: Verboten ist das teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres. Gilt nicht: für das Kürzen des Schwanzes von unter 4 Tage alten Ferkeln und das Abschleifen der Eckzähne von unter 8 Tage alten Ferkeln, wenn der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz unerlässlich ist.
24 KOM-Beschwerdeverfahren gegen D = RL 2008/120/EG (Anhang I, Kapitel I): routinemäßiges Kürzen der Schwanzspitze ist verboten Ausnahme nur, wenn zuvor: - Verletzungen entstanden sind - Abhilfe-Maßnahme getroffen sind - ungeeignete Haltungsbedingungen oder Haltungsformen geändert worden sind
25 Kannibalismus führt zu wirtschaftlichen Verlusten Kannibalismus: à Risiko von Infektionen à Tierverluste (im Stall und am Schlachthof [multiple Abszesse]) à Kupieren mindert Verluste, vermeidet sie aber nicht völlig
26 Literaturstudie FH Soest: à Sauen beißen mehr (Genetik) à vermehrt bei Rassen mit geringer Rückenspeckdicke, da besonders aggressiv (Genetik) à Beginn mit Eintritt in die Pubertät Beobachtungen von Befragten zum Auftreten von Schwanzbeißen im Zusammenhang mit Haltungsfaktoren: à Licht à Fütterung à Besatzdichte à Beschäftigungsmaterial à Belüftung
27 Risiko für das Auftreten von Schwanzbeißen verringert sich durch: Fütterung Ø Ø Ø Ø rationierte Fütterung Verfütterung von Strukturmaterial Vermeidung von Futterwechseln das Vermeiden von Flüssigfütterung Haltung Ø Ø Ø Gruppengröße unter 15 Tieren (stabile Rangordnung) Guter Gesundheitsstatus Niedrige Besatzdichte
28 Magen- / Darm-Geschwüre: 58% der Mastschweine am Schlachthof weisen Magenveränderungen auf (NL-Studie) Strukturmangel in der Fütterung à wenig Kauen und Einspeicheln (Pufferung) Vermahlungsgrad des Futters
29 strukturarme Fütterung: Ø verschlechtert Darmperistaltik (verringerte Durchmischung und verlangsamter Weitertransport) Ø Veränderung der Darmflora Ø Unausgewogene Besiedlung des Darms (Dysbiose) Ø Ansammlung negativer Stoffwechselprodukte wie abgebaute Bakterien und Toxine, die länger im Darm verweilen
30 Fütterung Struktur (Maissilage, Holzzweige; Raufutter etc.) à Magen-Darm-Gesundheit (Kauen, Speicheln, Schlucken) à Beschäftigung Zusätzlich: Stallklima Stabilisierung der Mensch-Tier-Beziehung Sozialisation Genetik
31 Beschäftigungsmaterial Ø Ø Ø Ø Ø Eigenschaften geeigneten Materials verformbar zerstörbar kaubar essbar nicht geruchsneutral (z.b. Lavendelholz) à Materialien müssen dauerhaftes Interesse wecken Studien zeigen: Beschäftigung mit Materialien à ohne diese Eigenschaften: ca. 1,4 % der Wachzeit à mit diesen Eigenschaften: ca. 20 % der Wachzeit
32 Cross Compliance Kontrollen Fachrechtskontrollen - Cross Checks Dokumentation Folgen
33 Vor-Ort-Kontrolle: in großen Betrieben auch mit repräsentativer Stichprobe Bewertungsmatrix: abhängig von Häufigkeit und Schwere: 1%-5% Bagatellen: Verstoß vorübergehend, z.b. Reparatur
34 Behandlungsbuch und Dokumentation verendeter Tiere Artgerechte Bewegungsfreiheit Nutzbare Bodenfläche gem. Tabelle -z. B kg Schwein: 0,65 qm Flächen bei Ebern, Sauen und Beschaffenheit der Abferkelbuchten gem. TierSchNutztV
35 Verletzungsfreie Haltungseinrichtungen Unschädliches Stallklima Geeignete künstliche Beleuchtung Jedes Schwein geeigneter, sauberer Liegeplatz Beschäftigungsmaterial Sichtkontakt außer Abferkelbereich
36 Spaltenweite und Auftrittsbreite nach Tabelle wie o. a. VO Notstromaggregat Alarmanlage Bedarfsgerechte Futter- und Wasserversorgung
37 Prämienkürzungen Strafverfahren Ordnungswidrigkeitenverfahren Ordnungsverfügungen - Haltungsbedingungen verbessern - Tierzahlen reduzieren - Pflegemaßnahmen durchführen - Haltungsuntersagung das will keiner, aber was soll der Landwirt tun?
38 sich bewusst sein Lebensmittelproduzent zu sein Mut haben zur Transparenz Mut haben zur Korrektur von Fehlentwicklungen Mut haben zur Kommunikation mit dem Verbraucher Professionellen Umgang mit Medien lernen
39 Projekt Tierwohl der Fa. Westfleisch Tönnies: Experten-Forum zum Tierschutz und Nutztierhaltung Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft: Überarbeitung der Eckwerte zur Putenhaltung mit Tierschutzorganisationen RUW: Artikel im RUW- Report von Dez.2011: Zu hohe Abgänge bei Milchkühen-wo liegen die Ursachen?
40 Tierschutz ist/wird ein zentrales Thema in der Landwirtschaft Landwirte müssen problembewusst und selbstbewusst damit umgehen Probleme grundsätzlicher Art brauchen Zeit zur Lösung, aber der Weg muss erkennbar eingeschlagen werden Tierschutzziele realistisch und nicht opportunistisch setzen Programme zur Haltungsverbesserung flächendeckend, nachhaltig und überzeugend umsetzen Verbraucher aufklären und mitnehmen In Zukunft wird es leider- mehr Kontrollen/ Beratung durch die Behörden geben
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!
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