Sparpaket der Regierung Monti

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1 Kundeninfo Sparpaket der Regierung Monti Das Sparpaket der Regierung Monti (auch unter dem Namen Rettungspaket Italien bekannt) wurde kurz vor Weihnachten definitiv vom italienischen Senat genehmigt und am 27. Dezember 2011 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht (Notverordnung Nr. 201 vom , umgewandelt in Gesetz Nr. 214 vom ). Es enthält eine Reihe von steuerlichen Neuerungen, die zu einem großen Teil zu Beginn des Jahres 2012 in Kraft getreten sind. In der Folge eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen in der endgültigen Fassung dieses Sparpaketes: Gemeindeimmobiliensteuer IMU Bereits ab 2012 wird die Gemeindeimmobiliensteuer ICI durch die IMU ( imposta municipale unica ) ersetzt. Die wichtigsten Änderungen in Zusammenhang mit der IMU sind: Die Steuerbefreiung für die Hauptwohnung wird abgeschafft. Die Multiplikatoren für die Berechnung des Katasterwertes der Immobilien werden stark erhöht. Dadurch erhöht sich natürlich auch die geschuldete IMU im selben Ausmaß (für Wohnungen und Garagen beträgt diese Erhöhung 60%). Die Erhöhung der Multiplikatoren gilt nur für die IMU, nicht aber (zumindest derzeit) für die direkten Steuern und die Registergebühren/Schenkungssteuern. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden bei der Festlegung der IMU werden eingeschränkt. Der Hebesatz für die Hauptwohnung beträgt 4 Promille und kann von den Gemeinden um 2 Promille erhöht oder vermindert werden. Der Absetzbetrag für die Hauptwohnung beträgt 200 und kann von der Gemeinde unter bestimmten Umständen bis zum Steuerbetrag erhöht werden. Für zu Lasten lebende Kinder bis 26 Jahre wird der Absetzbetrag um jeweils 50 erhöht (dieser zusätzliche Abzug gilt allerdings nur für die Jahre 2012 und 2013). Der Hebesatz für Zweitwohnungen und andere Immobilien beträgt 7,6 Promille und kann von den Gemeinden um 3 Promille erhöht oder vermindert werden. Die IMU wird erstmals auch für landwirtschaftliche Gebäude angewandt. Der Hebesatz für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude beträgt 2 Promille und kann von den Gemeinden auf 1 Promille vermindert werden. Alle nicht im Gebäudekataster eingetragenen landwirtschaftlichen Gebäude müssen bis spätestens 30. November 2012 eingetragen werden. Zusätzlich zur normalen Katastereintragung erfolgt dabei die Kennzeichnung dieser Immobilien als landwirtschaftliche Gebäude. Die Bestimmung, wonach landwirtschaftliche Gebäude zwingend in den Katasterkategorien A/6 (Wohngebäude) oder D/10 (Wirtschaftsgebäude) eingetragen werden müssen, wurde wieder abgeschafft. Die Zahlungstermine und modalitäten für die IMU haben sich im Vergleich zur ICI nicht geändert. regionaler IRPEF-Zuschlag Der regionale IRPEF-Zuschlag wird rückwirkend ab dem Jahr 2011 von 0,9% auf 1,23% erhöht. Kundeninfo Seite

2 Mitteilung der Bankbewegungen Die Banken sind ab 1. Januar 2012 dazu verpflichtet, periodisch der Agentur der Einnahmen alle Bewegungen aller Bankkonten ihrer Kunden mitzuteilen. Das Bankgeheimnis ist demnach gänzlich aufgehoben! Einschränkung Bargeldverkehr auf Mit Wirksamkeit 6. Dezember 2011 beträgt die Schwelle für die Verwendung von Bargeld (bisher 2.500). Ab diesem Datum dürfen demnach Bargeldzahlungen nur mehr bis zu einem Betrag von 999,99 getätigt werden. Bis 31. Januar 2012 werden bei Missachtung dieser Bestimmung keine Strafen verhängt. Zudem dürfen Überbringerpapiere und Überbringersparbücher keinen Saldo über der genannten Schwelle von aufweisen. Überbringersparbücher, die derzeit einen höheren Saldo aufweisen, müssen bis 31. März 2012 unter diese Schwelle vermindert oder aufgelöst werden (ursprünglich war als Termin der 31. Dezember 2011 vorgesehen). Bank- und Postschecks mit einem Saldo von oder darüber müssen den Namen des Begünstigten und die Klausel nicht übertragbar enthalten. Erhöhung der Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer soll wie folgt erhöht werden: ab 1. Oktober 2012 der Mwst-Satz von 10% steigt auf 12% der Mwst-Satz von 21% steigt auf 23% ab 1. Januar 2014 der Mwst-Satz von 12% steigt auf 12,50% der Mwst-Satz von 23% steigt auf 23,50% Diese Erhöhung der Mehrwertsteuer kann dann zurückgenommen werden, wenn bis zu diesem Datum eine Steuerreform verabschiedet wird, mit welcher die verschiedenen derzeit geltenden Steuerbegünstigungen deutlich reduziert werden. Kfz-Steuer auf PKW s ( Luxussteuer ) Für PKW s mit einer Leistung von mehr als 185 kw wird ab 2012 eine Sondersteuer von 20 je kw über dieser Schwelle eingeführt. Für PKW s mit einem Baujahr, das mehr als 5 / 10 / 15 Jahre zurückliegt, wird die Sondersteuer auf 60% / 30% / 15% vermindert. PKW s mit einem Baujahr, das mehr als 20 Jahre zurückliegt, werden von dieser Sondersteuer befreit. Ebenfalls eingeführt wurden Sondersteuern für Boote ab 10 Metern Länge und Sportflugzeuge. Eigenkapitalförderung ( ACE aiuto per la crescita economica ) Die Eigenkapitalförderung betrifft alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und wird rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2011 angewandt. Voraussetzung für diese Eigenkapitalförderung ist die Führung der ordentlichen Buchhaltung. Berechnungsgrundlage für die Steuerbegünstigung ist die Erhöhung des Eigenkapitals im Vergleich zum vorhergehenden Bilanzabschluss. Wenn eine solche Erhöhung vorliegt, wird auf den Betrag derselben eine fiktive Eigenkapitalverzinsung berechnet, welche von der Steuergrundlage in Abzug gebracht werden kann. Für die ersten drei Jahre beträgt diese Eigenkapitalverzinsung 3%. IRAP-Abzug auf Personalkosten Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP war bisher im Ausmaß von 10% von der Steuergrundlage für die Einkommensteuer (IRPEF oder IRES) abzugsfähig. Ab 2012 ist die IRAP, welche sich auf die Personalkosten bezieht, zur Gänze von der Steuergrundlage für die Kundeninfo Seite

3 Einkommenssteuer abzugsfähig. Für den restlichen IRAP-Betrag gilt weiterhin der Abzug von 10%. Die IRAP-Freibeträge für das Personal werden ebenfalls ab dem Jahr 2012 für Frauen und Jugendliche bis 35 Jahren auf erhöht (bisher 4.600). Steuerabsetzbetrag 36% für Instandhaltungen/Sanierungen an Wohngebäuden Der Steuerabsetzbetrag von 36% für Instandhaltungen/Sanierungen an Wohngebäuden wird ohne zeitliche Beschränkung eingeführt (er wurde bisher immer von Jahr zu Jahr verlängert). Demnach entfällt in Zukunft die Unsicherheit, ob dieser Steuerabsetzbetrag weiterhin angewandt werden kann. Die übrigen Bestimmungen in Bezug auf den Steuerabsetzbetrag werden nicht geändert (Höchstbetrag von und Aufteilung auf 10 Jahre). Wir verweisen in Bezug auf diesen Steuerabsetzbetrag auf unsere früheren Kundeninfos. Steuerabsetzbetrag 55% für Energiemaßnahmen Der Steuerabsetzbetrag für Energiemaßnahmen wird um ein weiteres Jahr bis Ende 2012 verlängert, danach soll er definitiv auslaufen. Ab 2013 kann für Energiemaßnahmen an Wohngebäuden allerdings weiterhin der allgemeine Steuerabsetzbetrag von 36% für Instandhaltungen/Sanierungen angewandt werden. Sondersteuer für Steuerschutzschild ( scudo fiscale ) Für Vermögen, welche in den Jahren 2002 bis 2010 auf Grund des sog. Steuerschutzschildes aus dem Ausland rückgeführt wurden, wird eine Sondersteuer von 4 Promille pro Jahr eingeführt. Für die Jahre 2012 und 2013 wird diese Sondersteuer auf 10 Promille und 13,5 Promille erhöht. Die Sondersteuer wird von den Finanzinstituten einbehalten und abgeführt. Sollte das rückgeführte Finanzvermögen von den vertraulichen Konten bereits abgezogen worden sein, muss eine einmalige Sondersteuer von 10 Promille entrichtet werden, welche bis 16. Februar 2012 zu bezahlen ist und vom jeweiligen Finanzinstitut eingehoben wird. Wenn der Steuerpflichtige dem Finanzinstitut den Betrag für diese einmalige Sondersteuer nicht zur Verfügung stellt, ist das Institut verpflichtet, eine Mitteilung an das Steueramt mit den Daten der betroffenen Person zu machen. Vermögenssteuer für Immobilien im Ausland In Italien ansässige physische Personen müssen für Immobilien, welche sie im Ausland besitzen, in Zukunft eine Vermögenssteuer von 7,6 Promille pro Jahr entrichten. Der Steuersatz entspricht dabei jenem der Gemeindeimmobiliensteuer IMU für Zweitwohnungen. Die Vermögenssteuer gilt rückwirkend ab dem Jahr Im Ausland bezahlte Vermögenssteuern können angerechnet werden. Vermögenssteuer für Finanzvermögen im Ausland In Italien ansässige physische Personen müssen für Finanzvermögen, das sie im Ausland besitzen, eine Vermögenssteuer von 1 Promille für die Jahre 2011 und 2012 und von 1,5 Promille ab 2013 entrichten. Eine eventuell im Ausland bezahlte Vermögenssteuer kann angerechnet werden. Erhöhung der Pensionsbeiträge für Kaufleute und Handwerker Die Pensionsbeiträge für Kaufleute und Handwerker werden im Jahr 2012 um 1,3% erhöht. Ab 2013 werden sie jährlich um 0,45% bis zum Erreichen der Grenze von 24% erhöht. Steuerbegünstigungen und ISEE-Wert Ab 2013 sollen Steuerbegünstigungen an den ISEE-Wert (Vermögens- und Einkommensparameter indicatore della situazione economica equivalente ) gekoppelt werden, der vorher allerdings Kundeninfo Seite

4 einer Überarbeitung unterworfen werden soll. Das bedeutet, dass bei Überschreiten eines bestimmten ISEE-Wertes die Steuerbegünstigungen nicht beansprucht werden dürfen. Bis 31. Mai 2012 soll die entsprechende Durchführungsbestimmung erlassen werden. Betroffen sollen von dieser Bestimmung unter anderem die Abzüge für Instandhaltungs-/Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden, für Rentenbeiträge und für freiwillige Zusatzpensionsfonds sein. Branchenrichtwerte Ab dem Jahr 2011 werden für Unternehmen und Freiberufler, welche die Branchenrichtwerte zur Gänze einhalten ( congruità e coerenza ), folgende Begünstigungen eingeführt: die Einkommensfestsetzung auf Grund einer Schätzung ( accertamento induttivo ) ist nicht möglich; die Einkommensfestsetzung auf Grund des Lebensstandards ( redditometro ) ist nur dann möglich, wenn das geschätzte Gesamteinkommen das erklärte Einkommen um mehr als ein Drittel übersteigt; die Verjährungsfristen werden um 1 Jahr verkürzt. Stempelsteuern Bankkonten und Wertpapiere Die Stempelsteuern für Bankkonten von Gesellschaften und anderen Körperschaften werden auf 100 pro Jahr erhöht. Für physische Personen beträgt die Stempelsteuer auf Bankkonten hingegen 34,20. Bankkonten mit einem durchschnittlichen Bestand von unter sind generell von der Stempelsteuer befreit. Dieselbe Stempelsteuer findet auch für Sparbücher Anwendung. Für Wertpapiere wird eine Stempelsteuer eingeführt, welche sich wie folgt berechnet: 1 Promille für das Jahr ,5 Promille jährlich ab dem Jahr 2013 Der Mindestbetrag dieser Stempelsteuer für Wertpapiere beträgt 34,20 pro Jahr, der Höchstbetrag (nur für 2012) Die Stempelsteuer betrifft alle Arten von Wertpapiere (auch jene, für die keine Pflicht besteht, ein Wertpapierdepot einzurichten). Ausgenommen von dieser Stempelsteuer sind lediglich die Zusatzpensionsfonds. transparente Tätigkeiten Ab 2013 werden für Kleinunternehmen und Freiberufler einige bürokratische Erleichterungen eingeführt, wenn sie folgende Verpflichtungen einhalten: alle ausgestellten und erhaltenen Rechnungen und Belege werden in elektronischer Form der Agentur der Einnahmen übermittelt; es wird ein eigenes Bankkonto eingerichtet, über welches alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden. In diesen Fällen ist eine Befreiung von der Ausstellung von Kassabelegen und Steuerquittungen vorgesehen und die Verjährungsfristen werden um 1 Jahr verkürzt. Für diese Neuerung ist eine eigene Durchführungsbestimmung notwendig. Solidaritätsbeitrag Pensionen Der Solidaritätsbeitrag für hohe Pensionen, welcher im Sommer 2011 eingeführt wurde, wird wie folgt abgeändert: 5% für Pensionen über % für Pensionen über % für Pensionen über Die Berechnung des Solidaritätsbeitrages erfolgt in gestaffelter Form. Kundeninfo Seite

5 sonstige Bestimmungen Strafen Steuerrecht: Die Verwendung von gefälschten Unterlagen und falschen Informationen zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird strafrechtlich verfolgt. Mitteilung Sozialleistungen: Die Inhaber von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe u.ä.) werden in Zukunft vom Sozialfürsorgeinstitut INPS dem Steueramt und der Finanzwache mitgeteilt, damit die Höhe der erklärten Einkommen dieser Personen kontrolliert werden kann. Kommissionen für elektronische Zahlungen: Die Bankkommissionen für elektronische Zahlungen (Kreditkarten, Bankomat, u.ä.) zu Lasten der Unternehmen dürfen in Zukunft 1,5% des jeweiligen Betrages nicht überschreiten. Besteuerung Abfertigungen: Für Abfertigungen, welche nach dem ausgezahlt werden, kann die (günstige) Separatbesteuerung nur bis zu einem Abfertigungsbetrag von 1 Mio. angewandt werden. Der Betrag, welcher diese Grenze überschreitet, unterliegt der progressiven IRPEF-Besteuerung. Für ein Beratungsgespräch zu obigen Neuerungen stehen wir gerne zur Verfügung. Gamper & Lahner Kundeninfo Seite

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