Die Zukunft der Gemeinden im mittleren Fricktal; Erteilung eines Mandats und Projektierungskredit über brutto CHF 42'500.00

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1 Traktandum 2 Die Zukunft der Gemeinden im mittleren Fricktal; Erteilung eines Mandats und Projektierungskredit über brutto CHF 42' Ausgangslage Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Gemeinden inskünftig näher zusammenarbeiten müssen. Massgeblich hierfür sind externe Gründe (u. a. die stets knapper werdenden Ressourcen und der damit zusammenhängende Druck des Kantons), aber auch interne Gründe (mangelnde Bereitschaft von Menschen, sich bei geringer Entschädigung in Behörden und Kommissionen für das Gemeinwohl zu engagieren). Dabei stellt die rasante Veränderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Die Heterogenität der Aargauer Gemeindelandschaft führt zu einem höchst unterschiedlichen Anpassungsdruck. Gerade Gemeinden des ländlichen Raumes sind diesen wachsenden Herausforderungen in verschärftem Masse ausgesetzt. Bereits seit Jahren arbeiten die vier Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein in unterschiedlicher Zusammensetzung in verschiedenen Bereichen eng zusammen, so beispielsweise mit dem Regio-Steueramt, dem Abwasserverband, dem Wasserwerk, der Musikschule oder der Spitex Mittleres Fricktal. Auf Initiative von Schupfart haben sich die Gemeinden Eiken, Mumpf, Münchwilen, Obermumpf, Schupfart, Sisseln, Stein und Wallbach bereit erklärt, gemeinsam ein Vorprojekt zur Klärung der politischen und finanziellen Auswirkungen eines möglichen Zusammenschlusses in Angriff zu nehmen. Der Bericht der BDO AG vom 20. Oktober 2010 hat sich hierbei zur finanziellen und politischen Machbarkeit eines möglichen Zusammenschlusses geäussert. Dabei haben alle acht Gemeinden das Entwicklungspotential als realistisch beurteilt. Weiter haben sechs von acht Gemeinden ein Zusammengehen grundsätzlich als sinnvoll erachtet. In der Folge haben sich die Gemeinderäte Eiken, Münchwilen und Sisseln dafür entschieden, das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen. BDO AG hat am 19. November 2010 einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen eines Zusammenschlusses der restlichen Gemeinden erstellt. Diesem Bericht kann entnommen werden, dass ein allfälliger Zusammenschluss Wachstumsimpulse auslösen und namhafte Synergieeffekte zur Folge haben würde. Ein allfälliger Zusammenschluss sei finanziell machbar. Die finanziellen Aussichten der neuen Gemeinde sei bei einem allfälligen Zusammenschluss wesentlich günstiger als jene der bisherigen fünf Gemeinden bei einem Alleingang. Anlässlich der Gemeindeversammlungen vom 17. und 20. Juni 2011 haben die vier Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein einem ersten Projektierungskredit mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Gemeinde Wallbach hat diesen abgelehnt.

2 Nach eingehender Diskussion sind die Gemeinderäte der vier verbleibenden Gemeinden zum Schluss gekommen, im Rahmen eines Projektes mögliche Formen der Zusammenarbeit bis hin zum Zusammenschluss sorgfältig und im Detail abzuklären. Über den dafür notwendigen Projektierungskredit wird in allen Gemeinden an den Gemeindeversammlungen vom 2. Dezember 2011 befunden. Verhandlungsmandat Es ist eine ureigene Kompetenz und Verpflichtung eines jeden Gemeinderates, eine optimale Erfüllung aller Aufgaben anzubieten und dabei allfällig mit anderen Partnern (z.b. Gemeinden) zusammenzuarbeiten. Eine enge Zusammenarbeit kann dort, wo es Sinn macht, auch zu einem Zusammenschluss der Gemeinden führen. Der Gemeinderat erachtet es als wichtig, schon für Verhandlungen und für den Projektierungskredit eine demokratische Legitimation durch die Gemeindeversammlung zu erhalten. Er soll bei seiner künftigen Arbeit wissen, dass die Gemeindeversammlung hinter ihm steht. Mit der Erteilung eines Verhandlungsmandates wird nicht über den Zusammenschluss der vier Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein entschieden. Vielmehr soll die Entscheidungsgrundlage für mögliche Formen der künftigen Zusammenarbeit erarbeitet werden. Es wird auch nicht über eine Form der Zusammenarbeit mit andern Gemeinden oder gar über einen Gemeindezusammenschluss befunden. Das Resultat der Verhandlungen mit den Nachbargemeinden ist heute offen. Der Gemeinderat wird jeweils periodisch über den Verhandlungsfortschritt orientieren.

3 Projektorganisation Es soll eine detaillierte Projektorganisation geschaffen werden. Eine mögliche Form ist untenstehend abgebildet. Insbesondere sollen die Einwohnerinnen und Einwohner in die Projektorganisation mit einbezogen werden. Dies geschieht durch das Bilden von Arbeitsgruppen. In diesen sollen für je einen Teilbereich Lösungen für eine engere Zusammenarbeit erarbeitet werden. Sollte sich im Rahmen der Verhandlungen ergeben, dass allenfalls ein Zusammenschluss in Frage kommt, müssten die Stimmberechtigten dies sowohl an den Gemeindeversammlungen wie auch an der Urne beschliessen. Beispielhaft können folgende acht Arbeitsgruppen genannt werden: 1. Gemeindeverwaltung, Archivwesen, Personelles, Informatik, Betreibungsamt 2. Finanzen, Steuern 3. Schule 4. Liegenschaften, Forst, Ortsbürgergemeinden 5. Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Militär, RFO), Schiesswesen, öffentlicher Verkehr) 6. Energie- und Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Entsorgung, Werkhof (Bauamt), Friedhof 7. Soziales, Gesundheit, Alter, Jugend, Familie, Kultur, Vereine, Kirchen 8. Hoch- und Tiefbau, Raumentwicklung

4 Zeitplanung Es ist vorgesehen, dass die notwendigen Arbeitsschritte im folgenden Zeitplan erledigt werden Tätigkeit Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr Verhandlungsmandat durch Gde.vers. Beschluss Projektorganisation durch GR Bildung Teilprojekte / Facharbeitsgruppen Erarbeitung Kommunikationskonzept Information / Instruktion Teilprojekte Erarbeitung Teilprojekte Verabschiedung Ergebnisse Teilprojekte ggf. Überarbeitung Konsolidierung finanz. Auswirkungen Beschlussfassung Gemeinderat Variante 1: Weitere Zusammenarbeit Entwurf / Bearbeitung Verträge (allenfalls) Gemeindeversammlungsbeschlüsse Variante 2: Zusammenschluss Entwurf/Bearbeitung Zusammenschlussvertrag Gemeindeversammlungsbeschlüsse Urnenabstimmung Antrag an Grossen Rat Umsetzungsmassnahmen Zusammenschluss per 1. Januar 2016

5 Projektierungskredit Die Kosten für das Hauptprojekt belaufen sich auf CHF 170' und setzen sich wie folgt zusammen: externe Projektleitung (Kostendach) CHF 70' externer Kommunikationsverantwortlicher (Kostendach) CHF 30' Werbemassnahmen (Flyer, Presse etc.) CHF 15' Büromaterial (Briefpapier etc.) CHF 5' Arbeitsgruppen CHF 30' Veranstaltungen, Spesen CHF 10' Diverses, Unvorhergesehenes CHF 10' Total Projektkosten CHF 170' Dieser Betrag wird unter den vier Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein gleichmässig verteilt, was pro Gemeinde einen Betrag von CHF ergibt. Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Kanton Der Kanton Aargau bezahlt einen Beitrag von CHF 25' je Gemeinde, wenn ein Zusammenschlussvertrag zur Beschlussfassung der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Auf Antrag der Gemeinden können die Beiträge anteilsmässig oder voll auch ausbezahlt werden, wenn die Vorabklärungen bzw. die vertiefte Bearbeitung ergibt, dass ein Zusammenschluss nachweislich nicht sinnvoll ist. In der Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 19. Januar 2011 mit Bezug auf die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen (GeRAG 3) wird neu zusätzlich ein dreistufiges Unterstützungsmodell für den Fall, dass ein Zusammenschluss gelingt, vorgeschlagen: - Zusammenschlusspauschale für den Aufwand für die Neuorganisation der zusammengeschlossenen Gemeinde (1. Stufe): Jede an einem Zusammenschluss beteiligte Gemeinde soll unabhängig von der finanziellen Lage einen fixen Beitrag von CHF 400' erhalten. - Zusammenschlussbeitrag zur Verbesserung der Entwicklungschancen der sich zusammenschliessenden Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft (2. Stufe): Jede an einem Zusammenschluss beteiligte Gemeinde, deren Steuerkraft je Einwohnerin und Einwohner (relative Steuerkraft) unter dem kantonalen Durchschnitt liegt, erhält einen nach Bevölkerungszahl gewichteten, steuerkraftabhängigen Zusammenschlussbeitrag. - Finanzausgleichsgarantie zur Verringerung der "Heiratsstrafe" als Folge des Wegfalls der Anrechnung des Grundbedarfs nach einem Zusammenschluss (3. Stufe): Nach einem Zusammenschluss

6 wird in den ersten acht Jahren der Finanzausgleichsbeitrag garantiert, deren Durchschnitt in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss ausbezahlt worden ist. Fazit Der Gemeinderat befürwortet das geplante Vorgehen. Damit kann abgeklärt werden, welche Form der Zusammenarbeit für die vier Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Stein die Richtige ist. Nach diesen Abklärungen wird es aufgrund einer seriösen Basis möglich sein, einen Entscheid zu treffen. Sollte eine oder mehrere der Gemeinden den Anträgen nicht zustimmen, so müsste eine erneute Lagebeurteilung vorgenommen werden, in welcher festgestellt wird, ob und in welcher Form allfällig ein reduziertes Projekt angegangen wird. Antrag Dem Gemeinderat sei das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit den Gemeinden Mumpf, Obermumpf und Stein im Hinblick auf eine weitere Zusammenarbeit (bis hin zu einem Gemeindezusammenschluss) zu erteilen und es sei ein Projektierungskredit von CHF exkl. MWSt. zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten (Preisbasis Januar 2011) zu bewilligen.

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