Verfahren zur Anmeldung / Inbetriebsetzung einer Gasinstallation

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1 Stand Änderung des Formblattes Anmeldung für die Ausführung einer Gasanlage Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Änderungen des Formblattes für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Diez (Netzbetreiber Stadtwerke Diez GmbH) erläutert. Die Einführung erfolgt ab sofort. Alte Formblätter sind sofort nicht mehr zu verwenden. Folgendes ist unbedingt zu beachten: Vollständiges Ausfüllen des Formblattes Ist das Formblatt nicht vollständig ausgefüllt, kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen bzw. erfolgt ggf. die Rücksendung an den Installateur. Inbetriebsetzungen können somit beispielsweise nicht zu den vorgesehenen Terminen erfolgen. Originalunterlagen Der Stadtwerke Diez GmbH sind die Originalunterlagen zuzusenden. Eventuell zusätzliche Unterlagen für den Bezirksschornsteinfegermeister sind mit diesem abzustimmen. Internetabruf Das Formular kann zukünftig auf der Homepage der Stadtwerke Diez GmbH unter der Rubrik Marktpartner/Installateurbetriebe als pdf-datei abgerufen werden. 1 von 7

2 Anforderungen Niederdruckanschlussverordnung NDAV 14 Abs. 2 Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Netzbetreiber von dem Unternehmen, das nach 13 Abs. 2 die Arbeiten an der Anlage ausgeführt hat, in Auftrag zu geben. Auf Verlangen des Netzbetreibers ist ein von diesem zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden. Technische Regel für Gasinstallationen Arbeitsblatt G TRGI 2008 Pkt Vor Beginn der Arbeiten an Gasanlagen hat das verantwortliche VIU dem GVU über Art und Umfang der geplanten Anlage und der vorgesehenen Baumaßnahmen Mitteilung zu machen. Die Anmeldung und erfolgt durch das ausführende Vertragsinstallationsunternehmen unter Verwendung der vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Formulare. Nur zugelassene und im Installateurverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen dürfen den Antrag auf Ausführung von Arbeiten an Gasanlagen einreichen. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter auszuschließen, nach Ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen ( 15 NDAV) 2 von 7

3 1 zu 1 Hier bitte durch ankreuzen kenntlich machen, ob es sich um eine Anmeldung oder eine Inbetriebsetzung handelt. Anmeldung z. B. eine Änderung der Gasanlage (Gas-Gerätewechsel, Modernisierung etc.) Inbetriebsetzung z. B. Neuanlage/Erweiterung inkl. Gaszählersetzung / Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit anschließender Gaszähleröffnung 3 von 7

4 2 zu 2 Angaben zum Anschlussnutzer und Angaben zum Anschlussnehmer vollständig einfügen. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer der an das Versorgungsnetz über den Netzanschluss angeschlossenen Kundenanlage. Ein Vertrag zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber regelt die Anbindung der Kundenanlage an das Versorgungsnetz einschließlich der Nutzung des Grundstücks durch den Netzbetreiber. Der Anschlussnutzer ist der Nutzer des Anschlusses. Das kann der Anschlussnehmer, aber auch der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sein. 4 von 7

5 3 zu 3 Hier bitte ankreuzen welche Arbeiten ausgeführt werden sollen und welcher Nutzung die Anlage unterliegt (z. B. Gewerbe). Bitte teilen Sie uns mit, ob schon ein Gaszähler vorhanden ist, falls ja vermerken Sie dies bitte mit Angabe der Gaszählernummer. Bitte die neuen sowie vorhandenen Gasgeräte mit deren Nennleistung etc. vermerken. 5 von 7

6 4 a) b) Falls kein Gaslieferant genannt wird, erfolgt die Mitteilung der Inbetriebsetzung an den Grundversorger des Netzgebietes (Stadtwerke Diez GmbH). zu 4 a) Kreuzen Sie bitte an, von welchem Versorger der Anschlussnutzer versorgt werden möchte. (Betrifft nur Neuanlagen und Wiederinbetriebsetzungen) b) Hier wird vom Bezirksschornsteinfegermeister bestätigt, dass er über die geplante Aufstellung informiert wurde. 6 von 7

7 5 a) b) zu 5 a) Im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen gemäß NDAV 13 (2). b) Die aufgeführte Haftungserklärung von dem verantwortlichen Fachmann zu unterschreiben. Die Inbetriebsetzung (Gasdruckregler- und Zählereinbau) erfolgt nach Abstimmung mit den Stadtwerken Diez. 7 von 7

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