Gas- Hausinstallation

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1 Planungshilfe für die Gas- Hausinstallation /21

2 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEIN Geltungsbereich Abkürzungen und Definitionen Telefonverzeichnis Kaminkehrerverzeichnis Formulare Technische Hinweise 7 2 TECHNIK Gasart und Anschlussdruck Hausanschluss und Gasdruckregler Hausanschluss Eigentumsgrenze und Übergabestelle Hausanschlussraum in Anlehnung an DIN Gasdruckregelgeräte Messeinrichtungen Allgemeines Balgengaszähler Inbetriebsetzung einer Gasanlage Betrieb und Instandhaltung Störung und Bereitschaftsdienst Maßnahmen bei Gasgeruch (Anschlussnehmer- oder Anschlussnutzerseite) /21

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Anmeldung einer Gasanlage 8 Abbildung 2: Inbetriebsetzung einer Gasanlage 9 Abbildung 3: Zählerausbaublatt 10 Abbildung 4: Netzanschluss 12 Abbildung 5a: Eigentumsgrenze Niederdruck 13 Abbildung 5b: Eigentumsgrenze Mitteldruck 14 Abbildung 6a: Niederdruck Gasanlage 16 Abbildung 6b: Mitteldruck Gasanlage 17 Abbildung 7: Zähler 19 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Abkürzungen und Definitionen 4 Tabelle 2: Zählergrößen /21

4 1. Allgemein 1.1 Geltungsbereich Die Planungshilfe Hausinstallation Gas gilt für die Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen. Die Planungshilfe Hausinstallation Gas enthält Hinweise zum Umgang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Technischen Regeln der Gasinstallation (DVGW-TRGI 2008, Arbeitsblatt G 600) einschließlich der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Mit Hilfe der Planungshilfe Hausinstallation Gas soll auch eine klare Abgrenzung der Verantwortung und Zuständigkeit von ESTW, VIU und den Anschlussnehmer erreicht werden, um Komplikationen zu vermeiden und das Verhältnis der einzelnen Partner zueinander zu festigen. Des Weiteren soll die Planungshilfe Hausinstallation Gas als Leitfaden für Installationsunternehmen im Versorgungsgebiet der ESTW definiert werden sowie Abläufe und Schnittstellen zwischen VIU und ESTW beschreiben und festlegen. Darüber hinaus sind die Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, welche auf Grundlage des 19 des EnWG veröffentlicht sind, zu berücksichtigen. Diese sind zu finden unter: /21

5 1.2 Abkürzungen und Definitionen Abkürzungen und Definitionen EnWG ESTW VIU VNB Anschlussnehmer NDAV ND MD HD DVGW BGZ HAE IBS MSB MessZV GS G 600 G 687 G 689 Nm³/h Bm³/h BGR 500 Langtext Energiewirtschaftsgesetz Erlanger Stadtwerke AG Vertragsinstallationsunternehmen Verteilungsnetzbetreiber (nach ENWG: Betreiber eines Netzes zur Endkundenversorgung) ist jedermann im Sinne des EnWG 18 Abs. 1 Satz 1, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederdrucknetz angeschlossen wird, oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederdrucknetz angeschlossen ist Niederdruckanschlussverordnung Niederdruck: Netzdruck bis max. 100 mbar Mitteldruck: Netzdruck bis max mbar (1 bar) Hochdruck: Netzdruck größer 1000 mbar (1 bar) Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. Balgengaszähler Hauptabsperreinrichtung Inbetriebsetzung Messstellenbetreiber Messzugangsverordnung Gasströmungswächter Technische Regeln Gasinstallation Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas Normkubikmeter je Stunde Betriebskubikmeter je Stunde Arbeiten an Gasleitungen (siehe Seite 18; Allgemeines) /21

6 1.3 Telefonverzeichnis Im Telefonverzeichnis sind die ESTW-Ansprechpartner aufgeführt. Telefon Handy: Herr Thomas Mantai 09131/ Herr Nico Reiser 09131/ Fax: 09131/ Kaminkehrerverzeichnis Das Kaminkehrerverzeichnis ist zu finden unter: /21

7 1.5 Formulare: wie z. B. Anmeldung einer Gasanlage, Inbetriebsetzungsanzeige Alle für die Gasinstallation notwendigen Formulare sind nachstehend aufgeführt und im Internet unter zu finden Technische Hinweise wie z. B. Gaszähleranlagen, Einbau von Strömungswächtern, Druckangaben und Einlassen von Gas Unter dem gleichen Pfad sind auch unsere Technische Hinweise wie z.b. Gaszähleranlagen, Einbau von Strömungswächtern, Druckangaben und Einlassen von Gas zu finden /21

8 - Anmeldung einer Gasanlage Pfad: ankreuzen Abnehmer / Anschlussnutzer und Kostenträgerdaten vollständig ausfüllen Art der Anmeldung und Standort ankreuzen zuständigen Kaminkehrermeister eintragen ankreuzen Zähler-Nr. und Zählerstand bei vorhandenem Zähler eintragen } Gerätedaten vollständig ausfüllen Auch bei Änderung von Bauteilen, z. B. Auswechseln eines Gaszähler- Eckhahn ist dies hier anzuzeigen Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer Konzessionsträger Abbildung 1: Anmeldung einer Gasanlage Das Formular ist vollständig ausgefüllt an die ESTW zu senden (Fax-Nr / ) /21

9 ankreuzen Fertigstellungs-Datum Unterschrift des Konzessionsträgers sowie Firmenstempel und Tel.-Nr. Unterschrift des Auftraggebers/ Anschlussnutzer bzw. Kostenträgers Abbildung 2: Inbetriebsetzung einer Gasanlage Die Inbetriebsetzung der Gasanlage ist im Original an die ESTW zu senden (Postweg) /21

10 Zählerausbaublatt Pfad: Abbildung 3: Zählerausbaublatt /21

11 2 Technik 2.1 Gasart und Anschlussdruck - Erdgas der Gruppe E (früher H-Gas) nach dem DVGW-Arbeitsblatt G Wenn Sie Angaben über Brennwert Hs,n = kwh/m³, Heizwert Hi,n = kwh/m³, relative Dichte d = kg/m³,oder Wobbeindex Ws,n = kwh/m³ bzw. Wi,n = kwh/m³ benötigen, so bitten wir Sie, sich mit der Abt. NZD unter der Tel.-Nr oder per mit mike.hoffmann@estw.de in Verbindung zu setzen. - Der Übergabedruck an der Hauptabsperreinrichtung bzw. am Ausgang des Gasdruckregelgerätes beträgt ca. 23 mbar. 2.2 Hausanschluss und Gasdruckregler Hausanschluss Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Er besteht aus: - Anbohrarmatur, ggf. mit Absperreinrichtung - einem Strömungswächter (ab > 25 mbar) in der Netzanschlussleitung am Abzweig der Versorgungsleitung - der Netzanschlussleitung (Hausanschlussleitung) mit einem Strömungswächter (ab > 25 mbar Netzdruck) am Abzweig der Versorgungsleitung - der HAE mit Isolierstück und lösbarer Verbindung - und netzdruckabhängig ein Gasdruckregelgerät Der Netzanschluss ist Eigentum der ESTW und kann ausschließlich von der ESTW bzw. einem beauftragten Dritten hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt werden. Grundlage für die Erstellung des Gas-Netzanschlusses ist das DVGW- Arbeitsblatt G 459/I (Gas-Hausanschlüsse) /21

12 Der Netzanschluss sollte in einem Hausanschlussraum nach DIN enden. Abbildung 4: Netzanschluss /21

13 2.2.2 Eigentumsgrenze und Übergabestelle Die Eigentumsgrenze bzw. Übergabestelle ist die Ausgangsseite der HAE bzw. der Ausgangsflansch am Gasdruckregelgerät. Niederdruck AN ESTW Abbildung 5a: Eigentumsgrenze Niederdruck Die Messeinrichtung ist im Eigentum der ESTW, sofern die ESTW den Messstellenbetrieb durchführt /21

14 Mittel- und Hochdruck AN ESTW Abbildung 5b: Eigentumsgrenze Mitteldruck Die Messeinrichtung ist im Eigentum der ESTW, sofern die ESTW den Messstellenbetrieb durchführt /21

15 2.2.3 Hausanschlussraum in Anlehnung an DIN Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder im Gewerbe oder Industriebetrieben ist ein Hausanschlussraum nach DIN erforderlich. Bis zu 4 Wohneinheiten ist die DIN sinngemäß anzuwenden. Folgende Sachverhalte müssen gegeben sein und eingehalten werden. Hausanschlussraum muss als solcher kenntlich gemacht werden Hausanschluss, Gasdruckregelgerät und Gaszähler müssen frei zugänglich sein Hausanschlussraum muss eine Lüftungsmöglichkeit haben Gasdruckregelgeräte Gasdruckregelgeräte gehören zu der Betriebsanlage der ESTW und sind deren Eigentum. Folgende Festlegungen der ESTW sind beim Einbau eines Gasdruckregelgeräts in der Kundenanlage zu berücksichtigen und einzuhalten. Anschlussnennweite DN 25 und DN 50 Montage möglichst direkt an den Ausgangsflansch bzw. die Ausgangsverschraubung der Hauptabsperreinrichtung In den Gasdruckregelgeräten der ESTW ist kein Gasströmungswächter integriert. Der Gasströmungswächter ist unmittelbar nach dem Gasdruckregelgerät durch VIU zu installieren (Belastungsgrenze ist zu beachten). Ab einem Anschlusswert von > 100 kw ist eine gesonderte Abstimmung mit ESTW erforderlich. Eine Einbeziehung des Gasdruckreglers in die Druckprüfung der Leitungsanlage ist unzulässig. Das durch die ESTW eingebaute Passstück ist gegen Durchfluss gesichert. Die Gasdruckregler sind im Eigentum der ESTW Beruhigungstrecke nach dem Gasdruckregelgerät: 5 mal DN, mindestens 250 mm /21

16 Die Instandhaltung des Gasdruckreglers obliegt den ESTW. Der Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer hat Beschädigungen unverzüglich den ESTW mitzuteilen. Gas- Druckregelgeräte müssen für Instandhaltungsarbeiten und Auswechslungen zugänglich sein. Niederdruck Zähler 5xDN AN GS ESTW HAE Abbildung 6a: Niederdruck Gasanlage Die Messeinrichtung ist im Eigentum der ESTW, sofern die ESTW den Messstellenbetrieb durchführt /21

17 Planungshilfe für die Gas-Hausinstallation Mittel- und Hochdruck Zähler 5xDN AN GS ESTW Regler HAE Abbildung 6b: Mitteldruck Gasanlage /21

18 2.3 Messeinrichtungen Allgemeines Messeinrichtungen gehören in der Regel zu den Betriebsanlagen der ESTW oder eines MSB und sind in deren/dessen Eigentum. Messeinrichtungen, die Eigentum der ESTW sind, dürfen nur von den ESTW, deren Beauftragten oder mit Zustimmung der ESTW auch von VIU ein- oder ausgebaut werden. Art und Größe der Gaszähler sowie der Gas-Druckregelgeräte bzw. Passstücke sind vor Beginn der Arbeiten mit den ESTW abzustimmen. Gaszähler und Gas-Druckregelgeräte sind am Einbauort sowie bei eventuellem Transport vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung, Erwärmung sowie mechanischer Beschädigung zu schützen. Die Öffnungen ausgebauter Gaszähler bzw. Gas-Druckregelgeräte sind unverzüglich zu verschließen (siehe hierzu auch BGR 500 Arbeiten an Gasleitungen). Die Instandhaltung obliegt dem VNB oder MSB. Der Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer hat Beschädigungen und Störungen unverzüglich dem VNB bzw. MSB mitzuteilen Balgengaszähler Sofern ESTW Messstellenbetreiber sind, sind folgende Festlegungen für die Nutzung und den Einbau eines BGZ in die Kundeninstallationsanlage zu beachten und einzuhalten. Zählergrößen nach Nennwärmebelastung: Zählergröße Volumenstrom [Bm³/h] Anschlussnennweite [DN] Nennwärmebelastung [kw] G 2,5 ca. 4 DN 25 (1 ) max. 40 G 6 ca. 10 DN 25 (1 ) max. 100 G 10 ca. 16 DN 40 (1½ ) max. 160 G 16 ca. 25 DN 40 (1½ ) max. 250 G 25 ca. 40 DN 50 (2 ) max /21

19 Installationsanlagen sind je nach Anschlusswert in den Zählergrößen G2.5, G4, G6, G16 und G25 in Einrohrausführung vorzusehen Der Einbau des Zählers erfolgt durch die ESTW Aufstellungsort entsprechend TRGI und NDAV Anschlussstück mit Zählerplatte ist Bestandteil der Installationsanlage und ist vom VIU beizustellen. Einrohrzähler Zweirohrzähler (Bestehende Anlagen) Abbildung 7: Zähler Sollten die ESTW nicht die Aufgabe des Messstellenbetreibers wahrnehmen, so sind die MessZV sowie die DVGW Arbeitsblätter G 687 und G 689 zu beachten /21

20 2.4 Inbetriebsetzung einer Gasanlage Die Inbetriebsetzung einer Gasanlage erfolgt auf Basis der NDAV 14 sowie der TRGI Bei der Inbetriebsetzung öffnen die ESTW nach erfolgtem Einbau der Messeinrichtung die HAE und gegebenenfalls den Gasdruckregler und geben die Gaszufuhr frei. Folgende Punkte müssen beachtet werden, damit die ESTW eine Inbetriebsetzung durchführen kann: Das vollständig unterzeichnete Dokument Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Gasanlage muss den ESTW mindestens 2 Werktage vor dem geplanten Termin vorliegen. Das VIU muss bei der IBS anwesend sein. Die Kundenanlage muss betriebsbereit sein. Die Kundenanlage muss einer Belastungs- und Dichtheitsprüfung entsprechend TRGI Kapitel 5.6 unterzogen worden sein. Um sicherzustellen, dass alle Leitungsöffnungen bei der IBS dicht verschlossen sind, ist es erforderlich, dass die Gasleitung mindestens unter Betriebsdruck steht. Die Gaszufuhr wird im Beisein des VIU freigegeben. Die Begasung der Kundenanlage erfolgt durch das VIU. 2.5 Betrieb und Instandhaltung Der VIU hat nach Erstellung der Leitungsanlage den Anschlussnehmer auf den Betrieb und die Instandhaltung nach TRGI, Abschnitt 13, zu unterweisen. Hierbei ist insbesondere hinzuweisen auf die Wartung der Gasanlage Jährliche Sichtkontrolle Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre Bauteile im Eigentum der ESTW und des Anschlussnehmers Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage Des Weiteren hat das VIU den Anschlussnehmer Eigentumsgrenzen zwischen Anschlussund Installationsanlage auf die Verhaltensweisen bei Störungen, Brand sowie bei Gasgeruch (TRGI, Abschnitt 13.5) hinzuweisen /21

21 2.6 Störung und Bereitschaftsdienst Störungsmeldungen innerhalb des Netzgebietes der ESTW sind unverzüglich zu melden. Störungsnummer: / Um eine Störung im Netzgebiet der ESTW schnellstmöglich zu beheben, ist es wichtig, alle Details der Störung zu kennen. Deshalb sollte die Erstinformation so präzise wie möglich formuliert sein, so dass in kürzester Zeit alle nötigen Maßnahmen getroffen werden können. Um eine konkrete und präzise Auskunft über die Störung zu erhalten, sind folgende Angaben erforderlich: Wer meldet? Wo befindet sich die Störungsstelle (allgemein)? Wann ist die Störung eingetreten oder festgestellt worden? Was wurde festgestellt (z.b. Gasgeruch, Beschädigung usw.)? Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet? Maßnahmen bei Gasgeruch (Anschlussnehmer- oder Anschlussnutzerseite) Keine Panik Gashähne schließen Keine Flamme, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon benutzen Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln) Alle Fenster und Türen aufmachen, für Durchzug sorgen Störungsnummer anrufen von außerhalb des Hauses! /21

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