Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
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- Andrea Hummel
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1 06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung (AbfGebS)- Drucksache 1843/15 Entscheidungsvorlage Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Dienstberatung OB nicht öffentlich Vorberatung Dienstberatung OB nicht öffentlich Vorberatung Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nicht öffentlich Vorberatung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Beteiligungen nicht öffentlich Vorberatung nicht öffentlich Vorberatung Stadtrat öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag 01 Die Abfallgebührenkalkulation für den Zeitraum gemäß Anlage 4 wird bestätigt. 02 Die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt - Abfallgebührensatzung (AbfGebS) gemäß Anlage 1 wird beschlossen , gez. i. V. T. Thierbach Datum, Unterschrift Drucksache : 1843/15 Seite 1 von 5
2 Nachhaltigkeitscontrolling x Nein Ja, siehe Anlage Demografisches Controlling x Nein Ja, siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen Nein x Ja Nutzen/Einsparung Nein Ja, siehe Sachverhalt Personal- und Sachkosten (in EUR) / Personalkosteneinsparung (in VbE) Deckung im Haushalt Nein x Ja Gesamtkosten EUR Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Verwaltungshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR Deckung siehe Entscheidungsvorschlag Fristwahrung X Ja Nein Anlagenverzeichnis Anlage 1 Abfallgebührensatzung Anlage 2 Synopse zur Abfallgebührensatzung Anlage 3 Erläuterungsbericht zur Drucksache 1843/15 Anlage 4 Abfallgebührenkalkulation Anlage 5 Gebührenvergleich der Vorjahre Anlage 6 Prüfbericht Kosten laufende Abfallentsorgung (*) Anlage 7 Prüfbericht Kosten Transport und Betrieb Deponie (*) Anlage 8 Prüfbericht Kosten Restabfallbehandlung (*) (*) Anlagen nicht öffentlich Die Anlagen liegen in den Fraktionen und im Bereich OB zur Einsichtnahme aus. Sachverhalt Die Landeshauptstadt Erfurt ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz (ThürAbfG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne von 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und hat nach 20 Abs. 1 KrWG und 2 Abs. 1 Satz 2 ThürAbfG die Aufgabe, nach Maßgabe des Gesetzes die im Stadtgebiet angefallenen und überlassenen Abfälle ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Drucksache : 1843/15 Seite 2 von 5
3 Für die Erfüllung dieser Verpflichtung erhebt die Stadt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtung gemäß 4 Abs. 2 ThürAbfG Benutzungsgebühren nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Nach 2 Abs. 1 ThürKAG werden Abgaben auf Grund einer besonderen Satzung erhoben. Mit dem Beschluss 2136/12 vom hat der Stadtrat die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung sowie die der Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation für den Zeitraum bestätigt. Der derzeitige Kalkulationszeitraum endet zum Aus diesem Grund war die Erstellung einer neuen Gebührenkalkulation notwendig. Es wird vorgeschlagen, den dreijährigen Zeitraum beizubehalten. Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation für den Zeitraum ergeben sich geänderte Abfallgebührensätze. Daher ist es notwendig, die geänderten Gebührensätze in Form einer neuen Abfallgebührensatzung zu beschließen. Die geänderte Satzung ist in der Anlage 1 der Drucksache beigefügt. Die Verwaltung legt in Anlage 4 die Neukalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum vor. Die Kalkulation basiert auf dem vom Stadtrat am beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept ab Die Kostenübersichten für den Aufwand der Verwaltung, für die Leistungen der laufenden Abfallentsorgung, der Bioabfallsammlung, der Restabfall-behandlung, der diskontinuierlichen Abfallentsorgung, des Transportes und der Deponierung von Schlacke und Rotte sowie für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Erfurt-Schwerborn sind detailliert in der Anlage 4 dargestellt. Die Vorgehensweise bei der Kalkulation entspricht im Wesentlichen der aus den vorherigen Gebührenkalkulationen. Bei der Ermittlung der Behältergebühr gibt es jedoch eine Änderung bei der Anwendung der behälterbezogenen Wichtungsfaktoren. Hierzu gibt es im Erläuterungsbericht auf Seite 17 ausführliche Darlegungen. Im Rahmen der Überarbeitung der Satzung wurde diese im textlichen Teil insgesamt etwas gestrafft. Die Regelung zu dem Gebührenschuldner bei der kontinuierlichen Abfallentsorgung wurde klarer und eindeutiger formuliert. Des Weiteren finden sich jetzt zur besseren Übersichtlichkeit die Gebührensätze direkt in der Satzung und nicht mehr als Anlage zur Satzung. Da es sich bei der Abfallgebühr für die kontinuierliche Abfallentsorgung um eine Jahresgebühr handelt, wird zukünftig der Jahresgebührensatz in der Satzung ausgewiesen. Nachfolgend wird eine kurze Zusammenfassung der Kosten für die Abfallentsorgung sowie der wichtigsten Gebührensätze gegeben. Ausführliche Erklärungen zu der Gebührenkalkulation finden sich in dem als Anlage 3 beigefügten Erläuterungsbericht. Gesamtkostenentwicklung Die gebührenfähigen Gesamtkosten entwickelten sich 2012 bis 2015 wie folgt: EUR EUR EUR Der höhere Betrag im Jahr 2012 ergibt sich im Wesentlichen aus höheren Kosten bei der Hausmüllentsorgung sowie bei der Restabfallbehandlung. Drucksache : 1843/15 Seite 3 von 5
4 Das voraussichtliche Ist für das laufende Jahr beziffert sich auf: EUR Die mittleren Gesamtkosten betragen für den gesamten Zeitraum EUR. Dem gegenüber steht zur Kostendeckung ein mittleres Gebührenaufkommen von EUR. Für den gesamten Zeitraum ergibt sich insgesamt eine Kostenunterdeckung von EUR. Nach dem Einsatz der sich in den vergangenen Jahren ergebenden Gebührenausgleichsrücklage zum Ausgleich der Kostenunterdeckung verbleibt ein Defizit von EUR. Dieser Betrag muss in der kommenden Periode wieder ausgeglichen werden. Für die Kalkulationsperiode ergeben sich aus der vorliegenden Gebührenkalkulation gebührenfähige Gesamtkosten von: EUR EUR EUR Gesamt EUR Der Mittelwert der gebührenfähigen Gesamtkosten beträgt EUR. Die zukünftigen mittleren Gesamtkosten liegen um EUR über dem mittleren Wert der Nachkalkulation für den Zeitraum Um die oben angeführte Gebührenunterdeckung wieder auszugleichen, ist ein mittleres Gebührenaufkommen von EUR erforderlich. Vorgeschlagene Gebührenänderungen 2016 bis 2018 Grundgebühr für ein wohnlich genutztes Grundstück pro Person und Jahr Biotonnengebühr pro angeschlossene Person 22,99 EUR (alt: 16,94 EUR) 16,95 EUR (alt: 13,79 EUR) Die Behältergebühren für Abfälle aus privaten Haushaltungen sollen sich wie folgt ändern: Kosten je Entleerung Abfallbehälter 40 l 2,20 EUR 2,09 EUR Abfallbehälter 60 l 3,27 EUR 3,07 EUR Abfallbehälter 80 l 4,74 EUR 4,00 EUR Abfallbehälter 120 l 6,46 EUR 5,33 EUR Abfallbehälter 240 l 11,84 EUR 9,24 EUR Drucksache : 1843/15 Seite 4 von 5
5 Abfallbehälter 660 l 33,99 EUR 25,44 EUR Abfallbehälter l 53,77 EUR 38,98 EUR Jahresgebühr (bei 14-tgl. Leerung) Abfallbehälter 40 l 57,23 EUR 54,34 EUR Abfallbehälter 60 l 84,95 EUR 79,82 EUR Abfallbehälter 80 l 123,22 EUR 104,00 EUR Abfallbehälter 120 l 168,01 EUR 138,58 EUR Abfallbehälter 240 l 307,75 EUR 240,24 EUR Abfallbehälter 660 l 883,79 EUR 661,44 EUR Abfallbehälter l 1.398,04 EUR 1.013,48 EUR Die Behältergebühren für die kontinuierliche Abfallentsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen sollen sich wie folgt ändern. Jahresgebühr (bei 14-tgl. Leerung) Abfallbehälter 40 l 83,51 EUR 75,14 EUR Abfallbehälter 60 l 123,86 EUR 109,98 EUR Abfallbehälter 80 l 180,78 EUR 142,74 EUR Abfallbehälter 120 l 244,73 EUR 187,46 EUR Abfallbehälter 240 l 445,03 EUR 319,02 EUR Abfallbehälter 660 l 1.282,75 EUR 876,46 EUR Abfallbehälter l 2.020,08 EUR 1.324,70 EUR In der Anlage 5 findet sich eine detaillierte Gegenüberstellung der vorgeschlagenen Gebühren zu den Gebühren der Vorjahre. Drucksache : 1843/15 Seite 5 von 5
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