allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:
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- Clemens Jörg Pfeiffer
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1 Integrationsbeirat
2 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge ( 23 Abs. 2 AufenthG) 2. Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden ( 55 AsylVfG) - besitzen eine Aufenthaltsgestattung, im Ø 6 Monate (ist kein Aufenthalt) - dürfen sich im Bundesgebiet aufhalten 3. Nichtbleibeberechtigte: Duldungsinhaber, vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG), 3 Monate (ist kein Aufenthalt) dürfen sich im Bundesgebiet aufhalten 2
3 ein fehlender Aufenthaltsstatus einer Person im Bundesgebiet Deutschland gilt als eine Straftat (kann zu ein Jahr Gefängnisstrafe führen) 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG Personen ohne Aufenthalt müssen Deutschland verlassen ( 4 i.v.m. 50 AufenthG) oder einen Asylantrag stellen ( 23 ff AsylVfG) Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl BAMF entscheidet über Asylanträge 3
4 2.1 Anerkennung von Flüchtlingen wer asylberechtigt ist, besitzt gleichzeitig die Flüchtlingseigenschaft - Voraussetzungen für die Anerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind: Nach 3 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit 60 Abs. 1 AufenthG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsstaat wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Asyl kommt nicht in Betracht, wenn der Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat eingereist ist (siehe Dublin-Verfahren, stellt fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, beinhaltet alle Mitgliedstaaten der EU, sowie Norwegen, Island und der Schweiz gegenwärtig stärksten Herkunftsländer sind bundesweit Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Serbien 4
5 Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ist Pflichtaufgabe der Kommune (siehe LAufnG) umfasst die Sicherstellung des notwendigen Bedarfs zum Lebensunterhalt und die Unterbringung für die Erfüllung der Verpflichtung erhalten die Gemeinden eine Kostenerstattungspauschale vom Land - für bleibeberechtigte Flüchtlinge = 1 Jahr - für asylsuchende Flüchtlinge = längstens 4 Jahre durchschnittliche Aufenthaltsdauer für 2012: 5 Jahre, 9 Monate, 17 Tage Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel 1. Anlaufstelle für Brandenburg: ZABH in Eisenhüttenstadt 5
6 Jahr Gesamt Ausländer in % männlich weiblich , , , , , , , Asylbewerber Nov , (Quelle: Einwohnermelderegister / Kommunale Statistikstelle der Stadt Frankfurt (Oder), Stand: ) 6
7 Anzahl der Asylbewerber
8 Angaben zur Herkunft der Asylbewerber in Prozent % 20% 31% 9% 1% Afrika Asien Europa ungeklärt staatenlos 8
9 Angaben zur Herkunft der Asylbewerber in Prozent % 8% 3% 39% Afrika Asien 29% Europa ungeklärt staatenlos 9
10 durchschnittlich gesamt für 2011: 87 männlich, 47 weiblich durchschnittlich gesamt für 2012: 94 männlich, 45 weiblich 32,30% 67,70% männlich weiblich 10
11 11
12 12
13 13
14 18 freie Plätze im Übergangsheim für Asylsuchende, Stand: Oktober 2012 Frankfurt (Oder) hat als eine von 3 Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung nach LAufnG in den vergangenen Jahren vollumfänglich erfüllt und in 2011 und 2012 übererfüllt: Soll Ist Erfüllung Aufgrund der Übererfüllung im Jahr 2011 wurde die Zuweisungsquote von 32 auf 1 reduziert Bundesweit anhaltende Zustrom von Flüchtlingen zieht nicht zwingend weitere Zuweisungen nach Frankfurt (Oder) Trotzdem ist eine weitere Zunahme möglich, entsprechend des Verteilschlüssels (2,2%) 14
15 4. Situation von Kindern aus asylsuchenden Familien für Kinder und Jugendliche mit einer Duldung oder die sich im Asylverfahren befinden und im schulpflichtigem Alter sind, besteht die Schulpflicht ( 36 Abs. 2 BbgSchulG) Leistungen nach 1 Nr. 4 Asylbewerberleistungsgesetz (nach 55 AsylVfG) Statistische Angaben: 18 Kinder aus asylsuchenden Familien besuchen derzeit eine Schule, Stand: Kinder besuchen eine Kita, Stand:
16 Kinder von asylsuchenden Familien erhalten keine Vorbereitungszeit, werden direkt in die Klassen gebracht Folgen: - Missverständnisse bis hin zu Konflikten - Überforderung der Lehrer - betroffene Kinder können dem Unterricht nicht folgen Notwendigkeit: - spezielle Intensivdeutschkurse für die Vorbereitung auf die Schule 16
17 Regelungen zu den Grundleistungen sind auf Grundlage der Menschenrechte eines menschwürdigen Existenzminimums verfassungswidrig Begründung: Leistungen wurden seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen nicht angepasst neuer Beschluss: Erhöhung der Leistungen nach 2,3 AsylbwLG ab dadurch Erhöhung der Leistungen auf ähnlichem Niveau wie nach dem SGB XII Sozialgesetzbuch 17
18 Versorgungsverpflichtung endet mit Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung Einstellung der Leistungen mit Ablauf des Monats und Beratungs- und Betreuungspflicht wird beendet Betreungsressourcen im Amt für Jugend und Soziales fehlen Mitarbeiterinnen übernehmen Tätigkeiten, die nicht mehr in ihren Bereich fallen Kapazitäten für neue Asylbewerber im Übergangsheim werden benötigt, andererseits ist es schwierig für anerkannte Flüchtlinge eine eigene Wohnung zu finden Gründe: - fehlende deutsche Sprachkenntnisse und Unkenntnisse über üblichen, grundsätzlichen behördlichen und rechtlichen Zusammenhänge Situation erschwert erheblichst die von der Gesellschaft getragene Integration von ausländischen Flüchtlingen trägergebundene Mittel einer präventiven Beratungshilfe sind notwendig 18
19 Deutschkurse sind für Asylbewerber ab Januar 2013 an der Volkshochschule kostenlos Zusammenlegung mit dem Obdachlosenheim (geplant im Mai 2013) fehlender Internetzugang im Übergangsheim Vorbereitung der interkulturellen Woche
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
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