Menge, Lieferzeit Preis

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1 Der Kaufvertrag (KV) Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Normalerweise ist er formlos, eine Ausnahme ist der Grundstückskauf, der muss notariell beurkundet werden. Wie kommt ein Vertrag zustande? Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, diese heißen Antrag und Annahme. 1. Fall: Die erste WE geht vom Verkäufer aus: Angebot oder Antrag Die Annahme erfolgt durch den Käufer: Bestellung oder Annahme 2. Fall: Die erste WE geht vom Käufer aus: Bestellung oder Antrag Die zweite WE erfolgt durch den Verkäufer: Bestellungsannahme Ist so ein KV zustande gekommen (Verpflichtungsgeschäft), dann bestehen für Käufer und Verkäufer bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen (Erfüllungsgeschäft). Diese sind: Pflichten des Käufers (Rechte des Verkäufers): 1. Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware 2. Rechtzeitige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Pflichten des Verkäufers (Rechte des Käufers): 1. Übergabe und Übereignung der mangelfreien Ware zur rechten Zeit am rechten Ort 2. Annahme des Kaufpreises Was ist ein Angebot? Mit diesem Antrag richtet sich eine Person an eine bestimmte andere Person (Also keine Werbung, Schaufensterauslagen usw.), um zu erklären, unter welchen Bedingungen sie bereit ist, eine Leistung zu erfüllen. Der Anbieter ist an sein Angebot gebunden, es sei denn, das Angebot enthält Freizeichnungsklauseln, die Teile des Angebots einschränken oder das ganze Angebot ausschließen. Hier die wichtigsten: Klausel verbindlich unverbindlich solange der Vorrat reicht Preis, Lieferzeit Menge frei bleibend alles ohne Gewähr, ohne Obligo alles Preise sind frei bleibend Menge, Lieferzeit Preis Lieferzeit frei bleibend Preis, Menge Lieferzeit unverbindliche Preisempfehlung Menge, Lieferzeit Preis Wenn das Angebot keine solcher Klauseln enthält, ist der Anbieter solange an sein A. gebunden, wie er unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen könnte. Also beim telefonischen Angebot (unter Anwesenden) wäre das sofort, (unter Abwesenden=>)beim Faxangebot wäre das ein Tag, beim Angebot per Brief sind das 5 Tage (2x2 Tage für den Postweg +1 zum Überlegen).

2 Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form: d.h. ein Angebot kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder per Internet abgegeben werden. Aus Sicherheitsgründen sollte immer die Schriftform gewählt werden. Das Angebot erlischt, wenn: 1. Das A. vom Kunden abgeändert wurde. 2. Das A. vom Lieferer rechtzeitig widerrufen wird (rechtzeitig = der Widerruf muss spätestens zeitgleich mit dem Angebot ankommen). 3. Zu spät vom Kunden bestellt wurde. 4. Der Kunde das Angebot ablehnt. Zusendung von unbestellter Ware: Erhält ein Kaufmann unbestellte Ware, gilt das als Angebot des Verkäufers. Wenn der Kaufmann nun mit ihm in ständiger Geschäftsverbindung steht, gilt das Schweigen darauf als Annahme. Ist es ein unbekannter Verkäufer, gilt Schweigen als Ablehnung. Der Käufer muss die Ware dann nur eine angemessene Zeit lang aufbewahren, aber nicht zurückschicken. Erhält eine Privatperson eine unbestellte Ware, so gilt das Schweigen darauf als Ablehnung. Die Ware muss nur eine angemessene Zeit aufbewahrt werden (unlauterer Wettbewerb). Wenn die Privatperson aber eine mögliche Nachnahme bezahlt, so gilt das Angebot als angenommen. Merke: Zweiseitiger Handelskauf = 2 Kaufleute schließen einen Vertrag Einseitiger Handelskauf = 1 Kaufmann & 1 Privatperson Bürgerlicher Kauf = 2 Privatpersonen schließen einen Vertrag Inhalt des Kaufvertrages: Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorschriften darüber, aber alle wesentlichen Dinge sollten drin sein: Angaben über die Ware: 1. Art und Güte (Qualität und Beschaffenheit) Sind im Angebot keine Angaben über die Güte gemacht worden, dann gilt gesetzlich: Waren in mittlerer Güte 2. Preis 3. Menge Sonstige Angaben: 4. Lieferzeit Wenn es um Ware geht, die nicht vorrätig ist, muss ein vertragliche Regelung über die Lieferzeit vereinbart werden: Terminkauf, Fixkauf, Kauf auf Abruf 5. Verpackungskosten Gesetzlich gilt, dass der Käufer die Verpackung trägt, jedoch eine mögliche Aufmachungsverpackung zahlt der Verkäufer. 6. Zahlungsbedingungen

3 7. Beförderungsbedingungen Siehe Unterlagen, gesetzlich gilt: unfrei 8. Gerichtsstand Gesetzlich gilt: Bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht eines Ortes zuständig, wo der jeweilige Erfüllungsort war. D.h. bei Warenschulden (Lieferung) der Sitz des Verkäufers, bei Geldschulden (Bezahlung) der Sitz des Käufers. Eine vertragliche Änderung der Zuständigkeiten ist nur beim zweiseitigen Handelskauf möglich. In der Praxis ist der Gerichtsstand meist am Geschäftssitz des Lieferers. 9. Erfüllungsort 9.1. Gesetzlich gilt: Für die Ware Sitz des Verkäufers 9.2. Für die Zahlung Sitz des Käufers Ist der Ort, wo die Partner ihre Leistung zu erfüllen haben. Die Gefahr für den möglichen Schaden an der Ware geht am Erfüllungsort grundsätzlich auf den Käufer über, da er dort die Ware in Empfang nimmt. Also ist der Gefahrenübergang am Erfüllungsort. Hat der Verkäufer aber Schuld (Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln)an der Beschädigung oder am Verlust der Ware bei Lieferung, dann hat der Schuldige den Schaden zu tragen (Verschuldensprinzip). Sind andere als der gesetzliche Erfüllungsort im Vertrag vereinbart, dann gilt dieser. Sind bei Beförderung, Gerichtsstand, Verpackungskosten oder Erfüllungsort vertragliche Vereinbarungen getroffen gilt diese Regelung, wenn nicht, gilt die gesetzliche Regelung. Arten des Kaufvertrages Nach Festlegung der Art und Qualität: 1. Stückkauf Die Kaufgegenstände können nicht durch andere vertreten werden(kunstwerke, Sonderanfertigungen, gebrauchte Teile)Ware ist ein Einzelstück Unikat 2. Gattungskauf Kauf von vertretbaren Sachen, die nach Gattungsmerkmalen bestimmbar sind: Größe, Farbe, Anzahl, Gewicht usw. Kopierpapier, Bleistifte 3. Kauf auf Probe Kaufvertrag mit einer vereinbarten Rückgabefrist, nach Ablauf dieser Frist ist erst der Kaufvertrag zustande gekommen.firma X darf 10 Tage einen Computer ausprobieren, bei Nichtgefallen kann sie den Computer innerhalb der Frist wieder zurückgeben. 4. Kauf nach Probe (Muster) Nach Begutachten eines kostenlosen Musters einer Ware bestellt der Käufer bei Gefallen. Die Lieferung muss die gleichen Eigenschaften haben wie das Muster, weil durch das Muster die Eigenschaften zugesichert wurden. 5. Kauf zur Probe Käufer kauft eine kleine Warenmenge, um diese zu testen. Bei Gefallen kauft er mehr. Der Käufer muss die Probe bezahlen.

4 6. Spezifikationskauf (Bestimmungskauf) Bei KV Abschluss legen die Parteien nur die Menge und die Warenart fest. Der Käufer kann innerhalb einer festgelegten Frist die Form, Farbe und Maße näher bestimmen. Kommt er dem nicht nach, kann der Verkäufer eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser kann der Verkäufer die genauere Bestimmung selbst vornehmen. 7. Ramschkauf (in Bausch und Bogen) Kauf von Waren zu einem Pauschalpreis. Die Qualität der einzelnen Waren wird nicht zugesichert. Ersteigerung von 65 Netzwerkkarten bei einer Auktion. Unterscheidung nach dem Zahlungszeitpunkt: 8. Kauf gegen Anzahlung: Vor der Warenlieferung muss der Käufer eine Anzahlung leisten. 9. Barkauf Käufer muss die Ware sofort bei Erhalt bezahlen (Zug-um-Zug Geschäft). 10. Zielkauf Verkäufer räumt dem Käufer ein Zahlungsziel ein. 11. Ratenkauf (Abzahlungskauf): Dem Käufer wird eine Zahlung in Teilbeträgen ermöglicht. Unterscheidung nach der Lieferbedingung: 12. Terminkauf Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Lieferung innerhalb von 90 Tagen, Lieferung bis 15.März 13. Fixkauf Lieferung zu einem kalendermäßig festgelegten Zeitpunkt, wobei die Klauseln fest, fix, genau, exakt angegeben werden müssen: Lieferung am 15 März fix. 14. Kauf auf Abruf Lieferzeitpunkt wird nicht festgelegt, Käufer ruft bei Bedarf die Ware ab. Vorteile: geringe Lagerkosten, Lieferung frischer Ware, Ausnutzung von Rabatten 15. Streckengeschäft Der Lieferer sendet die Ware direkt an den Kunden des Käufers.

5 Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung: 16. Kauf unter Eigentumsvorbehalt(Beim ein- und zweiseitigen Handelskauf möglich): Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware.Im KV steht die Klausel Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 16a)Einfacher Eigentumsvorbehalt: Verkäufer hat das Recht, bei nichtrechtzeitiger Zahlung oder Nichtzahlung vom KV zurück zu treten (Wandelung) und die Herausgabe zu verlangen. Vorteile des einfachen E.v.: - VK kann Herausgabe verlangen - Bei Insolvenz kann der VK die Waren aus der Konkursmasse aussondern lassen - Bei Pfändung des Käufers kann der VK die Freigabe der Ware verlangen. Nachteile des einfachen E.v.: - Die Ware kann gutgläubigen (Nichtwissenden) Dritten weiterverkauft werden. - Die Ware kann verbraucht, vernichtet, vermischt oder verarbeitet werden. Bei beiden Vorfällen erlischt der einfache E.v.! 16b) Verlängerter Eigentumsvorbehalt: = Einfacher E. + Zession (Abtretung der Forderung)=Veräußerungsklausel Nachteile vom einfachen E. werden abgestellt. Wenn dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, werden bei einem Weiterverkauf die aus diesem Verkauf entstehenden Forderungen an den Lieferer abgetreten. = Einfacher E. + Verarbeitungsklausel Bei Weiterverarbeitung wird der Verkäufer Miteigentümer der neuen Sache. 16c) Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Wird vereinbart, wenn mehrere Lieferungen erfolgt sind. Das Eigentum der gesamten Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle Forderungen beglichen sind. Störungen des Kaufvertrages: Die Störungen des Kaufvertrages kann man der Einfachheit halber in zwei Gruppen zerlegen: 1. Störungen beim Einkauf ( im Beschaffungsbereich) 2. Störungen beim Verkauf ( im Absatzbereich) Zu 1: Störungen beim Einkauf: Beim Einkaufen können zwei Störungen auftreten, nämlich: 1.1 Nicht Rechtzeitig Lieferung (Lieferungsverzug) 1.2 Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung)

6 Zu 1.1: Die Nicht Rechtzeitig Lieferung Wann gilt etwas als nicht rechtzeitig geliefert? Genau dann, wenn: a) die Lieferung fällig ist, und b) ein Verschulden des Lieferers vorliegt! Zu a): eine Lieferung ist genau dann fällig, wenn sie kalendermäßig genau festgelegt wurde, z.b. Lieferung am , - zwischen 05. und (Terminkauf), - am fix, (Fixkauf). Ist sie kalendermäßig nicht genau bestimmt, wird sie erst fällig, wenn eine Mahnung erfolgt, in der der Zeitpunkt des Verzuges festgeschrieben wird ( Sie hatten die Lieferung für den zugesagt, wir haben aber bis heute nichts erhalten ). Dabei kann eine Nachfrist für die Lieferung gesetzt werden. Zur Mahnung: Sie bewirkt den Verzug des Lieferers! Wo also schon Verzug besteht aufgrund Terminüberschreitung, bedarf es keiner Mahnung mehr um ihn in Verzug zu setzen. Denn er befindet sich ja im Verzug. Die gilt also bei: Termin- und Fixkäufen, Zweckkäufen (Hochzeitstorte), eilbedürftigen Pflichten (Reparatur bei Wasserrohrbruch) und Selbst in Verzug Setzung des Lieferers (Er erklärt, dass er nicht liefern kann/will). Zu b): Der Lieferer trägt Schuld bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Liegt der Grund in höherer Gewalt, trägt er keine Schuld => Es liegt kein Verzug vor!!! Rechte des Käufers: Setzt der Käufer keine Nachfrist, kann er verlangen: 1. Lieferung oder 2. Lieferung + Schadenersatz wg. verspäteter Lieferung Setzt der Käufer eine angemessene Frist (angemessen = genug Zeit, um liefern zu können ohne bauen oder kaufen zu müssen), kann er nach Ablauf: 1. Vertragsrücktritt oder 2. Vertragsrücktritt + Schadenersatz (Nichterfüllungsschaden) oder 3. Schadenersatz verlangen. Nachfrist ist nicht mehr nötig bei: Zweckkäufen, Fixkäufen, Selbst in Verzug Setzung

7 Schadenersatz: Es gibt zwei Formen der Schadensberechnung: 1. den tatsächlichen (konkreten) Schaden Käufer kauft Ware bei jemand anderem, der Schaden kann sich aus dem höheren Preis dieses Deckungskaufes ergeben. 2. den angenommenen (abstrakten) Schaden Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn, daher ist ein angenommener Schaden schwer zu berechnen. Um das zu vermeiden, werden Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) vereinbart, die gezahlt werden müssen, auch wenn der Schaden geringer ist. Zu 1.2: Die Schlechtleistung Zunächst gilt es festzulegen, bis wann die Mängel gerügt werden können, ohne dass der Anspruch verloren geht: 1-seitiger HK/BGB 2-seitiger HK Kauf Offene Mängel unverzüglich 2 Jahre Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung spätestens nach 2 Jahren 2 Jahre Arglistig verschwiegene Mängel unverzüglich nach Entdeckung spätestens nach 3 Jahren 3 Jahre Achtung: Beim 1seitigen HK mit Gebrauchtwaren gilt 1 Jahr! Wann gilt eine Lieferung als mangelhaft (eine Leistung als schlecht)? Wenn sie entweder einen Sachmangel oder einen Rechtsmangel aufweist. Sachmängel sind Mängel in der Menge (Quantitätsmangel), in der Art (Falschlieferung), fehlerhafte Ware (auch falsche Bedienungs-/Montageanleitung) oder Mängel durch falsche Werbeversprechungen oder Kennzeichnung (5 Literauto verbraucht aber 8 Liter). Bei einem Rechtsmangel ist die zu verkaufende Sache durch Rechte anderer belastet (Gestohlene Waren werden gekauft, Hehler Ware).

8 Rechte des Käufers: Der Käufer hat zuerst nur das Recht auf Nachbesserung (Nacherfüllung), beim Gattungskauf (vertretbare Ware) hat er auch das Recht auf Ersatzlieferung. Eine Nachbesserung gilt nach 2 Versuchen als fehlgeschlagen. Ist die Nachbesserung nun fehlgeschlagen, dann hat der Käufer folgende Rechte: 1. Minderung des Kaufpreises 2. Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) und / oder 3. Schadenersatz statt der Leistung: Nur bei Schadensnachweis + Verschulden des Lieferers Achtung: Der Käufer hat keine Ansprüche bei: 1. Ware aus einer öffentlichen Versteigerung 2. Ware aus einem Ramschkauf 3. Kenntnis des Mangels bei KV Abschluss Bei unerheblichen Mängeln hat der Käufer nur das Recht auf Nachbesserung. Zu 2: Störungen beim Verkauf: Beim Verkaufen können ebenfalls zwei Störungen auftreten, nämlich: 2.1. Der Annahmeverzug und 2.2. Die Nicht Rechtzeitig Zahlung (Zahlungsverzug) Zu 2.1.: Der Annahmeverzug Wird die in Art, Menge und Güte rechte Ware zur rechten Zeit am rechten Ort vom Käufer nicht angenommen, so gerät dieser in Annahmeverzug. Dabei ist es egal, ob er Schuld daran trägt oder nicht. Wann liegt ein Annahmeverzug vor? Genau dann, wenn: 1. Die Lieferung fällig ist und 2. Das Angebot der Lieferung tatsächlich vorliegt und 3. Der Käufer die Ware nicht annimmt Folge des Annahmeverzuges: Die Gefahr des Unterganges der Ware geht auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet beim Rücktransport nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Also z.b. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall geht die Ware kaputt, der Käufer muss die Ware trotzdem bezahlen.

9 Rechte des Verkäufers: Setzt der Verkäufer keine Nachfrist, kann er: 1. Auf Abnahme der Ware bestehen (gerichtl. Klage)und 2. Die Ware auf Kosten des Käufers einlagern lassen. Setzt der Verkäufer eine Frist, kann er nach Ablauf: 1. Vom Vertrag zurücktreten oder 2. Einen Selbsthilfeverkauf durchführen Selbsthilfeverkauf: Das kann eine öffentliche Versteigerung sein oder ein freihändiger Verkauf (Bei Waren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben). Bei verderblicher Ware muss der Verkauf schnell gehen, daher nennt man diesen auch Notverkauf. Zum Schutz der Käufer muss der Verkäufer folgende Dinge beim Selbsthilfeverkauf beachten: 1. Mitteilung über den Lagerort 2. Androhung des S.verkaufs mit Nachfrist zur Abnahme (Androhung entfällt bei Notverkauf) 3. Mitteilung über Ort des Verkaufes 4. Abrechnung des S.verkaufs: Bei Mindererlös bezahlt der Käufer den Restbetrag, Bei Mehrerlös bekommt der Käufer die Differenz ausgezahlt!!! Zu 2.2.: Die Nicht Rechtzeitig Zahlung : Zahlt der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Wann gilt etwas als nicht rechtzeitig bezahlt? Genau dann, wenn die Zahlung fällig ist: auf jeden Fall 30 Tage nach Rechnungseingang, bei festen Terminen geht dieser vor! Längere Zahlungsziele in AGB s von Schuldnern sind in der Regel unwirksam. Achtung: Ein Zahlungsverzug ist nur dann möglich, wenn die Leistung des Lieferers schon erfolgt ist! Warum nicht gezahlt wird, ist unerheblich! Rechte des Verkäufers: Der Verkäufer kann zuerst nur Nacherfüllung verlangen, d.h.: 1. Auf die Zahlung bestehen oder 2. Auf die Zahlung bestehen und Schadenersatz (können Mahngebühren und/oder Verzugszinsen) verlangen. Verzugszinsen: Beim 1seitigen HK 5% über Basiszins Beim 2seitigen HK 9% über Basiszins (seit , vorher 8% über Leitzins) zzgl. einer Pauschale von 40,--, höhere vertragliche Zinsen sind möglich Wenn nach Mahnung mit Fristsetzung nicht bezahlt wird, kann der Verkäufer: 1. Zahlung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten oder 2. Zahlung ablehnen und Schadenersatz verlangen

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