NEUERUNGEN IM RAHMEN DER ABWICKLUNG DES FÖRDERUNGSPROGRAMMS KLIMAAKTIV MOBIL

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1 NEUERUNGEN IM RAHMEN DER ABWICKLUNG DES FÖRDERUNGSPROGRAMMS KLIMAAKTIV MOBIL klimaaktiv Konferenz 18. September 2015 Angelika Müller DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING

2 Rechtsnormen für geförderte Projekte auf unterschiedlichen Ebenen Infoblätter + Themenblätter Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 2

3 Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen Wann Was Neue De-Minimis-Verordnung in Kraft getreten (VO (EU) 1407/2013) Neue AGVO in Kraft getreten (VO (EU) 651/2014) Neue Agrarische Freistellungsverordnung und neue Agrarische De-Minimis Verordnung Allgemeine Rahmenrichtlinie (ARR) Dez EFRE und ELER Programm für genehmigt Anpassung der OLE-Einreichung auf neue VO diverse Anpassungen (Homepage und Infomaterialien) Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 3

4 Neu und wichtig in der AGVO Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 4

5 Nachweis des Anreizeffekts Beihilfen müssen einen Anreiz haben! Anreizeffekt liegt vor, wenn der Beihilfeempfänger vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Beihilfeantrag gestellt hat. Der Beihilfeantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: a) Name und Größe des Unternehmens, b) Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses, c) Standort des Vorhabens, d) die Kosten des Vorhabens, e) Art der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Kredit, Garantie, rückzahlbarer Vorschuss oder Kapitalzuführung) und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung; Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 5

6 Beginn der Arbeiten ist definiert als: Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen, Planungsarbeiten oder die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Diese Voraussetzungen gelten für alle Anträge seit dem ! Antragstellung unbedingt vor Bestellung Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 6

7 Weitere Änderungen in neuer AGVO keine kontrafaktische Analyse bei GU mehr notwendig kein Abzug von Einsparungen bei der Ermittlung der Investitionsmehrkosten mehr Geändertes Referenzkostenmodell (keine Gegenrechnung mit Einsparungen und Einnahmen; ggf. Abzug einer Referenzanlage) Veröffentlichungsverpflichtung für Förderungen über EUR Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 7

8 Außerdem zu beachten! Weitere Rechtsquellen für klimaaktiv mobil Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 8

9 De Minimis Beihilfe Beihilfenbetrag ist so geringfügig, dass eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht stattfindet Schwellenwert von EUR pro Unternehmen für 3 Steuerjahre ( EUR für Straßengüterverkehrsunternehmen; EUR für landwirtschaftliche Unternehmen) Gemäß neuer De-Minimis -Verordnung gelten nunmehr verbundene Unternehmen innerhalb eines EU-Landes als "ein einziges Unternehmen Überprüfung des De-Minimis -Spielraumes erfolgt vor Genehmigung Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 9

10 Energieeffizienzgesetz Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund Verordnung des BM für Finanzen (EEffG 2014) schreibt im Energiebereich Auditverpflichtungen für GU vor schreibt Verpflichtungen zur Energieeffizienzsteigerung für Energielieferanten bei Energiekunden vor enthält Verpflichtungen des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz Monitoringstelle registriert durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen Überschneidung von Förderungen mit Aktivitäten der Energielieferanten bei Investitions- und Beratungsmaßnahmen Geförderte Maßnahmen in UFI, Sanierungsoffensive, klimaaktiv mobil, KLI.EN und Wohnbau-förderungen werden den Fördergebern angerechnet und können nicht an Dritte übertragen werden Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 10

11 Einsparungen gemäß EEffG Infoblätter bzw. allgemeine Vertragsbedingungen enthalten folgenden Absatz: Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem 5(1)8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, zur Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen. Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 11

12 Anpassungen vom Antrag bis zur Endabrechnung Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 12

13 Neues bei der Antragstellung Zeitpunkt der Antragstellung Angebote/Kosten Benötigte Förderung Online Antrag Einreichung vor Umsetzung vor dem frühesten Zeitpunkt aus Bestellung Lieferung Leistung = vor Verpflichtung die, die Investition unumkehrbar macht Angebote in jedem Förderungsbereich notwendig Angebote müssen zu Kostenangaben im Online- Formular passen Aus EU- und nationalen Mitteln, die von KPC abgewickelt werden Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 13

14 Neues bei der Beurteilung Zeitpunkt der Antragstellung Weitere Förderungen Angebote/Kosten Benötigte Förderung Beurteilung Einreichung vor Umsetzung Anlagenteile mit Bestellung vor Antrag nicht förderungsfähig; wenn Hauptkomponenten vorher bestellt Projekt nicht förderungsfähig ab : Kumulierung von zwei Bundesförderungen möglich bei AWS-Garantien für: Gründungs-, Innovations- und Wachstumsfinanzierungen, KMU-Stabilisierung, Kreditfinanzierungen, Mezzaninfinanzierungen, Internationalisierungsprojekte Erhöhung der Kosten vor Genehmigung schnellstmögliche Info an KPC mit Formular Nachantrag (vor Bestellung neuer Anlagenteile) weiteres Bestelldatum/zwei Leistungszeiträume Maximale Förderung: Minimum aus: Fördersatz, CO 2 Deckel oder Angabe der benötigten Förderung Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 14

15 EU - Förderungen AntragstellerIn beantragt automatisch auch EU-Förderung Auswahl aufgrund der Projektselektion Lt. Programm: Implementierung umfassender Mobilitätskonzepte kein CO 2 Deckel Was wurde geändert? Gilt ab wann? EU-Förderungen Einreich. ab Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 15

16 Neues bei der Abrechnung Zeitpunkt der Antragstellung Weitere Förderungen Angebote/Kosten Abrechnung Einreichung vor Umsetzung Beleg des Bestelldatums Verstärkte Prüfung von Mehrfachförderungen Verstärkte Rücksprache mit anderen Bundes- bzw. Landesstellen keine Kostenerhöhungen mehr nach Genehmigung möglich Vergleichsangebote zur Endabrechnung: ein zusätzliches Angebot, bei verbundenen und Partnerunternehmen von drei vom Förderwerber unabhängigen Anbietern keine Personaleigenleistungen im Zusammenhang mit Investitionen förderungsfähig; im EU-Fall: Nachweise zu Vergabeverfahren ab : keine Rechnungen < 200 Euro netto förderungsfähig (ab Genehmigungen September 2015) Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 16

17 Weiteres zur Abrechnung Abrechnung Einreichung vor Umsetzung Weitere Nachweise im Zuge der Endabrechnung (siehe Vertrag inkl. AVB): - NEU: DeMinimis Förderungen Info an KPC über weitere Förderungen zum Zeitpunkt der Genehmigung (Nachweis hat spätestens im Zuge der EA zu erfolgen) Auszahlungsbrief Einreichung NACH Umsetzung - DeMinimis Förderung - NEU: im Zuge der Auszahlungsbriefe werden die AntragstellerInnen ersucht die DeMinimis Förderung bekanntzugeben, die gegebenenfalls zwischen Antragstellung und Genehmigung noch in Anspruch genommen wurden Beraten. Fördern. Umwelt schützen. 17

18 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! DI Angelika Müller Türkenstraße 9, 1092 Wien Tel Fax DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING

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