Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen

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1 Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen Horst Suchomel und Andreas Neuss 1. BDSAV: Ziele und Tätigkeiten Studie zur Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in MVA Anlass Ergebnisse Bewertung der Ergebnisse Rolle der SAV als Schadstoffsenke Zusammenfassung Quellen, Literatur BDSAV: Ziele und Tätigkeiten Der Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungsanlagen e.v. wurde im Oktober 2002 als Nachfolgeorganisation des Arbeitskreises der Sonderabfallverbrenner in Deutschland, der seit 1996 bestanden hatte, gegründet. Er verfolgt den Zweck, die Belange der deutschen Sonderabfallverbrennungsanlagen zu fördern, indem er sich gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber politischen Entscheidungsträgern und Behörden der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und der Bundesländer, oder sonstigen Gremien und Einrichtungen, gegenüber nationalen und internationalen Interessengruppen, Fachverbänden und Einzelunternehmen, durch seine Mitgliedschaft im europäischen Verband der Sonderabfallverbrennungsanlagen (EURITS) für eine breite Akzeptanz und Förderung der Sonderabfallverbrennung einsetzt. Der BDSAV verfolgt das Ziel einer technisch hochwertigen, sicheren und umweltverträglichen Behandlung von gefährlichen Abfällen. Dabei ist auf eine größtmögliche Transparenz der Entsorgungsvorgänge zu achten, damit das Vertrauen der Erzeuger und der Öffentlichkeit sichergestellt ist. Die Behandlung gefährlicher Abfälle 157

2 Horst Suchomel, Andreas Neuss außerhalb von Hochtemperaturverbrennungsanlagen (SAV) kann nur dann akzeptiert werden, wenn diese mindestens genauso umweltverträglich ist, wie die Behandlung der entsprechenden Abfälle durch Hochtemperaturverbrennung in einer SAV. Höchste Umweltstandards können nur dann gewährleistet werden, wenn die optimale Behandlungsmethode bereits am Ort der ursprünglichen Abfallentstehung festgelegt wird. Das Vermischen mit anderen Abfällen zur Verdünnung von Schadstoffbelastungen lehnt der BDSAV demzufolge ab. Derzeit vertritt der BDSAV acht Unternehmen mit Anlagen an zehn Standorten in den Bundesländern Bayern, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Diese verfügen über eine Behandlungskapazität von etwa Tonnen pro Jahr, entsprechend rund 65 Prozent der öffentlich zugänglichen Kapazität. Damit bilden sie das Rückgrat der Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland und tragen maßgeblich zur Sicherstellung der industriellen Produktion bei. An allen Standorten wird die bewährte Verbrennungstechnik der Kombination aus Drehrohrofen und Nachbrennkammer angewendet, die es erlaubt die gesamte Palette an thermisch zu behandelnden gefährlichen Abfällen (flüssig, fest, pastös, gasförmig, verpackt) sicher und umweltverträglich zu entsorgen. Der Energieinhalt der Abfälle wird entsprechend den Abfalleigenschaften und Standortgegebenheiten effizient genutzt. Die Abgasreinigung entspricht der besten verfügbaren Technik und ist für hohe Schadstoffgehalte, insbesondere auch Spitzenbelastungen im Abgas, ausgelegt. 2. Studie zur Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in MVA 2.1. Anlass Seit mehr als zehn Jahren weist der BDSAV auf die Problematik der Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen (MVA) hin. Nach einem Rückgang in Folge des Deponierungsverbotes zum 1. Juni 2005 ist seit einigen Jahren wieder ein erheblicher Mengenanstieg bei dieser Art der Mitverbrennung zu verzeichnen, der offensichtlich mit zunehmenden Überkapazitäten in MVA und EBS-Kraftwerken im Zusammenhang steht. Es ist dabei festzustellen, dass den der Verbrennung vorgeschalteten Mischanlagen eine zunehmende Bedeutung zukommt. Deren Rolle ist aus Sicht des BDSAV kritisch zu betrachten. Wegen dieser Entwicklung hatte der BDSAV 2012 das Beratungsunternehmen Prognos AG beauftragt, die derzeitige Praxis der Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in MVA in Deutschland zu bewerten und entsprechende Datenanalysen für die Jahre 2010 und 2011 zu erstellen. Auf Grund der in Nordrhein-Westfalen besonders guten und detaillierten Datenerfassung über die öffentlich verfügbare Informationsplattform Abfall (AIDA) hat der BDSAV die Prognos AG in der Folge zusätzlich damit beauftragt, die entsprechende Marktsituation in diesem Bundesland in den Jahren 2012 und 2013 zu untersuchen und zu bewerten. Diese Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl 158

3 bedeutender Erzeuger gefährlicher Abfälle, v.a. aus der chemischen Industrie, sowie insgesamt 16 MVA im Bundesland, erlauben es, eine spezifische Analyse der Situation der Entsorgung gefährlicher Abfälle durchzuführen. Auf dieser Datenbasis sind Prognosen der Entsorgungssituation gefährlicher Abfälle in den MVA insgesamt für Deutschland unter Berücksichtigung auch der Importe aus Drittstaaten zu erstellen. Nachfolgend werden die Resultate der Datenanalysen und der Bewertung zusammengefasst und die technischen und organisatorischen Anforderungen an alle Anlagen, die gefährliche Abfälle verbrennen, definiert. Außerdem werden die Anforderungen, die grundsätzlich an vorgeschaltete Behandlungsanlagen zu stellen sind, beschrieben Ergebnisse Ein Überblick über die regionale Verteilung der in den deutschen MVA im Jahr 2010 verbrannten Mengen an Restabfällen, Gewerbeabfällen und gefährlichen Abfällen ist in Bild 1 dargestellt. In Nordrhein-Westfalen ist die größte MVA Kapazität vorhanden, gleichzeitig werden auch anteilig die größten Mengen an gefährlichen Abfällen mitverbrannt. Region Nord Kapazität: 3,8 Mio. t Restabfall*: ~ 2,0 Mio. t Gewerbeabfall: ~ 1,7 Mio. t gefährliche Abf.: ~ t Region Ost Kapazität: 2,6 Mio. t Restabfall*: ~ 1,4 Mio. t Gewerbeabfall: ~ 1,0 Mio. t gefährliche Abf.: ~ t Region West Kapazität: 6,3 Mio. t Restabfall*: ~ 3,6 Mio. t Gewerbeabfall: ~ 2,5 Mio. t gefährliche Abf.: ~ t Region Süd-West Kapazität: 2,2 Mio. t Restabfall*: ~ 1,7 Mio. t Gewerbeabfall: ~ 0,4 Mio. t gefährliche Abf.: ~ t Region Süd Kapazität: 4,4 Mio. t Restabfall*: ~ 3,8 Mio. t Gewerbeabfall: ~ 0,6 Mio. t gefährliche Abf.: ~ t * Hochrechnung für überlassungspflichtige Restabfälle (Hausmüll, Sperrmüllanteilig,Infrastrukturabfälle, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und Zuordnung auf der Grundlage der grundsätzlichen Vertragsbeziehungen. Detailinformationen zu Vertragsmengen oder angelieferten Restabfälle nicht verfügbar. Bild 1: In Deutschland in den MVA verbrannte Mengen an Restabfällen, Gewerbeabfällen sowie gefährlichen Abfällen im Jahr 2010 nach Regionen Quelle: Prognos AG, RSP: Verbesserung der umweltrelevanten Qualitäten von Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen, Sachverständigengutachten für das Umweltbundesamt, Berlin, April

4 Horst Suchomel, Andreas Neuss Die in den MVA in Deutschland parallel zu den Siedlungsabfällen der Kommunen sowie den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sortierresten verbrannten gefährlichen Abfälle haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Allein zwischen 2010 und 2011 beträgt der Zuwachs zwischen geschätzten 25 bis 40 Prozent, die Menge liegt im Jahr 2011 zwischen hochgerechneten Tonnen bis Tonnen für die Bundesrepublik Deutschland. Der im Jahr 2013 erstellte Jahresbericht 2012 der ITAD bestätigt diese Zahlen. Demnach sind folgende Mengen an gefährlichen Abfällen in deutschen MVA entsorgt worden: 2010: Tonnen, 2011: Tonnen, 2012: Tonnen. Bei der Anlieferung von gefährlichen Abfällen in den MVA spielen v.a. gemischte gefährliche Abfälle (AVV *, * und *), die aus Vorbehandlungsanlagen, wie mechanischen oder chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen und Zwischenlägern stammen, eine zunehmend bedeutendere Rolle. Diese Abfälle stammen vorwiegend aus recht wenigen Anlagen (26 Betreiber/ Standorte) mit jeweils gelieferten mehr als Tonnen gefährlichen Abfällen im Jahr 2011 an die MVA in NRW, die von einer ebenfalls recht geringen Anzahl bedeutender Entsorger betrieben werden. Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in MVA anderer Bundesländer sind darüber hinaus ggfs. noch weitere Entsorgungsunternehmen tätig, die auf der Basis öffentlich verfügbarer Quellen nicht einzeln identifiziert werden können. Die in den MVA in Deutschland entsorgten gefährlichen Abfälle lassen sich auf der Basis der Angaben der Abfallbilanzen der Bundesländer für das Jahr 2010 auf mindestens rund Tonnen bis Tonnen (2011: Tonnen bis Tonnen) schätzen. Die bedeutendste Abfallgruppe ist hierunter die Gruppe 19 (Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen) mit rund Tonnen (51 Prozent). Auf die Gruppe 15 (Verpackungsabfälle) entfallen rund Tonnen (27 Prozent) der in den MVA in Deutschland entsorgten gefährlichen Abfälle. Aus der Gruppe 17 (Bau- und Abbruchabfälle) wurden insgesamt rund Tonnen (10 Prozent) an gefährlichen Abfällen in den MVA verbrannt. Alle anderen Abfallgruppen kommen zusammen auf rund Tonnen (12 Prozent). Die Mengenentwicklung in den Jahren 2010 bis 2013 ist in Bild 3 dargestellt, wobei auf der Basis der verfügbaren Daten aus Nordrhein-Westfalen auf die MVA in Deutschland hochgerechnet worden ist. Die Menge ist in NRW von Tonnen (2010) auf Tonnen (2013) gestiegen. Hochgerechnet auf das Bundesgebiet sind die Mengen von Tonnen (2010) auf Tonnen (2013) gestiegen. 160

5 Abfallmengen t/a Gruppe 19 Gruppe 15 Gruppe Sonstige Aus dem Inland Importe aus Drittstaaten Bild 2: In Deutschland in den MVA verbrannte gefährliche Abfälle im Jahr 2010 nach Abfallgruppen (Prognose) Abfallmenge t NRW Deutschland 2013 Bild 3: Entwicklung der Mengen der in Deutschland in den MVA verbrannten gefährlichen Abfälle 2010 bis 2013 (Prognose) 161

6 Horst Suchomel, Andreas Neuss Detailergebnisse aus Nordrhein-Westfalen In diesem Bundesland mit dem größten Mengenanteil an mitverbrannten gefährlichen Abfällen in MVA erlaubt es die gute Datenbasis, relativ zeitnah Auswertungen nach verschiedenen Gesichtspunkten zu erstellen. Folgende Gesamtmengen an gefährlichen Abfällen sind in den MVA in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2010 bis 2013 verbrannt worden: 2010: Tonnen, 2011: Tonnen, 2012: Tonnen, 2013: Tonnen. Dies bedeutet eine Steigerung von etwa 54 Prozent von 2010 auf Aus Bild 4 geht hervor, welche als gefährlich eingestufte Abfallarten in welchen Mengen in MVA in diesen Jahren mitverbrannt worden sind. Den größten Anteil mit 58 Prozent ( Tonnen) im Jahr 2013 bilden dabei die Sonstigen Abfälle aus der mechanischen Vorbehandlung, Abfallschlüssel *, gefolgt von Aufsaug- und Filtermaterialien, Abfallschlüssel * (hierzu gehören auch ölhaltige Betriebsmittel) mit einem Anteil von 18 Prozent ( Tonnen). Besonders signifikant ist der Mengenanstieg um 24 Prozent von 2011 auf 2013 beim Schlüssel *. Abfallmenge t * * * * * * * * * Sonstige Bild 4: Entsorgte gefährliche Abfälle in MVA in NRW in den Jahren 2011 bis 2013 nach AVV-Schlüssel 162

7 3. Bewertung der Ergebnisse Die Ergebnisse der Prognos Studie werden seitens des BDSAV durchaus kritisch beurteilt. Die Menge der in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgten Abfälle hat ein Ausmaß erreicht, so dass bei bestimmten MVA nicht mehr nur von einer Randaktivität gesprochen werden kann (Bild 5). Die Mechanismen, die hinter der verstärkten Übernahme von gefährlichen Abfällen in Hausmüllverbrennungsanlagen stehen, sind wirtschaftlicher Natur: die zunehmend spürbaren Überkapazitäten im Segment Hausmüllverbrennung, EBS Kraftwerke oder WtE-Kraftwerke führen zu einer chronischen Unterauslastung auch von Hausmüllverbrennungsanlagen, die dann andere Abfälle annehmen. Die Verbrennung in MVA ist günstiger als die Verbrennung in einer SAV, für Bunkerware sind Unterschiede in der Größenordnung von 100 bis 150 EUR/t darstellbar, zugunsten der Anlieferer in den MVA. Abfallmenge t Bild 5: Mengen an gefährlichen Abfällen in einzelnen Verbrennungsanlagen in NRW Dieselben Mechanismen haben in den Jahren vor 2005 gewirkt, als schon einmal in nennenswertem Umfang gefährliche Abfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt wurden. Mit Inkrafttreten des Deponieverbotes zum sind diese Mengen erst einmal drastisch zurückgegangen, und haben dann mit zunehmenden Kapazitäten wieder zugenommen, auf ein Maß, welches die Mengen vor dem Jahr 2005 übersteigt. Kritisch werden seitens des BDASV dabei folgende Punkte gesehen: Verbrennungsbedingungen in MVA im Vergleich zur SAV, Risiken und Bedingungen der Verbrennung von gefährlichen Abfällen, 163

8 Horst Suchomel, Andreas Neuss Anlagensicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz, Regelungen der Störfallverordnung, Die Rolle von Mischanlagen, Verwendung des AVV Code , Transparenz der Entsorgung. Vergleich der Verbrennungsbedingungen in SAV und MVA Unbestritten ist, dass wir in Deutschland technisch hochwertige MVA haben, die hervorragend für die Verbrennung von Hausmüll und Gewerbeabfall geeignet sind. Der Einsatz von gefährlichen Abfällen in MVA kann allerdings Auswirkungen auf den gesamten Anlagenbetrieb haben, mit Konsequenzen für die Bereiche Abfallanlieferung, Abfallüberwachung, Anlagentechnik der Rostfeuerungsanlagen und die Aschen aus dem Verbrennungsprozess. So ist zu beachten, dass die Verbrennung von Abfällen in einer SAV und einer MVA unter unterschiedlichen Bedingungen erfolgt: Das Drehrohr einer SAV bildet einen geschlossenen Feuerraum, in dem alle Abfälle (fest, schlammig, flüssig) bei einer hohen Temperatur verbrannt werden. Die Verbrennungstemperaturen im Feststoffbad sind sehr homogen in einem Bereich von bis C. Der Ausbrand ist ebenfalls sehr homogen. Die festen Rückstände sind teilweise verglast, so dass eher von einer Schlacke als einer Asche zu sprechen ist. Der Anteil an unverbranntem Abfall ist sehr gering. Unter den Verbrennungsbedingungen im Drehrohr ist somit eine sichere Zerstörung aller Schadstoffe möglich. Abfall Flugasche 40 kg Flugasche/t Abfall Abfallgebinde Sekundärluft bis C Primärluft bis C Schlacke 200 kg Grobschlacke/t Abfall Unverbranntes/t Abfall: < mg/kg EOX Schlacke 80 C Bild 6: Verbrennungsbedingungen im Drehrohr 164

9 Die Verbrennungstemperaturen des Feststoffbettes auf dem Rost einer MVA sind niedriger, sie liegen im Bereich bis 600 C, die Temperaturverteilung ist heterogener. Der Rost an sich bildet keinen geschlossenen Feuerraum, sondern ist durch die Verbrennungsluftzugabe von unten durchlässig, so dass ein Anteil von Asche und unverbranntem Feststoff durch den Rost sickert. Der Rostdurchfall findet sich in der Asche wieder, und wird in den Ascheaufbereitungsanlagen zum Teil wieder ausgesiebt. Die Asche selber reagiert im Unterschied zu einer Schlacke der SAV über einen gewissen Zeitraum nach, d.h. die Umwandlungsprozesse sind noch nicht abgeschlossen. Abfall Flugasche 20 kg Flugasche/t Abfall 0,1 kg Unverbranntes/t Abfall: Asche: 20 bis 200 C Asche: 200 bis 600 C Asche 240 kg Asche/t Abfall 4 kg Unverbranntes/t Abfall: Asche: 300 C Rostdurchfall Kalter Bypass 10 kg Asche/t Abfall 1 kg Unverbranntes/t Abfall: Manchmal können unverbrannte Objekte erkannt werden. Bild 7: Verbrennungsbedingungen in einer Rostfeuerung Bild 8: Schlacke einer SAV (links) und Asche einer MVA (rechts) 165

10 Horst Suchomel, Andreas Neuss Die unterschiedlichen Verbrennungsbedingungen zeigen sich bei einem Vergleich der Rückstände: während die Schlacke einer SAV gleichmäßig durchgeglüht und quasi verglast ist, sind in der Asche einer MVA die Ausgangsmaterialien der Verbrennung z.t. deutlich zu erkennen, bei einigen Dosen sogar noch der Aufdruck. Im Rostdurchfall einer MVA, also dem Anteil des Abfalls, der mehr oder weniger unverbrannt durch den Rost fällt oder rieselt, sind bestimmte nicht verbrannte Objekte gut zu erkennen, im linken Bild z.b. eine Spritze mit Kanüle, im rechten Bild Kronkorken mit dem Aufdruck der Brauerei (Bild 9). Bild 9: Rostdurchfall einer MVA Dies ist alles vor dem Hintergrund zu sehen, dass Abfälle verbrannt werden, die aus bestimmten Gründen als gefährlich gelten, z.b. wegen ihrer Inhaltsstoffe (z.b. Schwermetalle, langlebige organische Schadstoffe). Derzeit wird rund ein Drittel der MVA Schlacken im Straßenbau verwertet. Vor dem Hintergrund, dass die Aschen einiger MVA die Rückstände eines z.t. erheblichen Anteils von gefährlichen Abfällen enthalten, ist diese Praxis zu überdenken. Die Verbrennung soll eine Schadstoffsenke darstellen, insbesondere bei der Verbrennung von gefährlichen Abfällen, und nicht die in der Asche angereicherten Schadstoffe großflächig verteilen, auch wenn vordergründig alle Grenzwerte einer Verwertung eingehalten werden. Risiken und Bedingungen der Verbrennung von gefährlichen Abfällen Ökopol hat in einer Studie u.a. folgende Schlüsselrisiken benannt, die mit dem Einsatz von gefährlichen Abfällen in MVA verbunden sind: Hohe Quecksilberwerte im Abfallinput, die zu hohen Konzentrationen im Abgas führen können, Hohe Jod- und Bromwerte im Abfallinput, die zu hohen Konzentrationen im Abgas führen können, Hohe Chlorgehalte, die die Abgasreinigungskapazitäten überschreiten, Hohe Sulfatgehalte, die die Abgasreinigungskapazitäten überschreiten, Hohe Variabilität des Feuchtegehaltes oder Heizwertes, die zu Verbrennungsstörungen führen können, 166

11 Rapide Änderung der chemischen Zusammensetzung der Abgase, die das Funktionieren der Abgasreinigung beeinträchtigen. Eine umfassende Kenntnis der chemischen und physikalischen Eigenschaften der angelieferten Abfälle ist unbedingt erforderlich. Deutsche MVA sind auf eine geeignete Voruntersuchung gefährlicher Abfälle (Probenahme, Analytik, Dokumentation u.a.) i.d.r. nicht hinreichend genug vorbereitet. Es ist nach Ökopol eine Prozedur für Voruntersuchungen in den MVA einzuführen, die beim Einsatz gefährlicher Abfälle in den Anlagen mindestens folgende Punkte enthalten müssen: Untersuchung der ankommenden Abfälle im Hinblick auf die geplante Behandlung. Sicherstellung, dass alle notwendigen Informationen zu den Eigenschaften des/der Verfahren(s), in dem der Abfall erzeugt wird, empfangen wurden, einschließlich der Berücksichtigung von Verfahrensschwankungen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abfallschlüssel gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) angegeben wird. Die MitarbeiterInnen, die mit den Voruntersuchungen der Abfälle befasst sind, müssen infolge ihrer Ausbildung und/oder Sachkenntnis in der Lage sein, mit allen notwendigen Fragestellungen umzugehen, die für die Behandlung der gefährlichen Abfälle in der MVA von Relevanz sind. Es ist ein System zur sorgfältigen Verifizierung der Informationen, die in der Phase der Voruntersuchungen eingehen, aufzubauen, falls nicht direkt mit dem Abfallerzeuger verhandelt wird. Dazu gehören die Kontaktdaten des Abfallerzeugers und eine geeignete Beschreibung des Abfalls in Bezug auf seine Zusammensetzung und Gefährlichkeit (Zuordnung von H-Kriterien und Stoffkategorien der Störfall- Verordnung). Es ist ein System für das Bereitstellen und Analysieren repräsentativer Proben von gefährlichen Abfällen vorzuhalten. Es ist das Vorhandensein einer klaren Methodik zur Bewertung der nachfolgenden thermischen Abfallbehandlung, der physikalisch-chemischen Eigenschaften des jeweiligen Abfalls und deren Spezifikationen für den behandelten Abfall berücksichtigt, einzufordern. Alle diese Kriterien werden in den deutschen Sonderabfallverbrennungsanlagen erfüllt, bei der überwiegenden Anzahl der MVA, die gefährliche Abfälle verbrennen, jedoch nicht. Anlagensicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz Deutsche MVA sind im Bereich der Anlagensicherheit, des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes auf den Einsatz gefährlicher Abfälle nur unzureichend oder nur z.t. vorbereitet und eingestellt. Anlagen, die gefährliche Abfälle thermisch behandeln wollen, müssen in den Bereichen Anlagensicherheit, Arbeits- und Brandschutz entsprechend organisiert und ausgerüstet sein. Eine dem gemäße Erfahrung und Schulung des Personals ist erforderlich. 167

12 Horst Suchomel, Andreas Neuss Der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit beim BMU zur Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung (KAS 25) hat auch zur Folge, dass in Anlagen, die der 12. BImSchV unterliegen, die explizit in der Stoffrichtlinie und der Zubereitungsrichtlinie vorgegebenen Methoden zur Einstufung von Stoffen und Zubereitungen auf Abfälle Anwendung finden. Dies gilt auch für die Methoden zur Beurteilung der Gesundheitsgefahren und der Umweltgefährlichkeit von Zubereitungen aufgrund der Konzentrationen ihrer Inhaltsstoffe und hat somit u.a. Auswirkungen auf die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen einer MVA sowie auf den Brandschutz und mögliche Explosionsgefahren beim Betrieb einer MVA, sofern gefährliche Abfälle oberhalb der im Leitfaden genannten Mengenschwellen für die jeweiligen Abfallarten eingesetzt werden. Auch wenn beim Einsatz gefährlicher Abfälle die Mengenschwellen einzelner Abfallschlüssel gemäß dem Leitfaden KAS 25 nicht überschritten werden, sollten in allen relevanten Bereichen des Betriebs einer MVA - beim Einsatz gefährlicher Abfälle - auch die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Vermeidung von Umweltgefährdung erfüllt werden, die auf der anderen Seite für den Betrieb einer SAV gelten. Die Anforderungen, die vorsorglich und aus berechtigten Gründen beim Betrieb einer SAV gelten, sind genauso beim Betrieb einer MVA anzuwenden, wenn gefährliche Abfälle mitverbrannt werden. Regelungen der Störfallverordnung Gefährliche Abfälle, bei deren Annahme die Regelungen der Störfallverordnung anzuwenden sind, sind nur in den Anlagen zu verbrennen, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen: Es ist unklar und daher bundesweit zu prüfen, ob MVA, die gefährliche Abfälle einsetzen, der Störfall-Verordnung unterliegen, weil nach dem Leitfaden KAS 25 die individuellen Mengenschwellen für einzelne gefährliche Abfälle überschritten werden könnten. Dieser Leitfaden KAS 25 setzt für gefährliche Abfälle, die sehr konkret mit den möglichen Gefährdungspotenzialen beschrieben sind, Mengenschwellen fest, bei denen bei einer Überschreitung die jeweiligen Anlagen und damit ggfs. auch MVA der Störfall- Verordnung (12. BImSchV) unterliegen. Hiervon ist abhängig, welche Pflichten, die sich hieraus ergeben, der jeweilige Betreiber zu erfüllen hat. Daher ist eine Feststellung dieses Sachverhaltes im Rahmen der behördlichen Überwachung von MVA, die gefährliche Abfälle einsetzen, inhaltlich geboten und angeraten. Gemäß KAS 25 erfolgt grundsätzlich die Einstufung von Stoffen und Zubereitungen nach der Störfall-Verordnung gemäß den Vorschriften der Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) sowie der Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) in der Fassung der jeweiligen Anpassung an den technischen Fortschritt (Anmerkung 1 zur Stoffliste der Störfall-Verordnung). Vom Anwendungsbereich dieser europäischen Richtlinien sind Abfälle zunächst explizit ausgenommen. Allerdings bestimmt Nr. 8 des Abschnitts Anwendbarkeit der Verordnung des Anhangs I der 12. BImSchV, dass Abfall trotzdem gemäß den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG einzustufen ist. Damit sind auch Abfälle den Kategorien der gefährlichen Stoffe der 168

13 Störfall-Verordnung zuzuordnen und bei den Mengenberechnungen zu berücksichtigen, anhand derer ermittelt wird, ob ein Betriebsbereich der Störfall-Verordnung vorliegt. Die Bewertung der Abfälle erfolgt daher nach dem Gefahrstoffrecht und nicht nach dem Abfallrecht. Das Abfallrecht legt gemäß Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) die gefahrenrelevanten Eigenschaften der Abfälle (H-Kriterien) fest, die nicht exakt den Gefahrenmerkmalen des Gefahrstoffrechts entsprechen. Die Störfall-Verordnung bezieht sich auf das Gefahrstoffrecht und es sind die Vorgaben und Methoden zur Einstufung von Stoffen und Zubereitungen gemäß der Stoffrichtlinie und der Zubereitungsrichtlinie auf die einzustufenden Abfälle anzuwenden. Wenn ein Abfall entsprechend der Stoffliste der Störfall-Verordnung eingestuft worden ist, ist die jeweilige Abfallmenge zur Berechnung der Mengenschwelle heranzuziehen, d.h. die Mengenschwelle bezieht sich bei bestimmten Gemischen auf die Menge des Abfalls und nicht auf die Menge der darin enthaltenen gefährlichen Inhaltsstoffe. Die Zuordnung von Abfällen und Abfallarten im Sinne der Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) zu den Stoffkategorien des Anhangs I der Störfall-Verordnung einschließlich der Bestimmung der für diese Abfälle relevanten Mengenschwellen bereitet in der Praxis allerdings erhebliche Probleme. Die Angabe von Abfallschlüsseln und Abfallbezeichnungen des Abfallverzeichnisses der AVV erlaubt ohne weitere Informationen oder eine detaillierte Analyse häufig keine Zuordnung der Abfälle zu den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung. Um hierbei eine Hilfestellung zu geben, ist von der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) die Erstellung eines Leitfadens Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung beschlossen worden. Darin ist eine erste Einschätzung der physikalisch-chemischen Gefahren der Abfälle aufgrund der möglichen Inhaltsstoffe und ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften vorgenommen worden. Bei unklarer Sachlage wird dem Betreiber im Leitfaden dringend empfohlen, Abfälle hinsichtlich der physikalisch-chemischen Eigenschaften zu überprüfen (z. B. Flammpunktbestimmung zur Bewertung der Entzündlichkeit). Auf der Basis des Leitfadens ist es sowohl den Betreibern als auch den zuständigen Überwachungsbehörden der MVA, die gefährliche Abfälle einsetzen, somit möglich, die Sachverhalte der Einstufung der Anlagen gemäß der 12. BImSchV zu prüfen. Die Rolle von Mischanlagen Eine Vorbehandlung gefährlicher Abfälle, z.b. über mechanische oder chemischphysikalische Behandlungsverfahren, ist nur sinnvoll, wenn es sich um hochwertige Prozessschritte handelt und bei der Behandlung aus den Primärabfällen selber keine anderen gefährlichen Abfälle entstehen, die einer weiteren Entsorgung zugeführt werden sollen. Beim Vermischen darf die Einstufung des Abfalls als gefährlich nicht geändert werden. Eine Schadstoffverdünnung ist nicht zulässig. Es erscheint hier sinnvoll, sowohl die Anforderungen an die Qualität der Vorbehandlungsprozesse und deren Prozessschritte in engeren Grenzen als bisher zu diskutieren und v.a. hochwertige Verfahren als die besonders geeigneten Verfahren im 169

14 Horst Suchomel, Andreas Neuss Markt festzulegen. Zudem ist darüber nachzudenken, eine thermische Behandlung von Outputströmen von Vorbehandlungsanlagen in MVA oder auch in EBS-Kraftwerken nur noch zuzulassen, wenn es sich hierbei um nicht gefährliche Abfälle handelt. Eine notwendige thermische Behandlung von gefährlichen Abfällen als Outputstrom eines Vorbehandlungsprozesses müsste demnach im Umkehrschluss immer in der SAV erfolgen. Dies erscheint unter Berücksichtigung der negativen Umweltauswirkungen und der Risiken im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, die deren thermische Behandlung in der MVA oder auch in EBS-Kraftwerken haben könnte, auch inhaltlich geboten, wenn die Voraussetzungen zum Betrieb dieser Anlagentypen (MVA, EBS-Kraftwerk, SAV) nicht grundsätzlich gleich sind. Der weitaus überwiegende Teil der Abfälle in MVA stammt aus sogenannten Vorbehandlungsanlagen, nur ein kleinerer Teil direkt von Erzeugern. Diese sind unterschiedlich ausgestattet: Betriebshöfe, auf denen vorgemischte Abfälle in Abrollcontainern ohne Einhausung und Abluftbehandlung hergestellt werden, sind ebenso vertreten wie Anlagen, in denen mit hohem Standard Abfälle durch Schreddern homogenisiert werden. Die Sonderabfallverbrennungsanlagen in Deutschland sind überwiegend darauf ausgerichtet, die Abfälle ohne externe Vorbehandlung anzunehmen. Dies wird in der Regel sogar bevorzugt, da in Kenntnis der eigentlichen Zusammensetzung des Abfalls, der beim Eingang in die SAV bei der Annahmekontrolle und im Labor überprüft wird, der Abfall gezielt verbrannt werden kann, mit der größtmöglichen Zerstörung der gefährlichen organischen Bestandteile und Einbindung der relevanten anorganischen Schadstoffe in den Rückständen. Abfallmenge t/a Gesamtmenge: t Primärabfallerzeuger Entsorgungsunternehmen Importe aus Drittstaaten Bild 10: Herkunft der in MVA in NRW mitverbrannten Mengen im Jahr

15 Die Unternehmen, welche die MVA beliefern, sind aus der Auswertung der AIDA Datenbank in NRW bekannt. Bei manchen Marktteilnehmern drängt sich der Eindruck auf, dass es Geschäftsprinzip ist, gefährliche Abfälle nach Möglichkeit (billig) in MVA zu entsorgen. Auf den Preisunterschied zwischen einer thermischen Behandlung in einer SAV und einer MVA ist schon hingewiesen worden. Verwendung des AVV-Code Auffällig ist, dass der überwiegende Anteil der gefährlichen Abfälle unter dem AVVCode * (sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von ) in den MVA angeliefert wird, und nicht dem eigentlich zutreffenden Schlüssel * (vorgemischte Abfälle ). Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass die Mehrzahl der MVA den Schlüssel * nicht in ihrem Positivkatalog führen. Gemäß Leitfaden der KAS wird der AVV-Code * weniger kritisch angesehen als der AVV-Code *, was sicher auch bei der Zulassung und Genehmigung der Anlagen eine Rolle gespielt hat. Oder, anders ausgedrückt, wenn es bei der Zulassung der Anlage gewollt wäre, vorgemischte Abfälle anzunehmen, hätte man es auch beantragen können, mit allen Konsequenzen und Auswirkungen im Hinblick auf das Störfallrecht. In Bild 4 ist die Verteilung der Mengen auf die einzelnen AVV-Code schon dargestellt worden. Transparenz der Entsorgung Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen soll transparent und nachvollziehbar sein. Deshalb hat der Gesetzgeber national und international besondere Nachweisverfahren eingeführt, um den Weg des Abfalls vom Erzeuger zur Endbehandlungsanlage mit einer Vorab- und Verbleibskontrolle nachvollziehen zu können. Dieses Verfahren gibt auch dem Abfallerzeuger, der in der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist, eine Sicherheit über die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle. Durch die Verkettung der Vorbehandlungs- und Endbehandlungsverfahren geht genau diese gewollte Transparenz verloren. Der Verlust der Transparenz für die Behörden bei der Entsorgung der Abfälle vom Primärabfallerzeuger bis zum endgültigen Verwerter/Beseitiger ist ein erheblicher Nachteil dieser zunehmenden Praxis am Markt, zumal es sich dabei häufig auch um länderübergreifende Entsorgungsvorgänge und damit behördliche Zuständigkeiten handelt, die kaum nachvollzogen werden können. Ob darüber hinaus für die Primärabfallerzeuger die gesetzlich notwendige Nachvollziehbarkeit des gesamten Entsorgungsweges in der Wertschöpfungskette (Vorbehandung und nachgelagerte Behandlungswege) gegeben ist, stellt hierbei eine auf den jeweiligen Einzelfall abzustellende weitere Grundsatzfrage dar. So ergibt sich die momentane Situation wie folgt: Die zuständigen Behörden können die Nachvollziehbarkeit der ordnungsgemäßen Behandlung dieser Abfälle häufig nicht mehr gewährleisten. Das Getrennthaltungsgebot des 9 KrWG wird ggf. nicht gewährleistet und eingehalten. Die Schadstoffverdünnung der primären gefährlichen Abfälle der Erzeuger ist nicht mehr nachvollziehbar. 171

16 Horst Suchomel, Andreas Neuss Um eine Nachvollziehbarkeit der Entsorgung von gefährlichen Abfällen bundesweit zu erhalten, wären ansonsten z.b. die folgenden Anforderungen an alle 16 Bundesländer und/oder die Sonderabfallgesellschaften zu stellen: Erzeugung der Transparenz in den Entsorgungswegen in Form der Veröffentlichung der Input- und Outputströme von Behandlungsanlagen und deren Herkunft für die einzelnen Abfallschlüssel und die jeweiligen Jahresmengen entlang der Wertschöpfungsstufen. Umsetzung der internetbasierten Datenbank aus NRW AIDA ( als Best-Practice-Beispiel für diese Art der Transparenzerzeugung bundesweit auf Länderebene. 4. Rolle der SAV als Schadstoffsenke Zielsetzung der europäischen wie auch der deutschen Abfall Gesetzgebung ist die weitgehende und möglichst hochwertige Verwertung von Abfällen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft. Dies soll dem Ziel einer größtmöglichen Ressourcenschonung Rechnung tragen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es zu keiner Anreicherung von Schadstoffen in den Stoffen und Zubereitungen kommen darf. Diese sind vielmehr kontrolliert aus den Stoffkreisläufen auszuschleusen und nach einer ggfs. erforderlichen Behandlung nach dem Stand der Technik gesichert abzulagern. Die Sonderabfallverbrennung kann genau dies für die gefährlichen, besonders belasteten Abfälle leisten. Rohstoffe Design Restabfall Recycling Kreislaufwirtschaft Herstellung Wiederaufbereitung Sammlung Vertrieb Verwendeung, Wiederverwendung, Reparatur Bild 11: Kreislaufwirtschaft und Senke für Schadstoffe Aufgrund der Verbrennungsbedingungen im System Drehrohr/Nachbrennkammer mit effektiver Abgasreinigung ist die Effizienz der Zerstörung aller organischer Komponenten gegenüber allen anderen Verfahren besonders hoch. Auch die Ausschleusung anorganischer Schadstoffe erfolgt sehr effektiv. Dies zeigt sich z.b. an der Rückhaltung von Quecksilber im Vergleich zu anderen thermischen Behandlungsverfahren. 172

17 Quecksilberanteil Gramm 0,6 Von 1 Gramm Quecksilber im Abfall bleiben im Abgas... 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 0,001 g typischer Wert Sonderabfall- Verbrennungsanlage Bandbreite Hausabfall- Verbrennungsanlage Bandbreite Kraftwerk Bandbreite Zementwerk Bild 12: Effizienz der Rückhaltung von Quecksilber 5. Zusammenfassung Die intensive Nutzung von Vorbehandlungsanlagen (Zwischenlager, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen oder ähnliche Anlagen) und die thermische Behandlung von vorgemischten Abfällen aus diesen Anlagen in MVA (v.a. über AVV *) ist nach Sicht des BDSAV eine neue und wirtschaftlich reizvolle Form des Öko-Dumpings, insbesondere wenn Abfälle im Sinne einer Schadstoffverdünnung gemischt werden. Durch die Vorbehandlung der bei den Primärabfallerzeugern anfallenden gefährlichen Abfälle über Vermischen und andere nicht hochwertige Prozessschritte in chemischphysikalischen Behandlungsanlagen, Zwischenlägern oder ähnlichen Vorbehandlungsanlagen werden auch vom wirtschaftlichen Standpunkt her betrachtet Vorteile generiert, die auf der anderen Seite in vielen dieser Fälle potentiell größere Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zeigen, als die direkte thermische Behandlung der gefährlichen Abfälle der Primärabfallerzeuger in der SAV. Für viele Marktteilnehmer ist es wirtschaftlich sehr vorteilhaft, gefährliche Abfälle der primären Abfallerzeuger in eher nicht hochwertigen Prozessschritten vorzubehandeln und die dabei entstehenden wiederum oder weiterhin gefährlichen Abfälle eines überwiegend mit dem AVV-Code * deklarierten gefährlichen Stoffgemisches ausgewählten MVA in Deutschland zuzuführen. Diese MVA-Betreiber sind v.a. aufgrund der durch eine hohe Überkapazität in regionalen MVA-Märkten gekennzeichneten IST-Situation zunehmend geleitet, diese gefährlichen Abfälle in den Rostfeuerungsanlagen für recht niedrige Entgelte thermisch zu behandeln. 173

18 Horst Suchomel, Andreas Neuss Die MVA-Betreiber sind v.a. aufgrund der durch die Überkapazitäten im MVAund EBS-Kraftwerksmarkt in Deutschland insgesamt und in einzelnen regionalen Teilmärkten, wie in NRW oder in den neuen Bundesländern im besonderem Maße gekennzeichneten IST-Situation zunehmend geleitet, gefährliche Abfälle in den Rostfeuerungsanlagen, für relativ zur Gefährlichkeit dieser Abfälle recht geringe Zuzahlungen thermisch zu behandeln. Aus der Analyse der Marktsituation der Vorbehandlung von gefährlichen Abfällen und deren Absteuerung in die thermische Behandlung der MVA wird deutlich, dass es zum einen eine Marktkonzentration auf bedeutende deutsche Entsorgungsunternehmen gibt, aus deren Vorbehandlungsanlagen die gefährlichen Abfälle in MVA gelangen, die z.t. ebenfalls diesen Entsorgern gehören oder an denen diese Entsorger im PPP oder durch Kontingentverträge beteiligt sind. Es ist somit im gesamten Markt der Behandlung gefährlicher Abfälle sowie der thermischen Behandlung von Abfällen in Deutschland insgesamt eine größere Sensitivität einzufordern, die dem Erforderlichen und Machbaren vor dem zu risikoreichen und kostengünstigen Vorgehen, mit zu großen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei der Behandlung gefährlicher Abfälle den Vorrang gibt. Eine anteilige Verlagerung der Auswirkungen der Vorbehandlungsprozesse gefährlicher Abfälle auf die Umwelt (v.a. Emissionen und verwertete Rückstände) oder zu Lasten größerer Risiken für die MitarbeiterInnen in den MVA (Arbeits- und Gesundheitsschutz) ist genauso abzulehnen, wie die Quersubventionierung der Behandlung dieser gefährlichen Abfälle, v.a. der Outputströme von Vorbehandlungsprozessen, in den MVA über den Gebührenzahler kommunaler Restabfälle. Die Bürger als Gebührenzahler haben sicher nicht für höhere finanzielle Lasten aus der Abgasreinigung oder höhere Aufbereitungskosten für MVA-Schlacken aufzukommen, wenn in relevantem Maße gefährliche Abfälle in der MVA thermisch behandelt werden. Dies ist ein bisher noch zu wenig beachteter Teilaspekt der thermischen Behandlung gefährlicher Abfälle in deutschen MVA. 6. Quellen, Literatur [1] Alderweireldt, N. (Indaver): Ash properties with various combustion technologies, 2008 [2] Alwast, H., Thörner, Th.: Analyse der derzeitigen Praxis der Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in Hausmüllverbrennungsanlagen in Deutschland; Studie im Auftrag des BDSAV, Berlin November 2013 [3] EUWID: Entsorgungsmarkt für Siedlungsabfälle, Ausgabe 50/2012 vom [4] Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012, erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012, Teil I, Nr. 10 vom 29. Februar 2012 [5] INDAVER Policy (persönliche Informationen): HW in MSWI (PP-presentation), 2012 [6) ITAD: Jahresbericht 2012 der Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.v., Würzburg

19 [7] KAS Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Leitfaden Einstufung von Anlagen gemäß Anhang I der Störfallverordnung (KAS-25), Oktober 2012 [8] Leidinger, W.; Beyer, J.: Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung, in: UWSF Z Umweltchem Ökotox 17 (2) 59 63, 2005 [9] Ökopol GmbH: Kurzstellungnahme zur Anwendung der Energieeffizienzformel des Anhangs II der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC und möglicher unerwünschter Effekte, 2009 [10] Prognos AG, RSP: Verbesserung der umweltrelevanten Qualitäten von Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen, Sachverständigengutachten für das Umweltbundesamt, Berlin, April 2010 [11] Spohn, C.: Die Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie aus Sicht der Abfallverbrennung, Vortrag im Rahmen der 5. Fresenius-Jahrestagung Abfallrecht 2013, Mainz, 25. Oktober 2012 [12] Umweltbundesamt: Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU), BVT-Merkblatt über beste verfügbare Techniken der Abfallverbrennung, Dessau, Juli 2005 [13] Van Caneghem, J.; Block, C.; Van Brecht, A.; Wauters, G.; Vandecasteele, C.: Mass balance for POPs in hazardous and municipal solid waste incinerators, in: Chemosphere 2009 [14] Versteyl, L.-A.; Jacobi, H.: Rechtsgutachterliche Stellungnahme zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen, die die Energieeffizienzformel der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC erfüllen (sogenannte R1-Formel), Burgwedel

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