Bayerisches Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerien für Unterricht und Kultus GESUNDHEITSWESENS

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1 Bayerisches Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerien für Unterricht und Kultus SCHULEN für Berufe des GESUNDHEITSWESENS Download unter: Publikationen Allgemein oder

2 HERAUSGEBER: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Rosenkavalierplatz 2 Briefanschrift: Postfach München München poststelle@stmugv.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Salvatorstraße München Briefanschrift: München poststelle@stmuk.bayern.de Stand: August 2007 StMUGV und StMUK, alle Rechte vorbehalten Gedruckt auf Papier aus 100 % Altpapier Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch von Teilen Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich. BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel (3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

3 VORBEMERKUNG Für die Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gelten die Bestimmungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632; KWMBl I S. 210, ber. S. 384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2007 (GVBl S. 533, KWMBl I S. 326), sowie die einschlägigen Schulordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Diese rechtlichen Bestimmungen stehen auch unter zur Verfügung. Den einzelnen Abschnitten des Verzeichnisses ist jeweils eine Übersicht für die Berufe vorangestellt, deren Ausbildung gesetzlich geregelt ist (Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer, Rechtsgrundlagen). Informationen über die Aufgaben, Tätigkeiten, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Situation (Berufsaussichten, Einkommensverhältnisse) in den einzelnen Berufen geben die von der Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg) herausgegebenen "Blätter zur Berufskunde". Diese Informationen sind auch unter abrufbar. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Vorschriften des einschlägigen Berufsrechts enthält die Textsammlung "Recht der Gesundheitsfachberufe, Heilpraktiker und sonstigen Berufe im Gesundheitswesen" (Economica Verlag, Verlagsgruppe Hüthig). Die einzelnen Vorschriften stehen auch unter zum Abruf bereit. Bewerbungen um die Aufnahme in eine der in diesem Verzeichnis genannten Schulen sind unmittelbar an die jeweilige Schule zu richten. Diese gibt auch nähere Auskunft. Adressen der Schulen finden Sie in dieser Broschüre oder im Internet unter (hier sind auch die -Adressen der Schulen aufgeführt). Im Online-Dokument sind Verknüpfungen zu anderen Internetseiten als blau unterlegter und unterstrichener Text erkennbar. Für die Inhalte und Aktualität der einzelnen Internet- Verknüpfungen wird keine Gewähr übernommen.

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5 INHALTSVERZEICHNIS Seite Altenpflegerin/Altenpfleger Pflegefachhelfer (Altenpflege) / Pflegefachhelferin (Altenpflege) Diätassistentin/Diätassistent Ergotherapeutin/Ergotherapeut Hebamme/Entbindungspfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger Pflegefachhelfer (Krankenpflege) / Pflegefachhelferin (Krankenpflege) Logopädin/Logopäde Masseurin und medizinische Bademeisterin/ Masseur und medizinischer Bademeister Orthoptistin/Orthoptist Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch-technischer Assistent Physiotherapeutin/Physiotherapeut Podologin/Podologe Rettungsassistentin/Rettungsassistent Technische Assistentin in der Medizin/ Technischer Assistent in der Medizin Lehrpläne/Lehrplanrichtlinien Anschriften der Regierungen in Bayern Staatliche Schulberatungsstellen in Bayern Anerkennung von Zeugnissen für allgemein bildende Schulabschlüsse Anerkennung von Berufsabschlüssen

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7 - 1 - Altenpflegerin/Altenpfleger 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Wer die Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde; das ist in Bayern die Regierung (Anschriften der Regierungen siehe S. 71). Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer i. d. R. dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Altenpflege und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Beruf wird hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Altenbegegnungsstätten, Seniorenanlagen, Kurheimen und sonstigen geriatrischen Pflegeeinrichtungen ausgeübt. 2. Zulassungsvoraussetzungen Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder Hauptschulabschluss und einen erfolgreichen Abschluss als Altenpflegerhelfer/-in oder Krankenpflegehelfer/-in Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlagen Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 51 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26. November 2002 (BGBl I S. 4418), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134; KWMBl I S. 286), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 666) Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflege, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Download möglich unter

8 - 2 - Berufsfachschulen für Altenpflege Oberbayern Baldham Brunnenstraße Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V Eichstätt Reichenaustraße 13 a Landkreis Eichstätt Erding Bajuwarenstraße Schwesternschaft München vom BRK e.v Griesstätt Altenhohenau Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V Ingolstadt Große Rosengasse Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Landsberg a. Lech Obere Wiesen Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer ggmbh Markt Indersdorf Gut Häusern Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh für Menschen mit Behinderung Miesbach Haidmühlstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Mühldorf a. Inn Innstraße Freistaat Bayern München Seidlstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh München Bayerstraße Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer ggmbh München Industriestraße Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e.v Beginn des Schuljahres

9 - 3 - Berufsfachschulen für Altenpflege München Landshuter Allee 38 b Innere Mission München Diakonie in München und Oberbayern e. V München Mitterfeldstraße Stiftung Kath. Familien-Altenpflegewerk Neuburg a. d. Donau Bahnhofstraße Stiftung Behindertenwerk St. Johannes Neuötting Herzog-Georg-Platz Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e.v Penzberg Seeshaupter Straße Die Rummelsberger Dienste für Menschen ggmbh Rosenheim Gießereistraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Ruhpolding Brandstätter Straße Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul Schongau Karmeliterstraße Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer ggmbh Strub Insulaweg Evang.-Luth. Diakoniewerk Hohenbrunn Beginn des Schuljahres

10 - 4 - Berufsfachschulen für Altenpflege Niederbayern Aiterhofen Schulgasse Franziskanerinnenkloster St. Josef Arnstorf Schönauer Straße Parkwohnstift Arnstorf GmbH Bad Griesbach Max-Köhler-Straße Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Grafenau Am Turmacker Pflegeschulen Grafenau ggmbh Landshut Freyung Caritasverband für die Diözese Regensburg e.v Landshut Obere Länd Volkshochschule Landshut e. V Obernzell Klosterweg Pflegeschulen St. Augustinus GmbH Passau Neuburger Straße Priv. Berufsakademie für Aus- und Weiterbildung Passau ggmbh Pfarrkirchen Franz-Stelzenberger-Str Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Plattling Luitpoldstraße BRK Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz Zwiesel Theresienthaler Straße Mädchenwerk Zwiesel e.v Beginn des Schuljahres

11 - 5 - Berufsfachschulen für Altenpflege Oberpfalz Erbendorf Bräugasse Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Kötzting Holzapfelstraße / VHS im Landkreis Cham e. V Neumarkt i. d. OPf. Kerschensteiner Straße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Neumarkt i. d. OPf. Badstraße Schwestern vom Göttlichen Erlöser, Neumarkt Regensburg Von-der-Tann-Straße Berufsfortbildungswerk des DGB GmbH Schwandorf Klosterstraße Hubert Döpfer, Schwandorf Schwandorf Dresdner Straße Peter Hiebl GmbH Sulzbach-Rosenberg Bayreuther Straße Caritasverband für die Diözese Regensburg e.v Weiden i. d. OPf. Ulrich-Schönberger-Straße BRK Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz Zeitlarn-Regendorf Waldheimstraße Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.v Beginn des Schuljahres

12 - 6 - Berufsfachschulen für Altenpflege Oberfranken Bamberg Hainstraße / Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.v Bamberg Heumarkt / Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Bamberg Schützenstraße Caritasverband der Erzdiözese Bamberg e.v Bamberg Buger Straße Sozialstiftung Bamberg Bayreuth Dr.-Franz-Straße Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Bayreuth Bayreuth Eduard-Bayerlein-Straße Diakonisches Werk, Stadtmission Bayreuth e. V Coburg Parkstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Coburg Gustav-Hirschfeld-Ring Schwesternschaft Coburg vom BRK - Marienhaus - e. V Ebermannstadt Kirchenplatz Seni Vita Bildungsakademie ggmbh Forchheim Egloffsteinstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Hof Hofer Straße Diakonisches Werk Hof e. V Marktredwitz Dörflaser Hauptstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Münchberg Schützenstraße Landkreis Hof Stadtsteinach Alte Pressecker Straße BRK Bezirksverband Ober- und Mittelfranken Beginn des Schuljahres

13 - 7 - Berufsfachschulen für Altenpflege Mittelfranken Dinkelsbühl Crailsheimstraße 6b 09851/ Kommunalunternehmen Verbundklinikum Landkreis Ansbach Erlangen Rathenaustraße GAW-Institut für berufliche Bildung ggmbh Fürth Hirschenstraße Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V Neuendettelsau Heilsbronner Straße Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau Neunkrichen a. S. Bahnhofstraße Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau Nürnberg Bogenstraße Caritasverband Nürnberg e.v Nürnberg Zollhausstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste -DAA - mbh Nürnberg Pilotystraße Stadt Nürnberg Roth Münchner Straße Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau Scheinfeld Goethestraße Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim Schwarzenbruck Rummelsberg Die Rummelsberger Dienste für Menschen gemeinnützige GmbH Weißenburg Wülzburg Die Rummelsberger Dienste für Menschen gemeinnützige GmbH Beginn des Schuljahres

14 - 8 - Berufsfachschulen für Altenpflege Unterfranken Aschaffenburg Berliner Allee Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V Erlenbach a. Main Krankenhausstraße BRK Bezirksverband Unterfranken Hofheim Rügheimerstraße Caritas-Schulen ggmbh Marktheidenfeld Spessartstraße 1a Landkreis Main- Spessart Münnerstadt Schützenstraße Landkreis Bad Kissingen Schweinfurt Geschwister-Scholl-Str Landkreis Schweinfurt Würzburg Juliuspromenade Stiftung Juliusspital Würzburg Würzburg Mergentheimer Straße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Würzburg Königsberger Straße Verein HALMA e. V Beginn des Schuljahres

15 - 9 - Berufsfachschulen für Altenpflege Schwaben Augsburg Auf dem Kreuz 58a Caritasverband der Diözese Augsburg e.v Augsburg Frölichstraße , -780 Ev. Diakonissenanstalt Augsburg Augsburg Ludwigstraße Berufsbildungsinstitut Heimerer ggmbh Günzburg Otto-Geiselhart-Straße BRK Bezirksverband Schwaben Immenstadt Hornstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Kaufbeuren Adolph-Kolping-Straße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Kempten (Allgäu) Salzstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Lindenberg im Allgäu Jägerstraße Schwesternschaft München vom BRK e. V Memmingen Altvaterstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh 24 * Mering Luitpoldstraße Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe ggmbh Nördlingen Bgm.-Reiger-Str Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nördlingen * Beginn des Schuljahres Schulbetrieb ruht

16 Berufsfachschulen für Altenpflege Ursberg Dominikus-Ringeisen-Str Dominikus-Ringeisen- Werk Wertingen Pestalozzistraße BRK Bezirksverband Schwaben Beginn des Schuljahres

17 Pflegefachhelfer (Altenpflege) / Pflegefachhelferin (Altenpflege) 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Die einjährige Ausbildung mit theoretischem und fachpraktischem Unterricht sowie einem Praktikum erfolgt an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit abschließender Prüfung. Der Beruf qualifiziert zur Mitarbeit bei der Betreuung und Pflege alter Menschen hauptsächlich in Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Altenbegegnungsstätten, Seniorenanlagen, Kurheimen und sonstigen geriatrischen Pflegeeinrichtungen. 2. Zulassungsvoraussetzungen Mindestalter von 17 Jahren bei der Ausbildung in Vollzeitform bzw. Mindestalter von 21 Jahren bei der Ausbildung in Teilzeitform Hauptschulabschluss Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlage Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134; KWMBl I S. 286), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 666) Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Download möglich unter

18 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Oberbayern Baldham Brunnenstraße Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V Eichstätt Reichenaustraße 13 a Landkreis Eichstätt Griesstätt Altenhohenau Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V Ingolstadt Große Rosengasse Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Landsberg a. Lech Obere Wiesen Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer ggmbh Markt Indersdorf Gut Häusern Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh für Menschen mit Behinderung Miesbach Haidmühlstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh München Seidlstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh München Bayerstraße Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer ggmbh München Industriestraße Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V München Mitterfeldstraße Stiftung Kath. Familien- Altenpflegewerk München Landshuter Allee 38 b Innere Mission München Diakonie in München und Oberbayern e. V Beginn des Schuljahres

19 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Neuötting Herzog-Georg-Platz Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e.v Rosenheim Gießereistraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Schongau Karmeliterstraße Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer ggmbh Strub Insulaweg Evang.-Luth. Diakoniewerk Hohenbrunn Niederbayern Arnstorf Schönauer Straße Parkwohnstift Arnstorf GmbH Bad Griesbach Max-Köhler-Straße Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Landshut Freyung Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V Landshut Obere Länd Volkshochschule Landshut e.v Obernzell Klosterweg Pflegeschulen St. Augustinus GmbH Passau Neuburger Straße Priv. Berufsakademie für Aus- und Weiterbildung Passau ggmbh Pfarrkirchen Franz-Stelzenberger-Str Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Plattling Luitpoldstraße BRK Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz Beginn des Schuljahres

20 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Oberpfalz Erbendorf Bräugasse Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Kötzting Holzapfelstraße Volkshochschule im Landkreis Cham e. V Neumarkt i. d. OPf. Kerschensteiner Straße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Regensburg Von-der-Tann-Str Berufsfortbildungswerk des DGB GmbH Regensburg Galgenbergstraße 2a H. Döpfer, Schwandorf Schwandorf Klosterstraße Hubert Döpfer, Schwandorf Schwandorf Dresdner Straße Peter Hiebl GmbH Sulzbach-Rosenberg Bayreuther Straße Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V Weiden i. d. OPf. Ulrich-Schönberger-Straße BRK Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz Zeitlarn-Regendorf Waldheimerstraße Arbeiterwohlfahrt- Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e. V Beginn des Schuljahres

21 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Oberfranken Bamberg Hainstraße Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.v. nur Teilzeitform Bamberg Heumarkt Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste -DAA - mbh Bamberg Geisfelder Straße Förderverein für Schule, Wirtschaft und Kultur e. V Bayreuth Dr.-Franz-Straße Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Bayreuth Bayreuth Eduard-Bayerlein-Straße Diakonisches Werk Stadtmission Bayreuth e. V Coburg Parkstraße Gemeinn. Gesellschaft für sozial Dienste - DAA - mbh Coburg Gustav-Hirschfeld-Ring Schwesternschaft Coburg vom BRK - Marienhaus - e. V Forchheim Egloffsteinstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Hof Luitpoldstraße Diakonisches Werk Hof nur Teilzeitform Marktredwitz Dörflaser Hauptstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Stadtsteinach Alte Pressecker Straße BRK Bezirksverband Ober- und Mittelfranken Beginn des Schuljahres

22 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Mittelfranken Ansbach Karolinenstraße Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau Dinkelsbühl Crailsheimstraße 6b Kommunalunternehmen Verbundklinikum Landkreis Ansbach Erlangen Rathenaustraße GAW-Institut für berufliche Bildung ggmbh Fürth Hirschenstraße Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V. auch Teilzeitform Neunkrichen a. S. Bahnhofstraße Evang.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau Nürnberg Zollhausstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Scheinfeld Goethestraße Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Schwabach Stadtparkstraße GAW-Institut für berufliche Bildung ggmbh Schwarzenbruck Rummelsberg Die Rummelsberger Dienste für Menschen ggmbh Weißenburg Wülzburg Die Rummelsberger Dienste für Menschen ggmbh auch Teilzeitform Beginn des Schuljahres

23 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Unterfranken Aschaffenburg Berliner Allee Hans-Weinberger- Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V. nur Teilzeitform Bad Neustadt a. d. S. Kurhausstraße ESB - Gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Bildung mbh Hofheim Rügheimerstraße Caritas-Schulen ggmbh Würzburg Königsberger Straße Verein HALMA e. V Beginn des Schuljahres

24 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Schwaben Augsburg Auf dem Kreuz 58a Caritasverband der Diözese Augsburg e.v Augsburg Frölichstraße , 780 Ev. Diakonissenanstalt Augsburg Augsburg Peter-Henlein-Straße Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe ggmbh Augsburg Ludwigstraße Berufsbildungsinstitut Heimerer ggmbh Günzburg Otto-Geiselhart-Straße BRK Bezirksverband Schwaben Immenstadt Hornstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Kaufbeuren Adolph-Kolping-Straße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste -DAA - mbh Kempten (Allgäu) Salzstraße Gemeinn. Gesellschaft für soziale Dienste -DAA - mbh Lindenberg im Allgäu Jägerstraße Schwesternschaft München vom BRK e. V. 20 * Memmingen Jägerndorferstraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Nördlingen Bgm.-Reiger-Straße Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nördlingen * Beginn des Schuljahres Schulbetrieb ruht

25 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe Ursberg Dominikus-Ringeisen-Str Dominikus-Ringeisen- Werk 25 * Wertingen Pestalozzistraße BRK Bezirksverband Schwaben 25 * 25 * Beginn des Schuljahres Schulbetrieb ruht

26 Diätassistentin/Diätassistent 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Wer die Berufsbezeichnung "Diätassistentin" oder "Diätassistent" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde; das ist in Bayern die Regierung (Anschriften der Regierungen siehe S. 71). Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Diätassistenten und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Beruf wird hauptsächlich in Krankenhäusern, Heilstätten, Kurheimen und -hotels sowie Diätküchen ausgeübt. 2. Zulassungsvoraussetzungen Mittlerer Schulabschluss oder nach Hauptschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlagen Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG) vom 8. März 1994 (BGBl I S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 49 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV) vom 1. August 1994 (BGBl I S. 2088), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122) Schulordnung für die Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische Assistenten (Berufsfachschulordnung Technische Assistenten Medizin/Pharmazie - BFSO MTA PTA) vom 3. September 1987 (GVBl S. 325; KWMBl I S. 242), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2006 (GVBl S. 758; KWMBl I S. 286) Lehrpläne für die Berufsfachschule für Diätassistenten, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (zu beziehen vom Verlag Alfred Hintermaier, Nailastraße 5, München, Tel , Fax )

27 Berufsfachschulen für Diätassistenten Oberbayern München Antonienstraße Landeshauptstadt München Niederbayern Vilshofen Kapuzinerstraße Berufsschulverband der Stadt und des Landkreises Passau Oberfranken Bayreuth Leuschnerstraße Institut für Wissen und Bildung Rainer und Elisabetha Hofmann GmbH Mittelfranken Neuendettelsau Waldsteig 11 e Ev.-Luth. Diakoniewerk Neuendettelsau Unterfranken Würzburg Reisgrubengasse Freistaat Bayern Schwaben Schwabmünchen Feyerabendstraße Freistaat Bayern Beginn des Schuljahres

28 Ergotherapeutin/Ergotherapeut 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Wer die Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin oder Ergotherapeut" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde; das ist in Bayern die Regierung (Anschriften der Regierungen siehe S. 71). Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Ergotherapie und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Beruf wird hauptsächlich in orthopädischen Kliniken, Unfallkrankenhäusern, Nervenkrankenhäusern, Altenpflegeheimen und Rehabilitationszentren ausgeübt. 2. Zulassungsvoraussetzung Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlagen Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) vom 25. Mai 1976 (BGBl I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 43 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) vom 2. August 1999 (BGBl I S. 1731), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 12 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe - BFSO HeilB) vom 18. Januar 1993 (GVBl S. 35; KWMBl I S. 146), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. September 2006 (GVBl S. 741; KWMBl I S. 269) Lehrpläne für die Berufsfachschule für Ergotherapeuten, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (zu beziehen vom Verlag Alfred Hintermaier, Nailastraße 5, München, Tel , Fax ) (Download möglich unter

29 Berufsfachschulen für Ergotherapie Oberbayern Altötting Martin-Moser-Straße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Ingolstadt Krumenauerstraße Krankenhauszweck- Verband Ingolstadt Markt Indersdorf Gut Häusern Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh München Schlierseestraße Landeshauptstadt München Rosenheim Gießereistraße Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Niederbayern Deggendorf Franz-Josef-Strauß-Str Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) e.v., Bamberg Vilshofen Pacherstraße ZB-Privatschule ggmbh Oberpfalz Regenstauf Dr.-Robert-Eckert-Straße Private Lehranstalten Eckert ggmbh Schwandorf Klosterstraße Döpfer-Schulen GmbH Beginn des Schuljahres

30 Berufsfachschulen für Ergotherapie Oberfranken Bamberg Pödeldorfer Straße Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) e. V Bayreuth Unteres Tor Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Mittelfranken Erlangen Nägelsbachstraße 25 a Berufl. Fortbildungszentrum der Bayer. Arbeitsgeberverbände e.v Nürnberg Zollhausstraße Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Unterfranken Aschaffenburg Magnolienweg IB-Medizinische Akademie Bad Neustadt a. d. S. Kurhausstraße Rimpar Kettelerstraße ESB ggmbh Bad Neustadt a. d. Saale Gesellschaft für berufsbezogene Ausund Weiterbildung Schwaben Augsburg Ulmer Straße 160 a Berufl. Fortbildungszentren der Bayer. Wirtschaft (bfz) ggmbh Günzburg Ludwig-Heilmeyer-Str Bezirk Schwaben Beginn des Schuljahres

31 Hebamme/Entbindungspfleger 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Wer die Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde; das ist in Bayern die Regierung (Anschriften der Regierungen siehe S. 71). Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Hebammen und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Beruf wird als angestellte Hebamme hauptsächlich in Kranken- und Entbindungsanstalten oder als selbständige Hebamme ausgeübt. 2. Zulassungsvoraussetzungen Vollendetes 17. Lebensjahr Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder Hauptschulabschluss und Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/-in Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlagen Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) vom 4. Juni 1985 (BGBl I S. 902), zuletzt geändert durch Art. 45 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1987 (BGBl I S. 929), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134; KWMBl I S. 286), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 666) Lehrpläne für die Berufsfachschule für Hebammen, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (zu beziehen vom Verlag Alfred Hintermaier, Nailastraße 5, München, Tel , Fax ), (Download möglich unter

32 Berufsfachschulen für Hebammen Oberbayern Ingolstadt Krumenauerstraße Krankenhauszweck- Verband Ingolstadt München Maistraße Freistaat Bayern Oberfranken Bamberg Buger Straße Sozialstiftung Bamberg Mittelfranken Erlangen Östl. Stadtmauerstraße Freistaat Bayern Unterfranken Aschaffenburg Am Hasenkopf Würzburg Josef-Schneider Straße Freistaat Bayern Schwaben Augsburg Stenglinstraße Krankenhauszweckverband Aschaffenburg Krankenhauszweckverband Augsburg * 32 * Aufnahme nur jedes drittes Jahr Aufnahme nur jedes zweite Jahr

33 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Wer die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde; das ist in Bayern die Regierung (Anschriften der Regierungen siehe S. 71) Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Beruf wird hauptsächlich in Krankenhäusern oder in der ambulanten Krankenpflege ausgeübt. 2. Zulassungsvoraussetzungen Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/-in oder abgeschlossene mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlagen Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl I S. 1442), zuletzt geändert durch Art. 53 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 (BGBl I S. 2263), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 14 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134; KWMBl I S. 286), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 666) Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (zu beziehen vom Verlag Alfred Hintermaier, Nailastraße 5, München, Tel , Fax ), Download möglich unter

34 Berufsfachschulen für Kinderkrankenpflege Oberbayern Altötting Vinzenz-von-Paul-Str Garmisch-Partenkirchen Gehfeldstraße München Kraepelinstraße München Menzinger Straße München Rotkreuzplatz Neuburg a. d. Donau Müller-Gnadenegg-Weg Kreiskliniken Altötting- Burghausen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Altötting Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen ggmbh Städtisches Klinikum München GmbH Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens BRK- Schwesternschaft München Orden der Elisabethinerinnen * 40 Niederbayern Landshut Grillparzerstraße Passau Bischof-Altmann-Straße Kongregation der Solanusschwestern Krankenhausstiftung des Dritten Ordens * Aufnahme nur jedes dritte Jahr Aufnahme nur jedes zweite Jahr

35 Berufsfachschulen für Kinderkrankenpflege Oberpfalz Amberg Wiltmaisterstraße Regensburg Prüfeninger Straße Weiden i. d. OPf. Am Schwesternheim Klinikum St. Marien - Kommunalunternehmen der Stadt Amberg Orden der Barmherzigen Brüder Klinikum Weiden - Kommunalunternehmen der Stadt Weiden i. d. OPf Oberfranken Bamberg Buger Straße Bayreuth Preuschwitzer Straße Coburg Ketschendorfer Straße Hof Konradsreuther Straße 2 b Sozialstiftung Bamberg Klinikum Bayreuth GmbH Klinikum Coburg ggmh Sana Klinikum Hof Schulen ggmbh * * 15 Mittelfranken Erlangen Loschgestraße Fürth Jakob-Henle-Straße Freistaat Bayern Stadt Fürth * jedes dritte Jahr erfolgt keine Aufnahme Aufnahme nur jedes dritte Jahr

36 Berufsfachschulen für Kinderkrankenpflege Nürnberg Breslauer Straße Klinikum Nürnberg Nürnberg St.-Joh.-Mühlgasse Ev.-Luth. Diakoniewerk, Neuendettelsau Unterfranken Aschaffenburg Am Hasenkopf Würzburg Mönchbergstraße Missionsärztliche Klinik ggmbh Würzburg Josef-Schneider-Straße Freistaat Bayern Schwaben Augsburg Stenglinstraße Augsburg Kapellenstraße Krankenhauszweckverband Aschaffenburg Krankenhauszweckverband Augsburg Kath. Jugendfürsorge Augsburg Ausbildung im Rahmen eines Schulversuchs Memmingen Bismarckstraße Stadt Memmingen * 25 * Aufnahme im Abstand von 1½ Jahren Aufnahme jedes dritte Jahr

37 Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger 1. Berufsbezeichnung und Berufsausübung Wer die Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde; das ist in Bayern die Regierung (Anschriften der Regierungen siehe S. 71). Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer dreijährigen Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Berufsfachschule für Krankenpflege und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich. Der Beruf wird hauptsächlich in Krankenhäusern oder in der ambulanten Krankenpflege ausgeübt. 2. Zulassungsvoraussetzungen Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/-in oder abgeschlossene mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe Gesundheitliche Berufseignung 3. Zulassungsantrag Dem Antrag an die Schule sind beizufügen: Lebenslauf Nachweise über die geforderte Vorbildung Ärztliches Zeugnis Amtliches Führungszeugnis 4. Rechtsgrundlagen Lehrpläne nicht älter als 3 Monate Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl I S. 1442), zuletzt geändert durch Art. 53 Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 (BGBl I S. 2263), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 14 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl I S. 122) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe - BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl S. 134; KWMBl I S. 286), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 666) Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Krankenpflege, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (zu beziehen vom Verlag Alfred Hintermaier, Nailastraße 5, München, Tel , Fax ), Download möglich unter

38 Berufsfachschulen für Krankenpflege Oberbayern Altötting Vinzenz-von-Paul-Straße , Bad Reichenhall Kurfürstenstraße Bad Tölz Schützenstraße Kreiskliniken Altötting- Burghausen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Altötting Kliniken des Landkreises Berchtesgadener Land GmbH Asklepios Krankenpflegeschulen ggmbh Dachau Krankenhausstraße Amperkliniken AG Ebersberg Von-Scala-Straße Freising Mainburger Straße Garmisch-Partenkirchen Gehfeldstraße Kreisklinik Ebersberg ggmbh Krankenhaus Freising GmbH am Klinikum Freising Klinikum Garmisch- Partenkirchen GmbH Haar Casinostraße Bezirk Oberbayern Hausham St.-Agatha-Straße Krankenhaus Agatharied GmbH Ingolstadt Krumenauerstraße , -1701, Krankenhauszweck- Verband Ingolstadt Landsberg am Lech Bgm.-Dr.-Hartmann-Str Kommunalunternehmen Akutkrankenhaus des Landkreises Landsberg am Lech im Klinikum Landsberg am Lech

39 Berufsfachschulen für Krankenpflege München Kraepelinstraße b München Thalkirchner Straße Städtisches Klinikum München GmbH Orden der Barmherzigen Schwestern München Rotkreuzplatz BRK- Schwesternschaft München München Menzinger Straße Dritter Orden und Barmherzige Brüder der Schwesternschaft des Dritten Ordens München Marchioninistraße Freistaat Bayern Neuburg a. d. Donau Müller-Gnadenegg-Weg Rosenheim Pettenkoferstraße Schongau Marie-Eberth-Straße Starnberg Oßwaldstraße Orden der Elisabethinerinnen Klinikum Rosenheim, Anstalt des öffentlichen Rechts Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim- Schongau Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.v Taufkirchen (Vils) Bräuhausstraße Bezirk Oberbayern Traunstein Wolkersdorfer Straße Trostberg Siegertshöhe Kreiskliniken Traunstein-Trostberg GmbH Kreiskliniken Traunstein-Trostberg GmbH

40 Berufsfachschulen für Krankenpflege Wasserburg a. Inn Krankenhausstraße Krankenhäuser des Landkreises Rosenheim, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Rosenheim Wasserburg a. Inn Gabersee Bezirk Oberbayern

41 Berufsfachschulen für Krankenpflege Niederbayern Deggendorf Perlasberger Straße , Deggendorf Mainkofen Landkreis Deggendorf Bezirk Niederbayern Eggenfelden Simonsöder Allee Freyung Birkenweg Kelheim Hemauer Straße 48 a , Landshut Robert-Koch-Straße Kreiskrankenhäuser Rottal-Inn ggmbh Kliniken des Landkreises Freyung- Grafenau ggmbh Institut für Aus-, Fortund Weiterbildung im Gesundheitswesen e. V. Klinikum Landshut ggmbh Passau Leonhard-Paminger-Str.1 a Stadt Passau Rotthalmünster Schambacher Straße Straubing St.-Elisabeth-Straße Landkreis Passau Krankenhaus ggmbh Klinikum St. Elisabeth Straubing GmbH Vilsbiburg Frontenhausener Str Landkreis Landshut

42 Berufsfachschulen für Krankenpflege Oberpfalz Amberg Wiltmaisterstraße Eschenbach i. d. OPf. Krummer Weg Neumarkt i. d. OPf. Klägerweg Regensburg Prüfeninger Straße Regensburg Landshuter Straße Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Landkreis Neumarkt i. d. OPf. Orden der Barmherzigen Brüder Klinikum St. Marien - Kommunalunternehmen der Stadt Amberg Diözesan-Caritas- Verband Regensburg Universitätsstraße Roding Falkensteiner Straße , -75, -76 Bezirk Oberpfalz Landkreis Cham Schwandorf Steinberger Straße Sulzbach-Rosenberg Krankenhausstraße Tirschenreuth St.-Peter-Straße Weiden i. d. OPf. Am Schwesternheim St. Barbara-Krankenhaus Schwandorf GmbH Landkreis Amberg- Sulzbach Krankenhäuser des Landkreises Tirschenreuth ggmbh Klinikum Weiden - Kommunalunternehmen der Stadt Weiden i. d. OPf Aufnahme nur jedes zweite Jahr

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