02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGS -BERICHT

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1 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGS -BERICHT 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 253

2 Informationen zum Entschädigungsbericht sind auch auf kuoni.com verfügbar (Quick Search: 13207) 254

3 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 EINFÜHRUNG Die Kuoni-Gruppe ist stets bestrebt, für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens die besten Fach- und Führungskräfte zu gewinnen, zu motivieren und zu behalten. Die Vergütungspolitik der Kuoni-Gruppe ist ein integrierender Bestandteil ihrer Strategie und so gestaltet, dass alle Mitarbeitenden dazu motiviert werden, das Unternehmen in die Lage zu versetzen, seine Mitbewerber zu übertreffen und einen langfristigen Mehrwert für seine Aktionäre zu generieren. Der vorliegende Entschädigungsbericht gibt eine Übersicht über die Vergütungsstruktur und die an die Konzernleitung und den Verwaltungsrat gezahlten Beträge. Er wird der ordentlichen Generalversammlung 2014 zur Konsultativabstimmung vorgelegt. Dieser Entschädigungsbericht enthält alle Informationen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Artikel 663b bis und Artikel 663c Abs. 3) und Ziffer 5.1 des Anhangs der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation. Zudem hat die Kuoni-Gruppe den Swiss Code of Best Practice der economiesuisse, des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft, berücksichtigt. ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN Das Nomination and Compensation Committee (NCC) des Verwaltungsrates unter dem Vorsitz von Heinz Karrer besteht aus vier unabhängigen Mitgliedern. Alle Mitglieder des NCC verfügen über die entsprechende Erfahrung und sind mit den regulatorischen Anforderungen sowie den Entschädigungspraktiken und -entwicklungen vertraut. Der Präsident des Verwaltungsrates nahm 2013 an allen Sitzungen des NCC teil. Die Hauptaufgabe des NCC besteht darin, die Organisation, Qualifikation, Leistung und Vergütung der Konzernleitung und des Verwal - tungsrates zu überwachen, um eine gerechte, angemessene und wettbewerbsfähige Vergütung zu gewährleisten, die mit den strategischen Zielen der Kuoni-Gruppe im Einklang steht. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 255

4 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT Das NCC prüft auf jährlicher Basis die Struktur und die Höhe der an die Mitglieder der Konzernleitung und des Verwaltungsrates gezahlten Entschädigungen und spricht gegenüber dem gesamten Verwaltungsrat Empfehlungen für Änderungen aus, die dieser genehmigen kann. Dies schliesst insbesondere die Prüfung der Grundgehälter und Lohnnebenleistungen sowie leistungsbasierte kurzfristige Vergütungen und Aktienerwerbspläne ein. Zu den weiteren Aufgaben des NCC gehört die Leistungsbeurteilung der einzelnen Mitglieder der Kon - zernleitung, die Erstellung von Nachfolgeplänen und die Unterbreitung von Rekrutierungsvorschlägen. Die Mitglieder der Konzernleitung werden nicht an der Festlegung ihrer eigenen Vergütung beteiligt. Der Chief Executive Officer (CEO) jedoch wird in Bezug auf die für die anderen Konzernleitungsmitglieder vorgeschlagenen Vergütungen konsultiert. Empfehlungen in Bezug auf die Vergütung des Verwaltungsrates müssen den unternehmensinternen Vorgaben entsprechen und von allen Verwaltungsratsmitgliedern genehmigt werden. Bei Abstimmungen über die Entschädigung eines Mitglieds des Verwaltungsrates muss das betreffende Mitglied die diesbezüglichen generellen Ausstandsregeln einhalten. Das NCC nimmt bei Bedarf die Dienste unabhängiger externer Berater in Anspruch. Externe Berater werden in der Regel eingesetzt, um die Vergütungen einem Benchmarking zu unterziehen und an der Ausgestaltung der Vergütungspläne mitzuwirken wurde EY zur Beratung über die für den Entschädigungsbericht geltenden Offenlegungsanforderungen in Anspruch genommen. Darüber hinaus stellte Mercer Benchmark-Daten für die Konzernleitung und PricewaterhouseCoopers Benchmark-Daten für den Verwaltungsrat bereit wurde ein Target Setting Committee (TSC) gegründet, das aus dem Präsidenten des Verwaltungsrates, dem Vorsitzenden des NCC und dem Vorsitzenden des Audit Committee (AC) besteht. Die 256

5 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Aufgaben des TSC sind die jährliche Beurteilung und Empfehlung der langfristigen Leistungsziele für den langfristigen Anreizplan. In der folgenden Tabelle sind die Rollen des NCC, des TSC, des Verwaltungsrates und bestimmter Mitglieder der Konzernleitung bei der Empfehlung und Genehmigung der Vergütungen der Konzernleitung und des Verwaltungsrates zusammengefasst: Vorschlag Konsultation Genehmigung Entscheidungen zu den Vergütungsstufen Grundgehalt und aufgeschobene feste Vergütung für die Konzernleitung NCC CEO 1 VR Zielvergütungsstufe für kurzfristige Anreize für die Konzernleitung NCC CEO 1 VR Zielvergütungsstufe für langfristige Anreize für die Konzernleitung NCC CEO 1 VR Vergütung für den Verwaltungsrat NCC VR 1 Entscheidungen zu den Leistungszielen Leistungsziele für kurzfristige Anreize der Konzernleitung (exkl. CEO) CEO NCC VR Leistungsziele für kurzfristige Anreize des CEO VR-Präsident NCC VR Leistungsziele für langfristige Anreize der Konzernleitung (inkl. CEO) TSC CEO, CFO VR 1 Gemäss den allgemeinen Regeln für den Ausstand/die Enthaltung. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IM JAHR entschloss sich der Verwaltungsrat zu verschiedenen Änderungen an der zukünftigen Vergütung der Konzernleitung, um die langfristige Vergütung besser auf die Geschäftsstrategie der Kuoni- Gruppe und die Schaffung von Aktionärswert abzustimmen. Die 2013 eingeführte neue Vergütungsmethode ist nachstehend zusammengefasst und wird in den folgenden Abschnitten dieses Entschädigungsberichts im Einzelnen beschrieben. Andere wesentliche Änderungen, wie die Anpassung der Zusammensetzung der Konzernleitung im Jahr 2013 und des Ansatzes bei der Offenlegung der aktienbasierten Vergütung, werden ebenfalls nachfolgend beschrieben. Abgesehen von diesen wesentlichen Änderungen blieben 2013 alle übrigen Entschädigungsvereinbarungen unverändert. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 257

6 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT Aufgeschobene Vergütung Restricted Share Plan (RSP): * Es wurden neue Vereinbarungen über aufgeschobene Vergütungen in Form von Aktienanwartschaften eingeführt, um die Vergütung von Führungskräften stärker an die Schaffung von Aktionärswert zu koppeln und die Bindung der Konzernleitungsmitglieder an das Unternehmen zu unterstützen. * PricewaterhouseCoopers wurde das Mandat übertragen, bei der Ausarbeitung dieses Plans im Jahr 2012 mitzuwirken. Langfristiger Anreiz Performance Share Plan (PSP): * Für 2013 wurden für die Zuteilung von leistungsbasierten Aktienanwartschaften gemäss dem PSP neue Leistungsmessgrössen eingeführt, die eine bessere Abstimmung auf die Geschäftsstrategie der Kuoni-Grupe und die Schaffung von Aktionärswert bewirken sollen. * Auch der Leistungsfaktor für die Auszahlung wurde geändert. Die Auszahlungen gemäss dem PSP 2013 werden sich auf das 0- bis 2.5-Fache der Anzahl der ursprünglich zugeteilten Ansprüche belaufen. Die Teilnehmer des Plans werden keine Auszahlungen erhalten, falls die Leistungs-Schwellen nicht erreicht werden. * PricewaterhouseCoopers wurde das Mandat übertragen, bei der Einführung der neuen Leistungsmessgrössen und der Änderung des Leistungsfaktors für die Auszahlung mitzuwirken. Zuteilungsjahr Bemessungsgrundlagen Leistungsperiode Leistungsfaktor 2013 PSP Freier Cashflow, Umsatz Drei Jahre x die Anzahl ursprünglich zugeteilter Aktien 2012 PSP Kuoni Economic Profit Drei Jahre 2011 PSP Kuoni Economic Profit Drei Jahre EBIT-Ziel x die Anzahl ursprünglich zugeteilter Aktien EBIT-Ziel x die Anzahl ursprünglich zugeteilter Aktien 1 Falls das EBIT-Ziel nicht erreicht wird, erfolgt keine Vergütung. 258

7 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Zusammensetzung der Konzernleitung: Das Beschäftigungsverhältnis des Chief Executive Officer, Peter Rothwell, mit der Kuoni-Gruppe wurde Ende Juni 2013 aufgelöst. Sein Arbeitsvertrag endet im Juni Der Verwaltungsrat ernannte den Chief Financial Officer, Peter Meier, mit Wirkung ab 21. Juni 2013 zum Chief Executive Officer ad interim. Das Jahresgrundgehalt, die aufgeschobene Vergütung (RSP) sowie die Zielbeträge für die kurzfristigen und die langfristigen (PSP) Anreize wurden ab Datum der Übernahme und für die Dauer der Ausübung der zusätzlichen Funktion auf die Höhe der Vergütung von Peter Rothwell angehoben. Das Beschäftigungsverhältnis des Chief Executive Officer Outbound Europe, Leif Vase Larsen, mit der Kuoni-Gruppe wurde im März 2013 aufgelöst. Sein Arbeitsvertrag endet im März Der Chief Executive Officer VFS Global, Zubin Karkaria, wurde im März 2013 zum Konzernleitungsmitglied ernannt. Der Arbeitsvertrag des Chief Executive Officer Outbound and Specialists, Stefan Leser, wurde per 31. Dezember 2013 angepasst. Die ursprünglich vereinbarte Abgangsentschädigung wurde ohne Vergütung aufgehoben und sein Pensionsalter von 58 Jahren wurde an das der anderen Konzernleitungsmitglieder in der Schweiz angepasst, die regulär mit 62 Jahren in den Ruhestand treten. Die Fürsorgestiftung zahlte Stefan Leser den Nettobarwert der Pensionsleistungskürzung in Höhe von CHF Ende 2013 auf ein Freizügigkeitskonto ein. Offenlegung der aktienbasierten Vergütung: Bei aktienbasierten Offenlegungen wurde in der Vergangenheit aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Zuteilung und im Einklang mit dem Ansatz der Schweizer Steuerbehörde eine Diskontierung um 16% vorgenommen. Im vorliegenden 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 259

8 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT Entschädigungsbericht wurde hingegen der undiskontierte Marktwert veröffentlicht, um einen besseren Marktvergleich zu ermöglichen. Die Zahlen für 2012 wurden entsprechend angepasst. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN, DIE FÜR 2014 ERWARTET WERDEN Im Hinblick auf die Höhe und Zusammensetzung der Entschädigung werden für 2014 keine wesentlichen Änderungen erwartet. Die Leistungsmessgrössen und Gewichtungen unter dem kurzfristigen Anreizplan werden Änderungen erfahren. Die Gewichtung der finanziellen Ziele wird von 50% auf 75% angehoben, jene der persönlichen Ziele entsprechend von 50% auf 25% gesenkt. Die maximale Auszahlung erhöht sich von 80% des Grundgehalts auf 90% des Grundgehalts. Zudem werden die finanziellen Ziele zu 50% auf dem EBIT der Kuoni-Gruppe und zu 25% auf dem EBIT der Divisionsziele basieren. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die stärkere Gewichtung der Finanzleistungsziele eine bessere Abstimmung auf die Interessen der Anleger ermöglicht. Die Austrittsregeln des Restricted Share Plan (RSP) werden im Hinblick auf künftige Zuteilungen dahingehend angepasst, dass im Falle einer Kündigung durch die Gesellschaft (ohne wichtigen Grund) wie beim Performance Share Plan (PSP) die Aktienzuteilungen an die berechtigten Teilnehmer nicht verfallen, d. h., Zuteilungen mit Haltefrist werden basierend auf der jeweiligen Dienstzeit teilweise freigegeben. Die Austrittsregeln für bestehende Pläne bleiben unverändert. Die Schweizer Pensionskasse wechselt per 1. Januar 2014 vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Hiervon werden alle Mitarbeiter in der Schweiz, einschliesslich mehrerer Konzernleitungsmitglieder, betroffen sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird künftig auf der Grundlage des Alters des Versicherten ermittelt. Daraus könnte eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags resultieren. Dieser Wechsel hat jedoch keinen Anstieg der Gesamtkosten für den Arbeitgeber zur Folge. 260

9 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE Der Vergütungsansatz der Kuoni-Gruppe basiert auf folgenden Grundsätzen: * Interessensabstimmung: Honorierung des Beitrags der Mitarbeitenden zur künftigen Entwicklung der Leistung und Wirtschaftlichkeit der Kuoni-Gruppe, womit eine Abstimmung der Interessen der Mitarbeitenden auf jene der Aktionäre sichergestellt wird. * Externe Wettbewerbsfähigkeit: Die Vergütung sollte mit der von Unternehmen ähnlicher Grösse und Komplexität vergleichbar sein und es der Kuoni-Gruppe ermöglichen, Fachkräfte zu rekrutieren, zu motivieren und im Unternehmen zu halten, die für seinen anhaltenden Erfolg von entscheidender Bedeutung sind. * Interne Einheitlichkeit: Die Vergütung sollte der Bedeutung, den Kommunikationsanforderungen sowie dem Innovations- und Kenntnisgrad der jeweiligen Position entsprechen. Zur Einschätzung verwendet die Kuoni-Gruppe das «International Position Evaluation System (IPE)» von Mercer. FÜR DIE KONZERNLEITUNG GELTENDE VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE Die Gesamtvergütung der Konzernleitungsmitglieder besteht aus einer festen und einer leistungsbezogenen Komponente. Die feste Komponente setzt sich ihrerseits aus dem Grundgehalt, den Lohnnebenleistungen und der aufgeschobenen Vergütung (in Form von Aktienanwartschaften) zusammen. Die leistungsbasierte Komponente setzt sich aus einem kurzfristigen Anreiz und einem langfris tigen Anreiz zusammen (der aus leistungsbasierten Aktienanwartschaften besteht). Die folgende Grafik zeigt die generelle Zusammensetzung der Vergütung von Konzernleitungsmitgliedern im Jahr 2013 und die Aufteilung der Vergütung in Barbeträge und Aktien. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 261

10 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT VERGÜTUNGSZUSAMMENSET- ZUNG FÜR DIE KONZERNLEITUNG % 50% 100% Barvergütung Aktienbasierte Vergütung 40% Grundgehalt 16% Aufgeschobene Vergütung 20% Kurzfristige Anreize 24% Langfristige Anreize Fest Leistungsbezogen Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandteile der Konzernleitungsvergütung im Jahr Aufgeschobene Vergütung Kurzfristige Anreize Langfristige Anreize Teilnehmer Konzernleitung 1 Konzernleitung 1 Konzernleitung 2 Zweck Verknüpfung der Vergütung an die Schaffung von Shareholder Value und die Bindung wichtiger Mitarbeiter Anerkennung der jährlichen Zielerreichung Anerkennung für Leistungen mit erheblich langfristigen Auswirkungen auf das Unternehmen Zuteilung Jährlich Jährlich Jährlich Ausübung In drei gleichen Tranchen über drei Jahre Jährlich Nach drei Jahren Ausübungsbedingungen Festes Arbeitsverhältnis Erreichung Gruppen-EBIT und persönliche Ziele Erreichung von freien Cashflow- und Umsatzzielen Allgemeiner Anteil in % des Grundgehalts 40% 50% 60% Vergütung Aktien Bar Aktien 1 Zu den weiteren Teilnehmern gehört das Senior Management, d.h. Senior Vice Presidents/Vice Presidents (rund 130 Teilnehmer). Für sie gelten möglicherweise unter jedem Plan unterschiedliche Bedingungen. 2 Zu den weiteren Teilnehmern gehört das Senior Management, d.h. Senior Vice Presidents (rund 30 Teilnehmer). Für sie gelten möglicherweise unter jedem Plan unterschiedliche Bedingungen. FÜR DEN VERWALTUNGSRAT GELTENDE VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE Die Gesamtvergütung des Verwaltungsrates setzt sich aus einer festen Vergütung und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen, die sich nach den jeweiligen schweizerischen Bestimmungen richten. Dem Verwaltungsrat wird seine feste Vergütung teils in bar, teils in Aktien ausgezahlt. Für die Aktien gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. 262

11 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 VERGÜTUNG FÜR DIE KONZERNLEITUNG Die Vergütung der Konzernleitung wird einem regelmässigen Benchmarking unterzogen, um sicherzustellen, dass sie mit den marktüblichen Vergütungen vergleichbar und wettbewerbsfähig ist. Die Vergütung wird hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Höhe mit derjenigen vergleichbarer Funktionen in internationalen und Schweizer Unternehmen von ähnlicher Grösse und Komplexität verglichen, die aus allen Branchen stammen können. Die Politik der Kuoni-Gruppe sieht eine Positionierung der Vergütung der Konzernleitung vor, die sich am Marktmittel orientiert. Die Mitglieder der Konzernleitung haben die Möglichkeit, bei einem nachhaltigen Übertreffen der Ziele im Rahmen der aktienbasierten Anreizsysteme entsprechend der erreichten höheren Zielerreichung honoriert zu werden. Das Benchmarking der Entschädigung der Konzernleitung erfolgt durch unabhängige externe Berater wurde Mercer damit beauftragt, die Konzernleitung mit ähnlichen Funktionen in internationalen Unternehmungen von vergleichbarer Grösse zu vergleichen. Das Benchmarking bestätigte, dass die Vergütung der Konzernleitung konkurrenzfähig im Markt ist. Die Bestandteile der Konzernleitungsvergütung im Jahr 2013 sind nachfolgend zusammengefasst. GRUNDGEHALT Die Höhe des Grundgehalts der Konzernleitungsmitglieder wird vom NCC vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat genehmigt. In die Erwägung von Änderungen des Grundgehalts fliessen sowohl Vergleichsdaten als auch die Leistung des Einzelnen im abgelaufenen Jahr ein. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 263

12 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT AUFGESCHOBENE VERGÜTUNG 2013 erhielt die Konzernleitung eine aufgeschobene Vergütung aus dem RSP 2013, die ein Bestandteil der festen Komponente der Gesamtvergütung war. Das von Mercer 2012 durchgeführte unabhängige Benchmarking zeigte, dass das Grundgehalt unter dem Marktmittel lag. Anstatt das Grundgehalt anzuheben, entschied das NCC, eine aufgeschobene Vergütung einzuführen, die sicherstellen soll, dass die Kuoni-Gruppe weiterhin eine wettbewerbsfähige feste Vergütung zahlt, die stärker am Marktmittel orientiert ist. Die aufgeschobene Vergütung koppelt die Entschädigung von Führungskräften noch besser an die Schaffung eines Mehrwerts für die Aktionäre und unterstützt die Bindung von Konzernleitungsmitgliedern an das Unternehmen gab es keine Veränderungen der Gesamtvergütungshöhe. Im April 2013 wurden den Konzernleitungsmitgliedern Aktienanwartschaften in Höhe eines Prozentsatzes ihres Grundgehalts zugeteilt. Der Wert der Aktienanwartschaften entspricht in der Regel 40% des Grundgehalts. Die Berechnung erfolgt auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktien für den Zeitraum Mitte Februar bis Mitte März, der der Zuteilung der Aktienanwartschaften vorausgeht. Die Haltefrist für Aktienanwartschaften läuft innerhalb von drei Jahren ab: Ein Drittel wird nach einem Jahr, ein weiteres Drittel nach zwei Jahren und das letzte Drittel nach dem dritten Jahr seit der Zuteilung frei. Der Auszahlungswert wird basierend auf dem Aktienkurs bei Ablauf der Haltefrist ermittelt, sodass dieser Teil der Vergütung an die Schaffung von Aktionärswert und die Entwicklung des Aktienkurses von Kuoni gekoppelt ist. 264

13 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Zuteilung /3 ausübbar 1/3 ausübbar 1/3 ausübbar 2013 RESTRICTED SHARE PLAN: BEISPIEL* Zuteilung /3 ausübbar 1/3 ausübbar 1/3 ausübbar Zuteilung /3 ausübbar 1/3 ausübbar 1/3 ausübbar * Hinweis: Die Zuteilungen für die Jahre 2014 und 2015 dienen rein illustrativen Zwecken. Gemäss der Clawback-Politik (Rückforderung von Leistungsprämien) der Kuoni-Gruppe kann der Verwaltungsrat festlegen, dass bestimmte oder alle Aktienanwartschaften eines Konzernleitungsmitglieds in bestimmten Fällen verfallen, z. B., wenn eine Führungskraft den Verhaltenskodex der Kuoni-Gruppe nicht eingehalten hat oder bewirkt oder dazu beigetragen hat, dass das Finanzergebnis in wesentlichem Umfang angepasst werden musste. Gemäss dem RSP 2013 verfallen bei einer Kündigung Aktienanwartschaften. In anderen Fällen, wie Tod, Berufsunfähigkeit oder Pensionierung, werden Zuteilungen mit Haltefrist basierend auf der jeweiligen Dienstzeit teilweise freigegeben. KURZFRISTIGE ANREIZE Der Plan für kurzfristige Anreize (Short-Term Incentives, STI) ist so gestaltet, dass die Konzernleitung von Kuoni für das Erreichen jährlicher Leistungsmessgrössen belohnt wird, die spezifisch und quantifizierbar sind und eine Herausforderung darstellen. Die Leistungsmessgrössen aller Konzernleitungsmitglieder bestehen aus einem finanziellen Ziel für die Gruppe und aus strategischen Zielen, die das Wachstum und die Entwicklung konsumorientierter und innovativer Ansätze fördern sollen. Andere definierte Ziele beziehen sich auf Ziele von Kuoni bezüglich Transformation, Entwicklung von Mitarbeitenden und Talenten sowie Stakeholder, die spezifisch für wichtige Märkte und die Funktion des Einzelnen sind. Die Zusammensetzung der Ziele steht im Einklang mit dem Geschäftsmodell von Kuoni, das 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 265

14 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT auf Verbraucher- und Markteinflüsse ausgerichtet sein muss, und wurde auf die Geschäftsstrategie der Gruppe und die Jahresziele 2013 abgestimmt. Sämtliche Leistungsmessgrössen und -ziele wurden im Voraus festgelegt, und es gab keinen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Zahlungen aus dem kurzfristigen Anreizplan für das Jahr Die Leistungsmessgrössen für 2013 und ihre jeweiligen Gewichtungen sind wie folgt: Bemessungsgrundlagen Gewichtung Mögliche Auszahlung Konzern-EBIT im Vergleich zum Budget 50% Persönliche Ziele bezüglich: Strategie Transformation Mitarbeitern Stakeholder 50% Zwischen 0% und 200% des Zielbetrages Zwischen 0% und 120% des Zielbetrages Die generellen Chancen der einzelnen Konzernleitungsmitglieder in Bezug auf die kurzfristigen Anreize sind im folgenden Diagramm dargestellt. Der angestrebte kurzfristige Anreiz der einzelnen Konzernleitungsmitglieder beläuft sich in der Regel auf 50% des Grundgehalts. Ein Verfehlen der Ziele kann dazu führen, dass die Zahlung geringer oder ganz ausfällt, sollte die Leistung unter einer bestimmten Schwelle bleiben. Ein Übertreffen der Ziele kann eine höhere Zahlung bewirken, die sich auf maximal 80% des Grundgehalts beläuft. 266

15 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Auszahlung in % des Grundgehalts 80% 50% 0% Niedrigerer Schwellenwertbereich (keine Auszahlung) Zielerfüllung Höherer Schwellenwertbereich (maximale Auszahlung) Leistung im Vergleich zu den Zielvorgaben 2013 wurden sowohl das EBIT-Ziel der Gruppe als auch die persönlichen Ziele im Durchschnitt erreicht bzw. leicht übertroffen. Daraus resultierte eine Zahlung in Höhe von 102% der Zielauszahlung an Peter Rothwell (CEO bis Juni 2013) und eine durchschnittliche Zielauszahlung von 103% für die anderen Mitglieder der Konzernleitung. Dies entspricht für Peter Rothwell 60% bzw. für die anderen Mitglieder der Konzernleitung 53% des Grundgehalts. Der kurzfristige Anreiz für das Geschäftsjahr 2013 wird allen Konzernleitungsmitgliedern im Jahr 2014 in bar ausgezahlt. LANGFRISTIGER ANREIZ 2013 wurden der Konzernleitung Zuteilungen aus dem PSP 2013 gewährt. Der PSP soll Konzernleitungsmitglieder für ihren Beitrag zum langfristigen Erfolg des Unternehmens und zur Schaffung von Aktionärswert belohnen. Im April 2013 wurden der Konzernleitung leistungsbasierte Aktienanwartschaften in Höhe eines Prozentsatzes ihres Grundgehalts zugeteilt betrug dieser Zielprozentsatz im Allgemeinen 60% des Grundgehalts. Die Berechnung erfolgte auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktien für den Zeitraum Mitte Februar bis Mitte März, der der Zuteilung der Aktienanwartschaften vorausging. Die leistungsbasierten Aktienanwartschaften werden je nach Erreichung der Leistungsziele nach einem Zeitraum von drei Jahren freigegeben. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 267

16 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT Die für die Zuteilungen im Jahr 2013 geltenden Leistungsmessgrössen und Gewichtungen sind wie folgt: * Freier Cashflow Gewichtung von 2/3 der Leistungsziele * Nettoerlös Gewichtung von 1/3 der Leistungsziele Die Leistungsmessgrössen wurden eingeführt, um die Vergütungskomponente der langfristigen Anreize (Long-Term Incentives, LTI) besser auf die Geschäftsstrategie der Kuoni-Gruppe abzustimmen. Jede Leistungsmessgrösse hat eine Schwelle sowie einen Ziel-, einen Stretch- und einen Höchstwert, die jeweils vom Target Setting Committee festgelegt werden. Alle Werte sind genau definiert und dienen dazu, herausragende Leistungen zu honorieren. Je nach Erreichung der Leistungsmessgrössen beläuft sich die tatsächliche Anzahl der Aktien, die am Ende der dreijährigen Leistungsperiode ausgeliefert werden, auf das 0- bis maximal 2.5-Fache der Anzahl der ursprünglich zugeteilten leistungsbasierten Aktienanwartschaften (Reduktion gegenüber dem Leistungsfaktor von 0.25 bis 3 im PSP 2012). PERFORMANCE SHARE PLAN: BEISPIEL April Zuteilungsdatum: Leistungsbasierte Aktienzuteilungen April Ausübungsdatum: Gemäss Leistungszielerreichung übertragene Kuoni-Aktien Dreijährige Leistungsbemessungsperiode Gemäss der Clawback-Politik (Rückforderung von Leistungsprämien) der Kuoni-Gruppe kann der Verwaltungsrat festlegen, dass bestimmte oder alle der leistungsbasierten Aktienanwartschaften eines Konzernleitungsmitglieds in bestimmten Fällen verfallen, z. B., wenn eine Führungskraft den Verhaltenskodex der Kuoni-Gruppe nicht eingehalten hat oder bewirkt oder dazu beigetragen hat, dass das Finanzergebnis in wesentlichem Umfang angepasst werden musste. 268

17 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber (mit wichtigem Grund) oder bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer verfallen leistungsbasierte Aktienanwartschaften. In anderen Fällen, wie Tod, Berufsunfähigkeit, Pensionierung und ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber, werden Zuteilungen mit Haltefrist basierend auf der jeweiligen Dienstzeit teilweise freigegeben. AUSZAHLUNG DER AKTIENBASIERTEN VERGÜTUNGEN IN DER VERGANGENHEIT In diesem Jahr wurden Angaben über die Auszahlungen an die Konzernleitungsmitglieder infolge des Ablaufs der Haltefrist von Zuteilungen aus dem Vorjahres-PSP in den Bericht aufgenommen. In der nachstehenden Tabelle ist der undiskontierte Marktwert zum Zeitpunkt der Zuteilung für die PSP 2009 und 2010 aufgeführt (Hinweis: Bei vorherigen Berichterstattungen über diese Werte wurden die Zuteilungen um 16% diskontiert). In der Tabelle ist ausserdem der Gesamtwert der der Konzernleitung übertragenen Aktien bei Ablauf der Haltefrist in den Jahren 2012 und 2013 angegeben. Die ausgewiesenen Werte basieren auf dem geltenden Aktienkurs und, bei Ablauf der Haltefrist, auf den Leistungsfaktoren für den 3-Jahres-Zeitraum, die vom Verwaltungsrat festgelegt wurden. In Bezug auf die 2012 und 2013 abgelaufenen Haltefristen wurde ein Leistungsfaktor von 1.0 bzw. 0.5 erreicht. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 269

18 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT CHF Angewandter Leistungsfaktor Nicht diskontierter Wert bei der Zuteilung 1 Aktienwert bei Übertragung 2 PSP-Zuteilung 2010/PSP-Übertragung PSP-Zuteilung 2009/PSP-Übertragung Diese Werte unterscheiden sich von den Zuteilungswerten, die in den Geschäftsberichten 2009 und 2010 ausgewiesen wurden, weil der Abschlag von 16% für die eingeschränkte Verfügbarkeit der Aktien zum Zuteilungszeitpunkt nicht mehr angewandt wurde. Die Aktien wurden zu einem Marktwert von CHF 272 (Zuteilung 2010) und CHF 272 (Zuteilung 2009) bewertet. 2 Dieser Wert widerspiegelt mögliche Änderungen der aktienbasierten Vergütung (gemäss den entsprechenden Reglementen), für den Fall, dass ein Konzernleitungsmitglied die Unternehmung verlässt. Die Aktien wurden zu einem Marktwert von CHF 297 (Übertragung 2013) und CHF (Übertragung 2012) bewertet. 3 Bei einem Mitglied der Konzernleitung wurde, basierend auf den reglementarischen Austrittsregeln, ein Leistungsfaktor von 1.0 angewendet. PENSIONSZAHLUNGEN Die Kuoni-Gruppe verfügt über verschiedene Arten leistungsorientierter Pensionspläne und anderer Altersvorsorgepläne, die entsprechend den in den jeweiligen Ländern geltenden Bestimmungen den Grossteil der Mitarbeitenden des Unternehmens abdecken. Die Konzernleitungsmitglieder erhalten Pensionsleistungen. Ein Mitglied der Konzernleitung hat Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung gemäss «Reglement vorzeitige Pensionierung» der Fürsorgestiftung der Kuoni Reisen Holding AG und der ihr wirtschaftlich nahestehenden Firmen, Ausgabe Januar VERGÜTUNG DER KONZERNLEITUNG Die Tabellen in diesem Abschnitt geben einen Überblick über die Gesamtvergütung der Konzernleitung in den Jahren 2012 und 2013, einschliesslich des Grundgehalts, der kurzfristigen Anreize für das jeweilige Geschäftsjahr (Auszahlung im April des darauffolgenden Jahres) und der Pensionsleistungen. Ausserdem ist der undiskontierte Wert bei Zuteilung der Ansprüche aus dem RSP und PSP aufgeführt. Hierfür wurde der Kurs der Aktie von Kuoni im Zeitpunkt der Zuteilung zugrunde gelegt. Die angegebenen Beträge werden entsprechend der im folgenden 3-Jahres-Zeitraum tatsächlich erzielten Leistung angepasst und zugeteilt. 270

19 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Die Gesamtvergütung der Konzernleitung im Jahr 2013 belief sich auf CHF 10.8 Mio. (Vorjahr CHF 10.2 Mio.). Das Konzernleitungsmitglied mit der höchsten Vergütung war sowohl 2013 als auch 2012 der CEO Peter Rothwell (Gesamtvergütung von CHF 2.7 Mio. im Jahr 2013 und CHF 2.8 Mio. im Jahr 2012) CHF Konzernleitung 1 2 Davon: Peter Rothwell 2 Grundgehalt Kurzfristige Anreize Aktienzuteilung (RSP) Aktienzuteilung (PSP) Pensionskassenbeiträge Sozialversicherungsbeiträge Andere Vergütungen Total CHF Konzernleitung 8 Davon: Peter Rothwell Grundgehalt Kurzfristige Anreize Aktienzuteilung (PSP) Pensionskassenbeiträge Sozialversicherungsbeiträge Andere Vergütungen Total Sechs Mitglieder. Leif Vase Larsen hat die Konzernleitung auf Ende März und Peter Rothwell auf Ende Juni 2013 verlassen. Zubin Karkaria wurde am 21. März 2013 in die Konzernleitung berufen. In den Beträgen ist daher seine Vergütung vom Zeitpunkt seiner Berufung in die Konzernleitung bis zum Jahresende 2013 enthalten. 2 Ehemaligen Konzernleitungsmitgliedern geschuldete Beträge sind im Abschnitt «Erläuterung der Kündigungsvereinbarungen mit Konzernleitungsmitgliedern» dieses Berichts angegeben. 3 Den Konzernleitungsmitgliedern wurde 2013 für das Vorjahr eine variable STI-Barvergütung von CHF 2.1 Mio. ausbezahlt. Die Vergütung an Peter Rothwell für das Vorjahr belief sich auf CHF 0.7 Mio. 4 Den Konzernleitungsmitgliedern wurden Aktien im Rahmen des RSP zugeteilt. Die Aktien wurden mit einem Marktwert von CHF 289 bewertet. 5 Den Konzernleitungsmitgliedern wurden Aktien im Rahmen des PSP zugeteilt. Die Aktien wurden mit einem Marktwert von CHF 289 bewertet. An die derzeitigen Konzernleitungsmitglieder wurden 2013 aus den Aktienzuteilungen (PSP) 2010 insgesamt Namenaktien B im Wert von CHF 1.1 Mio. ausgeliefert. Davon wurden Peter Rothwell Namenaktien B im Wert von CHF 0.3 Mio. zugeteilt. Die Aktien wurden mit einem Marktwert von CHF 297 bewertet. 6 Ein Mitglied der Konzernleitung hat gemäss dem Reglement der Fürsorgestiftung Anrecht auf eine frühzeitige Pensionierung im Alter von 58 Jahren. Die beitragsunabhängigen Aufwendungen der entsprechenden Leistungen sind in den aufgeführten Pensionskassenbeiträgen enthalten. Die Bestimmung zur frühzeitigen Pensionierung wurde zum 31. Dezember 2013 abgeschafft und das Pensionsalter wurde an das der anderen Konzernleitungsmitglieder in der Schweiz angepasst, die ordentlich mit 62 Jahren in den Ruhestand treten. 7 Zuschüsse und sonstige Leistungen einschliesslich Vergütungen im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Firmenwagen. 8 Fünf Mitglieder. 9 Den Konzernleitungsmitgliedern wurde 2012 für das Vorjahr eine variable STI-Barvergütung von CHF 0.7 Mio. ausbezahlt. Die Vergütung an Peter Rothwell belief sich auf CHF 0.2 Mio. 10 Den Konzernleitungsmitgliedern wurden Aktien im Rahmen des PSP zugeteilt. Die Aktien wurden mit einem Marktwert von CHF 273 bewertet. 11 Im Entschädigungsbericht 2012 beinhaltete der Marktwert einen Einschlag von 16% aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit am Zuteilungsdatum. Dieser Einschlag wird in der Tabelle nicht angewendet. 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 271

20 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT FÜR KONZERNLEITUNGSMITGLIEDER GELTENDE KÜNDIGUNGSKLAUSELN Die Arbeitsverträge der Konzernleitung sehen eine zwölfmonatige Kündigungsfrist vor. Der Arbeitsvertrag von Stefan Leser wurde 2013 entschädigungslos angepasst, sodass er nun im Einklang mit den Arbeitsverträgen der anderen Konzernleitungsmitglieder steht und gewährleistet ist, dass keine Ansprüche auf Abgangsentschädigungen bestehen. Im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle werden keine zusätzlichen Entschädigungen oder Leistungen gezahlt. Sonderregelungen gelten für die Auszahlung von aktienbasierten Vergütungen im Falle eines Kontrollwechsels. Demnach können Zuteilungen nur zu maximal 100% der ursprünglichen Zuteilung vergütet werden. ERLÄUTERUNGEN DER KÜNDIGUNGSVEREINBARUNGEN MIT KONZERNLEITUNGSMITGLIEDERN Das Beschäftigungsverhältnis von Peter Rothwell mit der Kuoni- Gruppe wurde Ende Juni 2013 aufgelöst. Sein Arbeitsvertrag endet im Juni Die Bedingungen des Vertrages von Peter Rothwell sehen eine zwölfmonatige Kündigungsfrist vor, während der ein Konkurrenzverbot ohne zusätzliche Vergütung gilt. Zusätzlich zu den in den obigen Entschädigungstabellen angegebenen Beträgen erhält Herr Rothwell folgende arbeitsvertraglich vereinbarte Leistungen: * Grundgehalt von CHF , das von Januar bis Juni 2014 monatlich ausbezahlt wird und andere Vergütungen (Zulagen und sonstige Leistungen, einschliesslich der Entschädigung im Zusammenhang mit dem Geschäftsfahrzeug) von insgesamt CHF * Zahlung des kurzfristigen Anreizes im April 2014 in Höhe von CHF (anteiliger Betrag des Zielwerts für das Leistungsjahr 2014). 272

21 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 * Zuteilungen aus dem PSP in den Jahren 2011, 2012 und 2013 werden gemäss den Regeln des Planes 2014, 2015 und 2016 ausübbar. * Ein Drittel der Zuteilung aus dem RSP 2013 wird im April 2014 ausübbar, die restlichen zwei Drittel verfallen. Das Beschäftigungsverhältnis von Leif Vase Larsen mit der Kuoni- Gruppe wurde im März 2013 aufgelöst. Sein Arbeitsvertrag endet im März Die Bedingungen des Vertrages von Leif Vase Larsen sehen eine zwölfmonatige Kündigungsfrist vor. Zusätzlich zu den in den obigen Entschädigungstabellen angegebenen Beträgen erhält Herr Larsen folgende arbeitsvertraglich vereinbarte Leistungen: * Grundgehalt von CHF , das von Januar bis März 2014 monatlich ausbezahlt wird, und andere Vergütungen (Zulagenund sonstige Leistungen, einschliesslich der Entschädigung im Zusammenhang mit dem Geschäftsfahrzeug) von insgesamt CHF * Zahlung eines kurzfristigen Anreizes im April 2015 von maximal CHF (anteiliger Betrag für das Leistungsjahr 2014). Wie vereinbart wurde ein Teil des kurzfristigen Anreizes für das Leistungsjahr 2014 in Höhe von CHF bereits 2013 ausbezahlt. * Zuteilungen aus dem PSP in den Jahren 2011 und 2012 werden gemäss den Regeln des Planes 2014 und 2015 ausübbar. Neben den oben genannten Vergütungen werden keine weiteren an die ehemaligen Mitglieder der Konzernleitung ausgezahlt. SONSTIGE VERGÜTUNGEN, HONORARE UND DARLEHEN Für die aktuellen oder ehemaligen Mitglieder der Konzernleitung sind 2013 keine sonstigen Vergütungen oder Honorare aufgelaufen 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 273

22 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT oder ausgezahlt worden. Von der Kuoni-Gruppe waren per 31. Dezember 2013 keine Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder oder ehemalige Mitglieder der Konzernleitung gewährt worden. Im Berichtsjahr wurden keine Optionen zugeteilt. VORHERIGE PLÄNE PSP 2011 UND 2012 Im vorliegenden Abschnitt sind die langfristigen Anreizvereinbarungen der Kuoni-Gruppe zusammenfassend dargestellt, für die gemäss früheren Zuteilungen 2013 noch die Haltefrist gilt. Es handelt sich hierbei um Zuteilungen aus dem PSP, die in den Jahren 2011 und 2012 erfolgten und unverändert Fortbestand haben. Im Zusammenhang mit früheren Zuteilungen aus dem PSP wurden Konzernleitungsmitgliedern leistungsbasierte Aktienanwartschaften zugeteilt, die je nach Erreichung der Leistungsziele nach einem Zeitraum von drei Jahren ausübbar werden. Die Höhe des Anspruchs wird mittels Multiplikation der Anzahl an zugeteilten Aktienanwartschaften mit einem Leistungsfaktor ermittelt, der von 0.25 bis 3 reichen kann. Jedoch entsteht der Anspruch nur dann, wenn während der Bemessungsperiode von drei Jahren kumulativ kein negativer EBIT entstanden ist. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Aktien, die ausübbar werden, 0- bis 3-mal so hoch sein kann wie die der ursprünglich zugeteilten Aktienanwartschaften, sodass die Konzernleitungs mitglieder entsprechend für eine Mehroder Minderleistung entschädigt werden. Die Festlegung des Leistungsfaktors wird auf Basis der Erreichung der Ziele für den Kuoni Economic Profit (KEP) erfolgen. Die KEP-Ziele sind wie folgt definiert: * Zur Einschätzung der risikoadjustierten Anlagerendite aus Sicht der Anleger werden Wachstumserwartungen, Risikoprofile sowie Investitions- und Profitabilitätsniveaus herangezogen, die typisch für die Branche sind, in der die Kuoni-Gruppe tätig ist. 274

23 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 * Berücksichtigt werden Gewinnmessgrössen, zu denen die operativen Kosten und die Kosten für das eingesetzte Kapital gehören. * Die auf einen Zeitraum von drei Jahren bezogenen Renditeerwartungen und Gewinnabwägungen werden in operative KEP-Ziele übersetzt. Für die Zuteilungen der Jahre 2011 und 2012 wurde das KEP-Ziel auf eine risikoadjustierte Renditeerwartung von 8.5% WACC festgelegt. Wird dieses Ziel erreicht, kommt bei der Festlegung der Anspruchshöhe ein Leistungsfaktor von 1 zur Anwendung. Die KEP-Ziele wurden mit Unterstützung unabhängiger externer Berater festgelegt. Hostettler Kramarsch & Partner wirkte an der Festlegung der KEP-Ziele mit. VERGÜTUNG DES VERWALTUNGSRATES Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder setzt sich aus einer festen Vergütung und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen, die sich nach den jeweiligen schweizerischen Bestimmungen richten. Die Hälfte der festen Vergütung wird in bar ausgezahlt, die andere Hälfte in Aktien, die einer dreijährigen Sperrfrist unterliegen. Der Aktienemissionspreis wird jährlich neu festgelegt und entspricht dem Durchschnitt aller Schlussnotierungen der letzten zehn Börsentage des Monats vor der ordentlichen Generalversammlung. Die Aktien werden am Handelstag, welcher dem Tag der Dividendenzahlung nach der ordentlichen Generalversammlung folgt, zugeteilt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten überdies Reisevergünstigungen, die im Wesentlichen denjenigen der Mitarbeitenden in der Schweiz entsprechen. Die Höhe pro Verwaltungsratsmitglied und Funktion ist im Reglement «Compensation Elements of the Board of Directors of Kuoni 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 275

24 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT Travel Holding» in der Version vom 4. Dezember 2012 festgeschrieben. Das Reglement wurde unter Berücksichtigung der Ethos-Studie «Vergütungen der Führungsinstanzen der 100 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen» vom November 2006 und eines Berichts zu den Vergütungspraktiken für Verwaltungsratspräsidenten der Firma CC&T aus dem Jahr 2002 erstellt. Die jeweilige Vergütung der einzelnen Funktionen im Verwaltungsrat ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (die tatsächlich gezahlte Vergütung weicht u. a. aufgrund gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge hiervon ab). CHF Kompensation Total (netto) Funktion Verwaltungsratspräsident 500 Vorsitzender Audit Committee 250 Vorsitzender Nomination and Compensation Committee 200 Verwaltungsratsmitglieder 150 Für jede zusätzliche Funktion 30 Die Vergütung des Verwaltungsrates der Kuoni-Gruppe wird regelmässigen Vergleichen unterzogen, um sicherzustellen, dass sie marktgerecht und wettbewerbsfähig ist wurde PricewaterhouseCoopers mit der Durchführung eines Vergleichs und einer Analyse der Struktur und Höhe der Vergütung des Verwaltungsrates beauftragt. Die den Mitgliedern des Verwaltungsrates gezahlte Vergütung wird jährlich durch den Verwaltungsrat bestätigt. Die Gesamtsumme der Vergütung 2013 für die Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt CHF 1.9 Mio. (Vorjahr CHF 1.9 Mio.). Das Verwaltungsratsmitglied mit der höchsten Vergütung war sowohl 2013 als auch 2012 der Präsident Henning Boysen (CHF 0.6 Mio. im Jahr 2013 und CHF 0.6 Mio. im Jahr 2012). 276

25 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Feste Vergütung, netto (bar) Feste Vergütung, netto (Aktien) 1 Sozialversicherungsbeiträge 2 Total CHF CHF Anzahl Aktien CHF CHF Henning Boysen, Präsident Heinz Karrer Jae Hyun (Jay) Lee John Lindquist Adrianus (Adriaan) Nühn David Schnell Annette Schömmel Raymond D. Webster Total Henning Boysen, Präsident Heinz Karrer Jae Hyun (Jay) Lee John Lindquist Adrianus (Adriaan) Nühn David Schnell Annette Schömmel Raymond D. Webster Total Die Aktien wurden mit einem Marktwert von CHF 285 bewertet (Vorjahr CHF 331.5). Dies entspricht dem vollen Fair Value der Zuteilungen im jeweiligen Geschäftsjahr. Hinweis: Im Entschädigungsbericht 2012 wurde beim ermittelten Marktwert aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der Aktien zum Zeitpunkt der Zuteilung eine Diskontierung um 16% vorgenommen. Diese Diskontierung wurde in der obigen Tabelle nicht mehr vorgenommen. Die Werte in der Tabelle enthalten ausserdem keine aufgelaufenen Beträge für in früheren Geschäftsjahren erteilte und ausgewiesene Zuteilungen. 2 Die in der Tabelle aufgeführten Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2012 wurden dahingehend aktualisiert, dass nun sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge angegeben sind. Die Arbeitnehmerbeiträge waren zuvor in der Spalte «Feste Vergütung, netto (bar)» enthalten. 3 Am 17. April 2012 zum Vize-Präsidenten ernannt 4 An der Generalversammlung 2012 in den Verwaltungsrat gewählt 02_FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 277

26 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT SONSTIGE VERGÜTUNGEN, HONORARE UND DARLEHEN An Mitglieder des Verwaltungsrates, die in der Vorperiode oder früher ausgeschieden sind, wurden im Geschäftsjahr 2013 keine Entschädigungen ausgerichtet. Die Kuoni-Gruppe hat per 31. Dezember 2013 keine Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates bzw. ihnen nahestehende Personen gewährt. Im Berichtsjahr wurden keine Optionen zugeteilt. AKTIENBESITZ KONZERNLEITUNG Wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, hielten die Mitglieder der Konzernleitung per 31. Dezember 2013 Kuoni-Aktien und verfügten über Aktienbezugsrechte aus Plänen für aufgeschobene Vergütungen bzw. langfristigen Anreizplänen. Die Gesamtzahl der gehaltenen Aktien beläuft sich auf weniger als 0.5% der insgesamt ausgegebenen Aktien von Kuoni. Die Gesamtzahl der gehaltenen Aktien, die noch der Haltefrist unterliegen, beläuft sich auf weniger als 1.0% der insgesamt ausgegebenen Aktien von Kuoni (unter der Annahme, dass die Konzernleitungsmitglieder die angestrebte Anzahl an Aktien aus dem PSP und RSP tatsächlich erhalten). Von den Konzernleitungsmitgliedern werden keine anderen als die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Aktieninstrumente gehalten. 278

27 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT 02_04_10 Aktienanwartschaften per Anzahl gehaltene Aktien Stimmrechte Zuteilung aus dem Performance Share Plan (PSP) 2011 Zuteilung aus dem Performance Share Plan (PSP) 2012 Zuteilung aus dem Performance Share Plan (PSP) 2013 Zuteilung aus dem Restricted Share Plan (RSP) 2013 Per Peter Rothwell % Peter Meier % Zubin Karkaria % Leif Vase Larsen % Stefan Leser % Rolf Schafroth % Total % Konzernleitungsmitglieder, die das Unternehmen 2013 verlassen haben. 2 Neues Konzernleitungsmitglied seit Der Wert für 2013 beinhaltet die Zuteilung für das ganze Jahr. Aktienanwartschaften per Per Anzahl gehaltene Aktien Stimmrechte Zuteilung aus dem Performance Share Plan (PSP) 2010 Zuteilung aus dem Performance Share Plan (PSP) 2011 Zuteilung aus dem Performance Share Plan (PSP) 2012 Peter Rothwell % Leif Vase Larsen % Stefan Leser % Peter Meier % Rolf Schafroth % Total % _FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 279

28 02_04_10 ENTSCHÄDIGUNGSBERICHT VERWALTUNGSR AT Per 31. Dezember 2013 hielten der Präsident und andere Mitglieder des Verwaltungsrates Aktien von Kuoni. Dies sind weniger als 0.5% der insgesamt ausgegebenen Aktien von Kuoni. In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der von den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern gehaltenen Aktien von Kuoni aufgeführt. Keine Person, die einem Mitglied des Verwaltungsrates nahesteht, hielt Aktien von Kuoni. Von den Verwaltungsratsmitgliedern werden keine anderen als die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Aktieninstrumente gehalten. Total Anzahl Aktien Sperrfristen für das Total der gehaltenen Aktien Per Stimmrechte Per Stimmrechte Frei verfügbar Sperrfrist 2014 Sperrfrist 2015 Sperrfrist 2016 Henning Boysen, Präsident % % Heinz Karrer % % Wolfgang Beeser 1 n.a. n.a % n.a. n.a. n.a. n.a. Jae Hyun (Jay) Lee % % John Lindquist % % Adrianus (Adriaan) Nühn % % David Schnell % % Annette Schömmel % % Raymond D. Webster % % Total % % Verwaltungsratsmitglied, welches das Unternehmen 2012 verlassen hat. 280

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