Keine sexuellen Übergriffe im Sport. Foto: Swiss Olympic

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1 Keine sexuellen Übergriffe im Sport Foto: Swiss Olympic 1

2 Programm Prävention Intervention - Behandlung Fallbeispiele zu den Richtlinien der SLRG Sonderprivatauszug 8 präventive Massnahmen

3 Prävention Behandlung Intervention

4 Intervention Prävention Behandlung Intervention Prävention Behandlung Verein Fach- und Beratungsstellen, Behörden, Polizei Verhältnis und Verhalten Grenzverletzung Übergriff

5 Prävention Behandlung Intervention Gesellschaftliche Normen und und Regeln Vereins,- Verbandsregeln Gesetz/Strafe Anstandsregeln z.b. Ethik Charta Leitbild J+S Statuten Richtlinien Selbstverpflichtung Offizialdelikt Antragsdelikt Individuum Verein/ Verein/ reagiert Verband sorgt sorgt vor vor Grenzverletzung Übergriff Staat Staat interveniert

6 Fallbeispiele

7 Körperlichkeit und Körperkontakt Ein neuer, junger Trainer (20) äussert sich gegenüber dem Jugendobmann, dass er verunsichert sei, was den Körperkontakt mit den Jugendlichen angehe. Er habe beschlossen, jeglichen Körperkontakt zu vermeiden, um allfälligen Problemen aus dem Weg zu gehen. Das gebe zwar manchmal Probleme beim Erklären einer technischen Fertigkeit, aber das sei ihm dann weniger wichtig.

8 Körperlichkeit und Körperkontakt

9

10 Körperlichkeit und Körperkontakt

11 Körperkontakt im Sport Körperkontakte gehören zum Sport Körperkontakte haben eine Funktion Körperkontakte können präventiv wirken

12 Nähe - Distanz - Grenzen Grenzverletzung Belästigung Übergriff

13 Berührungszonen Sozialzone Übereinstimmungszone Verletzbarkeitszone Hände, Arme, Schultern, Rücken Handgelenk, Gesicht, Beine Hals, Körperfront Intimzone Genitalbereich, erogene Zonen

14 Dauer des Körperkontaktes Entsprechend der Funktion: so kurz wie möglich so lange wie nötig

15 Helfergriff normal natürlich klar fest

16 Abrutschen / unbeabsichtigte, unangenehme Kontakte klarstellen entschuldigen

17 Avancen einer Athletin Eine Athletin der Jugendmannschaft (15) beginnt ganz offensichtlich mit dem Trainer (25) zu flirten. Der Trainer ist etwas hilflos in der neuen Situation, geht aber mindestens teilweise auf das Flirten ein. Dem Assistenztrainer fällt dies auf; er findet es persönlich nicht gut, was sich da zwischen Trainer und Spielerin abspielt.

18 Vor der Turnhalle Drei Jugendliche (18) eines Vereins stehen vor der Turnhalle, als die Juniorinnen (17) eines anderen Vereins die Halle verlassen. Der eine lässt ein anerkennendes Pfeifen hören, während ein anderer den Mädchen nachruft, sie seien sicher hervorragende Bläserinnen.

19 Massage im Trainingslager In einem Trainingswochenende bietet der Trainer für die Knaben im Alter von 10 bis 13 Jahren am Abend zur Regeneration Massagen an. Mehrere Knaben nutzen das Angebot. Danach erzählen sie, dass der Trainer ihnen vor allem das Geschlechtsteil gestreichelt habe.

20 Persönliches Training Die Spitzenathletin des Kaders (17) wird vom Nationaltrainer (35) des Verbandes trainiert und auf den bedeutendsten Wettkampf des Jahres vorbereitet. Am Abend eines Trainingstages erzählt die Athletin der Mutter begeistert, dass der Trainer sie für zwei Wochen Ferien mit ihm auf Mallorca eingeladen habe. Da die Ferien mit der Regenerationszeit nach intensiven Trainingseinheiten zusammen fallen würden, passe das bestens, und er könnte sie dann beim trotzdem anfallenden leichten Konditionstraining gut betreuen.

21 Planungsstrategien bei sexuellen Übergriffen Wirksame Bewältigungsformen Risikofaktoren/ Trigger Fehlende Bewältigungsformen Fantasien Reue, Furcht Geheimhaltung Kognitive Verzerrungen Mauer des Gewissens Grenzüberschreitendes Verhalten Verführung, Manipulation, Drohung Belästigung Gewalt Selbstmitleid Externalisieren «Trost» durch sexuelle Erregung verbunden mit sexuellen Fantasien Kognitive Verzerrungen Rechtfertigung Grooming / Opferauswahl Ausnützung der Situation

22 Cyber - Belästigung Ein harmloser SMS-Kontakt zwischen zwei Jugendlichen (14 und 17), die im selben Verein Sport treiben, entwickelt sich zunehmend erotisch. Nachdem vom Älteren erotische Bilder verschickt wurden, fühlt sich die Empfängerin der Bilder belästigt und teilt dies dem SMS-Kontakt mit. Trotzdem folgen weitere eindeutige Bilder. Die 14- Jährige wendet sich an die Mutter, und diese nimmt Kontakt mit dem Trainer auf.

23 Sonderprivatauszug

24 Prävention 8 präventive Massnahmen

25 1. Massnahme Die Ethik Charta bildet die Grundlage für das Verhalten aller am Sport Beteiligten. Sie ist verbindlich für alle Mitglieder und hat anweisenden Charakter bei der Formulierung von Richtlinien und Regeln.

26 Ethik-Charta im Sport Auf der Grundlage der Ethik-Charta im Sport stehen Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport gemeinsam für einen sauberen, respektvollen und fairen Sport ein.

27 Ethik-Charta im Sport 6. GEGEN GEWALT, AUSBEUTUNG UND SEXUELLE ÜBERGRIFFE! Prävention erfolgt ohne falsche Tabus: Wachsam sein, sensibilisieren und konsequent eingreifen.

28 2. Massnahme Richtlinien und Verhaltensregeln (Beispiele) Getrennte Garderoben/Duschen für unter 16- Jährige und Erwachsene. Erwachsene halten sich nur in den Garderoben auf, wenn es auf Grund der Aufsichtspflicht nötig ist. Übernachtungen auswärts Geschlechter und Erwachsene - Kinder getrennt. Verhaltensregeln Was können Trainer/innen tun, um sexuellen Übergriffen und Beschuldigungen vorzubeugen. Sportspezifische Regeln Hilfestellung Bekleidung etc.

29 3. Massnahme Information der Trainerinnen und Trainer Trainer/innen kennen die Haltung und die Regeln des Vereins.

30 4. Massnahme Referenzen bei neuen Trainern einholen Gründe für Wechsel erfragen Referenzen verlangen Bei Unsicherheiten nachfragen

31 5. Massnahme Kontaktperson Stellung im Verein Was muss sie wissen Welche Aufgaben hat sie

32 6. Massnahme Interventionskonzept Zusammenstellung Interventionsteam Präsident/in Kontaktperson Cheftrainer/in Interventionsschema

33 7. Massnahme Information aller Vereinsmitglieder Hinweis auf Homepage des Vereins mit Adresse Kontaktperson und Links Einmal jährlich in der Vereinszeitung hinweisen (Kontaktperson, Merkblatt für Eltern, Junioren etc.), kurzer Beitrag an der Generalversammlung.

34 8. Massnahme Kontrolle und Controlling Einmal im Jahr überprüft die Vereinsleitung die getroffenen Massnahmen und nimmt nötige Anpassungen vor. Bericht Kontaktperson

35 Fragen? Weiterführende Informationen auf

36 Unser Engagement schützt Kinder und Jugendliche! Foto: Swiss Olympic 36

37

38 Begrifflichkeit

39 Belästigung Übergriff Ausbeutung Die Erscheinungsformen sexueller Übergriffe reichen von subtilen verbalen oder nonverbalen Verhaltensweisen bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen.

40 Belästigung Übergriff Ausbeutung anzügliche und peinliche Bemerkungen über das Äussere, aufdringliche, taxierende und herabwürdigende Blicke und Gesten, hinterher pfeifen, sexistische Sprüche und Witze, Vorzeigen, Aufhängen und Versenden (z.b. per E- Mail, SMS, MSN) von pornografischem Material,

41 Belästigung Übergriff Ausbeutung wiederholte unerwünschte Einladungen, zweideutige Aufforderungen, unerwünschte Kontaktnahmen, unerwünschte Berührungen, Annäherungsversuche, insbesondere solche, die mit dem Versprechen von Vorteilen oder dem Androhen von Nachteilen einhergehen.

42 Belästigung Übergriff Ausbeutung Als sexuelle Ausbeutung von Kindern wird jede Handlung einer erwachsenen Person mit oder an einem Kind (oder an einer Jugendlichen, einem Jugendlichen) bezeichnet, die der sexuellen Erregung oder Befriedigung der erwachsenen Person dient. Die Machtposition und die Abhängigkeit des Kindes nutzt ein Täter oder eine Täterin zur Befriedigung eigener Bedürfnisse aus.

43 Belästigung Übergriff Ausbeutung mit einem Kind ein Pornovideo betrachtet oder es dazu zwingt, sich für Pornoaufnahmen nackt auszuziehen; ein Mädchen oder einen Jungen dazu zwingt, ihr beim Masturbieren oder Geschlechtsverkehr zuzusehen; sich daran erregt, ihre Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit zu zeigen (Exhibitionismus);

44 Belästigung Übergriff Ausbeutung sich am Körper eines Mädchen oder Jungen reibt, um sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen; ein Mädchen oder einen Jungen dazu zwingt, ihre Genitalien zu berühren oder es dazu bringt, sich von ihm an Scheide und Brust (Mädchen) oder an Penis und Po (Junge) berühren zu lassen; ein Mädchen oder einen Jungen zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr zwingt oder überredet.

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