Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds
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- Emma Pohl
- vor 7 Jahren
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1 Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangen Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Ist dies überhaupt zulässig?. n erhöhen Beiträge auf breiter Front - Millionen müssen schon bald monatlich acht Euro mehr bezahlen Beitragserhöhungen auf breiter Front: Millionen Versicherte der gesetzlichen n müssen ab Februar Zusatzbeiträge von zunächst acht Euro monatlich bezahlen. Laut Gesetz dürfen die Kassen bis zu acht Euro Zusatzbeitrag monatlich erheben. Die von der Erhöhung betroffenen Versicherten können die Mitgliedschaft bei ihrer Kasse zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Die gesetzlichen Kassen müssen heuer zusammen ein Defizit von rund vier Milliarden Euro schultern trotz eines um 3,9 Milliarden Euro erhöhten Steuerzuschusses zum Ausgleich krisenbedingter Ausfälle. Augsburger Allgemeine vom Kartellamt nimmt Zusatzbeiträge ins Visier Die gemeinsame Ankündigung von acht n, in nächster Zeit Zusatzbeiträge zu verlangen, ruft Kartellwächter und die Versicherungsaufsicht auf den Plan. Auch die Bundesregierung hat offenbar Zweifel an der Rechtmäßigkeit der konzertierten Aktion. Am Montag hatten acht Kassen, darunter die DAK, in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin Zusatzbeiträge von acht Euro angekündigt. FAZ vom Warum wurde das Kartellamt in dieser Situation tätig? (Siehe Buch, S. 312f)
2 Wie funktioniert der Gesundheitsfonds? Um die seit Jahrzehnten immer wieder auftretenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen, hat die Große Koalition ab Januar 2009 den so genannten Gesundheitsfonds eingeführt. Unabhängig von seiner wird von jedem Versicherten aufgrund eines einheitlichen Beitragssatzes der Beitrag in den Gesundheitsfonds gezahlt. Der jeweilige Beitrag unterscheidet sich weiterhin, weil der einheitliche Beitragssatz sich auf das jeweilige Bruttoeinkommen bezieht. Vom persönlichen Beitrag leistet der Arbeitnehmer zunächst 0,9 Prozent selbst. Den Rest zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Durch diese Regelung tragen die Arbeitnehmer etwas mehr für den Gesundheitsfonds bei als die Arbeitgeber. Zur Finanzierung der Kinderkrankenkosten steuert der Staat einen Anteil bei. Damit übernehmen die Steuerzahler auch einen Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zusammensetzung der Mitglieder in den einzelnen Krankenversicherungen ist in ihrem Alter, ihrem Bruttoeinkommen, ihrem Geschlecht und in ihrem Gesundheitszustand unterschiedlich. n, die z. B. junge gut verdienende Arbeitnehmer als Versicherte hatten, konnten in der Vergangenheit aufgrund geringerer Ausgaben einen günstigen Beitragssatz erheben bzw. besondere Serviceleistungen anbieten. Die unterschiedliche Zusammensetzung der Mitglieder wird im Gesundheitsfonds berücksichtigt. So erhalten jene n aus dem Fonds mehr Geld, die viele chronisch und schwer Kranke unter ihren Mitgliedern haben. Dieser Ausgleich wird Risikostrukturausgleich 1 genannt. Was machen n, die ihre Ausgaben nicht ausreichend mit den zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds bestreiten können? Diese Kassen können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Der Versicherte könnte dann in solche n wechseln, die einen Überschuss erzielen, weil sie besonders gut wirtschaften. Solche Kassen können Beiträge an ihre Versicherten zurückerstatten. 2. Welches Kriterium ist bei der Auswahl einer Krankenversicherung belanglos, welche Kriterien sind bedeutsam? (Siehe auch Buch, S. 76!) 3. Wer finanziert den Gesundheitsfonds zum größten Teil? 4. Das Solidaritätsprinzip wirkt im zukünftigen Krankenversicherungssystem in zweierlei Hinsicht. Erklären Sie diese Aussage! 5. Als Kritikpunkt am Gesundheitsfonds wird häufig der bürokratische Aufwand angeführt. Ist diese Kritik berechtigt? 6. Als Vorteil des Gesundheitsfonds werden die verstärkte Transparenz und der dadurch entstandene Wettbewerb angeführt. Erklären Sie! 1 Der genaue Begriff heißt morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich. Im bisherigen Finanzierungssystem gab es einen Ausgleich nach Alter und Geschlecht.
3 Lösungsvorschläge: zu 1) Aufgrund der gemeinsamen Ankündigung der n 8 Euro Zusatzbeitrag zu verlangen, kann ein für diesen Zweck vertragsmäßiger Zusammenschluss einzelner n vermutet werden. Es handelt sich bei den n um Unternehmen einer gleichen Wirtschaftsstufe, dem Gesundheitswesen. Die Zusatzbeiträge gehen als Preiserhöhung zu Lasten der Verbraucher, hier der Versicherten. Die gemeinsame Aktion der zum Teil sehr großen n (z. B. DAK mit 4,6 Mio Mitglieder, KKH mit 1,6 Mio Mitglieder) führt zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs. (Die Lösung ist eng an die Ausführungen im Buch, S. 312f angelehnt.) zu 2) Da der Beitragssatz einheitlich ist, ist er für eine Auswahl ohne Belang. Der Umfang der Serviceleistungen, die Erreichbarkeit am Wohnort und der mögliche Zusatzbeitrag bzw. die Rückerstattung sind für die Auswahl der Krankenversicherung bedeutsam. zu 3) Die Arbeitnehmer finanzieren den größten Anteil. Sie zahlen einen um 0,9 Prozent höheren Beitrag als die Arbeitgeber. zu 4) Da der Beitrag zur Krankenversicherung sich auf das Bruttoeinkommen bezieht, unterstützen gut verdienende Versicherte mit ihren höheren Beiträgen die Geringverdiener. Weiterhin lenkt der Risikostrukturausgleich die Finanzmittel an n mit vielen Krankheitsrisiken. n mit vielen gesunden Mitgliedern erhalten zum Ausgleich dementsprechend weniger Finanzmittel. zu 5) Durch den Gesundheitsfonds ergeben sich zusätzliche Zahlungsvorgänge zwischen dem Fonds und den Kassen. Weiterhin müssen die n die Kontodaten und das Einkommen der Mitglieder erfassen, weil evtl. Zusatzbeiträge erhoben werden bzw. Rückerstattungen geleistet werden. zu 6) Der Unterschied zwischen den n wird nun nicht mehr wie bisher am unterschiedlichen Beitragssatz und den unterschiedlichen Serviceleistungen erkenntlich, sondern nur an den Serviceleistungen und den möglichen Zusatzbeiträgen bzw. Rückerstattungen.
4 Beiträge der Arbeitnehmer (einheitlicher Beitragssatz) Beiträge der Arbeitgeber (einheitlicher Beitragssatz) Staatsmittel Gesundheitsfonds Finanzmittel A: viele kranke Mitglieder B: normale Mitgliederstruktur C: wenige kranke Mitglieder Mitglieder Mitglieder Mitglieder
5 Gesundheitsfonds B: normale Mitgliederstruktur Mitglieder Mitglieder Mitglieder Erläuterungen: - A: viele kranke Mitglieder, - Beiträge der Arbeitnehmer (einheitlicher Beitragssatz), - Beiträge der Arbeitgeber (einheitlicher Beitragssatz), - Finanzmittel, - evtl. Zusatzbeiträge, - C: wenige kranke Mitglieder, - Staatsmittel
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