Bundesfachtagung Ausbildung Forum Ib: Die Sektionsjugend Aufgaben und Grenzen Martin Wittmann

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1 Bundesfachtagung Ausbildung 2016 Forum Ib: Die Sektionsjugend Aufgaben und Grenzen Martin Wittmann

2 FAHRPLAN Die Lebensphase Jugend damals und heute Gesetzliche Rahmenbedingungen Stellung der Jugend in der Sektion Aufgaben Jugendreferent*in Die Jugendleiterausbildung Einsatzbereich Jugendleiter*in Fazit Austausch

3 Die Lebensphase Jugend

4 Die Lebensphase Jugend - heute Kindheit Lebensphase Jugend Erwachsen 12 J. 25 J. Geborgenheit in der Familie Hohe Verantwortung der Eltern Übergang Pubertät Ende der Schulzeit Beginn der Berufsausbildung Beginn des Arbeitslebens Identitätsfindung Partnersuche Selbstbestimmter eigenverantwortlicher erwachsener Mensch

5 Die Lebensphase Jugend - Kindheit Lebensphase Jugend Erwachsen 12 J. 25 J. es war nicht immer so und ist auch heute nicht überall so Jugendliche wurden (werden) zum Broterwerb gebraucht

6 Die Lebensphase Jugend - Kindheit Lebensphase Jugend Erwachsen 12 J. 25 J. es war nicht immer so und ist auch heute nicht überall so Jugendliche wurden (werden) für politische Zwecke missbraucht

7 Die Lebensphase Jugend - Fazit Die Lebensphase Jugend Ist eine Errungenschaft zivilisierter demokratischer Gesellschaften Sie muss bewahrt werden vor politischem Missbrauch Zunehmender Druck durch Ökonomisierung der Bildung??

8 Gesetzlicher Rahmen

9 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Kinder und Jugendhilfe 11 Jugendarbeit Angebote. sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, technischer und naturkundlicher Bildung. Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben einbeziehen.

10 Bundesjugendleitertag 2015, Fotos: Ben Spengler Mitbestimmung und Demokratiebildung in der JDAV

11 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Kinder und Jugendhilfe 12 Förderung der Jugendverbände Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des 74 zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

12 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Kinder und Jugendhilfe Fazit: Erwachsene sollen nicht mitreden dürfen Jugendliche sollen ihr Ding machen Nur dann gibt s Geld vom Staat

13 Die Sektionsjugend in der DAV- Sektion

14 Doppelcharakter der JDAV JDAV als J-DAV: Jugendabteilung der DAV-Sektion JDAV als Jugendverband Eigenständiger Jugendverband Von 0-26 Jahre automatisch Mitglied in der JDAV

15 Grundsätze, Erziehungs- und Bildungsziele der JDAV Grundsätze verbandlicher Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe, Ergänzung zu Elternhaus, Schule, Mehr als nur leicht konsumierbares Freizeitangebot: Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration Interessen von jungen Menschen Gewicht verleihen und an der Gestaltung des DAV und der Gesellschaft mitwirken Bildungsziele: Persönlichkeitsentwicklung Umweltbewusstes Denken und Handeln Soziale Verhaltensweisen und Ermutigung zum Engagement Verantwortungsvolle Ausübung des Bergsport Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit

16 Vorstand einer Sektion laut DAV- Mustersatzung 1. Vorsitzende* Jugendreferent* 2. Vorsitzende* Geschäftsführender Vorstand Schriftführer* Schatzmeister* Beisitzer*

17 Demokratischer Aufbau der JDAV auf Sektionsebene Jugendreferent*in + Stellvertreter*in = Jugendvorstand Muss volljährig aber kein*e Jugendleiter*in sein wird i.d.r. vom Jugendausschuss in Absprache mit dem Vorstand vorgeschlagen und dann von der Mitgliederversammlung der Sektion gewählt Jugendleiter*innen = Jugendausschuss Kinder und junge Menschen bis 26 = Jugendvollversammlung

18 Jugendetat (Bundesjugendordnung 6) Die Sektion stellt der Sektionsjugend einen angemessenen, eigenen Etat innerhalb ihres Haushalts zur Verfügung. Öffentliche Zuschüsse zur Jugendarbeit erhöhen den Jugendetat. Über den Jugendetat verfügt die Sektionsjugend in eigener Verantwortung. Die Verwendung der Mittel darf der Satzung der Sektion nicht zuwider laufen

19 Aufgaben des*r Jugendreferent*in in der Sektion (Bundesjugendordnung 5 Abs.2) Organisation und Verantwortung der Jugendgruppenarbeit Sicherstellung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern Umsetzung der Grundsätze, Erziehungs- und Bildungsziele in der Jugendarbeit der Sektion Interessenvertretung der Sektionsjugend und Mitarbeit im Sektionsvorstand Verantwortung des Jugendetats Falls möglich Vertretung der JDAV im Stadt- und/oder Kreisjugendring

20 Die Jugendleiter*innen

21 Die Jugendleiterausbildung

22 Jugendleiter*in Trainer*in Jugendleiter*in AM Sportklettern 1+2 AM Sportklettern 2+3 Trainer*in TrC Sportklettern Breitensport LG1 TrC Sportklettern Leistungssport LG1 AM Skibergsteigen 1+2 FüL Skibergsteigen + AM Hochtour 1+2 AM Bergsteigen + AM Alpinklettern AM Hochtour 1+2 GA Sommer + AM Bergsteigen FüL Skibergsteigen LG1 TrB Skihochtour TrC Bergsteigen LG1 TrC Bergsteigen LG1 Wanderleiter vollständige Liste siehe auf jdav.de

23 Trainer*in Jugendleiter*in Trainer*in Zusatzqualifikation (ZQ) Jugendarbeit für alle alpinen Trainer*innen Zusatzqualifikation (ZQ) Jugendtraining für alle Sportklettertrainer*innen Jugendleiter*in Jugendleiterschein Jugendleiterschein Anmeldung für Trainer*innen auf jdav.de Buchungsstart 8.November 2016

24 Einsatzbereiche von Jugendleiter*innen praktische Sicht: sehr wenige schwere Unfälle in Jugendgruppen rechtliche Sicht: tatsächliches Können und Handeln entscheidend Jugendleiterausbildung und Unfallprävention: Gute Selbsteinschätzung Leitungskompetenz fachsportliches Können defensives Handeln in der Leitungsrolle Ehrenamt wichtiger Pfeiler des DAV / der Gesellschaft. Motivation für ein Ehrenamt sollte nicht durch unnötige Einschränkungen gemindert werden Eigenverantwortung lernen ist wichtiges Bildungsziel der JDAV. Dies braucht Freiräume, z.b. bei der verantwortlichen Auswahl des Einsatzbereichs Für die Bundesebene der JDAV macht es im Moment keinen Sinn, die Einsatzbereiche der Jugendleiter*innen konkreter zu definieren

25 Einsatzbereiche von Jugendleiter*innen ABER: Es macht Sinn, Unterstützung für die eigenverantwortlichen Entscheidungen zu bieten Reflexionsfragen für den*die Jugendreferent*in (vgl. Sektionsbrief 06/2015): Eigenkönnen JuRef? Jugendleiter-TN-Verhältnis? fachsportlichen Kompetenzen JL? fachsportliche Ausbildung JL? jederzeit interventionsfähig? = nicht an eigener fachsportlichen Grenze! Selbsteinschätzung JL? Für die Leitung von Unternehmungen, welche eine anspruchsvolle Risikoabwägung verlangen, gilt als Richtschnur: Aufbaumodule bilden hierfür hervorragend aus!

26 Fazit Freiraum für Jugend erhalten Gemeinsamkeiten positiv gestalten Unterschiede als Bereicherung sehen

27 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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