Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow

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1 1 Friedhofsverwaltung Friedland Bresewitz Ramelow

2 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Friedland 2 Präambel Auf der Grundlage von 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBl. 1994, Nr. 5, S. 249 in der Fassung vom , S. 205) und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom (GVOBl. 1993, Nr. 13, S. 522) in der Fassung vom wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 25. Januar 2006 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Friedland erlassen: Artikel 1 Die Friedhofssatzung der Stadt Friedland wird wie folgt geändert: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt genutzten und von ihr verwalteten Friedhöfe: a) Friedhof Friedland b) Friedhof Bresewitz c) Friedhof Ramelow 11 Ruhezeit (1) Friedhof Friedland und Bresewitz: Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre, bei Verstorbenen bis zum 6. Lebensjahr 15 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre.

3 3 13 Allgemeines (2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnenreihengrabstätten d) Urnenwahlgrabstätten e) Urnengemeinschaftsgrabstätten (nur Friedhof Friedland) 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für die Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren, für die Friedhöfe Friedland und Bresewitz und für die Dauer von 20 Jahren für den Friedhof Ramelow (Nutzungszeit = Ruhefrist) verliehen wird. Die Lage der Wahlgrabstätte wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. (5) Während der Nutzungszeit (30 Jahre bzw. 20 Jahre) darf eine Beisetzung nur stattfinden, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhefrist wieder erworben ist. 16 Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschestätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren für die Friedhöfe Friedland und Bresewitz und für die Dauer von 20 Jahren für den Friedhof Ramelow (Ruhefrist) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urnenwahlgrabstätte beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschestätte.

4 4 24 Trauerfeiern Trauerfeiern können in den dafür bestimmten Räumen, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. 30 Grabnutzungsgebühren 1. Reihengrabstätten (nur Friedhof Friedland) 1.1 Die Grabnutzungsgebühr beträgt für 30 Jahre pro Grabstätte 307, Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet: Wasserverbrauch für die Dauer der Ruhezeit. 2. Wahlgrabstätten 2.1 Friedhof Friedland und Bresewitz: Die Grabnutzungsgebühr beträgt für 30 Jahre pro Grabstätte 435,00 Die Grabnutzungsgebühr beträgt für 20 Jahre pro Grabstätte 130, Friedhof Friedland und Bresewitz: Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt pro Jahr und Grabstätte 14,50 Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt pro Jahr und Grabstätte 6, Friedhof Friedland und Bresewitz: Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet: Wasserverbrauch für die Dauer des Nutzungsrechtes. 3. Urnenreihengrabstätten (nur Friedhof Friedland) 3.1 Die Grabnutzungsgebühr beträgt für 30 Jahre pro Grabstätte 153, Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet: Wasserverbrauch für die Dauer der Ruhezeit.

5 5 4. Urnenwahlgrabstätten 4.1 Friedhof Friedland und Bresewitz: Die Grabnutzungsgebühr beträgt für 30 Jahre pro Grabstätte 256,00 Die Grabnutzungsgebühr beträgt für 20 Jahre pro Grabstätte 75, Friedhof Friedland und Bresewitz: Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grabstätte 8,50 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grabstätte 3, Friedhof Friedland und Bresewitz: Die Grabnutzungsgebühr beinhaltet: Wasserverbrauch für die Dauer des Nutzungsrechtes. 5. Urnengemeinschaftsgrabstätten 5.1 Friedhof Friedland: Ein Bestattungsplatz einschließlich 30 Jahre Pflege 307,00 6. Friedhof Ramelow 31 Bestattungsgebühr Bewirtschaftungskosten des Friedhofes und die Gebühr für Gießwasser, pro Jahr und Grabstätte 7,00 Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Friedland, den... B l o c k Bürgermeister

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