Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wurde ihm gegenüber hinsichtlich der Erbringung von bestimmten Finanzdienstleistungen seitens der Nord-Ostsee Sparkasse die Umsatzsteueroption ausgeübt, handelt es sich bei den aufgeführten Preisen, sofern nicht anders angegeben, um Nettoentgelte, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden. DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Stand: 30. Juli 2015 Seite 1

2 A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) I Sparkonto Kennwortvereinbarung Kündigungsvormerkung Verlustmeldung Sparkassenbuchsperre 1 Auflösen von Sparkonten Errichtung/Änderung eines Vertrages zugunsten Dritter Errichtung eines Sperrkontos für ausländische Studenten Auf Kundenwunsch Zweitschrift Zinsbescheinigung Wertstellung Bareinzahlung Sparkonto Barauszahlung Sparkonto ½ Guthaben, max Einzahlungstag Auszahlungstag II Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 % mind. 1 Verkauf von US$-Reiseschecks für 2 Personen 1,75 % mind. 17,50 Euro Ankauf bzw. Rücknahme von Kunden Reiseschecks in Euro Reiseschecks in Fremdwährung von American Express Reiseschecks anderer Emittenten in Fremdwährung 2,00 Euro pro Stück 4,00 Euro pro Stück Sortenankauf/Sortenverkauf Entgelt (je Abrechnung) für Kunden bei Abwicklung über das Nospa-Girokonto 1,50 Euro für Nichtkunden bei erhöhtem Zählaufwand 1 III Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. IV Ratenkredite Stundung / Aussetzung / Ratenanpassung für Abrufdarlehen Verwahrung von Sicherheiten 2 1 In den Fällen der Nr. 17 Abs. 4 AGB Sparkasse unterbleibt eine Berechnung. Stand: 30. Juli 2015 Seite 2

3 A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) V Wertpapiere Depotleistungen Depotpreise Girosammelverwahrung 1,55 1 Streifbandverwahrung 2,10 1 Wertpapierrechnung 3,10 1 Mind. 1,55 Euro pro Posten und mind. 15,50 Euro pro Depot. 1 für Depots, die innerhalb eines Kalenderjahres eröffnet und geschlossen wurden. Abrechnung und Belastung erfolgt jährlich. Effektive Stücke Ein-/Auslieferung und Umtausch bzw. Bogenerneuerung Einlösung von Kupons in- und ausländischer Emittenten und fälliger Wertpapiere Depotübertrag 10 zzgl. Fremdkosten pro ISIN * 1 zzgl. Fremdkosten pro Stück zzgl. Fremdkosten Sonstiges Duplikatserstellung Zweitschriften/Nacherstellung von 6,00 Euro pro Vorgang 2 Depotunterlagen Umbuchung Lagerstätte 3 1 pro ISIN * Ausbuchung wertloser Papiere 1 pro ISIN * * Die ISIN (International Securities Identification Number) dient der weltweit eindeutigen Identifikation eines Wertpapiers. Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Provision Persönlich über Berater Telefon, PC Aktien, Zertifikate, Options- und Genussscheine, Investmentanteile (organisationsfremde) (vom Kurswert) 1,00 %, mind. 4 bis unter Euro: 0,50 %, mind. 1 ab Euro: 0,40 %, mind. 2 ab Euro: 0,30 %, mind. 4 Investmentanteile (organisationseigene) Bezugsrechte von Aktien (vom Kurswert) bis unter 100 Euro: bis unter 100 Euro: pauschal pauschal ab 100 Euro: ab 100 Euro: 1,00 %, mind. 1 1,00 %, mind. 1 Festverzinsliche Wertpapiere (vom Kurswert; mind. Nennwert) Börsengeschäfte an Auslandsbörsen 0,50 %, mind. 4 0,25 %, mind. 1 1,00 %, mind. 10 1,00 %, mind auf den Kurswert bei Aktien, Options- und Genussscheinen und Zerobonds - auf den Nennwert bei verzinslichen Wertpapieren (u. a. Wandel-, Options- und Fremdwährungsanleihen) - auf den Kurswert (Rücknahmepreis) bei Investmentfondsanteilen 2 Eine Preisberechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die Ersatzbeschaffung zu vertreten hat. 3 Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist. Stand: 30. Juli 2015 Seite 3

4 A V Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Wertpapiere (Fortsetzung) Provision Persönlich über Berater Telefon, PC Zeichnungsentgelt für nicht ausgeführte Orders Limite / Vormerkungsentgelt (pro Order) Erteilung Streichung, Nichtausführung einer Order 1 Änderung, Verlängerung Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren (z. B. Übertragungs- und Liefergebühren), Kosten (z. B. Abwicklungskosten), Entgelte (z. B. Transaktionsentgelte) oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten, Entgelte oder Steuern nach Aufgabe des Dritten/Drittlandes an. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers Einlösung von Zertifikaten und anderen Finanzinstrumenten Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch- / Übernahme- / Rückkaufangebot, Optionsscheinausübung: 1,00 %, mind. 18,00 Euro preisfrei Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Hinweis: Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. VI Safes / Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (pro Monat) 30,00 bis 6 1 VII Sonstiges 1 Zinsbescheinigung/Ertragsaufstellung 2 Ersatzsteuerbescheinigung Nachforschungen zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen 3 bei grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen Zweitschriften (Belege, Kontoauszüge) zzgl. Fremdkosten Saldenbestätigung (auf Kundenwunsch) Saldenabruf telefonisch (nur für Basis-Kreditkarte) 1 1 Unentgeltlich je nach Aufwand 30,00 12 zzgl. Fremdkosten 2,50 Euro 1 Eine Preisberechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die Ersatzbeschaffung zu vertreten hat. 2 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 3 Soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht. Stand: 30. Juli 2015 Seite 4

5 A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) VII Sonstiges 1 (Fortsetzung) Stundensatz für sonstige Dienstleistungen 2 Avalprovision Avalrahmen < Euro Avalrahmen > Euro zzgl. Preis für das Erstellen einer Avalurkunde Bargeldtausch / Kleingeldeinzahlungen (nicht Spar) Sparkassenkunden Nichtkunden DM Bargeldannahme Kunden (mit Girokonto bei der Nospa) Annahme und Abgabe von Hartgeldrollen Kunden Nichtkunden Geld-Bring-Service 3 Pauschalpreis (zum jew. Giro-Modell buchbar) Einmalige Lieferung 5 3,00 % p. a., mind. 5 je Aval 2,00 % p. a., mind. 5 je Aval 3 je Urkunde 1,00 %, mind., bei erhöhtem Zählaufwand mind. 1 3,50 % vom Euro-Gegenwert mind. 1,50 Euro max. 2 0,50 Euro pro Rolle 3,00 EUR pro Monat 5,00 EUR Edelmetalle An- und Verkauf Kunden (mit Girokonto bei der Nospa) 5,00 bis 45 je nach Umsatzhöhe 1 Eine Preisberechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die Ersatzbeschaffung zu vertreten hat. 2 In den Fällen der Nr. 17 Abs. 4 AGB Sparkasse unterbleibt eine Berechnung. 3 Regionale Einschränkungen Stand: 30. Juli 2015 Seite 5

6 I Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten) 1 Preismodelle für Privatkonten S KomfortGiro S MultiGiro S OnlineGiro Grundpreis (Preis pro Monat) 7,50 Euro 3,50 Euro 4,90 Euro Kontoführung (Preis pro Monat) SparkassenCard mit PIN/Chip/Geldkarte-Funktion (zweite Karte: Partnerkarte/Zusatzkarte oder HBCI-Karte) 2 Karten 2 Karten 2 Karten Auszugsdrucker Auszugsdrucker elektronisch Kontoauszug oder elektronisch oder elektronisch StarMoney (optional) (Preis pro Monat) 1,50 Euro 1,50 Euro 1,50 Euro Transaktionspreise (Preise pro Posten 1 ) Leistungsgruppe 1 (beleglose Positionen) Überweisungsgutschriften Überweisungsaufträge, SEPA-weit Lastschriften (Abbuchung) Online Einzug von Lastschriften Dauerauftrags-Ausführungen Buchung von bargeldlosen Zahlungen Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen Überweisungsaufträge SEPA-weit, Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen über KontoService- Terminal Leistungsgruppe 2 (selbst ausgefüllte Aufträge) Überweisungsauftrag, SEPA-weit Lastschrift-/Scheck-Einzug Überweisungsauftrag Telefon-Banking, SEPA-weit Leistungsgruppe 3 (selbst, aber nicht vollständig oder durch Sparkassenmitarbeiter ausgefüllte Aufträge, Kassenposten) Kassenein-/auszahlung *) Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen Scheckeinreichung/Lastschrift-Einzug 0,25 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro 0,25 Euro 0,30 Euro 0,50 Euro 1,00 Euro 0,50 Euro 1,00 Euro 0,50 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 1,50 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro *) 5 Kassenposten pro Monat frei Zu- Karten Kreditkarte classic/basis-kreditkarte p. M (MasterCard/Visa Card) Kreditkarte classic/basis-kreditkarte Partnerkarte/ satzkarte p. M. (MasterCard/Visa Card) Jede weitere classic/basis-kreditkarte Partnerkarte/Zusatzkarte p. M. (MasterCard/Visa Card) Kreditkarte Gold (optional) p. M. (MasterCard/Visa Card) Kreditkarte Gold Partnerkarten/Zusatzkarten p. M. (MasterCard/Visa Card) jeweils 2,00 Euro 1,50 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro 3,50 Euro 3,50 Euro 2,50 Euro 3,75 Euro 2,50 Euro 1 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Stand: 30. Juli 2015 Seite 6

7 Ersatzkarten 1 S KomfortGiro S MultiGiro S OnlineGiro SparkassenCard/Kundenkarte/HBCI 7,50 Euro 7,50 Euro 7,50 Euro Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) Kartensperre 1 SparkassenCard / Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) Notarielle Vorsorge-/Generalvollmacht S StartGiro Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres preisfrei inklusive aller Leistungen des S KomfortGiro. S StartGiro Plus Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wie S StartGiro zzgl. Guthabenverzinsung für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist S RegioGiro Grundpreis Alle weiteren Leistungen entsprechen dem S KomfortGiro 2 Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) Auszugsversand (Tages-, Wochen-, Monatsauszüge) zzgl. Porto Kontoauszüge (Nacherstellung am KAD) 2 Kontoauszüge (Nacherstellung über Internet Filiale) 2 Kontoauszüge (Nacherstellung über zentralen Versand) 2 9,00 Euro unentgeltlich 0,40 Euro 4,00 Euro Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 3. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 1 Eine Preisberechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die Ersatzbeschaffung zu vertreten hat. 2 Auf Verlangen des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Stand: 30. Juli 2015 Seite 7

8 II Geschäftskonten 1 Preise für das Geschäftskonto Grundpreis (Preis pro Monat) 5,90 Euro Kontoführung (Preis pro Monat) SparkassenCard Botenkarte 1 p.a. p.a. Kontoauszug Notarielle Vorsorge-/Generalvollmacht Auszugsdrucker oder elektronisch 3 Transaktionspreise (Preise pro Posten 1 ) Beleghafte Posten, Kassen- Posten und über S-direkt eingereichte Aufträge Beleglose Aufträge und Posten und Automatenposten Einzahlungen 2 1,50 Euro Recycler 0,50 Euro Auszahlungen 2 1,50 Euro 0,25 Euro Überweisung-/Daueraufträge 3, 1,50 Euro 0,25 Euro Lastschrift-/Scheckeinreichungen 3 Electronic Cash / autorisierte Zahlungen -- 0,10 Euro Sonstige Belastungen und Gutschriften -- 0,35 Euro Sonstige Entgelte für Privatkunden und Geschäftskunden Personalisieren von Zahlungsverkehrsvordrucken zzgl. Fremdkosten 4 III Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1 Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Nord-Ostsee Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Holm Flensburg 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HR A 4296 beim Amtsgericht Flensburg mit Sitz in Flensburg, Husum und Schleswig 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 2 5 Kassenposten pro Monat frei 3 Bei Sammeleinreichungen 3,00 Euro zzgl. Posten. 4 Die Berechnung des Entgeltes erfolgt über das Girokonto 5 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz um den Kontoauszug. Stand: 30. Juli 2015 Seite 8

9 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von Sonnabenden, dem 24. und 31. Dezember, gesetzlichen Feiertagen für Schleswig-Holstein Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) beleghafte Aufträge 30 Minuten vor Geschäftsschluss der jeweiligen Geschäftsstellen beleglose Aufträge* Uhr * Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Telefonbanking oder Datenfernübertragung (DFÜ) mit elektronischer Unterschrift 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 3. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichter des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein Herr Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg Kiel Näheres regelt die ebenfalls dort erhältliche Verfahrensordnung. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Stand: 30. Juli 2015 Seite 9

10 2 Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer III 1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag 4 Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer III 1.5. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ca) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 1 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel. 5 Weitere SEPA-Teilnehmerländer: Monaco und Schweiz; dort gelten ggf. andere Ausführungsfristen und Entgelte Stand: 30. Juli 2015 Seite 10

11 Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an ein anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung 1 vom Girokonto beleglose Überweisung 2 vom Girokonto s. Preismodelle für Privatkonten Überweisungsmodalitäten per Dauerauftrag vom Girokonto je Eilüberweisung vom Girokonto bzw. per Zahlschein 1 3 (zzgl. Preis für Überweisung vom Girokonto lt. Kontomodell, bzw. Überweisung per Zahlschein) - nicht vorgesehen - je Überweisung per Zahlschein 2 < 1.00: 1.00: 1 2 < 1.00: 1.00: 1 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I 1. Preismodelle für Privatkonten ). cb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: SHARE-Überweisung: OUR-Überweisung: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zahler trägt alle Entgelte 1 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel. 2 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 3 Bei der auszahlenden Stelle können ggf. weitere Entgelte anfallen. Stand: 30. Juli 2015 Seite 11

12 SHARE 0,15 %, mind. 17,50 Euro, max. 25 zzgl. Spesen je nach Ausführung: SWIFT-Eilig - innerhalb Europa 1 - außerhalb Europa 1 (SWIFT-Normal ) Ausführung per Orderscheck 1 Zahlungsbestätigung an den Begünstigten: per Telefax 1 per SWIFT-Bestätigung 2 Konventionelle Abwicklung OUR, zuzüglich zu SHARE < 25 TEUR = 2 < 50 TEUR = 4 > 50 TEUR = 6 (zzgl. evtl. Nachbelastung durch die Auslandsbank) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung 1,50 Euro eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden zzgl. Fremdkosten Daueraufträge: Einrichtung/Änderung/Aussetzung siehe Preismodelle für Privatkonten Einrichtung/Änderung/Aussetzung im Auslandszahlungsverkehr Eilüberweisung zur Barauszahlung 1 bei Überweisung per Zahlschein zzgl. Barauszahlung eingehender Eilüberweisungen zugunsten Nichtkunden innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe von sonstigen Zahlungsdienstleistern Hinweis: Sofern der Zahler die IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers oder den BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten nicht mitteilt, wird ein zusätzliches Entgelt für die bestmögliche Ausführung in Höhe von 7,50 Euro berechnet Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: siehe Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Ab einem Gegenwert von 5 wird für Überweisungseingänge folgendes Entgelt erhoben: 0,15 %, mind. 1, max. 12. Das Entgelt wird vom Überweisungsbetrag abgezogen. Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1 bei der auszahlenden Stelle können ggf. weitere Entgelte anfallen Stand: 30. Juli 2015 Seite 12

13 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: SHARE-Überweisung: OUR-Überweisung: BEN-Überweisung: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zahler trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte SHARE/BEN 0,15 %, mind. 17,50 Euro, max. 25 zzgl. Spesen je nach Ausführung: SWIFT-Eilig - innerhalb Europa 1 - außerhalb Europa 1 (SWIFT-Normal ) Ausführung per Orderscheck 1 Zahlungsbestätigung an den Begünstigten: per Telefax 1 per SWIFT-Bestätigung 2 Konventionelle Abwicklung OUR, zuzüglich zu SHARE < 25 TEUR = 2 < 50 TEUR = 4 > 50 TEUR = 6 (zzgl. evtl. Nachbelastung durch die Auslandsbank) 1 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 2 z. B. US-Dollar 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). Weitere SEPA-Teilnehmerländer: Monaco und Schweiz; dort gelten ggf. andere Ausführungsfristen und Entgelte Stand: 30. Juli 2015 Seite 13

14 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden zzgl. Fremdkosten Daueraufträge: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Einrichtung/Änderung/Aussetzung im Auslandszahlungsverkehr Für Geschäftskonten o Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen über KontoserviceTerminal und Online-Banking o Einrichtung, Änderung, Aussetzung von Daueraufträgen durch Mitarbeiter der Sparkasse je nach Aufwand 30,00 12 je nach Aufwand 30,00 12 siehe Preismodelle für Privatkonten 0,25 Euro 1,50 Euro Hinweis: Sofern der Zahler die IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers oder den BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten nicht mitteilt, wird ein zusätzliches Entgelt für die bestmögliche Ausführung in Höhe von 7,50 Euro berechnet Entgelte bei Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: SHARE-Überweisung: OUR-Überweisung: BEN-Überweisung: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zahler trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Hinweis: Ab einem Gegenwert von 5 wird für Überweisungseingänge folgendes Entgelt erhoben: 0,15 %, mind. 1, max. 12. Das Entgelt wird vom Überweisungsbetrag abgezogen. Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Stand: 30. Juli 2015 Seite 14

15 3 Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer III 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift bei Postversand s. Preismodelle für Privatkonten 1,50 EUR SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfristen Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift bei Postversand Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift s. Preismodelle für Privatkonten 1,50 EUR 0,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. c) Entgelte Lastschrifteinlösung s. Preismodelle für Privatkonten Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 1,50 EUR Lastschrift bei Postversand Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/ Änderung 5,00 EUR eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 EUR Mandats-Widerrufs 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 1 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Weitere SEPA-Teilnehmerländer: Monaco und Schweiz; dort gelten ggf. andere Ausführungsfristen und Entgelte Stand: 30. Juli 2015 Seite 15

16 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift bei Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs s. Preismodelle für Privatkonten 1,50 EUR 10,00 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift bei Postversand Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/ Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs s. Preismodelle für Privatkonten 1,50 EUR 5,00 EUR 10,00 EUR 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften (CORE-Verfahren): Bei Erst- und Einmallastschriften Folgelastschriften Euro-Express-Lastschrift (COR1-Verfahren) 6 Geschäftstage vorher, bis 12 Uhr 3 Geschäftstage vorher, bis 12 Uhr 2 Geschäftstage vorher, bis 12 Uhr SEPA-Firmen-Lastschrift Bei Erst- und Einmallastschriften Folgelastschriften 2 Geschäftstage vorher, bis 12 Uhr 2 Geschäftstage vorher, bis 12 Uhr 3.4 SEPA-Lastschriften Die Vorankündigungsfrist im SEPA-Lastschriftverfahren beträgt 2 Tage Stand: 30. Juli 2015 Seite 16

17 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren für Geschäftskonten 1 MasterCard Classic Karte/Visa Card Classic Hauptkarte (jährlich) Partnerkarten/Zusatzkarten (jährlich) MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold Hauptkarte (jährlich) Partnerkarten/Zusatzkarten (jährlich) MasterCard Business Classic/Visa Card Business Classic Hauptkarte (jährlich) Kartendoppel: MasterCard und VisaCard (jährlich) MasterCard Business Premium/Visa Card Business Premium Hauptkarte (jährlich) Kartendoppel: MasterCard und VisaCard (jährlich) Monatsgebühren 2 MasterCard/Visa Card Basis-Karte 2 je 1 6 je ,00 EUR Sonstige Dienstleistung Ersatzkarten 3 Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 4 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug Sperren einer MasterCard/Visa Card Einsatz der Karte im Ausland 5 Barauszahlung (siehe Ziffer II 4.4) Firmenlogo (einmalig pro Logo-Verarbeitung) 4.2 Debitkarte für Privatgirokonten (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) 1 Portokosten 1,00 % vom Umsatz 5 Debitkarte (jährlich) 6 Partnerkarte/Zusatzkarte SparkassenCard Sparkassen-Kundenkarte siehe Preismodelle für Privatkonten 6,50 Euro 2,50 Euro 1 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 2 Der angegebene Monatspreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Modells der Sparkasse sind. 3 Eine Preisberechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die Ersatzbeschaffung zu vertreten hat. 4 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 5 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II 6 dieses Verzeichnisses. 6 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind Stand: 30. Juli 2015 Seite 17

18 Täglicher Verfügungsrahmen 1 SparkassenCard je nach Einsatz 2 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 3 Geldautomaten Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Aufladen der Geldkarte Sparkassen-Kundenkarte Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Sonstige Dienstleistung Ersatzkarten 4 SparkassenCard/Kundenkarte Sperren einer SparkassenCard/Kundenkarte Einsatz der SparkassenCard im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen bei Zahlung in Fremdwährung Barauszahlung (siehe Ziffer II 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarteoder dem girogo-logo gekennzeichnet sind ,50 Euro 1,00 % vom Umsatz mind. 0,77 Euro max. 3,83 Euro 4.4 Barauszahlungen am Schalter am Geldautomaten Barauszahlungen an eigene Kunden mit SparkassenCard/Kundenkarte unentgeltlich unentgeltlich mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZDL) mit SparkassenCard bei organisationseigenen ZDL im girocard-system in Euro 5 entfällt unentgeltlich bei organisationsfremden ZDL im girocard-system in Euro entfällt entfällt 6 bei Verfügungen in anderen Kartensystemen in Euro oder anderer Währungen entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 3,50 Euro 7 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR zzgl. Entgelt Auslandseinsatz für die Währungsumrechnung außerhalb Euroland 1,00 % 1 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 2 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 3 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 4 Eine Preisberechnung erfolgt nur, wenn der Kunde die Ersatzbeschaffung zu vertreten hat. 5 Im Rahmen des Heimatsparkassenmodells übernimmt die Nord-Ostsee Sparkasse die entstehenden Kosten. 6 Der ZDL vereinbart mit Ihnen vor Auszahlung des Verfügungsbetrages ein direktes Kundenentgelt am Geldausgabeautomaten. 7 Ob und ggf. in welcher Höhe der ZDL von Ihnen zusätzlich noch ein direktes Kundenentgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Stand: 30. Juli 2015 Seite 18

19 am Schalter am Geldautomaten Barauszahlungen an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard/Visa Card 1 Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden mit fremder Debitkarte/GiroCard bei Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt 4,50 Euro bei Verfügungen in anderen Kartensystemen in Euro 2 mit fremder Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- Währung 3 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer III Bareinzahlung Bareinzahlung zugunsten Dritter auf ein Konto bei uns bis unter Euro: ab Euro: 1 auf ein Konto bei einem anderen KI 2 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Nachttresoreinzahlung 3,00 Euro 1 Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. Ggf. wird vor der Auszahlung zusätzlich ein Entgelt vereinbart. 2 Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Ggf. wird vor der Auszahlung zusätzlich ein Entgelt vereinbart. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Stand: 30. Juli 2015 Seite 19

20 5 Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges Bereitstellung von smstan monatlich je smstan 5.2 Kontowecker (alle Kontomodelle) Benachrichtigung per Benachrichtigung per SMS Benachrichtigung per push-nachricht kostenfrei 0,09 Euro 0,03 Euro ab der 51. Nachricht 5.3 Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/ EBICS Einrichtung: Kunden ID 3 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID eines Service- monatlich: 3,00 Euro Rechenzentrums z. B. DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto monatlich: 3,00 Euro Einrichtungen/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 1 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und monatlich: je Übertragungs-/Sicherungsverfahren Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto monatlich: und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto - tägliche Bereitstellung - wöchentliche Bereitstellung - monatliche Bereitstellung - Bereitstellung Dekade und/oder monatlich: monatlich: monatlich: monatlich: 88,00 Euro ,00 Euro b) pro bereit gestellter Datei pro bereit gestelltem Umsatz Weiterleitung von Kontoinformationen pro Kontonummer an ein monatlich: 3,00 Euro Service-Rechenzentrum z. B. DATEV pro bereit gestelltem Umsatz 1 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Stand: 30. Juli 2015 Seite 20

21 5.4 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: S MultiGiro S Komfort Giro S Online Giro Privatkonten (siehe auch Preismodelle für Privatkonten) Geschäftskonten Einzel- und Sammelüberweisung im SEPA-Überweisungsverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 1 oder in Drittstaaten 2 ) je Auftrag 0,25 Euro je Posten 3 0,25 Euro 0,20 Euro Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 1 oder in Drittstaaten 2 ) oder im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 1 oder in Drittstaaten ) je Auftrag 0,25 Euro je Posten 3 0,25 Euro 0,20 Euro Sammelgutschrift el-cash ,10 Euro Beauftragung mittels ELKO (EBICS): Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei je Posten 3 0,25 Euro 0,20 Euro SEPA-Überweisungen (innerhalb Deutschlands 0,20 Euro oder innerhalb der EWR-Staaten 1 oder in Drittstaaten ) 0,25 Euro Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 1 oder in Drittstaaten 2 ) oder im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EWR-Staaten 1 oder in Drittstaaten 2 ) 0,25 Euro 0,20 Euro 1 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 3 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Stand: 30. Juli 2015 Seite 21

22 Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette): je Datenträger je Datei 0,25 Euro 0,25 Euro 3,00 Euro je Posten 1 0,25 Euro 0,25 Euro 0,20 Euro Überweisungen 0,25 Euro 0,25 Euro 0,20 Euro Lastschrifteinzüge 0,25 Euro 0,25 Euro 0,20 Euro Datensatzlöschungen aus eingereichtem Datenträger: Eilüberweisungen (Euro-Express): mittels EBICS als DTE-Auftrag a) pro Datei b) pro Posten 1 mittels EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus a) pro Datei b) pro Posten 1 1 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Stand: 30. Juli 2015 Seite 22

23 6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage in der Filiale erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die jeweiligen Kurse können unter der Internet Adresse: bzw. in der Sparkasse abgefragt werden. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. IV Scheckverkehr 1 Allgemein siehe auch unter Ziffer I 1 Preismodelle für Privatkonten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank- Schecks Wertstellung Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten 1 Geschäftstag Scheckeinlösung 2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr Buchungstag Scheckzahlungen in das Ausland 1 (pro Scheck) per Scheck / unabhängig vom Gegenwert 0,15 % mind. 17,50 Euro Scheckzahlungen aus dem Ausland 1 (pro Scheck) Gutschrift Eingang vorbehalten bis unter 2 mit Gegenwert ab 2 pauschal 0,15 % 8,50 Euro mind. 1, max. 12 zzgl. Fremdkosten Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes in Euro/Fremdwährung 0,30 % mind. 8 zzgl. Fremdkosten 1 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Stand: 30. Juli 2015 Seite 23

24 C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage in der Filiale erhältlich. Stand: 30. Juli 2015 Seite 24

25 D Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 3. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichter des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein Herr Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg Kiel Näheres regelt die ebenfalls dort erhältliche Verfahrensordnung. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Stand: 30. Juli 2015 Seite 25

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