WILLKOMMEN IN WIEN! INHALT. Regionalbüro Wien

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1 Regionalbüro Wien WILLKOMMEN IN WIEN! Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich besser am Studienort Wien zurechtzufinden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das OeAD-Regionalbüro Wien. INHALT 1. OeAD VORWORT ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG MELDEPFLICHT EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL OeAD - UNTERKUNFT PRIVATE UNTERKUNFT KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG STUDIENINFORMATION ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS STUDIENJAHR 2009/2010 AN DER UNIVERSITÄT WIEN DEUTSCHKURSE COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT BIBLIOTHEKEN ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL KOSTENLOSE MUSEUMSKARTEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN... 30

2 1. OeAD Österreichische Austauschdienst - GmbH ZENTRALE BÜROS Geschäftsleitung Alser Straße 4/1/3/8, 1090 Wien Tel: /28101 Fax: / office@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr Zentrum für Internationale Kooperation und Mobilität (ICM) Alser Straße 4/1/14/1, 1090 Wien Tel: /28188 Fax: / icm@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr REGIONALE BÜROS OeAD-Regionalbüro Wien Alser Straße 4/1/1/2, 1090 Wien Tel: /28159 Fax: / wien@oead.at Öffnungszeiten: Oktober Juni: Juli - September: Montag, Mittwoch, Freitag: 9-12 Uhr, Dienstag, Donnerstag: und Uhr Montag bis Freitag 9-12 Uhr Ausnahmen nur nach telefonischer Voranmeldung! OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Alser Straße 4/1/1/3, 1090 Wien Tel: 4277/28148 oder 4277/28151 Fax: 4277/ housing4scholars@oead.at Homepage: Öffnungszeiten: September - Juni: Juli, August: Montag - Freitag: 9-12 Uhr, Dienstag, Donnerstag: Uhr Montag bis Freitag 9-12 Uhr Dienstag - Donnerstag 15:30-16 Uhr 1

3 2. VORWORT Sehr geehrte Stipendiatin, sehr geehrter Stipendiat! Wir freuen uns, Sie am Studienort Wien begrüßen zu dürfen. Wir ersuchen Sie, diese Broschüre genau zu lesen, denn sie enthält viele wertvolle Informationen. Wenn Sie sich an unsere Richtlinien und die vorgegebenen Termine halten, erleichtern Sie uns die Arbeit und sich selbst den Aufenthalt. Da die Anzahl der Stipendiat/innen jedes Jahr stärker steigt, während die Anzahl unserer Mitarbeiter/innen gleich bleibt, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir nicht genug Zeit für lange Diskussionen und wiederholte Erklärungen haben. Wir sind bemüht, allen Stipendiat/innen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen, aber im Hinblick auf eine Gleichbehandlung aller Stipendiat/innen können keine Ausnahmen gemacht werden. Wir wünschen Ihnen einen schönen und erfolgreichen Aufenthalt in Wien! Das Team des Regionalbüros Wien: Doris Zwettler Martina Rahberger Elisabeth Gion Andrea Kieser Michaela Münster Wien, im Sommer

4 3. ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM Sie erhalten ein All-inclusive-Stipendium. Aus diesem Stipendium müssen Sie alle anfallenden Kosten (Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Deutschkurse etc.) selbst bezahlen. Mieten (und Verwaltungskosten) für vom OeAD zur Verfügung gestellte Wohnungen werden monatlich vom Stipendium abgezogen. Bei einigen vom OeAD vermittelten Studentenheimen muss die Miete jedoch direkt an die Heimverwaltung bezahlt werden. In diesem Fall werden nur die Verwaltungskosten vom monatlichen Stipendium abgezogen. Auch die Prämien für eine vom OeAD abgeschlossene Kranken- und Unfallversicherung werden automatisch vom monatlichen Stipendium abgezogen. 4. ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG Die erste Stipendienrate wird nach Ihrer Ankunft in Wien vom OeAD-Regionalbüro Wien mittels Scheck an Sie ausbezahlt. (Sollten Sie nach dem 15. des ersten Stipendienmonats angereist sein, so erhalten Sie für dieses Monat nur die halbe Stipendienrate). Alle weiteren Stipendienraten werden auf Ihr Bankkonto überwiesen und langen dort zwischen dem 1. und 5. des jeweiligen Monats ein. Für kurzfristige Stipendienaufenthalte (bis zu 5 Monaten) kann das Stipendium auch per Scheck zwischen 5. und 15. des jeweiligen Monats ausbezahlt werden. Wir ersuchen jene StipendiatInnen, deren Stipendiendauer mindestens 6 Monate beträgt, ein Girooder Studentenkonto (kein Sparbuch!) bei einer österreichischen Bank zu eröffnen und dem OeAD- Regionalbüro Wien ihre Kontonummer mitzuteilen. (Formular in der GS Wien erhältlich). Änderungen Ihrer Bankverbindung bzw. Kontonummer sind dem Regionalbüro Wien rechtzeitig zu melden. Vergessen Sie bitte nicht auf die Schließung Ihres österreichischen Kontos am Ende Ihres Aufenthalts! Da die Anwesenheit am Studienort Voraussetzung für die Überweisung bzw. Aus- zahlung des Stipendiums ist, müssen Sie einmal im Monat persönlich in das OeAD-Regionalbüro Wien kommen. 3

5 Bitte beachten Sie die folgende Informationstabelle: Stipendienauszahlung: persönliche Meldung im OeAD-Regionalbüro Wien: per Scheck Scheckabholung zwischen 5. und 15. des Monats per Überweisung Vorsprache zwischen 10. und 25. des Monats: Stipendienrate des Folgemonats wird zu Monatsbeginn überwiesen Jede länger dauernde Abwesenheit vom Studienort Wien (zu Studienzwecken oder privat) ist vom/von der wissenschaftlichen BetreuerIn schriftlich zu genehmigen und dem Regionalbüro Wien im Vorhinein zu melden. Sollten Sie Ihre Abwesenheit vom Studienort nicht melden bzw. nicht einmal im Monat persönlich in das Regionalbüro Wien kommen, dann kann das nächste Stipendium nicht automatisch überwiesen werden. Unter Umständen kann es sogar zum Verlust der Stipendienrate kommen. Sollten Sie aus Termingründen nicht während der Öffnungszeiten in das Regionalbüro Wien kommen können, ist es möglich, telefonisch oder per einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren. An jedem Semesterende, bzw. alle 6 Monate, muss ein Bericht über den Studien- bzw. Arbeitsfortgang vorgelegt werden. Ohne Nachweis des Studienerfolges kann das Stipendium nicht weiter ausbezahlt werden. Alle Berichte müssen vom/von der wissenschaftlichen BetreuerIn unterschrieben werden; erworbene Zeugnisse sollten beigelegt sein. Die letzte Stipendienrate wird ab dem 16. des letzten Monats gegen Vorlage Ihres Stipendienberichtes (vom/von der wissenschaftlichen BetreuerIn unterschrieben) mittels Scheck an Sie ausbezahlt. (Sollten Sie vor dem 16. des letzten Monats abreisen, so erhalten Sie nur die halbe Stipendienrate gegen Vorlage des Stipendienberichtes). Stipendiat/innen des EZA-Nord-Süd-Dialog-Programms müssen zusätzlich auch ein Abstract ausfüllen (Vorlage unter Schließen Sie Ihr Forschungsvorhaben bzw. Ihr Studium früher als geplant ab, oder müssen Sie Ihren Aufenthalt in Wien aus persönlichen Gründen vorzeitig abbrechen, informieren Sie bitte das Regionalbüro Wien schriftlich und geben Sie die Gründe dafür an. Zu Unrecht bezogene Stipendienraten müssen zurückgezahlt werden. 4

6 5. MELDEPFLICHT Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich leben, die Pflicht, sich nach der Einreise in Österreich bzw. nach einem Wohnungswechsel innerhalb von drei Werktagen im Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter zu registrieren. Folgende Fristen gelten: Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach Unterkunftsaufgabe Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats Weitere Informationen unter: Öffnungszeiten und Adressen des Wiener Meldeservice Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis Uhr, Donnerstag von 8 bis Uhr Karfreitag, 24. Dezember und 31. Dezember von 8 bis Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen Adresse Telefon: (+43 1) , Wipplingerstraße 8 Erdgeschoss, Kundenservicecenter 2., Karmelitergasse 9 Erdgeschoss, Zimmer , Karl-Borromäus-Platz 3 Erdgeschoss, Service-Center Landstraße 5., Rechte Wienzeile 105 Erdgeschoss, Servicezentrum Wienzeile 5., Rechte Wienzeile 105 Erdgeschoss, Servicezentrum Wienzeile 7., Hermanngasse Stock, Zimmer , Hermanngasse Stock, Zimmer , Wipplingerstraße 8 Erdgeschoss, Kundenservicecenter 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5 Bürger/innenzentrum Alsergrund, Erdgeschoss, Zimmer E.11 und E , Laxenburger Straße ebenerdig, Zimmer 21A und , Enkplatz 2 linke Hofeinfahrt, Zimmer , Schönbrunner Straße Stock, Zimmer 208 und bis oder , , oder

7 , Dommayergasse Stiege, 3. Stock, Zimmer , Dommayergasse Stiege, 3. Stock, Zimmer , Gasgasse 8-10 Bezirksamt-Neu, Erdgeschoss 16., Richard-Wagner-Platz 19 Erdgeschoss, Informationszentrum Ottakring 17., Elterleinplatz Stock, Zimmer , Martinstraße 100 Erdgeschoss, Zimmer 2 19., Gatterburggasse 14 Hochparterre, rechts, Zimmer , Brigittaplatz Stock, Zimmer , Am Spitz 1 1. Stock, Top , Schrödingerplatz 1 Erdgeschoss, Service Zentrum Donaustadt 23., Perchtoldsdorfer Straße 2 Erdgeschoss, Service-Center Liesing bis bis , , oder , oder und bis Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepass, einen ausgefüllten Meldezettel und Ihre Geburtsurkunde. Sollten Sie mehrere Staatsbürgerschaften haben, müssen Sie alle Dokumente, aus denen folgende Identitätsdaten ersichtlich sein müssen, vorlegen: Familien- und Vornamen, frühere Familiennamen (Familienname vor der 1. Eheschließung), Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischer Grad. Den Meldezettel erhalten Sie, sofern Sie in einer OeAD-Wohnung untergebracht sind, in der OeAD Wohnraumverwaltungs GmbH, ansonsten unter: Der Meldezettel muss sowohl vom/von der UnterkunftsgeberIn als auch vom/von der Meldepflichtigen unterschrieben sein. Nach Vorlage des Reisepasses und des Meldezettels erhalten Sie vom Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR). Für die Abmeldung füllen Sie den Meldezettel im Kasten Abmeldung aus und legen diesen gemeinsam mit Ihrem Reisepass am Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter vor. Bei Änderungen legen Sie den Reisepass, den alten und den neuen Meldezettel am Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter vor. Bitte geben Sie diese Änderungen auch dem OeAD- Regionalbüro Wien bekannt! EU Bürger/innen und Bürger/innen des EWR sowie der Schweiz, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen sich zusätzlich innerhalb von 3 Monaten bei der Magistratsabteilung 35, Referat Grunderwerb & EWR durch eine Anmeldebescheinigung melden. Adresse: Dresdner Str. 93, Block C, 1200 Wien (Tel: , 50-ref@ma35.wien.gv.at). Details unter: html (zusätzliche Informationen auf der folgenden Seite) 6

8 Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte) ist während des Aufenthalts in Österreich zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung immer mitzuführen (empfohlen!), oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der Fremdenbehörde erster Instanz des Aufenthalts verwahrt wird (d.h. z.b. innerhalb der Stadt, in der Sie sich gerade aufhalten), oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu 218,-- geahndet werden. EWR Bürger/innen erfüllen die Passpflicht auch mit einem Personalausweis! 6. EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL Allgemeines Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich studieren oder forschen, benötigen zum Aufenthalt in Österreich ein gültiges Reisedokument sowie gegebenenfalls einen zusätzlichen Einreise- bzw. Aufenthaltstitel. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisedokument für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Stipendiat/innen aus Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz genießen Sichtvermerksfreiheit und benötigen zum Aufenthalt in Österreich nur ein gültiges Reisedokument (Personalausweis genügt - das Reisedokument ist während des Aufenthalts zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Österreich immer mitzuführen. Für den Fall eines Verlustes oder Diebstahls sollten Sie immer eine Kopie anfertigen und in Ihrer Unterkunft aufbewahren.), sowie eine für Österreich gültige Kranken- und Unfallversicherung. Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten müssen sich Stipendiat/innen dieser Staaten innerhalb von spätestens 4 Monaten nach der Einreise (zusätzlich zum Meldezettel: siehe auch unter Meldepflicht ) bei der Magistratsabteilung 35 anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung (Kosten derzeit: 15,--). Adresse: Magistratsabteilung 35, Dresdner Str. 93, Block C, 1200 Wien Referat Grunderwerb & EWR Tel: , Fax: ref@ma35.wien.gv.at Für diese Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: gültigen Personalausweis oder Reisepass Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung Bestätigung über das Stipendium ( Leistungsblatt ) Studierende: Zulassungsnachweis der Universität/Hochschule Hinweis: Falls Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Diese Anmeldebescheinigung muss nur ein einziges Mal beantragt und nicht verlängert werden. 7

9 Stipendiat/innen aus allen anderen (nicht-eu-) Staaten benötigen neben dem gültigen Reisedokument je nach Aufenthaltsdauer 1) bis maximal 6 Monate Aufenthalt in Österreich: ein Aufenthaltsvisum D (Dieses Visum ist in Ihrem Reisedokument angebracht und ist nicht verlängerbar!) Der Antrag kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Österreichischen Vertretungsbehörde gestellt werden. 2) über 6 Monate Aufenthalt in Österreich: eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätiger oder falls Sie eine Aufnahmevereinbarung mit Ihrer Gastinstitution abgeschlossen haben eine Aufenthaltsbewilligung Forscher. Die endgültige Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte mit Lichtbild) kostet in Wien zwischen 100 und 150, da zur eigentlichen Gebühr zusätzlich ausländische Personenstandsurkunden zu vergebühren sind. Je nach Art des Dokuments beträgt die Gebühr 13,20 Euro oder 6,60 Euro. In den übrigen österreichischen Bundesländern können diese Preise variieren. Die Aufenthaltsbewilligung ist in Wien bei der Magistratsabteilung 35 (MA 35) binnen 6 Monaten, jedenfalls aber binnen der Gültigkeit des Visums!!!, nach der Verständigung über die Erteilung der Bewilligung abzuholen. Die Aufenthaltsbewilligung wird für jeweils höchstens ein Jahr erteilt, im Regelfall für die Dauer des Stipendiums. Die erste Aufenthaltsbewilligung muss prinzipiell ebenfalls vor der Einreise nach Österreich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beantragt und abgewartet werden. Sollten Sie (zulässigerweise) sichtvermerksfrei nach Österreich eingereist sein und länger als 6 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie unverzüglich eine Aufenthaltsbewilligung bei der Magistratsabteilung 35 (MA 35), Erstantragsreferat (Adresse siehe Seite 11) beantragen. Hinweis: Ein Visum D (oder D+C) berechtigt nur zur Durchreise durch andere Schengen-Staaten, um nach Österreich zu gelangen. Eine Heimreise durch andere Schengen-Staaten ist in den Schengenbestimmungen nicht enthalten. Eventuell benötigen Sie für andere Staaten weitere Visa zur Durchreise. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Falls die Laufzeit Ihres Stipendiums über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung hinausläuft, ist vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung bei der zuständigen Behörde (= MA 35) um Verlängerung anzusuchen. (Hinweis: nur Aufenthaltsbewilligungen können in Österreich verlängert werden.) Anträge, die nach Ablauf der Gültigkeit eines Aufenthaltstitels eingebracht werden, gelten als Erstanträge, die bei der zuständigen Österreichischen Botschaft im Heimatland eingebracht werden müssen, d.h. man muss ins Heimatland zurückkehren um dort neuerlich einen Antrag für den Aufenthaltstitel stellen. Der frühest mögliche Zeitpunkt für eine Verlängerung ist jetzt auf 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels angesetzt. Die Verlängerung ist in jedem Fall kostenpflichtig (derzeit pauschal 100,--). Eine verspätete Einbringung, d.h. Antragstellung nach Ablauf der Gültigkeit, gilt nur dann als Verlängerungsantrag, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eingetreten ist, welches die rechtzeitige Einbringung des Verlängerungsantrages verhindert hat. An einem solchen Ereignis darf den/die AntragstellerIn kein Verschulden oder nur ein geringes Versehen treffen. Der Verlängerungsantrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Ein Visum (Visum A, B, C, D oder D+C) kann grundsätzlich nicht in Österreich verlängert werden! 8

10 Es ist ausnahmsweise möglich, ein Visum in Österreich zu verlängern, wenn eine medizinische Behandlung aus gesundheitlichen Gründen unbedingt notwendig ist und bereits begonnen hat. Bitte achten Sie immer auf die Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltstitels und Ihres Reisepasses. Falls Ihre Aufenthaltsbewilligung während der Stipendienlaufzeit abläuft, kann Ihnen das Regionalbüro Wien eine Bestätigung über den Bezug des Stipendiums und - wenn dies zutrifft - über die für Sie abgeschlossene Krankenversicherung sowie die Benützung einer OeAD-Unterkunft ausstellen. Falls Sie in einer Privatunterkunft wohnen, legen Sie bitte Ihren Mietvertrag vor. Antragsformulare für die Verlängerung des Aufenthaltstitels finden Sie unter: (Bitte achten Sie bei der Auswahl des Formulars auf den richtigen Titel der Aufenthaltsbewilligung!) Mit dem ausgefüllten Antragsformular, der OeAD-Bestätigung, der Kopie des Mietvertrags, sowie einem aktuellen Foto, dem Nachweis der Kranken- und Unfallversicherung, dem Reisepass (Original und Kopie) und der Meldebestätigung (Original und Kopie) gehen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltstitels zur zuständigen Außenstelle der Magistratsabteilung 35 (MA 35). Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich Uhr. Homepage: Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8 und Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 3, Erdgeschoss EG, Zi. E44 : : 41-ref@ma35.wien.gv.at Bezirke 3, 10 und 11 (auch Erstantragsreferat ) 1200 Wien, Dresdner Str. 93, Block C : : service@ma35.wien.gv.at Bezirke 14 und Wien, Staglgasse 5, Erdgeschoss EG, Zi. 27 : : 45-ref@ma35.wien.gv.at Bezirke 2, 20, 21 und Wien, Meiereistraße 7, Sektor E, 1. Stock, Zi. 105 : : 42-ref@ma35.wien.gv.at Bezirke 12, 13 und Wien, Hietzinger Kai 1, Stiege 1, 1. Stock, Zi. 66c : : 44-ref@ma35.wien.gv.at Bezirke 16, 17, 18 und Wien, Richard-Wagner-Pl. 19, 1. Stock, Zi. 123 : : 46-ref@ma35.wien.gv.at Visum und Erwerbstätigkeit: Stipendiat/innen die für einen kurzfristigen (unter 6 Monate) Studien- oder Forschungsaufenthalt nach Österreich kommen, bekommen ab April kein Visum D+C mehr erteilt, sondern ein Visum D. Das hat zur Folge, dass es nicht mehr, wie bisher, möglich ist in den ersten drei Monaten der Gültigkeit des Visums in andere Schengenländer zu reisen. Für Reisen in andere Schengen-Staaten muss daher ein Visum ( C ) bei der betreffenden Botschaft des Schengenlandes in Österreich beantragt werden. Ein Visum D erlaubt Ihnen durch andere Schengenstaaten zu reisen, wenn sie nach Österreich kommen, für den Heimweg, brauchen Sie allerdings ein Visum für die jeweiligen Transitländer. 9

11 Leitfaden Unter folgender Adresse finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Studierende und ForscherInnen für Österreich ebenso wie einen kurzen Überblick über das Hochschulwesen in Österreich: (Deutsch) (Englisch) (Deutsch) (Englisch) Nachweis der Aufenthaltsberechtigung Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte) ist während des Aufenthalts in Österreich zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung immer mitzuführen (empfohlen!) oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der Fremdenbehörde erster Instanz des Aufenthalts verwahrt wird (d.h. z.b. innerhalb der Stadt, in der Sie sich gerade aufhalten), oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu 218,-- geahndet werden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die rechtzeitige An- und Abmeldung beim Meldeservice (siehe Meldepflicht, S. 6), und heben Sie die Meldebestätigung gut auf! Visum/Aufenthaltstitel für Familienangehörige: Staatsangehörige aus EWR-Staaten: siehe Seite 9: Stipendiat/innen aus Staaten der EU/des EWR. Familienangehörige von EU/EWR-Staatsbürger/innen, die selbst keine EU/EWR-Staatsbürger/innen sind, müssen um eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers ansuchen. Staatsangehörige aus allen anderen Staaten: Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Österreichischen Vertretungsbehörde in Ihrem Heimatland, damit das richtige Visum (bei einem Aufenthalt für max. 6 Monate) oder der richtige Aufenthaltstitel ( Aufenthaltsbewilligung Familienangehöriger bei einem Aufenthalt über 6 Monate) erteilt werden kann. Staatsbürger/innen, die ohne Visum nach Österreich einreisen dürfen, können den Antrag auf Aufenthaltsbewilligung in Österreich stellen. Auf Wunsch kann vom OeAD eine Bestätigung über den Bezug eines Stipendiums ausgestellt werden, die die Erteilung des Visums/Aufenthaltstitels erleichtern, jedoch nicht garantieren kann. Für Fami-lienangehörige müssen Sie selbst die zusätzlichen Kosten für Krankenversicherung, die notwendige größere Unterkunft sowie für den Unterhalt tragen und nachweisen (= mindestens 1.158,08/Monat für Ehepaare; 80,59/Monat für jedes Kind [Stand: 2009]; für eine Einzelperson liegt der Betrag übrigens bei mindestens 772,40). Der Stipendienbetrag ist dafür nicht ausreichend! Bei Problemen mit dem Visum / der Aufenthaltsbewilligung wenden Sie sich bitte an das OeAD- Regionalbüro Wien. 10

12 7. OeAD - UNTERKUNFT Allgemeine Informationen: OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Alser Straße 4/1/1/3, 1090 Wien Tel: 4277/28148 oder 4277/28151 Fax: 4277/ housing4scholars@oead.at Homepage: Öffnungszeiten: September - Juni: Juli, August: Montag - Freitag: 9-12 Uhr, Dienstag, Donnerstag: Uhr Montag bis Freitag 9-12 Uhr Dienstag - Donnerstag 15:30-16 Uhr Bei Buchung von bis zu einem Semester (= bis zu vier bzw. fünf Monaten) kann diese Unterkunft nicht vorzeitig gekündigt werden! Eine Kündigung des Vertrages ist erst ab zwei oder mehr gebuchten Semestern nur zum Semesterende möglich und ist der OeAD WohnraumverwaltungsGmbH spätestens bis Ende April (der Vertrag läuft dann mit 30. Juni aus) oder bis Ende Dezember (der Vertrag läuft dann mit 28. Februar aus) mitzuteilen! Sollten Sie Gäste (Verwandte oder Freunde) erwarten und in OeAD-Wohnungen einquartieren wollen, informieren Sie bitte sofort die OeAD-Wohnraum-verwaltungsGmbH. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Beherbergung von Gästen nicht in allen Studentenheimen erlaubt ist hierfür fragen Sie bitte bei der jeweiligen Studentenheimverwaltung nach. Sollten Sie Gäste ohne Genehmigung der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH bei sich beherbergen, kann die OeAD- Wohnraum-verwaltungs GmbH Ihren Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen (siehe Bestimmungen im Mietvertrag). Die Miete für die meisten OeAD-Unterkünfte wird vom Stipendium abgezogen und vom Regionalbüro Wien an die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH überwiesen. Für manche Studentenheimplätze, die der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH zur Verfügung gestellt wurden, müssen Sie die Miete direkt an das Studentenheim bezahlen. Außerdem werden für jede vom OeAD vermittelte Unterkunft Verwaltungskosten von 15,-- pro Monat automatisch vom Stipendienbetrag abgezogen. Bei einer Exklusivbuchung (Buchung eines gesamten Doppelzimmers) erhöhen sich auch die Verwaltungskosten auf 30,-- pro Monat. In manchen Heimen müssen zusätzliche Gebühren (z.b. Reinigungspauschale ca. 40) eingezahlt werden. Bei einmonatigen Stipendienaufenthalten wird die Reinigungspauschale - falls erforderlich - direkt vom Stipendium abgezogen. 11

13 Kaution für OeAD-Wohnungen und Studentenheime Bei Einzug in eine Wohnung der OeAD WohnraumverwaltungsGmbH müssen Sie eine Kaution (derzeit 250,-- für Aufenthalte ab 2 Monaten) als Sicherheit hinterlegen. Diese zahlen Sie bitte mit einem Erlagschein auf das Konto der OeAD-Wohnraumverwaltungs- GmbH ein. Bei Auszug aus der OeAD- Wohnung wird die Kaution von der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH refundiert (mittels Scheck oder Einzahlung auf Ihr Bankkonto). Bitte informieren Sie dazu persönlich und rechtzeitig die zuständige Heimleitung bzw. Reinigungskraft über Ihr genaues Abreisedatum. Um die Kaution zurückzubekommen, legen Sie der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH folgende Unterlagen vor: Bestätigung der Abmeldung im Magistratischen Bezirksamt Zahlungsbestätigung über die bezahlte Kaution Bestätigung der zuständigen Reinigungskraft ( Inventarliste ) bzw. des Heimleiters über die ordentliche Übergabe des Zimmers Zimmerschlüssel (sofern dieser nicht im Studentenheim zurück gegeben werden muss) Sollte die Zimmerkontrolle erst NACH Ihrer Abreise erfolgen, kann die Kaution NUR mittels Überweisung auf Ihr Bankkonto zurückbezahlt werden. Auch in manchen Studentenheimen müssen Sie direkt vorort eine Kaution bezahlen, die Sie bei Auszug von der Heimverwaltung zurückerhalten. Bitte reisen Sie nur an Wochentagen an und ab, da das Büro der OeAD Wohnraumverwaltungs GmbH wie alle OeAD-Büros samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen ist! 8. PRIVATE UNTERKUNFT Bitte legen Sie Ihre Meldebestätigung dem Regionalbüro Wien vor, und geben Sie jede Adressänderung dem Regionalbüro Wien bekannt! 12

14 9. KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG Sie sind verpflichtet, für eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während Ihres Studienaufenthaltes in Österreich zu sorgen. Nachstehend finden Sie mögliche Versicherungsmodelle. In jedem Fall haben Sie die von Ihnen gewählte Versicherung dem OeAD-Regionalbüro Wien nachzuweisen: SELBSTVERSICHERUNG aus dem Heimatland (Europäische Krankenversicherungskarte, Ersatzbescheinigung, Auslandsbetreuungsschein/Formular A3) Für folgende Staaten gibt es Versicherungsabkommen mit Österreich: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Nordirland Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern (griechischer Teil) Details erhalten Sie in der Wiener Gebietskrankenkasse (siehe Adressen Seite 18). Europäische Krankenversicherungskarte und Ersatzbescheinigung: BürgerInnen der oben genannten Staaten (ausgenommen kursiv geschriebene Staaten) finden entweder auf der Rückseite ihrer e-card die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder können um diese bei der Versicherunggsellschaft im Heimatland ansuchen. Bitte legen Sie Ihre Karte/Ihre Ersatzbescheinigung beim behandelnden Arzt/Spital in Österreich vor. Es wird eine Kopie Ihres Versicherungsdokuments erstellt. Das Original (Karte/Formular) niemals abgeben! Füllen Sie dazu auch die Patientenerklärung aus. Diese finden Sie inkl. Ausfüllhilfe in mehreren Sprachen wenn Sie auf im Suchfeld Betreuungsfall aus EU/EWR/CH eingeben. Auslandsbetreuungsschein/Formular A3: BürgerInnen der kursiv geschriebenen Staaten (s. oben) müssen Auslandsbetreuungsscheine (Formulare A3) aus Ihrem Heimatland mitbringen. Bevor Sie einen Arzt/eine Ärztin in Österreich aufsuchen, tauschen Sie das Formular Ihrer Versicherungsgesellschaft in der Zentrale der Wiener Gebietskrankenkasse in einen österreichischen Betreuungsschein um. Dies können Sie auch schriftlich erledigen. Schicken/faxen Sie dazu Ihr Formular gemeinsam mit einem Zusatzbrief an die Versicherung und geben Sie an, an welche Wiener Adresse der Schein geschickt werden soll. Weitere Informationen erfragen Sie bei der Gruppe EVS. Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse, Gruppe EVS (EU- und Vertragsstaatenservice), Wienerbergstraße 15-19, Zi. 56, 1103 Wien, Tel: , Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch, Freitag: Uhr, Donnerstag: Uhr. Erreichbar ab U-Bahn-Station (U 1) Reumannplatz mit dem Bus 7A, weiters: Bus 15A und 63A, Station: Gesundheitszentrum Süd. Versicherungen diverser Versicherungsgesellschaften aus dem Heimatland Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, welche Schritte im Krankheitsfall zu unternehmen sind und welche Kosten rückerstattet werden. 13

15 STUDENTENVERSICHERUNG durch die WIENER GEBIETSKRANKENKASSE Jene Stipendiat/innen, die als ordentliche Studierende an einer Wiener Universität oder Kunst- Universität inskribiert sind, sowie BesucherInnen der Vorstudienlehrgänge können bei der Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße 15-19, Erdgeschoß blauer Bereich, 1100 Wien Tel: , Fax: Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch, Freitag: Uhr, Donnerstag: Uhr. Erreichbar ab U-Bahn-Station (U 1) Reumannplatz mit dem Bus 7A, weiters: Bus 15A und 63A, Station: Gesundheitszentrum Süd. eine Krankenversicherung abschließen. Die Versicherung ist vorzugsweise in der Zentrale anzumelden. Die Erstanmeldung kann jedoch auch per Post, per Fax oder in der zuständigen Zweigstelle erfolgen (Adressen siehe Seite 18). Dazu sind folgende Unterlagen nötig: Anmeldeformular (erhältlich in der WGKK, bzw. von der Homepage: g_fuer_studierende_antrag.pdf) Studienbestätigung (außerordentliche Studierende mit Vorstudienlehrgang: zusätzlich Kursbesuchsbestätigung vom Vorstudienlehrgang und Zulassungsbescheid der Universität) Studienblatt Meldebestätigung Stipendienzuerkennung des OeAD Der Versicherungsschutz beginnt einen Tag nach der Antragstellung. Hinweis: Behandlungskosten für Krankheiten, welche vor Beginn der Versicherung aufgetreten sind, werden nicht abgedeckt. Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung als eingetreten, d.h. erfolgt die Anmeldung zur Selbstversicherung erst nach diesem Termin, werden die Kosten für die Mutter-Kind-Untersuchungen und die Entbindung nicht von der Krankenkasse übernommen. Bitte bezahlen Sie den monatlichen Beitrag von derzeit 23,84 rechtzeitig und regelmäßig, da sonst der Versicherungsschutz erlischt, und Sie für alle Arzt- und Spitalskosten selbst aufkommen müssen. Ein neuer Antrag auf Selbstversicherung kann erst wieder nach Ablauf von sechs Monaten gestellt werden. Für diese Zeit müsste der OeAD für Sie eine private Versicherung auf Ihre Kosten abschließen! Sobald Sie eine Studentenversicherung abgeschlossen haben, zeigen Sie Ihr Anmeldeformular unaufgefordert einer Mitarbeiterin des Regionalbüros Wien. EhepartnerInnen und Kinder können mitversichert werden. Bitte geben Sie die mitzuversichernden Personen bekannt. Für EhepartnerInnen: (Internationale) Heiratsurkunde ( für Kinder: (Int.) Geburtsurkunde ( In beiden Fällen sind die Dokumente in deutsch- oder englischsprachiger Ausgabe sowie die Meldebestätigung der Familienmitglieder vorzulegen. 14

16 Präsentieren Sie bitte jeden Monat die aktuellen Zahlungsbestätigungen dem OeAD-Regionalbüro Wien! Sollten Sie ein Land besuchen, das nicht EU/EWR Mitglied ist, mit dem Österreich jedoch ein Versicherungsabkommen hat, brauchen Sie einen Urlaubskrankenschein! Diesen erhalten Sie in der Zentrale der Wiener Gebietskrankenkasse. Für alle Länder, die keinen Vertrag mit der Wiener Gebietskrankenkasse abgeschlossen haben, ist eine Reiseversicherung abzuschließen. Die e-card Die e-card ist eine Chip-Karte, auf deren Vorderseite Ihr Name, Ihr Titel, Ihre Sozialversicherungsnummer und die Kartenfolgenummer aufgedruckt sind. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die in allen EU-Mitgliedsstaaten, EWR- Staaten und der Schweiz gilt. (Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer der EKVK!) Auch wenn auf der EKVK keine persönlichen Daten vermerkt sind, ist trotzdem ein Versicherungsschutz in allen EU/EWR Staaten gegeben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Zweigstelle der Wiener Gebietskrankenkasse vor Ihrer Auslandsreise, um sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen zu lassen. Die e-card wird Ihnen automatisch und kostenlos per Post zugesandt. Sie ist in Österreich grundsätzlich unbegrenzt gültig. Pro Kalenderjahr müssen derzeit 10,-- Service-Entgelt entrichtet werden. Die Karte muss bei jedem/jeder Vertragsarzt/-ärztin, den/die Sie für das jeweilige Quartal ausgewählt haben, vorgelegt werden. Sollte Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin Sie an eine/n SpezialistenIn verweisen, wird ein Überweisungsschein ausgestellt, den Sie diesem/dieser gemeinsam mit Ihrer e-card vorlegen müssen. Die Verwendung der e-card in Spitälern ist erst teilweise möglich. Sollten Sie Familienmitglieder mitversichert haben, erhält jede/r eine eigene e-card, für die auch das jährliche Service-Entgelt zu bezahlen ist (Ausnahme: Kinder). Weitere Informationen finden Sie unter: Bei Verlust oder Diebstahl: Bitte melden Sie diesen so rasch wie möglich bei der Wr. Gebietskrankenkasse oder bei der e-card Serviceline (Tel: österreichweit zum Ortstarif). Auskünfte über den Leistungsumfang der Versicherung geben die Zweigstellen der Wiener Gebietskrankenkasse (siehe Seite 18). Sie können somit kostenlos alle öffentlichen ÄrztInnen konsultieren, welche einen Vertag mit der Gebietskrankenkasse haben; Adressen stehen im amtlichen Telefonbuch oder unter unter Ärzte. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte die Sprechstundenhilfe hinsichtlich der Zugehörigkeit zur Wiener Gebietskrankenkasse. Bis 31. Dezember jeden Jahres ist eine gültige Studienbestätigung an die Wiener Gebietskrankenkasse zu schicken. Am Ende des Studienaufenthaltes muss die Versicherung vor Ablauf Ihres letzten Monats in Österreich gekündigt werden. Die Abmeldung hat entweder persönlich oder schriftlich zu erfolgen. Teilen Sie dazu bitte Ihre Versicherungsnummer sowie die Beitragskontonummer mit, und legen Sie eine Kopie der Meldebestätigung vom Meldeservice des Magistratischen Bezirksamtes über die erfolgte Abmeldung bei. 15

17 Bewahren Sie das An- bzw. das Abmeldeformular der Versicherung gut auf. Bei einer neuerlichen Anmeldung muss die vorhergegangene Abmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse nachgewiesen werden können. Genauere Informationen: Zweigstellen der Wiener Gebietskrankenkasse 1., 6., 7., 8., 15., Bezirk Mariahilfer Straße 85-87, 1060 Wien : kc06@wgkk.at (ab 4. August 2008) 2., 4., 5., 20. Bezirk Lassallestraße 9b, 1020 Wien : kc02@wgkk.at 3., 11. Bezirk Guglgasse 8/Gasometer B, 1110 Wien : kc11@wgkk.at 9., 18., 19., Bezirk Heiligenstädter Str. 31, 1190 Wien : kc19@wgkk.at 10. Bezirk (Ost) oder Laaer-Berg-Straße 37, Stiege (Feuchterslebengasse 67), 1100 Wien : bst102@wgkk.at 10. Bezirk (West) Leebgasse 4, 1100 Wien : bst101@wgkk.at 12. Bezirk Tanbruckgasse 3, 1120 Wien : bst12@wgkk.at 13. Bezirk (und Teile d. 14. Bezirks) Trauttmansdorffgasse 22-24, 1130 Wien : bst13@wgkk.at 14. Bezirk Deutschordenstraße 33-35, 1140 Wien :bst14@wgkk.at 16. Bezirk Wattgasse 9-11/Stiege 2, 1160 Wien : bst16@wgkk.at 17. Bezirk Comeniusgasse 2, 1170 Wien : bst17@wgkk.at 21. Bezirk Franz-Jonas-Platz 11, 1210 Wien : kc21@wgkk.at 22. Bezirk (Nord/Ost) oder Schrödingerplatz 1, 1220 Wien : bst221@wgkk.at 22. Bezirk (Süd/West) Erzherzog Karl Straße 250, 1220 Wien : kc222@wgkk.at 23. Bezirk Dr.-Neumann-Gasse 9, 1230 Wien : bst23@wgkk.at Zentrale (sämtliche Außenstellen) Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien :office@wgkk.at Telefonnummer der Zentrale: Telefonnummer der Außenstellen: Faxnummer: Selbsversicherung: selbstversicherung.mvb@wgkk.at Postanschrift Selbstversicherung: MVB-SV, Postfach 6000, 1100 Wien Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 7:30-14 Uhr Donnerstag 7:30-16 Uhr 16

18 UNIQA Versicherung durch den OeAD Stipendiat/innen, die keine gültige Kranken- und Unfallversicherung besitzen, werden vom OeAD- Regionalbüro Wien bei der UNIQA Personenversicherungs AG kranken- und unfallversichert. Die monatliche Versicherungsprämie in der Höhe von derzeit 50,58 wird vom Stipendium abgezogen und vom OeAD direkt an die UNIQA Versicherung bezahlt. Bitte beachten Sie, dass Schwangerschaften, welche bereits zum Zeitpunkt der Versicherungsanmeldung bestehen, im Versicherungsschutz nicht enthalten sind. Die UNIQA Versicherung gilt in Österreich und in der Europäischen Union (jedoch nicht im Heimatland); für alle anderen Länder ist eine Reiseversicherung abzu-schließen. Genaue Informationen entnehmen Sie dem Informationsblatt, das Ihnen die Mitarbeiterin des OeAD-Regionalbüros Wien bei Versicherungsabschluss übergibt. Im Notfall Ärztenotdienst (19-7 Uhr) Tel: 141 Rettung Tel: 144 Ärzte Apotheken Apothekenbereitschaftsdienst Tel: 1550 (Gibt die Adressen jener Apotheken bekannt, die an diesem Tag Nachtdienst haben.) 10. STUDIENINFORMATION Uni-Wegweiser: Studium an der Universität Wien und Leben in Wien: 17

19 11. ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS In den meisten Universitäten ist eine Online-Vorerfassung Ihrer Daten notwendig. Es stehen Ihnen dazu auch die Computer an der Universität zur Verfügung. Details zur Inskription finden Sie auf der Homepage Ihrer Universität (Homepages siehe Punkt 19 Wichtige Adressen und Telefonnummern). Online-Vorerfassung: Universität Wien: Technische Universität Wien: Medizinische Universität: Wirtschaftsuniversität Wien: Eine Online-Vorerfassung ist unbedingt notwendig! Universität für Bodenkultur: Veterinärmedizinische Universität: Universität der bildenden Künste: Universität für Musik und darstellende Kunst: Nach der Vorerfassung müssen Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung Ihrer Wiener Universität folgende Unterlagen vorlegen (kann an den einzelnen Universitäten variieren): 1. gültiges Reisedokument 2. Formular Ansuchen um Zulassung zum Studium (bzw. falls schon vorhanden: Zulassungsbescheid Ihrer Wiener Universität) 3. Nachweis der Hochschulreife (Reifezeugnis) 4. Zeugnisse über bereits absolvierte Lehrveranstaltungen oder Studien (falls erforderlich: beglaubigt) 5. ausgefüllter Evidenzbogen und Statistikformular (erhältlich in der Studienabteilung) 6. Ausweis für Studierende (erhältlich in der Studienabteilung) mit Passfoto 7. Stipendienzuerkennung des OeAD ( Leistungsblatt ) 8. der Studienbeitrag entfällt für Stipendiat/innen des OeAD. Beantragen Sie bitte den Erlass des Studienbeitrags (Formular in der Studienabteilung erhältlich). Nur der ÖH-Beitrag von derzeit 16,86 muss bezahlt werden (ÖH siehe Seite 21 und 33). 9. Sozialversicherungsnummer (bitte geben Sie diese nach Erhalt durch die 18

20 Wiener Gebietskrankenkasse der Studienabteilung bekannt) 10. falls erforderlich: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse oder Nachweis der besonderen Eignung (z.b.: Lateinnachweis für das Medizinstudium) 11. falls erforderlich: Lebenslauf ( Curriculum vitae ) bzw. Motivationsschreiben oder Bestätigungen Dokumente müssen Sie grundsätzlich im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Nicht deutsch- oder englischsprachige Urkunden müssen mit autorisierter deutschsprachiger Übersetzung abgegeben werden. Bitte informieren Sie das Regionalbüro Wien sofort, sobald Sie inskribiert haben und legen Sie Ihre Inskriptionsbestätigung vor! Ab dem zweiten Semester inskribieren Sie nur noch mittels Einzahlung des ÖH-Beitrages mit dem dafür vorgesehenen Zahlschein Ihrer Universität. Die meisten Universitäten bieten das Vorlesungsverzeichnis on-line auf ihren Homepages an (siehe Seite 33). Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung. Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) ( ist die öffentlich-rechtliche Vertretung aller StudentInnen und HochschülerInnen in Österreich. Jede/r in- und ausländische StudentIn muss bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den ÖH-Beitrag bezahlen. Dadurch wird jede/r Studierende Mitglied der ÖH. An diese Organisation können Sie sich mit Studienproblemen jeder Art wenden (z.b. Ausländerreferat) (Adressen s. Seite 33). 19

21 12. STUDIENJAHR 2009/2010 AN DER UNIVERSITÄT WIEN Die Einteilung ist an allen anderen Wiener Universitäten ähnlich. Informationen erhalten Sie an Ihrer Universität bzw. im Vorlesungsverzeichnis. Wintersemester 2009/2010 Beginn des Studienjahres 1. Oktober 2009 Semesterbeginn 1. Oktober 2009 Vorlesungsbeginn 5. Oktober 2009 Allgemeine Zulassungsfrist 1. Juli Oktober 2009 Nachfrist 16. Oktober November 2009 Vorlesungsfrei 2. November 2009 Weihnachtsferien 21. Dezember Jänner 2010 Semesterende 31. Jänner 2010 Semesterferien Februar 2010 Sommersemester 2010 Semester- und Vorlesungsbeginn 1. März 2010 Allgemeine Zulassungsfrist 11. Jänner März 2010 Nachfrist 16. März April 2010 Rektorstag/vorlesungsfrei 12. März 2010 Osterferien 29. März April 2010 Pfingstferien Mai 2010 Semesterende 30. Juni 2010 Hauptferien 1. Juli September 2010 Ende des Studienjahres 30. September 2010 Bitte beachten Sie, dass Fachhochschulen abweichende Semesterpläne haben, die außerdem je nach Studiengang variieren können. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fachhochschule (Adressen und Kontaktdaten siehe Seite 34) 20

22 13. DEUTSCHKURSE StipendiatInnen des OeAD können Deutschkurse auf eigene Kosten besuchen. Innovationszentrum Universität Wien GmbH (Sprachenzentrum) Campus der Universität Wien, Alser Str. 4, Hof 1.16, 1090 Wien, Tel: Homepage und online-anmeldung: - Trimesterkurse: 12.Oktober Dezember 2009, 18. Jänner März 2010, 12. April Juni 2010 Preis: 6 Lektionen pro Woche 270,-, 10 Lektionen pro Woche 405,- Einschreibgebühr/Jahr 25,- 20%iger Preisnachlass für Trimesterkurse sowie Februar- und Sommer-Intensivkurse für OeAD-Stipendiaten; gilt nicht für Semesterkurse IKI (Internationales Kulturinstitut): Homepage: Opernring 7, 1010 Wien, Tel: Cultura Wien, Sprach- und Kulturinstitut: Homepage: Bauermarkt 18, 1010 Wien, Tel: kleine Auswahl Kursprogramm: Intensivkurs September: 31. August - 26.Sept Montag - Freitag Uhr (20 Lektionen/Woche) alle Kursstufen (Totalanfänger bis sehr Fortgeschrittene) Preis: (inkl. Lehrmaterial und Freizeitprogramm) Kursermäßigung für OEAD-Stipendiaten: 10% Intensivkurs Oktober: 28. Sept Oktober 2009 Montag - Freitag 9-12:15 Uhr (20 Lektionen/Woche) Kursstufen: alle (Totalanfänger bis sehr Fortgeschrittene) Preis: (inkl. Lehrmaterial und Freizeitprogramm) Kursermäßigung für OeAD-Stipendiaten: 10% Abendkurs: zb. 28. Sept Nov Montag und Mittwoch 18-20:30 Uhr (6 Lektionen/Woche) Preis: (inkl. Lehrmaterial und Freizeitprogramm) Kursermäßigung für OeAD-Stipendiaten: 10% Vorbereitungskurs ÖSD-Prüfung (B2, C1): zb. 27. Okt Nov. 09 Montag - Freitag Uhr (20 Lektionen/Woche) Kursstufen: B2, C1 Preis: (inkl. Lehrmaterial und Freizeitprogramm, exkl. Prüfungsgebühr) Kursermäßigung für OeAD-Stipendiaten: 10% Alpha Sprachinstitut Austria: Homepage: Schwarzenbergplatz 16/Canovagasse 5, 1010 Wien, Tel: Preis: 510 für 1 Monat Intensivkurs (ab Oktober 2009) Für Stipendaten des OeAD Rabatt von 20,- d.h. Preis pro Monat 490,- Österreichische Orientgesellschaft Hammer-Purgstall Homepage: Dominikanerbastei 6/6, 1010 Wien, Tel:

23 Diplomatische Akademie: Homepage: Sommerkurs: Favoritenstr. 15a, 1040 Wien, Tel: bei Redaktionsschluss lagen die Informationen zum Sommerkurs 2010 noch nicht vor, bitte kontaktieren Sie die Diplomatische Akademie Ossiri s Lernakademie: Homepage: Zentrale: Brunnengasse 12, 1160 Wien, Tel: Filiale: Keplerplatz 1/13, 1100 Wien, Tel: Preis: reduzierter Preis für OEAD-Stipendiaten (-10%): 220,-- für 4 Wochen (15 UE/Woche) 14. COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Universitätsinstitut bzw. in Ihrem Studentenheim nach der Möglichkeit, einen Computerzugang zu erhalten. Universität Wien: NIG, Universitätsstraße 7, Stiege 2, 1. Stock, 1010 Wien, Tel: , homepage: Alle inskribierten Student/innen erhalten nach der Inskription einen PIN-Code. Melden Sie sich mit diesem unter für einen Internetzugang an. Gastforscher/innen melden sich mit der OeAD-Legitimationskarte, ihrem Reisepass und einer Bestätigung vom Universitätsinstitut im Zentralen Informatikdienst im NIG. Weitere PC-Räume: Uni Wien Campus, Spitalgasse 2, Hof 7, 1. Stock, 1090 Wien Unigebäude Schenkenstraße 8-10, 1 st basement floor (bei Fachbibliothek), 1010 Wien Medizinische Universität Wien: Nach der Inskription erhalten Student/innen einen account, der einen Computerzugang ermöglicht. Genauere Informationen finden Sie unter Studium & Lehre SIC! Students Info Center Internet Account). Gastforscher melden sich im entsprechenden Universitätsinstitut. Technische Universität: Freihaus, Wiedner Hauptstraße 8-10/E 020, 1040 Wien, Tel: , studhelp@zid.tuwien.ac.at. Alle inskribierten Student/innen der TU Wien haben freien Zutritt zu den Computern. Sie finden auf dem Bogen, auf dem sich das Semesteretikette befindet, einen PIN-Code und eine Webadresse, mit der Sie einen account erhalten. GastforscherInnen melden sich im Universitätsinstitut. Bei Problemen wenden Sie sich direkt an den Zentralen Informatikdienst (ZID Adresse siehe oben), oder an den Tutor. Wirtschaftsuniversität: Melden Sie sich im Zentrum für Informatikdienste, Hauptgebäude, Erdgeschoss, Tel: , homepage: Legen Sie dort den Studentenausweis vor. ErstinskribentInnen erhalten bereits nach der Inskription die notwendigen Zugangsdaten, die ihnen einen Computerzugang ermöglichen. GastforscherInnen melden sich an ihrem Institut. 22

24 Universität für Bodenkultur: Wilhelm Exner Haus, Peter Jordan Straße 82 (2 Räume im Keller), 1190 Wien, Tel: StudentInnen erhalten nach der Inskription per Post zusammen mit der Semesteretikette einen account zugeschickt. GastforscherInnen melden sich an ihrem Institut. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter bzw. in der Informationsbro-schüre, die im Sekretariat des ZID (Zentraler Informatikdienst) erhältlich ist. Weitere PC-Räume: Muthgasse 18, 6. Stock, 1190 Wien, Tel: Baracke 1, Borowskigasse, 1. Stock, 1190 Wien. Veterinärmedizinische Universität: Gebäude DA (Mensa-/ÖH-Gebäude), 2. Stock, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Tel: (Frau Ackerl), Nach der Inskription erhalten Student/innen automatisch einen account, der einen Computerzugang ermöglicht. Gastforscher/innen ersuchen um eine Bestätigung über ihre Tätigkeit an der Universität durch das Büro für Internationale Beziehungen. Akademie der bildenden Künste: Student/innen erhalten nach Inskription einen PIN-Code, mit dem sie sich am System Campus Online anmelden können. Universität für angewandte Kunst in Wien: Zentraler Informatikdienst, Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, Tel: oder -2100, homepage: Bei der Erstinskription bekommen Sie einen account, mit dem Sie einen Computerzugang erhalten. Im Computer-Studio finden Sie Macintosh-Arbeitsplätze, in den Meisterklassen sowohl PCs als auch Macintosh-Arbeitsplätze. Für Bibliotheksarbeiten stehen in der Bibliothek Computer zur Verfügung, die auch ohne account zugänglich sind. Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien: Anton v.-webern-platz 1, 1030 Wien, Tel: (ÖH), homepage: Computerräume: Penzinger Straße 7 und 9, 1140 Wien; Metternichgasse 12, 1030 Wien und Seilerstätte 26, 1010 Wien. StudentInnen erhalten nach der Inskription einen PIN-Code, mit welchem sie in der Studienabteilung einen account bekommen (bitte Studentenausweis mitnehmen!). GastforscherInnen legen eine Bestätigung des/der Institutsleiters/in über ihre Arbeitsstelle an der Universität vor. Internet Cafés Surfland.c@fe: Krugerstraße 10, 1010 Wien, Internet-Restaurant-Cookie: Dietrichgasse 25, 1030 Wien, Café Stein: Währingerstraße 6-8, 1090 Wien, Speednet-Café: Morzinplatz 4, 1010 Wien, 23

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