Gesund bis ins hohe Alter
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- Moritz Lichtenberg
- vor 7 Jahren
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1 Was sollte bei einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachtet werden Prof. Peter Neumann, Abteilung für Anästhesie und Operative Intensivmedizin Göttingen, den 04. Oktober 2014 Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende ggmbh Gesund bis ins hohe Alter aber im höheren Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Krankheit und Beeinträchtigungen und damit die Gefahr für Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.
2 Typische Alterserkrankungen Alzheimer Arteriosklerose Diabetes Inkontinenz Altersverteilung und intensivmedizinische Behandlung Alter Intensivpatienten [%]
3 Prognose und Lebensalter alterabhängige Häufigkeit der Beatmung alterabhängige Sterblichkeit Wunsch et al. Crit Care Med 2010 Vol. 38, No. 10
4 Wer entscheidet? Gibt es einen allgemein gültigen Konsens welche Behandlungen unter ethischmoralischen Gesichtspunkten durchgeführt bzw. unterlassen werden sollten? Antwort: nein, diese Frage muss jeder Mensch (Patient) individuell für sich entscheiden, da die Wertvorstellungen, religiösen Überzeugungen und Lebensentwürfe verschiedener Menschen sehr unterschiedlich sind. Beispiele für f r unterschiedliche individuelle Vorstellungen möchten Sie im Falle eines Herz- Kreislaufstillstandes wiederbelebt werden? Niedrigste Überlebenswahrscheinlichkeit, bei der eine Wiederbelebung gewünscht wird nie > Murphy et al. 1994, NEJM; 330:
5 falsche Informationen der Bevölkerung lkerung über Ursachen und Erfolgschancen der CPR CPR in 72 % traumabedingt, nur 28 % kardiale Ursachen 65 % der Patienten Kinder, Teenager, junge Erwachsene 75 % Überlebende, 67 % werden aus dem KH entlassen ber Diem et al 1996: NEJM 334: ) Bedeutung der persönlichen Wertvorstellungen und Erfahrungen Sprung et al. (2007) Intensive Care Med 33:
6 Bedeutung der persönlichen Wertvorstellungen und Erfahrungen [%] Behandlungswunsch bei schwerer Erkrankung im Endstadium ITS Aufnahme CPR Beatmung 0 Behandlungswunsch Ärzte Pflegekräfte bei dauerhafter Patienten Bewusstlosigkeit Familie [%] Ärzte Pflegekräfte Patienten Familie Sprung et al. (2007) Intensive Care Med 33: Medizin ohne Nebenwirkungen?
7 Nebenwirkungen von medizinischen Behandlungen Stress Mangelnde Privatsphäre Verlust an Autonomie Schmerzen etc. etc. Ethisch-rechtliche Rahmenbedingung einer medizinischen Behandlung Medizinische Indikation Einwilligung des Patienten Indikationsstellung liegt in der Verantwortung des Arztes Fehlende Indikation: Arzt darf Therapie verweigern Kontraindikation: Arzt muss Therapie verweigern - Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht -Betreuer - mutmaßlicher Patientenwille durch Befragung von Angehörigen / Freunden
8 Betreuungsgesetz Änderung zum Kernaussagen des Betreuungsrechts (I) Patientenverfügungen sind durch das Betreuungsgesetz für jedermann verbindlich Eine Beratung vor Abfassung der Patientenverfügung ist nicht unbedingt erforderlich Eine Patientenverfügung muss nicht regelmäßig aktualisiert werden Die Festlegung einer Therapiebegrenzung oder eines Therapieabbruchs darf auch für den Fall einer Dauerbewusstlosigkeit oder einer Demenz getroffen werden 3. Gesetz zur Änderung der Betreuungsrechts
9 Neuerungen im Betreuungsrecht (II) Sind sich der behandelnde Arzt und der Vertreter des Patienten (Vorsorgebevollmächtigter oder Betreuer) einig, dass der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen in der konkreten Situation dem Willen des Patienten entspricht, muss (kann) das Betreuungsgericht nicht angerufen werden. Der valide Patientenwille bindet Ärzte und Pflegende direkt, unabhängig davon ob ein Vertreter bestellt ist. 3. Gesetz zur Änderung der Betreuungsrechts Möglichkeiten der Vorsorge (BJM) In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
10 Patientenverfügung Schriftstück, in dem ein einwilligungsfähiger Volljähriger im Voraus für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie verweigert. Patientenverfügung der Aussteller muss volljährig sein der Aussteller muss einwilligungsfähig sein die Patientenverfügung muss schriftlich ausgestellt sein die Patientenverfügung muss konkrete Festlegungen enthalten
11 Patientenverfügung Problematische Formulierungen Ich wünsche keine Apparatemedizin Wenn meine Lage sinnlos geworden ist, wünsche ich wenn kein erträgliches Leben mehr zu erwarten ist.. Patientenverfügung Problematische Formulierungen Ich wünsche eine ausreichende Behandlung von Schmerzen sollte ich in einen menschenunwürdigen Zustand geraten wenn kein erträgliches Leben mehr zu erwarten ist..
12 Patientenverfügung /Betreuungsverfuegung_Formular.pdf? blob=publicationfile /Betreuungsverfuegung_Formular.pdf? blob=publicationfile
13 /Betreuungsverfuegung_Formular.pdf? blob=publicationfile Patientenverfügung Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
14 Patientenv erfügung Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann und ich mich entweder aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess oder im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, verfüge ich durch Ankreuzen Folgendes: Vorsorgevollmacht Der / die Vorsorgebevollmächtigte vertritt die Interessen des Patienten. Er / sie ist an den schriftlich oder mündlich geäußerten Patientenwillen gebunden. Es können mehrere Bevollmächtige bestimmt werden, die sich gegenseitig vertreten oder auch gemeinschaftlich entscheiden müssen.
15 Vorsorgevollmacht Broschueren/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf? blob=publicationfile Vorsorgevollmacht Broschueren/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf? blob=publicationfile
16 Betreuungsverfügung gung Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Information: Bundesjustizministerium Zusammenfassung Eine selbstbestimmte Lebensführung ist auch in Lebenslagen möglich, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann jeder vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden. Eine Patientenverfügung muss konkrete Festlegungen enthalten im Hinblick auf die Situation in der sie angewendet werden soll und im Hinblick auf die Maßnahmen, die durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Daher ist im Hinblick auf die vielen nicht vorhersehbaren Wechselfälle des Lebens die Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen
17 Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hat eine kostenlose Service-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer erreichbar (montags bis donnerstags von 7 17 Uhr und freitags von 7 13 Uhr). Anschrift: Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach Berlin Kosten ~ 20,00
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