WEISUNGEN UND MERKBLÄTTER Saison

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1 Referee Committee WEISUNGEN UND MERKBLÄTTER Saison Teil Regio League Eine Zusammenfassung von Weisungen, Merkblättern und wichtigen Auszügen von Reglementen 03-3 Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 1 von 15

2 Inhaltsverzeichnis 3. TEIL REGIO LEAGUE Weisungen für SR Spielbericht Versand Rapportformulare Verwendung / Adressat Rapporte Übermittlung / Versand Schiedsrichter Anwesenheit Eisstadion / Eisbahn Kommunikation Verlängerung Penaltyschiessen Auszug Reglemente Spielreglement Allgemeine Pflichten des Veranstalters Spielbericht Versicherung Farbenähnlichkeit der Tenüs Verspätung der Mannschaften Mehrere Meisterschaftsspiele auf derselben Eisbahn Unspielbarer Platz Spielabbruch Ungenügende Platzorganisation Keine Eintrittsgebühr für SR-Begleitpersonen Altersstruktur Nachwuchsligen Spielzeit Nachwuchs Spielberechtigung Frauenliga Automatische Sperre Nachwuchsligen Moskitos Bambini / Piccolo Spielbetrieb Mindestanforderungen Spielleiter Bambini / Piccolo Teamkleidung und Trikotnummern während der Aufwärmphase auf dem Eis Strafbankbetreuer Helmobligatorium auf der Spielerbank Ersatz-Torhüter keine Verpflichtung in der RL Qualifikationsverfahren Maximal Anzahl Spiele innerhalb eines Kalendertages Nachwuchs Nachwuchs-Alterskategorien Saison 2015/2016 Rechtspflege Zuständigkeit Einzelrichter für die regionenübergreifenden Spiele Reglement Ordnung und Sicherheit Wichtige Adressen Fragen oder Anregungen sind direkt dem Head of Referee RL zuzustellen andreas.kohler@swiss-icehockey.ch 03-3 Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 2 von 15

3 WEISUNGEN FÜR SCHIEDSRICHTER Spielbericht Versand Die Spielberichte und die von den Coaches unterschriebene Mannschaftsaufstellung bleiben nach Spielende bei den Schiedsrichtern (Ausnahme, wenn ein Rapport erstellt wurde). Die Archivierungsverantwortung der RL-Spielberichte liegt während der Saison beim auf dem Spielbericht erstaufgeführten Schiedsrichter. Die nach Liga und chronologisch geordneten Spielberichte und Mannschaftsaufstellungen werden erst nach Saisonabschluss (spätestens jeweils am 20. April) der Geschäftsstelle SIHF, Flughofstrasse 50, 8152 Glattbrugg zugestellt. Rapport-Formulare Verwendung und Adressat Wer Was An RL 01 SR-Rapport (Match-, Spieldauerdisziplinarstrafen, etc.) Rechtspflege per Mail oder Fax CC gem. Weisung Verantwortlicher SR-REG 1. Liga 03 SR-Beso Vorkommnisse RL Direktor NAS per Mail oder Fax (Mark Wirz) CC gem. Weisung Verantwortlicher SR-REG 2. Liga- Mini 03 SR-Beso Vorkommnisse RL Mit Spielbericht an SIHF Glattbrugg CC gem. Weisung Verantwortlicher SR-REG SR-Rapporte Übermittelung / Versand SR-Rapporte sind nur in einer Übermittlungsart (A, B oder C) und ausschliesslich gemäss den nachfolgenden Optionen zu versenden: A - Übermittlung der Unterlagen per 1. Schiedsrichterrapporte + Spielberichte scannen 2. Senden per an: schiedsrichter.rapport@sihf.ch 3. Die Original-Dokumente per A-Post schicken B - Übermittlung per Fax: 1. Schiedsrichterrapporte + Spielbericht via Fax an die Nummer Die Original-Dokumente per A-Post schicken. C- Übermittlung per Post (nur wenn weder Fax noch vorhanden) Schiedsrichterrapporte per A-Post am Spieltag oder spätestens am nächsten Tag schicken. SR-Rapporte Versand Werden SR-Rapporte erstellt müssen sie zusammen mit dem Spielbericht per A-Post an die Geschäftsstelle SIHF, Flughofstrasse 50, 8152 Glattbrugg, eingesandt werden, auch wenn sie via oder Fax übermittelt wurden. Frist: spätestens am Nachtag des Spieles bis um 1400 Uhr bei einer Poststelle aufgeben. Rapporte Besondere Vorkommnisse Übermittelung / Versand In der 1. Liga werden die Rapporte per Mail oder Fax an den Direktor NAS übermittelt. In den übrigen Ligen werden sie per Post (Geschäftsstelle SIHF Flughofstrasse 50, 8152 Glattbrugg) zugestellt Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 3 von 15

4 Schiedsrichter Anwesenheit Eisstadion / Eisbahn 1. Liga 90 vor dem Spiel - 30 vor Spielbeginn in der SR-Garderobe 2. Liga abwärts und Nachwuchsbereich gemäss Weisungen der SR-Regionenverantwortlichen Kommunikation Die Regio League erlässt für die Meisterschaften der 1.Liga und 2.Liga sowie Novizen Elite und Frauen SWHL A bis zum Widerruf folgende verbindliche Weisung: 1) Vor dem Spiel kann eine Kommunikation zwischen Schiedsrichtern, Spielern und Team- Offiziellen im Sinne einer kurzen Begrüssung stattfinden. 2) Während dem 1., 2. und 3. Drittel (eventuell Verlängerung, Penaltyschiessen) soll/kann und darf die Kommunikation auf dem Eis zwischen Schiedsrichtern, Team-Offiziellen und Spielern stattfinden. Es gelten grundsätzlich die Regeln 28, 116, 168 gemäss Regelbuch, welche der Schiedsrichter nach seinem Ermessen und gemäss den offiziellen Weisungen anwendet. Oberstes Ziel ist ein flüssiges Spiel ohne ausufernde Diskussionen. Der Schiedsrichter hat Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Kommunikation nicht ordnungsgemäss verläuft: - Verwarnung (kann vor einer Bestrafung ausgesprochen werden) - kleine Bankstrafe - Spieldauerdisziplinarstrafe - Kleine Bankstrafe plus Spieldauerdisziplinarstrafe - Matchstrafe (auch nach Spielende, falls das Vergehen auf dem Eisfeld oder in unmittelbarer Nähe der Spielerbank oder auf dem Weg zur Garderoben erfolgt) - werden Matchstrafen oder Spieldauerdisziplinarstrafen ausgesprochen, muss der Schiedsrichter die Vorkommnisse in einem Rapport festhalten 3) In den Pausen findet keine Kommunikation zwischen den Schiedsrichtern, Spielern und Team- Offiziellen statt. Der Captain kann Korrekturen bezüglich Scorerpunkte anbringen. Diese Weisung gilt nach dem jeweiligen Ertönen der Sirene bis zum ersten Puckeinwurf des folgenden Drittels, resp. der Verlängerung oder dem ersten allfälligen Penalty-Schuss. Wird diese Regelung gravierend im Sinne von Artikel 81 des Reglements über die Rechtspflege im Nachwuchs- und Amateursport (NAS) gebrochen (Funktionäre, Offizielle, Angestellte und Beauftragte der SIHF, die Clubs des LS und die Mitglieder des NAS, deren Mitglieder, Spieler, Trainer, Funktionäre, Offizielle, Angestellte und Beauftragte verhalten sich nach den Grundsätzen der Loyalität, Integrität, Fairness und der sportlichen Gesinnung. Die Verletzung dieser Verhaltensgrundsätze kann sanktioniert werden.), hat der Schiedsrichter die Möglichkeit einen Rapport einzureichen, der ein ordentliches Verfahren zur Folge haben kann. 4) In den ersten 20 Minuten nach Spielende findet keine Kommunikation zwischen den Schiedsrichtern, Spielern und Team-Offiziellen statt. Der Captain oder einer seiner Assistenten sind für die Verabschiedung oder Korrektur von Scorerpunkten, davon ausgenommen 5) 20 Minuten nach Spielende kann die Kommunikation zwischen Schiedsrichtern/Supervisors und Team-Offiziellen stattfinden, sofern die Schiedsrichter/ Supervisors unter Einhaltung der Punkte aus dem Art. 81. Reglement über die Rechtspflege NAS (Loyalität, Integrität, Fairness, sportliche Gesinnung) einwilligen Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 4 von 15

5 VERLÄNGERUNG (OVERTIME) Qualifikation 1. bis 4. Liga, SWHL A und B, Junioren Top, Novizen Elite und Novizen Top Verlängerung von 5 Minuten, ohne Eisreinigung: Die Pause dauert 3 Minuten; Die Mannschaften beziehen die gleichen Spielfeld-Seiten wie im 3. Drittel; Beiden Mannschaften beginnen, bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten, mit je 4 Feldspielern plus Torhüter Mannschaft die das erste Tor erzielt, gewinnt das Spiel und erhält zusätzlich 1 Punkt. Spiel auch nach Ablauf des Overtime immer noch unentschieden Penalty-Schiessen. Keine Verlängerung sondern direktes Penalty-Schiessen Junioren A/B, Novizen A/B, Mini Top/A/B, Moskito Top/A/B, SWHL Ost/Zentrum/West, Senioren, Veteranen, Division 50+ Play-Off 1. Liga Verlängerung 20 Minuten, mit Eisreinigung Pause dauert 15 Minuten Beiden Mannschaften beginnen - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten mit je 5 Feldspielern plus Torhüter Mannschaft die das erste Tor erzielt, gewinnt das Spiel (sudden death). Spiel auch nach Ablauf des Overtime immer noch unentschieden Penalty-Schiessen gemäss den Bestimmungen für die Qualifikation. Play-Out 1. Liga Gemäss Weisungen der RG / Ligaleiter welche zu gegebener Zeit von den SR- Regionenverantwortlichen mitgeteilt werden. Play-Off, Play-Out und Finalrunden Übrige Ligen Gemäss Weisungen der RG / Ligaleiter welche zu gegebener Zeit von den SR- Regionenverantwortlichen mitgeteilt werden. Beginn der Verlängerung, resp. des Penaltyschiessen Auf offenen Eisbahnen wird im letzten Drittel nochmals gewechselt. Kommt es nun zu einer Verlängerung resp. zum Penaltyschiessen nehmen die Mannschaften die Position ein die sie zu Beginn des 3. Drittels hatten PENALTYSCHIESSEN Qualifikation Steht ein Spiel der Qualifikation am Ende eines «sudden-death-overtime» (Verlängerung) immer noch unentschieden, wird unverzüglich (ohne Pause und ohne Eisreinigung) das Penalty- Schiessen zur Ermittlung des Siegers durchgeführt. 1. Die Torhüter verteidigen dasselbe Tor wie in der sudden-death -Verlängerung. 2. Jede Mannschaft bestimmt fünf auf dem offiziellen Spielbericht aufgeführte Spieler, welche die Schüsse ausführen werden Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 5 von 15

6 3. Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der «sudden-death»-verlängerung nicht beendet ist, kann nicht für das Penalty-Schiessen nominiert werden, er bleibt auf der Strafbank. Auch Spieler, die während des Penalty-Schiessens eine Strafe erhalten, müssen auf der Strafbank verbleiben, bis das Penalty-Schiessen beendet ist. 4. Der Schiedsrichter ruft die beiden Kapitäne zur Mitte des Eises und wirft eine Münze, um zu entscheiden, welche Mannschaft den ersten Penalty ausführt. Der Gewinner des Münzenwurfs hat die Wahl, ob seine Mannschaft als Erste oder als Zweite schiessen wird. 5. Die Torhüter eines jeden Teams können nach jedem Penalty ausgewechselt werden. 6. Für die Ausführung der Schüsse gelten die Regeln des offiziellen IIHF-Regelbuches. 7. Die Spieler beider Mannschaften schiessen die Penaltys abwechselnd bis das entscheidende Tor erzielt wird. Die restlichen Penaltys werden nicht mehr ausgeführt. 8. Steht es nach 5 Penaltys jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty- Schiessen mit einem «tie-break»-verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft fortgesetzt. Es beginnt die Mannschaft mit den «tie-break»-penalties, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite begonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor erzielt wird. Als Penalty-Schützen können die gleichen, neue Spieler oder immer derselbe Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 3 fallen) eingesetzt werden. 9. Der offizielle Punktrichter registriert alle geschossenen Penaltys mit Angabe der Torhüter und der erzielten Tore. 10. Nur das entscheidende Tor zählt für das Resultat des Spiels; d.h. - das Spiel, das nach der Verlängerung 2 : 2 gestanden hat, wird mit dem Resultat von 3 : 2 oder 2 : 3 für den Sieger im Penalty-Schiessen gewertet und so in die Rangliste einfliessen; - nur das entscheidende Tor wird dem Torhüter des Verlierers in der Torhüter-Statistik belastet; - das entscheidende Tor wird dem Schützen in der Torschützen Statistik gutgeschrieben. 11. Weigert sich eine Mannschaft, am Penalty-Schiessen zur Ermittlung eines Siegers teilzunehmen, wird das Spiel für diese Mannschaft als verloren erklärt, sie erhält keinen Punkt, die andere Mannschaft erhält drei Punkte. 12. Weigert sich ein Spieler, einen Penalty-Schuss auszuführen, so gilt dieser Penalty für seine Mannschaft als vergeben. Auszug Reglemente der Regio League SPIELREGLEMENT (Juni 2015) Art. 5 Allgemeine Pflichten des Veranstalters: Ruhe und Ordnung 1 Jeder Club ist für die Handlungen seiner offiziellen Vertreter, Schiedsrichter, Spieler und Mitarbeiter verantwortlich. 2 Er ist auch haftbar für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Spielfeld, auch von seitens der Zuschauer. 3 Stadionverbote, die von einem Klub gegen einen Zuschauer ausgesprochen werden, sind dem Nachwuchs- und Amateursport-Komitee zu melden. 4 Der Ausschank und das Mitbringen von Getränken in Flaschen oder Büchsen ist im Stadion und auf dem unmittelbaren Stadiongelände untersagt. Das Nachwuchs- und Amateursport-Komitee kann Ausnahmen in Restaurationsbetrieben bewilligen, wenn diese vom Zuschauerbereich getrennt sind und vor dem Spiel und in den Drittelspausen durch Zuschauerkontrollen sichergestellt wird, dass keine solche verbotenen Gegenstände mit ins Stadion eingeführt werden. 5 Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk ist verboten Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 6 von 15

7 Art. 8 Spielberichte 1 Für jedes offizielle Spiel in der Schweiz sind durch den Punktrichter Spielberichte auszufüllen. Der Veranstalter ist hierfür verantwortlich. Er ist für das Vorhandensein der Formulare besorgt. 2 Falls in den Weisungen zum Spielplan die Spielerfassung mit dem elektronischen Spielerfassungssystem Reporter vorausgesetzt wird, ist der Veranstalter für geschulte Punktrichterverantwortliche und einwandfreie Infrastruktur besorgt. 3 Der Spielbericht ist 15 Minuten vor Spielbeginn von den Coaches als Bestätigung der Richtigkeit der Mannschaftsaufstellung zu unterzeichnen. 4 Nach Spielschluss ist der Spielbericht vom Punktrichter und dem / den Schiedsrichtern zu unterzeichnen. Wird gegen die Wertung des Spiels Einspruch erhoben oder wurde ein Spielfeldprotest ordentlich gemeldet, so ist der Spielfeldprotest vom betreffenden Club unmittelbar nach Spielschluss, d.h. beim Verlassen des Eisfeldes, durch den Captain beim Head-Schiedsrichter zu bestätigen. Wird dies nicht gemacht, gilt der Spielfeldprotest als nicht bestätigt. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass der bestätigte Spielfeldprotest auf dem offiziellen Matchblatt festgehalten wird. Ein offizieller Protest muss gemäss Artikel 59 des Rechtspflege-Reglements innert 36 Stunden bei der Geschäftsstelle der SIHF eingereicht werden. Ablauf des Spieles mit Elektronischem Spielbericht im online Verfahren Vorbereitung vor dem Spiel Download der aktuellen Spieldaten der entsprechenden Liga vom Internet - 60 Min vor Spielbeginn: Punktrichter gibt die Spielerliste den Trainern ab - 45 Min vor Spielbeginn: Trainer geben Spielerliste an den Punktrichter zurück - 15 Min vor Spielbeginn: Punktrichter gibt Spielbericht den Coaches zum unterzeichnen zurück und händigt diese unverzüglich den Schiedsrichtern aus. Während des Spiels - Laufende Übermittlung (Start, Pause, Start nach Pause, usw.) der Daten aufs Internet - Erfassen der Tore, Strafen, Torhüterwechsel ev Korrekturen von Torschützen Nach dem Spiel - Sofort Endzeit eintragen, Status auf Ende setzen - Alles sauber kontrollieren, ausdrucken und den SR zur Kontrolle geben - Ev. Korrekturen anbringen und wenn alles ok Spiel abschliessen - Vom elektronischen Spielbericht je eine Kopie für die beiden Mannschaften ausdrucken - Originalblatt den Schiedsrichtern übergeben. Art. 12 Versicherung der Mitglieder 1 Die vom Verband mit einer Legitimation versehenen Mitglieder (wie Spieler, Trainer, Schiedsrichter) müssen eine Unfallversicherung abschliessen, zur Deckung von Heilungskosten (gemäss AVB) und gegen Invalidität. 2 Bei nicht versicherten Personen mit einer Legitimation muss der Verband bei Unfällen jede Haftpflicht ablehnen. Art. 43 Farbenähnlichkeit der Tenüs 1 Bei Farbähnlichkeiten der Tenüs zweier Mannschaften bei einem Meisterschaftsspiel hat der Heimclub das Recht, sein Originaltenü zu tragen. Der Gastclub muss in einem von diesen Farben abweichenden Tenü antreten. 2 Auf neutralem Platz entscheidet in diesem Falle das Los. 3 Die Schiedsrichter entscheiden, ob Farbähnlichkeit vorliegt oder nicht. 4 Es ist allen Mannschaften verboten, Tenüs zu tragen, die Anlass zu Verwechslungen mit dem SR-Dress ergeben könnten. Abweichungen Sämtliche Spieler eines gleichen Teams müssen einheitlich gekleidet sein, was die Farbe der Trikots, Helme (ausgenommen Torhüter), Hosen und Strümpfe betrifft. In Bezug auf einheitliche Farbwahl der Spielerausrüstung kann wie folgt abgewichen werden: 03-3 Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 7 von 15

8 In der 3. und 4. Liga beim Helm und den Hosen Im Nachwuchsbereich beim Helm, den Hosen/Hosenüberzügen und den Strümpfen: - Leistungsklasse A: Abweichung bei maximal 2 der genannten Elementen - Leistungsklasse B: keine Vorschriften der genannten Elementen Bei Nichteinhalten dieser Regel muss der SR einen Rapport an den Geschäftsführer der Regio League machen. Es sind keine Strafen wegen unkorrekter Ausrüstung auszusprechen Art. 49 Verspätung der Mannschaften Jede Mannschaft, die nicht mindestens sechs Spieler innerhalb 30 Minuten nach dem festgesetzten Spielbeginn spielbereit auf dem Platz hat, verliert das Spiel forfait, sofern die rechtzeitig anwesende Mannschaft dies verlangt, und den Schiedsrichtern nicht Tatsachen bekannt sind, die auf höhere Gewalt schliessen lassen. In keinem Fall kann von den Schiedsrichtern der Beginn eines Spieles später als 30 Minuten nach der festgesetzten Aufgebotszeit festgelegt werden, sofern nicht beide Clubs schriftlich einer solchen Regelung zustimmen. Unterschriftsberechtigt sind diejenigen Personen, welche auf dem Spielbericht die Mannschaftsaufstellung unterschreiben. Kein Spielbeginn kann mit mehr als 2 Stunden Verspätung festgelegt werden. Art. 50 Mehrere Meisterschaftsspiele 1 Wenn mehrere Meisterschaftsspiele auf einem Eisfeld stattfinden sollen, und wenn aus irgendwelchen Gründen nur eines abgehalten werden kann, so muss das Spiel der höheren Spielklasse ausgetragen werden. Die Reihenfolge der Spielklassen lautet: NL - 1. Liga - Elite-Junioren - Elite-Novizen - 2. Liga - Junioren Top - Junioren LK A - Novizen Top - Novizen LK - Mini Top - Mini LK A - Moskito Top - Moskito LK A - 3. Liga - Frauen SWHLA - Junioren LK B - Novizen LK B - Mini LK B - Moskito LK B - 4. Liga Piccolo - A Bambini - Frauen SWHL B - Frauen SWHL Ost/Zentrum/West Senioren Veteranen -Division 50+ Art. 51 Unspielbarer Platz 1 Wenn der Zustand des Eises oder Spielfeldes infolge schlechter Witterung von den Schiedsrichtern 60 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn oder später als unspielbar befunden wird, so werden die Kosten für die SR gleichwohl erhoben. 2 Sollte sich nachweisen lassen, dass ein am Spieltag vom Schiedsrichter als unspielbar bezeichnetes Eisfeld bereits am Vortag in diesem Zustand war und der Platzverein das Verschiebungsgesuch unterliess, so hat der reisende Club seitens des Gegners Anspruch auf Rückvergütung der wirklichen Spesen und der fehlbare Club kann zusätzlich gemäss Rechtspflege-Reglement bestraft werden. 3 In keinem Fall kann von den Schiedsrichtern der Beginn eines Spieles später als 30 Minuten nach der festgesetzten Aufgebotszeit festgelegt werden, sofern nicht beide Clubs schriftlich einer solchen Regelung zustimmen. Unterschriftsberechtigt sind diejenigen Personen, welche auf dem Spielbericht die Mannschaftsaufstellung unterschreiben. Kein Spielbeginn kann mit mehr als 2 Stunden Verspätung festgelegt werden. 4 Sofern der Zustand des Eises oder andere Zustände die Schiedsrichter veranlasst, das Spiel abzubrechen, setzt der Ressortchef die Neuansetzung an. 5 In Abweichung der Spielregeln IIHF können für Eisräumungen bei Schnee- und Regenfällen die Schiedsrichter das Spiel in der Hälfte jedes Drittels unterbrechen, im letzten Drittel im Bedarfsfall nach je fünf Minuten. Art. 52 Spielabbruch 1 Als Spielabbruch wird gewertet, wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt, das Spiel nach einer Spielunterbrechung nicht wieder aufnimmt oder das Spiel entgegen den IIHF offiziellen Regeln vor Spielende abbricht, wenn eine Mannschaft mit einem oder mehreren nicht spielberechtigten Spielern ein Spiel gespielt hat, oder wenn der Schiedsrichter bei Vorliegen schwerwiegender Gründe das Spiel abbricht. Als schwerwiegende Gründe gelten insbesondere Gefährdung der Sicherheit der Spieler, Offiziellen oder Zuschauern Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 8 von 15

9 2 Diejenige Mannschaft, die für den Spielabbruch verantwortlich ist, verliert das Spiel mit dem Ergebnis von 0:5. Hat die Mannschaft, die den Spielabbruch nicht verursacht hat, ein besseres Ergebnis erzielt, so gilt dieses. 3 Haben beide Mannschaften einen Spielabbruch verursacht, so wird für beide Mannschaften eine Niederlage eingetragen, mit dem Resultat von 0 Punkten und 0:0 Toren. 4 Der Fall wird den Rechtspflegeorganen zur Abklärung weiterer einzuleitender Massnahmen unterbreitet. Davon ausgenommen sind die Nachwuchsligen, in denen jeweils die Meinung der regionalen Juniorenkommissionen für eine eventuelle Weiterleitung an die Rechtspflegeorgane angefordert werden muss. Art. 53 Ungenügende Platzorganisation Sofern die Schiedsrichter auf ungenügende Platzorganisation erkennen, und der organisierende Club nicht in der Lage ist, innert 30 Minuten nach offiziellem Spielbeginn, beziehungsweise nach einer Panne oder eines Schadens, Abhilfe zu schaffen, verliert die Mannschaft des organisierenden Clubs das Spiel forfait, sofern die andere Mannschaft dies von den Schiedsrichtern verlangt, und den Schiedsrichtern nicht Tatsachen bekannt sind, die auf höhere Gewalt schliessen. In keinem Fall kann von den Schiedsrichtern der Beginn eines Spieles später als 30 Minuten nach der festgesetzten Aufgebotszeit festgelegt werden, sofern nicht beide Clubs schriftlich einer solchen Regelung zustimmen. Unterschriftsberechtigt sind diejenigen Personen, welche auf dem Spielbericht die Mannschaftsaufstellung unterschreiben. Kein Spielbeginn kann mit mehr als 2 Stunden Verspätung festgelegt werden. Art. 58 Keine Eintrittsgebühren bei Meisterschaftsspielen 3 Der spielleitende Schiedsrichter / Linienrichter hat Anrecht auf eine Eintrittskarte (Sitzplatz wenn vorhanden) für eine Begleitperson. 4 Alle diese Eintrittsregistrierung werden gratis abgegeben. Art. 101 Altersstrukturen der Nachwuchskategorien Sämtliche Altersberechnungen erfolgen mit gewissen Ausnahmen bei den Junioren und den Novizen (Over-Age-Spieler, siehe Anhang 4 dieses Reglements) nach folgendem Prinzip: Zweite Saisonzahl abzüglich Jahrgang ergibt das Alter. Beispiel für Saison: 07/08: 2008 (Zweite Saisonzahl) minus 1987 (Jahrgang des Spielers) = 21 (Alter des Spielers). Die Spielberechtigung wird im Anhang 4 geregelt. 1 Junioren: Als Junioren werden Eishockeyspieler definiert, welche maximal 20-jährig sind Die Spielberechtigung wird im Anhang 4 dieses Spielreglements geregelt. 2 Novizen: Als Novizen werden Eishockeyspieler definiert, welche maximal 17-jährig sind. Werden solche Spieler in der Nationalliga eingesetzt, dürfen sie an der Novizen-Meisterschaft nicht mehr teilnehmen. Es existiert eine spezielle Regelung für die Kategorie der Novizen-Elite (siehe Anhang 4 dieses Reglements). 3 Mini: Als Mini werden Eishockeyspieler definiert, welche maximal 15-jährig sind. Werden solche Spieler in der Nationalliga, in der 1. Liga, in der 2. Liga und / oder in der Elite-Junioren-Kategorie (A oder B) eingesetzt, dürfen sie an der Mini- Meisterschaft nicht mehr teilnehmen. Alle Mädchen des jüngeren Jahrgangs der Stufe Novizen können noch in der Stufe Mini spielen. 4 Moskito: Als Moskito werden Eishockeyspieler definiert, welche maximal 13-jährig sind. Werden solche Spieler in einer Junioren- und / oder Aktivspielklasse eingesetzt, ausgenommen Frauenliga, dürfen sie an der Moskito-Meisterschaft nicht mehr teilnehmen. Die Meisterschaftsorganisation erfolgt gemäss "System 2 Spielerregistrierungen" ohne sportlichen Auf- und Abstieg. Alle Mädchen des jüngeren Jahrgangs der Stufe Mini können noch in der Stufe Moskito spielen. 5 Als Piccolo-Spieler werden Eishockeyspieler definiert, welche maximal 11-jährig sind. Ein Piccolo-Spieler darf in den Altersstufen Mini und älter und in der Aktivspielklasse nicht eingesetzt werden. Piccolo-Einsätze auf Stufe Moskito: 03-3 Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 9 von 15

10 Der ältere PICCOLO-Spieler muss bis Ende Kalender-Jahr pro Einsatz in den Moskito mindestens 1 "Turnierspiel-Piccolo" aufweisen. (Verhältnis Piccoloturnier - Moskitospiel 1:3). Der jüngere PICCOLO-Spieler muss bis Ende Kalender-Jahr pro Spiel in den Moskito mindestens 1 "Piccolo- Turnier" aufweisen. (Verhältnis Piccoloturnier - Moskitospiel 1:1). Die Beweislast in Sanktionsfällen liegt beim Club. Torhüter sind von der Regelung ausgeschlossen. Ab Januar sind die Piccolos entsprechend ihrer Entwicklung vielfältig (quer / längs) einzusetzen. (Beide Kriterien werden innerhalb des Erfassungslabels gewertet.) Eine "Moskito-Neuanmeldung" (Spieler eines Moskitojahrganges mit einer erstmaligen Spielerregistrierung / Lizenz in der laufenden Saison) ist in den Piccolo spielberechtigt, bis er 3 Meisterschaftsspiele in einer Moskitomannschaft (A oder B Lizenz) gespielt hat. 6 Als Bambini-Spieler werden Eishockeyspieler definiert, welche maximal 9-jährig sind. 7 a. Mädchen / Frauen sind berechtigt, bis und mit Novizen-Liga bis zum Höchstalter von 19 Jahren in gemischten Mannschaften mitzuspielen. Die Vorschriften der entsprechenden Nachwuchsligen sind anwendbar. Eine Ausnahme bildet die Torhüterposition, welche den Mädchen / Frauen in allen Nachwuchsklassen und in allen Aktivklassen offen steht. b. Eine Ausnahmebewilligung für die Junioren-Kategorie kann durch das ALK erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Spielerin ist Mitglied des A-Nationalkaders und der zuständige Arzt der Nationalmannschaft bestätigt die körperlichen Voraussetzungen, um dieser Kategorie zu spielen. Das Frauen-Komitee überprüft den Antrag und legt ihn dem NAC zur Bewilligung vor. Die Lizenzierung hat folgendermassen zu erfolgen: Wenn die Spielerin das Aktiv- Alter noch nicht erreicht hat, und in ihrem Stammklub eine entsprechende Junioren-Mannschaft geführt wird, kann sie dort eingesetzt werden. Wenn eine Spielerin das Aktiv-Alter erreicht hat oder in ihrem Stammclub keine leistungsgerechte Juniorenmannschaft geführt wird, muss die A- Lizenz zwingend in einem Frauenclub der SWHL A oder SWHL B gelöst werden. Danach kann sie mit einer Spielbewilligung, wie im letzten Teil dieses Absatzes, beschrieben (Formular T8), zusätzlich in einer Junioren-Mannschaft eingesetzt werden. Die Spielerin erstellt zusammen mit den Verantwortlichen beider Teams eine Spielplanung. Bei Terminüberschneidungen hat das Team, bei dem die A-Lizenz gelöst wurde, Vorrang. c. Nachwuchsspielerinnen, bei deren A-Lizenz-Club keine Frauenmannschaft existiert, können auch aktiv in einer Frauenmannschaft mitspielen. Dies gilt auch für Frauenligen, die Spielerregistrierung für Nachwuchsspielerinnen gelöst haben und so in gemischten Mannschaften bis Novizen-Liga mitspielen können. Der Stammclub der Mädchens (Club, der die A-Registrierung gelöst hat), ist für die Spielerregistrierung verantwortlich, während der Einsatz in der Frauen-, resp. Nachwuchs-Mannschaft mittels schriftlicher Bestätigung erfolgt, welche vom Stammclub (Club, der die Spielerin beim Verband registriert), vom Zweitclub (Club, der die Spielerin einsetzen will), vom Inhaber der elterlichen Gewalt, bzw. bei Volljährigkeit von der Spielerin, und vom Qualifikationsverantwortlichen von Swiss Ice Hockey unterzeichnet wird. Die vorgängig beschriebene Spielbewilligung mittels Formular T8 kann pro Spielerin nur für einen Club pro Saison ausgestellt werden. Analog der Regelung für die Spielerkarte B (B-Lizenz-Reglement, Artikel Fristen) kann sie bis spätestens einer Saison gelöst werden d. Torhüterinnen, die nicht mehr im Nachwuchsalter sind, können mit dieser Bewilligung für ein (1) Aktivteam (Herren NL - 4. Liga) registriert werden, ohne dafür eine B-Registrierung lösen zu müssen. 8 Lateborn / Spätentwickler Die Regelungen gelten für Knaben der Altersstufen Piccolo / Moskito / Mini / Novizen für alle Leistungsklassen, exklusive Novizen Elite. (Die Novizen Elite werden separat geregelt.) Jeweils maximal 2 "Lateborn/Spätentwickler" des jüngeren Jahrgangs der höheren Altersstufe sind in den Piccolo, Moskito, Mini, Novizen spielberechtigt, sofern diese folgende Kriterien erfüllen. Ein "Lateborn / Spätentwickler" erfüllt folgende Kriterien: - Geburtsmonat: Juli / August / September / Oktober / November / Dezember - Gewicht: siehe Skala "Lateborn / Spätentwickler" - Grösse siehe Skala "Lateborn / Spätentwickler" - Arztbestätigung der erfüllten Kriterien "Lateborn / Spätentwickler" (Datum der ärztlichen Bestätigung muss später als 1. August sein) 03-3 Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 10 von 15

11 Beispiel Saison 15/16: Spielberechtigung Stufe Kriterien zur Spielberechtigung als "Lateborn / Spätentwickler" Gemäss Reglement Jahrgang < Grösse (cm) < Gewicht (kg) Piccolo (Jg / 2006) Moskito (Jg / 2004) Mini (Jg / 2002) Novizen (Jg / 2000) Einschränkungen - Mit dem dritten Spiel (3x) in der angestammten Alterskategorie ist der Spieler nicht mehr als "Lateborn/Spätentwickler" einsetzbar. - Ein "Lateborn/Spätentwickler" darf nicht in einer tieferen Leistungsklasse spielen, als in derjenigen, in welcher er bereits im vergangenen Jahr qualifiziert war. - Innerhalb der tieferen Leistungsklasse gilt auch für den "Lateborn / Spätentwickler" das 3- Kreuz-Prinzip. Beispiel: Saison 15/16 Jg 2001, geboren im Juli - Dez, hat in der Saison 14/15 bei den Moskito A gespielt. Somit darf er, sofern er alle Kriterien erfüllt, in der Saison 15/16 höchstens in den Moskito A oder Moskito Top als Lateborn eingesetzt werden. Nach seinem dritten Spiel bei den Moskito Top darf er nicht mehr bei den Moskito A eingesetzt werden. Mit dem dritten Spiel innerhalb einer Mini-Mannschaft ist er bei den Moskito nicht mehr spielberechtigt. 9 "Lateborn / Spätentwickler" bei den Novizen Elite Für die Spiele der Ligaqualifikation gegen ein Novizen -Top Team sind keine Overage-Spieler zugelassen. Kriterien "Lateborn / Spätentwickler" Novizen Elite Ein "Lateborn / Spätentwickler" erfüllt folgende Kriterien: - Geburtsmonat : Juli / August / September / Oktober / November / Dezember - Knochenalter : mindestens 1 Jahr unter dem chronologischen Alter - Bestätigung / Zertifikat durch ein Röntgeninstitut des Befundes "Knochenalter" Art. 102 Maximale Spielzeit und Spieldauer für alle Nachwuchsligen Junioren Elite, Top, A und B: 3 x 20 effektive Minuten Novizen Elite, Top, A und B: 3 x 20 effektive Minuten Minis Top, A und B: 3 x 20 effektive Minuten Moskitos Top, A und B: 3 x 20 effektive Minuten Piccolos: gemäss Reglement Bambinis: gemäss Reglement Art. 103 Spielberechtigung Frauen-Liga Spielberechtigt bei den Frauen SWHLA, SWHLB und Ost/Zentrum/West ist jede Spielerin ab 12 Jahren (Altersberechnung siehe Artikel 101, erster Absatz) Art. 104 Automatische Sperre für Spieler der Nachwuchsligen 1. Spieler, welche in einer Nachwuchsliga (inkl. Junioren Elite A/B) mit einer Spielsperre bestraft wurden (Spieldauer-Disziplinarstrafe: Siehe Reglement Rechtspflege, Anhang Bussentarif; strafbarer Tatbestand; Matchstrafe: Siehe Regelbuch IIHF, Abschnitt 5), sind automatisch für alle Mannschaften (Nachwuchs- und Aktivliga, mit A- und B-Lizenz, inklusive NLA, NLB und Junioren- Elite) gesperrt, bis die Sperre innerhalb derjenigen Kategorie erlischt, in welcher der Spieler die Sperre ausgesprochen erhielt. 2. Läuft die Sperre über das Meisterschaftsende einer Mannschaft hinaus, können diese Spielsperren mit der Mannschaft einer anderen Kategorie oder Leistungsklasse abgesessen werden, mit welcher der Spieler die Meisterschaft fortsetzen kann Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 11 von 15

12 Art. 109 Moskito-Meisterschaft Körperspiel: In der Moskito-Stufe (ausgenommen Moskito B) ist das Körperspiel erlaubt. Slapshot: In der Moskito-Stufe ist der Slapshot (Schlagschuss) erlaubt Art Spielbetrieb (Piccolo- Bambini) Wechselorganisation Die Linien wechseln kollektiv und zwar auf ein kurzes Hornsignal. Dieses Signal erklingt alle 60 Sekunden. Der auszuwechselnde Block lässt den Puck liegen (Pässe an Mitspieler sind nicht erlaubt), verlässt unverzüglich das Spielfeld und wird "fliegend" von einem frischen Block ersetzt. Der neu eingewechselte Block nimmt das Spiel ohne Verzögerung auf. Doppeleinsätze sind nicht erlaubt. Spielanfang Sämtliche Spieler stellen sich wie bei einem normalen Spielbeginn auf. Der Puck wird auf ein Hornsignal vom Schiedsrichter, in die Mitte des Spielfeldes, eingeworfen. Das Spiel beginnt und läuft ohne Unterbruch bis zum Schlusssignal (Horn). Anzahl Spieler: 4 : 4 / 5 : 5 (+ Torhüter). Die Trainer können in gegenseitiger Absprache die Blockgrösse individuell bestimmen. Spielzeit Die Matchdauer beträgt 1 x 30 Minuten (oder 2x 18 Min mit 2 Minuten Halbzeitpause) effektive Spielzeit. Die Uhr wird nicht angehalten. Es findet kein Seitenwechsel statt. Schiedsrichter / Spielleitung Die Schiedsrichter (Spielleiter) werden von der Turnierleitung aufgeboten. Die Spiele werden mit jeweils einem Schiedsrichter pro Spielfeld geleitet. Der Schiedsrichter ist jeweils mit 2 Pucks ausgerüstet, dem Spielpuck und einem Ersatzpuck. Wenn der Puck das Spielfeld verlässt, wirft der Schiedsrichter, den Ersatz Puck in die Mitte des Spielfeldes (freier Raum). Dies unter gleichzeitigem Rufen: Neuer Puck. Wird der Puck von einem Torhüter arretiert, wird dieser Puck vom Schiedsrichter in eine der beiden Spielfeldecken geworfen. Bei einem erzielten/erhaltenen Tor bleibt der Puck im Tor liegen und ist somit unspielbar. Die Spieler des torerzielenden Teams müssen sofort in die eigene Spielfeldhälfte zurück laufen. Gleichzeitig wird ein neuer Puck vom Schiedsrichter hinter das Tor des torerhaltenen Teams geworfen. Das Spiel geht ohne Unterbrechung so rasch als möglich weiter. Der Schiedsrichter holt sich während des Spiels einen neuen Ersatzpuck am Rand der Wechselzone oder im Tor. Matchpucks Bambi: Gespielt wird zwingend mit den violetten Pink-Pucks (leichte Pucks). Art. 116 Strafzeiten Foulspiel und übertriebene Härte sollten primär von den Coachs Team intern korrigiert und sanktioniert werden. Der Schiedsrichter ist jedoch grundsätzlich immer berechtig eine Strafe auszusprechen. Bei einer Strafe unterbricht der Schiedsrichter das Spiel. Dieses wird mittels Penalty (anstatt eine Spielerreduzierung) wieder aufgenommen. Der Schütze (der Spieler, an welchem das Foul begangen wurde) kann von der Mitte aus allein losziehen. Die übrigen Spieler werden auf Zeichen des Schiedsrichters dem Schützen folgen (3m Abstand). Sofern kein Tor erzielt wird, wird das Spiel unmittelbar fortgesetzt Art. 117 Spielregeln Es wird nach den offiziellen Regeln gespielt (siehe Anpassungen Art. 115). Weitere Anpassungen sind: a. Die Abseitsregel ist aufgehoben. b. Bodycheck, Check gegen die Bande, frontaler Körperangriff sind von den Trainer zu sanktionieren und den Spieler zu richtigem Verhalten zu erziehen. (Denkpausen sind wichtig in solchen Momenten) c. Slapshot wird mit einer kleinen Strafe geahndet Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 12 von 15

13 Art. 119 Mindestanforderungen der "Spielleiter" Bambini: Das Mindestalter der Spielleiter für Bambini Turniere: "Moskito-Alter" Piccolo: Das Mindestalter der Spielleiter für Piccolo Turniere: "Mini-Alter" (Die Spielleiter sind für die beiden Turnierformen noch nicht verpflichtet, im Besitz einer Schiedsrichterlizenz zu sein). Verbindliche Ausrüstung der Schiedsrichter zum eigenen Schutz und aus Respekt zu den Kindern: - Schiedsrichterleibchen - Helm (mit Visier) - Dunkle Hosen Die Schiedsrichter-Moskito-Lizenz berechtigt Spiele der Kategorien Bambini, Piccolos und Moskitos zu leiten, unabhängig vom Alter der Schiedsrichter. Art. 128 Teamkleidung und Trikotnummern während der Aufwärmphase auf dem Eis Gemäss den Regeln 40 und 199 des offiziellen IIHF-Regelbuch müssen alle Spieler während der Aufwärmphase auf dem Eis die gleiche Teamkleidung und Trikotnummer tragen wie während des Spiels. Werden abweichende Aufwärmleibchen verwendet, muss die Spielernummer mindestens in gleicher Grösse, gut sichtbar, auf dem Rücken platziert werden. Diese Regel soll im Nachwuchs- und Amateursport bis und mit 2. Liga angewendet werden. Art. 129 Strafbankbetreuer Bei sämtlichen Spielen der 1. und 2. Liga sowie bei allen Elite- und Top-Nachwuchsspielen muss auf jeder Strafbank ein Strafbankbetreuer vorhanden sein. Ebenfalls bei Eisbahnen, wo die Strafbank durch ein Plexiglas geschützt ist. Er ist dem Punktrichter unterstellt. In allen übrigen Ligen ist es empfehlenswert. Art. 132 Helmobligatorium für Spieler auf der Spielerbank (Moskito Junioren Top) Sämtliche Spieler, inklusive Torhüter (Ersatzgoalie), welche auf dem Spielbericht aufgeführt sind, haben während des Spiels einen Helm zu tragen (mindestens einen zertifizierten Spielerhelm). Art. 133 Verpflichtung einen Ersatz-Torhüter auf der Spielerbank zu haben In Abweichung zu den IIHF Regeln 24 V, 202 VI und 202 VII, muss eine Mannschaft, welche im Nachwuchs- und Amateursport spielt (also jede Mannschaft, die nicht in der National League A oder B oder bei den Elite-Junioren A oder B spielt) keinen Ersatztorhüter auf der Spielerbank haben. Anhang 1 Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers von Spielern Art. 12 Qualifikationsverfahren 4. Spieler, welche über eine Qualifikation in der Spielklasse Elite-Junioren A oder B verfügen, dürfen an der Meisterschaft (Regular-Season und Final, resp. Auf- und Abstiegsspiele) der 3. und 4. Liga nicht teilnehmen. Mit dem ersten Spiel eines Nachwuchsspielers in einem Spiel der Nationalliga (NLA / NLB), ist dieser nicht mehr für die 2. Liga spielberechtigt. 7. Ein qualifizierter Torhüter der Moskito Leistungsklasse Top oder A darf in der Leistungsklasse B als Feldspieler eingesetzt werden. Der so eingesetzte Spieler muss auf dem Spielbericht mit TH vermerkt werden. 9. Maximale Anzahl Spiele innerhalb eines Kalendertages: Einem Nachwuchsspieler der Altersstufen Moskito / Mini / Novizen ist es nicht erlaubt, innerhalb eines Tages (Kalendertag) zwei Meisterschafts-Spiele in jeglicher Kategorie (Aktive und Nachwuchs) zu bestreiten (A- und B-Lizenz) Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 13 von 15

14 Nachwuchs-Alterskategorien für die Saison 2015/2016 Elite-Junioren A und B Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1996 und jünger. Es gibt keine Over-Age-Spieler bei den Junioren-Elite A und B. Junioren Top, A und B Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1996 und jünger. Spielberechtigt pro Team sind zusätzlich maximal 2 Over-Age-Spieler (Torhüter und / oder Feldspieler) für die Juniorenmeisterschaft mit Jahrgang Für diese Over-Age-Spieler gilt das gleiche Qualifikations-Prinzip wie für die regulären Junioren-Spieler (3-Kreuz-System). Novizen Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 1999 und 2000 oder jünger. Mini Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2001 und 2002 oder jünger. Moskito Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2003 und 2004 oder jünger Piccolo Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2005 und 2006 oder jünger Bambini Feldspieler und Torhüter mit Jahrgang 2007 und jünger. Einzelheiten zu den spielberechtigten Jahrgängen (wie z.b. die Overage- und Lateborn-Regelung in den Nachwuchskategorien Novizen, Mini, Moskito und Piccolo) sind im Artikel 101 des Spielreglements NAS aufgeführt. RECHTSPFLEGE Artikel 46 Zuständigkeit Einzelrichter für die regionenübergreifenden Spiele 2 Bei einem Sachverhalt aus einem die Regionen übergreifenden Meisterschaftsspiel der RL ist derjenige Disziplinar-Einzelrichter der RL zuständig, aus dessen Region kein Klub am betreffenden Spiel teilgenommen hat. REGLEMENT ORDNUNG UND SICHERHEIT (Juni 2011) Art. 6 Allgemeine Pflichten der RL-Clubs als Veranstalter 1. Der Veranstalter von Eishockeyspielen ist verpflichtet, die Sicherheit der Spieler, Zuschauer und Funktionäre von der Ankunft der Gästemannschaft und der Schiedsrichter bis zum Zeitpunkt, da diese den Spielort wieder verlassen, zu gewährleisten. 2. Spieler, Schiedsrichter und Offizielle sind jederzeit vor Übergriffen durch Zuschauer zu schützen. Ebenso sind Zuschauer von übergriffen durch Spieler und offiziellen Funktionären zu schützen. Art 8 Allgemeine Grundsätze 5. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass die Mannschaftsfahrzeuge, die Fahrzeuge der Schiedsrichter sowie die Fahrzeuge des Gast-Sicherheitsdienstes entsprechend der Risikoeinschätzung geschützt in unmittelbarer Nähe des Spielortes parkiert werden können. In einzelnen Fällen sind diese Fahrzeuge zu bewachen. Die Parkplätze sind weiter so zu wählen, dass in Notfällen die Mannschaften sowie die Schiedsrichter nach dem Spiel den Spielort unbeeinträchtigt verlassen können Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 14 von 15

15 Wichtige Adressen Swiss Ice Hockey Geschäftsstelle Tel Fax Wirz Mark Direktor Nachwuchs & Amateursport Tel Fax Kohler Andreas Head of Referee RL Tel Burdet Olivier Rechtspflege Tel Fax SCHIEDSRICHTER- RAPPORTE NAS Rechtspflege Fax Bürgi Patrick Einzelrichter OS Tel Fax Lafranchi Patrick Einzelrichter ZS Tel Fax Guex Pascal Einzelrichter WS Tel Fax Mani Ruedi SR-Regionenverantwortlicher OS Tel Eichmann Stefan SR-Regionenverantwortlicher ZS Tel Niquille Julien SR-Regionenverantwortlicher WS Tel Weisungen und Merkblätter RL d 12. August 2015 Seite 15 von 15

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