Preise und Produktdaten Kooltherm April 2016

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1 Insulation Erste Ausgabe Juli 2016 Preise und Produktdaten Kooltherm April 2016 DIE DÜNNSTE DÄMMUNG FÜR JEDE ANWENDUNG Besuchen Sie unsere Website

2 Einleitung Vom Keller bis zum Dach können Sie sich auf die einzigartigen Eigen schaften von Kooltherm verlassen. Individuell konzipiert für Anwendungen im Dach-, Wand-, Decken- und Bodenbereich überzeugen unsere Dämmsysteme mit klaren Vorteilen: Beste Dämmwerte ab WLS 021 Maximaler Dämmwert mit minimaler Stärke Ideal für Neubau und Sanierung Einfach zu verarbeiten Hohe Alterungsbeständigkeit Brandverhalten bis zur Euroklasse B ab 0,020 D D ab Projektbezogene Formate, Dicken und Kantenbearbeitungen auf Anfrage. Deckmaße Platten mit umlaufend Stufenfalz: -10 mm je Längs- und Querseite. Berechnungsmaß ist das Plattenmaß. In allen en sind die für den jeweiligen Standard-Einbausituation gültigen Wärmeübergangswiderstände R si und R se gemäß DIN 4108, Teil 4, Tabelle 5, enthalten. Frachtkostenpauschale i.h.v. 100,00 für Lieferungen unter 10 m 3. Alle Preise zzgl. 19% Mehrwertsteuer (MwSt.). Alle Angaben ohne Gewähr. Druckfehler und Irrtum vorbehalten. 2

3 Kooltherm Preise & Produktdaten 2016 K8 C Kerndämmplatte Material Resol-Hartschaum, beidseitige Kaschierung aus perforierter, diffusionsoffener Aluminiumverbundfolie mit umlaufendem Stufenfalz Produktvorteile Höchste Dämmwirkung bis zu WLS 021 Schwer entflammbar, Euroklasse C-s1,d0 Nachhaltiges Bauen - erfüllt Passivhausstandard Einfach zu verarbeiten Gewährleistungsverlängerung bis zu 10 Jahre möglich Dicke Länge Breite WLS Paketinhalt Stück Paketinhalt (m 2 ) Preis ( /m 2 ) Lagerware , ,90 19,64 nein , ,67 21,05 nein , ,45 23,90 nein , ,06 26,45 nein , ,45 31,10 nein , ,84 32,50 nein Kerndämmung K15 VHF-Dämmplatte Material Resol-Hartschaum, beidseitige Kaschierung aus Aluminiumverbundfolie, Sichtseite schwarz-matt lackiert Produktvorteile Höchste Dämmwirkung bis zu WLS 021 Schwer entflammbar, Euroklasse B-s1,d0 Ideal für Neubau und Sanierung Besonders für nachhaltiges Bauen geeignet Einfach zu verarbeiten Besonders geeignet für vorgehängte, hinterlüftete Fassaden Dicke Länge Breite WLS Paketinhalt Paketinhalt Stück (m 2 ) Preis ( /m 2 ) Lagerware , ,28 14,35 ja , ,64 19,40 ja , ,76 24,45 ja , ,32 29,50 ja , ,60 34,45 ja , ,88 36,15 ja , ,88 36,95 ja Fassade K103 Fußboden-Dämmplatte Material Resol-Hartschaum, beidseitige Kaschierung aus Glasvlies Produktvorteile Höchste Dämmwirkung bis zu WLS 021 Schnell und einfach zu verarbeiten Nachhaltig und umweltreundlich Niedrige Aufbauhöhe Für Fußbodenheizung geeignet Dicke Länge Breite WLS Paketinhalt Stück (m 2 ) Preis ( /m 2 ) Lagerware , ,20 15,87 ja , ,76 18,06 ja , ,32 20,01 nein , ,32 22,20 ja , ,88 25,07 nein , ,60 27,60 ja Fussboden 3

4 Vakuum-Dämmsysteme Vakuum-Dämmsysteme Kingspan ist eine Vakuumdämmplatte (VIP), mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,007, deren Dämmleistung heutige Hochleistungsdämmstoffe um das Dreifache und herkömmliche Dämmstoffe um das Fünfache übertrifft. Kingspan bietet Vakuumdämmsysteme u.a. für Staffelgeschosse, Flachdächer, Fußböden sowie Innen- und Außenwand. Auch für Ihre Herausforderung haben wir die passende Systemlösung - sprechen Sie uns an! OEM-Produkte K5 WDVS-Dämmplatte OEM-Produkte Kingspan Kooltherm K5 WDVS-Dämmplatte ist ein mit Glasvlies kaschiertes Dämmmaterial für WDVS-Fassaden. Es eignet sich glei chermaßen für die energetische Sanierung und den nachhaltigen Neubau. Die Kooltherm K5 WDVS-Dämmplatte ist eine vom Passivhaus Institut zertifizierte Passivhaus-Komponente. K7 Steildach-Dämmplatte Kingspan Kooltherm K7 ist eine Steildach-Dämmplatte aus Resol-Hartschaum die eigens für die Verwendung als Aufsparren-Dämmelement entwickelt wurde. Durch ihre hohe Dämmwirkung bleibt der Dachaufbau dünn, was neben gestalterischen Vorteilen auch Einsparungen bei der Statik eröffnet: Weil weniger Dämmung benötigt wird, lastet auf dem Dachstuhl ein geringeres Gewicht. Speziell bei der Sanierung kann Kingspan Kooltherm K7 die alte Dämmung einfach ersetzen oder ergänzen, ohne die Bewohnbarkeit der Immobilie während der Sanierung einzuschränken. K20 Betonelement-Dämmplatte Kingspan Kooltherm K20 ist eine Betonelement-Dämmplatte für Betonhalb- und Betonsandwichelemente, die sich individuell anpassen lässt und sich damit besonders für gehobene architektonische Ansprüche eignet. 4

5 e und Dämmstoffdicken WLS 007 WLS 020 WLS 021 WLS 022 WLS 023 WLS 024 WLS 025 WLS 026 WLS 027 WLS 028 WLS 029 WLS 030 WLS 032 WLS 035 WLS 040 Dämmstoffstärke in mm = 0,007 = 0,020 = 0,021 = 0,022 = 0,023 = 0,024 = 0,025 = 0,026 = 0,027 = 0,028 = 0,029 = 0,030 = 0,032 = 0,035 = 0, ,626 1,493 1,548 1,601 1,653 1,705 1,754 1,803 1,851 1,897 1,942 1,987 2,073 2,194 2, ,432 1,087 1,131 1,174 1,216 1,258 1,299 1,339 1,378 1,417 1,455 1,493 1,566 1,671 1, ,330 0,855 0,891 0,927 0,962 0,997 1,031 1,065 1,098 1,131 1,163 1,195 1,258 1,349 1, ,267 0,704 0,735 0,765 0,796 0,825 0,855 0,884 0,912 0,941 0,969 0,997 1,051 1,131 1, ,224 0,599 0,626 0,652 0,678 0,704 0,730 0,755 0,781 0,806 0,830 0,855 0,903 0,974 1, ,193 0,521 0,544 0,568 0,591 0,614 0,637 0,660 0,682 0,704 0,726 0,748 0,791 0,855 0, ,170 0,461 0,482 0,503 0,524 0,544 0,565 0,585 0,606 0,626 0,645 0,665 0,704 0,762 0, ,152 0,413 0,432 0,451 0,470 0,489 0,508 0,526 0,544 0,563 0,581 0,599 0,634 0,687 0, ,137 0,375 0,392 0,409 0,427 0,444 0,461 0,478 0,495 0,511 0,528 0,544 0,577 0,626 0, ,125 0,342 0,359 0,375 0,390 0,406 0,422 0,438 0,453 0,469 0,484 0,499 0,529 0,574 0, ,114 0,315 0,330 0,345 0,360 0,375 0,389 0,404 0,418 0,432 0,447 0,461 0,489 0,531 0, ,106 0,292 0,306 0,320 0,334 0,347 0,361 0,375 0,388 0,401 0,415 0,428 0,454 0,493 0, ,098 0,272 0,285 0,298 0,311 0,324 0,337 0,349 0,362 0,375 0,387 0,399 0,424 0,461 0, ,092 0,255 0,267 0,279 0,291 0,303 0,315 0,327 0,339 0,351 0,363 0,375 0,398 0,432 0, ,086 0,240 0,251 0,263 0,274 0,285 0,297 0,308 0,319 0,330 0,341 0,353 0,375 0,407 0, ,081 0,226 0,237 0,248 0,259 0,269 0,280 0,291 0,301 0,312 0,322 0,333 0,354 0,385 0, ,077 0,214 0,224 0,235 0,245 0,255 0,265 0,275 0,285 0,295 0,305 0,315 0,335 0,365 0, ,073 0,203 0,213 0,223 0,233 0,242 0,252 0,262 0,271 0,281 0,290 0,300 0,319 0,347 0, ,069 0,193 0,203 0,212 0,221 0,231 0,240 0,249 0,258 0,267 0,276 0,285 0,303 0,330 0, ,063 0,176 0,185 0,193 0,202 0,210 0,219 0,227 0,236 0,244 0,252 0,261 0,277 0,302 0, ,058 0,162 0,170 0,178 0,186 0,193 0,201 0,209 0,217 0,224 0,232 0,240 0,255 0,278 0, ,053 0,150 0,157 0,164 0,172 0,179 0,186 0,193 0,201 0,208 0,215 0,222 0,236 0,257 0, ,050 0,139 0,146 0,153 0,160 0,167 0,173 0,180 0,187 0,193 0,200 0,207 0,220 0,240 0, ,046 0,130 0,137 0,143 0,149 0,156 0,162 0,168 0,175 0,181 0,187 0,193 0,206 0,224 0, ,043 0,122 0,128 0,134 0,140 0,146 0,152 0,158 0,164 0,170 0,176 0,182 0,193 0,211 0, ,041 0,115 0,121 0,127 0,132 0,138 0,143 0,149 0,155 0,160 0,166 0,171 0,182 0,199 0, ,039 0,109 0,114 0,120 0,125 0,130 0,136 0,141 0,146 0,152 0,157 0,162 0,173 0,188 0, ,037 0,103 0,108 0,114 0,119 0,124 0,129 0,134 0,139 0,144 0,149 0,154 0,164 0,179 0, ,035 0,098 0,103 0,108 0,113 0,118 0,122 0,127 0,132 0,137 0,142 0,146 0,156 0,170 0, ,033 0,094 0,098 0,103 0,108 0,112 0,117 0,121 0,126 0,130 0,135 0,139 0,149 0,162 0, ,032 0,090 0,094 0,098 0,103 0,107 0,111 0,116 0,120 0,125 0,129 0,133 0,142 0,155 0, ,030 0,086 0,090 0,094 0,098 0,103 0,107 0,111 0,115 0,119 0,123 0,128 0,136 0,148 0, ,029 0,082 0,086 0,090 0,094 0,098 0,102 0,106 0,110 0,114 0,118 0,122 0,130 0,142 0, ,028 0,079 0,083 0,087 0,091 0,094 0,098 0,102 0,106 0,110 0,114 0,118 0,125 0,137 0, ,027 0,076 0,080 0,083 0,087 0,091 0,095 0,098 0,102 0,106 0,109 0,113 0,121 0,132 0, ,026 0,073 0,077 0,080 0,084 0,088 0,091 0,095 0,098 0,102 0,105 0,109 0,116 0,127 0, ,025 0,071 0,074 0,078 0,081 0,084 0,088 0,091 0,095 0,098 0,102 0,105 0,112 0,122 0, ,024 0,068 0,072 0,075 0,078 0,082 0,085 0,088 0,092 0,095 0,098 0,102 0,108 0,118 0, ,023 0,066 0,069 0,072 0,076 0,079 0,082 0,085 0,089 0,092 0,095 0,098 0,105 0,114 0,130 * Im sind die Wärmeübergangswiderstände nach DIN 4108, Teil 4, Tabelle 5, Zeile 5 (Rsi+Rse=0,17) enthalten * = Wärmedurchgangskoeffizient U (früher K-Wert) Wärmeübergangswiderstände R s Richtung des Wärmestroms Wärmeübergangswiderstand (m 2 K/W) Aufwärts Horizontal Abwärts R si - Innenraum 0,10 0,13* 0,17 R se - Außenluft, nicht abgedeckt 0,04 0,04 0,04 R se - Außenluft, abgedeckt und hinterlüftet 0,13 0,13 0,13 * über ± 30 zur horizontalen Ebene 5

6 Team Kooltherm D-A-CH TECHNIK Ralf Mugele Dipl. - Ing. Wolfgang Müller Senior Business Development Manager D-A-CH Teamleiter Technik / Technical Service Manager ralf.mugele@kingspan.com wolfgang.mueller@kingspan.com +49 (0) (0) Bernhard Spindler Dipl. - Ing. Roman Riemenschneider Key Account Manager WDVS PM D-A-CH Technical Service Consultant bernhard.spindler@kingspan.com roman.riemenschneider@kingspan.com +49 (0) (0) Andreas Hemme Innendienst Nord andreas.hemme@kingspan.com +49 (0) Frank Nelles Objektberater Mitte Business Development Manager Ronald Bursy Objektberater Ost Key Account Manager WDVS Vertrieb D-A-CH ronald.bursy@kingspan.com +49 (0) frank.nelles@kingspan.com +49 (0) Christian Ilg Objektberater Süd Business Development Manager christian.ilg@kingspan.com +49 (0) INNENDIENST NORD Österreich Schweiz Andreas Hemme Internal Sales Kooltherm andreas.hemme@kingspan.com +49 (0) INNENDIENST SÜD AUFTRAGSABWICKLUNG Hanno Hagemann Paul Born Internal Sales Kooltherm Internal Sales Kooltherm hanno.hagemann@kingspan.com paul.born@kingspan.com +49 (0) (0) OEM KUNDEN Maria Wieching 6 Internal Sales Kooltherm maria.wieching@kingspan.com +49 (0)

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung der Bedingungen 1. Die Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen des Verkäufers abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 3. Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von 310 Abs. 1 BGB. 4. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer. 2 Angebot und Vertragsschluss 1. Ist die Bestellung als Angebot im Sinne von 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Verkäufer dieses innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2. An Abbildungen, Entwürfen, Proben, Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Verkaufshilfen, Daten und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, auch schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Proben oder sonstige Leistungsdaten gelten nur annähernd und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. 3 Anwendungstechnische Beratung Anwendungstechnische Beratung gibt der Verkäufer nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignungen und Anwendungen der Waren des Verkäufers befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke; die Empfehlungen des Verkäufers sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Für anwendungstechnische Beratung haftet der Verkäufer nur nach Maßgabe von 8. 4 Liefer- und Leistungszeit, Verzug 1. Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit hängt vom Zeitpunkt der zur Verfügungsstellung sämtlicher notwendiger, technischer Informationen durch den Käufer ab. 2. Sofern der Verkäufer dem Käufer nichts anderes schriftlich mitteilt, sind die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen unverbindlich. Im Übrigen sind vom Verkäufer genannte Termine und Fristen nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Beschaffungsrisiken werden von dem Verkäufer grundsätzlich nicht übernommen. 3. Die Lieferung gilt als frist- bzw. termingerecht erbracht, wenn bei Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist oder die Ware sofern dies vereinbart ist bis zum Ablauf der Lieferfrist oder des Liefertermins das Werk/Lager verlassen hat. 4. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, extreme Witterungsverhältnisse etc.), ermächtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind. Führen Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 5. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. 6. Der Verkäufer ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. 7. Bei der Herstellung der Ware kann es produktionsbedingt zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu +/- 10 % kommen. Etwaige Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb dieser Toleranz stellen eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung dar. Der Käufer hat den Preis für die tatsachlich gelieferte Menge zu zahlen. 8. Soweit der Verkäufer eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und unter der Voraussetzung der schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht durch den Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. 9. Im Verzugsfall haftet der Verkäufer nach Maßgabe von 8 für den vom Käufer nachgewiesenen Verzögerungsschaden. Für Verzögerungsschäden haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von 5 % des mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreises. 10. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. 5 Leistungsumfang, Gefahrübergang, Verpackung 1. Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Die Verpflichtung des Verkäufers besteht daher darin, die Ware zur Abholung bereit zu stellen. 2. Sofern der Käufer es wünscht wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. 3. Die Transport- und alle sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Folien sowie mehrfach verwendbare Transportmittel wie Paletten usw. Der Käufer ist verpflichtet für eine Entsorgung der Einwegverpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Die mehrfach verwendbaren Transportmittel werden dem Käufer nur leihweise überlassen; der Käufer ist zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, d. h. restentleert und ohne Beschädigung verpflichtet. Bei Verunreinigung oder Beschädigung der Transportmittel trägt der Käufer die Instandsetzungskosten bzw. ist er dem Verkäufer zum Wertersatz verpflichtet, soweit eine Instandsetzung unmöglich ist. 4. Die Kosten einer von dem Käufer zu vertretenden Nachlieferung trägt der Käufer; dies gilt auch dann, wenn im Übrigen frachtfreie Lieferung individuell vereinbart war. 5. Der Käufer ist verpflichtet, rechtzeitig zum Abnahmezeitpunkt Personal und Hilfskräfte in ausreichender Zahl zwecks ordnungsgemäßer Durchführung des Entladevorgangs bereitzustellen. Die Auslieferungsstelle muss mit LKW befahrbar sein. Der Untergrund muss für einen Staplerbetrieb geeignet sein. 6. Ist der Käufer Wiederverkäufer, so ist er im Fall von Streckengeschäften verpflichtet, seinen Kunden die unter vorstehend 5.5. vorgesehenen, gegenüber dem Verkäufer bestehenden Verpflichtungen aufzuerlegen; der Wiederverkäufer haftet gegenüber dem Verkäufer für Pflichtverletzungen seines Kunden. 6 Preise und Zahlungen 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers ab Werk, ausschließlich Versandkosten, Versand und Transport. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach Abschluss des Kaufvertrages seine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. In gleicher Weise ist der Verkäufer verpflichtet, bei Kostensenkungen zu verfahren. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen wird der Verkäufer sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen des Verkäufers eingeschlossen: sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 4. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Ver-käufer berechtigt, die sich aus 280, 286 und 288 BGB ergebenen Rechte geltend zu machen. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt. 6. Sind dem Verkäufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen. 7. Schecks und Wechsel, deren Annahme der Verkäufer sich vorbehält, gelten erst nach Einlösung als Zahlung, etwaige Dispo- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. 7 Mängelhaftung 1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Die gesetzlichen Rückgriffs Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat Der Kaufgegenstand entspricht auch dann der vereinbarten Beschaffenheit, wenn er nur unerhebliche, den Vertragszweck nicht gefährdende Abweichungen aufweist. Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, ist der Kaufgegenstand als frei von Sachmängeln anzusehen, wenn er eine nur unerhebliche Beeinträchtigung seiner Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung aufweist, die den Vertragszweck nicht gefährdet Bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel entstehen, und/oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, bestehen keine Mängelansprüche Werden Installations- und/oder Handhabungsweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an den Produkten vorgenommen, Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen etc. entfällt die Haftung des Verkäufers für Sachmängel; etwas anderes gilt nur dann, soweit der Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist. 4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dem Verkäufer zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. 8 vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Vorgehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Ferner gilt die Frist gemäß vorstehendem Satz 1 nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen sowie in Fällen des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8 Haftung 1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 9 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Eigentum des Verkäufers. 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei verschuldetem Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die nicht bezahlten Kaufgegenstände zurückzuverlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich erklärt. 3. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. 4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigenen Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigenen Kosten rechtzeitig durchführen. 5. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZÜO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. 6. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Ist die abgrenzende Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine Ifd. Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abrechnung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen Kausalen Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abrechnung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nach-kommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht. 7. Die Bearbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 8. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung, Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusetzen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Mitei-gentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandenen Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. 9. Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderung des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 10. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht 1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen, ein-schließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufer Ibbenbüren. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Ibbenbüren Erfüllungsort. 3. Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht, der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom über Verträge über den Internationalen Warenkauf, BGBL 1989 II S. 588, ber II, 1699) ist ausgeschlossen. Stand:

8 Kontakt Kundenservice Für Angebote und Informationen zu Ihren Bestellungen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (freitags bis 14:30 Uhr) zur Verfügung. Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Anwendungstechnik Bei der Produktanwendung unterstützt Sie Kingspan Insulation mit einem technischen Service. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Verarbeitung und geben Ihnen technische Informationen hinsichtlich der von Ihnen benötigten Dämmstoffdicke. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Produktauswahl für alternative Anwendungen und leisten Hilfe stellung bei Fragen zur Detailausführung. Objektberater Nord Andreas Hemme Tel: +49 (0) Mitte Frank Nelles Tel: +49 (0) 151/ Ost Ronald Bursy Tel: +49 (0) 151/ Süd Christian Ilg Tel: +49 (0) 151/ Die Anwendungstechnik ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr (freitags bis 14:30 Uhr) für Sie da. Kingspan Insulation nennt Ihnen gerne den geeigneten Ansprechpartner: Tel: +49 (0) /-52 Fax: +49 (0) Die Angaben in dieser Druckschrift basieren auf unseren derzeitigen Erkenntnissen und Erfahrungen. Sie stellen keine Zusicherung im Rechtssinne dar. Bei der Anwendung sind stets die besonderen Bedingungen des Anwendungsfalles zu berücksichtigen, insbesondere in bautechnischer, bauphysikalischer und baurechtlicher Sicht. In besonderen Fällen sollte der Tauwasseranfall in der Konstruktion durch einen rechnerischen Nachweis überprüft werden. Bei der Montage sind die DIN, EnEV und UW nach ihrem derzeit gültigen Stand einzuhalten. (Stand 07/2016) Print-No /16 Agentur Brinkmann, Krefeld Kingspan Insulation GmbH & Co KG Fuggerstraße 15, Ibbenbüren, Deutschland Kingspan, Kooltherm, Optim-R und das Löwen-Logo sind registrierte Warenzeichen der Kingspan Group plc in Deutschland und anderen Ländern. Alle Rechte vorbehalten.

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