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- Irmgard Beltz
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25 Betreuungszeit täglich in Stunden Betreuungszeit Betreuungszeit pro Woche in Stunden Kostenbeitrag mtl. =2 Std. 10 Std. 100,00 >2-3 Std. >10-15 Std. 120,00 >3-4 Std. >15-20 Std. 140,00 >4-5 Std. >20-25 Std. 160,00 >5-6 Std. >25-30 Std. 180,00 >6-7 Std. >30-35 Std. 200,00 >7-8 Std. >35-40 Std. 220,00 >8-9 Std. >40-45 Std. 240,00 >9-10 Std. >45-50 Std. 260,00
26 Tagespflegesätze ab Leistungen nach 23 SGB VIII Rechengröße Betrag zur Anerkennung der Förderleistung Rechengröße Sachaufwand Rechengröße Erhöhungsbetrag für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Betreuungs zeit pro Woche in Stunden Betrag zur Anerkennung der Förderleistung Auszahlungsbetrag Erhöhungsbetrag für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Sachaufwand Auszahlungsbetrag für behinderte Kinder 7,50 5,33 13,10 > ,00 27,00 65,00 66,00 131,00 > ,00 53,00 128,00 131,00 259,00 > ,00 80,00 193,00 197,00 390,00 > ,00 107,00 257,00 262,00 519,00 > ,00 133,00 321,00 328,00 649,00 > ,00 160,00 385,00 393,00 778,00 > ,00 186,00 449,00 459,00 908,00 > ,00 213,00 513,00 524, ,00 > ,00 240,00 578,00 590, ,00 > ,00 266,00 641,00 655, ,00 Anmerkungen: 1) Bei der Förderleistung wurde der vorläufigen Basiswert 2015 in Höhe von 982,06 zugrunde gelegt. 2) Die o. g. Beträge wurden auf volle Beträge auf- oder abgerundet. Ausschließlich Leistungen nach 23 SGB VIII erhalten a) Tagespflegepersonen mit weniger als 100 Stunden Qualifizierung b) Tagespflegepersonen, welche die geforderten 15 Stunden Fortbildung pro Jahr nicht leisten c) Tagespflegepersonen, welche die Anforderungen der Qualifikationsstufe 1 oder 2 nachweisen können, jedoch mit dem Kind bis zum 3. Grad verwandt sind d) Tagespflegepersonen, welche Kinder in einer Großtagespflegestelle betreuen und diese die einrichtungsähnliche Förderung gem. Art. 20 a BayKiBiG erhält
27 Tagespflegesätze ab Leistungen nach 23 SGB VIII und 18 AVBayKiBiG Qualifikationsstufe 1 Rechengröße Betrag zur Anerkennung der Förderleistung Rechengröße Sachaufwand Rechengröße Erhöhungsbetrag für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Betreuungs zeit täglich in Stunden Betreuungs zeit pro Woche in Stunden Laufende Geldleistung gem. 23 SGB VIIII Sachaufwand Betrag zur Anerkennung der Förderleistung Kinder (u3+ü3) Qualifizierungs zuschlag gem. 18 AVBayKiBiG Gesamt Gesamt 60% Auszahlungsbetrag Erhöhungsbetrag für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Auszahlungsbetrag für behinderte Kinder 7,5 5,33 13,10 = ,00 53,00 128,00 32,00 160,00 131,00 291,00 > 2-3 > ,00 80,00 193,00 48,00 241,00 197,00 438,00 > 3-4 > ,00 107,00 257,00 64,00 321,00 262,00 583,00 > 4-5 > ,00 133,00 321,00 80,00 401,00 328,00 729,00 > 5-6 > ,00 160,00 385,00 96,00 481,00 393,00 874,00 > 6-7 > ,00 186,00 449,00 112,00 561,00 459, ,00 > 7-8 > ,00 213,00 513,00 128,00 641,00 524, ,00 > 8-9 > ,00 240,00 578,00 144,00 722,00 590, ,00 > 9-10 > ,00 266,00 641,00 160,00 801,00 655, ,00 Anmerkungen: 1) Bei der Förderleistung wurde der vorläufigen Basiswert 2015 in Höhe von 982,06 zugrunde gelegt. 2) Die o. g. Beträge wurden auf volle Beträge auf- oder abgerundet. 5) Das Tagespflegegeld für Kinder ab 3 Jahren wird ab dem Folgemonat gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Den Qualifizierungszuschlag der Qualifikationsstufe 1 erhalten: a) Tagespflegepersonen, welche die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs im Umfang von mindestens 100 Stunden durch Zertifikat nachgewiesen haben (hierzu zählen auch Tagespflegepersonen die einen Kurs mit weniger als 100 Unterrichtsstunden absolviert haben, die erforderlichen 100 Stunden jedoch durch die Anrechnung von Fortbildungen erreicht haben) b) Pädagogische Ergänzungskräfte welche ihre Qualifikation gem. 16 Abs. 4 AVBayKiBiG nachweisen können.
28 Tagespflegesätze ab Leistungen nach 23 SGB VIII und 18 AVBayKiBiG Qualifikationsstufe 2 Rechengröße Betrag zur Anerkennung der Förderleistung Rechengröße Sachaufwand Rechengröße Erhöhungsbetrag für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Laufende Geldleistung gem. 23 SGB VIIII Betrag zur Anerkennung der Förderleistung Kinder (u3+ü3) Qualifizierungs zuschlag gem. 18 AVBayKiBiG Gesamt Erhöhungsbetrag für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Auszahlungsbetrag für behinderte Kinder Betreuungs Betreuungs Sachaufwand zeit täglich in zeit pro Woche in Gesamt 70% Auszahlungsbetrag Stunden Stunden 7,5 5,33 13,10 = ,00 53,00 128,00 37,00 165,00 131,00 296,00 > 2-3 > ,00 80,00 193,00 56,00 249,00 197,00 446,00 > 3-4 > ,00 107,00 257,00 75,00 332,00 262,00 594,00 > 4-5 > ,00 133,00 321,00 93,00 414,00 328,00 742,00 > 5-6 > ,00 160,00 385,00 112,00 497,00 393,00 890,00 > 6-7 > ,00 186,00 449,00 130,00 579,00 459, ,00 > 7-8 > ,00 213,00 513,00 149,00 662,00 524, ,00 > 8-9 > ,00 240,00 578,00 168,00 746,00 590, ,00 > 9-10 > ,00 266,00 641,00 186,00 827,00 655, ,00 Anmerkungen: 1) Bei der Förderleistung wurde der vorläufigen Basiswert 2015 in Höhe von 982,06 zugrunde gelegt. 2) Die o. g. Beträge wurden auf volle Beträge auf- oder abgerundet. 5) Das Tagespflegegeld für Kinder ab 3 Jahren wird ab dem Folgemonat gewährt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Den Qualifizierungszuschlag der Qualifikationsstufe 2 erhalten Tagespflegepersonen, welche ihre Qualifikation durch eine Ausbildung als Pädagogische Fachkraft gem. 16 Abs. 2 AVBayKiBiG nachweisen können.
29 Stundensatz Tagespflege Tagespflegegeld bei Stunden pro Monat Nur SGB VIII-Leistungen 40 Std./Woche Stundensatz Kinder u 3 und ü 3 513, ,21 Tagespflegepersonen mit Tagespflegegeld bei Stunden pro Monat Qualifikationsstufe 1 40 Std./Woche Stundensatz Kinder u 3 und ü 3 (60 % QZ) 641, ,01 Tagespflegepersonen mit Tagespflegegeld bei Stunden pro Monat Qualifikationssstufe 2 40 Std./Woche Stundensatz Kinder u 3 und ü 3 Jahre (70 % QZ 662, ,14
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