Für eine nachhaltige, produzierende Landwirtschaft!

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1 Positionspapier Landwirtschaft Für eine nachhaltige, produzierende Landwirtschaft! Nur ein gesunder Bauernstand kann aus einheimischer Produktion qualitativ hochstehende Erzeugnisse herstellen. Dazu braucht es keine planwirtschaftlichen Einschränkungen, sondern unternehmerische Freiräume für unsere Bäuerinnen und Bauern. Wo Landwirte Kulturland bewirtschaften und Nutztiere halten, sind ihre Leistungen angemessen zu entschädigen. Damit die Landwirtschaft ihren wichtigen verfassungsmässigen Auftrag wahrnehmen kann, setzt die SVP auf den produzierenden Familienbetrieb. Kernforderungen der SVP Thurgau Stärkung der produzierenden Landwirtschaft. Förderung von nachhaltig und tiergerecht produzierten Lebensmitteln sowie der Vermarktung von qualitativ hochstehenden einheimischen Produkten. Schutz der einheimischen Landwirtschaft vor Billigimporten. Gute Rahmenbedingung für die vor- und nachgelagerten Betriebe. Keine weitere Extensivierung der Landwirtschaft. Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens. Konsequente Bekämpfung von Seuchen, Schädlingen, Krankheiten und Neophyten. Weniger Agrarbürokratie. Sicherstellung einer zeitgemässen Berufsausbildung für Landwirte/Landwirtinnen und für Bäuerinnen sowie Förderung des Berufsnachwuchses. Landwirtschaftsfreundlicher Gesetzesvollzug. Positionspapier «Landwirtschaft» SVP-Kommission 1, im Februar 2016 Seite 01 von 05

2 1. Stärkung der produzierenden Landwirtschaft Die aktuelle Agrarpolitik benachteiligt heute die produzierende Landwirtschaft. Anstatt die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe für unser Land und die Bevölkerung zu würdigen und entsprechend abzugelten, wird die Landwirtschaft mit den vorliegenden Bestimmungen geschwächt. Statt die produzierende Landwirtschaft zu unterstützen, werden Direktzahlungen für Programme, welche viel zu grosse administrative Vorleistungen bedingen wie zum Beispiel die Landschaftsqualitätsprojekte ausbezahlt. Die Tierbeiträge dagegen wurden gänzlich gestrichen und die Flächenbeiträge stark reduziert. Dies trifft die produzierende Landwirtschaft und wird dem verfassungsmässigen Auftrag, den die Landwirtschaft für die Schweiz zu erfüllen hat, nicht gerecht. Die Förderung leistungsfähiger Familienbetriebe mit zukunftsfähigen Strukturen. Die Kernaufgabe der Thurgauer Landwirtschaft ist die Produktion von Nahrungsmitteln. Eine Vereinfachung des Direktzahlungssystems. Kein Abbau der produktionsfördernden Beiträge. Erhalt der Netto-Selbstversorgung von mindestens 60 Prozent. 2. Förderung von nachhaltig und tiergerecht produzierten Lebensmitteln sowie der Vermarktung von qualitativ hochstehenden einheimischen Produkten Die SVP Thurgau unterstützt die Förderung von ökologisch und tiergerecht produzierten Lebensmitteln. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen mit vertrauensbildenden Massnahmen über die vorzügliche Qualität der Thurgauer Nahrungsmittel informiert werden. Importprodukte müssen ebenso einer strengen und klaren Deklaration unterworfen sein wie die einheimischen Nahrungsmittel, da die Produktionsvorschriften und der Vollzug bezüglich Tierschutz und Ökologie in der Schweiz im Allgemeinen wesentlich strenger sind als im Ausland. Das grosse Konsumentenvertrauen in die Thurgauer Landwirtschaft ist durch imagefördernde Massnahmen zu stärken. Der Kanton Thurgau leistet weiterhin einen jährlichen Förderbeitrag an die Agro Marketing Thurgau AG. Die kantonale Lebensmittelkontrolle überprüft laufend die Einhaltung der Deklaration. Die Deklaration der Produktionsweise von Lebensmitteln bezüglich der Tierhaltung und der ökologischen Auflagen ist unerlässlich. Positionspapier «Landwirtschaft» SVP-Kommission 1, im Februar 2016 Seite 02 von 05

3 3. Schutz der einheimischen Landwirtschaft vor Billigimporten Das vom Bundesrat angestrebte Freihandelsabkommen Landwirtschaft (FHAL) mit der EU, insbesondere aber auch das von der Welthandelsorganisation (WTO) angestrebte Abkommen, welches im Bereich Landwirtschaft eine viel zu weitgehende Grenzöffnung vorsieht, hätte enorme Auswirkungen auf die Bauernfamilien. Die Senkung der Lebensmittelpreise auf EU- oder gar auf Weltmarktpreisniveau bei gleich bleibenden Produktionskosten wird die Existenz der Bauernfamilien gefährden und den Strukturwandel überforcieren. Bei einem unbeschränkten Zugang zu den internationalen Agrarmärkten wird dies das Ende einer eigenständigen, produzierenden schweizerischen Landwirtschaft bedeuten. Dies zeigt die Situation auf dem Käse- und Milchmarkt überdeutlich. Keinen Ausbau des Agrarfreihandels mit der EU oder Drittstaaten. Keine Öffnung der weissen Linie (Milch- und Milchprodukte ohne Käse). Mehr Grenzschutz für die inländische Lebensmittelproduktion. Förderung der regionalen Produktion und Vermarktung. 4. Gute Rahmenbedingungen für die vor- und nachgelagerten Betriebe Die der Thurgauer Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Betriebe bieten wertvolle Arbeitsplätze mit entsprechender Wertschöpfung. Diesen Unternehmungen sind gute gewerbliche Rahmenbedingungen seitens des Kantons zu gewähren. Die der Thurgauer Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Betriebe sind von der öffentlichen Hand ebenso zu fördern und zu unterstützen wie Betriebe, welche neu angesiedelt werden. 5. Keine weitere Extensivierung der Schweizer Landwirtschaft Die knappe landwirtschaftliche Produktionsfläche darf nicht der Renaturierung von Fliessgewässern geopfert werden. Die produktive Fläche muss wieder im Vordergrund stehen, dadurch bleibt auch das bestehende Kulturland erhalten. Der Landwirtschaft dürfen deshalb keine weiteren Produktionseinschränkungen und Extensivierungsbestrebungen auferlegt werden. Kein weiterer Ausbau neuer Naturschutzmassnahmen und Renaturierungen. Den Erhalt der gesetzlich festgelegten Fruchtfolgeflächen. Den sorgsamen Umgang mit Landwirtschaftsland von allen Beteiligten. Positionspapier «Landwirtschaft» SVP-Kommission 1, im Februar 2016 Seite 03 von 05

4 6. Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens Bei einer Vollerwerbstätigkeit der Bauernfamilie muss ein angemessener Unternehmenserfolg erzielt werden können. Durch die verfehlte Agrarpolitik wird dies jedoch zunehmend in Frage gestellt. Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft müssen deshalb so angesetzt werden, dass dieses Ziel auch wieder erreicht werden kann. Sie sind so auszugestalten, dass die Landwirtschaft als Haupterwerb geführt werden kann. Eine gerechtere Abgeltung für die produzierten Lebensmittel. Angemessene Entschädigung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Das Unternehmensergebnis soll den hohen Arbeits- und Kapitaleinsatz decken und eine Weiterentwicklung des Landwirtschaftsbetriebes ermöglichen. 7. Konsequente Bekämpfung von Seuchen, Schädlingen, Krankheiten und Neophyten Durch die Globalisierung gelangen immer mehr Seuchen, Schädlinge, Krankheiten und Neophyten in die Schweiz. Die SVP Thurgau setzt sich mit aller Kraft für deren Bekämpfung ein. Besondere Aufmerksamkeit ist im Kanton Thurgau dem Feuerbrand, der Kirschessigfliege und dem Erdmandelgras zu widmen. Die vom Bund und Kanton beschlossenen Bekämpfungsmassnahmen durchsetzen und strikte Einhaltung der Kontrollen sicherstellen. Neue Erkenntnisse und Methoden bei den Bekämpfungsmassnahmen sind zu prüfen und allenfalls einzusetzen. Der Einsatz von Streptomycin muss weiterhin möglich sein, bis ein gleichwertiges Mittel vorhanden ist. Am Verbot der internationalen Tiertransporte durch die Schweiz ist festzuhalten. 8. Weniger Agrarbürokratie Die SVP Thurgau wehrt sich gegen den Ausbau der Richtlinien und Vorschriften im Tier-, Gewässer- und Umweltschutz, der immer höhere Kosten und einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand verursacht. Gezieltere und auf ein Minimum ausgerichtete Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben. Betriebliche Kontrollen nur noch bei Veränderung in der Betriebsstruktur oder bei Anzeichen von Missbrauch durchführen. Direktzahlungen fliessen direkt zu den Bewirtschaftern und werden nicht für die Administration (z. B. Landschaftsarchitekturbüros) zweckentfremdet. Längere agrarpolitische Zyklen und damit eine grössere Planungssicherheit für die Betriebe. Positionspapier «Landwirtschaft» SVP-Kommission 1, im Februar 2016 Seite 04 von 05

5 9. Sicherstellung einer zeitgemässen Berufsausbildung für Landwirte/ Landwirtinnen und für Bäuerinnen sowie Förderung des Berufsnachwuchses Die SVP Thurgau unterstützt das im Thurgau entwickelte lineare Ausbildungsmodell mit dem Ausbildungsprogramm der Berufsbildungskommission des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft (VTL). Der Aus- und Weiterbildung von Bäuerinnen wird auch im Thurgau grosses Gewicht beigemessen. Das BBZ Arenenberg bietet für die landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufe eine praxisorientierte Ausund Weiterbildung an. Optimale Rahmenbedingungen für die Lehrbetriebe. Beibehaltung des BBZ Arenenberg als Bildungsstätte für die land- und bäuerlich-hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung im Thurgau. Die Aus- und Weiterbildung der Bäuerinnen wird weiterhin vom Kanton mitfinanziert. 10. Landwirtschaftsfreundlicher Gesetzesvollzug Die Raumentwicklung und die Umsetzung des bäuerlichen Bodenrechts muss darauf ausgerichtet werden, dass unternehmerische Landwirte ihre Betriebe zukunfts- und marktorientiert entwickeln können. Beispiele: Bewilligungen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen, Treibhäuser, Witterungsschutz für Spezialkulturen, Anlagen für erneuerbare Energie, Windturbinen, Direktvermarktung, Agrotourismus usw. Ausnützung des Spielraumes beim Vollzug der Gesetze über die Raumplanung, das Planen und das Bauen, den Gewässerschutz und den Umweltschutz zu Gunsten einer unternehmerischen Landwirtschaft. Der kantonale Richtplan hat Rücksicht auf die produzierende Landwirtschaft zu nehmen. Positionspapier «Landwirtschaft» SVP-Kommission 1, im Februar 2016 Seite 05 von 05

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