Haushalt des Landkreises Karlsruhe - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben zu Lasten des Haushaltsjahres 2014

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1 Kämmereiamt Az.: Sitzungsvorlage 17/2015 Haushalt des Landkreises Karlsruhe - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. genehmigt folgende außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben: 1.1. Personalaufwendungen Abschreibungen auf Forderungen wegen Pauschalwertberichtigungen öffentlicher Personennahverkehr Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfen zur Gesundheit Grundsicherung für Arbeitssuchende Einführung des Sozialhilfeprogramms aufgrund der SAP-Umstellung

2 I. Sachverhalt Im Zuge des Haushaltsvollzuges 2014 sind folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben entstanden: 1. Personalaufwendungen einschließlich Versorgungsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Sachkonten bis 4141 und bis ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen Die Mehraufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: * Besoldungsanpassung von rd. 3,3 % statt geplanten 2,0 % ab ,28 * Rückstellungen im Rahmen eines Arbeitsprozesses ,66 * Rückstellungen im Rahmen von Altersteilzeit ,33 * Mehraufwendungen im Bereich Asyl ,11 * Mehraufwendungen für Nachbesetzungen aufgrund von Beschäftigungsverboten ,90 Gesamtplanabweichung ,28 2 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - Abschreibungen auf Forderungen wegen Pauschalwertberichtigungen (Kostenstelle , Sachkonto ) Haushaltsansatz 0 Bedarf außerplanmäßige Aufwendungen davon gedeckt durch Minderaufwand innerhalb der Kostenart Abschreibungen noch zu genehmigen Seite 2

3 Der außerplanmäßige Aufwand beruht auf Pauschalwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen aus dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sowie für öffentlichrechtliche Forderungen 3. Öffentlicher Personennahverkehr - Zuschuss an sonstige öffentliche Sonderrechnungen (Kostenstelle , Sachkonto ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen davon gedeckt durch Mehrerträge und Minderaufwendungen innerhalb des Teilhaushalts bereits genehmigt innerhalb des Teilhaushalts noch zu genehmigen Die überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich ÖPNV im Haushaltsjahr 2014 sind im Wesentlichen auf die Schienenverkehrsleistungen der AVG zurückzuführen. Die Kosten hierfür sind gegenüber den im Rahmen der Haushaltsplanung angenommenen deutlich höher. Die Vereinbarungen für die Busverkehre der AVG wurden ebenfalls erst im Laufe des Jahres 2014 geschlossen und waren höher als prognostiziert. Des Weiteren wurden in 2014 verschiedene Forderungen des KVV s aus den vergangenen Jahren geklärt und größtenteils beglichen. 4. Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler - Soziale Leistungen an Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen (Kostenstelle ; Sachkonto und ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen Bei den hier dargestellten Ausgaben handelt es sich um die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften (vorläufige Unterbringung), Asylbewerber in Anschlussunterbringung und Geduldete in Anschlussunterbringung. Nicht enthalten sind die Ausgaben für die Unterbringung, die Personalausgaben sowie die übrigen Sach- und Verwaltungskosten. Seite 3

4 Die seit dem Jahr 2012 stark angestiegenen Zugangszahlen bei den Asylbewerbern wirken sich direkt auf die Leistungsausgaben nach dem AsylbLG aus. Wenn die Zugangszahlen so weiter steigen, wie dies sich aktuell abzeichnet, werden auch die für das laufende Jahr 2015 veranschlagten Mittel nicht ausreichen. 5. Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - Soziale Leistungen an Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen (Kostenstelle /03; Sachkonto und ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen Die Haushaltsüberschreitung im Bereich der Hilfen für junge Menschen und ihre Familien hat ihre Ursache im Wesentlichen in der Fallzahlenentwicklung und der Zunahme komplexer Bedarfe. Während die Fallzahlen in den Jahren fast auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden konnten, zeigten sich ab dem Jahr 2013 und nun auch 2014 Fallsteigerungen auf relativ breiter Linie. Parameter für die zunehmenden Bedarfe sind im gesellschaftlichen Wandel zu suchen, insbesondere durch Zunahme der alleinerziehenden Elternteile, frühzeitige Wahrnehmung von Fehlentwicklungen durch breit angelegte präventive Maßnahmen (Frühe Hilfen), steigende Überforderungen bei jungen und alleinerziehenden Eltern sowie komplexe Bedarfslagen bei Jugendlichen, verursacht durch Beziehungsabbrüche, Traumatisierungen und zunehmende psychische Erkrankungen. Festzustellen ist auch, dass die Bürger des Landkreises auf breiter Linie zunehmend ihren Rechtsanspruch auf Hilfen nach dem SGB VIII für ihre Kinder einfordern, so insbesondere in den Bereichen Familienhilfe und Hilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ein erheblicher Ausgabenanstieg von 3,16 Mio. auf 3,58 Mio. ist im Bereich der ambulanten Hilfen nach 35a SGB VIII zu verzeichnen. Diese Steigerung ist insbesondere auf die weiter steigenden Fallzahlen für Schulbegleitungen und Therapien bei Autismusspektrumsstörung zurückzuführen, bei relativ gleichbleibenden Fallkosten. Auch im Bereich der Inobhutnahmen sind erhebliche Ausgabensteigerungen zu verzeichnen. Hierfür sind sowohl vorläufige Schutzmaßnahmen für Jugendliche mit komplexen Problemlagen, als auch vorläufige Maßnahmen des Kinderschutzes ursächlich. Sie steigen von rd. 0,5 Mio. im Jahr 2013 auf rd. 0,9 Mio. im Jahr Seite 4

5 6. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen / Zuschüsse für laufende Zwecke an übrigen Bereich (Kostenstelle , , ; Sachkonto , und ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen Im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege sind die Fallzahlen und in der Folge auch die Ausgaben aufgrund des zum in Kraft getretenen Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für U 3-Kinder deutlich gestiegen. Zum Stichtag wurden Kinder in Tagespflege und Tageseinrichtungen betreut, zum Stichtag waren es Kinder. Ferner entstanden im Jahr 2014 auch Mehrausgaben in Höhe von rd. 60 T für die Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten des Mittagessens im Schülerhort aufgrund des gesetzlich geregelten Wegfalls der bisherigen Übernahme dieser Kosten im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets. Diese im Vorfeld nicht exakt kalkulierbaren Faktoren, insbesondere die deutliche Zunahme der betreuten Kinder, führten zur Überschreitung des Haushaltsansatzes 2014 um ca Hilfe zur Pflege - Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen (Kostenstelle ; Sachkonto und ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen Bei der Hilfe zur Pflege - über 85 % der Leistungsfälle und der Leistungsausgaben betrifft die stationäre Pflege - ergeben sich trotz der demographischen Entwicklung in den Jahren moderate Steigerungen. Die Überschreitung des HH - Ansatzes in 2014 um knapp bei den Ausgaben lag zum einen an den tatsächlich höheren Fallzahlen, zum anderen haben sich die Heimvergütungen in einem Maße erhöht, wie es nicht zu erwarten war. Der Landkreis Karlsruhe hatte nach den Erhebungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales im Jahr 2013 die geringsten Aufwendungen pro Einwohner aller Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Seite 5

6 8. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen (Kostenstelle ; Sachkonto und ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Aufwendungen Die massive Kostensteigerung in der Eingliederungshilfe beruht auf folgenden Gründen: * 90 % der Leistungen betreffen Maßnahmen die vergütungsfinanziert sind, d. h. die Leistungserbringer fordern jährlich zu Neuverhandlungen auf, um höhere Vergütungen zu erhalten. Dabei werden tarifvertragliche Anpassungen anerkannt. Die jährlichen Erhöhungen der letzten Jahre betrugen ca. 3,5 %, d.h. bei einem vergütungsfinanzierten Volumen in 2014 von ca. 50 Mio. stieg das Budget alleine bei den Bestandsfällen um 1,75 Mio.. Die durchschnittliche Lohnsteigerung in Deutschland lag bei 2,8 %. * seit Jahren verzeichnen wir einen Anstieg der Fallzahlen in den Teilhabereichen Schule (Stichwort Inklusion), Teilhabe am Arbeitsleben (vor allem bei chronisch psychisch kranken Menschen) und Wohnen (vor allem im ambulant betreuten Wohnen, im stationären Wohnen haben wir nur geringe Fallzahlensteigerungen). In diesen Bereichen verzeichnen wir die größten Ausgabensteigerungen. Bei den Schulbegleitungen hatten wir in 2014 im Vergleich zu 2013 Mehrausgaben in Höhe von , im Bereich der Werkstätten für behindertem Menschen einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen Mehrausgaben in Höhe von 1,1 Mio. und im Bereich Wohnen Mehrausgaben in Höhe von 1,65 Mio.. Beim stationären Wohnen kommt die zunehmende Alterung der behinderten Menschen hinzu, die dann in höhere und damit teurere Hilfebedarfsgruppen eingestuft werden. Auch steigt die Zahl jüngerer behinderter Menschen mit herausforderndem Verhalten (z. B.: Autisten), die einem umfangreichen und damit kostenaufwendigen Betreuungsbedarf haben. Ungeachtet dessen liegt der Landkreis Karlsruhe bei den Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales weit unter dem Durchschnitt der Landkreise in Baden - Württemberg. Nach dem letzten Benchmarking (2013) betrugen die Nettoausgaben einschl. Grundsicherung im Landkreis 108 pro Einwohner, der Durchschnitt aller Landkreise belief sich auf 135 pro Einwohner. Seite 6

7 9. Hilfen zur Gesundheit - Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen (Kostenstelle ; Sachkonto und ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Ausgabe Die Kostenüberschreitung in 2014 um ca hat ihre Ursache in Nachzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach 264 SGB V. Hier wurden die Sozialhilfeträger infolge eines Musterprozesses verpflichtet, Nachzahlungen für frühere Jahre zu leisten. 10. Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kostenstelle ; Sachkonto ) Haushaltsansatz Bedarf überplanmäßige Ausgabe Seit dem Jahr 2013 steigen die Fallzahlen - wenn auch in relativ geringem Umfang - wieder an. Dementsprechend stiegen auch die Ausgaben in diesem Bereich wieder leicht an. Negativ wirkten sich die steigenden Mietkosten auf die Fallkosten aus. 11. Auftrag I (SoJuHKR - Einführung - Erwerb von Lizenzen und Software) Haushaltsansatz 0 Bedarf außerplanmäßige Ausgabe Durch die Einführung des Fachverfahrens SoJuHKR im Dezernat III entstanden außerplanmäßige Ausgaben für die Schnittstellenanbindung sowie den Erwerb von Lizenzen. Seite 7

8 Die Mehrausgaben sind durch entsprechende Minderausgaben im Bereich Software (Anwendungen) innerhalb der Produktgruppe 1120 (Information und Kommunikation) abgedeckt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Mit den genehmigten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben wird sich das Ergebnis für das Jahr 2014 weiter verschlechtern. Das Jahresergebnis wird - so wie im vergangenen Jahr bereits prognostiziert - einen Fehlbetrag von 3,5 Mio. aufweisen. Die endgültige Ergebnisrechnung wird dem Kreistag in der Sitzung am vorgelegt. Wesentliche Veränderungen - insbesondere solche, die das Jahresergebnis verbessern werden - sind jedoch nicht zu erwarten. Damit wird sich auch die Entwicklung für das Haushaltsjahr 2015 weiter verschlechtern. Aufgrund der zu erwartenden Auszahlungen für den ÖPNV (vgl. hierzu die Vorlage Vereinbarung mit der Stadt Karlsruhe über die noch offenen Forderungen für Leistungen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh (AVG) aus den Jahren in gleicher Sitzung) wird die Liquidität weiter aufgezehrt werden. Verschlechterungen sind auch im Bereich Asyl zu erwarten (vgl. hierzu die Vorlage Unterbringung von Asylbewerbern - Fortschreibung des Masterplans in gleicher Sitzung) Allein die im Haushalt 2015 veranschlagten Personalstellen sind bereits seit April nicht mehr auskömmlich. Hier muss mit einem Personalmehrbedarf von ca. 1,5 Mio. gerechnet werden. Geklärt ist dagegen die Verteilung der im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastung der Kommunen für die Aufwendungen bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 1 Mrd.. Hiervon erhalten die Städte und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe rd. 2,1 Mio. in Form erhöhter Umsatzsteueranteile. Die Verwaltung hat geprüft, ob dieser Betrag von den Städten und Gemeinden im Wege einer Vereinbarung an den Landkreis erstattet werden könnte. Aufgrund des immensen Verwaltungsaufwandes wurde davon jedoch Abstand genommen. Die Bürgermeisterversammlung wurde über die Absicht der Landkreisverwaltung informiert. III. Zuständigkeit Für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen ist gem. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Kreistag zuständig. Seite 8

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