Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Sekundarstufe I. Informationen für Lehrkräfte. Dezember 2009 Schuljahr 2009/10

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1 Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Sekundarstufe I Informationen für Lehrkräfte Dezember 2009 Schuljahr 2009/10

2 Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Brunswiker Straße Kiel Kontakt: Ministerium für Bildung und Kultur: Dr. Anja Fandel, Tel. 0431/ IQSH: Dr. Thomas Wehr, Tel. 0431/ Informationshotline: 0431/ Realisation: b+c computergraphik, Kiel Druck: A. C. Ehlers, Kiel ISSN Dezember 2009 Die Landesregierung im Internet: Sie erhalten diese Broschüre auch über: Diese Broschüre wurde aus Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlich keitsarbeit der schleswigholsteinischen Landes regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwer bung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Partei nahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

3 Einführung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Schuljahr 2008/09 wurden in Schleswig-Holstein erstmals zentrale Prüfungen für den Hauptschulabschluss (HSA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) durchgeführt. Ich freue mich, dass die zentral gestellten Arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der ersten Fremdsprache zu durchweg angemessenen Ergebnissen geführt haben. Auch die Vorbereitung und die Organisation des Prüfungsverfahrens haben offensichtlich ihre erste Bewährungsprobe bestanden. Insgesamt zeigte sich, dass Schleswig-Holstein mit den zentralen Abschlüssen in der Sek. I auf einem guten Weg ist, auch wenn sich an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf ergab. Die im Durchschnitt guten bis befriedigenden Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten sind vor allem der intensiven Vorbereitung durch die Lehrkräfte und der Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu verdanken. Auch die bereitgestellten Materialien und Informationen zur Prüfungsvorbereitung sowie das in Schleswig-Holstein gewählte Verfahren der Aufgabenerstellung dürften zu diesem Erfolg mit beigetragen haben. Ich danke Ihnen für die zahlreichen Rückmeldungen und Anregungen. Sie wurden zusammen mit den Landesergebnissen gründlich ausgewertet, um daraus umgehend Schlüsse zur Weiterentwicklung des Prüfungsverfahrens abzuleiten. Damit die Schulen bereits im laufenden Schuljahr von Verbesserungen profitieren können, hat die Landesregierung eine Reihe von neuen Regelungen, die ohne Schulgesetzänderung möglich sind, beschlossen. Die in dieser Broschüre zusammengefassten Änderungen des Prüfungsverfahrens folgen dem Ziel, Aufwand und Ertrag in ein sinnvolleres Verhältnis zu setzen, Entlastungen für die Lehrkräfte wie für die Schülerinnen und Schüler zu erreichen, Ausgrenzungen von Schülerinnen und Schülern zu vermeiden und Entscheidungsspielräume der Schulen zu erweitern. Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Broschüre Informationen über die Zielsetzung zentraler Abschlüsse, Veränderungen in den Prüfungsregelungen, Entwicklung, Erprobung und Übermittlung der Abschlussarbeiten, Durchführung und Korrektur der Abschlussarbeiten, Vorbereitung und Information der Schulen, zeitlichen Abläufe. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und des IQSH gerne zur Verfügung (Dr. Anja Fandel , MBK; Dr. Thomas Wehr , IQSH). Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Schülerinnen und Schülern viel Erfolg bei den zentralen Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2009/10. Dr. Claudia Langer Leiterin der Abteilung Allgemeinbildende Schulen, Qualitätsentwicklung, Prüfungsamt 3

4 Zielsetzung zentraler Abschlussprüfungen 1In Schleswig-Holstein werden seit dem Schuljahr 2007/08 für die Sekundarstufe II und seit dem Schuljahr 2008/09 für die Sekundarstufe I zentrale Abschlussprüfungen durchgeführt, um für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbare Prüfungsanforderungen zu stellen, die Orientierung an den Bildungsstandards zu verstärken, Impulse für die Weiterentwicklung des Unterrichts zu geben, die Lehrkräfte von der aufwändigen Entwicklung jährlicher Prüfungsaufgaben zu entlasten. Darüber hinaus sind die Ergebnisse zentraler Abschlussprüfungen für die Schulen eine wichtige Datenquelle für die Unterrichts- und Schulentwicklung. Daher sollten die Ergebnisse systematisch in den Fachkonferenzen beraten und ausgewertet werden, um daraus Schlüsse zur Weiterentwicklung des Unterrichts zu ziehen. Die wichtigsten Prüfungsregelungen (Schuljahr 2009/10) 2Die Prüfungen für den Hauptschulabschluss (HSA) und für den Mittleren Schulabschluss (MSA) haben sowohl schriftliche als auch mündliche Anteile. Sie bestehen aus: einer Projektarbeit mit anschließender Präsentationsprüfung in einem frei gewählten Thema in Jahrgangsstufe 9 oder 10, zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache (mit einem sprachpraktischen Teil), ggf. mündlichen Prüfungen auf Antrag der Schülerin oder des Schülers und/oder auf Beschluss der Prüfungskommission. Alle Prüfungsergebnisse werden mit der Vornote in dem jeweiligen Fach, d.h. der bisherigen Jahresleistung, verrechnet und gehen als Endnote in das Abschlusszeugnis ein. Dabei gilt weiterhin das Verhältnis 2:1 zwischen Vornote und Prüfungsergebnis. Die Note für die fächerübergreifende Projektarbeit wird der Endnote eines Faches gleichgesetzt. Der Abschluss ist erreicht, wenn alle Endnoten mindestens ausreichend sind oder eine Endnote mangelhaft in nicht mehr als einem Fach durch eine Endnote befriedigend oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen wird. Die Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen werden im Abschlusszeugnis neben den Endnoten künftig gesondert ausgewiesen, um durch die Dokumentation der Prüfungsleistungen deren Bedeutung pädagogisch gerecht zu werden. 2.1 Veränderungen der allgemeinen Prüfungsregelungen gegenüber dem Schuljahr 2008/09 Aus den Rückmeldungen der Schulen und der Auswertung des Prüfungsverfahrens wurden folgende Veränderungen der Prüfungsregelungen abgeleitet: Anzahl der mündlichen Prüfungen Um die Vielzahl der bisher obligatorischen mündlichen Prüfungen- häufig ohne Bedeutung für eine Veränderung der Endnote- zu reduzieren, finden mündliche Prüfungen auf Antrag der Schülerin oder des Schülers in bis zu zwei Fächern statt. Unabhängig davon kann durch Beschluss des Prüfungsausschusses eine mündliche Prüfung in bis zu zwei Fächern festgelegt werden; dabei gilt als Kriterium eine begründete Aussicht auf Verbesserung der Endnote. Ermittlung der Prüfungsnote bei mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik Wenn die Prüfungsnote in den Fächern Deutsch bzw. Mathematik aus einem mündlichen (z.b. 2) und einem schriftlichen Prüfungsteil (z.b. 3) besteht und das Ergebnis zwischen zwei Noten (in diesem Beispiel 2,5) liegt, wird zugunsten der Schülerin oder des Schülers gerundet (in diesem Beispiel 2). Die Vornote wird mit dieser Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 zu einer Endnote verrechnet. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich eine zusätzliche mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik in sinnvoller Weise auf eine Veränderung der Endnote auswirkt. Fristen vor mündlichen Prüfungen Um eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die mündlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte zu gewährleisten, wird der Zeitraum zwischen der Notenabgabe bei der Schulleitung (Noten der bisherigen Jahresleistungen in allen Fächern und der schriftlichen Prüfungen) und dem Beginn der mündlichen Prüfung auf zehn Unterrichtstage verlängert. Die Noten werden den Schülerinnen und Schülern sieben Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Anträge auf eine oder zwei mündliche Prüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern fünf Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfung an den Prüfungsausschuss richten, d.h. es stehen für die Entscheidung zwei Tage Zeit zur Verfügung. Eine etwaige Verpflichtung zur mündlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss muss den Schülerinnen und Schülern drei bis fünf Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden. 4

5 Prüfungs- und Unterausschüsse Der Prüfungsausschuss und der Unterausschuss für die Präsentationsprüfungen zur Projektarbeit werden jeweils um eine Person reduziert. Für den Prüfungsausschuss ist die Anwesenheit des Schulleiters oder seines Stellvertreters und drei weiterer Lehrkräfte ausreichend. Für die Präsentationsprüfungen zur Projektarbeit, die über das Schuljahr verteilt stattfinden können, genügt die Anwesenheit der Projektbetreuerin bzw. des Projektbetreuers und einer weiteren Lehrkraft. Die Anwesenheit des Klassenlehrers ist nicht zwingend bei jeder Präsentationsprüfung der Schülerinnen und Schüler seiner Klasse erforderlich. Anerkennung des HSA bei Nichtbestehen des MSA Schülerinnen und Schülern, die nach einmaligem Nichtbestehen des MSA die Schule verlassen wollen, kann der HSA zuerkannt werden. Qualifizierter Mittlerer Schulabschluss (MSA) Zur Erlangung eines qualifizierten MSA mit dem Anspruch auf Übergang in die gymnasiale Oberstufe ist wie bisher ein Notendurchschnitt in den Kernfächern von mindestens 2,4, in den übrigen Fächern von mind. 3,0 erforderlich. Um auch den Schülerinnen und Schülern, die diesen Notendurchschnitt nicht erreichen, die Möglichkeit zur Fortsetzung ihrer schulischen Laufbahn in einer gymnasialen Oberstufe zu eröffnen, besteht auch ohne qualifizierten MSA die Möglichkeit zur Aufnahme in eine gymnasiale Oberstufe, wenn in den Fächern der gesamten Stundentafel ein Notendurchschnitt von besser als 3,0 erzielt wurde. Als Voraussetzung gilt in diesen Fällen, dass an einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Gewichtung zwischen sprachpraktischem Teil und schriftlicher Arbeit in der ersten Fremdsprache (Englisch bzw. Französisch) Um die Bedeutung der kommunikativen Kompetenz in der Fremdsprache zu stärken, wird der Anteil des sprachpraktischen Teils an der Gesamtnote mit dem der schriftlichen Prüfung gleich gewichtet (Verhältnis 1:1). Zur zeitlichen Entzerrung des Prüfungsaufwandes wird ein zweiter Prüfungszeitraum eingerichtet, in dem die sprachpraktischen Prüfungen im Fach Englisch bzw. Französisch stattfinden können. Die Verteilung zwischen schriftlicher (105 Min.) und sprachpraktischer Prüfung (30 Min. als Gruppenprüfung) bleibt unverändert. 2.2 Prophylaktische Prüfungen zur Vergabe des MSA und des HSA Die neue Landesregierung beabsichtigt, die prophylaktischen Prüfungen zur Vergabe des Hauptschulabschlusses an IGS, RegS, RS, GemS bzw. zur Vergabe des Mittleren Schulabschlusses an Gymnasien durch eine Anerkennungsregelung zu ersetzen. Da dies eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich macht, kann mit entsprechenden Regelungen frühestens zum Schuljahr 2010/11 gerechnet werden. Um bereits für das laufende Schuljahr (2009/10) eine gewisse Entlastung zu erreichen, können die zentralen Prüfungsarbeiten sowohl von den Schülerinnen und Schülern, die für die prophylaktische Prüfung vorgesehen sind, als auch von allen anderen als Klassenarbeit geschrieben werden. Für diesen Zweck wird die zentral gestellte Prüfungsarbeit für den MSA mit einem Zusatzmodul für den gymnasialen Bildungsgang und die Prüfungsarbeit für den HSA mit einem Zusatzmodul für den Realschulbildungsgang versehen. Neben dem Bewertungsschlüssel auf dem Niveau der jeweiligen Prüfung wird ein gesonderter Bewertungsschlüssel angeboten, der die Bewertung der Arbeit als Klassenarbeit auf dem Niveau des eigentlichen Bildungsganges ermöglicht. Durch dieses Angebot wird die Integration der Prüfungsvorbereitung in den Unterricht ermöglicht und eine etwaige Ausgrenzung der verpflichteten Schülerinnen und Schüler vermieden. Das weitere Prüfungsverfahren mit einer Projektarbeit, einer sprachpraktischen Prüfung im Fach Englisch bzw. Französisch und ggf. mündlichen Prüfungen ist nur für die prophylaktisch verpflichteten Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Es steht den Schulen jedoch frei, einzelne Prüfungsteile als Leistungsnachweis für alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs zu nutzen. Für die Prüfung zum HSA im Realschulbildungsgang bzw. MSA im gymnasialen Bildungsgang werden die im besuchten Bildungsgang erzielten Noten um eine Notenstufe angehoben. 2.3 Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen bzw. besonderen Bedarfen Für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die im Verlauf der Sekundarstufe I zugewandert sind und über so geringe Kenntnisse in den geforderten Fremdsprachen verfügen, dass eine Teilnahme an der Fremdsprachenprüfung nicht sinnvoll erscheint, sind im Einzelfall in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht gesonderte Regelungen zu treffen. Dabei sollte das Ziel verfolgt werden, dass die unzureichenden Kenntnisse in den geforderten Fremdsprachen das Erreichen des MSA oder des HSA nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Rahmen integrativer Beschulung in die Sekundarstufe I einsteigen (z.b. Flex-Klassen) und vorher keinen oder nur sehr begrenzten Fremdsprachenunterricht am Förderzentrum hatten. Allen Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf, die an den Prüfungen teilnehmen, ist gem. 6 ZVO Nachteilsausgleich im notwendigen Umfang zu gewähren. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend in der Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt sind. Der Nachteilsausgleich darf sich dabei nicht auf die fachlichen Anforderungen auswirken. Über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleiches entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. In die Bewertung von Leistungen dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommen werden. 5

6 Übersicht: Schularten, an denen zentrale Prüfungen durchgeführt werden Schulart Hauptschulabschluss Mittlerer Abschluss Gymnasien Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen Regionalschulen Hauptschulen Realschulen Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel Hauptschulabschluss; Schülerinnen und Schüler, deren Mittlerer Schulabschluss am Ende des 1. Halbjahrs des 9. Jahrgangs gefährdet erscheint Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel Hauptschulabschluss; Schülerinnen und Schüler, deren Realschulabschluss am Ende des 1. Halbjahrs des 9. Jahrgangs gefährdet erscheint alle Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs Schülerinnen und Schüler, deren Realschulabschluss am Ende des 1. Halbjahrs des 9. Jahrgangs gefährdet erscheint Schülerinnen und Schüler, bei denen das Bestehen des Abiturs am Ende des 1. Halbjahrs des 10. Jahrgangs gefährdet erscheint alle Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs alle Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs alle Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs 3Verfahren zur Durchführung zentraler Abschlussarbeiten 3.1 Entwicklung und Erprobung der Prüfungsaufgaben Mit der Erstellung der Aufgaben für die zentralen Abschlüsse sind vom Ministerium drei Fachkommissionen beauftragt worden, die sich unter der Leitung der jeweiligen Landesfachberater aus Lehrkräften, Vertreterinnen und Vertretern des IQSH sowie der ministeriellen Fachaufsicht zusammensetzen. Die Prüfungsaufgaben orientieren sich sowohl an den Lehrplänen des Landes Schleswig-Holstein als auch an den länderübergreifenden Bildungsstandards der KMK. Dabei wird dafür Sorge getragen, dass sich die gestellten Anforderungen und Aufgabenformate an die den Schülerinnen und Schülern vertraute Praxis anschließen. Pro Fach und Abschluss werden für den Haupttermin, den Nachschreibtermin und für ein Übungsheft, das auch als Probearbeit genutzt werden kann, Aufgabensätze erstellt. Um die Qualität und den Schwierigkeitsgrad der Aufgaben rechtzeitig abschätzen zu können, werden die Prüfungsaufgaben vor Übermittlung an die Schulen nach einem wissenschaftlichen Verfahren erprobt. Die nach der Erprobung ausgewählten und ggf. angepassten Prüfungsaufgaben werden abschließend von der zuständigen ministeriellen Fachaufsicht genehmigt. 3.2 Vorbereitung der Schulen Zur längerfristigen inhaltlichen Vorbereitung der Schulen wurden verbindlich festgelegte Themenschwerpunkte für die zentralen Abschlüsse im Nachrichtenblatt (7/8/2009) veröffentlicht ( Es werden ausreichend Möglichkeiten geschaffen, damit sich die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler gründlich auf die zentralen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I vorbereiten können. Folgende Informationen und Materialien werden den Schulen zur Verfügung gestellt: Informationen zum Verfahren und zur Klärung aktueller Fragen im Internet unter de, Informationsblatt für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, Aufgaben und Vorbereitungsmaterialien, ein neues Übungsheft (Februar 2010) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, eine verbindliche Probearbeit ist nicht vorgesehen; für Lehrkräfte besteht jedoch die Möglichkeit, aus den Aufgaben des Übungshefts vorab eine Probearbeit zusammenzustellen, die auch als Klassenarbeit genutzt werden kann. 6

7 3.3 Übermittlung und Durchführung der zentralen Abschlussarbeiten Um den Aufwand für die Lehrkräfte möglichst gering zu halten und technische Probleme auszuschließen, werden die Aufgaben für die zentralen Abschlussprüfungen den Schulen in gedruckter Form und in ausreichender Anzahl rechtzeitig übermittelt. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Aufgaben bis zum Prüfungstermin sicher unter Verschluss hält. Die entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer können am Vortag der Prüfung ab 13 Uhr die Aufgaben einsehen und soweit im Fach erforderlich eine Auswahl treffen. Die Durchführung der Prüfungen richtet sich nach den jeweiligen fachspezifischen Vorgaben, die zusammen mit den Aufgaben den Lehrkräften übermittelt werden. Die Arbeitszeit beträgt für alle zentralen Abschlussprüfungen insgesamt 135 Minuten. 3.4 Korrektur und Auswertung der Arbeiten Die zentralen Abschlussarbeiten werden durch die betroffenen Lehrkräfte anhand von Korrekturhinweisen und von Bewertungsschlüsseln, die den Schulen zusammen mit den Aufgaben übermittelt werden, korrigiert. Die Korrekturhinweise sind so verfasst, dass eine eindeutige und möglichst objektive Bewertung gewährleistet wird. Zugleich wird darauf geachtet, dass für die Korrektur der zentralen Abschlussarbeiten ein Aufwand erforderlich ist, der mit dem bisherigen Korrekturaufwand von Abschlussarbeiten vergleichbar ist. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten für den Hauptschulabschluss und den Mittleren Schulabschluss werden von der Prüferin oder dem Prüfer und einer weiteren Lehrkraft, die die Schulleiterin oder der Schulleiter hierzu bestellt hat, beurteilt und benotet. Stimmen die Benotungen der Arbeiten nicht überein, setzt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Note fest. 3.5 Ergebniszusammenfassung und Evaluation Die Ergebnisse (Noten pro Klasse und Fach) werden mit Hilfe einer im Internet zur Verfügung gestellten Dateneingabemaske von den Fachlehrkräften übermittelt. Die eingegangenen Daten werden anschließend nach verschiedenen Kriterien zu Landesdurchschnittswerten, die vom Bildungsministerium veröffentlicht werden, zusammengestellt. Anhand eines Fragebogens im Internet erhalten die Lehrkräfte Gelegenheit, ihre Einschätzungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sowie zur Qualität und Angemessenheit der zentral gestellten Aufgaben zu übermitteln. Die Ergebnisse dieser Erhebung gehen in die Überarbeitung und Weiterentwicklung des gesamten Verfahrens ein. Organisatorischer Ablauf 44.1 Übermittlung des Übungshefts Damit Lehrkräfte Auszüge aus dem Übungsheft mit Aufgaben zu den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik als Probearbeit nutzen können, wird das Übungsheft am zunächst nur den Schulen per Mail vertraulich übermittelt. Im Zeitraum soll das Übungsheft ausschließlich für eine etwaige Probearbeit genutzt und noch nicht in anderer Form an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Am 15. Februar 2010 erfolgt dann die Veröffentlichung auf der Internetseite anschließend werden die Übungshefte den Schulen in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. 4.2 Erfassung der Schülerzahlen Die Schülerzahlen werden in diesem Schuljahr direkt von den Schulen an das IQSH übermittelt. Die externen Schülerinnen und Schüler werden wie im Vorjahr durch die Schulämter erfasst und auf die Schulen verteilt. Die Erfassung per Internet läuft nach folgenden Terminvorgaben ab: Passwortversand via mit näheren Informationen: Internetadresse und Anleitung zur Eingabe. Anzugeben sind die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (HSA und MSA) bzw. die Anzahl der benötigten Exemplare bei Nutzung als Klassenarbeit, inklusive der externen Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl der Prüfgruppen (pro Prüfgruppe 1 Satz Korrekturanweisungen, 1 Hör-CD, 1 Aufgabensatz für den sprachpraktischen Prüfungsteil) Eingabe der Schülerzahlen bis zum im Internet Schulen prüfen die übermittelten Schülerzahlen bis zum und nehmen ggf. Korrekturen vor Schulen, die Korrekturen vorgenommen haben, werden zur Sicherheit noch einmal per gebeten, die an das IQSH übermittelten Schülerzahlen erneut zu prüfen. 7

8 4.3 Versand der Prüfungsunterlagen Wie im Schuljahr 2008/09 erhalten alle betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter im Vorhinein eine Identifikationskarte (ID-Karte) mit einem speziellen Code. Nur Personen in Besitz dieser ID-Karte sind berechtigt, die Prüfungsunterlagen von den Mitarbeitern der Versandfirma in Empfang zu nehmen. Folgende Termine sind dazu vorgesehen: Zusendung der ID-Karten und Bestätigung des Erhalts an das IQSH mit dem beigefügten Faxformular Auslieferung der Pakete zwischen 9 und 12 Uhr ausschließlich gegen Vorlage der ID-Karte Beginn der zentralen schriftlichen Prüfungen. Prüfungstermine schriftl. Prüfung Deutsch MSA schriftl. Prüfung Deutsch HSA schriftl. Prüfung Mathematik MSA schriftl. Prüfung Mathematik HSA schriftl. Prüfung 1.Fremdsprache MSA schriftl. Prüfung Englisch HSA * sprachpraktischer Prüfungsteil 1. Fremdsprache HSA und MSA * sprachpraktischer Prüfungsteil 1. Fremdsprache HSA und MSA ab ab mündliche Prüfungen an Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen m i t gymnasialer Oberstufe, Gymnasien mündliche Prüfungen an Hauptschulen, Realschulen, Regionalschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen ohne gymnasiale Oberstufe , und Nachschreibtermine ( Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) *Zur Durchführung des sprachpraktischen Prüfungsteils der zentralen Abschlussprüfung in der ersten Fremdsprache stehen zwei Zeiträume zur Verfügung ( und ). Jede Schule entscheidet selbst über deren Nutzung. Um den sprachpraktischen Teil zu entzerren, können auch beide Zeiträume genutzt werden. 8

9 6Information Unter dem Internetauftritt Zentrale Abschlüsse ( de) erhalten die Schulen Informationen und Materialien zum Zentralabitur, Mittleren Schulabschluss, Hauptschulabschluss und zu den zentralen Abschlussprüfungen an den beruflichen Schulen. Auf der Startseite wird stets über Aktuelles unterrichtet, Erläuterungen zu den Prüfungsregelungen werden je nach Bedarf ergänzt. Unter dem Internetauftritt Fortbildung ( können die Schulen sich über alle Veranstaltungen zu den Zentralen Abschlüssen informieren und online anmelden. Darüber hinaus erhalten die Schulen direkte Informationen über Telefon (Hotline) und per Zentrale Abschlüsse in der Sek. I Fragen zu den schriftlichen Prüfungsaufgaben, Versand, Organisation (IQSH): (Hotline, werktags 9-15 Uhr), zab@iqsh.de Fragen zu Prüfungsregelungen (MBK): Dr. Anja Fandel (MBK), , anja.fandel@mbk.landsh.de Zentrale Abschlüsse in der Sek. II Dr. Anja Fandel (MBK): , anja.fandel@mbk.landsh.de Zentrale Abschlüsse an beruflichen Schulen Jörg Leppin (MBK), , joerg.leppin@mbk.landsh.de Neben dieser Broschüre werden Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mit Hilfe eines Faltblatts über die wesentlichen Aspekte der zentralen Abschlussprüfungen informiert. 9

10 In Zusammenarbeit mit Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein 10

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