N I E D E R S C H R I F T
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- Ute Scholz
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1 N I E D E R S C H R I F T Sitzung am: Montag, Sitzungsort: Herrnschwende/Im Dorfe 43 Sitzungsbeginn: 19:00 Sitzungsende: 19:45 Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Genehmigt und wie folgt unterschrieben: Vorsitzende: Birgit Berghof Bürgermeisterin Schriftführer: Urkundspersonen: Maik Eßer Büroleiter der VG Siegel Niederschrift erstellt am: 28. April 2004
2 T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S Sitzung am: Sitzungsort: Herrnschwende/Im Dorfe 43 Sitzungsteilnehmer Funktion Bemerkungen Fraktion Anwesend von - bis Günther Wilding Kristin Teichmüller Monika Steinecke Roswitha Fechtner Herbert Düben Birgit Daume Birgit Berghof Maik Eßer VSV - LPV - SVH 90 - SVH 90 - LPV - CDU - CDU - - Entschuldigt fehlten Bemerkungen Unentschuldigt fehlten Bemerkungen Zuhörer: 1
3 V E R Z E I C H N I S D E R T A G E S O R D N U N G S P U N K T E Sitzung am: Sitzungsort: Herrnschwende/Im Dorfe 43 Öffentlicher Teil 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0222) 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0223) 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0224) 4. Bestellung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter für die zur Durchführung der Kommunalwahlen am (Vorlagen-Nr /0225) 5. Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2004 (Vorlagen-Nr /0226) 6. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr /0227)
4 Tagesordnungspunkt 1. Bestätigung der Tagesordnung (Vorlagen-Nr /0222) Sach- und Rechtslage: Im 35 Abs. 4 und 5 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom Seite 41) ist die Behandlung der Tagesordnung vorgeschrieben. Der hat vor Beginn der einberufenen Sitzung über die in der Einladung zugegangenen Tagesordnung abzustimmen. Ausspracheergebnis: Gemeinderätin Fechtner erinnerte daran, dass zur nächste Sitzung Herr Goymann zu den noch offenen Frage in Sachen Gebäudeverwaltung Stellung nehmen sollte. (zur Aprilsitzung einladen) Beschlussvorschlag: Der Herrnschwende beschließt die Annahme der vorliegenden Tagesordnung. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7 Davon stimmberechtigt: 7 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.: I 261
5 Tagesordnungspunkt 2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0223) Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom , Seite 41) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den genehmigen zu lassen. Ausspracheergebnis: Düben erklärte, dass er zum Punkt Aktuelle Anfragen und Mitteilungen folgendes mitgeteilt hätte und bat um Aufnahme in die Niederschrift: Der Landschaftsverein wird der 1.500,- für die Unterstützung des Vereins bei der Weidenkopfpflege, durch den Gemeindearbeiter überweisen. Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen dem Landschaftspflegeverein und der Gemeinde getroffen. Büroleiter Eßer wird diese Erklärung dem damaligen Schriftführer zur Bestätigung vorlegen. Bürgermeisterin Berghof stellte die Niederschrift unter Beachtung dieses Bestätigungsvorbehaltes zur Abstimmung. Beschlussvorschlag: Der Herrnschwende beschließt die Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom unter dem o.g. Vorbehalt. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7 Davon stimmberechtigt: 7 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.: I 262
6 Tagesordnungspunkt 3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom (Vorlagen-Nr /0224) Sach- und Rechtslage: Nach 42 Abs. 2 der Neufassung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom , Seite 41) sind die unterzeichneten Sitzungsniederschriften durch den genehmigen zu lassen. Ausspracheergebnis: Gemeinderätin Fechtner bat darum den Inhalt des Abs. 2 auf Seite 257 hinsichtlich des Ausdrucks noch einmal zu prüfen. Büroleiter Eßer wird die Niederschrift diesbezüglich der damaligen Schriftführein Frau Dietrich nochmals vorlegen. Eine Abstimmung erfolgte nicht die Niederschrift ist erneut zur Genehmigung vorzulegen. Tagesordnungspunkt 4. Bestellung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter für die zur Durchführung der Kommunalwahlen am (Vorlagen-Nr /0225) Sach- und Rechtslage: Im 4 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) vom , geändert durch Gesetz vom ist folgendes bestimmt: 263 Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahlen (Gemeindewahlleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen Beigeordneten oder einen geeigneten Bediensteten der
7 Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beauftragen. Ist der Bürgermeister mit seinem Einverständnis in einer Versammlung zur Aufstellung eines Wahlvorschlags als Bewerber für eine Bürgermeisterwahl gewählt worden oder ist er aus einem anderen Grund nicht nur vor übergehend verhindert, so ist er nicht Gemeindewahlleiter. In diesen Fällen bestellt der einen Beigeordneten oder einen geeigneten Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum Gemeindewahlleiter. Die Bestellung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend, wenn der bestellte Gemeindewahlleiter nicht nur vorübergehend verhindert ist. Die Bürgermeisterin hat gegenüber der Verwaltung ihre Kandidatur zur Kommunalwahl am geäußert. Aus diesem Grund kann sie die Aufgaben des Gemeindewahlleiters nicht wahrnehmen. Der hat eine bzw. einen geeigneten Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft als Gemeindewahlleiter zu bestellen. Als geeigneter Bediensteter erscheint Herr Günter Berghof für dieses Amt. Für den Fall einer Vertretungsnotwendigkeit des bestellten Gemeindewahlleiters, wird die Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters vorgeschlagen. Für das Amt des stellvertretenden Gemeindewahlleiters eignet sich Frau Burga Siebensohn. Sie ist auch Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück. Dem wird daher vorgeschlagen, Herrn Günter Berghof als Gemeindewahlleiter und Frau Burga Siebensohn als stellvertretende Gemeindewahlleiterin zu bestellen. Ausspracheergebnis: Vor Beginn der Sitzung erklärte Herr Berghof gegenüber dem Büroleiter der VG Kindelbrück, dass er aus persönlichen und dienstlichen Gründen, welche dem bekannt sind, eine Bestellung zum Gemeindewahlleiter der ablehnen müsste. Beschlussvorschlag: Der beschließt, die Bestellung von Frau Burga Siebensohn als Gemeindewahlleiterin. 264 Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
8 Davon stimmberechtigt: 7 Persönliche Beteiligung nach 38: 0 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.: I Tagesordnungspunkt 5. Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2004 (Vorlagen-Nr /0226) Sach- und Rechtslage: Für die am 01. Januar 2005 beginnende neue Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen im Freistaat Thüringen sind geeignete Personen unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden zu benennen. Die Personen werden gefragt, ob sie mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste einverstanden sind und werden um Abgabe einer Erklärung nach 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (2.7 und 2.9 der VV) gebeten. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist nach 36 Abs. 1 Satz 2 (2.10 der VV) die Zustimmung der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des es erforderlich. Bei mehreren Bürgern ist über jeden gesondert abzustimmen. Nach Beschlussfassung und Auslegung der Vorschlagsliste sowie Ablauf der Einspruchsfrist gem. 36 Abs. 3 Satz 2, 37 GVG und 35 Abs. 3 Satz 4 JGG; 2.11 und 7.5 der VV findet die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht statt. Die ehrenamtliche Tätigkeit bezieht sich auf den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda. 265 Durch die Mitglieder des es sollten entsprechende Vorschläge eingebracht werden, über die zur nächsten Sitzung des es Herrnschwende beschlossen werden kann. Ausspracheergebnis: Frau Monika Steinecke aus dem Ortsteil Nausiß, Im Dorfe 36, hat gegenüber Bürgermeisterin Berghof Interesse an der Aufnahme ihrer Person in die Vorschlagsliste erklärt. Nach kurzer Beratung stellte Frau Berghof den Vorschlag zur Abstimmung
9 Beschlussvorschlag: Der beschließt, Frau Monika Steinecke aus dem Ortsteil Nausiß, Im Dorfe 36 in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzunehmen. Abstimmungsergebnis Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6 Davon stimmberechtigt: 6 Persönliche Beteiligung nach 38: 1 Frau Monika Steinecke Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 Ungültige Stimmen: 0 Beschlussnummer: Vollzug Abt.: I Tagesordnungspunkt 6. Aktuelle Anfragen und Mitteilungen (Vorlagen-Nr /0227) Hinweise und Anfragen: 1. Gemeinderätin Fechtner macht darauf aufmerksam, dass in der Gemarkung Nausiß sog. wilde Müllablagerungen (Schrott, Autobatterien etc.) ihr ist z.b. auf dem Weg entlag der Feldscheunen einiges aufgefallen. Die Information wird an das Ordnungsamt der VG weitergegeben Gemeinderätin Teichmüller bat darum zu prüfen, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen möglich sind, um Grundstückseigentümer zu verpflichten Baustellen und abrissgefährdete Gebäude gegenüber Nichtbetretungsberechtigten, insbesondere Kinder, zu sichern. Das Ordnungsamt sollte dazu in den nächsten Tagen eine Ortsbesichtigung vornehmen und danach die Eigentümer anschreiben. 3. Bei dieser Gelegenheit sollten folgende Problem durch das Bau- und Ordnungsamt in Abstimmung mit Bürgermeisterin Berghof mitgeprüft werden - Beschädigungen an der Bordsteinkante im Bereich des Gehweges vor der Diakonie - die Sturmschäden am Pfarrhaus in Nausiß (ggf. Versicherung prüfen Abt. I)
10 - die Treppenstufen und das Geländer bei Meyers / Voigts und am kleinen Spielplatz so die Gemeinderäte. 4. Gemeinderätin Fechtner fordert noch mal den monatlichen Bericht zu den Kassenständen durch die Bürgermeisterin gegenüber dem. Mitteilungen: Bürgermeisterin Berghof legte einen Antrag von Frau Anneliese Hoffmann vor, Frau Hoffmann möchte auch zukünftig die Fläche am Sportplatz in Nausiß zur Futtergewinnung nutzen und verpflichtet sich zur Pflege des Sportplatzes. Die Liegenschaftsverwaltung der VG soll dazu einen mit der Bürgermeisterin abgestimmten Nutzungsvertrag mit Frau Hoffmann abschließen. Da die Fläche gleichzeitig für Freizeitaktivitäten genutzt wird, ist in der Vereinbarung darauf hinzuweisen, das bei Nutzungseinschränkung und für Ertragsminderung seitens der Gemeinde keine Schadenshaftung übernommen wird. 267
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