Novellierung der Energieeinsparverordnung

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1 Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dipl.-Ing. Jutta Steinbrecher Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel

2 Novellierung der Energieeinsparverordnung 1 Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel

3 Novellierung der Energieeinsparverordnung 2 ZUB Weiterbildung - Gebäudeenergieeffizienz Ausbildung zum Energie-Fachberater Fachseminare Inhouse-Schulungen Wissenstransfer im internationalen Kontext Informationen unter

4 Novellierung der Energieeinsparverordnung 3 Novellierungsanlässe Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU (EPBD-recast) Verschärfung von Anforderungen ( Prüfungsauftrag aus Kabinettbeschluss zur Energiewende) Umstellung von Normverweisungen (DIN V 18599: und DIN : ) Änderungsbedarf auf Grund der Vollzugspraxis (Einarbeitung von Erkenntnissen aus zahlreichen Auslegungsfragen)

5 Novellierung der Energieeinsparverordnung 4 Novellierungsverfahren EnEV - Schritte und Zeitplan spätes Erscheinungsdatum der Normen und großer Änderungsbedarf auf Grund der Normen Politischer Klärungsbedarf zum Ausmaß der Verschärfungen Referentenentwurf vom Nach Anhörung der Verkehrskreise : Fortschreibung zum Regierungsentwurf Notifizierung Bundesrat: Beratungstermin abhängig vom Fortschritt des EnEG im Bundestag; nicht vor 3. Lesung Novellierte EnEV nicht vor Mitte/Ende 2013

6 Novellierung der Energieeinsparverordnung 5 Wichtigste vorgesehene Änderungen Aufgrund der Richtlinie 2010/31/EU (EPBD-recast): Kontrollsystem für ausgestellte Ausweise Vorgabe Niedrigstenergiegebäude vorerst nur in EnEG mit Regelungsvorbehalt in nächster EnEV Indikator für Immobilienanzeigen Primärenergie-Kennwert bei allen Ausweisen Aufgrund der Richtlinie 2009/28/EG (ern. Energien): Einführung einer Angabe zum Anteil Erneuerbarer Energien in Energieausweisen für Neubauten

7 Novellierung der Energieeinsparverordnung 6 Wichtigste vorgesehene Änderungen Aus sonstiger Veranlassung: Umstellung der Verweisungen auf DIN V 18599, Ausgabe zahlreiche Folgeänderungen in den Anlagen 1 und 2 Anpassung der Referenzanforderungen an neuen Stand des Regelwerks Anpassung von Maßgaben zum Berechnungsverfahren neue Klimadaten (neues langjähriges Mittel; Referenzklima Potsdam) neue Primärenergiefaktoren für Strom Anpassung der Skalen im Energieausweis für Wohngebäude Präzisierung der Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz mit Hilfe von DIN : Einführung eines vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude ( EnEV-easy )

8 Novellierung der Energieeinsparverordnung 7 Wichtigste vorgesehene Änderungen Aus sonstiger Veranlassung: Verschärfung der Anforderungen schrittweise in 2014 und Bezogen auf eine Referenzausführung gemäß EnEV 2009 sind Verschärfungen von 12,5% in 2014 und 25% 2016 vorgesehen. Aufgrund der Verwendung neuer Klimadaten (Potsdam) und neuer Primärenergiefaktoren für Strom (f P =2,0 in 2014 und f P =1,8 in 2016) sind die Berechnungsergebnisse des Jahres-Primärenergiebedarfs nach EnEV 2009 und EnEV 2014/2016 nicht direkt vergleichbar. Die Verwendung der neuen Klimadaten führt bei Wohngebäuden zu einer Reduktion des Jahres-Primärenergiebedarfs von rd. 4%. Der Einfluss reduzierter Primärenergiefaktoren für Strom ist je nach Anlagensystem unterschiedlich hoch. Bei Verwendung einer Gas- Brennwertanlage ist der Einfluss relativ gering, bei Einsatz einer Wärmepumpe relativ hoch.

9 Novellierung der Energieeinsparverordnung 8 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem Referenzgebäudeverfahren o Q P,max = 0,875 Q P,ref o Ab 2016: Q P,max = 0,75 Q P,ref Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlustes Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

10 Novellierung der Energieeinsparverordnung 9 Primärenergiebilanz Wohngebäude Quelle: Prof. G. Hauser, modifiziert

11 Novellierung der Energieeinsparverordnung 10 Primärenergiebilanz Wohngebäude Berechnungsverfahren DIN V DIN V (nur für nicht gekühlte Wohngebäude) oder DIN V 18599

12 Novellierung der Energieeinsparverordnung 11 Anforderung Primärenergiebedarf Referenzgebäudeverfahren Schritt 1: Gebäudeentwurf - Ausrichtung (Orientierung) - Geometrie (Abmessungen) - Bauteilflächen Schritt 2: Wärmeschutz und Anlagentechnik gem. Referenzanforderungen Schritt 3: Wärmeschutz und Anlagentechnik gem. tatsächlicher Ausführung Quelle: Prof. A. Maas, Uni Kassel (modifiziert gemäß Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV 0,875 Q P,Ref Q P,vorh Neubau ab 2016: 0,75 Q P,Ref Q P,vorh Quelle: Richtlinie BMVBS Entwurf

13 Novellierung der Energieeinsparverordnung 12 Referenzbau- und Anlagentechnik Wohngebäude Dach U ref = 0,20 W/(m 2 K) Außenwand U ref = 0,28 W/(m 2 K) Fenster U ref = 1,30 W/(m 2 K) g ref = 0,6 Solarkollektor- Unterstützung Warmwasserbedarf Wärmebrücken U WB = 0,05 W/(m 2 K) Abluftanlage Kellerwand U ref = 0,35 W/(m 2 K) Bodenplatte/Kellerdecke U ref = 0,35 W/(m 2 K) Heizung u. Warmwasser Ref. Brennwerttechnik 55/45 C Quelle: Maas

14 Novellierung der Energieeinsparverordnung 13 Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts bei Wohngebäuden Zeile 1 Freistehende Wohngebäude Gebäudetyp Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts [W/(m²K)] Nach EnEV 2009 Neubau bis Neubau ab mit A N 350 m² 0,40 0,38 0,36 mit A N > 350 m² 0,50 0,46 0,42 2 Einseitig angebaute Wohngebäude mit A N 350 m² 3 Zweiseitig angebaute Wohngebäude mit A N 350 m² 4 Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden gemäß 9 Abs. 5 5 Alle anderen Wohngebäude 0,45 0,40 0,36 0,65 0,45 0,38 0,65 0,65 0,65 0,65 0,50 0,45 Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

15 Novellierung der Energieeinsparverordnung 14 Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude Modellgebäudeverfahren ( EnEV-easy ) Anwendungsvoraussetzungen Kombinationen ausgewählter Anlagentechniken mit baulichen Ausführungen, für die die EnEV als erfüllt angesehen werden kann Kennwerte Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, Anforderung Primärenergiebedarf, Spezifischer Transmissionswärmeverlust, Anforderungswert spezifischer Transmissionswärmeverlust für Anlagenkonzepte, bei denen das EEWärmeG erfüllt ist Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

16 Novellierung der Energieeinsparverordnung 15 Modellgebäudeverfahren - Varianten des baulichen Wärmeschutzes (keine endgültigen Werte) Spalte Zeile Bauteil Eigenschaft Wärmeschutzvariante A B C D E 1 Außenwand, Geschossdecke nach unten gegen Außenluft 2 Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen 3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten [W/(m² K)] 0,36 0,33 0,26 0,24 0,22 0,39 0,36 0,28 0,26 0,24 0,26 0,24 0,19 0,17 0,16 4 Fenster, Fenstertüren 1,2 1,1 0,9 0,83 0,76 Mindestwert des Gesamtenergiedurchlassgrades der Verglasungen (g ) [-] 0,60 0,55 Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

17 Novellierung der Energieeinsparverordnung 16 Modellgebäudeverfahren - Ausstattungsvarianten Brennwertkessel mit Solaranlage Brennwertkessel mit Solar- und Lüftungsanlage mit WRG Heizkessel für feste Biomasse Heizkessel für feste Biomasse und Lüftungsanlage mit WRG Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dezentraler elektrischer WW- Bereitung und Lüftungsanlage mit WRG Luft-Wasser-Wärmepumpe mit WW-Bereitung Fernwärmeversorgung mit Primärenergiefaktor 0,7 Fernwärmeversorgung mit Primärenergiefaktor 0,7 mit Lüftungsanlage mit WRG Gebäudeintegrierte Kraft-Wärme-Kopplung mit WW-Bereitung Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

18 Novellierung der Energieeinsparverordnung 17 Ausstattungsvariante Brennwertkessel mit Solaranlage (keine endgültigen Werte! ) Zeile Gebäudenutzfläche A N [m²] Spalte von bis Wärmeschutzvariante nach Tabelle (vorh. Folie) C Kennwerte für freistehendes Gebäude 2 Endenergiebedarf kwh 3 Primärenergiebedarf Anforderungswert Ist-Wert m² a Energetische Ist-Wert W 0,41 Qualität d. 6 Gebäudehülle H T Anforderungswert m² K 0,56 Kennwerte für einseitig angebautes Gebäude 7 Endenergiebedarf kwh 8 Primärenergiebedarf Anforderungswert Ist-Wert m² a Energetische Ist-Wert W 0,39 Qualität d. 11 Gebäudehülle H T Anforderungswert m² K 0,53 Kennwerte für zweiseitig angebautes Gebäude 12 Endenergiebedarf kwh 13 Primärenergiebedarf Anforderungswert Ist-Wert m² a Energetische Ist-Wert W 0,36 Qualität d. 16 Gebäudehülle H T Anforderungswert m² K 0,49 Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

19 Novellierung der Energieeinsparverordnung 18 Ausstattungsvariante Brennwertkessel mit Solaranlage bei (keine dieser endgültigen Werte! ) Zeile Anlagentechnik erforderliches Wärmeschutzniveau Gebäudenutzfläche A N [m²] Spalte von bis Wärmeschutzvariante nach Tabelle (vorh. Folie) C Kennwerte für freistehendes Gebäude 2 Endenergiebedarf kwh 3 Primärenergiebedarf Anforderungswert Ist-Wert m² a Energetische Ist-Wert W 0,41 Qualität d. 6 Gebäudehülle H T Anforderungswert m² K 0,56 Kennwerte für einseitig angebautes Gebäude 7 Endenergiebedarf kwh 8 Primärenergiebedarf Anforderungswert Ist-Wert m² a Energetische Ist-Wert W 0,39 Qualität d. 11 Gebäudehülle H T Anforderungswert m² K 0,53 Energieausweis- Kennwerte der jeweiligen Kombination Kennwerte für zweiseitig angebautes Gebäude 12 Endenergiebedarf kwh 13 Primärenergiebedarf Anforderungswert Ist-Wert m² a Energetische Ist-Wert W 0,36 Qualität d. 16 Gebäudehülle H T Anforderungswert m² K 0,49 Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

20 Novellierung der Energieeinsparverordnung 19 Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem Referenzgebäudeverfahren o Q P,max = 0,875 Q P,Ref o Ab 2016: Q P,max = 0,75 Q P,Ref Höchstwerte für die mittleren U-Werte Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

21 Novellierung der Energieeinsparverordnung 20 Primärenergiebilanz Nichtwohngebäude Quelle: Prof. G. Hauser

22 Novellierung der Energieeinsparverordnung 21 Anforderung Primärenergiebedarf Referenzgebäudeverfahren Schritt 1: Gebäudeentwurf - Ausrichtung (Orientierung) - Geometrie (Abmessungen) - Bauteilflächen Schritt 2: Wärmeschutz und Anlagentechnik gem. Referenzanforderungen Schritt 3: Wärmeschutz und Anlagentechnik gem. tatsächlicher Ausführung Quelle: Prof. A. Maas, Uni Kassel (modifiziert gemäß Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV 0,875 Q P,Ref Q P,vorh Neubau ab 2016: 0,75 Q P,Ref Q P,vorh Quelle: Richtlinie BMVBS Entwurf

23 Novellierung der Energieeinsparverordnung 22 Referenzbau- und Anlagentechnik Nichtwohngebäude Quelle: Maas

24 Novellierung der Energieeinsparverordnung 23 Höchstwerte Jahres-Primärenergiebedarf 2007 / 2009 / 2014 / 2016 Bürogebäude Schule Hotel

25 Novellierung der Energieeinsparverordnung 24 Höchstwerte Jahres-Primärenergiebedarf 2007 / 2009 / 2014 / 2016 Quelle: Maas

26 Novellierung der Energieeinsparverordnung 25 Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten nach EnEV 2013 Zeile Bauteile Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten [W/(m²K)], Raumsolltemperaturen 19 C Nach EnEV 2009 Neubau bis Neubau ab Opake Außenbauteile 0,35 0,32 0,28 2 Transparente Außenbauteile 1,9 1,7 1,5 3 Vorhangfassade 1,9 1,7 1,5 4 Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln 3,1 2,8 2,5 Keine Änderung bei niedrig beheizten Zonen Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

27 Novellierung der Energieeinsparverordnung 26 Zusammenfassung Anforderungsmethodik Es bleibt bei dem Ansatz des Referenzgebäude-Verfahrens. Allerdings ist die Referenzausführung nicht mehr direkt baubar, da der Jahres-Primärenergiebedarf um 12,5% bzw. 25% zu reduzieren ist. Vorteilhaft ist, dass die Referenzausführung nicht mehr als Muss-Ausführung missverstanden wird. Die Anforderung an den baulichen Wärmeschutz mit Maximalwerten von H T je nach Gebäudetyp und größe folgt dem Verfahren nach EnEV 2009, stimmt aber leider nicht mit dem KfW- Effizienzhaus-Verfahren überein. Das Modellgebäudeverfahren ( EnEV-easy ) soll zu Vereinfachungen beim Nachweisverfahren führen. Allerdings sind auch bei diesem Verfahren geometrische Größen, U-Werte und anlagentechnische Spezifikationen zu ermitteln. Individuell zutreffende, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen werden nur bedingt gefunden.

28 Novellierung der Energieeinsparverordnung 27 Anforderungen an bestehende Gebäude Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen (opake Bauteile gemäß Anlage 3) gelten nicht, wenn das jeweilige Bauteil unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden ist. Keine Anforderungen mehr bei Innendämmung Keine Verschärfung der Anforderungen bei der Modernisierung von Außenbauteilen außer bei Schaufenster (waren bislang ausgenommen) und Außentüren Keine Veränderungen der Nachrüstpflichten

29 Novellierung der Energieeinsparverordnung 28 Energieausweise Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Verkauf und Vermietung; für Wohngebäude Bezug der Energiekennwerte zukünftig auf die Wohnfläche und nicht auf die Gebäudenutzfläche; Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter; Verdeutlichung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern (Energieausweis muss bei der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts vorgelegt werden); Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht (z.b. Supermarkt, Bank), wenn bereits ein Energieausweis vorliegt; Erweiterung der bestehenden Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude;

30 Novellierung der Energieeinsparverordnung 29 Energieausweise Modernisierungsempfehlungen sind künftig Bestandteil des Energieausweises und nicht mehr lediglich eine Begleitinformation Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen; der Vollzug obliegt den Ländern; vorläufige Übertragung einzelner Aufgaben des Landesvollzugs im Zusammenhang mit dem Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte auf das Deutsche Institut für Bautechnik (nur für eine Übergangszeit bis zum Erlass landesrechtlicher Regelungen); Stärkung der Aussagekraft der Energieausweise, u.a. Anpassung der farblichen Abstufung des Zahlenstrahls im Energieausweis und Angaben zum Einsatz erneuerbarer Energien;

31 Novellierung der Energieeinsparverordnung 30 Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

32 Novellierung der Energieeinsparverordnung 31 Quelle: Referentenentwurf zur Novellierung der EnEV

33 Novellierung der Energieeinsparverordnung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Prof. Dr. Anton Maas

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