ZA4569. Deutsche Bundesgesetzgebung

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1 ZA4569 Deutsche Bundesgesetzgebung

2 Datensatz zur Deutschen Bundesgesetzgebung von : Codebook Allgemeine Hinweise zur Verwendung und Generierung des Datensatzes Der vorliegende Datensatz beschreibt umfassend alle Gesetzesentwürfe (GE) und deren legislative Behandlung, die zwischen der 7. und 15. Legislaturperiode (1972 bis 2005) in den Bundestag oder Bundesrat eingebracht wurden. Die Datengrundlage der Mehrzahl der Variablen beruht auf Angaben des Sach- und Sprechregisters des Deutschen Bundestages. Das Sach- und Sprechregister des Deutschen Bundestages veröffentlicht seit 1972 im Nomos Verlag detaillierte Informationen über den Stand der Gesetzgebung des Bundes (Gesta). Diese Informationen sind für alle Gesetzesentwürfe (beginnend mit der 8. Legislaturperiode) über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) online abrufbar ( Zusätzlich flossen für die Generierung einzelner Variablen Informationen aus den stenographischen Mitschriften der Parlamentsprotokolle sowie der Ausschussberichte ein. Weiterhin wurden aufgrund eigener Dokumentationen und Angaben von Peter Schindler und Sven Leunig die Anzahl der Regierungs-, Opposition- und gemischten Stimmen im Bundesrat für jede wesentliche Abstimmung im Bundestag und Bundesrat verkodet, mit deren Hilfe die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat bestimmt werden können. 1 Die Besonderheit des vorliegenden Datensatzes liegt in der Datenstruktur: Während die online verfügbaren Daten des DIP keine umfangreichen Suchanfragen ermöglichen, handelt es sich bei dem vorliegenden Datensatz um einen verknüpften Datensatz, der eine viel präzisere statistische Auswertung der Daten ermöglichen. Die Erstellung des verknüpften Datensatzes aus den Gesta-Rohdaten 2 wurde über eine umfangreiche Visual Basic-Programmierung in MS Excel möglich. Eine weitere Besonderheit ist die umfassende Kodierung der Anzahl der Regierungs-, Oppositionund gemischten Stimmen im Bundesrat, mit der eine spezifisch auf die Forschungsfrage abgestimmte Kodierung der Mehrheitsverhältnisse möglich wird. Die Kodierung der Angaben der 7. Legislaturperiode erfolgte per Hand aus den Angaben des Gesta-Handbuches der 7. Legislaturperiode, da für diesen Zeitraum keine maschinenlesbaren Daten zur Verfügung stehen. Eine ganze Reihe von Variablen, die für die Legislaturperiode im Datensatz kodiert sind, liegen aus diesem Grund für die 7. Legislaturperiode nicht vor, entweder weil die Informationen fehlen oder weil die manuelle Eingabe zu viel Zeit in Anspruch genommen hätte. Weiterhin muss die Fehleranfälligkeit der Angaben zur 7. Legislaturperiode durch die manuelle Verkodung als deutlich höher eingeschätzt werden. Die einzelnen Fälle des Datensatzes stellen die insgesamt 6503 Gesetzesinitiativen der 7. bis 15. Legislaturperiode dar. Zu jedem Gesetzesentwurf finden sich Informationen 1 Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages, Baden Baden: Nomos; Angaben zu den Mehrheitsverhältnissen von Sven Leunig finden sich unter (April 2008). 2 Herr Heinz Alkämper, Systemadministrator der Großrechnerdatenbank auf der die GESTA Daten gespeichert sind, stellte mir freundlicher Weise die ASCII Files der Rohdaten zur Verfügung.

3 über die im Weitern beschriebenen Variablen. Einige Textvariablen enthalten auch umkodierte Informationen aus den Gesta-Rohdaten. Aus diesen Rohdaten lassen sich per Hand oder automatisiert weitere relevante Informationen gewinnen. So sind beispielsweise in der Variablen zum Gang der Gesetzgebung (gangge) Informationen über beteiligte Ausschüsse oder Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf enthalten, die bisher nicht verkodet wurden. Das Codebook enthält neben des Kodierungsschemas und Angaben über die Variablenformatierung auch eine Reihe von Anmerkungen bezüglich der Datenstruktur, Grenzfälle der Kodierungen und weitergehende Hinweise für die Verwendung der Variablen. Für Hilfe bei der Erstellung des Datensatzes möchte ich mich bei Dorothee Gröger und Tina Lortz bedanken. Die Arbeiten zum Datensatz entstanden während meiner Beschäftigung am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln zwischen 2004 und Köln, im April 2008 Simone Burkhart Kontakt: Abkürzungen: GE Gesetzentwurf BT Bundestag BR Bundesrat BReg Bundesregierung VerA Vermittlungsausschuss LP Legislaturperiode

4 A) Basisvariablen nummer Kennnummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung jedes GE. lp Legislaturperiode gibt die Legislaturperiode an, in der ein GE behandelt wurde. gestanr Gesta-Nummer gibt die Gesta-Identifikationsnummer an. schlagwort Hauptschlagwort gibt das Hauptschlagwort eines GE an Für die 7. Legislaturperiode ist diese Variable zum Teil unvollständig (da maximal 80 Zeichen umfassend) kodiert. titel Titel gibt den genauen Titel eines GE an. bereich Politikbereich gibt an aus welchem ministerialen Geschäftsbereich ein GE stammt. 1 Angelegenheiten der neuen Länder 2 Arbeit und Soziales 3 Auswärtiges 4 Bildung und Forschung 5 Bildung und Wissenschaft 6 Deutsche Einheit 7 Landwirtschaft und Ernähung (Verbraucherschutz seit der LP 15) 8 Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9 Finanzen 10 Forschung und Technologie 11 Frauen und Jugend 12 Gesundheit 13 Innerdeutsche Beziehungen 14 Inneres 15 Jugend, Familie, Gesundheit

5 16 Justiz 17 Kultur 18 Post 19 Raumordung, Bauwesen und Städtebau 20 Schutz des ungeborenen Lebens 21 Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 22 Verkehr 23 Verteidigung 24 Völkerrechtliche Vereinbarungen 25 Wirtschaft 26 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 27 Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 28 Wirtschaft und Arbeit 29 Gesundheit und soziale Sicherung Der Zuschnitt der Bundesministerien änderte sich über den Zeitraum mehrmals. Beispielsweise existierte der Bereich Wissenschaft und Arbeit oder Gesundheit und soziale Sicherung nur in der 15. Legislaturperiode. grundgesetz Grundgesetz gibt an, ob der GE eine Grundgesetzänderung darstellt oder nicht. 0 keine Grundgesetzänderung 1 Grundgesetzänderung europa Europäischer Impuls gibt an gibt an ob es für diesen GE einen europäischen Impuls gab. 0 kein Europäischer Impuls 1 Europäischer Impuls Die genaue Art des europäischen Impulses (Umsetzung einer Richtlinie, Verordnungen, Urteil des EuGH etc.) kann der Variable euimpuls entnommen werden. euimpuls Europäischer Impuls verkodet den genauen Wortlaut des Europäischen Impulses entsprechend den Gesta-Daten. ti Textidentischer Entwurf

6 gibt an, ob ein textidentischer GE in derselben Legislaturperiode vorlag. 0 kein textidentischer GE während der LP 1 textidentischer GE während LP Es wurden auch zum Teil oder weitgehend textidentische GE als textidentisch kodiert. Textentwürfe ähnlicher Materie wurden mit 0 verkodet. Die Kodierung konnte nur teilweise automatisiert werden, da sehr unterschiedliche Formulierungen verwendet wurden. Das Fehlerpotential bei der Kodierung dieser Variable muss daher als relativ hoch eingeschätzt werden. Nachkodierungen können mit Hilfe der Variabel bezug vorgenommen werden. Einige textidentische Entwürfe wurden während der parlamentarischen Behandlung so verändert, dass beide als eigenständige Entwürfe abgeschlossen wurden. In diesen Fällen sind diese GE als nicht textidentisch vermerkt! tiw Weiterverfolgung gibt an welcher textidentische Entwurf weiter bzw. länger verfolgt wurde. 0 keine bzw. kürzere Behandlung eines textidentischen GE 1 weitere bzw. längere Behandlung eines textidentischen GE Diese Variable soll im Ansatz ermöglichen, Doppelzählungen bei deskriptiven Statistiken zu vermeiden. Oft ist ein GE mit dem anderen textidentischen GE zusammengeführt wurden und nur ein GE weiter behandelt. Dann ist diese Variable identisch mit der Zusammenführungs-Variable (ca. 200 Fälle, siehe unten). tigesta Gesta-Nummer gibt die Gesta-Nummer des textidentischen GE an. z Zusammenführung gibt an ob ein GE mit einem anderen GE zusammengeführt wurde. 0 keine Zusammenführung 1 Zusammenführung zw Weiterverfolgung

7 gibt an, welcher GE nach der Zusammenführung weiterverfolgt wurde. 0 keine Weiterverfolgung 1 Weiterverfolgung zwgesta Gesta-Nummer gibt die Gesta-Nummer des GE an, der mit der GE zusammengeführt wurde. bezug Bezug verkodet den genauen Wortlaut des Bezugs einer GE entsprechend den Gesta- Daten.

8 B) Variablen, die den Initiator eines Gesetzentwurfs spezifizieren initiative Initiator gibt den Initiator/ die Initiatoren eines GE an. 1 BR 2 BReg 3 BT 4 BR und BReg 5 BT und BReg 6 BR und BT die Angaben der Nomus-Veröffentlichungen zum Gang der Gesetzgebung weichen zum Teil erheblich von den Informationen des DIP ab. Die Kodierungen richten sich ab der 8. LP nach den Angaben des DIP. befa Beschlussfassung gibt an ob ein GE aus einer BT-Ausschussbeschlussfassung oder aus einer Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses oder aus Weiterführungen früher parlamentarisch behandelter Gesetze resultiert. 0 keine Beschlussfassung 1 Beschlussfassung Diese Variable kann vor allem dazu dienen, Verzerrungen bei der Berechnung der Gesetzgebungsdauer zu vermeiden. Die meisten der als Beschlussfassung eingebrachte GE (33 von 36), wurden auf Initiative einer Ausschuss-Beschlussfassung eingebracht wobei ein vorangegangener GE schon dieses Thema behandelt. Die Dauer ist daher ungewöhnlich kurz. Mit Hilfe der Variable befa kann man bei der Analyse der Gesetzgebungsdauer für diese wenigen Fälle kontrollieren. state1- Bundesland 1 Bundesland 16 state16 gibt für vom Bundesrat initiierten GE jeweils das erste (state1) zweite (state2) dritte (state3) etc. Bundesland an, welches den GE initiiert hat. 1 Brandenburg 2 Berlin 3 Baden-Württemberg 4 Bayern 5 Bremen 6 Hessen 7 Hamburg 8 Mecklenburg-Vorpommern

9 9 NRW 10 Niedersachsen 11 Rheinland-Pfalz 12 Schleswig-Holstein 13 Saarland 14 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 16 Thüringen inbt Initiator BT gibt die initiierende Partei /Parteien eines GE aus den Reihen des BT an 1 CDU/CSU 2 CDU/CSU und FDP 3 FDP 4 Grüne 5 interfraktionell (mindestens eine Regierungs- und eine Oppositionspartei) 6 PDS 7 SPD 8 SPD/FDP 9 SPD/Grüne inbtkat Initiator BT gibt an, ob ein BT-Gesetzentwurf von der Regierung oder der Opposition initiiert wurde. 1 interfrationell 2 Oppositionsparteien 3 Regierungsparteien

10 C) Variablen über die Zustimmungspflichtigkeit eines GE zustimmung Zustimmungspflicht Variable, macht detaillierte Angaben über die Zustimmungspflichtigkeit eines GE 1 Ja 2 Ja laut Antrag 3 Ja laut BR 4 Ja laut BR, nein laut BRg 5 Ja laut BR, nein laut BT 6 Ja laut BR, nein laut Verkündung 7 Nein 8 Nein laut Antrag 9 Nein laut BReg 10 Nein laut BT 11 Nein laut BT, ja laut Verkündung 12 ohne Angabe zudich Gesetzestyp Variable die angibt, ob es sich bei einem GE um ein Einspruchs- oder ein Zustimmungsgesetz handelt. 0 Einspruchsgesetz 1 Zustimmungsgesetz Als Einspruchsgesetze wurden alle GE kodiert, die als nicht zustimmungspflichtig behandelt wurden. Als Zustimmungsgesetz wurden alle GE kodiert, die als zustimmungspflichtig behandelt wurden. Ausschlaggebend ist bei kontroverser Zustimmungspflicht die tatsächliche Behandlung eines Gesetzes im Gesetzgebungsprozess. Die Variable wurde nur für Gesetzesinitiativen kodiert, die vom BT in dritter Lesung angenommen wurden. Insgesamt 3 Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, da sie wie Einspruchsgesetze behandelt wurden (Verkündung trotz Zustimmungsversagen seitens des BR), aber laut BR und BVerfG zustimmungspflichtig waren. Diese Gesetze sind weiterhin als nicht zustimmungspflichtig im Datensatz kodiert! Es handelt sich um folgende Gesetze: Kriegsdienstverweigerergesetz (LP 8, GESTA G005) Staatshaftungsgesetz (LP 9, GESTA C007) Hochschulrahmengesetz (LP 14, GESTA K008) zukon Kontroverse Zustimmungspflicht gibt die Konflikthaftigkeit des Zustimmungstatbestandes an.

11 0 Zustimmungspflicht nicht kontrovers 1 Zustimmungspflicht kontrovers Die Variable wurde nur für Gesetzesinitiativen kodiert, die vom BT in dritter Lesung angenommen wurden.

12 D) Variablen zum Gang der Gesetzgebung (Angaben zu Verlauf und Ergebnisse der Beschlüsse des BT und BR sowie von Vermittlungsverfahren) bbre Beschluss BR Einbringung kategorisiert für alle BR-Initiativen den Beschluss des BR über die weitere Behandlung der eingebrachten Initiative. 1 Einbringung eines GE beim BT beschlossen 2 Ablehnung der Einbringung 3 für erledigt erklärt 4 von einbringenden Ländern zurückgezogen oder von einbringenden Ländern für erledigt erklärt 5 Zusammengeführt mit anderen BR-Initiativen 6 nicht abschließend behandelt bbreentwurf geänderte Fassung gibt an, ob eine BR-Initiative, für die eine Einbringung in den BT beschlossen wurde, vom BR geändert wurde oder nicht. 0 Einbringung in den BT in ursprünglicher Fassung beschlossen 1 Einbringung in den BT in geänderter Fassung beschlossen bbt1 1. Beschluss BT kategorisiert den ersten Beschluss des BT zu einem GE 1 Annahme 2 Ablehnung 3 für erledigt erklärt 4 Weiterführung/ Zusammenführung/ Aufspaltung (Fortgang in anderen GE) 5 GE zurückgezogen 6 Absetzen von der TO 7 keine Behandlung oder keine abschließende Behandlung bbt1ann Abstimmungsverhalten BT gibt das Abstimmungsverhalten im BT zum Zeitpunkt der ersten Abstimmung über einen GE an. 1 einstimmige Annahme 2 breite Annahme (schließt mehrheitlich die große Oppositionspartei ein)

13 3 Annahme bei Enthaltung der großen Oppositionspartei 4 Annahme gegen die Mehrzahl der Stimmen der große Oppositionspartei 5 Unklare Annahme Diese Variable wurde nur für Gesetzesinitiativen kodiert, die vom BT in dritter Lesung angenommen wurden. bbr1 1. Beschluss BR gibt den ersten Beschluss des BR nach der Annahme eines GE im BT an. 1 Zustimmung (in der Regel bei Zustimmungsgesetzen*) 2 kein Antrag auf Anrufung des VerA (in der Regel bei Einspruchsgesetzen*) 3 Anrufung des VerA 4 Zustimmung versagt (in der Regel bei Zustimmungsgesetzen*) * In Fällen, in denen die Zustimmungspflichtigkeit kontrovers ist, ist diese Zuordnung nicht gewährleistet. Die Kodierung richtet sich hier nach dem Wortlaut der Beschlussfassung des BR, wie sie auch in den GESTA-Dokumentationen angegeben ist. vera1 1. Vermittlungsverfahren gibt an ob es für vom BT verabschiedete Gesetze zu einem (ersten) Vermittlungsverfahren gekommen ist. 0 kein VerA 1 VerA vera1i Initiator 1. Vermittlungsverfahren gibt den Initiator des ersten Vermittlungsverfahrens an. 1 BR 2 BReg 3 BT vera1e Ergebnis 1. Vermittlungsverfahren gibt das Ergebnis des ersten Vermittlungsverfahrens an. 1 keine Angabe eines VerA-Ergebnis/ keine weitere Behandlung des GE im Gesetzgebungsprozess 2 Ablehnungsvorschlag 3 Änderungsvorschlag 4 Aufspaltung des Gesetzes

14 5 Bestätigung des Gesetzes 6 keine Einigung 7 Rücknahme der Anrufung durch BR 8 Vorschlag, Gesetz für erledigt zu erklären vera1bt Abstimmung BT VerA1 gibt das Ergebnis einer Abstimmung des BT (falls erforderlich und erfolgt) über das Ergebnis des ersten Vermittlungsausschussergebnisses an. 1 Absetzen von der TO/ Gesetz für erledigt erklärt; keine weitere Befassung 2 Ablehnung des Ablehnungsvorschlags (damit Bestätigung des GE) 3 Ablehnung des Änderungsvorschlags (damit Bestätigung des GE) 4 Annahme des Änderungsvorschlags 5 Annahme des Ablehnungsvorschlags keine Abstimmung erfolgte, wenn Variable vera1e= 1,4, 5 oder 6. vera1btann Annahme Ergebnis VerA1 BT. gibt das Abstimmungsverhalten der großen Oppositionspartei (SPD bzw. CDU/CSU) bei der Abstimmung im BT zu dem Ergebnis des ersten Vermittlungsausschusses an. 1 keine Angabe 2 Abstimmung erfolgte gegen die Stimmen der großen Oppositionspartei 3 Abstimmungsergebnis erfolgte mit breiter Mehrheit (mit den Stimmen der großen Oppositionspartei) 4 Abstimmungsergebnis erfolgte bei Enthaltung der Opposition vera1br Abstimmung BR VerA1 gibt das Ergebnis der Abstimmung im BR nach dem ersten Vermittlungsverfahren und eventueller Reaktion des BT auf Vermittlungsergebnis an. 1 Einspruch eingelegt 2 Zustimmung versagt, vorsorglich Einspruch eingelegt (bei unterschiedlichen Auffassungen über Zustimmungspflichtigkeit) 3 kein Einspruch 4 Zustimmung 5 Zustimmung versagt 6 Anrufung des Vermittlungsausschusses 7 Rücknahme der Anrufung des Vermittlungsausschusses ebt Überstimmung Einspruch

15 gibt an, ob der Bundestag einen Einspruch des BR zurückgewiesen hat (Einspruchsgesetzgebung). 0 keine Zurückweisung des Einspruchs 1 Einspruch zurückgewiesen vera2 2. Vermittlungsverfahren gibt an ob es für vom BT verabschiedete Gesetze zu einem (zweiten) Vermittlungsverfahren gekommen ist. 0 kein VerA 1 VerA vera2i Initiator 2. Vermittlungsverfahren gibt den Initiator des zweiten Vermittlungsverfahrens an. 1 BR 2 BReg 3 BT vera1e Ergebnis 2. Vermittlungsverfahren gibt das Ergebnis des zweiten Vermittlungsverfahrens an. 1 keine Angabe eines VerA-Ergebnis/ keine weitere Behandlung des GE im Gesetzgebungsprozess 2 Ablehnungsvorschlag 3 Änderungsvorschlag 4 Aufspaltung des Gesetzes 5 Bestätigung des Gesetzes 6 keine Einigung 7 Rücknahme der Anrufung durch BR 8 Vorschlag, Gesetz für erledigt zu erklären vera2bt Abstimmung BT VerA2 gibt das Ergebnis einer Abstimmung des BT (falls erforderlich und erfolgt) über das Ergebnis des zweiten Vermittlungsausschussergebnisses an. 1 Absetzen von der TO/ Gesetz für erledigt erklärt; keine weitere Befassung 2 Ablehnung des Ablehnungsvorschlags (damit Bestätigung des GE) 3 Ablehnung des Änderungsvorschlags (damit Bestätigung des GE) 4 Annahme des Änderungsvorschlags 5 Annahme des Ablehnungsvorschlags

16 keine Abstimmung erfolgte, wenn Variable vera1e= 1,4, 5 oder 6. vera2btann Annahme Ergebnis VerA2 BT. gibt das Abstimmungsverhalten der großen Oppositionspartei (SPD bzw. CDU/CSU) bei der Abstimmung im BT zu dem Ergebnis des zweiten Vermittlungsausschusses an. 1 keine Angabe 2 Abstimmung erfolgte gegen die Stimmen der großen Oppositionspartei 3 Abstimmungsergebnis erfolgte mit breiter Mehrheit (mit den Stimmen der großen Oppositionspartei) 4 Abstimmungsergebnis erfolgte bei Enthaltung der Opposition vera2br Abstimmung BR VerA2 gibt das Ergebnis der Abstimmung im BR nach dem zweiten Vermittlungsverfahren und eventueller Reaktion des BT auf Vermittlungsergebnis an. 4 Zustimmung 5 Zustimmung versagt 6 Anrufung des Vermittlungsausschusses 7 Rücknahme der Anrufung des Vermittlungsausschusses Die Verkodung beginnt mit 4, da das Kodierungsschema der Variable vera1br beibehalten wurde. vera3 3. Vermittlungsverfahren gibt an ob es für vom BT verabschiedete Gesetze zu einem (dritten) Vermittlungsverfahren gekommen ist. 0 kein VerA 1 VerA vera3i Initiator 3. Vermittlungsverfahren gibt den Initiator des dritten Vermittlungsverfahrens an. 1 BR 2 BReg 3 BT

17 vera3e Ergebnis 3. Vermittlungsverfahren gibt das Ergebnis des ersten Vermittlungsverfahrens an. 1 keine Angabe eines VerA-Ergebnis/ keine weitere Behandlung des GE im Gesetzgebungsprozess 2 Ablehnungsvorschlag 3 Änderungsvorschlag 4 Aufspaltung des Gesetzes 5 Bestätigung des Gesetzes 6 keine Einigung 7 Rücknahme der Anrufung durch BR 8 Vorschlag, Gesetz für erledigt zu erklären vera3bt Abstimmung BT VerA3 gibt das Ergebnis einer Abstimmung des BT (falls erforderlich und erfolgt) über das Ergebnis des dritten Vermittlungsausschussergebnisses an. 1 Absetzen von der TO/ Gesetz für erledigt erklärt; keine weitere Befassung 2 Ablehnung des Ablehnungsvorschlags (damit Bestätigung des GE) 3 Ablehnung des Änderungsvorschlags (damit Bestätigung des GE) 4 Annahme des Änderungsvorschlags 5 Annahme des Ablehnungsvorschlags keine Abstimmung erfolgte, wenn Variable vera1e= 1,4, 5 oder 6. vera3btann Annahme Ergebnis VerA3 BT. gibt das Abstimmungsverhalten der großen Oppositionspartei (SPD bzw. CDU/CSU) bei der Abstimmung im BT zu dem Ergebnis des dritten Vermittlungsausschusses an. 1 keine Angabe 2 Abstimmung erfolgte gegen die Stimmen der großen Oppositionspartei 3 Abstimmungsergebnis erfolgte mit breiter Mehrheit (mit den Stimmen der großen Oppositionspartei) 4 Abstimmungsergebnis erfolgte bei Enthaltung der Opposition vera3br Abstimmung BR VerA3 gibt das Ergebnis der Abstimmung im BR nach dem dritten Vermittlungsverfahren und eventueller Reaktion des BT auf das Vermittlungsergebnis an. 4 Zustimmung

18 5 Zustimmung versagt 6 Anrufung des Vermittlungsausschusses 7 Rücknahme der Anrufung des Vermittlungsausschusses Die Verkodung beginnt mit 4, da das Kodierungsschema der Variable vera1br beibehalten wurde. gangge Gang der Gesetzgebung gibt als Textvariable alle Gesta-Informationen zum Gang der Gesetzgebung an. In dieser Variable sind zahlreiche Informationen enthalten, die bisher nicht im Datensatz verkodet wurden, beispielsweise Informationen über am Gesetzgebungsverfahren beteiligte Ausschüsse. Außerdem finden sich hier Verweise auf relevante Drucksachen, die über das DIP abgerufen werden können.

19 E) Datumsangaben/ Dauer der Gesetzgebung Die Richtigkeit der Datumsangaben wurde über eine Reihe von Plausibilitätskontrollen sicher gestellt. Bei (wenigen) offensichtlich fehlerhaften Datumsangaben in den Rohdaten wurden diese durch plausible Angaben ersetzt. Des Weiteren sei auf die einzelnen Hinweise bei den entsprechenden Variablen verwiesen. de Datum Einbringung gibt das Datum der parlamentarischen Einbringung eines GE an. Das Datum richtet sich nach dem Datum der ersten Drucksache einer GE. Entweder ist dies das Datum der Drucksache über die Einbringung in den BR (bei Einbringung durch den BR oder die BReg) oder das Datum der Drucksache über die Einbringung in den BT (bei Gesetzesentwürfen aus der Reihe des BT) Falls das Datum in eine vorangegangene Legislaturperiode fällt, wurde es mit dem Beginn der Legislaturperiode gleichgesetzt, in der das Gesetz behandelt wurde. Dies betrifft insgesamt 151 Fälle. Die ursprünglichen Daten sind der Variablen gangge zu entnehmen. dbbre Datum Einbringung BR gibt das Datum des Beschlusses im BR über eine Einbringung an. die Variable wurde nur kodiert, wenn der Beschluss des Bundesrates auf Einbringung, Ablehnung der Einbringung oder für erledigt erklärt lautete. deinbt Datum Einbringung BT gibt das Datum der Einbringung in den BT an. Die Variable entspricht der ersten Drucksache des Bundestages und damit dem Beginn der parlamentarischen Befassung eines Gesetzes im Bundestag (nach dem 1. Durchgang, falls dieser erfolgte). Sofern ein Gesetz aus der Mitte des Bundestages eingebracht wurde und dadurch der erste Durchgang entfällt ist die Variable identisch mit der Variable de. dbt Datum 1. Beratung BT gibt das Datum der ersten Beratung eines GE im BT an. dbbt1 Datum 1. Beschluss BT gibt das Datum des ersten Beschlusses im BT an.

20 dbbr1 Datum 1. Beschluss BR gibt das Datum des ersten Beschlusses im BR an. dvera1bt Datum VerA1 BT gibt das Datum des Beschlusses des BT über das erste Vermittlungsergebnis an (falls Abstimmung erfolgte). dvera1br Datum VerA1 BR gibt das Datum des Beschlusses des BR über das erste Vermittlungsergebnis an (falls Abstimmung erfolgte). debt Datum Einspruch BT gibt das Datum des Beschlusses des BT nach einem Einspruch des BR an (falls Beschluss erfolgte). dvera2bt Datum VerA2 BT gibt das Datum des Beschlusses des BT über das zweite Vermittlungsergebnis an (falls Abstimmung erfolgte). dvera2br Datum VerA2 BR gibt das Datum des Beschlusses des BR über das zweite Vermittlungsergebnis an (falls Abstimmung erfolgte). dvera3bt Datum VerA3 BT gibt das Datum des Beschlusses des BT über das dritte Vermittlungsergebnis an (falls Abstimmung erfolgte). dvera3br Datum VerA3 BR gibt das Datum des Beschlusses des BR über das dritte Vermittlungsergebnis an (falls Abstimmung erfolgte). dr Datum Ergebnis gibt das Datum des letzten Beschlusses im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren an. Als fehlend wurde die Variable kodiert, wenn ein Gesetz im BT in dritter Lesung, aus welchem Grund auch immer, nicht verabschiedet wurde. Wurde ein Gesetz in dritter

21 Lesung vom BT beschlossen, wurde das letzte verfügbare Datum des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses als letzter Beschluss verwendet, selbst wenn das Gesetzgebungsverfahren rein formal erst mit dem Ablauf der Legislaturperiode endete (beispielsweise wenn ein Vermittlungsverfahren nicht abgeschlossen wurde). Daher ist die Variable für verkündete und nicht verkündete Gesetze kodiert. Diese Variable ist wichtig für die Analyse der Gesetzgebungsdauer. Interessiert man sich für die Länge der parlamentarischen Verfahrensdauer, ergibt sich die Gesetzgebung aus der Differenz der Variablen de und dr. Interessiert man sich für die Länge der Gesetzgebung von der Verabschiedung und der Verkündung ergibt sich die Gesetzgebung aus der Differenz der Variablen de und dv, die in der Variable dauer bereits verkodet vorliegt. dv Datum Verkündung gibt das Datum der Verkündung eines Gesetzes an. di Datum Inkrafttreten gibt das Datum des Inkrafttretens eines Gesetzes an. Auch für später vom BVerfG für nichtig erklärte Gesetze wurde diese Variable kodiert. Bei einigen Gesetzen treten einzelne Teile der Gesetze zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. In diesen Fällen wurde das erste Datum kodiert. Wenn keine genauen Angaben über den Zeitpunkt des Inkrafttretens vorlagen, wurde diese Variable als fehlend kodiert. Genauere Informationen über diese Fälle können der Variablen statistik entnommen werden. dauer Dauer gibt die Dauer der Gesetzgebung von der Einbringung bis zur Verkündung in Tagen an. statistik Gesetzesstatistik gibt für alle verkündeten Gesetze die Informationen der Gesta-Rohdaten zu Verkündung, Inkrafttreten, eventuellen anhängigen Gerichtsverfahren sowie die Dokumentationsnummer im Bundesgesetzblatt an.

22 F) Variablen zum Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses result Ergebnis Gesetzgebung gibt detailliert das Endergebnis des Gesetzgebungsprozesses entsprechend der unten aufgelisteten möglichen Verfahrensverläufe an. 0 unvollständige Angaben in den Quelldaten 1 keine Einbringung einer BR-Vorlage in den BT 2 Ablehnung einer GE durch den BT 3 BT hat GE für erledigt erklärt 4 GE findet Fortgang in anderen GE (vor 3. Lesung) 5 GE wurde zurückgezogen (vor 3. Lesung) 6 GE wurde im BT von der Tagesordnung abgesetzt (vor 3. Lesung) 7 GE fand im BT keine oder keine abschließende Behandlung Vom BT zunächst angenommene Einspruchsgesetze: 8 BR: kein Anruf des Vermittlungsausschusses bzw. Zustimmung (bei kontroverser Zustimmungspflicht) BR: Anrufung des VerA 9 BR: VerA, keine weitere Behandlung des GE nach Einberufung 10 BR: VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehnung Ablehnungsvorschlag/ BR: Einspruch oder Zustimmung versagt vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch zurückgewiesen 11 BR: VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehnung Ablehnungsvorschlag/ BR: kein Einspruch 12 BR: VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehnung Ablehnungsvorschlag/ BR: Zustimmung versagt (Gesetz verkündet) 13 VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Annahme des Ablehnungsvorschlags 14 BR: VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Einspruch oder Zustimmung versagt vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch nicht zurückgewiesen 15 BR: Vera/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT:Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Einspruch oder Zustimmung versagt, vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch zurückgewiesen 16 BR: Vera/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT:Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt - Gesetz als nicht zustimmungspflichtig verkündet 17 BR: Vera/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT:Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt, vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch nicht zurückgewiesen 18 BR: Vera/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT:Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt, vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch zurückgewiesen 19 BR: Vera/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT:Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: kein Einspruch oder Zustimmung

23 20 BR: Vera/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: Einspruch oder vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch nicht zurückgewiesen 21 BR: Vera/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: Einspruch oder vorsorglicher Einspruch/ BT: Einspruch zurückgewiesen 22 BR: Vera/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: Zustimmung versagt (Gesetz verkündet) 23 BR: Vera/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: kein Einspruch oder Zustimmung 24 BR: VerA/ VerA: keine Einigung/ BR: Einspruch/ BT: Einspruch nicht zurückgewiesen 25 BR: VerA/ VerA: keine Einigung/ BR: Einspruch oder Zustimmung versagt/ BT: Einspruch zurückgewiesen bzw. Verkündung 26 BR: VerA/ VerA: keine Einigung/ BR: kein Einspruch oder Zustimmung 27 BR: VerA/ BR: Rücknahme der Anrufung des VerA 28 BR: Zustimmung versagt/ BReg: VerA/ VerA: Änderung (Abspaltung zustimmungspflichtiger Teil)/ BT: Annahme/ BR: kein Einspruch (nur ein Fall) 29 BR: Zustimmung versagt/ Gesetz verkündet (mit oder ohne anschließenden Rechtskonflikt) Vom BT zunächst angenommene Zustimmungsgesetze: 30 Gesetz beschlossen durch Zustimmung des BR BR: Anrufung des VerA 31 BR: Anrufung des VerA/ keine Angabe eines Vermittlungsergebnis und keine weitere Behandlung im Gesetzgebungsprozess 32 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA, Gesetz gescheitert 33 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2.VerA/ VerA: Ablehnungvorschlag/BT: Ablehung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 3.VerA/ Ergebnis: Ablehnungvorschlag/BT: Ablehung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt 34 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2.VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt 35 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Absetzen von der TO, für erledigt erklärt 36 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung 37 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA

24 38 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ BReg: VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Änderungvorschlags/BR: Zustimmung versagt 39 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung 40 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer Vera 41 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2. VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/BT: Annahme/ BR: Zustimmung 42 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2. VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/BT: Annahme/ BR: keine Abstimmung (da Zusammenführung des Gesetzes) 43 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2. VerA/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/BR: Zustimmung 44 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme des Änderungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2. VerA/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/BR: Zustimmung versagt/ 3.VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: Zustimmung 45 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Aufspaltung des Gesetzes in neue eigenständig zu behandelnde Entwurf/Entwürfe, Beratung in neuem GE 46 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: Zustimmung 47 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: keine Zustimmung/ kein weiterer VerA 48 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: keine Zustimmung/ 2.VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: Zustimmung 49 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: keine Zustimmung/ 2.VerA: keine Einigung/ BR: Zustimmung versagt 50 BR: Anrufung des VerA/ VerA: keine Einigung/ BR: Zustimmung 51 BR: Anrufung des VerA/ VerA: keine Einigung/ BR: Zustimmung versagt/ kein neuer VerA 52 BR: Anrufung des VerA/ VerA: keine Einigung/ BR: Zustimmung versagt/ 2.VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: Zustimmung 53 BR: Anrufung des VerA/ VerA: Antrag Gesetz für erledigt zu erklären/ BT: Gesetz für erledigt erklärt Zutimmung versagt durch BR 54 BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA 55 BR: Zustimmung versagt/ VerA: keine Angabe, keine weitere Behandlung

25 56 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA 57 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2. VerA: Ablehnungsvorschlag BT: Ablehnung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA 58 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Ablehnungsvorschlag/ BT: Ablehnung des Ablehnungsvorschlags/ BR: Zustimmung versagt/ 2. VerA: Änderungsvorschlag BT: Annahme/ BR: Zustimmung 59 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: Zustimmung 60 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: VerA/ 2.VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: Zustimmung 61 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung/ BR: Zustimmung versagt/ 2.VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Annahme/ BR: Zustimmung 62 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung/ BR: Zustimmung versagt/ 2.VerA: Änderungsvorschlag/ BT: Ablehnung/ BR: Zustimmung versagt 63 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: Zustimmung 64 BR: Zustimmung versagt/ VerA: Bestätigung des Gesetzes/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA 65 BR: Zustimmung versagt/ VerA: keine Einigung/ BR: Zustimmung versagt/ kein weiterer VerA regkat Ergebnis Einspruchgesetze gibt für alle Einspruchsgesetze, die vom BT zunächst angenommen wurden, ein kategorisiertes Endergebnis an. 1 Gesetz ohne VerA verkündet 2 Gesetz verkündet, Einspruch des BR zurückgewiesen oder Zustimmungsversagen ignoriert 3 Gesetz nicht verkündet, da Einspruch nicht zurückgewiesen 4 Gesetz verkündet, durch Zustimmung von BT und BR zum Vermittlungsergebnis 5 Verzichten des BR auf Einspruch nach folgenden VerA-Ergebnissen: Bestätigung des Gesetzes, keine Einigung, Rücknahme der Anrufung durch den BR 6 keine abschließende Behandlung nach Anrufung des VerA 7 Gesetz nicht verkündet nach Annahme des Ablehnungsvorschlags durch den BT Ganz wenige Sonderfälle, die in keine dieser Kategorien fallen, wurden als fehlend kodiert. regdich Ergebnis Einspruchgesetze gibt für alle Einspruchsgesetze, die vom BT zunächst angenommen wurden an, ob der GE schließlich verkündet wurde oder nicht.

26 0 Gesetz nicht als Einspruchsgesetz verkündet 1 Gesetz als Einspruchsgesetz verkündet Die Verkündung eines Einspruchsgesetzes kann nach einem zunächst erfolgreich abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren auch an der fehlenden Ausfertigung durch den Bundespräsidenten scheitern. Genauere Angaben über diese Grenzfälle (dies betrifft auch Entscheidungen des BVerfG soweit in den vorliegenden Quelldaten vermerkt) sind im Datensatz nicht kodiert. rzgkat Ergebnis Zustimmungsgesetze gibt für alle Zustimmungsgesetze, die vom BT zunächst angenommen wurden, ein kategorisiertes Endergebnis an. 1 Zustimmung ohne VerA 2 Zustimmung nach einem VerA 3 Zustimmung nach zwei VerA 4 Zustimmung nach drei VerA 5 gescheitert durch Zustimmungsversagung ohne VerA 6 gescheitert durch Zustimmungsversagung nach einem VerA 7 gescheitert durch Zustimmungsversagung nach zwei VerA 8 gescheitert durch Zustimmungsversagung nach drei VerA 9 kein Abschluss des VerA 10 Gesetz vom BT für erledigt erklärt 11 Aufspaltung des Gesetzes und Weiterverfolgung in anderen GE rzgdich Ergebnis Zustimmungsgesetze gibt für alle Zustimmungsgesetze, die vom BT zunächst angenommen wurden, an, ob der GE schließlich verkündet wurde oder nicht. 0 Gesetz nicht als Zustimmungsgesetz verkündet 1 Gesetz als Zustimmungsgesetz verkündet Die Verkündung eines Zustimmungsgesetzes kann nach einem zunächst erfolgreich abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren auch an der fehlenden Ausfertigung durch den Bundespräsidenten scheitern. Genauere Angaben über diese Grenzfälle (dies betrifft auch Entscheidungen des BVerfG soweit in den vorliegenden Quelldaten vermerkt) sind im Datensatz nicht kodiert. verk Verkündung gibt für jede Gesetzesinitiative an, ob diese als Gesetz verkündet wurde oder nicht. 0 keine Verkündung 1 Verkündung

27 Anmerkung: Die Verkündung eines Gesetzes kann nach einem zunächst erfolgreich abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren auch an der fehlenden Ausfertigung durch den Bundespräsidenten scheitern. Genauere Angaben über diese Grenzfälle (dies betrifft auch Entscheidungen des BVerfG soweit in den vorliegenden Quelldaten vermerkt) sind im Datensatz nicht kodiert.

28 G) Angaben zur parteipolitischen Besetzung des Bundesrats Um die Operationalisierung der parteipolitischen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat gibt es seit Jahrzehnten wissenschaftliche Debatten (für einen Überblick über den Diskussionsstand siehe Sven Leunig: AB(C) oder ROM? Zur Operationalisierung von Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen 37/2, 2006.) Um der wissenschaftlichen Debatte und den Bedürfnissen der Forscher Rechnung zu tragen wurde eine differenzierte Kodierung der Mehrheitsverhältnisse vorgenommen. Um dies zu ermöglichen, wurde auf ein bestimmtes Kodierungsschema zu den parteipolitischen Mehrheiten im Bundesrat verzichtet. Vielmehr wurden für jeden wichtigen Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren die Anzahl von Regierungs-, Opposition- und gemischten Stimmen (ROM-Schema) kodiert. Kontrovers ist in der Regel die Zuordnung der gemischten Landesregierungen, also Landesregierung in denen Parteien vertreten sind, die im Bund sowohl in der Regierung als in der Opposition sind. Der Kontroverse wurde im Datensatz Rechnung getragen. Die gemischten Stimmen in sechs verschiedenen Unterkategorien unterteilt, die in dem Grad der Dominanz von Regierungs- bzw. Oppositionsstimmen variieren: R-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, die ausschließlich von Parteien gebildet werden, die sich im Bund in der Regierung befinden. Beispiel: Bundesregierung: SPD/Grüne Landesregierung: SPD/Grüne O-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, die ausschließlich von Parteien gebildet werden, die sich im Bund in der Opposition befinden. Beispiel: Bundesregierung: SPD/Grüne Landesregierung: CDU/FDP M1-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, die von den Oppositionsparteien des Bundestages als großer Partner dominiert werden. Mindestens ein kleiner Partner einer Landesregierung ist nicht im BT vertreten. Beispiel: Bundesregierung: SPD/Grüne Landesregierung: CDU/FDP/Schill-Partei M2-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, in denen keine große Koalitionen regiert und von der großen Oppositionspartei des Bundes dominiert werden, während der Juniorpartner einer Landesregierung sich im Bund in der Regierung befindet. Beispiel: Bundesregierung: CDU/FDP Landesregierung: SPD/FDP M3-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, in denen eine große Koalition regiert, wobei die Regierungspartei des Bundes der Juniorpartner im Land ist. Beispiel: Bundesregierung: CDU/FDP Landesregierung: SPD/CDU M4-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, in denen eine große Koalition regiert, wobei die Oppositionspartei des Bundes der Juniorpartner im Land ist. Beispiel: Bundesregierung: CDU/FDP Landesregierung: CDU/SPD. M5-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, die keine große Koalitioen sind und in der die große Regierungspartei des Bundes dominiert, der Juniorpartner

29 einer Landesregierung sich hingegen im Bund in der Opposition befindet. Der Juniorpartner in der Landesregierung ist nicht die PDS. Beispiel: Bundesregierung: SPD/Grüne Landesregierung: SPD/FDP. M6-Stimmen: Stimmen von Landesregierungen, die keine große Koalitioen sind und in der die große Regierungspartei des Bundes dominiert, der Juniorpartner einer Landesregierung sich hingegen im Bund in der Opposition befindet. Der Juniorpartner in der Landesregierung ist die PDS. Beispiel: Bundesregierung: SPD/Grüne Landesregierung: SPD/PDS. Mit Hilfe dieser stark differenzierenden Kodierung können schnell von den Nutzern des Datensatzes parteipolitische Mehrheitsverhältnisse kodiert werden. Da die Stimmen der Regierungs-, Oppositions- und gemischten Länder für jeden wichtigen Zeitpunkt der Gesetzgebung kodiert sind, können verschieden operationalisierte Mehrheitsverhältnisse für unterschiedliche Zeitpunkte im Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden. Darüber hinaus lassen sich auch sich ändernde Mehrheitsverhältnisse während eines Gesetzgebungsverfahrens identifizieren. Darüber hinaus ist für jedes Datum der Gesetzgebung eine Unterteilung der Mehrheitsverhältnisse in Anlehnung an Schindlers Vorgehensweise kodiert (Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages, Baden Baden: Nomos.). Entsprechend wird zwischen einer Regierungsmehrheit (R- Stimmen liegen über 50 Prozent aller BR-Stimmen), einer Oppositionsmehrheit (O- Stimmen und M1-Stimmen entsprechen mindestens 50 Prozent aller BR-Stimmen) und einer gemischten Mehrheit (keines der beiden Kriterien ist erfüllt) unterschieden. sre R-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der R-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). soe O-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der O-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). sm1e M1-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der M1-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). sm2e M2-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der M2-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). sm3e M3-Stimmen Einbringung

30 gibt die Anzahl der M3-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). sm4e M4-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der M4-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). sm5e M5-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der M5-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). sm6e M6-Stimmen Einbringung gibt die Anzahl der M6-Stimmen zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes an (vergleiche Variable de). me Mehrheit Einbringung gibt die Mehrheiten zum Zeitpunkt der Einbringung eines Gesetzes (entsprechend der Datumsvariablen de) für das oben erläuterte Mehrheitskonzept in Anlehnung an Schindler an. 1 Regierungsmehrheit 2 Oppositionsmehrheit 3 gemischte Mehrheit Die Kodierung der Variablen sre me wiederholt sich für alle Datumsangaben entsprechend der folgenden Tabelle: srbbre - mbbre Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt des BR-Beschlusses über die Einbringung einer BR- Initiative in den BT (vergleiche Variable dbbre). Kodierung entspricht den Variablen sre-re sreinbt meinbt Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Einbringung einer Gesetzesinitiative in den BT (vergleiche Variable deinbt). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srbt mbt Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Beratung Gesetzesinitiative im BT (vergleiche Variable dbt). Kodierung entspricht den Variablen sre-re

31 srbbt1 mbbt1 Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Abstimmung einer Gesetzesinitiative im BT (vergleiche Variable dbbt1). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srbbr1 mbbr1 Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Abstimmung einer Gesetzesinitiative im Bundesrat (vergleiche Variable dbbr1). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srvera1bt mver1bt Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt Abstimmung über das Ergebnis des 1. Vermittlungsverfahrens im Bundestag (vergleiche Variable dvera1bt). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srvera1br mver1br Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt Abstimmung über das Ergebnis des 1. Vermittlungsverfahrens im Bundesrat (vergleiche Variable dvera1br). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srebt mebt Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt des Beschlusses des BT nach einen Einspruch des BR (vergleiche Variable debt). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srvera2bt mver2bt Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt Abstimmung über das Ergebnis des 2. Vermittlungsverfahrens im Bundestag (vergleiche Variable dvera2bt). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srvera2br mver2br Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt Abstimmung über das Ergebnis des 2. Vermittlungsverfahrens im Bundesrat (vergleiche Variable dvera2br). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srvera3bt mver3bt Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt Abstimmung über das Ergebnis des 3. Vermittlungsverfahrens im Bundestag (vergleiche Variable dvera3bt).

32 Kodierung entspricht den Variablen sre-re srvera3br mver3br Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt Abstimmung über das Ergebnis des 3. Vermittlungsverfahrens im Bundesrat (vergleiche Variable dvera3br). Kodierung entspricht den Variablen sre-re srr-mr Anzahl der ROM Stimmen und Mehrheitsverhältnisse zum Zeitpunkt des letzten parlamentarischen Beschlusses im Gesetzgebungsverfahren (vergleiche Variable dr)

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