Wie unser Geld bei einer Bankenpleite geschützt ist
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- Gesche Reuter
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1 Wie unser Geld bei einer Bankenpleite geschützt ist Derzeit befinden sich knapp 5 Billionen Euro Sparvermögen auf Anlagekonten bei den deutschen Banken, obwohl die gesamte Krise durch die Banken verursacht wurde. Viele Kreditinstitute gerieten in Schieflage und mussten von der Staatengemeinschaft durch Steuergelder, die erst noch zu vereinnahmen sind, gerettet werden. Nun haben die Deutschen in einem Zustand zwischen Unwissenheit und grenzenlosem Vertrauen mehr Geld denn je in die Schalterhallen getragen. Man kann jetzt schon festhalten, daß die Banken als Auslöser der Finanzkrise am meisten von dieser profitiert haben. Das kommt sozusagen der Quadratur des Kreises gleich. Dass die Banken gerettet wurden ist aber leider von der gesamten Presselandschaft etwas unglücklich, (ich vermute aber mit voller Absicht) formuliert und publiziert worden. Dem Verbraucher wird nämlich vorgegaukelt, dass der Patient Bank vollständig genesen ist. Das ist leider völlig realitätsfremd. Es kann durchaus noch zu einer Pleitewelle im Bankensektor kommen. Und zwar von solch großem Ausmaß, wie wir es uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal annähernd vorstellen können. Was bedeutet das für jeden Einzelnen? Zunächst die schlechte Nachricht: Muss unsere Bank schließen, weil sie schlicht und einfach zahlungsunfähig ist, werden wir als Kunden das erst erfahren, wenn es schon zu spät ist um das Geld abzuheben. Im Vorfeld einer solchen Pleite muss die Bank die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) über die missliche Lage informieren. Die Bafin verhängt dann ein sogenanntes Moratorium über die betroffene Bank. Damit darf die Bank keine Vermögenswerte mehr veräußern, auszahlen oder überweisen. Es ist ein sogenanntes Stillhalteabkommen um die vorzeitige Plünderung der Bank zu vermeiden und dem Institut etwas Zeit zu verschaffen, die Lage in den Griff zu bekommen und eine Lösung zu finden. In den bisherigen Fällen hat die Bafin die Stillhaltefrist meist auf sechs Wochen festgesetzt. Das bedeutet, daß wir zunächst sechs Wochen lang nicht an unsere Ersparnisse kommen. Kann die Bank die Probleme nicht bis zum Ablauf des Moratoriums lösen, stellt die Bafin den Entschädigungsfall fest.
2 Im Entschädigungsfall müssen wir noch länger warten, bis wir wieder an unsere Konten kommen. Da das Moratorium keinen Unterschied zwischen Einlagen auf Girokonten, Sparbüchern oder Festgeldanlagen macht, kann das zu einem echten Problem für Sie als Bankkunden werden. Denn die laufenden Verpflichtungen gehen weiter und wenn Sie nur einen kleinen oder sogar keinen erwähnenswerten Bargeldbestand zu Hause haben, kommen Sie schnell in die Notsituation sich Geld leihen zu müssen. Unabhängig davon, und das ist u.u. die gute Nachricht, gibt es für den Ernstfall einer Bankpleite zwei Schutzschirme : Die gesetzliche Einlagensicherung nach europäischem Recht und die freiwillige Einlagensicherung der Banken. Zunächst greift, nachdem der erwähnte Entschädigungsfall festgestellt ist, die gesetzliche Einlagensicherung nach europäischem Recht. Hier sind insgesamt der gesamten Einlagen jedes Sparers abgesichert. Diese Regelung gilt seit Vorher waren es nur und vor dem nur maximal 90%, begrenzt auf einen Höchstbetrag von Da dieser, in den letzten Jahren stark verbesserte gesetzliche Schutzschirm aber nicht für alle Anleger ausreicht, haben die Banken in verschiedenen Konsortien zusätzlich weitere Schutzschirme eingezogen. Diese nennen sich freiwillige Einlagensicherungsfonds der Banken. Vereinfacht ausgedrückt sind hier die gesamten Einlagen eines Anlegers, über die oben erwähnten hinaus, bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Legt man z.b. zugrunde, dass eine Privatbank mindestens 5 Mio. Eigenkapital benötigt, wären das in einem solchen Falle 1,5 Mio. pro Kunde. Diese Sicherungsgrenzen werden sich im Laufe der kommenden Jahre zum Nachteil für den Kunden ändern. Die Sicherungsgrenzen je Kunde belaufen sich bis zum 31. Dezember ,00% bis zum 31. Dezember ,00% bis zum 31. Dezember ,00% und ab dem 1. Januar ,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Wir sehen somit künftig eine deutliche Reduzierung der Sicherheits- bzw. Haftungsgrenzen für die Kunden der Banken.
3 Insgesamt wurden in Deutschland seit der Gründung des Fonds im Jahre 1976 über 30 Bankpleiten abgewickelt. Alle Anleger haben Ihre Einlagen inklusive Zinsen zeitversetzt zurück erhalten. Nun sind 30 Bankinsolvenzen in 35 Jahren noch recht überschaubar. Da es sich beim Einlagensicherungsfonds um ein Organ der Banken selbst handelt, liegen der Öffentlichkeit keine Angaben vor, wie viel Kapital dort von den Mitgliedsbanken eingezahlt wurde und zur Auszahlung betroffener Sparer verwendet werden kann. Somit kann niemand, außer dem Bankenkonsortium, genau sagen in welchem Umfang die Sicherungsmaßnahmen ausreichen werden, wenn mehrere oder sogar sehr viele Banken in finanzielle Schwierigkeiten kommen und der Staat nicht noch einmal als Retter mit unseren Steuergeldern einspringt. Es ist also völlig unklar ob das freiwillige Schutzsystem der Banken überhaupt in der Lage ist, bereits bei einer kleinen Welle von Bankenpleiten seinen Zweck zu erfüllen. Man muss dies zumindest in Frage stellen, denn die Bundesregierung hat in 2008 ziemlich schnell eine staatliche Garantie auf alle Einlagen abgegeben. Diese besteht jedoch mittlerweile nicht mehr. Verständlicherweise wurde das nicht großartig in der Öffentlichkeit breitgetreten. Sie können es aber auf der Internetpräsenz des Bundesfinanzministeriums nachlesen. Nachfolgend eine Tabelle mit den Sicherungsgrenzen einiger Bankinstitute:
4 Unter dem Link können Sie eine Auskunft über den aktuellen Sicherungsstatus Ihres Bankinstitutes abfragen. Volksbanken, Raiffeisenbanken und die Sparkassen haben eigene Einlagensicherungen und helfen sich gegenseitig. Bei den Sparkassen gibt es z.b. insgesamt 11 Sparkassenstützungsfonds, die zu einer Haftungsgemeinschaft verbunden wurden. Was können wir nun tun? Als erste Maßnahme bei den Girokonten drängt sich die Idee auf, mehrere Konten (mindestens aber zwei) bei verschiedenen Geldhäusern zu unterhalten. Schließt eines davon, kann man sich beim zweiten Institut noch mit Bargeld versorgen. Da meist nur eines der Girokonten als Gehaltskonto fungiert, muss man die Verteilung der Gelder regelmäßig überprüfen. Ein Dauerauftrag, der einen bestimmten Betrag monatlich automatisch auf ein anderes Konto umbucht ist ebenfalls eine gute Lösung. Dabei ist es ratsam Spargelder nur bei Instituten anzulegen, die einem deutschen Einlagensicherungsfonds angehören. Einige ausländische Banken mit deutschen Niederlassungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Oft offerieren diese Institute hohe Zinssätze bei Tages- und Festgeldern. Kunden die nur auf die Zinssätze schauen, können dabei alles verlieren bzw. bei einer Pleite der ausländischen Bank in ernste Bedrängnis kommen. Als bestes Beispiel sei hier der Fall der isländischen Kaupthing- Bank genannt, die bis Oktober 2008, auch auf dem deutschen Markt, aggressiv knapp Kunden mit hohen Zinsen köderte. In den Ranglisten im Internet war die Bank lange Zeit mit ihren Angeboten auf den vorderen Plätzen. Im Herbst 2008 stellte die isländische Bankenaufsicht den Entschädigungsfall fest. Alle deutschen Kunden kamen über Nacht nicht mehr an ihr Geld. Sie mussten sich insgesamt 9 Monate mit den isländischen Behörden herumstreiten um wieder an ihr Geld zu kommen. Einlagen werden in Europa vermehrt grenzüberschreitend angelegt. Hintergrund sind insbesondere die Direktanlagebanken, die Ihre Dienste z.b. auch aus Frankreich, Österreich oder Irland via Internet anbieten. Hinzu kommen die Repräsentanzen ausländischer Banken in Deutschland, die mit erhöhten Zinsangeboten um die Gunst der Anleger werben. Angelockt durch höhere Zinsen kommt so mancher Sparer ins Grübeln, sein hart verdientes Geld diesen Instituten anzuvertrauen. Doch wie sicher ist die Rückzahlung der Gelder im Falle einer Pleite des Institutes? Bevor ein Kunde eines dieser vermeintlichen Top-Zins Angebote annimmt, sollte er sich vergewissern, dass die betreffende Bank dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen ist.
5 Ein kleiner Bargeldbestand zu Hause, der im Notfall die finanzielle Handlungsfreiheit für die Dauer von 4-6 Wochen gewährleistet ist daher sicher zusätzlich empfehlenswert. Minitresore mit elektronischen Zahlenschlössern gibt es im Fachhandel schon für Euro. Es dürfte zwar viele Leser erschrecken, ich möchte jedoch auch auf die Tatsache hinweisen, dass die Bundesregierung auf ihrer Internetseite die Empfehlung ausspricht, immer einen Notvorrat an Lebensmitteln für mindestens 14 Tage im Hause zu haben. Damit wäre im Ernstfall, also auch bei einer Bankenpleite, die Versorgung der Familie mit den Grundnahrungsmitteln zunächst gesichert. Die meisten Bürger verfügen über keine nennenswerten Notvorräte und haben zudem meist nur einen sehr begrenzten Bargeldbestand in der Geldbörse und/oder zu Hause. Abschließend sei noch einmal deutlich erwähnt, dass die beschriebenen Sicherungssysteme sich nur auf die Einlagen bei den Banken beziehen. Zertifikate und artverwandte Papiere, die von den Banken immer noch massiv vertrieben werden, sind nicht über den Einlagensicherungsfonds geschützt. Hier drohen im Insolvenzfall des Emmitenten auch weiterhin hohe Verluste. Fondsanlagen oder Wertpapiere der Kunden werden durch den Einlagensicherungsfonds ebenfalls nicht erfasst, weil es sich dabei nicht um Einlagen bei der Bank handelt, sondern die Bank diese nur im Kundenauftrag verwahrt. Sie bleiben im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich. Im etwaigen Insolvenzfall kann der Kunde die Wertpapiere schriftlich bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen. Wichtig ist darüberhinaus, dass die Bank u.u. pflichtwidrig außer Stande ist, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben. In einem solchen Falle besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von EUR. Es lohnt sich also in jedem Falle die eigene Geldstrategie zu überdenken und ggf. die ein- oder andere Idee dieser Publikation umzusetzen. Sollten Sie weitergehende Informationen zu dem Thema benötigen oder den kompletten Gesetzestext zur Einlagensicherung (EAEG) einsehen wollen, versorge ich Sie gerne mit den entsprechenden Dokumenten.
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