Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 1
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1 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 1
2 Themenübersicht Grundlagen (Art. 54 Bay BO) Schäden, die zu beheben sind Untersuchungen, aber wie? Beispiele zur Umsetzung Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 2
3 Art. 54 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (3) 1Soweit die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Teils mit Ausnahme der Art. 8 und 9 und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften nicht ausreichen, um die Anforderungen nach Art. 3 zu erfüllen, können die Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen, um erhebliche Gefahren abzuwehren, bei Sonderbauten auch zur Abwehr von Nachteilen; dies gilt nicht für Sonderbauten, soweit für sie eine Verordnung nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 4 erlassen worden ist. 2Die Anforderungen des Satzes 1 Halbsatz 1 gelten nicht für Sonderbauten, wenn ihre Erfüllung wegen der besonderen Art oder Nutzung oder wegen anderer besonderer Anforderungen nicht erforderlich ist. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 3
4 Art. 54 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (4) Bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen können Anforderungen gestellt werden, wenn das zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 4
5 Art. 54 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (5) Werden bestehende bauliche Anlagen wesentlich geändert, so kann angeordnet werden, dass auch die von der Änderung nicht berührten Teile dieser baulichen Anlagen mit diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften in Einklang gebracht werden, wenn das aus Gründen des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich und dem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist und diese Teile mit den Teilen, die geändert werden sollen, in einem konstruktiven Zusammenhang stehen oder mit ihnen unmittelbar verbunden sind. (6) Bei Modernisierungsvorhaben soll von der Anwendung des Abs. 5 abgesehen werden, wenn sonst die Modernisierung erheblich erschwert würde. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 5
6 Art. 54 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden Weiteres zu den rechtlichen Grundlagen, Vortrag 04 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 6
7 Grundlagen für eine Bewertung Für bestehenden Bauteile, an die Anforderungen gestellt und die nicht verändert werden, kann in einem Bestandsgebäude vorausgesetzt werden, dass diese nach den seinerzeit geltenden Regelwerken errichtet wurden und somit die an sie gestellten Anforderungen nach den seinerzeit geltenden Regelwerken erfüllt werden. Nur wenn Veränderungen an den vorhandenen tragenden Bauteilen vorgenommen werden, müssen die neuen Bauteile, die die bestehenden Bauteile unterstützen und das neue Tragsystem bilden, die derzeit geltenden Anforderungen erfüllen. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 7
8 Grundlagen für eine Bewertung Für neue tragende Bauteile ist der Nachweis nach den derzeit geltenden Regelwerken zu führen. Wenn nicht wesentlich in bestehende und tragende Bauteile eingegriffen wird, ist auch eine Prüfung durch einen Prüfingenieur für Standsicherheit, für diese Bauteile nicht erforderlich, da davon ausgegangen werden muss, dass diese den damals geltenden Regelwerken entsprechen. Festgestellte Schadstellen (z.b. freiliegende Bewehrung, Abplatzungen der Betonüberdeckung usw.) sind immer unabhängig vom Brandschutz, um den weiteren Bestand der Bauteile nicht zu gefährden und deren Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen, qualifiziert zu beseitigen. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 8
9 Grundlagen für eine Bewertung Ausführungsdetails hierzu können z.b. entsprechend der DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) bzw. der Mitteilungen der ARGEBAU umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen stellen eine unzumutbare Härte für den Bauherrn dar, da ansonsten bei jedem bestehenden Gebäude eine gesamte Neubeurteilung des Tragwerkes erfolgen müsste, die vor dem Hintergrund des unveränderten Bestandes, nicht vertretbar und unverhältnismäßig wäre und damit der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von Art. 54 BayBO i.v. mit Artikel 14 GG unterlaufen würde. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 9
10 Grundlagen für eine Bewertung Wiederholte Rücksprachen und Gespräche mit den obersten Bauaufsichten der Länder, bestätigen diese Beurteilungs- und -herangehensweise. Bei anderer Bewertung müssten die meisten bestehenden baulichen Anlagen, die modernisiert oder in Teilen verändert werden entweder abgerissen und neu aufgebaut werden bzw. von Grund auf saniert werden, um die derzeit geltenden Anforderungen zu erfüllen. Hinweis: teilweise wird es hier leider übertrieben! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 10
11 Beispiele von Definitionen zum Bestandsschutz Definition des Bestandschutzes gemäß [FB Sanierung und Verstärkung von Massivbauteilen, Bauwerk-Verlag Berlin]: Bestandsschutz ist der Grundsatz, der besagt, dass ein Bauwerk oder eine Anlage, die zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem geltenden Recht in Einklang stand, in ihrem bisherigen Bestand und ihrer bisherigen Funktion erhalten und genutzt werden kann, auch wenn die Konstruktion oder Teile davon nicht mehr dem aktuell geltenden Recht entsprechen. Der Bestandsschutz beinhaltet auch das Recht, die bauliche Anlage abweichend von den geltenden technischen Baubestimmungen oder anderen aktuellen Bauregeln instand zu setzen. Unabhängig davon muss die Standsicherheit zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 11
12 Beispiele von Definitionen zum Bestandsschutz Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht BVerG, Beschluss vom , Az. 4 b 65/89: Der Eigentümer ist ohne Rücksicht auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit für den ordnungsbemäßen Zustand seines Gebäudes verantwortlich, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wiederum mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist. Voraussetzungen für die Geltendmachung des Bestandschutzes sind: - Die ursprüngliche Rechtmäßigkeit der baulichen Anlage, - keine wesentliche Änderung der baulichen Anlage, - ein technischer Zustand, der zum Zeitpunkt der Errichtung der baulichen Anlage vorgesehen war (unter Berücksichtigung des zeitlich bedingten Verschleißes bei üblichen Instandsetzungsmaßnahmen), - keine konkrete Gefahr in Verzug ist (z.b. bei nicht gewährleistete Standsicherheit oder fehlenden Fluchtwegen). Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 12
13 Beispiele von Definitionen zum Bestandsschutz Urteil des HessVGH, Beschl. vom : Es genügt die fachkundige Feststellung, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 13
14 Zuordnung Wahrscheinlichkeit für Schadenseintritt und entsprechenden Handlungsbedarf nach Mehl, F. Brandschutz im Bestand, Tabelle 1 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 14
15 Tabelle 2: Zuordnung der Betonfestigkeiten von 1907 bis 2001 [Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.v, 2008] Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 15
16 Tabelle 3: Betonstahlgruppen von 1907 bis 2001 [Deutscher Beton- und Bautechnik- Verein e.v, 2008] Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 16
17 Tabelle 3: Betonstahlgruppen von 1907 bis 2001 [Deutscher Beton- und Bautechnik- Bild 1: Vergleich der Spannungs-Dehnungs-Linien von Betonstählen [Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.v, 2008] Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 17
18 Besonderheiten historischer Tragwerke Was ist anders? 1. Keine Bemessung nach der Belastung 2. Einfache Konstruktionen 3. Wenige und erkennbare typische Schadensbilder 4. Weniger technische Perfektion Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 18
19 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 19
20 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 20
21 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 21
22 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 22
23 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 23
24 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 24
25 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 25
26 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 26
27 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 27
28 Dreistufiges Vorgehen bei der Überprüfung von Bauwerken Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 28
29 Beispiele und Hinweise von Untersuchungen mit Augenmaß Sich nicht wild und generell mit einem Gesamtferroscan des Tragwerkes auseinandersetzen Sich zunächst nur mit den Schadstellen beschäftigen Bei Nutzungsänderungen und Komplettsanierungen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes prüfen und eventuelle Abweichungen mit Kompensationsmaßnahmen genehmigen lassen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 29
30 Beispiel einer Untersuchung eines bestehenden Tragwerkes in einem Krankenhaus Ein sehr hoher Aufwand mit nicht brauchbaren Ergebnissen und Bei Nutzungsänderungen und Komplettsanierungen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes prüfen und eventuelle Abweichungen mit Kompensationsmaßnahmen genehmigen lassen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 30
31 Vorbemerkungen Bauen im Bestand Im Folgenden wird der Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile des Umbaus des Bestandes von Bauteil B gemäß den zum Zeitpunkt des Umbaus des Gebäudes gültigen Vorschriften erbracht. Ausführungen der Materialien und Abmessungen der tragenden und aussteifenden Bauteile gern. Positionspläne Umbau Bestand / Bauteil B vom Februar 1973 Plan Nr. 1 vom Plan Nr. 2 vom Erstellt durch das IB Statische Berechnung Umbau Bestand / Bauteil B vom Februar / März 1973 Statische Berechnung einschl. Vorbemerkungen: Seite 1 28 Erstellt durch das IB Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile des Umbaus von Bauteil B beim 8. Bauabschnitt gern. Gern. DIN 4102, Blatt 4 Ausgabe Februar ) Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 31
32 Ebene Position Bezeichnung Material Feuerwiderstandsdauer Anmerkung E 2 E 1 entfällt E 2 entfällt E 3 entfällt E 4 entfällt E 5 entfällt E 6 entfällt E 7 Balken, Unterzug Stahl FO (F30. F90) für F30 / F90 Überprüfung Ummantelung erforderlich E 8 Balken, Unterzug Stahl FO (F30, F90) für F30 / F90 Überprüfung Ummantelung erforderlich E 9 Balken, Unterzug Stahl FO (F30, F90) für F30 / F90 Überprüfung Ummantelung erforderlich E 10 entfällt E 11 entfällt E 12 Stützen Stahl FO (F30, F90) für F30 / F90 Überprüfung Jan Ummantelung Sacher GmbH ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum Bilfinger München & Berger BS Teil Vortrag A erforderlich
33 Beispiel einer Untersuchung eines bestehenden Hochhauses Stahltragwerk verkleidet, mit mineral silikathaltigen Plattenwerkstoffen oder beschichtet, mit Spritzputz Sanierung / Revitalisierung, bei gleicher Nutzung Feststellung von Rißbildern im Verputz Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 33
34 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 34
35 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 35
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38 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 38
39 Beispiel Sanierung / Modernisierung einer Schule Feststellung von Mängeln an vorhandenen Rippendecken Bewertung und Sanierung / Kompensationsmaßnahmen Beantragung von Abweichungen, da Decken auch nicht die Anforderungen zurzeit der Errichtung erfüllen Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 39
40 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 40
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42 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 42
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48 Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 48
49 Änderungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden Beispiel: Dachgeschossausbau Anforderungen an die Geschossdecken / tragende Bauteile: DG = Dachgeschosse; KG = Kellergeschosse; AR = Aufenthaltsräume fb = feuerbeständig; hfh = hochfeuerhemmend; fh = feuerhemmend Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 49
50 Beispiel: Dachgeschossausbau Bauen im Bestand Brandschutztechnische Bewertung und Ertüchtigung von Geschossdecken im Bestand: Problemstellung: Geschossdecken im Bestand lassen sich in vielen Fällen nicht unmittelbar nach den technischen Baubestimmungen z.b. DIN 4102: (zurzeit aktuell gültig) bewerten. Geschossdecken im Bestand lassen sich in kein Regelwerk unmittelbar einordnen. Ergebnis: Geschossdecken werden häufig aufwendig nachgerüstet, wenn im Brandschutzkonzept/ -nachweis oder in der Baugenehmigung eine feuerbeständige Decke gefordert wird (z.b. Abhangdecke mit Verwendbarkeitsnachweis oder bei Stahlbetondecken Aufbringen einer Putzschicht zur Vergrößerung des Achsabstandes.) Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 50
51 Möglichkeiten der Bewertung: 1. Bestandsschutz (Art. 54 BayBO), wenn keine Änderung am Tragwerk oder in der Nutzung, teilweise auch bei Nutzungsänderungen (z.b. bei Modernisierungsmaßnahmen), da der Gesetzgeber bei bestehenden, bestandsgeschützten Gebäuden ein geringes Sicherheitsniveau zulässt. 2. Voraussetzung: Es werden keine Änderungen an der Decke / am Tragwerk vorgenommen. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 51
52 2. Abweichung von der DIN 4102: als Abweichung von einer eingeführten technischen Baubestimmung, mit Nachweis, dass die Schutzziele der BayBO auf andere Weise erfüllt werden (z.b. Berücksichtigung des Einbauzustandes der Geschossdecken (dreiseitig/vierseitig gelagerte Decken, mit und ohne Randeinspannung) Nachweise über Statiker führen, da statisch-konstr. Brandschutz!!! 3. Abweichung von den materiellen Anforderungen der BayBO (hier: Artikel 29 BayBO) mit Umsetzung geeigneter Kompensationsmaßnahmen (z.b. Brandfrüherkennung, oder Löschanlagen) Anträge auf Abweichung durch Brandschutznachweisersteller!!! Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 52
53 Mögliche Vorgehensweise bei der Bewertung von Geschossdecken: 1. Überprüfung des Bestandsschutzes. Ist die Decke so ausgebildet, wie es zum Zeitpunkt der Errichtung erforderlich war und gibt es keine Nutzungsänderungen, die das Risiko bezogen auf die Deckenkonstruktionen erhöhen (z.b. Nutzungsänderung Wohnen in Büro stellt keine Erhöhung des Risikos dar). 2. Überprüfen der Leistungsfähigkeit der Decken unter Berücksichtigung der positiven Einflüsse aus dem Bauwerk, wenn der Bestandsschutz nicht nachzuweisen ist ( Statiker!!!) Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 53
54 3. Entscheiden, ob der Bestand ausreicht, ggf. Abweichungen von den materiellen Anforderungen durch Anlagentechnik o.ä. kompensieren. 4. Wenn Nachrüstung erforderlich ist, Maßnahmen vornehmen, die auch wirtschaftlich vertretbar sind. Es ist z.b. nicht vertretbar, wenn eine Stahlbetondecke, die einen zu geringen Achsabstand der Bewehrung aufweist, mit einer Unterdecke nachzurüsten, die alleine bereits in die Feuerwiderstandsklasse feuerbeständig eingestuft werden kann. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 54
55 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Die weitere Diskussion kann eröffnet werden. Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 55
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