Ein Ratgeber für Menschen in finanziellen Krisen

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1 Ein Ratgeber für Menschen in finanziellen Krisen Schulden und Insolvenzberatung Solingen, aktualisiert Juli Text: Roland Dingerkus Illustration: Heike Schultze Alle Rechte vorbehalten

2 Was finde ich in diesem Ratgeber? Verbraucher, Arbeitnehmer, ehemalige Selbstständige und Personen ohne Arbeit können in diesem Ratgeber vielfältige Kurzinformationen zum Pfändungsschutz, zum Thema Erbschaft, zu Ansprüchen auf Sozialleistungen sowie zu den Themen Immobilien, Insolvenzverfahren und zu Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern finden. Den ausführlichen themenbezogenen Informationen sind einige praktische Tipps und Empfehlungen vorangestellt, die ich in den vergangenen Jahren gesammelt und hier zusammengestellt habe. Ich hoffe, dass meine Erfahrungen für Sie wertvoll sein können Der vorliegende Ratgeber will kein juristischer Leitfaden sein, der rechtlich 100%ig abgesicherte Positionen darstellt. Vielmehr habe ich meine Erfahrungen aus nunmehr 27 Jahren Schuldnerberatung niedergeschrieben. Durch die notwendigen Verallgemeinerungen und den Versuch, mich für jeden Leser verständlich auszudrücken, kommt es zu Ungenauigkeiten. Diesen Nachteil habe ich bewusst zu Gunsten der Nutzbarkeit für das eigene Handeln in Kauf genommen. Grundsätzlich kann es sein, dass eine Sichtweise, die in Düsseldorf richtig ist von einem Insolvenzgericht in München als falsch bewertet wird. Dieses Risiko musste ich eingehen, da sonst keine konkreten Empfehlungen möglich gewesen wären. Insbesondere vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich keine Garantie für die Richtigkeit aller Angaben in diesem Ratgeber übernehmen kann und will. Ich versichere Ihnen aber, mit aller größter Sorgfalt gearbeitet zu haben. In jedem Fall sollten Sie die Handlungsempfehlungen im Gespräch mit einem Berater nochmals auf Stimmigkeit für Ihre persönliche Situation überprüfen. 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Die Geschichte eines Betroffenen 4 2. Handlungsempfehlungen als erste Hilfe 5 Finanziell scheitern, heißt nicht, als Mensch scheitern Wichtige, allgemeine Hinweise Ist die Umschuldung durch eine andere Bank sinnvoll? Sozialleistungen Wenn zu den Schulden auch noch Trennung oder Scheidung hinzukommen Umgang mit Ihren Gläubigern, wenn Sie überschuldet sind Besonderheiten einzelner Gläubiger Kontoschutz 3. Verhandlung mit Gläubigern Außergerichtliche Lösungen Vor und Nachteile einer außergerichtlichen Lösung Wenn Sie selbst verhandeln wollen Mögliche Verhandlungsergebnisse Formulierungshilfen Wenn die Verhandlungen komplizierter werden Verhalten bei Ablehnung einzelner oder mehrerer Gläubiger 5 Möglichkeiten der Einigung mit den Gläubigern 4. Pfändungsschutz Verjährung Mahnverfahren Pfändung Das Girokonto als Pfändungsschutzkonto (PKonto) Die Pfändungstabelle Pfändungsschutz für private Altersvorsorge Das Verbraucherinsolvenzverfahren Außergerichtliche Einigung Antragsformular Schuldenbereinigungsplanverfahren Das gerichtliche Insolvenzverfahren Die Restschuldbefreiungsphase Kosten des Verfahrens und Stundung Spezielle Rechtsvorschriften im Rahmen der Insolvenzordnung Abschließende Tipps zum Verbraucherinsolvenzverfahren Das Regelinsolvenzverfahren Abgrenzung: Regel zu Verbraucherinsolvenzverfahren Ablauf des Verfahrens Erbschaft Schuldner als Erbe Schuldner stirbt in oder vor dem Insolvenzverfahren Sonderfall Immobilie Minderjährige mit Schulden / Taschengeld Gläubigeraufstellung Haushaltsplanung Welche Sozialleistungen gibt es? 57 3

4 1. Die Geschichte eines Betroffenen Schon lange freue ich mich nicht mehr auf Post, die im Briefkasten liegt. Der Wunsch insbesondere die gelben Briefe zu zerreißen oder zumindest ungelesen in die Schublade zu werfen, hat seit Wochen über mein Verantwortungsbewusstsein gesiegt! Früher habe ich noch versucht mich mit meinen Gläubigern zu einigen. Dies habe ich längst aufgegeben, da die nur ihre eigenen Interessen verfolgen. Deren Ratenvorstellungen sind einfach utopisch! Ich zahle nur noch dann, wenn mal wieder Jemand eine Eidesstattliche Erklärung von mir haben will oder mich allzu massiv unter Druck setzt. Den Blicken meiner Nachbarn weiche ich schon lange aus und schäme mich, da ich befürchte, dass alle von meiner finanziellen Misere wissen. Schließlich geht der Gerichtsvollzieher seit Monaten bei mir ein und aus. Am liebsten würde ich mich nur noch in der Wohnung verkriechen. Bei meinen Freunde bin ich längst abgemeldet! Schöne Freunde! Wenn ich meine Lohnabrechnung ansehe, vergeht mir zunehmend mehr die Lust auf Arbeit. Was mir das Inkassounternehmen nicht durch die Lohnpfändung wegnimmt, muss ich an Unterhalt für meine beiden Kinder aus erster Ehe zahlen. Dann bleiben mir 1.000,! Wie soll ich davon leben? Auch bei der Arbeit wissen alle Bescheid. Wie lange macht mein Chef die ständigen Pfändungen noch mit? Wird er mir kündigen, obwohl ich meine Arbeit doch eigentlich gut mache? Gut, dass noch keine Mietrückstände entstanden sind und ich die Stromrechnung immer bezahlen konnte. Aber wie lange wird die Bank noch die Daueraufträge ausführen? Der Dispo ist völlig am Anschlag! Wenn die nicht mehr überweisen, kann ich mir die Kugel geben! Tja, und meine Partnerschaft? Lange geht das nicht mehr gut! Viele Nächte liege ich wach im Bett und hoffe auf die rettende Idee, aber sie kommt nicht. Im Internet finde ich zwar viele Informationen, aber zum Teil widersprechen sich diese. Und eigentlich bin ich nachher auch nicht schlauer als vorher und fühle mich gelähmt. Ziehen Sie den Kopf aus der Schlinge! Packen Sie es an! Nehmen Sie Kontakt auf mit einer professionellen Schuldnerberatung! 4

5 2. Handlungsempfehlungen als erste Hilfe Wenn Sie entschieden sind, einen neuen Anfang zu versuchen und Sie sich Hilfe holen wollen! Wenden Sie sich in jedem Fall zuerst an eine der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen von Stadt, Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale oder anderen gemeinnützigen Verbänden in Ihrer Umgebung. Wenn Sie nicht wissen, wo die nächste Beratungsstelle in Ihrer Umgebung ist, gehen Sie über die Seite Von einer gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe sollten Sie zunächst erfragen, unter welchen Bedingungen die Beratungsstelle Sie berät. Erfragen Sie wie lange die Wartezeiten sind, welche Leistungen die Beratungsstelle für Sie erbringt, welche Kosten auf Sie zukommen und ob z.b. auch im Falle von Immobilienbesitz oder ehemaliger selbstständiger Tätigkeit die Beratung durchgeführt wird. Gemeinnützige Beratungsstellen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Kosten für Sie sollten also nicht entstehen. Wenn Ihnen die Wartezeit zu lang ist oder Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation nicht beraten werden können: Fragen Sie in den gemeinnützigen Beratungsstellen nach der Qualität gewerblicher Anbieter. Diese gewerblichen Berater werden möglicherweise keine Wartezeiten haben und Sie bei den notwendigen Verhandlungen mit Gläubigern oder Vorbereitungen des Insolvenzantrages deutlich mehr entlasten. Allerdings entstehen hierfür Honorarkosten! Über diese sollten Sie sich genau informieren. Hilfreiche gewerbliche Berater könnten sein: Rechtsanwälte mit Zusatzausbildung im Insolvenzrecht (Nachweise vorlegen lassen) Gewerbliche Schuldnerberatungsstellen, wenn sie von den Bezirksregierungen der Bundesländer anerkannt sind. Gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen organisieren regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Insolvenzverfahren und zu Möglichkeiten sich mit Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Informieren Sie sich dort! Bedenken Sie: Keine Information über Internet kann eine persönliche Beratung ersetzen! Zweifeln Sie an allen Informanten, bei denen Sie nicht 100%ig sicher sind, dass die Kenntnisse dieser Personen wirklich fundiert sind. Wählen Sie eine Vertrauensperson im Freundes oder Bekanntenkreis aus, mit der Sie über Ihre Situation sprechen! Gespräche können Sie aus den einsamen Grübeleien herausholen und den Blick für neue Wege öffnen. Benötigen Sie einen Ratgeber in türkischer Sprache? Die Schuldnerberatung Berlin hat einen solchen Ratgeber herausgegeben. Sie finden diesen im Internet unter: Schuldnerberatung Berlin Ratgeber Ratgeber, Ein Wegweiser zum Thema Schulden in türkischer Sprache Auch die Verbraucherzentrale hat einen Ratgeber in türkischer Sprache erarbeitet. Interessante Literatur: Restschuldbefreiung, eine neue Chance für redliche Schuldner"; Bundesministerium der Justiz (kann bezogen werden über das Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit oder über die meisten Schuldnerberatungsstellen vor Ort) 5

6 Finanziell scheitern, heißt nicht, als Mensch scheitern! Gehen Sie möglichst nüchtern an die Bewertung der tatsächlichen Situation heran. Quälen Sie sich nicht mit Selbstvorwürfen oder dem Gefühl versagt zu haben. Ziel muss es sein die Vergangenheit zu überwinden und den Blick in die Zukunft zu richten! Langfristig ist es wichtig herauszubekommen was Sie anders machen müssen als bisher, um nicht wieder in eine finanzielle Krise zu rutschen. Kurzfristig ist es allerdings viel wichtiger erst einmal die Krise anzugehen und Überwindungsstrategien zu finden! Warten Sie nicht bis die Ehe gescheitert ist oder Sie als Sonderling aus dem Familien oder Freundeskreis ausgestoßen wurden! Es wäre schade, wenn Sie Ihre Sorgen in Alkohol ertränken oder durch Lügengebäude Ihre Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen würden. Fehler können jedem passieren. Haben Sie den Mut dazu zu stehen. Und dann los! Wichtige, allgemeine Hinweise Öffnen Sie unter allen Umständen Ihre Post und legen Sie diese nach Gläubiger und Datum sortiert ab. Sollten Sie noch irgendwelches Vermögen besitzen, sollten Sie dieses im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens keinesfalls verschenken oder für einen unangemessenen Preis verkaufen. Solche Rechtshandlungen wären anfechtbar und können rückgängig gemacht werden, wenn ein Gläubiger oder später der Insolvenzverwalter davon erfährt! Für zum Leben notwendige Ausgaben dürfen Sie Ihr Vermögen selbstverständlich verbrauchen! Gibt es die Chance durch Verkauf von PKW, Lebensversicherungen, vermögenswirksamen Leistungen, Bausparverträgen, kapitalbildenden Sterbeversicherungen oder Immobilien die aktuelle Krise zu überwinden? Prüfen Sie vorher, ob Sie frei über diese Mittel verfügen dürfen. Denken Sie unbedingt an Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte! Haben Sie z.b. einen Motorroller über den Versandhandel gekauft und müssten eigentlich noch Ratenzahlungen an das Versandhaus zahlen, dürfen Sie den Roller nicht verkaufen. Erst wenn die letzte Rate gezahlt ist, geht das Eigentum an dem Roller auf Sie über und Sie können damit machen was Sie wollen! Selbstverständlich dürfen Sie verkaufen, wenn Sie mit dem Erlös die Schulden bei der Bank begleichen, die den Roller finanziert hat. Sprechen Sie mit der Bank! 6

7 Der Versuch Ihren Kopf zu retten, sollte keinesfalls zu unüberlegten Handlungen führen. Verschwenden Sie kein Geld im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens nach dem Motto: Jetzt ist auch alles egal, das Geld gebe ich erst einmal für einen schönen Urlaub aus! Auch Zahlungen von Ihnen an einzelne Gläubiger sind kritisch, da Sie damit andere Gläubiger benachteiligen. Beides könnte zum Scheitern eines späteren Insolvenzverfahrens führen. Ggf. kann es sinnvoll sein, eine dritte Personen zu bitten, Zahlung an einen besonders wichtigen Gläubiger vorzunehmen. Vermeiden Sie unbedingt alle Handlungen die strafbar sind und/oder für die es in einem späteren Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung gibt. Hierzu gehören insbesondere: Bußgelder, Geldstrafen, Steuerstraftaten, vorsätzlicher Unterhaltsentzug, Betrug u.ä.. Wenn Gläubiger ein (notarielles) Schuldanerkenntnis von Ihnen fordern, prüfen Sie dieses genau auf Richtigkeit der Angaben. Eine Abtretung Ihrer pfändbaren Bezüge ( Hiermit trete ich die pfändbaren Anteile meiner zukünftigen Gehaltsansprüche an Bank XY ab...") sollten Sie auch im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses nicht unterschreiben. Streichen Sie diesen Teil durch, wenn alle anderen Angaben korrekt sind! Ein notarielles Schuldanerkenntnis verursacht in der Regel geringere Kosten als Mahn oder Gerichtsverfahren. Die Kosten sollten vom Gläubiger vorgeschossen werden. Wird die sofortige Zahlung der Notarkosten von Ihnen verlangt, sollten Sie nicht unterschreiben! Ist die Umschuldung durch eine andere Bank sinnvoll? Viele Ratsuchende kommen in die Beratungsstelle in der Hoffnung, Schuldnerberatung könnte einen Umschuldungskredit vermitteln. Die Idee dabei ist: Wenn ich nur noch an einen Gläubiger zahlen muss, kann die Rate niedriger sein. Dann ist alles viel überschaubarer und ich schaffe es! Wann könnte eine Umschuldung tatsächlich sinnvoll sein? Es sollten alle Gläubiger bekannt sein und die Forderungshöhe sollte feststellbar sein. Ist dies nicht der Fall, könnten später kommende Gläubiger das Finanzkonzept zerstören. Prüfen Sie sehr gewissenhaft, ob die von der Bank vorgeschlagene Ratenhöhe wirklich langfristig zu schaffen ist. Selbstbetrug wird Ihnen hier nur sehr kurz Entlastung bringen. Ihre zukünftigen beruflichen und finanziellen Möglichkeiten sollten möglichst klar sein, damit die Vereinbarung mit der Bank nicht gefährdet wird. Wenn der Arbeitgeber auf keinen Fall von den Zahlungsproblemen erfahren darf, kann eine Umschuldung zweckdienlich sein. Dies könnte insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen der Fall sein oder bei Jobs, in denen Sie täglich mit Bargeld zu tun haben! Bei freiberuflich tätigen Rechtsanwälten oder Architekten führen Insolvenzverfahren oder Abgabe des Vermögensverzeichnisses häufig zum Verlust der Zulassung. Auch Versicherungskaufleute mit eigener Agentur (HGB 84) und Finanzdienstleister (GewerbO 34) werden die Zusammenarbeit mit ihrem provisionsgebenden Auftraggeber verlieren. Sollten Sie eine Reisegewerbeerlaubnis benötigen, droht ebenfalls durch Insolvenz verfahren oder Abgabe des Vermögensverzeichnisses der Verlust der Erlaubnis. Eine Genehmigung als Makler zu arbeiten, werden Sie im Insolvenzverfahren und nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht mehr erhalten. Sind Sie allerdings bereits im Besitz der Erlaubnis verlieren Sie diese durch ein Insolvenzverfahren oder die Abgabe einer Vermögenserklärung nicht. Wenden Sie sich unbedingt an seriöse Banken für eine Umschuldung und nutzen Sie keine Angebote aus der Zeitung oder dem Internet! Jede Umschuldung erhöht den Schuldenberg durch die zusätzlich zu zahlenden Zinsen und Kosten. Sie sollten also versuchen einen Forderungsnachlass mit den Gläubigern auszuhandeln. 7

8 Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Umschuldung hilfreich sein könnte, holen Sie sich eine SchufaAuskunft. Sollte Ihre Schufa Auskunft bereits schlecht sein, werden Sie kein Umschuldungsdarlehen erhalten. Die Schuldnerberatung wird Ihnen beim Beschaffen eines Darlehens nicht helfen können! Im Gegenteil: Erfährt die Bank, die die Umschuldung finanzieren soll davon, dass Sie bereits in der Schuldnerberatung waren, können Sie sich den Weg zur Bank sparen. Sie werden kein Darlehen bekommen! Sozialleistungen Prüfen Sie, ob Sie Ansprüche auf Leistungen des Arbeitsamtes (ALG I), auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder andere Sozialleistungen haben. Sollte Ihnen Arbeitslosigkeit drohen, wenden Sie sich so früh wie möglich an das Arbeitsamt. Nur wenn Sie dies tun, werden Sie sofort mit Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhalten. Versuchen Sie, einen ggf. bestehenden Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) durchzusetzen. Lassen Sie sich beim Jobcenter nicht abweisen, ohne dass Ihr Antrag aufgenommen wurde. Das Jobcenter muss i.d.r. rückwirkend ab dem Tag an dem die Behörde Kenntnis von Ihrer finanziellen Notlage hat ALG II zahlen. Natürlich nur wenn ein Anspruch besteht. Bitte lesen Sie dazu auch weiter unter der Überschrift Welche Sozialleistungen gibt es? 8

9 Wenn zu den Schulden auch noch Trennung oder Scheidung hinzukommen Sollte sich in der finanziellen Misere auch noch herausstellen, dass Ihre Ehe / Partnerschaft den Belastungen nicht standhalten kann, sollten Sie Folgendes beachten: Lösen Sie ab sofort das gemeinsame Girokonto auf. Jeder sollte sein eigenes Konto führen. Sollte der Partner eine Vollmacht für ihr Konto besitzen, kündigen Sie diese Vollmacht. Wenn Sie gemeinsam Schuldverträge unterschrieben haben, versuchen Sie sich zu einigen wer welche Verträge erfüllt. Dies gilt insbesondere für überzogene gemeinsame Girokonten und Darlehen. Bedenken Sie, dass Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Partner nur im Innenverhältnis wirken (also zwischen Ihnen und Ihrem Partner). An ihrer gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Vertragspartner (z.b. der Bank) ändert dies nichts. Egal was Sie miteinander vereinbaren, wenn Sie beide unterschrieben haben, haften Sie auch beide! Die gemeinsame Haftung endet erst, wenn die Bank den einen oder den anderen aus den vertraglichen Verpflichtungen entlässt oder die Forderung erledigt ist! Während der Trennungsphase besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung des besser Verdienenden gegenüber dem schlechter Verdienenden. Zwischen Scheidung und Renteneintritt fällt diese Unterhaltsverpflichtung häufig weg. Eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber den gemeinsamen Kindern bis zum Abschluss einer Ausbildung besteht selbstverständlich unabhängig von der Situation zwischen den Eltern. I.d.R. sind Unterhaltsschulden im Insolvenzverfahren restschuldbefreiungsfähig. Sie sind genauso wie andere Schulden nach spätestens 6 Jahren Insolvenzverfahren erledigt! (Ausnahme: Der Unterhaltsverpflichtete hat sich vorsätzlich dem Unterhalt entzogen) Entstehen neue Unterhaltsschulden nach InsO Eröffnung, gilt die Restschuldbefreiung für diesen neu entstandenen Teil nicht. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn der unterhaltspflichtige Insolvenzschuldner auch nach Insolvenzeröffnung keine Arbeit hat. Er ist dann zwar nicht fähig Unterhalt in der angemessenen Höhe zu leisten; dies entbindet ihn aber nicht automatisch von der Zahlungspflicht. Eine Einigung mit dem Kind, der Mutter, dem Jugendamt oder dem Jobcenter ist somit nötig. Wer der Verhandlungspartner für eine solche Vereinbarung ist, hängt u.a. vom Alter des Kindes und von seinen Einkünften ab. Ist der Sohn z.b. 5 Jahre alt und bezieht Unterhaltsvorschuss, muss der Vater mit dem Jugendamt eine Vereinbarung treffen. Durch diese könnte der Unterhalt auf 0, Euro gesetzt werden, solange der Vater nicht zahlungsfähig ist. Neue Schulden entstehen dann nicht! Wenn für beide Eheleute klar ist, dass sie auseinandergehen wollen und die Ehe geschieden werden soll, wird dies großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, die Schulden zu begleichen. Schon allein die Kosten für die Führung von zwei Haushalten wird die Chancen auf eine Tilgung der bestehenden Schulden erheblich vermindern. Kommen noch die Gerichts und Rechtsanwaltskosten für die Scheidung hinzu, kann endgültig Zahlungsunfähigkeit entstehen. Trotzdem sollte dies natürlich keinen Einfluss auf Ihre Trennungsentscheidung haben. Bedenken Sie, ob nicht ein gemeinsamer Rechtsanwalt denkbar ist, den sie und ihr Partner mit der formalen Durchführung der Scheidung beauftragen könnten. 9

10 Umgang mit Ihren Gläubigern, wenn Sie überschuldet sind Stellen Sie alle Zahlungen an Gläubiger ein, wenn Sie entschieden sind einen Insolvenzantrag zu stellen. Sollte ein Gläubiger für Ihre Zukunft von besonderer Bedeutung sein und sie wollen die Zahlungen an ihn fortsetzen, sollten die Zahlungen besser durch eine dritte Person vorgenommen werden. Sie verhindern damit, dass Sie einen Gläubiger benachteiligen und Sie schließen aus, dass in einem späteren Insolvenzverfahren die gezahlten Beträge von diesem Gläubiger zurückverlangt werden können. Zahlungen, die Sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit an einzelne Gläubiger leisten, können angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten vor Eingang des Insolvenzantrages beim Insolvenzgericht geleistet wurden. Wenn Ratenzahlungen an Gläubiger geleistet werden, dann für Energieschulden, um nicht plötzlich im Dunklen oder Kalten zu stehen, Mietrückstände, wenn Kündigung oder Räumungsklage drohen Geldbußen, Geldstrafen oder Schadensersatzverpflichtungen oder andere Forderungen, in denen Sie wegen Betruges verurteilt wurden oder werden könnten. Alle Gläubiger wollen selbstverständlich ihr Geld zurück. Vereinbaren Sie aber nur dann Ratenzahlungen, wenn Sie die Einhaltung auch sicherstellen können. Sie verlieren die letzten Reste an Glaubwürdigkeit, wenn Sie getroffene Vereinbarungen immer wieder platzen lassen. Prüfen Sie sehr ehrlich mit sich selbst, welchen Betrag Sie zum Leben brauchen. Erstellen Sie hierzu einen Haushaltsplan. Nur wenn hier wirklich Geld übrig bleibt, sollten Sie eine Ratenzahlung anbieten. Lassen Sie sich nicht verleiten, die Ratenhöhe dem Druck der Gläubiger anzupassen, nach dem Motto: Wer viel Druck macht, bekommt mehr Geld! Wenn Ihre Gläubiger bereits wissen oder ahnen, was ihnen droht, sollten Sie den Gläubigern reinen Wein einschenken. Selten kann dies allerdings auch eine Intensivierung der Beitreibungsbemühungen zur Folge haben. Erstellen Sie eine Gläubigertabelle, aus der insbesondere Folgendes hervorgeht: die Adresse der Ursprungsgläubiger (keine Postfachadressen), deren Aktenzeichen, falls vorhanden der rechtliche Vertreter und Aktenzeichen (auch hier keine Postfachanschrift), Forderungsgrund, z.b. Dienstleistung, Warenlieferung, Honorar die Höhe der Gesamtforderungen, wird gepfändet? liegt dem Gläubiger eine Abtretung vor? welche Sicherheiten hat der Gläubiger? Besonderheiten einzelner Gläubiger 10

11 Eine Ratenzahlungsverhandlung mit dem Finanzamt ist immer dann nahezu sinnlos, wenn die Laufzeit bis zur Erledigung 612 Monate übersteigt. Wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass die letzte Rate deutlich höher ausfallen kann, lässt sich z.b. auch 5x100,00 und 1x10.000,00 vereinbaren. Besteht keine Chance auf Zustimmung durch das Finanzamt ist es empfehlenswert, nach persönlicher Vorsprache im FA, Raten zu zahlen, auch wenn das FA einer solchen Zahlung nicht schriftlich zustimmen wird. Reichen Sie noch offene Steuererklärungen ein. Dies erhöht die Chance, dass Ihr Sachbearbeiter die Ratenzahlung stillschweigend akzeptiert! Gleichzeitig können Sie den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften. Dies könnte drohen, wenn Ihnen das FA unterstellt durch Nichtabgabe der Erklärung Steuern einsparen zu wollen. Wenn Ihr Steuerberater nicht mehr für Sie tätig ist, versuchen Sie es allein oder lassen Sie sich vom Finanzamt helfen. Bedenken Sie, dass Sie wahrscheinlich zur Abgabe der Steuererklärung gesetzlich verpflichtet sind. Spätestens wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert werden, ist klar, dass das Finanzamt von einer Verpflichtung ausgeht. Dieser Aufforderung sollten Sie unbedingt nachkommen. Seit gibt es keine Restschuldbefreiung mehr für Steuerschulden, wenn diese aus Steuerbetrug stammen und Sie wegen dieses Tatbestandes verurteilt worden sind. Gleiches gilt, wenn Sie noch während des laufenden gerichtlichen Insolvenzverfahrens verurteilt werden. Sollte der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes auch gegen den Partner gerichtet sein, kann er einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen und damit die eigene Steuerschuld erheblich vermindern bzw. auf Null setzen. Durch diese Vorgehensweise kann sich aber die Steuerlast für beide Eheleute insg. erhöhen, da die Steuerberechnung ähnlich vorgenommen wird wie bei einer getrennten Veranlagung. Hat der Partner aber keine Einkommenssteuer gezahlt, besteht kein Risiko! Wenn Sie freiwillig versichert sind und selbst für die Zahlung der Krankenkassenbeiträge zuständig sind, sollten dort möglichst keine Rückstände entstehen! Auch wenn die Krankenkasse Ihnen wegen bestehender Rückstände nicht mehr kündigen kann, verlieren Sie doch Ihren vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz und erhalten nur noch eine Notfallversorgung. Erst wenn die Rückstände ausgeglichen sind, wird die Kasse die vertragliche Versorgung wieder aufnehmen wollen. Sie können davon ausgehen, dass die Krankenkasse durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wieder zur normalen Versorgung mit dem Basistarif zurückkehren wird, wenn Sie nach Eröffnung Ihre Beiträge pünktlich zahlen. Im Versandhandel bestellte Waren stehen unter Eigentumsvorbehalt. Erst wenn die Ware bezahlt ist, dürfen Sie frei verfügen und Sie sind wirklich Eigentümer! Wurde die Ware durch eine mit dem Versandhaus zusammenarbeitende Bank finanziert, ist die Forderung beim Versandhaus bereits durch die Zahlung der Bank erledigt worden. Der Eigentumsvorbehalt geht dann nicht auf die Bank über! D.h., die Bank bei der die Schulden offen sind, kann nicht die Herausgabe des finanzierten Gegenstandes verlangen. Der Vermieter kann eine Kündigung aussprechen, wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit mehr als einer Miete in Rückstand geraten sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie über einen längeren Zeitraum die Miete nur teilweise zahlen konnten und der offene Betrag insg. zwei Monatsmieten ausmacht. Bedenken Sie, dass die Miete am 3. Werktag fällig ist. Der Vermieter besitzt ein Vermieterpfandrecht. Bestehen Rückstände aus dem Mietvertrag kann er das Vermieterpfandrecht schriftlich aussprechen. Dann dürfen keine Vermögenswerte mehr aus dem gemieteten Objekt entfernt werden. Dies gilt nicht für eine normale Wohnungsausstattung und die zum Leben notwendigen oder persönlichen Dinge. Ist die Wohnung bei Auszug nicht im vertragsmäßigen Zustand kann der Vermieter die notwendige Renovierung vom Schuldner verlangen. Erledigt er diese Arbeiten nicht, nicht fristgerecht oder nicht fachlich angemessen, kann der Vermieter die notwendigen Arbeiten 11

12 durch eine Fachfirma ausführen lassen und dem Mieter in Rechnung stellen. Der Vermieter kann die Kaution für die Tilgung dieser Rechnung oder für noch zu erwartenden Nebenkostennachzahlungen verwenden. Handelt es sich nicht um eine öffentlich geförderte Wohnung und macht der Vermieter keinen Verfahrensfehler darf er die Kaution auch mit rückständiger Miete aufrechnen. Verfahrensfehler können insb. dann entstehen, wenn der Vermieter die Miete während der Laufzeit des Mietvertrages aufrechnet, anstatt dies nach Beendigung zu tun. Bürgschaften Prüfen Sie, ob es Personen gibt, die mit Ihnen für Verträge oder Darlehen haften oder für Ihre Verpflichtungen gebürgt haben. Informieren Sie diese Personen frühzeitig darüber, dass sie von den Gläubigern in Anspruch genommen werden könnten. Lassen Sie sich trotz des möglichen Ärgers nicht von der getroffenen Entscheidung abbringen! Beachten Sie, dass bestimmte Gläubiger neben den normalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch zusätzliche Druckmittel haben! So können Energieunternehmen den Strom sperren, wenn Sie Ihre Abschläge nicht zahlen. Zahlen Sie den Unterhalt für minderjährige Kinder nicht, obwohl die Zahlung von Ihnen erwartet werden kann, droht Ihnen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Unterhaltsentziehung. Zivilrechtlich entstehen also Unterhaltsrückstände und zusätzlich müssen Sie strafrechtlich mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen! Wurden Sie wegen Unterhaltsentziehung verurteilt oder droht die Verurteilung noch, wird es für diese Forderung keine Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren geben. Sprechen Sie mit den Personen / Stellen, die den Unterhalt für Ihre Kinder leisten (Jugendamt/Jobcenter/Mutter) und weisen Sie ggf. bei Ihnen bestehende Zahlungsunfähigkeit nach. Wenn Sie Knöllchen oder andere Bußgelder zu zahlen haben, bedenken Sie, dass eine Erzwingungshaft droht, wenn Sie nicht zahlen. Haben sie eine Geldstrafe zu zahlen, droht Ihnen die Umwandlung in eine Haftstrafe, wenn Sie nicht zumindest in kleinen Raten die Strafe begleichen. Wurden Sie z.b. zu 60 Tagessätzen à 15, verurteilt, wird die Ratenhöhe, die Sie mit der Staatsanwaltschaft vereinbaren können mindestens 15, pro Monat betragen. Sie haben immer die Möglichkeit eine Geldstrafe in soziale Tätigkeit umwandeln zu lassen. Dazu müssen Sie mit einer sozialen Einrichtung oder der Kirche Kontakt aufnehmen und erbitten, dass man Ihnen an 60 Tagen eine soziale Arbeit zuweist. Haben sie eine solche Möglichkeit gefunden, können Sie der Staatsanwaltschaft den Vorschlag machen, bei diesem Träger zu arbeiten, um so die Umwandlung der Geldstrafe in soziale Arbeit zu erreichen. Weniger kritisch sind Schulden bei Versicherungsunternehmen. Sie müssen allerdings davon ausgehen, dass bei Beitragsrückständen kein Versicherungsschutz mehr besteht. (Aus12

13 nahme: Krankenversicherung siehe oben) 13

14 Sollten Sie bei einer Bank einen Verbraucherkredit abgeschlossen haben, werden Sie sehr wahrscheinlich auch eine Lohn und Gehaltsabtretung unterschrieben haben. Sie erlauben damit der Bank den direkten Zugriff auf Ihren pfändbaren Lohn und Gehaltsanteil. Weiß die Bank also wo Sie arbeiten, kann sie sich direkt an die Firma wenden! Während der übliche Weg bis zur Lohnpfändung eher 36 Monate dauert, kann die Bank, die eine Abtretung besitzt, sehr viel schneller sein. Allerdings ist eine solche Abtretung nur dann wirksam, wenn Ihre Firma Abtretungen anerkennt. Sie muss dies nicht! Durch einen einfachen Zusatz im Arbeitsvertrag verliert die Abtretung an die Bank ihre Wirkung ( Die Abtretung von pfändbaren Lohn und Gehaltsanteilen bedarf der Zustimmung durch die Geschäftsleitung. ). Leider gilt Ähnliches nicht bei Lohnpfändungsmaßnahmen. Hier muss die Firma den pfändbaren Lohnanteil an den Gläubiger abführen. Kontoschutz Nutzen Sie ein Konto, das vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger geschützt ist, da es z.b. unbekannt ist oder einem Dritten gehört. Selbstverständlich sind Einkünfte, die über das Konto eines Dritten laufen, steuerlich korrekt zu behandeln! Überlegen Sie gut, wem Sie von diesem Konto aus Zahlungen zu kommen lassen! Richten Sie ein Privatkonto als Pfändungsschutzkonto ein, sobald eine Pfändung eingegangen ist. Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P Konto) wirkt vier Wochen zurück!! Geht also eine Pfändung auf dem Konto ein und sie bekommen kein Geld mehr, weil der Automat Ihre Karte einbehält, haben sie noch 4 Wochen Zeit das gepfändete Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Ist das Konto überzogen, richten Sie bitte ein PKonto ein. Sie werden dann ein neues Konto als PKonto bekommen oder die alte Kontonummer behalten können. Dies sollten Sie mit der Hausbank abstimmen. Wenn Sie Gehalt oder andere Einnahmen auf ein überzogenes Konto gehen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass die Bank eine Aufrechnung vornimmt. Sie wird dann die Eingänge auf dem Konto einbehalten und damit das Minus auf dem Konto vermindern. Gegen eine solche Maßnahme können Sie sich zwar wehren, weniger nervenaufreibend ist es aber Geldeingänge über ein anderes Konto laufen zu lassen. Ihr Geldinstitut darf Ihnen keine Gebühren in Rechnung stellen, wenn Lastschriften oder Abbuchungen wegen fehlender Deckung Ihres Kontos nicht ausgeführt wurden (Urteil des BGH vom , Az. XI ZR 5/97). Auch erhöhte Gebühren für das PKonto sind nicht erlaubt. Wenn Sie ein neues Konto brauchen, beantragen Sie bitte niemals direkt ein Pfändungsschutzkonto sondern zunächst ein normales Guthabenkonto. Später können Sie es dann umwandeln in ein PKonto. Gehen Sie anders vor, laufen Sie Gefahr, dass Ihnen eine Kontoeröffnung verweigert wird. Bitte lesen Sie hierzu auch weiter unter der Überschrift Pfändungsschutz Das Giro Konto! 14

15 3. Verhandlungen mit GläubigernAußergerichtliche Lösungen Wenn Sie eine Entschuldung durch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern anstreben, sollten Sie zunächst folgende Punkte klären: Welche Vorteile verspreche ich mir von einer außergerichtlichen Lösung im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren? Welche Nachteile sind zu befürchten? Wer soll die außergerichtliche Einigung versuchen? Können Sie einen Einmalbetrag anbieten und wenn ja in welcher Höhe? Welche Gesamthöhe dürfen Ratenzahlungen an die Gläubiger nicht übersteigen? Was wollen Sie tun, wenn einzelne oder die Mehrheit der Gläubiger nicht einverstanden sind? Wie wollen Sie reagieren, wenn einzelne Gläubiger trotz laufender Verhandlung Pfändungsmaßnahmen ergreifen oder eine Auskunft über Ihr Vermögen (früher: Eidesstattliche Versicherung) verlangen? Vor und Nachteile einer außergerichtlichen Lösung Eine außergerichtliche Lösung sollte grundsätzlich angestrebt werden, wenn die Sorge den Arbeitsplatz durch Pfändungen, Abgaben des Vermögensverzeichnisses oder Insolvenz zu verlieren, berechtigt ist oder Sie erwarten, dass sich Ihr Einkommen in Zukunft erheblich verbessert oder sich Ihr Vermögen, z.b. durch eine Erbschaft sprunghaft erhöhen wird und Sie einen der Höhe nach interessanten Einmalbetrag für Vergleiche mit den Gläubigern zur Verfügung stellen können oder die Raten, die Sie anbieten wollen, hoch genug sein könnten um allen Gläubigern eine Zustimmung abringen zu können. (Leider lässt sich die notwendige Höhe nie vorher sicher festlegen. Die Höhe ist Verhandlungssache! Eine solche Vergleichslösung setzt voraus, dass Sie ein Mensch sind, der zuverlässig auch langjährige monatliche Zahlungs und Informationspflichten einhalten kann.) Von einer außergerichtlichen Lösung ist abzuraten, wenn die zukünftige berufliche, familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Situation sehr ungewiss ist oder Sie die Ungewissheit wie es mit den Gläubigern weitergehen wird, nicht mehr aushalten und sich dringend nach Ruhe und einer klaren Regelung der Finanzen sehnen oder nicht alle Gläubiger bekannt sind oder keine oder nur sehr geringe Raten oder Einmalzahlungen angeboten werden können. Wenn Sie selbst verhandeln wollen Grundsätzlich sollten Sie nicht für sich selbst verhandeln. (Ausnahme: Finanzamt) Bitten Sie Ihren Partner, die Eltern oder einen guten Freund, die von Ihnen erstellten Briefe zu unterschreiben. Legen sie eine Vollmacht bei! Verhandelt eine andere Person für Sie erhöht sich die Chance auf eine Einigung. Wenn Gläubiger kein Geld erhalten und nicht erfahren, warum Sie nicht zahlen, werden sie mahnen und zu pfänden versuchen, mahnen und zu pfänden versuchen, mahnen und zu pfänden versuchen... Indem Sie den Gläubigern ausführliche Informationen über Ihre persönliche und finanzielle Situation an die Hand geben, wird für die Gläubiger einschätzbar, inwieweit sie überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen können. Sie werden abwägen, ob es sich angesichts ihrer aktuellen Chancen auf Tilgung der Forderung überhaupt lohnt, weitere Kosten für die Verfolgung der Forderung zu verursachen. Bitte seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von 15

16 Gehaltsabrechnungen oder der Übersendung von Kontodaten. Gläubiger könnten diese Informationen für kurzfristige und schnelle Pfändungsmaßnahmen missbrauchen! Auch wenn die Gläubiger Ihre wirtschaftliche Situation kennen, dürfen Sie nicht erwarten, dass sie Verständnis entwickeln werden. Aus Ihrer Sicht angemessene Rückzahlungsvorschläge werden die Gläubiger Ihnen nicht zusenden! Eine Stundung für vielleicht 6 Monate werden Ihnen manche Gläubiger gewähren, die meisten werden aber die gleichen Standardbriefe weiter versenden, so als hätten Sie nie geschrieben. Auf derartige Ignoranz mancher Gläubiger sollten Sie gefasst sein und dann weitere Verhandlungen einstellen. Bevor Sie den Gläubigern Rückzahlungsvorschläge unterbreiten, lassen Sie sich zunächst eine detaillierte Forderungsaufstellungen zusenden, damit Sie einen genauen Überblick über Ihre Schuldverpflichtungen erhalten. Wenn Sie in einer finanziellen Krisensituation sind, die in einem überschaubaren Zeitraum von voraussichtlich 6 Monaten überwunden sein wird, können Sie mit relativ hoher Erfolgsaussicht die Gläubiger um Stundung der Forderung bitten. Allerdings wird der Schuldenberg in dieser Zeit durch die laufenden Zinsen anwachsen. Wundern Sie sich nicht, wenn Gläubiger, trotz Stundung, während der sechs Monate Maßnahmen ergreifen, um eine Verjährung zu verhindern (z.b. Titulierung durch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid). Manche Gläubiger, wie z.b. die TARGO oder die Santander Bank werden Sie immer wieder mit Anrufen bombardieren, um Informationen oder Zahlungszusagen von Ihnen zu erhalten. Diese Gläubiger setzen auf Ihr schlechtes Gewissen und haben die Erfahrung gemacht, dass viele Kunden weich werden, wenn nur oft genug angerufen wird. Hier sind Anrufbeantworter oder Mailbox sehr hilfreich! Machen Sie sich klar, dass Sie es grundsätzlich mit zwei verschiedenen Gläubigergruppen zu tun haben können mit öffentlich rechtlichen Gläubigern, die nach eigenen Verwaltungsvorschriften handeln und mit privaten Gläubigern für die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO) maßgebend sind. Öffentlichrechtliche Gläubiger sind z.b. Finanzamt oder Jobcenter. Auch die Krankenkassen können sich der öffentlichrechtlichen Strukturen bedienen. Grundlage für deren Forderungen sind immer Leistungs oder Rückforderungsbescheide. Für die Zwangsvollstrekkung werden eigene Vollstreckungsbeamte eingesetzt. Für die Vollstreckung sind die Hauptzollämter und die Stadtkassen zuständig. Für Stundung und Überprüfung der Forderung sind die Fachämter zuständig. Meistens ist es sinnvoll, mit dem Fachamt (z.b. Jobcenter) zu verhandeln und der Vollstreckungsstelle eine Kopie zu zusenden. Der schnellste Gläubiger ist in der Regel das Finanzamt und hier die Zwangsvollstreckung in das Konto. Alle anderen öffentlich rechtlichen Gläubiger könnten ähnlich schnell sein, sind es aber meistens nicht. Mit privaten" Gläubigern sind hier Banken, Versicherungen, Versandhäuser, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte gemeint. Bevor diese Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen können, benötigen sie einen Titel. Vollstreckungsbescheid und Gerichtsurteil sind Beispiele hierfür. Auf der Grundlage dieses Titels bauen sich die Zwangsmaßnahmen der Gläubiger auf. Je nach Verfahrensstand wird Ihnen unterschiedlich viel Zeit bleiben, bis es zu ersten Pfändungsmaßnahmen kommt. Da die privaten Gläubiger (fast) immer den oben erwähnten Titel benötigen, werden bei diesen Gläubigern von der Einstellung der Raten bis zu ersten Pfändungsmaßnahmen 36 Monate vergehen. Ausnahmen bilden Banken, die über eine Abtretungserklärung verfügen (siehe oben) oder Immobilienbanken denen immer eine notarielle Unterwerfungsklausel vorliegt (siehe Kapitel Immobilien). Sie können mit Pfändungsmaßnahmen deutlich schneller sein. Für die Offenlegung der Gehaltsabtretung muss allerdings der Arbeitgeber bekannt sein. Dann kann sich die Bank versuchen die pfändbaren Anteile vom Gehalt beim Arbeitgeber zu holen. Sie sollten versuchen Ihren Arbeitgeber zu einem 16

17 arbeitsvertraglichen Abtretungsausschluss für alle Mitarbeiter zu bewegen. Dann muss die Bank so vorgehen wie alle anderen Gläubiger und Sie haben zumindest Zeit gewonnen. Mögliche Verhandlungsergebnisse: Stundung heißt, Aussetzung der Ratenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum. Dieses Instrument können Sie immer dann anwenden, wenn das Einkommen für einen Zeitraum von 112 Monaten verringert sein sollte, danach aber voraussichtlich wieder so sein wird wie vor der Krise. Bitte prüfen Sie nicht zu optimistisch, ob es sich wirklich um eine vorübergehenden Notlage handelt. Verrechnung mit der Hauptforderung Bei allen Zahlungen sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Zahlung mit der Hauptforderung verrechnet werden soll. In der Regel widersprechen die Gläubiger diesem Ansinnen nicht. Widerspricht der Gläubiger, gilt die gesetzlich vorgeschrieben Verrechnung. Das heißt, zunächst wird Ihre Zahlung auf die Kosten, dann auf die Hauptforderung und dann auf die Zinsen angerechnet. Die Verrechnung zuerst mit der Hauptforderung hat den Vorteil, dass Sie Zinsen nur noch auf eine sinkende Hauptforderung zahlen und damit eine Schuldtilgung deutlich schneller erreichbar ist. Zinsreduzierung / Zinserlass und Forderungsfestschreibung Wenn zur Schuldenregulierung nur ein geringer Betrag zur Verfügung steht, ist mit der monatlichen Rate eine vollständige Zahlung der Gesamtschuld nicht möglich. Oft wächst die Forderung trotz kleiner Ratenzahlungen durch die Höhe der Zinsen sogar weiter an. In einer solchen Situation können Sie um Senkung oder Verzicht auf Zinsen bitten. Ist der Vertrag bereits gekündigt, ist dieses Verhandlungsziel fast immer zu erreichen. Die Höhe der Verzugszinsen, also die Zinsen, die eine Bank nach Kündigung des Vertrages verlangen darf, hängt von den Refinanzierungskosten der Bank ab. Aktuell dürfen die Verzugszinsen bei ca. 5% liegen. Wurde durch das Bankdarlehen eine Immobilie finanziert, dürfen die Verzugszinsen aktuell bei ca. 2,5% liegen. Die Zinshöhe nach Kündigung wird damit fast immer niedriger liegen, als der Vertragszins. Teilerlass Von einem Teilerlass sprechen wir, wenn der Gläubiger auf einen Teil der Forderung verzichtet. Ein solcher Vorschlag könnte durch Ratenzahlungen oder durch eine Einmalzahlung verwirklicht werden. Gläubiger gehen auf diesen Vorschlag immer dann ein, wenn alle Vollstreckungsversuche ergebnislos waren oder voraussichtlich sein werden. Erlass beinhaltet den Verzicht auf eine Forderung. Eine Bitte um Erlass wird nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn auf unabsehbare Zeit keine Möglichkeit besteht, Zahlungen zu leisten. Hier werden ausführliche Begründungen und die Vorlage entsprechender Nachweise notwendig sein. Kreditteilung bei Scheidung Kreditverträge müssen bei Ehepaaren meist von beiden Partnern unterschrieben werden, d.h. jeder Partner haftet auch nach Scheidung für die Rückzahlung. Dabei kann die Bank unabhängig von dem, was die Eheleute untereinander vereinbart haben, von jedem der Schuldner die Begleichung der vollen Kredithöhe verlangen. In einer solchen Situation können Sie bitten, den bestehenden Kreditvertrag aufzulösen und zwei neue Verträge abzuschließen. Gesamtschuldnerische Haftung Ein weiteres Verhandlungsziel könnte die Bitte um Erlass aus der gesamtschuldnerischen Haftung nach Zahlungen der Hälfte des Kredites darstellen. Wenn also die Hälfte der gemeinsamen Schulden beglichen wird, verzichtet der Gläubiger auf Zahlung der anderen Hälfte. Eine solche Teilung der Schuld kann auch gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages ausgehandelt werden. (Achtung: Formulierung wichtig! In Schuldnerberatung nachfragen!) 17

18 Formulierungshilfen Da jeder Gläubiger zunächst annimmt, er sei der einzige, der Geld von Ihnen zu bekommen hat und Ihr Nichtzahlen von Raten als "Böswilligkeit" auslegt, ist es wichtig, Kontakt mit den Gläubigern aufzunehmen. Nachfolgend einige Formulierungshilfen: Zahlungsunfähigkeit: Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich seit dem... Arbeitslosengeld (oder: ALG II, Krankengeld etc.) beziehe. Mein Einkommen reicht gerade aus, um den Lebensunterhalt für meine... köpfige Familie zu decken. Die weitere Ratenzahlung ist mir zurzeit nicht möglich. Damit Ihre Forderung jedoch trotz meiner Zahlungsunfähigkeit nicht ständig weiter ansteigt, bitte ich um Aussetzung der Zinsberechnung. Ferner bitte ich Sie, von weiteren Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzusehen, da auch diese Kosten auf unabsehbare Zeit uneinbringlich sein werden. Sollte sich meine wirtschaftliche Situation bessern, werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden und ein Zahlungsangebot unterbreiten. In jedem Fall erhalten Sie einmal im Jahr eine Kopie meines Einkommensnachweises zugestellt. Wie bereits oben beschrieben sollten Sie keine Zustimmung der Gläubiger auf einen solchen Brief erwarten. Er dient einfach der Information an die Gläubiger. Wahrscheinlich werden die Gläubiger auf diesen Brief von Ihnen nicht angemessen reagieren. Eine Fortsetzung der Verhandlung zu diesem Zeitpunkt ist nicht hilfreich. Auch wenn Gläubiger weiter mahnen, reagieren Sie darauf nicht mehr. Wahrscheinlich spuckt der Computer diese Mahnung ohne Prüfung des Einzelfalls aus. Halten sie aber gemachte Zusagen hinsichtlich Informationen an die Gläubiger ein! Ratenreduzierung: Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich mein Vater (z.b.) in einer finanziellen Notlage befindet. Durch den Arbeitsplatzverlust (oder: Bezug von Rente anstatt Arbeitseinkommen, Scheidung, Wegfall eines zweiten Einkommens, z.b. durch Schwangerschaft etc.) hat sich sein Einkommen drastisch verringert, so dass er nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarte monatliche Rate in Höhe von... zu zahlen. Ich bitte um Ihr Einverständnis, zu nachfolgendem Vorschlag: XY zahlt monatliche Raten in Höhe von... an Sie. Einen höheren Betrag kann er zurzeit nicht aufbringen. Damit das Ende der Verschuldungssituation absehbar ist, bitte ich Sie, die Forderung auf einen Betrag in Höhe von... (z.b. 40% der Gesamtforderung) festzuschreiben und keine weiteren Kosten und Zinsen zu berechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit meinem Vorschlag einverstanden sind. 18

19 Wenn die Verhandlungen komplizierter werden oder die eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben sollten Sie einen Profi einschalten. Zu Vieles ist zu beachten und die gute Idee, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und Zeit und Geld einzusparen, könnte sich rächen! Um erfolgreich mit Gläubigern über Forderungsnachlässe zu verhandeln, ist viel Erfahrung notwendig, da die Methoden häufig eher einem marokkanischen Basar ähneln als einem Gespräch unter Geschäftspartnern. Berberisches VerhandlungsKnowHow ist gefragt! Unabhängig davon wer verhandelt, soll hier kurz dargestellt werden, was es zu beachten gilt: Wurde eine Forderung vom ursprünglichen Gläubiger an ein Inkassounternehmen verkauft, wurden wahrscheinlich um die 10% dafür vom Käufer bezahlt. Der Rest wurde längst als Verlust abgeschrieben. Leider heißt dies nicht, dass Sie nur diese 10% bezahlen müssen! Der Betrag, der im Insolvenzverfahren pfändbar wäre, stellt für die Gläubiger immer eine wichtige Orientierung dar. Je mehr Sie in einem gerichtlichen Verfahren abgeben müssten, desto mehr werden die Gläubiger auch außergerichtlich verlangen. Im Insolvenzverfahren müssten Sie max. 72 Monate lang den jeweils pfändbaren Anteil vom Einkommen abgeben. Den pfändbaren Anteil können Sie aus der Pfändungstabelle nach 850 c ZPO ablesen. Einen Auszug finden Sie hinten in diesem Ratgeber und die vollständige Tabelle im Internet. Sind Vermögenswerte vorhanden und ist dies den Gläubigern bekannt, müssen sie eine gute Erklärung bieten, wenn Sie diese Vermögenswerte nicht mit anbieten wollen. Die Bewertung und die Einbeziehung sind schwierig und sollten unbedingt mit einem Profi besprochen werden. Parallel zur Verhandlung zwischen Schuldnerberatung und Gläubiger werden Letztere versuchen, auch mit Ihnen zu verhandeln. Frei nach dem Motto, mal sehen wo wir mehr bekommen können! Lehnen Sie jedes Gespräch mit einem Gläubiger während der Verhandlung der Schuldnerberatung ab. Informieren Sie den Berater unbedingt über das Vorgehen des Gläubigers. Die Abgabe des Vermögensverzeichnisses (früher Eidesstattliche Versicherung) durch den Schuldner kann die Verhandlung deutlich erleichtern, da die Gläubiger damit Ihren letzten Trumpf gespielt haben. Anschließend gibt es häufig kein Druckmittel mehr, was den Schuldner bewegen könnte doch noch zu zahlen. Außerdem bestätigt das Verzeichnis in der Regel, dass nichts mehr zu holen ist. Aber Achtung! Riskieren Sie keine falsche Angabe in einem Vermögensverzeichnis um irgendwelche Vermögenswerte zu verheimlichen! Sie würden sich strafbar machen! Sind also pfändbare Vermögenswerte vorhanden, sollten sie sich hierüber rechtzeitig Gedanken machen und auch dies unbedingt mit Ihrem Berater besprechen! Frühzeitiges Verschenken oder für 1, verkaufen, hilft hier nichts! Gegen die Abgabe des Vermögensverzeichnisses könnte sprechen, dass der Gläubiger durch die Erklärung Kenntnis von ihrem Arbeitgeber erhält und sich Ihre Verhandlungsposition erheblich verschlechtert, falls hohe Beträge pfändbar sein sollten. Grundsätzlich stellt eine Lohnpfändung keinen Kündigungsgrund dar. Während der Probezeit werden Ihre Karten aber deutlich schlechter sein, den Arbeitsplatz zu erhalten, wenn eine Pfändung vorliegt. Die Möglichkeit eine kurzfristige Einmalzahlungen zu erhalten, ist für jeden Gläubiger grundsätzlich reizvoll. Die alte Sache kann dann endlich abgeschlossen werden. Je älter der Vorgang, je weniger Sie in den letzten Jahren gezahlt haben, je weniger bei Ihnen zu holen und je höher die Forderung ist, um so wahrscheinlicher ist der Erfolg! Aber Vorsicht: Stellen Sie zunächst ganz sicher, dass der Vergleichsbetrag auch wirklich zu einem bestimmten Termin zur Verfügung steht! 19

20 Sollten keine Einmalzahlung an Gläubiger geleistet werden können, bleibt der Weg über einen Ratenzahlungsvergleich. Hier sind verschiedene Alternativen denkbar, z.b.: 1. Sie bieten für eine festgelegte Laufzeit (z.b. 60 Monate) den jeweils vom Einkommen pfändbaren Anteil an, ggf. mit einem kleinen Aufschlag. 2. Sie bieten für eine festgelegte Laufzeit (z.b. 60 Monate) fixe Raten an! Diese ist unabhängig von Ihrem Einkommen, sollte aber mindestens genauso hoch sein wie der aktuell pfändbare Betrag. 3. Sie bieten einen festen Gesamtbetrag an, der in frei zu gestaltenden Raten gezahlt wird. Das erste Angebot bietet den großen Vorteil eines optimalen Schutzes für Sie. Wie sich Ihre persönliche und finanzielle Situation auch entwickelt, immer ist die Einhaltung des Vergleichs möglich. Da auf die Höhe des pfändbaren Betrages abgestellt wird, zahlen Sie viel, wenn Sie gut verdienen und nichts, wenn Sie z.b. arbeitslos sind. Leider trifft diese Lösungsmöglichkeit auf wenig Gegenliebe bei den Gläubigern, da die Gläubiger fast genauso gestellt werden wie im Insolvenzverfahren. Diese Art der außergerichtliche Einigung hat also für den Gläubiger kaum Anreiz. Die zweite Lösung findet hingegen bei den Gläubigern deutlich leichter Zustimmung. Sie bestimmt Angebot und Zeitrahmen genau. Für Sie beinhaltet dieser Vorschlag Chance und Risiko zugleich. Steigt Ihr Einkommen, müssen Sie von dem höheren Einkommen nichts abgeben und dürfen es vollständig behalten; sinkt ihr Einkommen laufen Sie Gefahr, die feste Rate nicht mehr zahlen zu können. Damit wäre der Vergleich geplatzt! Verhalten bei Ablehnung einzelner oder mehrerer Gläubiger Wenn Sie zunächst eine Umschuldung versuchen wollen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig Gedanken über das WorstCaseSzenario machen. Was wollen Sie unternehmen, wenn es nicht klappt? Und was sollte für diesen Fall vorbereitet werden? Und wie? Wenn eine Einigung mit den Gläubigern nicht gelingt, werden Sie mit einer Intensivierung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen müssen. Allerdings gibt es eine Reihe Gläubiger, die bereits während eines Einigungsversuches durch Pfändungen, Abgabe des Vermögensverzeichnisses und Gerichtsvollzieherbesuche prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung für sie sinnvoll ist. Auf diesen Fall sollten Sie vorbereitet sein. Prüfen Sie, ob Ihnen Vermögenswerte vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden können. Ist Ihr Arbeitgeber vorbereitet? Ist das Konto in ein PKonto umgewandelt? Lesen Sie hierzu auch das Kapitel Pfändungsschutz. Lehnen Gläubiger alle Einigungsversuche ab und sind Sie ihrerseits gut vorbereitet, haben Sie die Wahl: Sie können mit der Situation leben! D.h. mit den langsam seltener werdenden Besuchen des Gerichtsvollziehers, mit den Mahnungen der Gläubiger und mit deren Pfändungsmaßnahmen. Oder Sie versuchen, eine Restschuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren zu erhalten. Dabei hat das Insolvenzverfahren zwei große Vorteile im Vergleich zu allen anderen Lösungen: Sie können sicher sein nach spätestens 6 Jahren keine Schulden mehr zu haben, egal ob Sie von ALG II leben oder ein hohes Gehalt beziehen. Zweitens kehrt drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens Ruhe ein, Gläubigerschreiben hören auf, Pfändungsmaßnahmen durch die Gläubiger sind verboten. Allerdings müssen Sie damit leben, dass ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht eingesetzt und für die Gläubiger versuchen wird, möglichst viel Geld bei Ihnen zu holen. Der Verwalter wird i.d.r. mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und wird alle Ihre Rechtshandlungen vor Insolvenzeröffnung überprüfen. Stellt er fest, dass Sie z.b. etwas Wertvolles vor Insolvenzeröffnung verschenkt haben, holt er diesen Gegenstand zurück. Wenn Sie grundsätzlich mit einem Insolvenzverfahren leben können, gibt es eine letzte Chance vielleicht doch noch die Insolvenz abzuwenden: Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren. 20

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