Gemeindeversammlung vom Montag, 23. Juni 2008, Uhr
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- Dirk Stein
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1 Gemeinde Erlinsbach SO Gemeindeversammlung vom Montag, 23. Juni 2008, Uhr 1. Wahl der Stimmenzähler/innen Erläuterungen und Anträge 2. Traktandenliste - Genehmigung 3. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Genehmigung Auf Wunsch der Gemeindeversammlung wird das ganze Protokoll vorgelesen und danach genehmigt. Falls nur das Kurzprotokoll vorgetragen wird, genehmigt der Gemeinderat das Protokoll an seiner nächsten Sitzung. 4. Rechnung Genehmigung 4.1 Verwendung Überschuss Der Gemeinderat schlägt vor, den Ertragsüberschuss von Fr. 1' wie folgt zu verteilen: Fr. 468' zusätzliche Abschreibungen von 12 % des Verwaltungsvermögens Fr Bildung von Vorfinanzierung für Schul- und Mehrzweckbauten (5% des Gemeindesteuerertrages) Fr. 99' Bildung von Rückstellung für bereits in Rechnung gestellte Bau- und Anschlussgebühren, welche aufgrund der Nichtrealisierung der Projekte storniert werden müssen Fr. 774' Einlage ins Eigenkapital 4.2 Laufende Rechnung Die Rechnung 2007 weist einen ausserordentlich erfreulichen Steuerertrag auf. Einerseits verzeichnen wir bei den juristischen Personen gegenüber der Rechnung 2006 einen Mehrertrag von Fr. 214' Anderseits führten die in den Vorjahren vorgenommenen Abgrenzungen der provisorischen Steuervorbezüge aufgrund höherer definitiver Einschätzungen zu einem kumulierten Mehrertrag von rund Fr. 965' Zudem stiegen die Grundstückgewinnsteuern auf Fr. 77' an. Diese Faktoren sind massgeblich verantwortlich dafür, dass die Laufende Rechnung mit einem Netto-Ertragsüberschuss von Fr. 774' abschliesst. Dieser Betrag wird ins Eigenkapital übertragen. Ebenfalls wurden die Bilanzwerte der ehemaligen Bürgergemeinde Niedererlinsbach saldiert und das Vermögen von Fr. 845' ins Eigenkapital überführt. Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund dieser Einlagen auf Fr. 8'040'
2 4.3 Investitionsrechnung 2 Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 3'871' Nettoinvestitionen Gemeinde Fr. 2' Nettoinvestitionen Wasser Fr Nettoinvestitionen Abwasser Fr Bauabrechnung Wasserleitung Stüsslingerstrasse - Bewilligung Nachtragskredit Fr. 296' entschied sich das Immobilienunternehmen Schnetzler AG, bei der Überbauung im ehemaligen Sagiareal statt der geplanten Pellet- eine Gasheizung einzusetzen. Die IBAarau Erdgas AG war bereit, für die Zuleitung des Erdgases zu sorgen. Da im mittelfristigen Investitionsplan der Gemeinde die Gesamterneuerung der Wasserleitung in der Stüsslingerstrasse bereits berücksichtigt war, genehmigte der Gemeinderat aus Dringlichkeits- und Kostengründen kurzfristig einen Kredit, damit gleichzeitig mit dem Bau der Gasleitung und Erneuerung der Telefonleitung die alte Wasserleitung ab Hauptstrasse bis zur Plattenstrasse auf einer Länge von 265 m erneuert werden konnte. Anträge 4.1 Die Verwendung des Überschusses gemäss Vorschlag sei zu bewilligen. 4.2 Die Laufende Rechnung sei zu genehmigen. 4.3 Die Investitionsrechnung sei zu genehmigen. 4.4 Der Nachtragskredit von Fr. 296' für den Bau der Wasserleitung Stüsslingerstrasse sei zu bewilligen. 4.5 Schlussabstimmung Gemeinderat Pius Binder 5. Ausbau Wasserversorgung - Hohrainstrasse Ringschluss Dorfzone - Genehmigung Kredit Fr. 100' Im Generellen Wasserversorgungsprojekt GWP ist vorgesehen, dass in der Hohrainstrasse der Ringschluss Dorfzone gemacht werden muss. Die Generalunternehmung Gribi Theurillat AG ist daran, auf dem Grundstück GB OE Nr. 893 die zweite Etappe der Überbauung Mühlematt zu erstellen. Gleichzeitig soll der fehlende Wasserleitungsringschluss Dorfzone realisiert werden. Die neue Wasserleitung DN 125 mm erstreckt sich ab dem Hausanschluss Liegenschaft Studer E. im Fusswegbereich Mühlemattstrasse-Hohrainstrasse bis Ende Grundstück Kamber Scherer S. auf eine Länge von ca. 105 m. Vor der Realisierung der Hochzone führte die DN 125 mm- Leitung in der Mühlemattstrasse durchgehend bis zum Schieberschacht in der Hohrainstrasse. Mit der Inbetriebnahme der Hochzone wurde die Leitung unterbrochen. Beim ausser Betrieb genommenen Leitungsstück handelt es sich um eine nicht allzu alte Leitung, die für die Dorfzone weiterhin benutzt werden kann. Dadurch kann die Ausführung eines relativ kostenaufwändigen Leitungsabschnittes im Fussweg mit Abbruch und Wiederinstandstellen der Treppe umgangen werden. Im Zusammenhang mit der Erschliessung Mühlematt wurde die DN 125 mm-leitung in der Hohrainstrasse gemäss dem Erschliessungsreglement abgerechnet, d.h. die Grundeigentümer entrichteten Perimeterbeiträge. Gestützt darauf gehen die Kosten für die Realisierung des vorliegenden Ringschlusses Dorfzone zu Lasten der Gemeinde. Die Solothurnische Gebäudeversicherung leistet daran einen Beitrag von ca. Fr. 18'
3 3 - Der Kredit von Fr. 100' für die Wasserleitung Ringschluss Hohrainstrasse sei zu bewilligen. Gemeindepräsident Markus von Arx 6. Ausrüstung Schiessstände mit künstlichen Kugelfängen - Genehmigung Bruttokredit Fr. 95' Das am 1. November 2006 in Kraft getretene revidierte eidgenössische Umweltschutzgesetz beinhaltet neue Bestimmungen, unter anderem auch zur Boden- und Altlastensanierung von Schiessanlagen. Die in der Regel als Erdwälle konstruierten Kugelfänge sind mit wenigen Ausnahmen sanierungsbedürftig und müssen abgetragen, aufbereitet und entsorgt werden. Der Bund beteiligt sich mit 40 % an den anrechenbaren Kosten der Sanierung bei denjenigen Anlagen, die bis mit künstlichen Kugelfängen ausgerüstet oder stillgelegt werden. Der Kantonsrat hat am beschlossen, die Finanzierung der Beschaffung und des Einbaus von künstlichen Kugelfangsystemen zu 80 % zu übernehmen, sofern der Einbau bis erfolgt ist oder nach diesem Datum bis zum Einbau nicht mehr geschossen wird. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert noch bis zum Seit dem Zusammenschluss der Gemeinden Nieder- und Obererlinsbach besitzt Erlinsbach SO zwei Schiessstände mit total 18 Scheiben. Die beiden Gemeinderäte versprachen den Vereinen vor der Fusion, dass während der ersten fünf Jahre von der Gemeinde aus keine Diskussionen über das Weiterführen der Schützenhäuser aufgenommen würden. Die Schützenvereine haben sich dahingehend geäussert, dass beide Anlagen weiter geführt und mit künstlichen Kugelfängen umgerüstet werden sollen. Die Gründe für die Weiterführung sind vielfältig: Gefahr, dass Vereine auseinander fallen; zahlreiche Jungschützen im ehemaligen Obererlinsbach; Einkauf der Schützen von Stüsslingen im ehemaligen Niedererlinsbach (zu Fr. 100'000.--); noch bestehende Darlehen von der Gemeinde (Schiessstand Niedererlinsbach Fr. 70'000.--, Schiessstand Obererlinsbach Fr. 16'000.--); grosse, von den Vereinen mitgetragene Investitionen in Gebäude, Trefferanzeigen, Schiesstunnels; Verteilung der Lärmbelastung. Es ist mit Kosten von rund Fr. 5' pro künstlichen Kugelfang = Fr. 95' zu rechnen. Der Gemeinde verbleiben davon 20 % = Fr. 19' Der Verantwortliche beim kantonalen Amt für Umwelt, Abteilung Boden, hat die Übernahme des Kostenanteils für beide Anlagen zugesichert. - Der Bruttokredit von Fr. 95' für die Ausrüstung der Schiessstände mit künstlichen Kugelfängen sei zu bewilligen. Gemeinderat Markus von Felten
4 4 7. Gründung Sozialregion Unteres Niederamt - Genehmigung Statuten und Kredit Fr. 58' Ausgangslage Im Jahr 2007 hat der Solothurner Kantonsrat dem neuen Sozialgesetz zugestimmt. Danach werden die Gemeinden verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Regionen für die Sozialhilfe zu bilden. Damit soll der gesamte Vollzug aller Bereiche der sozialen Wohlfahrt regionalisiert und, wo nötig und möglich, stärker professionalisiert werden. Die Gemeinden Däniken, Eppenberg-Wöschnau, Erlinsbach SO, Gretzenbach, Kienberg, Niedergösgen, Rohr, Schönenwerd und Walterswil haben beschlossen, die geforderte Neuorganisation eines regionalen Sozialdienstes an die Hand zu nehmen. Diese sieht neben einem zentralen Sozialdienst eine regelmässig betreute Anlaufstelle in den Gemeinden vor. Organisationsform der neuen Zusammenarbeit Von den drei zur Auswahl stehenden Organisationsmodellen Verein, Zweckverband oder öffentlich-rechtlicher Vertrag hat sich die Arbeitsgruppe für die Vereinsform entschieden, welche den Gemeinden die direkte Einflussnahme am besten ermöglicht. Die hierfür notwendigen Statuten sind vom Amt für soziale Sicherheit und vom Amt für Gemeinden vorgeprüft und als genehmigungsfähig eingestuft worden. Organisatorisch sehen die Statuten eine Delegiertenversammlung, einen Vorstand und eine Kontrollstelle vor. Die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Organe sind in diesen Statuten definiert. Die heue in den Gemeinden tätigen Sozialkommissionen und Vormundschaftsbehörden bleiben vorerst bestehen. Operative Führung und Verwaltung Die Sozialregion Unteres Niederamt wird durch eine Geschäftsleitung, welche durch den Vereinsvorstand bestimmt wird, operativ geführt. Ihr ist das gesamte Personal der Sozialregion unterstellt, sie leitet die Bereiche Sozialhilfe, Vormundschaft, Mütter-/Väterberatung, Anlaufstelle inkl. Ausgleichskasse, das Arbeitsamt und den Bereich Asylwesen. Im Rahmen des Möglichen soll die Stellenleitung auch Fallarbeit erledigen. Gesamthaft wird mit einem Personalbestand von rund 950 Stellenprozenten gerechnet. Die Aufteilung des Personals sieht vor, dass 50 Stellenprozente für die Leitungsfunktion, 450 Stellenprozente für Sozialarbeit, 250 Stellenprozente für Administration und 200 Stellenprozente für die Ausgleichskasse verfügbar sein werden. Den heute in den einzelnen Gemeinden tätigen Personen ist die Möglichkeit geboten worden, sich zu bewerben. Die Ergänzung des Teams erfolgt anschliessend über den üblichen Weg. Das bestehende Personal wurde am umfassend informiert. Standort Sozialregion Unteres Niederamt Basierend auf dem Grundsatz, dass der Standort möglichst zentral und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein muss, sind an der Parkstrasse im Bally-Areal in Schönenwerd bestens geeignete Räumlichkeiten gefunden worden. Im ersten Stock, welcher mit dem Lift erreichbar ist, sind die Bedingungen gegeben, eine wirtschaftliche und vor allem synergiegewinnende Raumlösung zu betreiben. Bauliche Massnahmen sind nicht vorgesehen. Doch muss die gesamte Büroeinrichtung neu angeschafft werden. Finanzielles Das erstellte Budget 2009 zeigt die zukünftigen Kosten für Infrastruktur, Personal, Administration sowie die Unterstützungskosten auf. Damit im zweiten Halbjahr 2008 die nötige Infrastruktur beschafft, die Umsetzung der vorgesehenen Aufbau- und Ablauforganisation getätigt und die Anstellung der Sozialdienstleitung vollzogen werden kann sowie die notwendigen Lohnkosten gedeckt werden können, benötigt der Verein von den Mitgliedsgemeinden eine Kreditbewilligung von insgesamt Fr pro Einwohner.
5 5 Weiteres Vorgehen Vor den Sommerferien soll die Gründung der Sozialregion Unteres Niederamt vollzogen und die nötigen Organe eingesetzt werden. Insbesondere der Vorstand muss möglichst schnell handlungsfähig werden, um die Überführung aller Dossiers aus den Gemeinden zu organisieren, die nötigen Richtlinien und Weisungen zu erlassen und die Pflichtenhefte für das neue Personal zu erstellen. Die Sozialregion Unteres Niederamt soll ab dem 01. Januar 2009 operativ tätig sein. Anträge - Den vorliegenden Statuten für die Gründung der Sozialregion Unteres Niederamt sei zuzustimmen. - Für die Infrastrukturbeschaffung, die Umsetzung der vorgesehenen Aufbau- und Ablauforganisation und die Entlöhnung der Sozialdienstleitung sei ein Kredit von Fr. 58' (Fr /Einwohner) zu bewilligen. Gemeinderat Hansruedi König 8. Verkauf Teilgrundstück GB OE 57 mit altem Gemeindehaus Seit der Zusammenlegung der Einwohnergemeinden Niedererlinsbach und Obererlinsbach per wird das alte Gemeindehaus nicht mehr benötigt. Albert von Felten sen. hat ein Interesse, die Liegenschaft zur Arrondierung des Hirschen-Areals zu erwerben. Nach mehreren Gesprächen ist ein Vorvertrag zum Abschluss eines Grundstückkaufvertrags aufgesetzt worden. Dieser sieht folgende Eckpunkte vor: - Vom total 31,48 a grossen Grundstück GB Obererlinsbach Nr. 57 werden rund 800 m2 abgetrennt und zusammen mit der Liegenschaft Hauptstrasse 127 (ehemaliges Gemeindehaus) veräussert. - Auf dem neuen Grundstück wird ein unbefristetes und im Grundbuch einzutragendes 3 m breites Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten der Restparzelle GB OE Nr. 57 und der Parzelle GB OE Nr. 725 (Schulhaus) eingeräumt. Ebenfalls eingetragen wird, dass die Unterhaltskosten für das Schulgässli von der Gemeinde alleine getragen werden. - Das Kaufobjekt wird mietfrei übergeben. - Die mit dem Abschluss des Kaufvertrags zusammen hängenden Kosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen. Als Kaufpreis wurde ein Quadratmeterpreis von Fr ausgehandelt. Bei einer Fläche von 800 m2 macht der Totalpreis Fr. 232' aus. - Dem Verkauf des Teils von rund 800 m2 ab Grundstück GB Obererlinsbach Nr. 57 an Albert von Felten sen. zum Preis von Fr /m2 sei zuzustimmen. Berichterstatter Gemeindepräsident Markus von Arx 9. Mitteilungen und Verschiedenes
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