Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation
|
|
- Frauke Bieber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation Ausgabe: Seite/n 1/8
2 Ausgabedatum: Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für Anwender der pds Software. Die in diesem Handbuch dargestellten Beispiele und Zahlenmaterialien sind frei gewählt. Änderungen und Ergänzungen werden bis zur Ausgabe einer neuen Auflage der Online-Dokumentation in den jeweiligen Releaseanleitungen mitgeliefert und sind zu berücksichtigen. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Dokumentation oder Teilen daraus, vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Eigentümerin unzulässig und strafbar. Seite/n 2/8
3 Inhaltsverzeichnis 1. Mindesturlaubsvergütung ab Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Schlüsselung der Stammdaten Personal-Stammdaten, Auswahl Fehlzeiten Lohnarten-Stammdaten, neue Lohnart für Krankstunden Andruck auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung Verfall der Mindesturlaubsvergütung Lohn-und Gehaltsabrechnung-Reihenfolge Urlaubsabbuchung Neue Auswertung Mindesturlaubsvergütung 8 Seite/n 3/8
4 1. Mindesturlaubsvergütung ab Ab dem wird bei den Gerüstbauern die Mindesturlaubsvergütung für Krankengeld- Ausfallzeiten eingeführt. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss ein Arbeitnehmer auch in den Zeiten einer Langzeiterkrankung ohne Entgeltfortzahlung eine Vergütung für den erworbenen Mindesturlaub erhalten, die der entspricht, wenn er gearbeitet hätte. Diese Rechtsprechung wurde in den Regelungen des Rahmentarifvertrages berücksichtigt. 1.1 Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Die gewerblichen Arbeitnehmer, Gesellen im Auslernjahr und Jugendliche erhalten ab dem für jede Ausfallstunde mit Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlung einen Urlaubsanspruch auf Basis der zuletzt gemeldeten Bruttolohnsumme. Diese wird durch die lohnzahlungspflichtigen Stunden geteilt, um einen Stundensatz zu ermitteln, aus dem der Urlaubsentgeltanspruch (MUV) für die ausgefallenen Stunden ermittelt wird. Beispiel Ein gewerblicher Arbeitnehmer erkrankt am 5. Juni Die Lohnfortzahlung endet am 17.Juli 2015, sodass im Monat Juli 2015 erstmals 78 Ausfallstunden wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung anfallen. Maßgeblich zur Berechnung der MUV ist der Monat vor Beginn des Krankengeldbezuges. Im Juni hat der Arbeitnehmer eine Bruttolohnsumme von 2.635,52 Euro erzielt, davon 550,00 Euro Urlaubsentgelt und 165,00 Euro zusätzliches Urlaubsgeld für 5 Tage Urlaub. Der Arbeitnehmer hatte 133 lohnzahlungspflichtige Stunden. Die Mindesturlaubsvergütung errechnet sich wie folgt: 2.635,52-550, : 133 Std. = 14,44 Ø Stundenverdienst. 14,44 x 78 Ausfallstunden x 11,4 % Urlaubsentgelt= 128,70 Urlaubsentgelt x 30% zusätzliches Urlaubsentgelt= 167,31 Mindesturlaubsvergütung für 78 Ausfallstunden Für die Mindesturlaubsvergütung wird der Satz für die Berechnung des Urlaubsentgeltes nicht zwischen schwerbehinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern ohne Behinderung differenziert, d.h. es gilt der Urlaubsentgeltberechnungssatz von 11,4 % einheitlich für alle Arbeitnehmer. Seite/n 4/8
5 1.2 Schlüsselung der Stammdaten Personal-Stammdaten, Auswahl Fehlzeiten Durch die Fehlzeiten 2 Krankengeld 5 Krankentagegeld für privat Krankenversicherte 7 Arbeitsunfähig Geringfügige/Kurzfristige nach EFZ 21 Übergangsgeld 22 Verletztengeld 24 Einstellung Krankengeld (volle Erwerbsminderungsrente) 26 Aussteuerung 31 Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld werden die Zeiten ermittelt, für die Mindesturlaubsvergütung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit gebildet wird. Die heranzuziehenden betrieblichen Sollstunden werden mit Hilfe der Arbeitszeit-Tabelle des Mitarbeiters automatisch ermittelt. Ist keine Arbeitszeit-Tabelle hinterlegt, erfolgt keine Berechnung aber eine Hinweisnotiz bei der Lohnabrechnung. Da nicht alle ZVK-pflichtigen Lohnarten bei der Ermittlung der MUV herangezogen werden dürfen, muss pro Lohnart geschlüsselt werden, ob sie berücksichtigt werden soll oder nicht. Die Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung basiert auf der regelmäßigen Vergütung. Daher sind das Urlaubs-und zusätzliche Urlaubsgeld sowie Sonderzahlungen ohne Monats-oder Stundenbezug, wie z. B. Prämien oder Jubiläumszuwendungen (obwohl ZVK-pflichtig), aus der Berechnung herauszunehmen. Der Lohnausgleich (Systemlohnarten , ) darf auch nicht eingerechnet werden. Die meldepflichtigen Sonderzahlungen werden künftig separat in der Monatsmeldungsliste aufgeführt weil sie, auch wenn sie aus der Berechnung für die MUV herauszunehmen sind, gesondert an die Sozialkasse gemeldet werden müssen. Das betrifft alle ZVK-pflichtigen Sonderzahlungen, außer zusätzlichem Urlaubsgeld und dem 13. Monatseinkommen. Seite/n 5/8
6 Um die Schlüsselung der MUV zu vereinfachen, wurde in den Lohnarten-Stammdaten, Auswahl Kurzaufnahmen eine neue Kurzaufnahme Mindesturlaubsvergütung aufgenommen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Lohnarten zugerechnet werden dürfen, klären Sie dies bitte mit der zuständigen Gerüstbaukasse. 1.3 Lohnarten-Stammdaten, neue Lohnart für Krankstunden Kann die MUV nicht aufgrund der vorgegebenen Monatswerte ermittelt werden, muss eine neue statistische Lohnart aufgenommen werden, die Sie sowohl in den Urlaubskassen-Stammdaten, Auswahl Urlaubsgeld, Feld LOHNART STUNDENLOHN KRANK (MUV), sowie in den persönlichen Lohnarten des Mitarbeiters mit dem entsprechenden Stundenlohn hinterlegen müssen. Achten Sie hier auf den Gültigkeitszeitraum. Hinweise Es muss eine statistische Lohnart (Symbol 22) aufgenommen werden, da sie nicht abrechnungsrelevant sein darf. Seite/n 6/8
7 Seite/n 7/8
8 1.4 Andruck auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung Die Darstellung der Urlaubswerte auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung wurde den neuen Anforderungen angepasst. Die Mindesturlaubsvergütung wird auf der Abrechnung unter ZUGANG KRANK/WÜ auf der Abrechnung ausgewiesen. 1.5 Verfall der Mindesturlaubsvergütung Für die MUV gilt eine um drei Monate verlängerte Verfallfrist. D.h., die in 2016 erworbene MUV verfällt erst im März 2018, wenn sie zuvor nicht durch Urlaub ausgezahlt wurde. 1.6 Lohn-und Gehaltsabrechnung-Reihenfolge Urlaubsabbuchung Reihenfolge für den Abbau beziehungsweise für die Einstellungen zum Übertrag am Jahresende. Urlausanspruch Vor-Vorjahr (tritt zum 1. Mal in 2018 von Januar bis März ein) Anspruch Vorjahr aus Bruttolohn Anspruch Vorjahr aus Krankengeld Anspruch Kalenderjahr aus Bruttolohn Anspruch Kalenderjahr aus Krankengeld 1.7 Neue Auswertung Mindesturlaubsvergütung Zur Kontrolle der ermittelten Mindesturlaubsansprüche wurde eine separate Auswertung Mindesturlaubsvergütung im Bereich Zusatzauswertung Baulohn, Urlaubs-Auswertungen aufgenommen. In dieser Auswertung ist ersichtlich, welches ZVK-Brutto aus welchem Abrechnungsmonat herangezogen wurde. Das ZVK-Brutto wurde aufgeteilt pro Lohnart (alle, die auf Zurechnung Mindesturlaubsvergütung geschlüsselt sind) gedruckt. Beim Wert bezahlte Stunden handelt es sich um die Stunden, die in der Monatsliste aufgeführt sind, abzüglich der bezahlten Urlaubsstunden. Seite/n 8/8
Mindest- Urlaubsvergütung Bauhaupt-Gewerbe MUV ab 01.01.2013
Mindest- Urlaubsvergütung Bauhaupt-Gewerbe MUV ab 01.01.2013 Anwender-Dokumentation Stand: 10.03.2014 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrMindesturlaubsvergütung bei Ausfallstunden ohne Lohnanspruch
Mindesturlaubsvergütung bei Ausfallstunden ohne Lohnanspruch Seite 1 von 6 INHALT 1 Gemeldeter Bruttolohn nach 6 VTV als Berechnungsgrundlage... 3 2 Anrechnung von Urlaubsgewährungen auf Ansprüche aus
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrZDB-Leitfaden für die betriebliche Praxis. zur. Neuregelung einer Mindesturlaubsvergütung ab 1. Januar 2013
ZDB-Leitfaden für die betriebliche Praxis zur Neuregelung einer Mindesturlaubsvergütung ab 1. Januar 2013 Stand: März 2013 Inhalt 1. Hintergrund der tariflichen Neuregelungen 2. Eckpunkte der tariflichen
MehrDurchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details Durchschnittslohn verwenden
Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Durchschnittslohn verwenden 4.2. Anwendungsbeispiel für die
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrWartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen
Wartung 28.01.2016 Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Inhaltsverzeichnis 1 Mitteilungsverfahren bei abweichendem Erstattungsbetrag AAG... 1 2 Anpassung Formulare KUG
MehrInformationen zum Urlaub
Informationen zum Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk Warum gibt es ein Sozialkassenverfahren? Viele Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk sind nicht das gesamte Jahr im gleichen
MehrWISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V
Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die
MehrÜbersicht Bauhauptgewerbe Neue Bundesländer (außer Berlin) Seite 1 von 7
Übersicht Bauhauptgewerbe Neue Bundesländer (außer Berlin) Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Übersicht Bauhauptgewerbe (neue Bundesländer, außer Berlin)... 4 1. Arbeitszeit... 4 1.1 Tarifliche Arbeitszeit...
MehrFehlzeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Fehlzeiten im Überblick. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Fehlzeiten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1624 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Fehlzeiten im Überblick 4. Details 4.1. Teilweises Beschäftigungsverbot 4.2. Wartezeit unterdrücken
MehrUrlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt
MehrC-Software Internet-Update
C-Software Internet-Update Anwenderdokumentation Ausgabe: Juli 2013 PDS Programm + Datenservice GmbH Anwenderdokumentation PDS-C-Software Mai 13 by PDS Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22-24 27356
MehrVier lohnzahlungspflichtige Tage (24., 25., 26. und 31. Dezember) fallen in das Kalenderjahr
Rundschreiben Nr. 4/2018 Lohnausgleich 2018/2019 Wiesbaden, im November 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Lohnausgleich-Tabelle, aus der der Lohnausgleichsbetrag für den Lohnausgleichzeitraum
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 3c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Erklärung der Berechnung 3.. Eingaben in Agenda LOHN
MehrUrlaub alles paletti? Augen auf beim Arbeitnehmer- Kontoauszug!
www.soka-bau.de Urlaub alles paletti? Augen auf beim Arbeitnehmer- Kontoauszug! Schlau Anspruch ist gut... Kluge Köpfe wissen: Wer arbeitet, hat auch Anspruch auf Urlaub. Und im Baugewerbe funktioniert
MehrKrankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung
Krankengeldzuschuss und Weiterversicherung in der Zusatzversorgung Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden
MehrSaison-Kurzarbeitergeld
Saison-Kurzarbeitergeld Das Saison-KUG ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes konzipiert und ersetzt das frühere Winterausfallgeld (WAG). Das Saison-KUG wird ab der 1. Ausfallstunde (nach Einbringung
Mehr8 Urlaub. 1. Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer
8 Urlaub 1. Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1.1 Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf 30 Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub. 1.2 Für Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen
MehrKalender in Agenda LOHN
Kalender in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1649 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Beschreibung Kalender 2.1. Farbliche Markierung der Tage 2.2. Kalenderschlüssel, Lohnart und Kostenstelle
MehrArbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweisen. 4. Details. 5. Wichtige Informationen. 3.1.
Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Gehaltsempfänger 3.2. Gehaltsempfänger und Überstunden 3.3. Stundenlöhner
MehrGeringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte Anwender-Dokumentation Stand: 23.06.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855
MehrErstattungsverfahren. Anwender-Dokumentation. Stand:
Erstattungsverfahren - AAG Anwender-Dokumentation Stand: 04.08.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855
MehrUrlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern
Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Gültig ab 1. Januar 2019 Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 28. September 2018 Zwischen
MehrBeispiel: Der zum Jahreswechsel 2017/2018 gültige Tarifstundenlohn des Gerüstbau-Werkers beträgt 14,22.
Rundschreiben Nr. 3/2017 Lohnausgleich 2017/2018 Wiesbaden, im November 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Lohnausgleich-Tabelle, aus der der Lohnausgleichsbetrag für den Lohnausgleichzeitraum
MehrUrlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern
Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Gültig ab 01. Januar 2008 Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 21. November 1983; In
MehrUrlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk
Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaubsanspruch Der Jahresurlaub eines Lehrlings richtet sich nach den im Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) eingetragenen Urlaubsansprüchen. Die
MehrPersonalreport. Einstieg in das. Personalcontrolling
Einstieg in das Personalcontrolling 1 Einleitung Der Personalreport soll durch seine Aussagekraft den Steuerberater durch aufbereitete Personalkennzahlen bei der Beratung unterstützen und dem Mandanten
MehrZuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) mittels Durchschnittsberechnung. Stand: Juni eurodata Seite 1 von 34
Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) mittels Durchschnittsberechnung eurodata Seite 1 von 34 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 3-Monatsdurchschnitt nach Tagen... 5 1.1.1 Grundsätzlich vorzunehmende
Mehr1) Parameter > Betriebsstätte
Software Versionsnummer 11.5.3817 Kaufmann Mittelstand Thema Kurzarbeitergeld abrechnen Datum Oktober 2010 Mit Kaufmann Mittelstand 2011 rechnen Sie ab sofort auch Kurzarbeitergeld ab. Das Programm unterstützt
MehrSOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr , Berlin, Telefon (030) , Telefax (030)
SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr. 72-73, 10317 Berlin, Telefon (030) 51539-0, Telefax (030) 51539-100 Berlin, im Februar 1999 Rundschreiben Nr. 1/99 An alle Betriebe des Baugewerbes in Berlin
MehrAnlage von Arbeitszeitkonten
Sage Lohn XL Anlage von Arbeitszeitkonten Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer
MehrVerdiensterhebung für das Stat. Landesamt
Verdiensterhebung für das Stat. Landesamt Anwender-Dokumentation Stand: 07/08/2008 Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg Telefon (04261) 855 500 Telefax (04261) 855 571 E-Mail: info@pds.de
MehrBaulohn. Entgeltabrechnung im Gerüstbaugewerbe
Baulohn Entgeltabrechnung im Gerüstbaugewerbe Inhaltsverzeichnis Baulohn... 1 1 Die Sozialkassen und ihre Aufgaben... 1 2 Das Beitragseinzugsverfahren im Gerüstbaugewerbe... 2 2.1 Tarifliche Regelungen...
MehrCS-Wartung 077G vom 28.6.2013
CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
MehrHinweise zum Urlaub für Beschäftigte
Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.
MehrFehlzeitenkatalog/-index
SV-relevante Fehlzeiten Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage
MehrKurzanleitung. Erstattungen nach dem. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Kurzanleitung Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) TOPIX:8 Version 8.7.4 Stand 08/2012 Inhalt 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers... 3 2 Grundeinstellungen... 5 3 Erstattungsfähige Fehlzeiten
MehrVorbereitungen Vorbereitende Überlegungen Datenbankaktualisierung Grundbedienung... 23
Inhalt Vorbereitungen... 13 Vorbereitende Überlegungen... 14 Datenbankaktualisierung... 15 1 Grundbedienung... 23 1.1 Programm starten und beenden... 24 Lexware professional starten...24 Programm beenden...25
MehrDER FEHLZEITENKATALOG
DER FEHLZEITENKATALOG Der folgende Fehlzeitenkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die in STOTAX GEHALT UND LOHN vorhandenen Fehlzeiten und ihren Einsatzzweck. Die Fehlzeiten basieren i.d.r. auf den
MehrKUG - Kurzarbeitergeld
KUG - Kurzarbeitergeld Anwender-Dokumentation Stand: 28/05/2009 Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg E-Mail: info@pds.de Telefon Hotline / Themenschwerpunkte Kaufmännische Themen,
MehrSonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1708 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen. Vorgehensweise.1. Vereinfachte Grundlohnermittlung.2. Individuelle Grundlohnermittlung
MehrZuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt
Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt Inhaltsverzeichnis 1 Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3- Monatsdurchschnitt... 1 2 Erfassung
MehrBescheinigungswesen in Agenda LOHN
Bescheinigungswesen in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1618 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung. Vorgehensweise.1. Bescheinigung aufrufen.2. Bescheinigung füllen und speichern..
MehrStand: Kurzarbeitergeld Modulbeschreibung
Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 Vorbereitung...4 KUG abrechnen...6 Auswertungen...7 Seite 2 Allgemein Mit dem WinLohn-Modul (KUG) können das während des KUG-Zeitraums an den Mitarbeiter auszuzahlende
MehrUrlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern
Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Stand Januar 2019 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten tariflichen Urlaubsbestimmungen
MehrS-KUG Gerüstbau. Anwender-Dokumentation. Stand:
S-KUG Gerüstbau Anwender-Dokumentation Stand: 22.08.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855 503 Fax
MehrUrlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch
Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage. Allerdings ergibt
MehrUrlaubsansprüche
www.soka-bau.de Urlaubsansprüche Informationen für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe Kurzinformation gültig ab 01.01.2016 Kurz und Knapp Urlaub Ihr Urlaub besteht aus Urlaubstagen und dem Urlaubsgeld.
MehrUrlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch
Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch Das Thema Urlaubsabgeltung führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, da noch viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Auffassung sind,
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV
IG Metall Bezirk BadenWürttemberg Bezirksleitung BadenWürttemberg Vereinbarung für Auszubildende 2007 zum ERATV Edelmetallindustrie BadenWürttemberg Abschluss: 15.12.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündigungsfrist:
MehrAllgemeine Information. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe. Aktivierung eines neuen Mandanten. Baulohn-Stammdaten einrichten
Baulohn Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Allgemeine Information 3 3. Stammdaten zur Abrechnung im Bauhauptgewerbe 4 3.1. Branchen und Tarifgebiete 4 3.2. Arbeitnehmermodelle 5 3.3. Lohnarten
MehrSteuerfreiheit von SFN-Zuschlägen
Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge
MehrUrlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier.
PDF-Version Einmalzahlungen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich
MehrBeispiel: Der zum Jahreswechsel 2016/2017 gültige Tarifstundenlohn des Gerüstbau-Werkers beträgt 14,22.
Rundschreiben Nr. 5/2016 Lohnausgleich 2016/2017 Wiesbaden, im November 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Lohnausgleich-Tabelle, aus der der Lohnausgleichsbetrag für den Dezember
MehrSaison-KUG Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Saison-KUG Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Anwender-Dokumentation Stand: 22.08.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität
MehrSaison-KUG Bauhaupt/Zimmerer
Saison-KUG Bauhaupt/Zimmerer Anwender-Dokumentation Stand: 22.08.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855
MehrRundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 - Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit - Übersicht zur Urlaubsrechtsprechung - Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 -
MehrUnterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand
MehrUnterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand
MehrAbweichend von den Nrn. 3.1 und 3.2 gelten im Gebiet des Landes Berlin folgende Regelungen:
Anlage zum Rundschreiben BRTV Auszug 7 Nr. 4.9 und 8 Seite 1 BRTV 7 Nr. 4.9 4.9 Wegekostenerstattung in Berlin Abweichend von den Nrn. 3.1 und 3.2 gelten im Gebiet des Landes Berlin folgende Regelungen:
MehrAZK 3 - Jahresarbeitszeit
AZK 3 - Jahresarbeitszeit Hier werden automatisch bei jeder Bruttolohnermittlung Soll- und Ist-Werte für ein ganzes Jahr ermittelt, wobei die monatlichen Ist-Werte gewichtet werden können. Innerhalb eines
Mehrb) bei Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrUrlaubsrecht. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Michael Mißbach Telefon: Fax:
Merkblatt Urlaubsrecht Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt.
MehrDTA Urlaubkasse Maler
DTA Urlaubkasse Maler Anwender-Dokumentation Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg Telefon (04261) 855 500 Telefax (04261) 855 571 E-Mail: info@pds.de Copyright by PDS Programm +
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrMeldewesen. DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld
Meldewesen DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld Hinweis Erst mit der Echtabrechnung werden die für das EEL-Meldeverfahren
MehrUrlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Urlaubsrecht Petair-Fotolia.com Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt
MehrSage Personalwirtschaft
Sage Personalwirtschaft Entgelt im Beschäftigungsverbot Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr
MehrFehlzeitenkatalog. Erläuterung der Spalten der Übersichtstabelle:
Fehlzeitenkatalog Der Fehlzeitenkatalog gibt Ihnen eine Übersicht über die Fehlzeiten im Bracht LOHN und erläutert die Auswirkungen auf Abrechnung, Meldungen und Bescheinigungen sowie Anträge. Der Bracht
MehrUrlaubsansprüche. Informationen für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe
Urlaubsansprüche Informationen für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe Kurzinformation, gültig ab 01.01.2018 Kurz und knapp Urlaub Ihr Urlaub besteht aus Urlaubstagen und dem Urlaubsgeld. Details unter
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrDokumentation EEL-Meldeverfahren
Änderungsübersicht Version Datum Beschreibung der Änderung V1.00 01.01.2015 Erstellung einer vorläufigen Kurzfassung der Dokumentation V1.01 05.01.2015 Ergänzung Vereinbartes Brutto V1.02 09.01.2015 Ergänzung
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Nachträgliche Anpassung von Festbezügen 3.2. Nachträgliche Korrektur
MehrUrlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009
Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.
MehrUrlaubstarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Berlin
Urlaubstarifvertrag für das Berlin vom 3. November 1994 Zwischen der -Innung Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Alte Jakobstr. 124-128, 10969 Berlin, und der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden
MehrTA R I F V E R T R A G über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk
TA R I F V E R T R A G über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 12. Juni 1992 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 14.
MehrDas Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen Stand: 01.04.2017 2017 BKK Akademie GmbH Impressum Herausgeber BKK Akademie GmbH Am Alten Feld 30 36199 Rotenburg an der Fulda Telefon: 06623 84-0 Telefax:
MehrUnbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
MehrÜbersicht Dachdeckergewerbe. Seite 1 von 7
Übersicht Dachdeckergewerbe Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Übersicht Dachdeckergewerbe... 4 1. Arbeitszeit... 4 1.1 Tarifliche Arbeitszeit... 4 1.2 Flexible Arbeitszeit... 4 2. Sozialkasse... 4 2.1 Name
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrAltersteilzeit nach dem Recht ab
Altersteilzeit nach dem Recht ab 01.07.04 Anwender-Dokumentation Stand: 10/09/2008 Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg Telefon (04261) 855 500 Telefax (04261) 855 571 E-Mail: info@pds.de
MehrInfo.Brief. LohnFix. Kurzarbeitergeld 2009 nach Konjunkturpaket II. LohnFix: Informationen zur Lohnbuchhaltung 10. Mai KUG-Lohnart bearbeiten
Informationen zur Lohnbuchhaltung 10. Mai 2009 Info.Brief LohnFix Kundensupport - Stuhr - Bremen: 0421-89 15 95 Bad Honnef: 02224-919 486 Stuttgart: 0711-50 888 44 20 Kurzarbeitergeld 2009 nach Konjunkturpaket
MehrMuster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten
Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Ostdeutschland Stand: 1. Januar 2017 A. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Tage 1. Samstage 52 2. Sonntage 53 3. Gesetzliche Feiertage,
MehrSOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES
Lückstr. 72/73 10317 Berlin Telefon 030 51539-0 Telefax 030 51539-100 Rundschreiben Nr. 03/2015 Berlin, im November 2015 An alle Betriebe des Gerüstbaugewerbes in Berlin 1. Lohnausgleich 2015/2016 2. Übergangsbeihilfen
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrUmlageverfahren. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details Umlagepflicht für U1 ermitteln Umlagepflicht aktivieren
Umlageverfahren Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 12 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Umlagepflicht für U1 ermitteln 2.2. Umlagepflicht aktivieren 3. Details 3.1. Umlagepflicht nachträglich
MehrUrlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern
Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Gültig ab 01. Januar 2013 Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 21. November 1983; In
MehrÜbersicht Garten- und Landschaftsbau. Seite 1 von 6
Übersicht Garten- und Landschaftsbau Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis Übersicht Garten- und Landschaftsbau... 4 1. Arbeitszeiten... 4 1.1 Tarifliche Arbeitszeit... 4 1.2 Flexible Arbeitszeit... 4 2. Sozialkasse...
MehrMandanten-Info Baulohn. Baulohn. Besonderheiten bei der Abrechnung
Mandanten-Info Baulohn Baulohn Besonderheiten bei der Abrechnung Mandanten-Info Baulohn Inhalt 1. Einführung... 1 2. Geschichte der Baulohnabrechnung... 1 3. Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung
MehrEntgeltabrechnung nach TVöD. Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Entgeltabrechnung nach TVöD Beschreibung - Abrechnung nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Inhaltsverzeichnis Entgeltabrechnung nach TVöD... 1 1 Der TVöD und die Aufgaben der ZVK... 1 2 Das Verfahren
MehrAZK 2 - Monatsarbeitszeit
AZK 2 - Monatsarbeitszeit Automatisch bei jeder Bruttolohnermittlung und bei Bedarf auch zwischendurch wird für jeden Mitarbeiter ein Soll- und ein Ist-Wert ermittelt. Für den aktuellen Abrechnungsmonat
MehrNormalpfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Wichtige Informationen
Normalpfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1615 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändung mit Nettomethode ermitteln 4.2. Pfändung mit Bruttomethode
MehrBeschreibung AAG. Lohn & Gehalt Wirkungsvoll Kosten sparen bei der Abrechnung Ihrer Löhne & Gehälter.
Lohn & Gehalt Wirkungsvoll Kosten sparen bei der Abrechnung Ihrer Löhne & Gehälter. Inhaltsverzeichnis 1 Umsetzung der Erstattungen AAG... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Methoden der Entgeltkürzung bei Gehälter...
MehrUpdate-Anschreiben. Version 5.3.3
Version 5.3.3 Inhalt Inhalt... 2 Update-Neuerungen... 4 KBV-Prüfmodule... 4 KV-Connect... 4 Ab 01.10.2016 ist KV-Connect in der Datenannahmestelle erst nach Freischaltung auswählbar... 4 KV-Connect Freischaltung...
Mehr