Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation

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1 Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation Ausgabe: Seite/n 1/8

2 Ausgabedatum: Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für Anwender der pds Software. Die in diesem Handbuch dargestellten Beispiele und Zahlenmaterialien sind frei gewählt. Änderungen und Ergänzungen werden bis zur Ausgabe einer neuen Auflage der Online-Dokumentation in den jeweiligen Releaseanleitungen mitgeliefert und sind zu berücksichtigen. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Dokumentation oder Teilen daraus, vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Eigentümerin unzulässig und strafbar. Seite/n 2/8

3 Inhaltsverzeichnis 1. Mindesturlaubsvergütung ab Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Schlüsselung der Stammdaten Personal-Stammdaten, Auswahl Fehlzeiten Lohnarten-Stammdaten, neue Lohnart für Krankstunden Andruck auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung Verfall der Mindesturlaubsvergütung Lohn-und Gehaltsabrechnung-Reihenfolge Urlaubsabbuchung Neue Auswertung Mindesturlaubsvergütung 8 Seite/n 3/8

4 1. Mindesturlaubsvergütung ab Ab dem wird bei den Gerüstbauern die Mindesturlaubsvergütung für Krankengeld- Ausfallzeiten eingeführt. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss ein Arbeitnehmer auch in den Zeiten einer Langzeiterkrankung ohne Entgeltfortzahlung eine Vergütung für den erworbenen Mindesturlaub erhalten, die der entspricht, wenn er gearbeitet hätte. Diese Rechtsprechung wurde in den Regelungen des Rahmentarifvertrages berücksichtigt. 1.1 Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Die gewerblichen Arbeitnehmer, Gesellen im Auslernjahr und Jugendliche erhalten ab dem für jede Ausfallstunde mit Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlung einen Urlaubsanspruch auf Basis der zuletzt gemeldeten Bruttolohnsumme. Diese wird durch die lohnzahlungspflichtigen Stunden geteilt, um einen Stundensatz zu ermitteln, aus dem der Urlaubsentgeltanspruch (MUV) für die ausgefallenen Stunden ermittelt wird. Beispiel Ein gewerblicher Arbeitnehmer erkrankt am 5. Juni Die Lohnfortzahlung endet am 17.Juli 2015, sodass im Monat Juli 2015 erstmals 78 Ausfallstunden wegen Krankheit ohne Lohnfortzahlung anfallen. Maßgeblich zur Berechnung der MUV ist der Monat vor Beginn des Krankengeldbezuges. Im Juni hat der Arbeitnehmer eine Bruttolohnsumme von 2.635,52 Euro erzielt, davon 550,00 Euro Urlaubsentgelt und 165,00 Euro zusätzliches Urlaubsgeld für 5 Tage Urlaub. Der Arbeitnehmer hatte 133 lohnzahlungspflichtige Stunden. Die Mindesturlaubsvergütung errechnet sich wie folgt: 2.635,52-550, : 133 Std. = 14,44 Ø Stundenverdienst. 14,44 x 78 Ausfallstunden x 11,4 % Urlaubsentgelt= 128,70 Urlaubsentgelt x 30% zusätzliches Urlaubsentgelt= 167,31 Mindesturlaubsvergütung für 78 Ausfallstunden Für die Mindesturlaubsvergütung wird der Satz für die Berechnung des Urlaubsentgeltes nicht zwischen schwerbehinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern ohne Behinderung differenziert, d.h. es gilt der Urlaubsentgeltberechnungssatz von 11,4 % einheitlich für alle Arbeitnehmer. Seite/n 4/8

5 1.2 Schlüsselung der Stammdaten Personal-Stammdaten, Auswahl Fehlzeiten Durch die Fehlzeiten 2 Krankengeld 5 Krankentagegeld für privat Krankenversicherte 7 Arbeitsunfähig Geringfügige/Kurzfristige nach EFZ 21 Übergangsgeld 22 Verletztengeld 24 Einstellung Krankengeld (volle Erwerbsminderungsrente) 26 Aussteuerung 31 Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld werden die Zeiten ermittelt, für die Mindesturlaubsvergütung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit gebildet wird. Die heranzuziehenden betrieblichen Sollstunden werden mit Hilfe der Arbeitszeit-Tabelle des Mitarbeiters automatisch ermittelt. Ist keine Arbeitszeit-Tabelle hinterlegt, erfolgt keine Berechnung aber eine Hinweisnotiz bei der Lohnabrechnung. Da nicht alle ZVK-pflichtigen Lohnarten bei der Ermittlung der MUV herangezogen werden dürfen, muss pro Lohnart geschlüsselt werden, ob sie berücksichtigt werden soll oder nicht. Die Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung basiert auf der regelmäßigen Vergütung. Daher sind das Urlaubs-und zusätzliche Urlaubsgeld sowie Sonderzahlungen ohne Monats-oder Stundenbezug, wie z. B. Prämien oder Jubiläumszuwendungen (obwohl ZVK-pflichtig), aus der Berechnung herauszunehmen. Der Lohnausgleich (Systemlohnarten , ) darf auch nicht eingerechnet werden. Die meldepflichtigen Sonderzahlungen werden künftig separat in der Monatsmeldungsliste aufgeführt weil sie, auch wenn sie aus der Berechnung für die MUV herauszunehmen sind, gesondert an die Sozialkasse gemeldet werden müssen. Das betrifft alle ZVK-pflichtigen Sonderzahlungen, außer zusätzlichem Urlaubsgeld und dem 13. Monatseinkommen. Seite/n 5/8

6 Um die Schlüsselung der MUV zu vereinfachen, wurde in den Lohnarten-Stammdaten, Auswahl Kurzaufnahmen eine neue Kurzaufnahme Mindesturlaubsvergütung aufgenommen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Lohnarten zugerechnet werden dürfen, klären Sie dies bitte mit der zuständigen Gerüstbaukasse. 1.3 Lohnarten-Stammdaten, neue Lohnart für Krankstunden Kann die MUV nicht aufgrund der vorgegebenen Monatswerte ermittelt werden, muss eine neue statistische Lohnart aufgenommen werden, die Sie sowohl in den Urlaubskassen-Stammdaten, Auswahl Urlaubsgeld, Feld LOHNART STUNDENLOHN KRANK (MUV), sowie in den persönlichen Lohnarten des Mitarbeiters mit dem entsprechenden Stundenlohn hinterlegen müssen. Achten Sie hier auf den Gültigkeitszeitraum. Hinweise Es muss eine statistische Lohnart (Symbol 22) aufgenommen werden, da sie nicht abrechnungsrelevant sein darf. Seite/n 6/8

7 Seite/n 7/8

8 1.4 Andruck auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung Die Darstellung der Urlaubswerte auf der Lohn-und Gehaltsabrechnung wurde den neuen Anforderungen angepasst. Die Mindesturlaubsvergütung wird auf der Abrechnung unter ZUGANG KRANK/WÜ auf der Abrechnung ausgewiesen. 1.5 Verfall der Mindesturlaubsvergütung Für die MUV gilt eine um drei Monate verlängerte Verfallfrist. D.h., die in 2016 erworbene MUV verfällt erst im März 2018, wenn sie zuvor nicht durch Urlaub ausgezahlt wurde. 1.6 Lohn-und Gehaltsabrechnung-Reihenfolge Urlaubsabbuchung Reihenfolge für den Abbau beziehungsweise für die Einstellungen zum Übertrag am Jahresende. Urlausanspruch Vor-Vorjahr (tritt zum 1. Mal in 2018 von Januar bis März ein) Anspruch Vorjahr aus Bruttolohn Anspruch Vorjahr aus Krankengeld Anspruch Kalenderjahr aus Bruttolohn Anspruch Kalenderjahr aus Krankengeld 1.7 Neue Auswertung Mindesturlaubsvergütung Zur Kontrolle der ermittelten Mindesturlaubsansprüche wurde eine separate Auswertung Mindesturlaubsvergütung im Bereich Zusatzauswertung Baulohn, Urlaubs-Auswertungen aufgenommen. In dieser Auswertung ist ersichtlich, welches ZVK-Brutto aus welchem Abrechnungsmonat herangezogen wurde. Das ZVK-Brutto wurde aufgeteilt pro Lohnart (alle, die auf Zurechnung Mindesturlaubsvergütung geschlüsselt sind) gedruckt. Beim Wert bezahlte Stunden handelt es sich um die Stunden, die in der Monatsliste aufgeführt sind, abzüglich der bezahlten Urlaubsstunden. Seite/n 8/8

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