1. Beschäftigte mit der Zugehörigkeit zur alten E-Tabelle und dem Übergang zur S-Tabelle (SuE), die bisher ihr Wahlrecht nicht wahrgenommen haben

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1 EinBlick Absender: GB Personal lfd. Nr.: PERS Adressaten: Einblick für Mitarbeitende mit Tätigkeitsfeld Sozial- und Erziehungsdienst der Behindertenhilfe, Jugendhilfe, Suchthilfe und des Hör-Sprachzentrums Information über das Wahlrecht der Mitarbeitenden mit Übernahme des Tarifabschlusses im Sozialund Erziehungsdienst (SuE) vom in die AVR-Wü rückwirkend zum mit Arbeitsrechtsregelung Württemberg Nr. 04/16 vom 27. April Beschäftigte mit der Zugehörigkeit zur alten E-Tabelle und dem Übergang zur S-Tabelle (SuE), die bisher ihr Wahlrecht nicht wahrgenommen haben Beschäftigte mit Eintritt vor , die im Jahr 2014 nicht von der E-Tabelle in die neue S- Tabelle (SuE) übergegangen sind, können bis zum 31. Oktober 2016 einen Antrag auf Wechsel in die S-Tabelle (SuE) stellen. Die Eingruppierung in die neue S-Tabelle erfolgt dann mittels eines Vergleichsentgelts in eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Danach erfolgt bei individueller Zwischenstufe eine Höhergruppierung in die nächsthöhere Stufe zum 1. Juli 2017.» Sie werden persönlich von GB PERS angeschrieben! 2. Höhergruppierung in eine höher gelegene Entgeltgruppe entsprechend der neuen Fallgruppen Beschäftigte, die durch eine Höhergruppierung in eine höher gelegene Entgeltgruppe aufsteigen würden, können bis zum 31. Oktober 2016 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Zu den betroffenen Beschäftigten gehören unter anderem Leitungen und stellvertretende Leitungen, und Heilpädagogen. Die Höhergruppierung erfolgt nicht stufengleich. Die schon zurückgelegten Stufen werden bei der Höhergruppierung nicht berücksichtigt. Demnach sollte unbedingt vorab geprüft werden, ob eine Höhergruppierung überhaupt lohnenswert ist.» Sie können anhand des Artikels aus ZMV*, Ausgabe 6/2015, zur neuen Eingruppierung in SUE überprüfen, ob es für Sie relevant ist. Das Antragsformular hängt diesem EinBlick an. *ZMV: Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche PERS Seite 1 5

2 EinBlick Hinweis zur Jahressonderzahlung Änderung der Prozentsätze Jahressonderzahlung S9 ab 2015 höherer Prozentsatz Entgeltgruppe EG bei SuE (TW 47A) 2014 EG bei SuE (TW 47A) ab S2-S8 S2-S9 90,00% 87,89% 82,06% 9-12 S9-S18 S10-S18 80,00% 78,13% 72,51% ,00% 58,59% 53,43% Den Beschlusswortlaut der Arbeitsrechtsregelung 04/16, den Artikel aus der ZMV 6/2015, Hilfstabellen für die Überleitung-Wahlrecht sowie Musteranträge finden Sie unter folgendem Pfad: I:\everyone\03 GB Personal Infos+Formulare\01-AVR-Wü SuE Musteranträge finden Sie im Anhang zu diesem EinBlick (siehe unten). Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontakt: Erich Härter Telefon: Büro: Haus Palas, 1. OG Pfrunger Str. 12/ Wilhelmsdorf PERS Seite 2 5

3 Abs.: Dienststelle: An die Zieglerschen Pfrunger Straße 12/ Wilhelmsdorf Antrag auf Eingruppierung nach Anhang zu Anlage C (VKA) zum TVöD für am aus dem BAT in den TVöD übergeleitete Beschäftigte gemäß des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst vom Sehr geehrte Damen und Herren, am wurde ich aus dem BAT in den TVöD übergeleitet. Ich habe zum mein Wahlrecht auf Wechsel in die S-Gruppen nicht ausgeübt. Am war ich in der Entgeltgruppe 9 Stufe TVöD eingruppiert. Nach dem Anhang zu Anlage C (VKA) zum TVöD kommt für mich folgende neue Eingruppierung in Betracht: S 8b Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister, Industriemeisterinnen/Industrie-meister oder Gärtnermeisterinnen/Gärtnermeister als Gruppenleiterin/Gruppen-leiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen.

4 S 9 Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1. Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit. Gemäß 28a Abs.7 Satz 1, 28b Abs.5 TVÜ-VKA beantrage ich hiermit vor Ablauf der Ausschlussfrist am die rückwirkende Eingruppierung in die Entgeltgruppe S zum und bitte um Neuermittlung und (Nach-) Zahlung des entsprechenden Entgeltes. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Antrages schriftlich. Mit freundlichen Grüßen (Ort/Datum, Unterschrift)

5 Abs.: Dienststelle: An die Zieglerschen Pfrunger Straße 12/ Wilhelmsdorf Antrag auf Höhergruppierung gemäß des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst vom Sehr geehrte Damen und Herren, am war ich in der Entgeltgruppe S, Stufe eingruppiert. Gemäß 28b Abs. 2TVÜ- VKA beantrage ich hiermit vor Ablauf der Ausschlussfrist am die rückwirkende Höhergruppierung zum 1. Juli 2015 in die Entgeltgruppe S. Ich bitte um Neuermittlung und (Nach-)Zahlung des entsprechenden Entgeltes. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Antrages schriftlich. Mit freundlichen Grüßen (Ort/Datum, Unterschrift)

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